Nummer 58
1. Jahrgang.
Caffrkr WrndMmrg
Die .Laflkler Neueste Nachrichten' erscheine» wöchentlich sechsmal «nd Mar abend«. TerAbonnementSpreiS beträgt monatlich50Pfg. bei freier Zu. «eklwlg tn« HauS. Truck eret, Verlag u. RedaMon: Schlachthofftratz« 28/30. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Stott IV. 676.
Hessische Mmdzeitung
gnffrttonäpielfe; Tis sechSgespaltene Zeile für einheimische Seschäfte 15 Vf., für auswärtige Inserate 25 Pft Reklamszsils für einheimische Geschäfte 40 Pf^ für auSwärtigs 60 Pf. Geschäftsstelle: Kölnische Eiraße 5. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstraße 16, Telephon. Amt IV, 676.
Fernsprecher 651 und 952.
Freitag, den 10. Februar 1911.
Fernsprecher 951 und 952.
Offener Nachlese.
»Die politischen Prozesse find ein Unglück!"
Nun werden, wie das am Ende dieser Menschentragödie nur natürlich ist, die Opfer des Essener Justizirrtums allenthalben wie Helden gefeiert. Die Männer, die jahrelang die Erniedrigungen des Zuchthauses erdulden mußten, sehen stch auf einmal tn Toasten und Ansprachen wie die Ehrenwertesten des Landes gegrüßt. Es wird so manchen geben, den aus „pofltschen" Gründen der Klang dieser verspäteten' Jübelfeier nicht gerade angenehm berührlh aber keinen gibt es, der gegen die Feier s e l b st zu eifern wagt. Und wenn es einer wollte: Ein gewisser Rest von Menschlichkeit, der selbst den be- schränktesteu Fanatikern noch innezuwohnen pflegt, geböte dem Eiferer Schweigen, noch ehe er den ersten Satz vollendet hätte. Ein seltenes, höchst seltsames Schauspiel: Ein sozusagen politischer Prozeß, der durch die unsäglichen Leiden, die seine unschuldigen Opfer durchmachen mußten, so ins Tragisch-MerE wuchs, daß für die politische Seite des Falles fast nichts mehr übrig bleibt. Und doch war es nie notwendiger, von der p o l i t i s ch e n Seite der unglückseligen Prozesses gegen Schröder und Genossen zu sprechen, denn jetzt. Es gibt Leute, denen unsre Gerichtspraxis unter allen Umständen erhaben über jeder Kritik erscheint. Sie wissen aus jeder Blüte Honig zu saugen, und sagen: „Die Aufdeckung des Esse- ner Justizirrtums, deren Möglichkeit ja von den Beschlüssen der Zunftrichter abhing, ist nur ein neuer Beweis dafür, wie selbstlos und unparteiisch unsre Justiz des schweren Amtes waltet. . .* Gewiß ist es schön, daß man das Wiederaufnahmeverfahren beschloß, ohne danach zu fragen, ob ein nachträglicher Freispruch dem Ansehen der Justiz nicht etwa schaden könnte. Aber das ist etwas Selbstver- stündliches. Und Selbstverständlichkeiten sollte man nicht als etwas besonders Lobenswertes preisen.
Diese Richter, die objektiv genug wareA, den längst erledigten Prozeß wieder aufzurollen ! Und die anderen Richter, die vor fünfzehn Jahren die harten Zuchthausstrafen über die heut wenigstens in ihrer Ehre Rehabilitierte» verhingen? Man scheut stch nicht, die Essener juristische Selbstverständlichkeit von heute als ein „juristisches Sedan" zu feiern. Aber dann schweige man auch nicht von dem juristischen Jena, das dieses von einer politisch übereifrigen Staatsanwaltschaft heraufbeschworenen Meineidsprozesses erster Teil be- deutete. Wie war die Verurteilung der heut gerichtsnotorisch als unschuldig Erkannten möglich? Der Staatsanwalt hat in weiser Erkenntnis dessen, was ist, selbst den Finger aus die Wunde gelegt und gesagt: „Die politischen Prozesse sind ein Unglück . . ." Ja. sic sind ein Unglück, und der Essener Meineids- Prozeß ist ein Schulbeispiel dafür, wie leicht in einem politischen Prozeß die Sache des Rechts zu einer Tragödie wird. Schröder und seine Leidensgenossen waren in einem Rechtsstreit als Belastungszeugen ausgetreten. Sie hatten gesehen, daß der Gendarm gestoßen hatte. Andere wollten gesehen jaönt, daß der Gendarm nicht gestoßen hatte. Der Gendarm gab selbst zu, wenigstens „geschoben" zu haben. Also eine Tatsachenfrage, die (wie so oft) auf des Messers Schneide ruhte. Der Staatsanwalt, der nach Erledigung veS Rechtsstreits nichts Eiligeres zu tun hatte, als gegen die Belastungszeugen die Anklage wegen Meineids zu erheben, schien schon damals vielen unverständlich.
Es ist selbstverständlicher Gerichtsbrauch, einen Zeugen, der positiv etwas gesehen hat, höher einzuschätzen, als einen Zeugen, der „nichts" gesehen hat, und es leuchtet jedem Kinde ein, wie leicht in einer gedrängten Volksversammlung Wahrnehmungstäuswungen möglich sind. In des Prozesses erster Auflage gab es all diese Erwägungen nicht: Die sämtlichen Belastungszeugen waren ihrer politischen Gesinnung nach Männer von ausgesprochen linksstehender Richtung. Sie sind nicht ihrer politischen Gesinnung wegen verurteilt worden: Ueberflüssig, das erst zu betonen. Auch die Richter von danials haben nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt, und irren ist menschlich, auch bei Richtern. Aber die Leute, die in dem Rechtsstreit um das „Stoßen" oder „Schieben" das Stoßen gesehen haben wollten, waren „politisch nicht stubenrei- n e Untertanen" (wie ein preußischer Minister einst alle Linksstehenden so treffend bezeichnete). Kam hinzu, daß die Leute, die „nur ein sanftes Schieben" aejehen haben wollte«, »ganz stu
benreine Untertanen" waren. Gewiß, es ist grotesk, das Rechtsbewußssein empört P* dagegen. Aber es hilft nichts: Hier ist der springende Punkt. Für die Erhebung der heut unverständlichen Anklage ist damals der Gesichtspunkt geltend gewesen, daß Menschen, die politisch zu den Oppositionellen gehören, doch Minderwertige sind, die bei widersprechenden Aussagen eher des bewußten Meineids verdächtig sind als andere. Und das ist keine Ausnahme. DaS ist eine Tatsache. Die Prozeßbeteiligten von damals haben es in der jetzigen Verhandlung auf Vorhalten des unermüdlich rastlosen Verteidigers Niemeyer bestätigt: Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei hat bei der Verhandlung, die zu der Verurteilung führte, jedenfalls eine solche Rolle gespielt, daß sie bei den Beteiligten noch heute unvergessen ist.
„Ja, aber die Richter wissen doch bei ihrer Urteilsfindung von dem Politischen abzusehen, wenn es vorher auch noch so erörtert worden ist . . ." Niemand wird an dem guten Willen der Richter zweifeln und doch schon die bloße Frage nach dem politischen Glaubensbekenntnis eines Angeklagten im Ge- richtssal als ungehörig empfinden. Das Politische ist ein Stimmungsmoment. Ein sehr gefährliches Stimmungsmoment, denn auch die Richter sind Politiker, und es ist nur menschlich, wenn der eine oder der andere von ihnen in einem seiner Parteifeinde unbewußt einen Menschen sieht, dem seiner aan-en Struktur nach eher diese oder jene Tat zuzutrauen ist, als einem. Mann, der des Richters Weltanschauung teilt. Der Staatsanwalt: „Zu welcher politischen Partei bekennt sich eigentlich der Herr Entlastunaszeuge?" Der Vorsitzende: „Jede Frage nach dem politischen Glaubensbekenntnis eines Zeugen oder Angeklagten ist an Gerichtsstätte unzulässig, Herr Staatsanwalt!" Wer in den Gerichtssälen eingermaßen zu Hause ist, weiß, wie weit wir von dieser idealen Forderung entfernt sind, nicht nur im Falle Essen; auch sonst. „Die Zeugin hat eben eine Aussage gemacht, die mir ganz merkwürdig erscheint. „Ist die Frau Zeugin vielleicht Sozialdemokratin?": Eine mit Recht viel kritisierte Frage des Staatsanwalts in dem noch unvergessenen Prozeß gegen die Ferrer-Demonstranten. „Der Herr Zeuge ist sicher ein klassischer Zeuge, er hat erst neulich den Roten Adlerorden bekommen": Eine viel belächelte Episode im Kieler Werftprozeß. Grotesk; und doch menschlich verständlich. Aber des Essener Staatsanwalts Wort gilt: „Die politischen Prozesse sind ein Unglück!" Und drum: Wenn Unglück verhütet und Unheil gebannt bleiben soll, verweise man die Politik aus den Tempeln der Gerechtigkeit. Sie gehört nicht dorthin und trübt der Wahrheit helles Mittaglicht!
**
Das Gespenst des Sstens.
Europa rüstet zur Abwehr.
(Eigene Drahtmeldungen.)
Wie uns ein Telegramm unsers parlamentarischen Mitarbeiters meldet, ist beabsichtigt, den Reichsgesundheitsrat in nächster Zeit in Berlin zusammenzurufen, um Stellung zu nehmen zu der in Ostasien aufgetretenen Pestgefahr. Es handelt sich indessen bei diesen Beratungen nicht um die Festsetzung von Vorsichtsmaßregeln, die deutscherseits zu treffen sind, sondern um die Frage, ob Deutschland die von China angeregte internationale Konferenz zum Studium der Lungenpest durch Delegierte beschicken soll. Ein weiteres Spezialtelegramm berichtet uns aus
L o n d o n, 9. Februar
Nach einer TimeS-Meldung aus Petersburg bestätigen sich die dem Professor Saboltny aus Charbin zugegan- genc» Nachrichten daß die Pest in der russischen Zone im Rückgang begriffen ist. Der französische Bakteriologe Dr. Brock hat 15,000 Flaschen des von ihm entdeckten Serums angekauft, die ihm von dem Subdirektor deS Pariser Pastcursche» Instituts gesandt werden. Der Chef des russischen Medizinwesens, Tr. Malinowski, der in Charbin eingetroffen ist, hat die sofortige Herstellung von neuen I s o l i e r ba r a ck e n an geordnet, da die vorhandenen stch als ungenügend herausgestellt haben. Die Direktion der japanischen Eisenbahn in Mulden hat dem Vicekönig eine Summe von 300,000 zur Bekämpfung der Pest zur Verfügung gestellt. Tic russische Regierung beschloß, eine wisscnschafrliche ärztliche Expedition in dar Vestaebiet iu entsenden. Die
Expedition wird aus drei Aerzten und dem notwendigen Personal bestehen. Wie verlautet, gedenken auch die westeuropäischen Staaten ähnliche Expeditionen nach der Mandschurei zu senden. Nach der letzten aus Charbin vorliegenden Meldungen starben am gestrigen Tage von etwa dreihundert Erkrankten neunzig; die Zahl der Opfer in der Chincsenftadt ist noch nicht fcstgestcllt. Die Seuche wütet dort aber am heftigsten.
Schließlich meldet uns noch ein Telegramm aus Paris: Der Gesundheitsausschuß der Kammer beschloß, den Mi- nisterpräsidenten zu ersuchen, er möge für die baldige Einberufung einer internationalen Konferenz etntreten, die damit beauftragt werden soll, über die Mittel zur Eindämmung der P e st und der Cholera zu beraten. Der Obmann des Ausschusses, Lachaud, und der Pariser Deputierte Mes- Iter beabsichtigen, sich zunächst in Begleitung mehrerer Bakteriologen in die Mandschurei zu begeben, um die Seuche an Ort und Stelle zu erforschen.
Als Luise floh...
Ein Nachspiel zur Flucht der Koburgerin. (Von unferm Korrespondenten.)
Die Prinzessin Luise von Belgien, die gegenwärtig wieder durch ihre auf prozessualem Wege verfochtenen Erbschastsanfprüche von stch reden macht, war bekanntlich vor mehreren Jahren in einer Heilanstalt in Krosigh interniert, aus der sie unter aufsehenerregenden Umständen entführt wurde. Eine große Rolle hatten bei dieser Entführung zwei Männer gespielt, der Privatier Franz Schreiner und der Gastwirt Josef Weitzer, die beide für die der Prinzessin geleistete Hilfe durch ansehnliche Beträge belohnt wurden. Nun tritt neuerdings ein Dritter auf, bet zwar keinen direkten Anteil an der Flucht der Prinzessin gehabt hatte, aber die Bekanntschaft der beiden Hauvtakteure vermittelt haben will. Ueber die seltsame Klage werden uns folgende Einzelheiten berichtet:
Wien, 8. Februar.
Der pensionierte städtische Amtsdiener Braunsperger in Krosigh bei Bad Elster hat bei den österreichischen Gerichten eine Klage eingebracht, in der er gegen den „B e - freier" der Prinzessin Luise, den Privatier Schneider, einen Anspruch auf „Provision" geltend macht. Die Provipon will Braunsperger dadurch „verdient" haben, daß er bei der Entführung der Prinzessin und den Vorbereitungen zur Flucht hülf- reiche Hand geleistet habe. Das Landgericht kam indessen zu dem Urteil, daß die Entführung der Prinzessin Luife von Belgien aus der Heilanstalt in Krosigh als eine unerlaubte Handlung zu betrachten sei, und daß aus diesem Grunde alle Vereinbarungen über die Mitwirkung an dieser Entführung und Honorierung rechtsunwirksam seien. Außerdem bestritt Schreiner die Behauptung des Klägers, daß er für die Mitwirkung an der Befreiung von der Prinzessin 100 000 Kronen erhalten habe. Es feien ihm 70 000 Franken versprochen, aber nur 38000 Franken gezahlt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Kläger Berufung angemeldet, die jetzt vor dem Oberlandesgericht zur Verhandlung kam. Das Oberlandesgericht hat dem Einwand stattgegeben, das Urteil aufgehoben und den Fall zur Verhandlung an die erste Instanz zurückgewiesen. Der Beschluß hebt aber ausdrücklich hervor, daß das Berufungsgericht der ersten Instanz, die die Befreiung und Entführung der Prinzessin als eine eigenmächtige und unerlaubte Handlung bezeichnet, vollkommen bet« pflichte. Da aber verschiedene Tatsachen, unter denen die Entführung geplant war und zur Durchführung gelangte, nicht zur Erörterung zugelassen worden seien, müsse die Sache nochmals verhandelt werden. Mit diesem Prozeß ist die Reihe der Streitfälle, die die Affären der Prinzessin Luise im Gefolge haben, noch keineswegs erledigt. Der Regelung bedarf auch noch der Anspruch des früheren Rechtsbeistan- des der Prinzessin, des Wiener Advokaten Jasper. Diesem war von der Prinzessin ein Honorar von einer halben Million Franken zugesagt worden. Da aber die der Prinzessin bis jetzt aus dem Nachlaß ihres Vaters ausgezahlten Millionen gerade zur Deckung der allernotwendigsten Schulden hinreichten, blieb die Forderung des Dr. Jasper unbefriedigt. Uebcr- dics bestreitet die Prinzessin den Anspruch ihres früheren Rechtsbeistandes mit dem Hinweis darauf, daß das vereinbarte
Honorar nur bann zu zahlen fei, falls der Prinzessin ein Erbteil von sechzehn Millionen Franken zusallen werde. Das Gericht kam zu einem vorläufigen Beschluß, der die Ansprüche des Advokaten Jasper vorderhand auf 150 000 Franken festsetzt, ihm aber die Glaubhaftmachung weiterer Forderungen freistellt.
Ferner wird uns telegraphisch aus Berlin gemeldet: Die Verhandlungen vor dem Charlottenburger Schöffengericht wegen der von dem Gatten der Frau von Schönebeck -Weber, dem Schriftsteller A. O. Weber, wegen der bekannten Pressebeste- ch u n g e n eingereichten Klagen haben nunmehr zur Folge gehabt, daß der Hauptmann im 130. Infanterieregiment in Metz, Lüders, der Bruder der Frau von Schönebeck, bei feinem Regimentskommandeur ein kriegsgerichtliches Verfahren gegen sich selbst beantragt hat. Diesem Antrag ist statt- gegeben worben, und cs wird nunmehr die ganze Angelegenheit Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens feilt, dessen Vorbereitung bereits eingeleitet ist. Hauptmann Lüders will durch das Verfahren beweisen, daß er durchaus korrekt gehandelt hat und daß fine Vorwürfe gegen Weder berechtigt waren.
$as Fmuen-Reginient.
Die Geheimnisse des chinesischen KaiserhoseK. (Von unserem Korrespondenten.)
Londo n, 9. Februar. (Tele - gramm unseres Korrespondenten.) Die gestern von dem Pariser Mittagsblatt „Paris-Midi" gebrachte Meldung von der Ermordung des Regen- tenvon China entspricht nicht den Tatsachen. Nach heute früh hier hiesigen amtlichen Stellen eingegangenen zuverlässigen Nachrichten aus Peking befindet sich der Regent durchaus wohl und von einem angeblichen Attentat ist dort nichts bekannt.
Daß die Verhältnisse am chinesischen Kaiser- Hof bem Intrigenspiel die weiteste Betätigungsmöglichkeiten bieten, ist bekannt; ebenso die Tatsache, baß im Pekinger Regierungspalast bas Frauen- Regiment eine große und unheilvolle Rolle spielt. Mit dem Tode der Kaiserin T s u - H s i, die bekanntlich die Herrschaft in China an sich gerissen und den Kaiser Kwangh-Sü gefangen genommen hatte hat nämlich das Frauenregiment im Kaiserpalast noch lange nicht fein Ende erreicht. Im Gegenteil! Es begann jetzt erst recht, und mit ihr zugleich
begannen neue Frauenintrigen.
Die Kaiserin Tsn-Hsi hatte nämlich bald nach dem Tode des Kaisers Kwangh-Sü, der kurz vor ihr am 15. November 1908 und (wie man sagt), auf ihr Geheiß gestorben war, die Witwe des Kwangh-Sü Lung-Hü zur Kaiferin-Mutter erhoben, da sie ihren eigenen Tob nahen fühlte. Die jetzige Kaiferin-Mutter Lung-Hü, die eine Nichte der Kaiserin Tsu-Hsi ist, war nämlich vollkommen in ihre Fußstapfen getreten und hatte sich das Vertrauen der alten, allmächtigen Kaiserin durch ihre Gegnerschaft zu ihrem Gatten, dem fortschrittlichen Kaiser Kwangh-Sü, erworben. Die alte Tsu-Hsi war die Führerin der Reaktionäre und wollte deshalb dem fortschrittlich gesinnten jungen Kaiser nicht die Zügel der Regierung überlassen. In bei Gattin des jungen Kaisers sah sie aber ein« Nachfolgerin, die auch nach ihtem Tobe bie Herrschaft in ihrem Sinne weiterführen werbe. Kaum aber war die alte Kaiserin gestord en als Prinz Chun, der neue Regent, sich aus die Seite der Fortschrittler stellte. Prinz Chuv wurde dazu
durch seine Frau veranlaßt, bie bie größte Feinbin ber Kaiserin-Witwe Lung-Hü war. Es entstand nun ein furchtbarer Kampf zwischen den Anhängern Tschuns und den Anhängern der Lung-Hü. Es ist nicht zu leugnen, daß die Kaiserin-Witwe Lung- Hü der energischere Teil ber Regierenden ist, und daß in ihr Blut von bem Blute der Tsu- Hsi fließt. Man darf der Entwicklung dos Kampfes im Palast mit Spannung entgegen- sehen, ba bie Kaiserin-Witwe vor keinem Mittel znrückschrecken bürste, um die Herrschaft zu behaupten. Sie hat fchon mehrere große diplomatische Erfolge errungen die in der Wiederberufung von Staatsmännern bestanden, die von Prinz Tschun entlassen worden waren. Solange freilich Prinz Tschun der oberste Inhaber der Macht ist, bat die Kaiserin-Witwe für ibre Partei nicht fo viel zu erhoffen, wie sie erftrebt. Ihre Pläne richten sich also in erster Linie daraus, Prinz Cbun zu stürzen und sich selbst zur Regentin des Landes zu machen. Die Frage, wer wirklich Kaiser ist, oder den Titel eines Kaisers von Cbina fuhrt, ist in China ohne jeden Belang: Die Hauptsache ist, wer
die Macht in Händen hot.
Auch Kaiser Kwangb-Sü batte nicht den gf* rinaften Einfluß, ja, er durfte sich nicht einmal