Tli. 9. —"T. Jayrgang.
Ea^ner Neueste Nachrichten
Mittwoch, 14. Dezember 1919.
Handelszeitung.
Sie Diskontierung von Buchforderungen.
Ms vor zwei Jahren die Deutsche Bank die Beleihung von Buchforderungen als neuen Geschäftszweig aufnahm, wurde dieser Entschluß überall als gewaltiger Fortschritt gepriesen, und die Geschäftswelt glaubte der Bank großen Dank schuldig zu sein. Inzwischen sind zwar noch keine reichen Erfahrungen auf diesem Gebiete gesammelt worden, was aber bekannt geworden ist, hat schon genügt, um den Enthusiasmus gewaltig abxukühlen.
Handelskammern und andere sachverständige Bereinigungen der interessierten Handelstreise haben sich gegen die neue Form des Kredits ausgesprochen, und auch in der Oes- fentlichkeit macht sich eine ähnliche Stimmung geltend. Der Grund des Umschlages ist nicht schwer zu finden: Anfangs dachte alles nur an die Vorteile einer Beleihung der offenen Anßeustände, später wurden indessen auch die groben Nachteile sichtbar, ohne daß es gleichzeitig gelang, Mittel zu ihrer Vermeidung zu finden. Die neue Methode besteht in der Hauptsache darin, daß ein ordentlicher Kaus- mann, der nachweist, daß bei sicheren Kunden ihm noch Gelder ausstehen, von der Bank diese Forderung an seine Kundschaft beliehen bekommt, natürlich nicht bis zum vollen Betrage. ^Gleichzeitig aber muß er diese Forderungen an die Bank abtreten, wovon der Schuldner Mitteilung erhält. Der Zweck dieser Maßnahme war nun, dem Kaufmann oder Gewerbetreibenden statt der Forderung bares Geld zu schäften, mit dem er weiter arbeiten konnte, denn er braucht vielfach Geld zum Einkauf neuer Materialien zur Befriedigung seiner Gläubiger usw. Das ist der Vorteil der neuen Einrichtung. Ihrer Nachteile sind mehrere. Efttens herrscht allgemein die Ansicht, daß eine solche Abtretung der Forderung dem Kunden nicht gerade vertrauenerweckend vorkommt. Es kann ihm beispielsweise unangenehm sein, daß er keinen vermögenden Lieferanten hat, und daß der Bank bekannt geworden ist, wieviel er schuldet. Ferner kommt der Kaufmann, der seine Buchforderungen diskontiert, felgst unter die Kontrolle der Bank, was ihm auch nicht erwünscht sein muß.
Zu diesen kleinen Nachteilen gesellen sich aber noch größere: Der Kaufmann kann auf Wunsch seine Ware auf Kredit bekommen und sie unter Umständen sogar schuldig bleiben. Auf der anderen Seite kann er seine Außenstände zu Geld machen und sich auf Grund der gleichen Ware doppelten Kredit verschaften. Den Schaden davon haben seine Gläubiger, wenn die Ueberspannung des Kredits zum Zusammenbruch führt. Von den Gegnern der neuen Kreditform wird mit Recht darauf hingewiesen, daß in Deutschland der Wechsel- verkehr schon so ausgedehnt ist, daß ein Kaufmann, der seinem Kunden nicht lange zu kreditieren vermag, sich von diesem ohne besonderen Anstand auch Wechsel ausstellen lassen kann, die er in der Regel dann seinen Lieferanten wieder in Zahlung gibt. Die Bekanntmachung der Diskontierung der Buchforderung an den Schuldner ist mindestens ebenso unangenehm, wie das Verlangen eines Wechsels zur Bezahlung gelieferter Waren. Das System der Beleihung von Außenständen ist besonders ausgeprägt in Oesterreich-Ungarn, und auch von dort nach Deuftchland übernommen worden. Aber in Oesterreich kennt man nicht den ausgedehnten Wechselverkehr, der in Deutschland gebräuchlich ist, und wo außerdem durch anderslautende gesetzliche Bestimmungen der ganze Kreditverkehr in andern Bahnen läuft. Was in Oesterreich einen großen Segen bedeutet, stellt demgemäß in Deuftchland eine Uebertreibung dar, hervorgerufen durch die Banken, die auf alle mögliche Weise ihre Macht auszudehnen suchen und auch neue Geschäfte haben müffen, um die Dividende auf ihre riesigen Kapitalien zu verdienen. -1-
gf Frankfurter Gummiwarenfabrik, A. G., in Lig. Die Generalversammlung genehmigte die Bilanz für das erste Liquidationsjahr 1609/10 und wählte den Auffichtsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung wieder. Zum letzten Punkt der Tagesordnung: Verkauf der Fabrik in Niederrad, wurde berichtet, daß ein freihändiger Verkauf undurchführbar ist, weil der Konkursverwalter der Niederdeutschen Bank es nach wie vor ablehnt, eine Aus- sallforderung der Obligationäre bei freihändigem Verkauf der Fabrik vergleichsweise anzuerkennen. Es bleibt daher nur die Zwangsversteigerung übrig.
gf Neue Kalischächte. Wie aus Halle a. S. berichtet wird, verlieb das Oberbcrgamt den Kaufleuten Karl Klotz und Hermann Mommsen in Frankfurt a. M. unter dein Na- tucn Bucha 5 Bergwerkseigentum in der Ge- nmrkung Bucha (Kreis Eckartsberga) in Größe von 2189 000 Quadratmetern zur Kaligewinnung.
gf Gewerkschaft Friedrichroda. Die Aufstellung des hölzernen Förderturmes ist nahezu beendet. Die Tiefbau- und Kälte-Industrie Akt.-Ges. in Nordhausen wird in den nächsten Tagen mit den Arbeiten des Gefrierverfahrens beginnen. Diese Firma hat cs übernommen, unter voller Garantie den Schacht bis ins Salz niederzubringen, was verhältnismäßig kurze Zeit erfordern dürfte, da das Sal; bereits in der geringen Teufe von zirka 98 Metern erschlossen ist. Vorher werden die Gewerken keine Zubußen zu zahlen haben, da der Bankkredit in Höhe von x/t Millionen Mark zur Deckung der Kosten bis dahin ausreichen wird.
g? Mansfeldsche Kupferschiefer bauende Gewerkschaft. In unterrichteten Kreisen rechnet man damit, daß die Gewerkschaft kür das laufende Geschäftsjahr in der Lage fein werde, zu Ostern eine, wenn auch bescheidene Ausbeute zu zahlen, man spricht von 10 bis 15 Mark.
Dresdner Bank. Entgegen der oben erwähnten anderweitigen Meldung, wonach
das Preußische Leihhaus gegenüber der Dresdner Bank für Schiftmannsche Krebste Garantien im erheblichen Umfange geleistet habe, stellt die Dresdner Bank ihrerseits fest, daß sie niemals mit Leo Schiffmann in Geschäftsverbindung gestanden hat.
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t Aus der Heimat.
Kart Werver» Reve.
Der vom Gießener Schwurgericht zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilte Friedberger Bombenattentäter Werner hatte dieser Tage den Wunsch geäußert, dem Oberstaatsanwalt Lang vorgesührt zu werden, worauf sich dieser in das Provinzial- Arresthaus begab, wo er eine längere Unterredung mit dem Verurteilten hatte, über deren Inhalt nichts verlautet.
Bei den Elern und bei dem Verteidiger Dr. Tuteur 1 des verurteilten Werner sind von diesem Briefe eingetroffen. Der junge Mann erklärt in dem Schreiben, daß die ihn getroffene Strafe nach seiner Ansicht durchaus gerecht und dem Gesetz entsprechend ausgefallen sei. Er habe zwar erwartet und sich während der Untersuchungshaft an die Hoffnung geklammert, daß man bei der Strafausmessung für seine Taten mit Rücksicht auf seine Jugend und weil er ein Geständnis abgelegt habe, ihm gegenüber Milde walten lassen werde und ihn mit höchstens 15 Jahren Zuchthaus bestrafen würde. Nachdem er aber in dieser Erwartung sich getäuscht hat, sei es seine Absicht, die Rechtskraft des Urteils unumwunden anzuerkennen. Er bitte die Eltern und auch den Verteidiger, ihm wegen der Annahme der Strafe beizusttmmen und Schritte zu einer Revision zu unterlassen, eventuell solche, falls sie schon unternommen seien, rückgängig zu machen, damit er seine ©träfe antreten könne. Denn er wolle sich in das Unabänderliche fügen. Werner schreibt, daß er nach Rücksprache mit dem Oberstaatsanwalt die feste Ueberzeugung gewonnen habe, daß er Hoffnung haben darf, daß dieser zu gegebener Zeit, wenn er einen Teil der Strafe verbüßt und durch sein Betragen in der Sttafanstalt gezeigt haben wird, daß er ein anderer Mensch geworden ist, befürworten wird, daß ihm i m Gnadenwege die Pforten des Gefäng- niffes noch einmal in die Freiheit geöffnet werden. Der Brief an die Eltern beweist, daß die erkannte hohe Strafe Eindruck auf den jungen Menschen gemacht hat, daß er auch tiefe Reue über das, was er verübt hat, empfindet und zu der Erkenntnis gekommen ist, wie schwer er sich an seinen braven Eltern versündigt hat. Er bittet die Eltern in seinem Schreiben, indem er dankbar anerkennt, daß sie es stets rechtschaften gut mit ihm gemeint haben, um ihre Vergebung und spricht die Hoffnung aus, daß, wenn er je wieder mit ihnen vereint sein wird, was et noch zu erleben hoffe, daß er ihnen dann als ein gc- befserter Mensch seine Liebe und Dankbarkeit beweisen könne. Wie uns ein Telegramm meldet, soll Werner, nachdem er das gegen ihn ausgesprochene Urteil anerkannt hat, bereits in den nächsten Taqen aus dem Untersuchungsgefängnis zur Strafverbüßung ins Zuchthaus übergeführt werden.
<?o Kragenhof bei Cassel, 13. Dezember. (Feuer auf dem Gutshof.) Auf noch unaufgeklärte Weise entstand gestern mittag auf dem Rittergute Eichenberg Feuer, durch das eine mit großen Vorräten gefüllte Scheune und mehrere Stallungen eingeäschett wurden. Das Rittergut wird zurzeit von Herrn Heinsberg verwaltet, der es von Fra» Baronin v. Malzberg gepachtet hat.
o°o Michelsrombach, 13. Dezember. (Bürgermeister Schaum gestorben.) Der hiesige Bürgermeister Schaum ist gestorben. Er war über zwanzig Jahre in der Gemeindeverwaltung tätig, davon fünfzehn Jahre als Bürgermeister, war zwölf Jahre Mitglied des Kreistages. Kirchenvorstandsmitglied, Brandmeister, Standesbeamter, Vorsitzender des Darlehnskassenvereins, Teilnehmer am Feldzuge 1870/71 und bekleidete noch mehrere andere Ehrenämter.
o°o Rinteln, 13. Dezember. (T et Tod aufdenEisenbahnschienen.) Gestern ist in Fischbeck der Weichensteller Hupe vom Güterzug Nr. 4 überfahren und sofort getötet worden. Als Todesursache wurde Schädelbruch festgestellt.
o°o Großalmerode, 13. Dezember. (Verg- in a n n s l o s.) Im Bergwerk Hiftchberg bei Ringenkuhl ist der Bergmann Eduard Ebert durch Kohlenfall zu Tode gekommen.
o°o Treysa, 13. Dezember. („Sötte* auf der Fährte des Baumfrevlers.) In den letzten Tagen sind in der hiesigen Gemarkung etwa 60 Obstbäumchen abgeschnitten worden. Die von dem Polizeihunde „Lotte* aus Wilhelmshöhe aufgenommenen Spuren führten stets mit absoluter Bestimmtheit nach ein und demselben Hause, so daß gegen deffen Besitzet bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Baumfrevel erhoben worden ist.
o°o Gießen, 13. Dezember. (Ein Et- presser.) Hier wurde in der Bahnhofstraße der Schlosser Philipp Schmidt III aus Frankfurt a. M., der elegant gekleidet wat, festgenommen, als et auf den Erfolg eines Et- pressungsversuchs wartete, den er gegen einen reichen hiesigen Rentner unternommen hatte. Schmidt erklärt sein Verlangen, von dem Manne 500 Mark zu erhalten, bei der Polizei damit, daß er vor einigen Jahren von dem Rentner zu einem Vergehen verführt worden sei.
Darmstadt, 13. Dezember. (Todesnachricht.) Das lebenslängliche Mitglied bet Ersten Kammer der Stände, Oberlandes- gcrichtspräsident Dt. Adolf L i p p o l d, Wirklicher Geheimer Rat, ist am Samstag abend im Alter von 70 Jahren nach kurzem Krankenlager gestorben.
<?Q Aus Nassau, 13. Dezember. (Gehaltsrückzahlung durch Lebte r.)
Eine recht unliebsame Weihnachtsüberraschung ist den Lehrern von Schwanheim und einer Reihe anderer Otte unseres Bezirks durch die neue Festsetzung des Mietsentschädigungstarifs bereitet worden. Da die bishettge Mietsentschädigung 500 Matt betrug, der Provinzialtat aber auf Grund des Gesetzes vom 24. Juni 1910 nur eine Mietsemschädi- gung von 450 Mark sestsetzen konnte, so müssen alle Lehret, die im Laufe dieses Jahres eine Erhöhung ihres Gehalts erhalten haben, den Unterschied zwischen der alten und neuen Mietsentschädigung zutückzahlen bzw. sich von ihrem Gehalt in Abzug bringen lassen.
o°o Bebra, 12. Dezember. (Der aufmerksame Lokomotivführer.) Gegen 6 Uhr abends fuhr eine Lokomotive, die in Hersfeld den Personenzug 247 abholen wollte, vom hiesigen Bahnhof ab. Trotzdem das Ausfahttssignal gegeben war, bemettte der Führet der Lokomotive, daß in dem betreffenden Gleise ein Güterwagen stand. Trotz aller Versuche des Führers war es nicht mehr möglich, die Lokomotive zum Halten zu bringen. Es entstand erheblicher Materialschaden. Führer und Heizet sind mit dem Schrecken davongekommen. <
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Gericht imi Recht. <
Die Folterkammer zu Mielczyn.
(Von unserem Korrespondenten.)
Unter dem Vorsitz des Landgettchtsditek- tots Gockel begann gestern vor der I. Strafkammer des Landgerichts III in Berlin der Prozeß wegen Mißhandlungen in der Fürsorgeanstalt Mielczyn. Angeklagt sind neun Personen, und zwar: Hilfsprediger Friedrich Br eit Haupt, Kaufmann Julius Engels, Schneider Karl Wrobel, Bau- techniket Martin Wendtland, Tischler Adolf B t o z i n s k i, Wachtmeister Emil Schüler, der Gehilfe Max Riemen- schneidet, der Schneidergeselle Georg Lang und der Kuftcher Richard Habedank.
Die Anklage vertritt der Staatsanwaltschaftsrat Rainer und Assessor Simon; Verteidiger sind Justizrat Leonhard Friedmann und Rechtsanwalt Jllich. Die Zahl der Zeugen beläuft sich nahezu auf 100. Pastor Breithaupt wird beschuldigt, eine Anzahl von Fürsorgezöglingen mittelst gefährlicher Werkzeuge und in einer das Leben gefährdenden Weise mißhandelt, andere widerrechtlich ringe s p e r r t und die Mitangeklagten zu gleichen Mißhandlungen bestimmt zu haben. Der Angeklagte ist ein untersetzter Mann von 32 Jahren mit schwarzem Vollbart und energischen Zügen. Er gibt an, daß er
zunächst Offizier werden
wollte, aber wegen schwacher Körperkonstitution die militärische Laufbahn aufgeben mußte und Landwirt wurde. Später studierte er nach Ablegung des Abiturientenexamens Theologie. Seine Ausbildung erhielt er in Cer Anstalt Bethel und ist schließlich als Leiter nach Mielczyn gekommen. Nachdem die Personalien der übrigen Angeklagten, die sämtlich aus bürgerlichen Berufen in den Dienst der Fürsorge- und anderer Erziehungsanstalten getreten sind, festgestellt worden waren, wurde in die Vernehmung des Pastors Breithaupt eingetreten. Vorher entnahm der Vorsitzende einem auf dem Richtertische stehenden Kasten die Prügelwerkzeuge der Anstal Mielczyn. Es sind dies mehrere Reitpeitschen und eine sogenannte Klopf- peiftche, der man es ansieht, daß ihre einzelnen Sttähnen zusamengeflochten waren. Der Angeklagte gibt zu, daß damit gezüchtigt wurde. Außerdem waren
für die Zöglinge Rohrstöcke vorhanden, die aber am Ende zerfplittett waren; ferner auch Haselnußstöcke. Die Klopfpeitsche wurde nur ganz ausnahmsweise ange- wendet. Im übrigen war sie zum Ausklopfen der Sachen da. — Vors.: Ist Ihnen nicht zum Bewußftein gekommen, daß die Züchtigungen mit solchen Werkzeugen Spuren zurück- lassen mußten? — Angekl.: Zu Hause haben wir auch Schläge mit solcher Peitsche bekommen. Ich hielt es nicht für eine übermäßige Züchtigung. — Vors.: Haben Sie Anweisungen über die Anwendung der Peiftchen gegeben? — Angekl.: Nein. — Vors.: Die Klopfpeitsche war aber doch ein ganz gewichtiges Stück zum Zuschlägen, Sie haben in der Voruntersuchung von ihr nichts gesagt. —Angekl.: Weil sie wenig gebraucht wurde. Der Angeklagte gibt dann zu, auch noch mit der Hand und seinem Spazierstock geschlagen zu haben. Die Züchtigung mit letzterem sei den Umständen nach gerechtfertigt gewesen, denn es herrschte in der Regel eine Art Kriegszustand, und dann mußten sozusagen Ausnahmegesetze angewendet werden. — Vors.: Es soll
auch mit Gummiknüppeln geschlagen worden fein? — Angekl.: Falls die Jungen etwa ernstlich revoltieren wollten, sollte für die Beamten eine Waffe zur Hand sein. Das war auch notwendig gegen die aufsässige polnische Bevölkerung, aus deren Mitte Leute nachts in die Anstalt kamen und Kohlen stahlen. Es war also eigentlich nur eine Waffe für die Nachtzeit. Am Tage sollten die Gummiknüppel nickt gebraucht werden. — Vors.: Der Zögling Mank soll einmal sogar 60 Schläge bekommen haben. — Angekl.: Die Verhältnisse lagen damals so, daß er eigentlich noch mehr hätte bekommen müssen. Der Betreffende drohte, jeden Niederzuschlag e n, der ihm in den Weg trete. — Vors.: Haben Sie einmal gesagt, es solle bis 200 geschlagen werden? — Angekl.: Es kann fein, daß das Wort gefallen ist, soviel Schläge hat der Bursche aber jedenfalls nicht bekommen. — Vors.: Zwei Burschen, die jeder ein Ei gestohlen batten, sollen
einmal je hundert Hiebe bttommen haben; stand denn die (Straftat im Verhältnis zu dem Sttasmaß? — Angekl.: Wir lebten damals in einer Zeit, wo alles drunter und drüber Ling. Außerdem warev die *
Eier dem Lehrer gestohlen worden, mit dem ich nicht gut stand; ich wollte mir nicht nachsagen lassen, daß ich in diesem Fall zu milde vorgegangen sei. — Vors.: Es kamen auch noch andere Sttafmittel in Anwendung, so die Arresfttrase. Wo wurde die verbüßt? — Angekl.: Im Keller, toeil die Zelle noch nicht fertig war. — Vors.: War denn der Keller sauber? — Angekl.: Ja, er war vorher aus« gefegt worden. — Vors.: Was geschah mit dieser Kette hier? (der Vorsitzende entnimmt einer vor dem Richtertisch stehenden Kiste eine Kette von etwa 1 Meter Länge, die an beiden Enden eiserne Manschetten trägt.) — Angekl.: Die Kette wurde angeschafft, weil ein Zögling einmal mit Selbstmord gedroht hatte. Der Angeklagte Wrobel bekundet, daß das Schlagen nur mit Erlaubnis des Pastors ffattfinben durfte. Er hat einmal den Pastor wegen der vielen Schläge zur Rede gestellt und die Antwott erhalten: Wir können bis zu fünfzig Schlägen austellen, gegebenenfalls auch mehr. — Der Angeklagte Emil Schüler hat auf Befehl des Pastors geschlagen. Wenn er sich geweigert hätte, würde er jedenfalls sofort entlassen worden sein. Der Angeklagte Riemenschneider bekundet einen Vorfall, wonach der Pastor am Abend vor dem Eintreffen des erften Transports der Zöglinge eine Konferenz der Wärter abhielt und dabei fagte: Ich werde mir gleich einen herausgreifen, damit sie sehen, daß cs ernst ist. Am nächsten Tage wurde dann sofort einer der angekommenen Jungen verprü - gelt, toeil er geäußert hatte: Von hier verdufte ich bald. Der Angeklagte bleibt auf toiederholtes Vorhalten dabei, daß der Pastor schon am Abend vor der Ankunft geäußert habe, er toolle einen beliebigen Burschen zum abschreckenden Beispiel verprügeln.
Damit ist die Vernehmung der Angeklaa« teu beendet, und es wird
in die Beweisaufnahme eingettetcn.
Der Magistratsrat Dr. Voigt wird über die Abmachungen vernommen, die die Stadt Berlin mit der Anstalt Mielczyn gettoffen hatte. Der Zeuge ist dann zur Untersuchung der auf- gedeckten Prügeleien nach Mielczyn von der Stadt entsandt worden und hat darüber einen umfangreichen Bericht erstattet, der später verlesen werden soll. Darin sagt er u. a., daß der Pastor nach seiner Ueberzeugung bona fide gehandelt habe. Nach dem allgemeinen Eindruck befragt, erklärt der Zeuge: Als ich einen Zögling mit der Kette am Bein im Hofe herumhüpfen sah, fiel mir ein, daß m der Lichtenberger Anstalt ein Zögling einen Aufseher mit einem eisernen Knüttel attge« fallen hatte. Nach dem Straftystem des Pastors Breithaupt hätte dieser Zögling ja dann mindestens die Todesstrafe verdient. Auch die übrigen Zeugenaussagen lauten für den angeklagten Pastor wenig günstig. Die Verhandlung wurde schließlich auf den heutigen Dienstag bertagt
□ Der Rohrstock in der Schule. Aus Leipzig wird uns geschrieben: Vom Laud- gettchte Heidelberg ist am 27. September der Hauptlehrer G. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zehn Mark Geldstrafe verurteilt worden. Während der Gesangstunde war der Schüler S. zweimal unaufmerksam. Der Angeklagte schlug ihn mit einem Stöckchen auf die Schenkel. Am nächsten Tage stellte ein Arzt Striemen fest, welche Infiltrationen zeigten. Nur für hartnäckigen Widefttand oder große Unaufmerksamkeit ist körperliche Züch- tigung erlaubt. Ein Züchtigungsfall lag nicht vor. Der Angeklagte hat mit besonderem Kraftaufwande geschlagen und die Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechtes überschritten. Körperverletzung im Amte hat das Gericht nicht angenommen, da der Angeklagte sich der Ueberschreitung seiner Amtsbefugnis nicht bewußt gewesen ist. Er hätte aber erkennen müssen, daß er zur Züchtigung in diesem Falle nicht berechtigt war. In seiner Revision suchte der Angeklagte darzulegen, daß jeder Schlag derartige Veränderungen Hervorrufe. Das Reichsgericht erachtete in» dessen das Urteil für einwandfrei und p>- kannte auf Verwerfung der Revision.
Geschäftliche Mitteilungen.
** Die Bühne im eigenen Heim. Die Bühne im eigenen Heim wird berechtigterweise die Sprechmaschine „Grammophon* genannt. Das „Grammophon* vereinigt Oper, Operette, Konzettfaal, VaristH in sich. Kein Wunder, daß der Apparat als Weihnachtsgeschenk sehr bevorzugt wird. Die Deutsche Grammophon-Aktiengesellschaft, die diese Apparate fabriziert, hat in Cassel eine Verkaufsstelle (H. Reinhold, untere Carl- straße), wie aus dem Inserat in den „Casseler Neueste Nachrichten* ersichtlich ist.
♦* Die Continental Bodega Company. Die General-Jury der vom April bis November 1910 in Brüssel stattgefundcnen Weltausstellung ertannte der Continental Bodega Company für ihre vorzüglichen Spanischen und Portugiesischen Weine 2 Grand Prix, davon einen für die Colonial-Abtcilung, sowie 1 Diplome d'honneur zu.
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