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L Jahrgang.

Nummer 43.

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z Hessische pbendieitung

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Dienstag, den 24. Januar 1911

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worden ist, wird nach diesem Chinesenviertel abgeschoben. Gleich Parasiten haben sich die Chinesen um Charbi« eingenistet und leben von den Absällen der Stadt. Als die Pest in diesem Chinesenviertel ausbrach, warfen die Chinesen ihre Pestkranken

Dt» ,6offeler Neueste Nachricht-»" erscheinen wScheEch sechsmal. «iS ans weiteres werden die .Neueste Nachrichten" allen FamtUen in «assel völlig tostenlos geliefert. Druckerei, «erlag n. Redaltton: Schlachthofftratz« 28/30. B-rttn-r Bertrettmg; SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt VI. 676.

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Sechs Monde im Schatten des Todes; ein halbes Jahr hindurch jeden Augenblick des Eintritts des Henkers gewärtig, der sie zum letzten Gang abholen werde: Die furchtbare Zeit dieses Seelenbangens zwischen Leben und Tod, die Momente wahnsinniger Verzweiflung und das Klammern an der Hoffnung letzte Möglichkeiten sind für die zum Tode Verurteilte fürchterlicher und qualvoller gewesen als die Vollziehung des Richterspruchs durch das Bell des Henkers, und man fragt sich, wie es nur möglich sein konnte, daß diese Unglückliche, deren Tat zwar Sühne, deren hartes Schicksal aber auch Mitleid fordert, ein langes halbes Jahr den Qualen eines hundertfach verschärf­ten Todeskampfs preisgegeben wurde, dessen furchtbare Folter doch sicher nicht im Willen des Gesetzes und im Spruch der Richter lag. Daß das unglückliche Weib diese Tage einer bis zum Aeußersten gesteigerten Seelen-Folterung über­dauert hat, ohne ein Opfer des Wahnsinns zu werdren, darf als ein Wunder gelten: Nur wenig Sterbliche schauen dem Tode ohne Er- schauern ins bleiche Antlitz, und hier wars ein schwaches Weib, angeflagt des schwersten Verbrechens, das Gesetz und Empfinden kennt, das mondelang dem Tod entgegenzitterte und in enger Gefängniszelle mit Reue und Todes­furcht rang. Es wird noch festzustellen sein, welche Umstände die unerflärliche Verschlep­pung der Entscheidung des Gnadengesuchs verschuldet haben, und man darf wohl erwar­ten, daß die zuständige und verantwortliche Stelle nicht säumen wird, den Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Im gewöhnlichen Strafprozeß wird schon jedeHaftsache" (eine

die Forderungen der Menschlichkeit mit beson- derm Nachdruck geltend zu machen.

Der Fall erinnert lebhaft an daS Schicksal der beiden Frankfurter Raubmörder Groß und Stafforst, die in den Februartagen neunzehnhuudertvier den Frankfurter Klavier­händler Lichtenstein ermordeten und später vom Schwurgericht i« Frankfurt am Main zum Tode verurteilt wurden. Nach ihrer Verur­teilung wurden die beiden Mörder nach dem Strasgefängnts Preungesheim transportiert, um dort bis zur Vollstreckung des Urteils inter­niert zu bleiben. Die Verurteilten reichten darauf durch ihre Verteidiger ein Gnadengesuch beim Landesherrn ein, und es dauerte bis in den späten November, ehe über dieses Gnaden­gesuch entschieden und das Urteil dann endlich vollstreckt wurde, nachdem die beiden Verbrecher über fünf Monate zwischen Leben und Tod geschwebt hatten. In der Frankfurter Presse wurde damals diese Verzögerung der Entscheidung über das Schicksal der Verurteil­ten mit Recht als ein beflagenswertes Ver­gehen wider die Gesetze natürlichster Menschlich­keit gerügt, und man hörte dann später, die Entscheidung über das Gnadengesuch der beiden Mörder habe sich deshalb so lange verzögert, weil die Prozeßakten dem Justiz­ministerium nicht rechtzeitig übersandt worden seien und auch infolge der Nordlandfahrt des Kaisers die landesherrliche Entschließung über das Schicksal der Verurteilten hinaus- geschoben worden sei. Welche von beiden An­nahmen zutraf, ist damals nicht bekannt gewor­den; jedenfalls hatten die beiden Mörder einen nahezu halbjährigen Todeskampf hinter fich, als man sie schließlich im Morgengrauen eines düstern Novembertags zur Richtstätte führte und ihre Qualen endete. Es widerspricht dem Empfinden unsrer Zeit und den Geboten der Kultur des zwanzigsten Jahrhunderts, den dem Tod. Ueberantworteten ,yt der Folter, eines langen Todeskampfs innerlich sterben zu lassen, ehe das Schwert der Gerechtigkeit das Ver­brechen sühnt, und es ist eine zwingende For­derung der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, daß die landesherrliche Entscheidung über Tod und Leben tunlichst im unmittelbaren An­schluß an den Spruch der Richter erfolgt, denn das Gesetz fordert nur Sühne, ver-

russtsche Administration eingrifi, regnete es Drohungen gegen diesen »Eingriff in die chinesischen Rechte". Die chinesische Presse ging so weit, die russischen Aerzte der Verbreitung der Pest und der Folterung der Pestkranken anzuflagen, um die örüiche Bevölkerung gegen die Russen auszuhetzen. Erst als sich die russische Regierung mit einer Beschwerde nach Peking wandte, hörten diese Hetzereien aus. Die chinesischen Behörden verschrieben zwei chinesische Aerzte aus Mulden, die ihre Ausblldung in Europa er­halten haben, doch können sie bei einer Be­völkerung von 20 000 Einwohnem wenig ausrichten. Die Behandlung der chinesischen Pestkranken liegt in den Händen chinesischer Aerzte, die sich selbst ausgebildet haben. Sie behandeln die Pestkranlen, indem sie die in­fizierten Körperstellen mit langen Kupfer­nadeln, in der Art unserer Damenhutnadeln, durchstechen. Das Pestlazarett be­steht aus zwei Hälften, von denen die eine Pestkranken, die andere gewöhnlichen Kran­ken zur Aufnahme dient. Da die Abteilung für Pestkranke gehetzt wird, die andere ungeheizt bleibt, so kommen die gewöhnlichen Kranken in die Pestabteilung, um sich zu Wärmen, und infizieren sich. Die an der Pest Gestorbenen werden nicht beerdigt, son­dern auf die Straße geworfen. Seit Beginn der Pestepidemie bis zum zwanzigsten Januar sind innerhalb der Mandschurei 831 Chinesen und 25 Europäer erkrankt und 821 Chinesen und 24 Europäer gestorben.

Petersburg, 21. Januar folgende Einzelheiten mttgeteilt: Die Haupt­ursachen der Verbreitung der Pest bestehen in dem unglaublichen Zustand der chine­sischen Wohnungen, in dem Aber- gl a u b e n der Chinesen und in ihrer Unlust, die Leichen der Gestorbenen zu beerdigen. Die Epidemie hat sich der ganzen Chalcha entlang ausgebreitet, die das Rachbargebiet von Transbaikalien durchfließt. Dank der energischen Maßregeln der russischen Eisen- bahn-Admiuistration sst di« Epidemie an der Westküste der Bahn bis nach Charbin in der Abnahme begriffen. Trotzdem läßt sich nicht behaupten, daß die Epidemie erloschen ist. Die in der Steppe verstreutliegen- d e n Leichen der an der Pest Gestorbenen bilden einen gefährlichen Ansteckungsstoff, der in Zukunft mit einem neuen Ausbruch der Epidemie droht. Charbin selbst befindet sich insofern in einer gefährlichen Lage, als es an ein chinesisches Städtchen stößt, das während des Krieges entstanden ist und mit seinen antisamtären Zuständen und seiner unsaubern Chinesenbevölkerung von 20 000 Seelen einen sehr gefähr­lichen Infektionsherd bildet. Alles, was in Charbin unbrauchbar und faul ge-

Menschlichkeit!

Sechs Monate im Schalten des Todes.

». «» Am dreißigsten Juni neunzehnhun- dertzehn haben wir Geschworne ein Dienst­mädchen des Kindesmords schuldig befunden, das darauf zum Tode verurteilt wurde. Geschworne und der Verteidiger haben dann ein Gnadengesuch für das verurteilte Mädchen eingereicht, das sogar vom Staats­anwalt befürwortet wurde. Von dem Ergeb­nis dieses Gesuchs haben wir Geschworne von damals keine Kenntnis erhalten. Lebt das un­glückliche Geschöpf heute noch, nach sechs Monaten etwa, unter dem Schatten des Richt­beils .«.1* Diese Frage drängenden Ge­wissens, enthalten in einem Gesuch, das die Richter des Dienstmädchens AgnesTenzer an die zuständige Staatsanwaltschaft richteten, ward vor einigen Tagen in einem Berliner Blatt veröffenflicht, und es ist in der Zwischen­zeit gelungen, den selffam-tragischen Fall zu klären. Es handelt sich um folgende Tatsachen: Am letzten Junttag des Vorjahrs hatte sich die sechsundManzigjährige, unverehelichte Dienst­magd Agnes Tenzer vor den Volksrichtern des Schwurgerichts III in Berlin wegen Kinds­mords zu verantworten. Die Angeflagte hatte ihr uneheliches Kind mit einem Taschentuch er­stickt und die Keine Leiche dann zerstückelt und beseittgt. Erst nach drei Jahren wurde das Verbrechen entdeckt und die Mörderin verhaftet. Sie legte vor Gericht ein umfassendes Geständ­nis ab und schilderte den Geschworne«, wie sie vergeblich versucht habe, ihr Kind bei Wohl- tätigkeitsanstalten unterzubringen. Nach dem Gesetz mußte die Unglückliche trotz alledem als des Mordes schuldig zum Tode verutteilt werden. Sechs Monate wartete dann Agnes Lenzer im Gefängnis, wie die Würfel ihres Schicksals fallen würden. Endlich, im vorigen Monat, wurde der dem Tode Zugesprochnen tn der Zelle des Gefängnisses eröffnet, daß sie dem Richtbell entronnen und durch landesherr­liche Gnade für ihres Lebens Dauer dem Zuchthaus überantwortet sei: Auf das von den Richtern und dem öffentlichen Ankläger für die Verurteilte eingereichte Gnadengesuch ward der Unglücklichen das Leben geschenkt!

Stern und Band.

DaS gestrige Ordensfest in Berlin.

(Telegraphischer Bericht.)

Berlin, 23. Januar.

einzeln vorstellte. Hierauf fand bet.® otteS = dienst in der Schloßkapelle statt, wobei Hof- prediger Kritzinger die Liturgie und die der Feier des Tages gewidmete Predigt hielt. Rach dem Gottesdienst sand Tafel statss bei der der Kaiser einen Toast auf das Wohl der dekorietten Personen ausbrachte. Nach Aus­hebung der Tafel begab sich das Kaiserpaar mit den übrigen Fürstlichkeiten in den Ritter­saal, wo sich der Kaiser und die Kaiserin mit einzelnen der Anwesenden unterhielten. Aus der großen Reihe der verliehenen Auszeichnun­gen erwähnen wir die solgenden, die bekannten Persönlichkeiten zuteil wurden:

Der kommandierende General des 11. Armeekorps, Sch ess er-Boy adel, das Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub; der Gesandte in Bern Dr. von Bülow und der kommandierende General des 2. Armeekorps von Linsingen den Roten Adlerorden I. Klasse mit Eichenlaub; der Oberpräsident in Magdeburg, von He­gel, den Stern zum Roten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub und der Königlichen Krone; der bekannte Parlamentarier Frei­herr von Zedlitz und Noukirch den

Der Todeszug der Pest.

Ein amtticher Bericht.

(Von «nserm Korrespondenten.)

lieber die Pest in Ostasien kommen auS Chailar und der Station Mandschuria geradezu entsetzenerregende Meldungen. In der Steppe soll die Pest derarttg gewütet haben und noch wüten, daß viele Dörfer der Mongolen völlig ausgestorbe« find, und daß Reisende überall auf Leichen von Chinesen stoßen. Die Jagd nach dem Tarabagan, einem Tier, dem man die Ver­breitung des PestbazilluS zuschreibt, hat unge­heure Dimensionen angenommen. AuS einem amtliche« Bericht über die Ausbreitung der Epidemie werden uns a«S

Stern zum Roten Adlerorden H. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; der Unterstaatssekretär im Ministerin« beS In­nern, Holtz, und der Generafftaatsanwalt in Berlin, Supper, den Stern zum Ro- ten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub; der Präsident des Kaiserlichen Gesundheits­amtes, Dr. Bumm, der Oberprästdent in Breslau, Dr. von Guenther, der Bot­schaften in Rom, von Jagow, der Hal­lenser Universitätsprofeffors Dr. Loening, der Generaldirekwr der Allgemeinen Elektri» zitäts-Gesellschast in Berlin, Dr. Rathe- nau, der Gesandte in Athen, Freiherr von Wangen heim, und der Oberreichsanwalt Dr. Z weigert den Roten Adlerorden HJ Klasse mit Eichenlaub: der Bischof in Straß- burg, Dr. F r r tz e n, den Roten Adlerorden IL Klasse; der Unterstaatssekretär in der Reichs­kanzlei, Wahnschaffe, den Roten Ad­lerorden III. Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone; das Herrenhausmitglied V o p e l i u s, der Zentrumsabgeordnete Wellstein den Roten Adlerorden III. Klasse mit der Schleife; die Abgeordneten Dr. Becker (Centrum), Dr. Gregoire (Elsäs­ser), Nacken (Centrum), Frhr. von Pfet­ten (Centrum), den Roten Adlerorden IV. Klaffe; der Präsident der Seehandlung, von. D o m b o i s, der Professor und Maler Graf von Harrach, der Staatssekretär des Reichsjustizamts, Dr. ßiSco, die Gene­ralstabsärzte der Armee und der Marine Dr.-, von Schjerning und Dr. Schmidt, so­wie der Oberpräsident in Hannover, Dr. von Wentzel, den Kronenorden I. Klasse; der, Staatssekretär des Reichskolonialamts, Dr.! von Lindequist, den Stern zum Äto»' nenorden II. Klaffe mit Schwertern am Ringe; der preußische Landtagsabgeordnete Dr. Friedberg (Natl.), die Reichstagsab­geordneten Stadttal K a e m p f (Volksp.), und Oberlaudesgerichtsprästdent Dr. Spnhrr (Zentrum), ferner die Gouverneure von Deutsch-Ostafrika und Deuffch-Südwestafrika Frecherr von Rechenberg und Dr. Seitz den Krouenorden IL Klasse; der Polizeiprä­sident in Berlin, von Jagow und der fiel« sinnige Reichstagsabgeordnete Dr. Mug - d a n den Kronenorden III. Klaffe.

Unter den Parlamentariern fällt die große Zahl der dekorierten Centrumsabgeord- netett auf, während die konservative Par­tei diesmal nur sehr schwach bedacht worden ist. Die Freisinnigen weisen zwei und die Nattonalliberalen und Freikonservativen je einen dekorierten Abgeordneten auf. Die nach Cassel gesalleue» Auszeichnungen teilen wir einzeln im l o k a l e n T e i l der heuttgen Num­mer mit. Es ist eine besonders große Zahl von Ehrungen, die in diesem Jahre für Caflel und Hessen-Nassau in Betracht kommen und die namenllich unsere heimische Beam- tenwelt reich bedenken.

Sie Fälscher von Münster.

Der Münstersche Fälscherprozeß vor Gericht.

Münster L W., 23. Januar.

Ein sensattoneller FälschungSprozetz, dessen Verlauf und Ausgang man weit über die Grenzen Westfalens hinaus in allen Kunst­händler- und Kunfffammlerkreisen mit dem größten Jnttrefle entgegensieht, nimmt heute vor dem hiesigen Landgericht feinen Anfang. Da

mehr als hundert Zeugen

zu vernehmen sind, wird die Verhandlung im großen Schwurgerichtssaale geführt. Die An­klage richtet sich gegen den Kunsthändler Heimann von hier, und zwar wegen Be­trugs in mehr als zehn Fällen, begangen durch Fälschung von Skulpturen, Bronze­güssen, Tonreliefs und Kruzi­fixen, sowie gegen den Assistenten beim West­fälischen Landeskonservator, Batteux, we­gen Mittäterschaft und Unterschlagung. Bat- teux ist der intereffantere der beiden Angeklag­ten. Er verfügte über eine umfassende kunst­wissenschaftliche Bildung und war die rechte Hand des Provinzialkonservators, Baurats Ludorf, der ihm unbeschränktes Vertrauen ent«i gegenbrachte. Er hatte daher auch ohne wei­teres Zutritt zu allen Museen, Sammlungen, Kirchen und Klöstern, in denen er ost Inspek­tionen und Inventaraufnahmen vorzunehmen hatte. Diese bevorzugte Stellung benutzte er dazu, um mit Hilfe des mitangellagten Hei­mann

eine Reihe umfangreicher Fälschungen

von alten Kunstgegenständen vorzunehmen. Bef seinen Reisen in der Provinz schwindelte et den alten Ortsgeistlichen die wertvollen echten Stücke ihrer Kirchen ab und schwatzte ihnen dafür als Ersatzmobente" Gegenstände auf, die nach der Schablone hergetzellt waren und ast keinen künstlerisch«! Wert besa-

gntmer neue Spser.

(Eigene Drahtmeldung.)

Aus London wird uns depeschiert: Wie derTimes" aus Tientsin berichtet wird, hat sich die durch den Ausbruch der Pest ge­schaffene Lage weiter verschlimmert. In Peking waren gestern neun, in Tien­tsin acht Fälle von Pest zu verzeichnen. Die Nachrichten aus Charbin lassen erkennen, daß auch dort eine Abnahme der Erkrankungen noch nicht eingetteten ist. In She Fo« sind drei­zehn neue Todesfälle vorgekommen. In der Umgebung von Tschifu, sowie auf dem Wege zwischen Tientsin und Peking find eben­falls Erkrankungen an der Pest festgestellt wor­den, und man befürchtet ein weiteres Vor­dringen der Seuche, da sich alle Abwehr- matznahmen bisher als erfolglos erwiesen haben. In Tschifu sind gestern zwölf To­desfälle an Pest vorgekommen. Man hegt Besorgnis wegen der Seuche in Schanghai. Wie ferner miS Peking berichtet wird, hat dort wegen der Ausbreitung der Seuche das diplo­matische Korps das Gesandtfchastsviertel abgefperrt. Das Enropäerviertel wird wahrscheinlich heute abgefperrt werden.

Prozeßsache, in deren Verlauf die Beteiligten in Untersuchungshaft genommen wurden) als Eilsache behandelt und als solche besonders kenntlich gemacht. Im Fall der Agnes Tenzer handelte es fich nicht nur um eine eilige Haft­sache, sondern es stand ein Menschen­leben auf dem Spiel, und in seinem solchen Fall müßte die Behörde doch (sollte man wäh­nen dürfen) mit verdoppelter Schnelligkeit arbeiten, um dem Verurteilten die furchtbare Zeit des Bangens zwischen Leben und Tod nach Tunlichkeit abzukürzen. Es ist das ein so einfaches und zwingendes Gebot der Menschlichkeit, daß es überflüssig er­scheinen müßte, darauf hinzuweisen. Das Schicksal der Agnes Tenzer zeigt indessen leider,

Das Kröunngs- und Ordenssest ist gestern .... Königlichen Schlosse zu Berlin in Anwe­senheit des Kaiserpaares in der üblichen Weise verlaufen. Der Präsident der General- ordenskommiffion, General von Jacobi, be­händigte im Auftrage des Kaisers die Aus­zeichnungen. Das Kaiserpaar ließ sich zunächst die Damen, die Orden und andere Au^eich- nungen erhalten haben, vorstellen und begab sich alsdann mit den übrigen Fürstlichkeiten und dem Gefolge in den Rittersaal, wo der Präsident der Generalorbenskommission bie neuernannten Rttter und Inhaber von Orden