Einzelbild herunterladen
 
  

Cssseler Meueste Machrjchten

Erster Jahrgang.

ßen

.Weihnachten zu liefern."

Die rechtzeitige Wohnungskündigung.

Mietverträge werden häufig vom 1. April

Die Rückforderung von Geschenken.

Schluß ner Ausnahme-Tage

unwiderruflich den 24» Dezember abends

nur

Untere Königsstraße

Untere Königsstraße

Im Hgq»e de« Metropol-Tbeater», frrte Llebtblld-Bthi

-^dor-m letzten Mt. Zum Mielczhner itaer I a n g 8 °J> e & wird uns aus ade Z E r l i n geschrieben.- Staatsanwaltschaftsrat a.d e s Reiner beantragte in der gestrigen Verhand-

, daß der Vertrag sich "um je ein weiteres Jahr I verlängert, wenn nicht eine gewisse Zeit vorher erfolgt. Als Kündigungs- frist gilt vielfach die Zeit von drei M o n a - ten und drei Tage«. Bei der Berech­nung der Frist ist aber darauf zu achten, daß hnmC zwischen dem Kündigungstag und dem 1. April liegen muß. D. h. es muß die A^nvigung, falls die Frist drei Monate und Tage betragt, dem Vermieter am . 28. Derember zugehen. Die Absendung I 2Evugt nicht. Niemand möge also über dem I ^eihnachtstrubel die beabsichtigte Kündigung I vergessen. Dr. H. L.

M Stückchen Weltgeschichte.

Kaiserliche Hoheit von Clcmenceaus Gnaden.

2. Berlage.

g, 23. Dezember 1910

Gericht und Recht.

Zaristische Weihnachts-Winke.

(Don unserem juristischen Mitarbeiters Die Weihnachts-Uebcrstunden.

An die Bewohnerschaft Saffets!

Es ist uns ru Ohren gekommen, daß seitens einiger Trägerinnen VerguMng für drc Zustellung der.Casseler Neueste Nachrichten' ^sonders darauf aufmerksam, bahdie,,6affeler Neueste Nachrichten" bis aus wetteres vollständig kostenlos an alle Familien in Kassel geliefert werden. Unsere Trägerinnen haben also vorläufig weder Abonnementsgeld^ noch sonst irgend welche Gebühren zu eanspruchen. Für Mitteilung von Zuwiderhandlungen find wir ganz besonders dankbar.

Die „Casseler Neueste Nachrichten" sind unter Nr. 951 und 952 an das Fernsprech, netz angeschlossen.

Die Weihnachtszeit stellt an das (St* *a ftspersonal erhöhte Anforderungen. Lie gewöhnlichen Geschäftsstunden reichen zur Bewältigung der Arbeit nicht aus, durch poli- zeillche Verordnungen werden die gesetzlichen Bestimmungen über Ruhezeiten und Laden­schluß zeitweilig außer Kraft gesetzt und es werden Ueberstunden gemacht. Für diese übliche Mehrarbeit ist mangels besonderer, . — -------- x.

Vereinbanrngen seitens des Prinzipals eine t“? A geschlossen mit der Bestimmung, besondere Vergütung im allgemeinen b°6 **" ***** '

nicht zu leisten. Andererseits ist der Ange­stellte nicht verpflichtet, ohne Entschädi­gung sich über die gewöhnliche Geschäftszeit bin* aus dem Prinzipal zur Verfügung zu stellen. Dre Weigerung, Ueberstunden zu machen, gibt auch nicht ein Recht zur Entlassung. Steht nur eine unbedeutende Mehrarbeit in Frage, o könnte allerdings die Verweigerung von Drenstleistungen als wichtiger Grund zur so.

artigen Kündigung angesehen wer den.

Wan schreibt uns aus Paris: Es ist zlemlich allgemein bekannt, daß der Maire des achten Pariser Stadtbezirks sich weigerte den Prinzen Viktor Napoleon anläßlich seiner lüugst erfolgten Vermählung als .Kaiser­liche Hoheit' in die standesamtlichen Listen emzutragen. Diese Weigerung war um so seltsamer, als vor drei Jahren der Titel -Kaiserliche Hoheit' von der Republik soaar der Tochter des Prinzen Roland Bonaparte gelegentlich ihrer Vermählung v"t dem Prinzen Georg von Griechenland „verliehen' wurde, obwohl nicht einmal Napoleon HI den Vater des Prinzen Roland als Kaiserliche Hoheit hatte gelten lassen wollen. Es muß allerdings gesagt werden daß die Prinzessin Maria, des Prinzen S Tochter, ihrm stolzen Titel ausschließlich dem damaligen MinisterpräsidentenClcmenceau zu verdanken hatte: Der alte Fuchs erfüllte als er erne neue Kaiserliche Hoheit .schuf"' mnfach ernen Wunsch des Königs von Griechenland, mit dem er schon seit Stelen Jahren befreundet ist. Die Athener waren höchst ärgerlich darüber, daß ihr Prinz Georg eine Prinzessin heiraten sollte, die nicht einmal einen ordentlichen Titel hatte Um ihnen die bittere Pille zu versüßen, wandte sich der Schwiegervater derPrinzesisin, der König der Hellenen, an seinen Freund Clemenceau mit der untertänigsten Bitte, der .armen Maria', die rem gar nichts, nicht einmal Geld, in die Ehe brrnge, durch eine Titelverleihung das durchaus erforderliche Air zu geben.

Was kann es auf ein Adjettiv mehr oder weniger ankomnen? (meinte der Hellenen König schmeichelnd), Ihnen schadet es nichts, U<wLrUttAe .,eS Ar°6e Freude machen." »aber natürlich tue ich es gern,' erwiderte Clemenceau, und telephonierte sofort an einen hohen Beamten des Justizministeriums, den er ersuchte, dem Maire des 16. Stadtbezirks mit- zutellen, daß die Prinzessin Maria und ihr a- ^vlmid Bonaparte, bei der standesamtlichen Trauung mit »Kaiserliche Hoheit" anzureden seien. Der Beamte er- laubte sich, Einwande zu erheben und an fnihere Verfügungen des Ministeriums des bc" Titelmißbrauch zu erinnern: zuletzt spielte er einen Haupttrumpf aus. indem Hinwies, daß Napoleon III. aus- dEich bestimmt habe, daß Prinz Pierre Bonaparte, der Vater des Prinzen Roland, nicht Kaiserliche Hoheit' zu titulieren sei, und

Verwandter de

«2* s^ r“feV0c6 nm besten wissen müs- bicJc? Argumenten kam der Atten- ?l^^aber bei dem Autokraten Clemenceau

6.<lbc Sie Nicht geftagt, was Napoleon III. getan hat (donnerte ibm Cle- lh52C6t)kf0ttbern ersuche Sie. aus- hrSrXVr“8 iU was ich. der Minisier- prasident Clemenceau. »Ihnen zu tun befehle Sie schreiben »Kaiserliche Hoheit' und haben sich um das andere nicht zu kümmern....' So n^"-?katta von Clemenceaus ©naben Kaiserliche Hoheit. Woraus zu er- sehen ist. daß der Sinn für Humor auch bei settr kanm"^" Republikaner latent vorhanden

„?.^f^chloffen. An diese Verbote reihen sich nun m mehreren Staaten noch andere rein Natur an, die das ® durch Kranke treffen.

Vierzehn Staaten verbieten die Verebe- Nchung von Geisteskranken. Eine Anzahl von 9ImC rf“8t aK aucb Geschlechtskranken. ^toei^ten S£bl der Staat Washington am @fie^C,(Sh?r»hOr,: ®r verbietet kurzerhand die Ehe. Epileptikern, Schwachsinnigen, Geistes- cke^"^,?5urttsüchtigen, Gewohnheitsverbre­chern, Geschlechtskranken und schwer Lunaen-

w u Ursprünglich wurden 8rztl?che Atteste verlangt und eigene Sanitätskom- Missionen eingerichtet. Auf energische Proteste 'n Mte man sich jedoch mit eides- 1,5 " l l ch e n E r k l a r u n g e n der Ehekan-

% HdSrenepolitik des Staates In-

®ie Weihnachtszeit stellt auch an die Ge­schäftswelt besonders erhöhte Anforderun­gen. Trotz größter Mühewalttmg gelingt es nicht immer, die zahlreichen Bestellungen noch rechtzeitig zum Feste zur Ausführung zu bringen, unb es entsteht häufig die Frage, ob der Besteller zur nachträglichen An- nähme verpflichtet ist. Diese Frage kann nicht für alle Fälle gleichmäßig beantwortet toerbett Hat der Besteller genau und aus­drücklich den Tag bestimmt, bis zu dem w.rs... .spatesten s die Lieferung erfolgen soll, so Kn beiJRititinttebaIhtno der Frist gemäß

Tf vuch §361 des Bürgerlichen Gesetzbuches von dem eine Verttag sofort zurücktteten. Bei der üblichen r. Bestellung »zu Weihnachten' liegt jedoch, wie anzunehmen ist, die Vereinbarung einer genau festgesetzten Lieferungsfrist im Sinne des § 361 nid>t vor. Der Besteller muß zunächst eine angemessene Nachfrist mft der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme nach dem Abläufe der Frist ablehne. Hat jedoch die ver­spätete Lieferung für ihn kein Interesse mehr, so kann er auf jeden Fall ohne Frist- se^ung dte Annahme verweigern. Kommt beispielsweise der bestellte Christbaumschmuck oder der FesAuchen erst am zweiten Feiertage 5"? f” ist der Besteller zur Annahme nicht ver- pflichtet.

Verbotenes Glück.

Amerika und seine Eheverbote.

Uns wird geschrieben: Die Ehever- t» der europäischen Staaten aus bygieni- bnn Rh^nLevJittb biSbcr auf das Eingehen von Ehen zwischen ganz nah Verwandten oder sehr lugendlichen Personen beschränkt geblie- ben. Die Gesetzgebung der Vereinigten f * £ a?,.e^J,Or?e.ee5 Jat s^ou längst diesen Kreis ausgestaltet, tnbem sie (was für Europa natürlich unnötig war) Mischehen zwischen Weisen und Farbigen verbot. Da es be­kanntlich in der Union kein generefles Sttaf- recht gibt, und die Einzelstaaten ihr eigenes Zidil- und Sttaftecht nach den lokalen Be­dürfnissen regeln, so sind indessen die Misch­ehen nicht in allen Staaten verboten, son­dern nur dort, wo infolge einer verhältnis- iuaßig dünnen weißen Bevölkerung gegenüber einer starken farbigen die Gefahr besteht, daß jene durch das Entstehen einer Mischbevölke- rung aus ihrer Suprematie verdrängt werden könne. Die Südstaaten stellen die Heirat mit _ Negern, Florida sogar mit Mischlingen, die ein Achtel Negerblut haben, unter Strafe, die Staaten am Sttllen Ozean wieder die mit Mongolen. Wo noch Indianer vorhanden sind, werden auch sie von den Ehen mit Wei-

Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt das Sprichwort. So sucht beim jeder pent guten Freunde durch eine mehr oder weniger wettvolle Gabe eine Weihnachtsfreude

®ronnsh und Habedan freizusprechen. Geaen die übrigen Angeklagten beantragte der Staat«" anwalt, tote wir schon telegraphisch berichtet haben, folgende Strafen: Breithaupt ein ahr Gefangnts und foforttge Verbai- 15"«. Engel vter Monate, Wtobel zwei r^e^,^®ttb einen Monat Gefängnis Rieuu schntder 60. Schüler und Lang je 30 Matt Geld- strafe. Es folgten die Plaidoyers der Ver­teidiger. Als Vertreter des Nebenklägers des ^maligen Zoglnms Rupprecht, betonte Rechts, anwalt Dr. Kutt Rosenfeld, es habe in der An- »5" "n ieder höheren Einsicht Unb f l! gemangelt, jedenfalls seien sicv ^er die Angeklagten ihrer Verschlungen "nichr gewesen. Justizrat Wronker wies auf bas ichwer zu behandelnde Menschenmaterial hfir das nur durch Strenge hätte erzogen wc-> den können. Nach den Ausführungen der r Verleidiger, die die Enilastungsgründc ^rvorhoben, verkündete der Vorsitzende, daß am Freitag vormittag zehn Uhr geiprochen werden solle ^-eim Velassen des Gerichtsgebäudes wäre es dem Angeklagten Breithanpt beinahe üd « gangen Äls die Verhandlung zu Ende war Menschenmenge vor dem auf in der ausgesprochenen Absicht, ihn zu verprügeln. Der Ange- D5le entqmg diesem Schicksal indem er das ® 6n 'S einen Nebeneingang verließ. ^,-,Pr5sff tb?rfcr Erpresser-Geschichten. Die Tu s s e ld o r f er Strafkammer verurteilte uHeJ" Ci" Telegramm meldet)

unter Ausschluß der Oefftntlichkeit einen ^.eUUer und eine Witwe zu drei und zwei wahren Gefängnis, weil sie einem dem Ulanenregiment zugeteilten türkischen Of­fizier gegenüber eine schwere Ervrek. tung versucht hatten. p 1

□ Der Roman der Bierzehnjähttaen. JuA-H e 11 b r o n n schreibt man uns: Wengen w u"b Entführung hatte sich der

— Jahre alte Zlgarrenmacher Straub zu verantworten. Der Angeklagte wohnte bei einen: Sauern bei Massenbachhausen, wo die 141 ahrrge Tochter seines Hauswirts ihm ihre Zuneigung schentte. Die Zättlichkeiten der beiden dauetten so lange, bis der Vater des ^ü?-^.Rkadchens das Liebespaar in flagranti erwischte und der kaum den Kinderschuhen entwachsenen .Julia" eine derbe Tracht Prü- gc! vorsetzte. Den Verführer seiner Tochter jagte er aus dem Hause. Doch die 14iähriqe hing derart an ihrem Liebhaber, daß sie bei Nacht und Nebel das Elternbaus ve" ließ unter Mitnahme von 80 Matt barem Geld. Die beiden fuhren nach Karlsruhe, wo sie sich ein Zimmer mieteten. Da das Mäd­chen aber dott von einer Bekannten erkannt wurde, erschwindelte es von einem Milchhänd- ler 50 Mark zur Weiterreise und die beiden dampften nach Luxemburg ab. In einem Hotel fank» der Angeklagte als Gläserspüler Arbeit; das Mädchen arbeitete als Küchenfee Als sie dann am 14. Oktober nach Franks reich reiften, wurde der Verführer an der ranzösischen Grenze festgenommen; das MLd- chen, das sich im gleichen Abteil befand, kam unbehelligt nach Frankreich hinüber Doch über das Mißgeschick. baä totem Geliebten widerfuhr, untröstlich sprang sie in der Berzweif lun8 tit die Mosel, wurde jedoch ge- rettet und nach ihrer Heimat gebracht. Der Angeklagte wurde jetzt wegen EnMhrung emer Mmdettahrigen zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt.

n „Dottor Eisenbatt". Wie uns ein Te- legramm meldet, verurteilte das Schöffen­gericht in Oldenburg einen Zahnarzt, der einer Vettauferin statt, wie sie wünschte, Zahne zu plombieren, Zähne ausgezo- g e n hatte, wegen Körperverletzung zu zwei M o n a t e n G e f ä n g n is. In einem ande­ren Falle wurde er zu 50 Mark verurteilt, weil er emer Pattenttn gegen ihren Willen mehr Wurzeln entfernt hatte, als diese wünschte. Das Gettcht nahm an, daß der Zahnarzt ans Gewinnsucht gehandelt habe und hielt mildernde Umstände nickt für gerechtfertigt.

□ Kaiserjäger LantHaler. Aus Wien wird uns depeschiett: Der Zugführer bei den Kaiserjagern, Lanthaler, der wegen Er­mordung eines russischen Advokaten zum Tode verutteilt worden war, aber vom Kai­ser begnadigt wurde, ist gestern vom Kriegs- gettcht ju 15 Jahren Kerker verurteilt worden.

Als willkommene

Weihnachts-Präsente : t. mpfehle in großer Auswahl g>‘ nste Pomm. GänfeboSste, M Thüringer, Braunschwg. «ul, Wests. Cervelat-WLrste in Rind- und Fettdarm , v on 1.40 bis 2.00 Mk., feigste WestfSl. Plockwurst

Einste Knoblauch-Wurst Dfund Mk. 1.20 und 1.30, hto.Pfd.M.1.—Gelegenh.-Post. Thür, tu Braunfchw. Hansm.

Blut- und Leberwurst, Schwartemagen, Preßkopf, Dettkat^Sülze,BSchfenfleisch, rohen tu gekochten Schinken, Delikateß- u. Pariser Lachs Schinken (sehr zart und mild), geräucherten Aal, Lachs und andere Fischmarinaden (stets frisch jeden Tag ankommend) fst. engl. Dollbuckliuge sowie ,'ämtl. besseren Tafel-Käse.

Leoniard Graeber,

Pkerdemarkt 2

Eae Königsstratze.

ci Frnnftfurter $pezial-$chuh(ütirenhaiis

llU, Inhaber: H. Knobloch

II fi Untere Königsstraße CASSEL r - -

ZEht ttotz großer Geschenke in die Brüche, und der Schenker bereut die Ausgabe, die dem freunhschaftunterhaltenden Zwecke so wenig g™ btent hat. Können Geschenke zurück­gefordert werden? Die Frage ist allge- en. Abgesehen von dem Falle, daß der Schenker verarmt, kann eine ©d)««ung nur widerrufen werden, wenn sich der Beschentte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehö- rrgen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Um derattige schwere Ver­fehlungen (Körperverletzungen, Ebrenkränkun- een) wird es sich meist nicht handeln. Weih­nachtsgeschenke werden aber auch wegen gro­ben Undanks nur in den seltensten Fällen zu- _ ruckgefordert werden können. Denn Schen-

diana ist noch ^?giscke^und"bestE^ick da's !b.ungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder Hebel an der Wurzel zu töten Ls be^ fmer auf Anstand zu nehmenden Rücksicht ent- ruhmte .Indiana-Gesetz' aus dein Jahre 1<W7 ^ L ^ ^^erliegen der Rückforderung befreit ein für alle Mal die Gesellschaft v?n >ub-rhaupt nicht.

der Gewohnheits- und Sittkichkeitsverbrecher. der Blöd- und Schwach- sinnigen, indem es für diese Kranken die Ent- mannung vorsieht. Nun sind aber afle diese Gesetze bisher nur in bescheidenem Umfange ^tr Anwendung gelangt. Ob man mit diesen Erpertmenten ans erwünschte Ziel gelangen iragftch. Von bekannten Psvchiatern ist beispielsweise oft auf die Tatsacke hinge- wiesen worden, daß durch die Eheverbote die betroffenen Kategorien zu Umgehungen ber= leitet toerben, wodurch alle erstrebten Wirkun- gen lUusonsch gemackt würden. Auch sei zu befürchten, daß die SittNckkeitsdelikte infolge berartiger Maßregeln zunehmen i„ü " Zwischen Theorie und Pratts Nafft also in der Rassenhygiene (wie man siebt) große Lucke. p.