Nummer 41. i. Jahrgang.
COlkrAeuch llad]rid)tcn
Casseler Abendzeitung ytigl^U hessische Abendzeitung
SnferttonSpretfe: Dis fochsgefpalteno Zeile für einheimische GeschästelL $f, für auswärtige Inserate 25 Pf^ Reklamezeile für einheimische G«. schäfte 40 Pf, für auswärtige 60 Pf. Geschäftsstelle: Kölnische Straße 5. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt VI, 676.
Fevnsprecher 951 unb 952. So NN abend, -SN 21. JüNNar 1911. Fernsprecher 951 und 952.
Die „Casseler Neueste Nachrichten- erscheinen wöchentlich sechsmal. Bis auf weiteres werden die „Neueste Nachrichten^ allen Familien in (taffe! völlig kostenlos geliefert. Druckerei, Verlag u. RedaMon: Schlachthofsiraße 28/30. Berliner Vertretung; SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt VI, 676.
Zar zweischneidige Schwert.
Herr Beseler über die Prozetzresorin.
Im preußischen Landhaus hat der Minister der Justiz am vorgestrigen dritten Tag der Etatberatung eine Erklärung abgegeben, über die man erfreut sein darf, und die deffen- ungeachtet auch mit Besorgnis erfüllen kann. Herr Beseler gab bekannt, daß bei den maßgeblichen Instanzen zurzeit Erwägungen schweben, die darauf abziclen, im Strafprozeß den Gerichten die Möglichkeiten zu erweitern, Beweisanträge abzulehnen, um einer etwa beabsichtigten Verschleppung der Verhandlung vorbeugen zu können. Man merkt bereits, daß das unerfreuliche Schauspiel von Moabit den Anlaß zu diesen Erwägungen gegeben hat, und es läßt sich ja auch'nicht verkennen, daß grade im Moabiter Sechswochen- prozcß die Mängel unsers Strafprozesses in schärfster Form zutage getreten find. In einem andern Land mit rascher arbeitendem Justizapparat wäre es einfach undenkbar, einen ganzen Gerichtshof sechs lange Wochen hindurch mit einer Prozeßverhandlung zu belasten, die man in England und Frankreich in knapp zwei Tagen erledigt haben würde, ohne das Recht irgend eines Beteiligten auch nur leise zu knicken. In Moabit hat die Verteidigung der Angeklagten es verstanden, die Justiz in einen förmlichen Irrgarten von Beweisanträgen und prozessualen Nebensächlichkeiten hineinzuführen, in dem schließlich keine Seele mehr Ein noch Aus wußte, und das Strafverfahren verfiel infolgedessen dem Fluch bleierner Langeweile, trotzdem es sich doch schließlich um Vorgänge handelte, die die Oeffentlichkeit nicht gleichgültig lassen konnten. Die Form ertötete eben den Inhalt, und was blieb, war schal und lau und atmete weder Leben noch Kraft.
Daß die Regierung auf Mittel sinnt, einer Wiederholung dieses Schauspiels vorzubeugen, ist löblich, und findet den Beifall Aller, die unsere Rechtsprechung über dem geschäftigen Rechtsgetrieb des Alltags erhaben zu sehen wünschen, ausgerüstet mit zweckdienlichen Handhaben, um einer Profanierung des Rechts erfolgreich vorbeugen zu können. Diese Handhaben hofft Herr Beseler nun dadurch schaffen zu können, daß die Befugnis der Gerichtshöfe zur Ablehnung ihnen als unwesentlich erscheinender Beweisanträge erweitert wird. Der Gedanke an sich ist ja nicht neu, und er ist auch in den Vorarbeiten zur Reform des Strafprozesses bereits (wenn auch in andrer Form) berücksichtigt worden: Bedenklich ist nur die Zweischneidigkeit der Waffe, die da zum Schutz des Rechts und der Rechtfindung zur Anwendung gelangen soll. Und diese Zweischneidigkeit liegt schon in der Grundsätzlichkeit des Gedankens an sich. So wünschenswert es beispielsweise in Moabit gewesen wäre, wenn der Gerichtshof die Unmenge von nebensächlichen Beweisanträgen kurzerhand hätte abtun und damit die Sechs- wochen-Verhandlung auf die Hälfte der Dauer beschränken können: Es gibt Dutzende von andern Prozessen, in denen grade erst durch eine bis ins kleinste Detail gehende Beweisaufnahme die Schaffung eines objektiv einigermaßen zutreffenden TatsachenÜilds zu ermöglichen ist, und wo die Häufung der Beweisanträge dem rechtsuchenden Richter erst den Weg zur Erkenntnis zeigt. Und das ist namentlich auf dem Gebiet des Strafprozesses der Fall, wo der Angeklagte dem öffentlichen Ankläger ohnehin als der Schwächere gegenübersteht und deshalb ein Anrecht auf Wahrung seiner Interessen durch die Gewährleistung ungeschmälerten Vertcidigungsrechts hat. Dieser Anspruch würde durch das zweischneidige Schwert der Beweisantrag-Beschränkung bedroht, und die daraus für die Rechtsprechung selbst entstehenden Gefahren erscheinen uns doch noch größer und bedenklicher als die Peinlichkeit des Moabiter Sechswochenkriegs.
Womit arbeitet denn in England die Justiz und was ermöglicht ihre wohltuende (und allgemein auch als Wohltat empfundene) Kürze? Nicht die Beschränkung des Angeklagten km Recht der Verteidigung, sondern die Raschheit und Beweglichkeit des Nechtsapparats überhaupt. Dr. Franz Adickes, Frankfurts Welt- unb sozialkluger Oberbürgermeister, hat vor Jahren in Berlin einmal einen Vortrag über die .ideale Rechtsprechung- gehalten, in dem er Englands straff-exakte Ju- stizsorm im.Strafprozeß dem deutschen Rechts- tvejen als nachahmenswerte» Vorbild vor Augen hielt, und es hieß damals (es war in der Zeit, da man den Frankfurter Oberbürgermeister als Minister-Anwärter nach Berlin zff
tierte), daß die von Adickes entwickelten Ideen auf den Kaiser großen Eindruck gemacht und seinen ungeteilten Beifall gefunden hätten. Zweifellos ist die von Adickes am Wesen unserer heutigen Rechtsprechung geübte Kritik durchaus berechtigt, und grade der Moabiter Sechswochenprozeß hat treffend bewiesen, wo des Uebels Wurzel zu suchen ist, die Herr Beseler jetzt mit dem Beil der Beweisantrag- Vcschränkung abhauen will. Daß er die Wurzel treffen wird, ist indessen kaum anzunehmen, so billigenswert es an sich auch sein mag, daß die Würde der Rechtsprechung gegen die Klügelei rechtsgewandter Spitzfindigkeit geschützt werden soll. Es gibt aber unsers Erachtens nützlichere und wirksamere Methoden zur Erreichung dieses löblichen Ziels, und die beste und wirksamste würde zweifellos die sein: Die Reform unseres Strafprozesses so zu gestalten, daß aus ihr (wie aus einem Jungbrunnen) die rechtsprechende Justiz lebendig, be- we glich und Werk frisch, losgelöst von aller Aktenbeschwernis und Paragraphenfessc- lung, hervorgehen könnte. Dann würde Jn- siitia sich s e l b st Ansehen und Würde erkämpfen und des zweischneidigen Schwerts neuer Paragraphenmehrung entbehren können.
**
Nach der Katastrophe.
Die Geretteten vom „U III." (Telegraphische Meldungen.) Wie wir schon mitgeteilt haben, hat sich der Kaiser sofort nach dem Eintreffen der Kunde über die Unterseebootkata- st r o p h e mit dem Prinzen Heinrich telephonisch in Verbindung gesetzt. Prinz Heinrich, der kurz vor der Abreise nach Berlin zum Fest des Schwarzen Adlerordens stand, begab ft* daraufhin unverzüglich zu der Unglücksstelle, um sich über bett Stand der Angelegenheit und die Rettungsmöglichkeiten zu unterrichten. Sofort nach dem Eintreffen des Prinzen im Königlichen Schloß hatte er mit dem Kaiser eine eingehende Unterredung, während der der Kaiser ständig telegraphische Berichte aus Kiel über bett Fortgang ber Rettungsarbeiten bet brei im Turm eingeschlossenen Seeleute einforderte, lieber den Zustand ber Geretteten vom „U. III" berichtet uns ein Priit a t-T e l e g r amm :
Kiel, 20. Januar:
Die aus betn Unterseeboot Geretteten haben sich mittlerweile so weit erholt, baß gestern abenb einunbzwanzig von ihnen aus bem Lazarett entlassen werben konnten. Die Leute würben in einem Dampfboot nach ber kaiserlichen Werft unb dann auf das Hebeschiff .Vulkan" gebracht. Nur zwei der Uebrigen befinden sich noch im Lazarett, aber auch diese werden heute entlassen werden können. Nachträglich wird von den Geretteten bekannt, daß bei den Rettungsarbeiten eine fortgesetzte Verständigung zwischen den Rettern und den im Bootsraum Eingeschloffenen ermöglicht wurde und zwar geschah dies dadurch, daß mit einem Hammer an die Schiffswand geschlagen wurde. Eine gemeinsame Trauerfeier für die Opfer der Katastrophe findet heute nachmittag in der Kapelle des Garnisonlazaretts statt. Im Anschluß daran erfolgt die Ueberfüh- rung der beiden Offiziersleichen nach dem Bahnhof. Sowohl an der Trauerfeier wie auch an dem Leichenzuge werden sämtliche Krieger-, Ma - rine-und Militärvereine der Stadt mit ihren Fahnen teilnehmen.
Ein weiteres Privattelegramm meldet uns: Die Nachricht von dem Tode der drei Helden wurde dem Kaiser morgens um sechs Uhr bekanntgegeben. Der Monarch war über die Mitteilung tief erschüttert und ordnete sofort eine Untersuchung des Unglücksfalles an. lieber die Gründe, die zu der Katastrophe führten, muß dem Kaiser ein ausführlicher Spezialbericht vorgelegt werden. Noch im vorigen Jahre, als der Kaiser mit größtem Bedauern die Mitteilung von der Katastrophe des französischen Unterseebootes „Pluviofe" enigc- gennahm, äußerte er voller Befriedigung zu seiner Umgebung, daß ein gütiges Geschick bisher die deutsche Marine vor einem ähnlichen Unglück bewahrt habe. Er sagte damals: „Wir wollen auch weiter angespannt alle unsere Pflicht tun, um, soweit Menschenkräfte es vermögen, ein derartiges Unglück unmöglich zu machen."
Wie uns aus Berlin berichtet wird, hält man in Mgrinekreisen an der Ueberzen-
gung fest, daß nur ein unglücklicher Zufall die Katastrophe herbeigesührt hat, daß irgend ein Fehler oder ein Versehen nicht vorliegt, und daß die Zeitungsmitteilungen über einen angeblichen Fehler in der Leitung ober von bem „Umkippen" des Unterseeboots unzutreffend sind. Die Untersuchung hat bisher ein endgültiges Ergebnis noch nicht gezeitigt, man glaubt aber nach allem, was man bisher über das Unglück weiß, annehmen zu dürfen, daß keinen der Beteiligten irgend ein Vorwurf treffen kann.
*
Ein neues Unterseeboot LMM. (Spezial-Telegramm.)
Wie uns aus Paris depeschiert wirb, ist in Toulon bas französische Unterseeboot „Gayluffac" infolge eines verunglückten Manövers plötzlich umgekippt und zwanzig Meter tief gesunken. Dank der Geistesgegenwart des Kommandanten gelang es. eine Katastrophe zu vermeiden und das Boot wieder an die Oberfläche zu bringen. Menschenleben find nicht zu Schaben gekommen.
Um ZMglas' MMorreK.
Die Geschichte eines Erbschafts Prozesses. (Von unserm Korresponbenten.)
Zu dem zurzeit vor den Berliner Zivilgerichten verhandelten Riesenprozeß, indem die Familie Brandt und etwa vierzig andere „Erbberechtigte" gegen den Grafen S h o l t o Douglas auf Herausgabe von zwölf Millionen Mark klagen, wird "uns von unterrichteter Seite geschrieben: Mit der Verweigerung des Armenrechts für die Familie Brandt, hat ber Kampf um die holländische Millionenerbschaft zum (man weiß nicht wievielten) Male ein vorläufiges Ende gesunden. Ein vorläufiges Ende indessen nur, denn wer da glauben wollte, daß die Brandt- fchen „Erben" ihre fixe Idee mrfgeben würden, kennt ihre Ausdauer nicht. Und dabei würde selbst ein Sieg der Brandtschen Interessengemeinschaft der Sache nicht einmal ein Ende machen, denn im Hintergründe lauert schon wieder eine andere Gruppe, die wiederum die Brandts der „Erbschleicherei" beschuldigt: Die Familie R o k o h l mit ihrem Anhang. Diese macht sich zwar die Erbschaftsgeschichte der Brandts zu eigen, bestreitet aber deren Erbberechtigung und erklärt ihre eigene folgendermaßen:
Von jenen beiden Brüdern Brandt, die 1785 aus Haarlem nach Java auswanderten und in Batavia ein großes Vermögen erworben haben wollen, war tatsächlich nur der ältere ein vermögender Mann, als er starb. Der jüngere, von bem bie heute klagenden Brandtschen Erben abstammen, lebte aber mit seinem Bruder in Unfrieden, sodaß dieser, als er starb, ihn überging und seinen Besitz seinem Adoptivsohn Friedrich Rokohl vermachte. Man begreift, welch' ein Rattenkönig von Prozessen sich entwickeln würde, wenn die Brandtsche Erbschaftsgeschichte auch nur im entferntesten eine beträchtliche Unterlage hätte. Wie steht es denn nun aber mit den Millionen? Auf dem Generalkonsulat in Amsterdatn stehen vier Riesenaktenschränke von oben bis unten gefüllt mit Eingaben, Bescheiden, Bitt- und Klageschriften, die alle auf die Brandt-Rokohl- sche Erbschaftsgeschichte Bezug haben. Und da das noch nicht zu genügen schien, kam der seinerzeit zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte „Held" des Douglas-Prozeffes von neunzehnhundertzwei, der alte Tischlermeister Brandt, zwei- bis dreimal des Jahres nach Amsterdam, um die Räben aufzrr- spüren, die zwischen beit beiden Mitschuldigen in der Erbschaftsaffäre, nämlich dem Grafen Douglas und ber hollänbischen Regierung, herüber- unb hinüberspannen.
Wenn er bann von „Landsleuten" und gaunerischen holländischen Advokaten völlig ausgeplündert worden war, kehrte er hochbe- friebigt zurück und verkündete Verwandten, Bekannten und Geldgebern, daß er „dem Ziele um ein Beträchtliches näher gekommen sei." Er hat übrigens seine Strafe nie abgesessen; obwohl er sich durchaus nicht verbarg. Die Behörden hatten wobl Mitleid mit dem armen Monomanen; vielleicht hat da auch ein Fiir- spruch des Beteiligten das seine dazu getan, um den alten Mann seine letzten Tage in Freiheit verleben zu lassen. Sie wußten sich unter unsäglichen Schwierigkeiten (es sind blutarme Leute) das Reisegeld zu verschaffen, und die beiden blutjungen, völlig unerfahrenen Söbne einer Berliner Witwe Rokohl fuhren nach Batavia, wo einer der Gauner (ein holländischer Beamter) wobnte, der die Hoffnungen der betörten Leute durch feine Berichte immer wieder von neuem entfachte, unb auf diese Weise sein kleines Gehalt durch einen „anständigen" Nebenverdienst vergrößerte. Der eine der beiden Rokohls fiel dem mörderischen- Klima zum Opfer, der andere ist auf der Rückreise verschollen: ein anderes Resultat hatte diese völlig unnütze Expedition nicht aufzuweisen. Hätte es auch nicht aufweisen können, denn die wiedcr- koltm, eingehenden Recherchen des Berliner
Auswärtigen Amts und des Amsterdamer Generalkonsulats haben un- zweiselhaft festgestellt, daß die beiden Brandts gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts als Legionäre verstorben sind, und nur der eine ein „Vermögen" hinterließ, das ganze ... vierundzwanzig Gulden betrug. Und aus diesen paar Gulden sind im Laufe eines Jahrhunderts sicher keine Millionen em* porgewachsen. -db.
M Mrlamrnte.
Die Privatbeamten-Bersicherung gefährden (Von unserm Parlamentarischen Mitarbeiter.;
Durch die längere Beratung der Reichswertzuwachssteuer ist der vom Seniorenkonvent ausgestellte Arbeitsplan des Reichstags bereits durchbrochen, und weitere zeitliche Verschiebungen sind vorauszusehen. Schon beim Etat des Reichsamts des Innern dürfte man diesmal mit einer weniger als zweiwöchigen Debatte (ber üblichen Zeit) schwerlich anskommen, denn das „Bedürfnis", zum Fenster hinaus sozialpolitische Reden zu halten, wird im Hinblick auf die Neuwahlen eher noch; größer sein als sonst. Nun wünscht man, die erste Lesung des Prffvatbeamtenver- sicherungsgesetzes in die Etatsdebatte einzuschieben. Gesetzt den Fall, die Vorlage der preußischen Regierung wird fo schnell vom, Bundesrat erledigt, daß sich diese Absicht durchführen läßt: Es würde auch dann nur noch geringe Aussicht auf Verabschiedung dieses sozialen Reformgesetzes für den Mittelstand in der gegenwärtigen Tagung bestehen. Infolge ber in dem Entwurf unberiicksichtigt gebliebenen wesentlichen Wünsche von Ange» stellten und auch Arbeitgebern, wird sich eine zeitraubende Umarbeff>ig der Vorlage in ber Kommission als erforderlich erweisen. Da nun aber die Zeit zwischen Ostern unb Pfingsten in ber Hauptsache durch bie Arbeit in ber Reichsversicherungsordnnng in Anspruch genommen werden wird und ein beschlußfähiges Haus über den Mai hinaus kaum sich zusammenhalten läßt, so sind die Aussichten des Privatbeamtenversicherungsgesetzes nicht günstig. Eine private Umfrage bei den Reichsboten zeigt zudem, daß die Einmütigkeit, mit der sie dieses Gesetz forderten, dem veröffentlichten Entwurf gegenüber nicht von Bestand sein dürfte. Die Zwiespältigkeit d»r Interessen der beteiligten Erwerbskreise überträgt sich eben teilweise aus die parlamentarische Instanz. Von der Regierung aber darf gesagt werden, daß sie in dieser ganzen Reform- frage nicht gerade Begeisterung für den vom Reichskanzler proklamierten „Zwang zum Schaffen" verspüren läßt. Andernfalls hätte sie die Uebernahme wenigstens eines bescheidenen Teiles der immerhin sehr beträchtlichen Beitragslasten aus die Reichskasse in Vorschlag gebracht, und so einen Ansporn zu be- chleunigter Fertigstellung des Gesetzentwurfs gegeben. Wie die Dinge jetzt liegen, muß leider damit gerechnet werden, daß der Versuch zur Einführung einer Pensionsversicherung für Pri- vatangestellte in dieser Session fehlschla- g?c n wird. -rs.
*
Greifswald im Landtag.
Abgeordnetenhaussitzung vom 19. Januar.
Obwohl bereits bei der Etatsdebatte von der Linken mehrfach auf die Auswahl ber Landräte, die Fälle Schröder und Becker und ähnliche Themen zurückgegriffen worden uar, hatten die Fortschrittliche Volkspartei es ich doch nicht nehmen lassen, dieses für sie ergiebige Agitationsgebiet noch einmal in Ge- talt einer Interpellation zum Gegenstand einer Sonderberatung zu machen, um ihre Klagen doppelt zu unterstreichen. Die sogenannte .Landratsinterpellation" wurde gestern in ausführlichster Breite durch den
Stettiner Rechtsanwalt Lippmann begründet, der zwar selber zugab, daß er nicht viel Neues sagen könne, dennoch aller auf bie einzelnen Vorfälle in mehrstündiger Rede einging. Herr Lippmann führte unter anderem aus:
Die politischen Gegensätze sind jetzt besonders scharf, aber der Grund aller Mißstände ist der, daß Preußen unter der Herrschaft einer agrarisch-konservativen Minorität steht. Die agrarisch-konservative Herr- chaft will das fortgeschrittene Volk sich nicht mehr gefallen lassen. Von 81 Landräten sind 268 adlig. (Hört! Hört! links.) Kein Jude ist in der inneren Verwaltung tätig; natürlich ist das nur „ein betrübender Zufall!" (Heiterkeit). Man nehme in Zukunft die Landräte aus allen Kreisen, wie die Justiz, ber dies nichts geschadet hat, denn man hfit Vertrauen