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Sonnabend, den 25. Februar 1911.

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Wohltat oder Plage?

Jmpfgesetz, Hygiene, Recht und Ethik.

Aus Münster im Westfalenland kommt die Kunde, daß das dortige Provinzial-Schul- kollegium gegen einen Oberlehrer, der dem bekannten .Verband deutscher Jmpf- gegner-Vereine* als Präsident vorsteht, ein Disziplinar-Vorsahren eingeleitet hat, und zwar (toie8 in dem Sühneantrag der Provin- zial-Schulbehörde heißt) »wegen öffentlichen agitatorischen Auftrtens gegen das Impfgesetz/ Es bleibt abzuwarten, ob die Schulobrigkeit dem Verlangen des Münsterschen Kollegiums entsprechen und den , anti-impfgesetzlichen Oberlehrer-Agitator" im Weg der Disziplinargerechtigkeit zur Verant­wortung ziehen wird, weil er als Beamter ein zu Recht bestehendes Gesetz befeindet und für seine gesetzgegnerischen Ideen als Präsident des Impfgegner-Verbandes Propaganda treibt. Der Fall ist zum mindesten neu und überrascht einigermaßen durch die Schroffheit des Mit: tels: Der Münstersche Oberlehrer, über dessen Haupt das Damoklesschwert des hochnotpein­lichen Disziplinarverfahrens schwebt, ist näm­lich nicht erst seit gestern der Führer der Jmpf- gegner-Bewegung, steht seit Jahren an der Spitze der Organisation und hat bisher un­angefochten sein »öffentlich ggitawrisches Auf­treten gegen das Jmpfgesetz" unter den Augen der Obrigkeit und der Münsterschen Schul- däter fortsetzen können. Und nun plötzlich der »Blitz aus heiterm Himmel. . . !*

Fürs erste: Das Jmpfgesetz besteht (trotz aller nachdrücklichen Anfeindungen) heut noch zu recht, und ein Gesetz ist zu achten. .Die Schulväter im Land der roten Erde folgern ferner auch nicht unzutreffend, daß mehr noch als irgend ein andrer unbewürdeter Sterblicher der in Amt und Brod des Staats Stehende zur Achtung und Erfüllung obrigkeitlicher Ge­setze verpflichtet sei, und daß demgemäß der impfgegnerische Oberlehrer die seinem Amt schuldige Rücksichtnahme verletzte, als er Lurch die Gaue zog und den Kampf wider das Jmpfgesetz predigte. Die einschienige Logik des Münsterlands würde indessen auf der andern Seite naturnotwendig zu einer vollkommenen Ausschaltung der freien Meinungs­äußerung aus dem Bannkreis amtlicher Pflichten führen müssen, wenn sie konsequent bleiben und etwa dem im Kampf wider die Jmpfgegner-Bewegung aufgestellten Prinzip allgemein Geltung verschaffen wollte. Daß dadurch allerdings ein Zustand herausbe­schworen werden würde, wie er unerfeulicher und für das gesamte Beamtentum deprimie­render nicht auSzudenken ist, wird auch den Männern von Münster kaum verborgen ge­blieben sein, und eben aus diesem Grund er­scheint die plötzliche Kriegansage seltsam und befremdlich. Abgesehen davon, daß auch be­trächtliche sachliche Argumente gegen den Zorn der Jmpfstreiter sprechen.

Die Kampftruppe gegen den Impfzwang ist in Deutschland im Verlauf weniger Jahr­zehnte auS Keinen Anfängen zur Legion an­gewachsen, und es läßt sich (mag man im übrigen zu der Bewegung sich stellen wie man will), nicht verkennen, daß in dieser starken Strömung sich schwerwiegende Interessen krystallisteren, an denen auch der überzeugte Jmpffreund nicht achtlos vorübergehen kann. Im Reichsparlament ist erst dieser Tage wieder von den gesundheitlichen Schäden der Lymphe- Impfung die Rede gewesen, und das in den Organen der Jmpfgegnerbewegung veröffent­lichte statistische Material (zuverlässigen und wissenschaftlich-beachtlichen Quellen entnom­men) darf auch zu denken geben. Das Eine darf demgemäß als festgestellt erachtet werden: Die Kampfbewegung gegen das Jmpfgesetz entspringt nicht politisch-agitatorischen oder parteilichen Indessen, sondern gründet sich auf die Ueberzeugnug von den Schäden und Gefahren eines durch Gesetz zum Zwang erhobnen Brauchs. Wer aber Gefahr und Schäden erkennt, hat als Staatsbürger das Recht (und im Dienst der Ueberzeugung auch die Pflicht), mit den gesetzlich erlaubten Mitteln für deren Beseitigung zu wirken: Denn nur dem Kampf ums Bessre verdanken wir den Fortschritt und die Erstrebung des Vollkom­meneren. Die Mehrzahl unsrer modernen Kultur- und Rechtsgesetze ist erst durch den Kampf wider das Alte, Ueberlebte und Ver­morschte crstritten worden und immer noch gebar das Ringen um den Fortschritt erst den Erfolg.

Soll nun (wie's nach dem Verdammnis­spruch der Schulväter von Münster den An­schein gewinnt) der mit Last und Bürde des StaatsamtS Beschwerte von diesem Bürger­

streben ausgeschlossen bleiben und lediglich als widerwillig Duldender dem trotz der Rechts­kraft doch der Jrttumsmöglichkeit unterwor- fnen Gesetz unterstehen, ohne die Hand zum Bessern regen zu dürfen? Die Jmpfgegner­bewegung ist keine Revolutton, kein Umsturz und kein aus dem Groll gegen die bürgerliche Gesellschaft heraus aufquellender Leidenschafts­kampf, der mit roten Fahnen und Schleifen die Bürgerruhe schreckt, sondern sie ist das Produkt ernsten Reform st re­dens, dessen ethische und sitüiche Bedeutung auch der ihr kühl Gegenüberstehende nicht leug­nen kann. Darf man in dem Sühneantrag wider den Münsterschen Oberlehrer etwa das Vorzeichen eines gegen die Jmpfgegnerbewe­gung im allgemein en geplanten Schlags wittern? Fast scheint's so, denn der seit Jahr­zehnten in breitester Oeffentlichkeit geführte Kampf gegen den gesetzlichen Impfzwang hat bisher kein sichtlich Aergernis erregt, bis jetzt das Münstersche Provinzial-Schulkollegium in dem »öffentlich-agitatorischen Auftreten gegen das Jmpfgesetz" den »Stein des Anstoßes" ent­deckt hat. Es wäre zu bedauern, wenn diese späte Entdeckung tatsächlich Anlaß zu pein­lichen Weiterungen geben würde, denn der Staat würde damit den Beweis liefern, daß er die Ursachen der Jmpfgegnerschaft weiter Volkskreise nicht anders als durch Anwendung von Gewalt gegenüber der vom guten Recht ihrer Sache überzeugten Kritik zu beseitigen vermag. Und ein solcher Beweis ist immer: Ein Zeugnis innrer Schwäche' F. H.

Sie Weilburg-Katastrophe.

Noch immer keine Klärung!

(EigeneDrahtmeldung.)

Die Erklärungen, die militärischerseits vor einigen Tagen in der Budgetkommis­sion des Reichstags über die Katastrophe des »Zeppelin II" bei Weilburg gegeben wur­den, haben in fachmännischen Kreisen st a r k e s Kopfschütteln verursacht, da man in die­sen Kreisen die Erklärungen der Militärver­waltung nicht nur nicht billigt, sondern ihrem Bericht zweifelnd gegenübersteht. Ein eige- nerDrahtbericht meldet uns dazu aus

Köln, 24. Februar:

Man erinnert sich, daß alsbald nach dem Unfall eine tiefgehende Meinungs­verschiedenheit zwischen dem Führer des Luftschifts und dem Snezial-Sachverstän­digen der Zeppelin-Gesellschaft darüber ent­stand, weil die hauptsächliche Forderung des Sachverständigen, genügende Verankerungen und eine sachgemäße Ueberwachung des Luft­schiffes zu sichern, unberücksichtigt geblieben war, was aus dem Grund doppelt schwer ins Gewicht fiel, da bei dieser Landung ge­schulte Lustschiffertruppen nicht zur Stelle waren. In der Untersuchung über die Ursache der Weilburger Katastrophe wurde übrigens eine vollständige K l a r h e i t n i ch t herbeigesührt, daß die Hauptsachver- ständigen nur als Zeugen gehört und sie um ihre Meinung über dieUrsache des Un­falls garnicht befragt wurden. Der Befehlshaber des Lufffchiffes machte damals übrigens seine erste selbständige Fahrt, die zum Verhängnis wurde, weil er die Ratschläge des das Schiff begleitenden technischen Führers (der inzwischen aus dem Dienst des Lufffchifferbataillons ausgetreten ist) nicht beachtet hatte Diese Ratschläge gin­gen dahin, bei den ungünstigen Witterungs- Verhältnissen die Rückfahrtnichtanzn- treten, und die Landung bei Weilburg nicht zu vollziehen, da das Gelände zum Ab­stieg durchaus ungeeignet und jede erfahrene Oberleitung bei der Ueberwachung des Luft­schiffes an der Berankerungsstelle fehlte.

Wie unser Korrespondent erfährt, besteht in nationalliberalen Parteikreisen die Absicht, die Weilburger Katastrophe gelegentlich der Etatberatung im Reichstag abermals zur Sprache zu bringen, und die Regierung soll dann ersucht werden, über die Ursachen des Unglücks durch Befragung der Sachverständi­gen volle Klarheit zu schaffen. Man steht in parlamentarischen Kreisen nämlich auf dem Standpunkt, daß die in der Budgetkommission abgegebenen Erklärungen der Militärverwal­tung beunruhigt, aber nicht die Sachlage gestatt hätten, weshalb eine abermalige Erör­terung der Angelegenheit im Reichstag gebo­ten erscheine.

Die Wolke im Osten.

Russisch-chinesische Verständigung in Sicht?

(Eigene Drahtmeldungen.)

Es gewinnt den Anschein, bar- es gelingen wird, den offenen Bruch, und damit den kriege- ttschcu Konflikt zw^'-en Rußland und

China zu verhüten. Das russische Ultimatum hat jedenfalls bei der Regierung in Peking seine Wirkung nicht verfehlt, und es scheint, daß China gewillt ist, durch Entgegenkommen ge­genüber Rußland kriegerischen Verwicklungen aus dem Wege zu gehen. Ein Spezialtele- gramm meldet uns dazu aus

Brüssel, 24. Februar:

Einer als zuverlässig bekannten hiesigen Depeschen-Agentur geht aus Peking die Meldung zu, daß der chinesische Minister des Aeußern sich gestern in die russische Ge­sandtschaft begeben und dort eine län­gere Unterredung mit dem Gesandten ge­habt habe. Der Minister habe bei dieser Ge­legenheit wiederholt, daß der Regent bereit sei, den russisch-chinesischen Ver­trag zu erneuern, allerdings mit einigen Ab­änderungen, die durch die veränderten Ver­hältnisse geboten erschienen, die indessen die russischen Interessen nicht beeinträchtigten. In der russischen Gesandtschaft habe man die Hoffnung, daß es gelingen werde, eine be­friedigende Verständigung in al­ler Kürze herbeizuführen, nachdem auch von Petersburg aus an den Gesandten die Weisung ergangen sei, nach Möglichkeit auf einen friedlichen Ausgleich der beste­henden Gegensätze hinzuwirken. Man werde ruffischerseits bemüht sein, einen kriegeri­schen Konflikt möglich st zu vermei­den.

Ein weiteres Spezialtelegramm be­richtet uns aus New York: Die hiesigen chi­nesischen Kaufleute hielten gestern eine große Versammlung ab und beschlossen, eine Resolution an den Waiwupu (die Zentralregie­rung) in Peking zu kabeln, in der dieser aufgefor­dert wird, dem russischen Vorgehen a g r e s s i- ven Widerstand entgegenzusetzen, da die russischen Forderungen nichts anderes als eine Demütigung Chinas bedeuteten, der schon aus nationalen Gründen widerstrebt wer­den müsse. *

Der Kampf gegen Die Pest.

(Eigene Drahtmeldung.)

Ein Spezial-Telegramm meldet uns aus P e t e rs b u r g: Depeschen aus CHarbin berichten von einem günstigen Zusammenwirken der Chinesen und Russen bei der Bekämpfung der Pest. Gemischte russische und chinesische Detachements durchzie­hen das Pestgebiet. In Fudjadsjan hat sich die Sage bedeutend gebessert, was besonders auf die bewundernswürdigen Arbei­ten des chinesischen Arztes Ulliando zurückzu- fiihren sein soll. In Charbin sind gestern zwanzig Chinesen an der Pest ge­storben. In der Nachbarschaft von Charbin befindet sich eine Ortschaft in der sämtliche Bewohner der Pest zum Opfer gefallen sind. EL ist indessen jetzt eine Abnahme der Sterb­lichkeitsziffer zu konstatieren.

Kriegsmirüster Brun t.

Frankreichs Kriegsminister plötzlich gestorben. (Telegraphische Meldungen.)

Paris, 24. Februar. (Privat- Telegramm.) Der französische Kriegs- minister, General Brun, ist gestern vormittag plötzlich verstorben. Ge­neral Brun hatte am Vormittag des ge­strigen Tages mit seinem Kabinettchef Ebe­ner noch Regierungsgeschäste erledigt. Als der Kabinettchef gegen ein Uhr nachmit­tags das Bureau verließ, erlitt der Mini­ster einen Schlaganfall, dem eine Viertelstunde später ein zweiter folgte der den sofortigen Tod herbci- fühtte.

Zum plötzlichen Tode des Ministers liegen uns noch folgende Privat-Tele- gramme aus Paris vor: Kriegsminister General Brun litt seit 10 Tagen an der Grippe. Noch eine Viertelstunde vor seinem Tode unter­hielt er sich angelegentlich mit dem Vorstand seines Kabinetts, dem Obersten Ebener. Kaum hatte dieser das Zimmer verlassen, als ein' Diener, der zurückgeblieben war, mit der Mel­dung nachgestürzt kam, der Minister habe so­eben einen Schlagawfall erlitten. Ebener gelang es, seinen Chef einen Augen­blick wieder ins Bewußtsein zurückzurufen, doch trat bald ein zweiter Schlaganfall ein, der den Tod durch Blutstauung zur Folge hatte. General Brun ist zweiundsechzig Jahre alt geworden. Er hat seine militärische Lauf­bahn als Artillerieunteroffizier in Metz begon­nen. In dieser Eigenschaft machte er 1870 die Belagerung von Metz mit und geriet in deut­sche Gesangeuschaft, Lach dem Frie-

densschluß kehtte er in sein Regiment zurück. Er war spater Professor an der höhe­ren Kriegsschule, deren Kommando ei nach dem Rücktritt des Generals Lacroix über­nahm, im Jahre 1905 wurde er Chef im großen Generalstabe und zwei Jahre später übertrug Briand ihm das Kriegsportefeuille. Brun hatte, als er 1909 das Kriegsministerium über­nahm, ein umfassendes Reformpro­gramm ausgearbeitet, dessen Hauptpunkte die Ausgestaltung des Cadregesetzes, eine erhebliche Verstärkung der Artillerie und die Verjüngung des Offizierskorps waren. Das Begräbnis Bruns soll auf Staatskosten stattfinden. Bei Bekanntwerden der Todesnachricht vertagte sich gestern die Kammer. Präsident Brisson führte aus, nicht nur Heer und Marine, sondern auch ganz Frankreich habe durch den Tod seines Kriegsministers einen großen Verlust er­litten.

*

Der neue Kriegsminister.

(EigeneDrahtmeldung.)

Wie uns ein Telegramm unseres Korrespondenten aus Paris berichtet, sprach man gestern abend in den Wandelgängen der Kammer davon, daß General Mau- noury und General Berteaux die mei­sten Aussichten haben, Nachfolger des verstorbe­nen Kriegsministers zu werden. Es gilt als sicher, das Kabinettchef Briand nur einen G e - neral als Kriegsminister Vorschlägen wird. Auch die Generale Dahlstein und Gal­kins werden als Kandidaten für den Posten des Kriegsministers genannt, dessen Ernennung wahrscheinlich schon morgen stattfinden wird. Bis zur Ernennung des neuen Kriegsministers wird Ministerpräsident B r i a n d die Geschäfte des Kricgsministcriums führen.

Ein Abend in Paris.

(Eigene Drahtmeldung.)

Aus Paris meldet uns ein Stele* gramnt unseres Korrespondenten: Die gestrige Vorstellung vonA pres moi" von Henry Bernstein in der Comedie Franyüse wurde wiederum von Camelots du Roi mehr­fach unterbrochen. Diese Szenen, die berefts im 1. Akt begannen, steigerten sich von Akt zu Akt und die Polizei war gezwungen, sechs­undzwanzig Verhaftungen vorzunehmen Während der Zwischenfälle wurden drei P o l i- zei-Ageuten verwundet. Einer er­litt eine schwere Bißwunde an der lin­ken Hand, ein anderer erhielt einen Trittvor ben Unterleib, während einem dritten mit einem Stock das Käppi vorn Kopfe geschla­gen wurde, wobei er leichte Verletzungen ba- bontrug. Nach Schluß der Vorstellung kam es vor dem Theater zu turbulenten Sze­nen. Camelots du Roi und die Mitglieder der »Mion Francaise" empfingen die Theater­besucher mit Pfeifen und Schreien, und es dauerte bis eine halbe Stunde nach Mitter­nacht, bis der Platz vor dem Theater von bei Polizei geräumt werben konnte.

Set Fall Richthosen.

Ein Nachspiel zur Pfeil-Affäre.

(Von unferm Korrespondenten.) Liegnitz, 24. Februar.

Vor der hiesigen Strafkammer gelangt heute die vielbesprochene Steuerangele­genheit des konservativen Reichstags- und Landtagsabgeorbneten Freiherrn von Richthofen auf Wertschätz zur gerichtlichen Erörterung, und zwar in einem Strafprozeß, der sich gegen den früheren Inspektor des Frei- Herrn von Richthofen, Karl Kasten, richtet. Bekannllich hat das Abgeordnetenhaus vor einigen Wochen die Genehmigung zur eidlichen Vernehmung des Herrn von Richthofen in die­sem Prozeß erteilt, sodaß man damit rechne» kann, daß in ihm

die ganze Steueraffäre aufgerollt wird, die im Sommer vorigen Jahres Monate hindurch die Oeffentlichkeit und auch das Preu­ßische Abgeordnetenhaus beschäftigt hat. Den äußeren Anlaß zu den anffehenerregenden An­schuldigungen des Inspektors Kasten gab die viel erörterte Affäre der Gräfin Pf eil: Die Gräfin kämpft bekanntlich seit einem Jahr­reh nt um die Wiedererlangung ihrer beiden Kinder, die sich seit ihrer Trennung von ihrem Gatten, dem inzwischen verabschiedeten ehemali­gen Gradenzer Infanterie-Hauptmann Grafen Hans von Pfeil und Klein-Ellguth in der Pflegschaft des Abgeordneten von Richthofen befinden. Die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung gegen den Grafen Pfeil durch das Kriegsgericht der sünfunddreißigsten Division wegen Mißhandlung von Untergebenen, Dieb»