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den 10. Januar 1911

Rach fünfzehn Zähre«.

Der Prozeß beSKaiserdelegierten" Schröder.

Mehr als fünfzehn Jahre sind verfloffen, seit das Essener Schwurgericht den Bergmann Schröder, der damals Vor­sitzender des Bergarbeiter-Verbandes war, nach mehrtägiger Verhandlung des Meineids schul­dig erachtete, und den Mann, der unter Tränen und feierlichen Schwüren seine Unschuld be­teuert hatte, für dreißig Monde ins Zucht­haus schickte. Der Prozeß des .Kaiser- Delegierten" (Schröder gehörte zu bett Berg­leuten, die seinerzeit als Knappen-Deputation vor dem Kaiser erschienen, um ihm die Forde­rungen der Bergarbeiter vorzutragen) erregte damals im ganzen Reich berechtigtes Aufsehen, und dem Vollsempfinden ist der Spruch der Geschworenen nie verttaut geworden. Schrö­der hat hinter den Zuchthausmauern zu Wer­den seine Strafe verbüßt und als gebrochener Mann den Kerker verlassen. Aber mit der gan­zen Energie des sich unschuldig Fühlenden hat er nach seinem Wiedereintritt ins Leben der Freiheit für eine Wiederaufnahme feines Pro­zesses gekämpft, und der Zufall hat's' auch ge­wollt, daß gegen den Hauptbelastungszeugen im ersten Prozeß, den Gendarmen Munter, nach Jahren so erhebliche Bedenken an seiner Glaubwürdigkeit austauchten, daß die in wei­ten Volkskreisen bestehende Auffassung. Schrö­der sei das Opfer eines verhagnisvollen Rechtsirrtums geworden, auch die gerichtlichen Instanzen zu einer eingehenden nachträglichen

im ganzen Reichswesten sieht man dem Aus­gang des Prozesses mit ungeheurer Spannung entgegen, lieber die Vorgeschichte des ersten Schröder-Prozesses werden uns folgende Ein­zelheiten berichtet:

Essen, 8. Januar.

(Von unserm Korrespondenten.)

Der eigentliche Anlaß zum ersten Schröder-Prozetz war denkbar harmloser und unbedeutender Natur: In einem Bericht der Dortmunder .Bergarbeiter-Zeitung" war ge­jagt worden, daß der Gendarm Munter in einer Arbeiterversammlung den damaligen Vorsitzenden des Bergarbeiter-Vetoanoes, Bergmann Schröder, derart gestoßen habe, daß Schröder zu Fall gekommen sei. Münter fühlte sich hierdurch beleidigt, strengte gegen den veralltworttichen Redakteur des Blattes Klage an und verlangte seine Verurteilung, obgleich Schröder und eine Anzahl anderer Arbeiter beschworen hatten, daß der Be­richt richtig sei. Wegen ihrer eidlichen Aus­sagen wurden die Zeugen des Meineids beschuldigt. In der Verhandlung gegen sie beschwor Münter, daß er Schröder nicht angefaßt habe, sondern daß dieser gestolpert und infolgedessen hingefalle» sei. Das Gericht kam deshalb am 17. August 1895 zu einer Ver­urteilung der Angeklagten, wobei cs von der Annahme ausging, daß Schröder und Genossen ihre gegenteilige Aussage gemacht hätten, um oen wegen seines Berichts angeklagten Redak­teur der .Bergarbeiter-Zeitung" vor (Strafe zu schützen.

Im Lauf der Jahre hat der Verteidiger der Verurteilten, Rechtsanwalt Dr. Nie­meyer- Essen, wiederholt das Wieder­aufnahmeverfahren beantragt, aber die Gründe, die angeführt wurden, fand das Gericht nicht beweiskräftig genug. Obgleich sich neue Zeu­gen meldeten, die durchaus zu Gunsten Der Verurteilten aussagen wollten, und trotzdem schließlich gegen den HauptdelastungS- zeugen Münter, der nach seinem Ausscheiden aus dem Gendarmeriedienst eine Stellung im Magistratsbureau in Schöneberg bekleidete, Umstände zutage traten, die seine Glaub­würdigkeit bedenklich bloßstell­ten, wurde das Wiederaufnahmeverfahren immer abgelehnt. Münter wurde unter anderm der Vorwurf gemacht, daß er es unternommen habe, Zeugen zu einer unwahren Aus­sage zu verketten Auch soll er neben seinem Amte fremde Rechtsangelegenheiten besorgt und dabei als Zeuge eine Rolle gespielt haben, bte nicht ganz einwandSfrei war. Dieses Verfahren hat sich inzwischen dadurch erledigt, daß Münter verstorben ist.

Immerhin hat unter der Em Wirkung der neuen Tatsachen, und entsprechend den erbeuten Anträgen der Verteidigung, das OberlandcS- gericht Hamm, nachdem es mehrere der be­nannten Zeugen gehört, daS Wieder­aufnahmeverfahren in dem Essener Prozeß angeordnet. Der ganze Prozeß wird also aufs neue aufgerollt werden und vielleicht die damals Verurteilten rehabilitieren. Meh­rere von ihnen, vtt Bergmann Beckmann mü­

der Zeitungsbote Gräf, sind allerdings in­zwischen verstorben, zwei andere, der Fuhrmann Irnberg und der Bergmann Wicking, verschollen, und der Verbands­kassier Meyer soll g e i st i g gestört sein, sodaß nur Schröder und Thiel übrig bleiben. Einer der Verurteilten ist nach seiner Ent­lassung aus dem Zuchthause noch einmal zu einet Gefängnisstrafe verurteilt worden. Es ist dies Gräf, der, während er seine Strafe im Zuchtbaus zu Werden verbüßte, wegen eines Vergehens gegen die Disziplin dreißig Peitschenhiebe erhalten hatte und diesen Vorfall dann in der Dortmunder .Arbeiter­zeitung" schilderte. Et wurde dafür wegen Beleidigung mit einem halben Jahre Gefäng- nis besttaft. ging aber, um der Strafe iu ent­gehen, nach Brasilien, wo er inzwischen ge­storben ist.

*

Im Fall des .Kaiser-Delegierten" Schrö­der treten deutlich die Bedenken zutage, die der im deutschen Strafprozeß so erheblich erschwer­ten Wiederaufnahme eines einmal ab­geschlossenen Strafverfahrens entgegenstehen. Dem allgemeinen Rechtsempfinden entsprechend hätte der Prozeß schon revidiert werden müssen, nachdem sich neue Zeugen melde­ten, die in der Lage waren, zugunsten der Ver­urteilten auSzufagen, namentlich im Hinblick auf die Tatsache, daß die Verurteilung der An­geklagten sich lediglich auf die eidliche Bekun­dung des einen Zeugen gründete, der zwar in amtlicher Eigenschaft als Zeuge vor Len Richtertisch trat, an der Angelegenheit aber indirett sowohl als Beamter wie als Mensch betelligt war, und dessen spätere Wirksamkeit seine Zeugen-Glaubwürdigkeit nicht im besten Lichte erscheinen läßt. Am dreißigsten Januar­tag werden die Volksrichter des Essener Schwurgerichts abermals über den ..Kaiser­delegierten" Schröder zu Gericht sitzen, ü.W

Sie Bomben der Anarchisten. Rach der Londoner Verbrecherfchlacht. (Telegraphische Meldungen.) Wie uns ein Telegramm aus Lon­don meldet, hat die Polizei unter den Trüm­mern der eingeäscherten .Anarchisten­burg" in Houndsdttch mehrere h.albferti- ge Bomben, die von den Anarchisteit je­denfalls dorthin gebracht worden waren, um sich im Notfälle damit zu verteidigen, gefunden. Es wurde festgestellt, daß die Belagerten sich am Vorabend des Kampfes geäußert hat­ten, daß sie nicht lebend der Polizei in die Hände fallen würden. Ein weiteres Te­legramm meldet uns übet den Fund folgende Einzelheiten:

London, 9. Januar.

Teile der aufgefundenen Bomben sind dem hiesigen Laboratorium für Explosivstoffe zur Untersuchung unterbreitet worden. Die Bomben haben das Aussehen kleiner Granaten. Der Zustand der verletzten Polizisten und Feuerwehrleuten hat sich ge­bessert und sie befinden sich sämtlich außer Lebensgefahr. Die Polizei ist im Be­sitz einer photographischen Auf­nahme, die aus Riga stammt und eine Gruppe von sieben Personen barstellt, in bereit Mitte .Peter, der Maler" sich be- finbet. Den letzten Meldungen zufolge, soll übrigens die Polizei überzeugt worden sein, daß weder .Peter, der Maler", noch .Fritz" sich in der Wohnung der Sidney Street befanden, als die Belagerung begann. Bei den beiden aufgefundenen verkohlten Leichen handelt es sich vielmehr um zwei Anarchisten, die mit der Angelegenheit in dem Houndsditch-Viertel nichts zu tun hatten. Die Polizei hat infolgedessen die Nachforschungen nach den beiden Anarchisten .Peter, der Maler" und .Fritz" wieder aus­genommen. Am Sonnabend wurden die Passagiere der transatlantischen Dampfer scharf beobachtet und bewacht, da man ver­mutet, daß die Verbrecher versuchen werden, England zu verlassen. Gestern verhaftete die Polizei in einem Restaurant in Whitechapel im Zusammenhang mit dem in voriger Docke in der Vorstadt Clapham an einem fran­zösischen Juden verübten Mord einen Mann, der an der Houndsbf ^'-Af­färe beteiligt sein soll. Die Polir" awtbt, daß sein wirklicher Raine Stein w. Der Mann verweigert alle Angaben uücr teilten Namen und seine Personalien.

Schließlich wird uns noch aus Berts de­peschiert: Die Kanaldamvker wurde» bei ihrer

Ankunft in französischen Häfen von der Po­lizei scharf überwacht, da man annimmt, daß es den Rädelsführern in der Lon­doner Anarchistenschlacht gelungen ist, in dem Wirrwarr beim Ausbruch des Brandes in dem verbarrikadierten Hause zu entkommen und daß sie sich wahrscheinlich nach Frankreich oder nach Deutschland eingeschifft hoben. Die Londoner Polizei verfolgt jetzt eine neue Spur, und die französischen Sicherheitsorgane sind telegraphisch mit entsprechender Weisung versehen worden.

Mn Abend in Metz.

Sport, Politik und... Skandal.

(Telegraphischer Bericht.)

Aus Metz wird uns gemeldet: Die hiesige Sportvereinigung .Lorraine spor­tive" hatte für gestern abend im Terminus- Hoiel ein Konzert veranstaltet, das von der Polizei aber nicht genehmigt worden war. Trotzdem versuchten die Teilnehmer, das Kon­zert zustande zu bringen, worauf die Polizei zur Auflösung schritt. Darauf scharte sich die inzwischen angesammelte Menge zu einem Zug zusammen und zog unter den RufenVivo Lorraine!" und unter Gesang durch mehrere Straßen zum Denkmal des Marschalls Ney, wo eine mit Beifall aufgenommene Rede gehalten und RufeBive la Fronte" ausgestoßen wur­den. Die Rufe wiederholten sich später noch mehrfach; ebenso wurde die Marsaillaise gesun­gen. Als schließlich in der Lrdoueettestraße die Schtttzmannschast die auf mehrere tausend Per­sonen angewachsene Menge zu zerstreuen suchte, nahm diese eine drohende Haltung an. Zwei Soldaten eilten zur Hauptwache, die alarmiert wurde, und mit aufgepslanztem Seitengewehr anrückte und die anliegenden Straften absperr­te. Die Demonstrationen auf der Straße dau­erten bis elf Uhr abends. Acht Personen wur­den verletzt und acht Personen verhaftet.

Moabit und Bremen.

Krawallprozetz Nummer zwei.

(Von unserem Korrespondenten.)

Berlin, 9. Januar.

Während noch die Straskammerverhand- lungen wegen der Moabiter Siraßenkra- walle schweben, beginnen heute vor zwei deut­schen Gerichten die Verhandlungen in Straf­sachen, die dieselben Straftaten und solche ähnlicher Art zum Gegenstände haben. Die am schwersten belasteten Angeklagten anläßlich der Moabiter Straßenunruhen sind nämlich nicht vor die Strafkammer verwiesen, sondern

wegen Aufruhrs und Landsriedensbruchs vor das Schwurgericht gestellt worden, das heute in der Sache seine Sitzungen auf« nimmt. Es handelt sich im ganzen um acht­zehn Angeklagte, doch nimmt man an, daß die Verhandlung bei weitem nicht die Zeit in Anspruch nehmen dürfte, wie der Prozeß vor der Strafkammer. Die Angeklagten sind meist Arbeiter, und drei von ihnen zählen weniger als zwanzig Jahre. Die Anklage war ursprünglich noch auf einen neunzehnten An­geklagten ausgedehnt worden, doch hat sich dieser durch Selbstmord der irdischen Ge­rechtigkeit entzogen. Er war bei den Unruhen ergriffen worden, als er gerade gegen einen Schutzmann einen faustgroßen Stein geschleu­dert hatte. In der Untersuchungshaft berief er sich darauf, daß bereits während feinet Mili­tärdienstzeit Spuren von Geisteskrank­heit bei ihm beobachtet worden seien, und be­antragte barailfhin Haftentlassung. Als die­sem Anträge nicht stattgegeben wurde,

erhängte er sich in seiner Zelle.

Die Anklage stützt sich auf die Paragraphen 115 und 125 St.-G.-B. Der erste Paragraph l-edroht benientgen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, unb beim Vorhandensein mildernder Umstände mit Gefängnis nicht unter sechs Mo­naten, der den Anordnungen der Behörde mit Gewalt Widerstand leistet. Der Paragraph 125 bestraft den Landfriedensbruch, her durch eine zusammengerottete Menschenmenge begangen wird, m.d zwar mit demselben Strafmaß. Im einzelnen wird den Angeklagten zur Last ge­legt, die Beamten mit Steinen bewor­fen, Laternen zertrümmert und andere straf­bare Handlungen begannen zu haben. Die Anklage gegen den Angeklagten (Aeslik erstreckt sich auch auf gefährliche Körperverletzung, da Eieslik einem Polizeibeamten drei Honbkno- chen durch einen Schlag gebrochen haben soll. Die Angeklagten haben' bisher in der Vorun- terfudntna jede Schuld bestritten; sie erklären, daß sie lediglich in Abwehr gegen

das unrechtmäßige Vorgehen der Schutzleute gehandelt hätten. Den Vorsitz im Gerichtshöfe führt Landgerichtsdirektor Unger. Verteidigt werden die Angeklagten von Justizrat Leon­hard Friedmann, den Rechtsanwälten Dr. Hei­nemann. Wolfgang Heine, Dr. Kurt Röten­

der fünfzehn lange Jahre verzweifelt um die

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gestalten.

Prüfung des Sachverhalts zwang, mit dem Erfolg, daß nun (nach fünfzehn langen Jahre«) der Prozeß im Wiederaufnahme-Verfahren abermals verhandelt werden foll. Am dreißig­sten Januar findet tiorm Essener Schwurgericht,

Anerkennung feiner Unschuld gekämpft hat, ge­lingen möge, fein Schicksal nach anderthalb Jahrzehnten Leid und Kummer freundlicher zu

das damals den Kaiser-Delegierten ins Zucht- , k , . . _

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seid und zwei Offizialverteidigern. Auf ähnlicher Grundlage bewegt sich der große Prozeß, der ebenfalls Anfang dieser Woche vor der Bremer Strafkammer beginnt. Auch hier gründet sich die Anklage auf die Pa­ragraphen 115 und 125 St.-G.-B. wegen Auf­ruhrs und Landfriedensbruches. Die sieb­zehn Angeklagten haben die Straftaten am siebzehnten und achtzehnten Oktober began­gen, und zwar während des großen Straßen­bahnerstreiks. Mitte Oktober hatten bekannt­lich die Straßenbahnangestellten der Direktion Forderungen nach Lohnerhöhungen unterbrei­tet, die aber zunächst von derDirektion abgelehni wurden. Bei den weiteren Verhandlungen konnte sich die Direktion auch nicht dazu ver­stehen, die

Vertreter des Transportarbeiterverbanbes

zu den Verhanblungen zuzulassen. Das machte bei den Arbeitern sehr böses Blut. Es sanden in den Nachmittagsstunden Massenan­sammlungen der Streikenden statt, die sich dann in den Abendstunden zu Ausschrei­tungen verleiten ließen. Es wurden genau wie in Moabit Laternen ausgelöscht und die Polizeibeamten verhöhnt. Am nächsten Abend wiederholten sich die Ausschreitungen, doch hatte für diesen Tag die Polizei große Vorbe- rettunoen getroffen, und die in Frage kommen­de westliche Vorstadt durch starke Patrouillen gewissermaßen in Belagerungszustand versetzt. Von den festgenommenen Per­sonen wurden siebzehn in Haft behalten unb unter Anklage gestellt. -rsch.

Set nette Landtag.

Thronrede unb preußische Parlaments-Arbeit (Telegramm unsers Korresponbenten.) Am morgigen Dienstag wird nach langer Sommer- und Herbstpause der Landtag der preußischen Monarchie zur W i n t c r t a g u n g zusammentreten, gleichzeitig mit dem Reichs­tag, der nach den Weihnachtsferien seine Arbeit wieder aufnimmt. Die Tagung des Landtags wird reich an Arbeiten fein, wenn sie auch (fotoeit sich heute übersehen läßtl kaum poli­tische Sensationen bringen dürfte, da die Wiederaufnahme der Wahlreform ja bis nach den Reichstagswahlen zurückgestellt wer­den soll, lieber die nächsten Ausgaben dcS Landtages berichtet uns ein Telegramm unsers parlamentarischen Mit» Arbeiters:

Berlin, 9. Januar.

Die Eröffnung des preußischen Land­tags und die Verlesung der Thronrede am morgigen Dienstag wird nicht itoie vor einigen Blättern gemeldet worden ist) durch den König, sondern durch den Minister­präsidenten von Beihmann Hollweg erfolgen. Was die Ankündigung von Gesetz­entwürfen in der Thronrede anbetrisfi. fo dürften folgende Entwürfe und Vor­lagen in Frage kommen: In erster Linie die beiden Gesetzentwürfe übet kommunale Zweckverbände für die Pronvinzen und für Groß-Berlin, dann ein neuer Gesetzentwurf über Verein­fachung der Rechnungsprüfungen bet Oberrechnungskammer in Potsdam und die Feuerbestattungsvorlage; ferner die Gesetze über die Verpflichtung zum Be­suche ländlicher Fortbild ungs- schulen in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Westfalen, Sachsen, Rheinprovinz unb Hohenzollern. Ein gleicher Entwurf für die Provinz Schleswig-Holstein wird in Aussicht gestellt werden. Ferner wird in der Thronrede ein Entwurf über die gort« bilbungsschulpflich! gewerblicher Ar­beiter erwähnt werben, unb ebenso bie Novelle zur rheinischen Land- gemeinbeorbnung. Ein Passus über die Ausgestaltung bet inne;« Kolonisation, wodurch die Ansiedlung von Arbeitern und die Befestigung des bäuerlichen Besitzes gefördert werden soll, dürste gleichfalls in der Thronrede enthalten sein, ebenso die Ankündigung, daß zur Fest­legung eventueller gesetzlicher Bestimulungen auf biefem Gebiete Verhandlungen schweben; schließlich wird die Thronrede noch bie fortschreitenbe Kultivierung von Moor- unb Oedländereien hervorheben und auf die bedeutungsvolle Ausgestaltung der Pflege bet schulentlassenen Jugend, die eine körperliche und moralische Kräftlgung erstrebt, Hinweisen unter der gleichzeitigen Mitteilung, daß für diesen Zweck erheb, iche Mittel bereitgestellt sind.

Noch nicht spruchreif sind die Vorlagen, die mit den Arbeiten der Jmmediatkommifsion und der Reform der inner» Verwal­tung zusammenhängen. Weder die Vorlage über die Einschränkung der Staatsaufsicht über die Gemeinden, noch die - Vereinfachung bet