Nummer 47
I. Jahrgang.
Csflrlrr Abendzeitung
hessische Abendzeitung
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Sonnabend, bett 28. Januar 1911
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9er verlorne Sohn.
Die Versaffungsgeschichte des Reichslands.
Auch in der Politik wird der verlorne Sohn stets bester behandelt als der brave: Mit einem Gefühl des Neids blickt man in Preußen auf den elfaß - lothringischen Verfassungsentwurf, der zur Zeit auf der Tagesordnung des Reichstags steht. Lüstern schaut man auf das feiste Kalb, das hier dem verlornen Sohn geschlachtet werden soll, während man das brave Preußen mit einem Braten höchst zweifelhafter Herkunft glaubt abspeisen zu können. Dem verlornen Sohn scheinen aber die Treber, von denen er in der verfassungsloseu Zeit sein Leben fristen mußte, den Geschmack für den Braten gründlich verdorben zu haben. Er mag ihn nicht; ja man spricht in Elsaß-Lothringen in gänzlicher Verkennung der preußischen Versastungslage mit Bezug aus den Verfaffungsentwurf von einer „Verprenßnng" Elsaß-Lothringens. Es erscheint deshalb nützlich, sich einmal in großen Zügen die Versaffungsgeschichte des Reichslands ins Gedächtnis zurückzurufen, denn nur im Vergleich mit der Vergangenheit kann man den Fortschritt der neuen Vorlage würdigen. Nach der Einverleibung ins Deutsche Reich war Elsaß-Lothringen bis zum Beginn des Jahres 1874 völlig rechtlos, und die Staatsgewalt wurde allein vom Kaiser ausgeübt, der allerdings bet gesetzgeberischen Maßnahmen an die Zustimmung des Bundesrats und bei Anleihen auch an diejenige des Reichstags gebunden war. Erst durch Reichsgesetz vom Juni 1873 wurde die Reichsverfassung vom ersten Januar 1874 ab in Elsaß- Lothringen eingeführt.
Die Landesgesetzgebung ging dadurch au Bundesrat und Reichstag über, und es traten kn das Retchsparlament fünfzehn elsaß-lothringische Abgeordnete ein. Mit Zustimmung des Bundesrats konnte indeffen auch jetzt noch der Kaiser in gewissen Fällen Notstandsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Bereits 1874 war eine aus achtundfünfzig Mitgliedern bestehende Landesvertretung ins Leben gerufen; aber erst durch Reichsgesetz vom Mai 1877 erhielt dieser Landesausschuß ein beschränktes Recht für die Landesgesetzgebung. Seit dieser Zeit können Landesgesetze für Elsaß-Lothringen auf doppeltem Weg zustande kommen: Sie können entweder vom Bundesrat und Reichstag erlassen werden oder zusammen vom Kaiser, vom Bundesrat und vom Landesausschuß. In diesem letzteren Fall ist (wohlgemerkt) der Kaiser nicht wie bei Reichsgesetzen nur Publikations-, sondern wie der König von Preußen auch gleichzeitig Sanktions-Organ. Hierbei gilt der Grundsatz, daß Reichsrecht Landesrecht bricht, das heißt: Die auf dem Weg der Reichsgesetzgebung zustande gekommenen Gesetze können die Landes- gesetze aufheben, nicht aber umgekehrt. Zu dieser beschränkten eignen Landesgesetzgebuug trat am ersten Oktober 1879 die eigne Landesverwaltung hinzu, an deren Spitze (wie bekannt) der vom Kaiser ernannte Statthalter steht. Ihm zur Seite steht ein Ministerium unter einem Staatssekretär und ein zur Begutachtung berufener Staatsrat.
Nach dem Reichsgesetz vom IM 1879 stehen dem Statthalter einmal gewisse landesherrliche Befugnisse zu; sodann aber übt er auch amtliche Befugnisse aus, und als Reichskanzler für Elsaß-Lothringen hat er die Stellung eines Reichsministers. Während sich sein landesherrlicher Charakter darin ausprägt, daß seine eignen Anordnungen der Gegenzeichnung durch den Staatssekretär bedürfen, hat er selbst als Reichsminister die Kaiserlichen Anordnungen für Elsaß-Loihrin- gen gegenzuzeichnen. Sein Verhältnis zum deutschen Reichskanzler ist nicht das eines Untergebenen, sondern er steht gleichberechtigt neben ihm. Während nun die jetzige Versas- sungsvorlage den Reichstag für die elsaß-lothringische Landesgesetzgebung vollständig auS- schalten will, läßt er die Landesverwal- tung unberührt, ebenso die Stellung Elsaß-Lochriugens zum Reich. Wie die Dinge liegen, müssen überhaupt für absehbare Zeit alle Versuche, in dieser Richtung grundlegende Aenderungen herbeizuführen, als aussichtslos erscheinen. Aus staatsrechtlichen Gründen ist es insbesondere unmöglich, Elsaß-Lothringen an der Reichsgewalt teilnehmen zu lassen, solange der die Landesgewalt ausübende Statthalter von einem der Faktoren der Reichsgewakt direkt ober indirekt ernannt wird.
Ist der Kaiser auch nicht Träger der Reichs- souveränität so ist ihm doch sein Emennungs- recht vom Bundesrat übertragen worden. Aus diefeur Dilemma gäbe es daher nur zwei Aus
wege: Entweder" die Einverleibung Elsaß-Lothringens in einem andern Bundesstaat oder die Schaffung der Erbstatthal- terwürde. Das letztere würde indessen in Wahrheit nichts anderes als die Schaffung eines neuen selbständigen Kleinstaates bedeuten, was man aber gerade (und zweifellos mit Recht) bei der Annexion Elsaß-Lothringens vermeiden wollte. Die Einverleibung hinwiederum erscheint heule noch weniger möglich als vor vierzig Jahren. In Frage käme in erster Linie Preußen und Baden. Gegen Preußen spricht vielleicht noch mehr als die Eifersucht der übrigen Bundesffaaien die An- tiepathie, die es im Reichslande selbst genießt, das seinem ganzen Volkscharakter nach nach Süddeutschland hinneigt. Die Einverleibung in das kleine Baden würde dagegen eine Krästeverschiebung innerhalb der Einzelstaaten bedeuten, gegen die sich im Bundesrat vielleicht eine noch schärfere Opposition geltend machen würde» als gegen eine Einverleibung in Preußen, an dessen Vormachtstellung dadurch in der Praxis nicht viel geändert werden würde. Nach Lage der Sache ist also anzunehmen, daß der dem Reichstag jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Annahme gelangen und dadurch das Recht des „verlorenen Soh nes" auf absehbare Zeit hinaus aesetzli» fest gelegt wird. . Dr. G. Sch.
Die Spione von Borkum.
Eine Begnadigung durch den Kaiser? (Telegramm unseres Korrespondenten.) Die englische Zeitschrift „Reynolds News Paper" bringt eine Mitteilung, daß der Deutsche Kaiser der englischen Regierung gegenüber die Absicht ausgesprochen habe, die ?..prkumer Spione zur Krönung bei Königs Georg zu begnadigen. Man habe bar* nt einen neuen Freunbschaftsakt bes Kaisers zu erblicken, ber keine Gelegenheit vor- nbergehen lassen wolle, England sein freunb- schaftltches Wohlwollen zu bereigen. Von unterrichteter Seite erfährt unser Berliner o r responbent zu ber Meldung der englischen Zeitschrift folgendes:
Berlin, 27. Januar.
Die Nachricht beruht auf einer nahelie- aenben Kombination, ist aber im übrigen grundfalsch. Es würde ie- dem Herkommen widersprechen, wenn sich Kaiser Wilhelm in dieser Weise an die englischen „Behörden" gewandt hätte. Daß die beiden Spione Trench und Brandon nicht die volle Zeit der ihnen zudiktierten Strafe hinter Festungsmauern zubringen werden, ist ohne weiteres anzunehmen. Es ist eben ein ungeschriebenes internationales Gesetz, daß man einer fremden Nation angehörende Spione nicht mit ehrlosen Hochverrätern auf eine Stufe stellt, daß man sie, auch wenn sie überführt sind, entgegenkommend behandelt und sie nach einiger Zeit, sofern durch ihre frühzeitige Entlassung nicht Interessen der Landesverteidigung bedroht werden, in Freiheit setzt. In jedem Falle bleibt aber die Freilassung ein Gnadenakt, dessen Wert beeinträchtigt würde, wenn er schon lange Zeit vorher der Regierung ber Häftlinge angezeigt würbe. Auch läßt sich der Zeitpunkt, an dem eine Begnadigung erfolgen kann, fchwer Voraussagen. Wie bereits erwähnt, sind hier in erster Linie die Rücksichten auf die Landesverteidigung maßgebend. Ist der von bett Spionen angerichtete Schaden bereits so groß, daß er durch die Rückkehr der Häftlinge in ihre Heimat nicht mehr größer werden kann, oder sind an den ausspionierten Werken inzwischen grundlegende Veränderungen eingetreten, so werden gemeinhin einer vorzeitigen Entlassung der Gefangenen keine Bedenken entgegenstehen. Die „Abschreckungstheorie" (für die heute noch manche Blätter eintreten) ist jedenfalls von den Militärbehörden längst aufgegeben worden, schon allein mit Rücksicht darauf, daß an der internationalen Spionage alle Mächte in gleichem Maße beteiligt sind. Soviel Vertrauen follte man im übrigen unferen für die Sicherheit des Landes verantwortlichen Stellen entgegenbringen, daß irgendwelche Befürchtnrn- gen wegen zu früher Freigabe der gefangenen Engländer als nicht, gerechtfertigt erscheinen.
In der Umgebung des Kaisers, die von einer so aufsehenerregenden Angelegenheit doch icher unterrichtet wäre, ist jedenfalls weder etwas von einer Begnadigungsabsicht des Kaiers bekannt geworden, noch gar davon, daß der englischen Regierung darüber schon Mitteilung zugegangen wäre. Es kann sich nur um eine amtliche Mitteilung an die englische Regieru^ handeln, und die ist (das muß be-
tont werden) bisher noch nicht erfolgt Es erscheint auch ausgeschlossen, daß sie so schnell erfolgen dürste, denn die englischen Spione haben schon an sich eine so milde Strafe erhalten, daß an eine so schnelle Begnadigung nach den bisherigen Gepflogenheiten nicht zu denken ist.
Diplomatisches MtseWel.
„Ein Revanchekrieg unvermeidlich?" (Eigene Drahtmeldungen.)
Es ist einmal wieder ein Admiral „interviewt" worden, und auch dieser Admiral schaut den Himmel nicht etwa „voller Geigen", sondern von unheilverkündenden Wolken verdüstert, die in nicht zu ferner Zeit zur Entladung kommen werden. Gleichzeitig spukt die „Vlissinger Frage" weiter und auch das „deutsch-russische Abkommen" bezüglich des Orients bereitet ängstlichen Seelen ernste Sorge. Wir erhalten folgende Drahtmeldungen:
Turin, 27. Januar. (Privattelegramm.)
Die „Stampa" veröffentlich ein Interview mit dem österreichischen Admiral Chiari, worin dieser einen Krieg zwisch e n O e st e r r e i ch u n d I t a l i en in absehbarer Zeit als u n v e r m e i d l i ch bezeichnet. Der Entscheidungskampf würbe zur See erfolgen, unb wenn Oesterreich seine Flotte nicht verdoppele, werde Italien siegreich aus dem Kampf hervorgehen. Mit seiner jetzigen Marine werde Oesterreich auf ernste Schwierigkeiten stoßen, da die dalmatinische Küste sich vorzüglich für einen italienischen Offensivangriff eigne, während die österreichischen Schiffe Pola nicht verlassen könnten. Im Anschluß an das Interviews erklärte der Admiral, daß „Österreich während der Ausstellung den Frieden nicht stören werde, was aber später geschehen werde, könne man jetzt nicht sagen."
Brüffel, 27. Januar. (Privattelegramm.) Die Regierung ist entschlossen, die Dringlich k e i t für die Debatte der Interpellation betreffend die Vlifsinger Befestigung anzunehmen. Bis jetzt ist die Feststellung des Datums der Beratungen verzögert worden, weil die Akten, die der Minister des Aeußeren gemeinfam mit dem Kriegsminister zusammengestellt Hai, noch nicht abgeschlossen sind. Der Minister des Aeußeren wird nämlich an Hand dieses Materials die Interpellation beantworten. Die Debatte verspricht eilte sehr umfangreiche zu werden, da außer den Anttagstellem und dem Minister des Aeußeren der Ministerpräsident Bernart, Graf Limburg-Styrum, fowie der Abgeordnete Säger sich als Redner haben vormerken kaffen.
Schließlich wird uns noch aus Paris depefchiert: Wie däs „Echo de Paris" aus London erfahren haben will, hat sich nach dort aus Konstantinopel eingetroffenen Meldungen die türkifche Regierung entschlossen, zusammen mit England die Lage zu beraten, die durch das deutsch-russische Abkommen im Orient gefchasfen worden ist. Man mißt in London diesen Dispositionen der Pforte große Bedeutung bei. (Sollte nicht hier etwa ber englifche Wunfch ber Vater bes angeblichen türkifchen Gedankens gewesen fein?)
Ehre und Pistole.
Der Zweikampf und feilte Ursachen.
(Von unferm Korrespondenten.)
Berlin, 27. Januar.
Der „Ehrenschutz", die Zeitschrift der „Deutfchen Anti-Duell-Liga", stellt in feiner neuesten Nummer die Duellaffären aus dem Jahre neunzehnhundertzehn zusammen, und zwar zugleich mit Angabe der Ursachen, soweit sie sich feststellen ließen. Abgesehen von den studentischen Mensuren, die unfunddreißig Studenten Festungshaft ein- timgen, handelt es sich um mehr als fünfzig Duelle, von denen etwa vierzig ausgetragen, der Rest verhindert oder abgelehnt wurde. Im letzteren Falle erfolgten nur Verurteilungen wegen Herausforderung zum Zweikampf oder Kartelltragens.
Reben ernsten Ursachen, wie „Liebesangelegenheiten unb Annäherung an die Frau des Gegners", tätlicher Beleidigung, ehrenrührigen Behauptungen und dergleichen Dingen mehr, die zur Herausforderung zum Zweikampf fühttcn, läuft eine nicht geringe Anzahl von Lappalien, die gut auch ohne Herausforderung zum Zweikampf hätten erledigt werden können. Einige von diesen Affären mögen hier erwähnt sein. In Hagen wurde der Chemiker Dr. E. Weitzener aus Münster zu einer.Woche Festung verur
teilt, weil er dem Reserveleutnant Fabrikan. len Griesenbeck eine Forderung auf Säbel mit sechzig Gängen ohne Binden und Bandagen zugesandt hatte. Die Ursache bildete das folgende Gefpräch: G.: „Ich bin müde, ich krieche bald ins Bett." W.: „Ein Reserve-Offizier kriecht nie." G.: Ich mit meiner Bildung hätte mir eine derartige Redensart nicht erlaubt." Hierauf folgte die erwähnte Forderung, die jedoch durch einen Ehrenrat vernünftigerweise abgelehnt wurde. In Braunschweig erhielt Oberlehrer Dr. Michaelis wegen Heraus- forberung des Postdirektors Schmieder, der über ihn in Schöningen „Klatsch verbreitet habe", drei Wochen Festung. Weil er eine Quittung über eine geleistete Zahlung verlangte, erhielt in Göttingen der find. agr. Burmeister vom sind. agr. Schelpmeier eine Säbelfordernng. Bei dem Duell verlor Sch. das rechte Auge. In Dresden wurden wegen Herausforderung bezw. Kartelltragens der Oberleutnant d. R. Postinspektor M a e b e r unb ber Hauptmann ber Reserve Polizeileutnant Matthes zu je einem Tag tierurteilt Der Gegner hatte die Abgabe einer Ehrenerklärung unb bann die Pistolenforderung abgelehnt. Ursache: Eine offenstehenbe Wohnungstür, Zugluft unb so weiter. In bem für solche Zwecke trabitionellen „Bierborf" Weenbe bei Göttingen fanb ein schweres Säbelbuell zwischen Forstassessor Reserveleutnant P. Ger st ein unb canb. meb. Budben- berg (Frifla) statt, veranlaßt durch eine Bemerkung des ersteren über die „Frisia", begangen nach einer Kneiperei. In Mainz wurde eine Mensur mit scharfen Säbeln Zwischen einem Akzessisten und einem Tierarzt ausgefochten. Beide wurden mehrfach verwundet. Ursache: Der eine hatte im Restaurant den Hut des andern mit Senf beschmiert! Wegen Herausforderung wurde in Halle ber find. Phil. Poetfchke zu einem Monat verurteilt; er hatte in angetrunkenem Zustande in der Nacht einen Polizeikommissär ohne Grund angerempelt und ihm bann eine Forderung gesandt.
Bei dieser Gelegenheit fei darauf hingewiesen, daß das Reichsgericht neuerdings eine sehr strenge Auffassung über das Duell bekundet, indem es erkannte, daß auch die Drohung mit einer Pistolenforderungen, falls die Beleidigung nicht zurückgenommen werde, strafbar sei. Es sind in diesem Sinne in jüngster Zeit bereits mehrfache Entscheidungen ergangen, unb ba auch ber Kaiser sich neuerbing§ wiederholt scharf gegen das „leichtfertige Fordern" ausgesprochen hat, wird eine gewisse erzieherische Wirkung auf dio Dauer wohl doch nicht ausbleiben. -rch-
3er schwarze Tod.
Der Kampf gegen die Pest im Osten.
(Von unferm Korrespondenten.)
Petersburg, 25. Januar.
Die russische Regierung ist sich ber ganzen Größe ber Gefahr bewußt, die Rußlanb unb Europa von ber Pest, bie täglich Opfer um Opfer forbert, droht. Der russische Minister- r a t hat vor einigen Tagen eine sehr ernste und wichtige Beratung über
die Pestgefahr im fernen Osten abgehalten, auch bie gesamte russische Pr« ssx beschäftigt sich mit ber Gefahr, unb Präses- for Sabolotny hat durch einen fesselnden Vortrag über die chinesische Pest daS Interesse weiter Kreise für bie Pestfrage wachgerufen. Die ruffische Regierung wirb wegen ihres zö- gemben Verhaltens in dieser Angelegenheit von ber Presse wenig glimpflich behandelt und ix der Tat ist es nicht zuletzt auf ihre Indifferenz zurückzuführen, daß sich die Pest lang- fatn von der Station Mandschuria nach Chardin einschleppen konnte. JeÄ fordert sie fchon hier unb in bem benachbarten Fudsjädjän täglich über hundert Menschenleben. Der Ministerrat hat allerdings zum Schutze des Bahngebietes die ernstesten Maßnahmen in Aussicht genommen, bie nach einer Beratung bef Finanzministers mit bem Obermediztnalinspek. tor Malinowski, Professor Sabolotny und bem neuernannten Chef ber Grenzwache des TranS- amurgebieteS in Kraft treten sollen. In Bezug auf die chinesischen Ortschaften soll aber
der Kampf gegen die Pest vollständig den chinesischen Behörden überlassen werden. In Anbetracht der internationalen Gefahr soll der Minister des Auswärtigen mit der chinesischen unb anderen interessierten Regierungen ht Verbindung treten, damit zunächst einmal eine miffen« schriftliche Kommission den Pestherd in der Mandschurei untersucht. Ursprünglich hatte hie russische Regierung die Absicht, den