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Nr. 4.

Erster Jahrgang.

Jas moderne ßölibat

> Die Ehe der Privatbeamteu.

(Nachdruck verboten.)

Es scheint, als ob jene Bestrebungen, die darauf hinauslaufen, die Entschließungen der deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerin­nen inbezug auf ihre privaten Fami- lienverhältnifse dem Zwang und der Bevormundung zu unterwerfen, sich immer weiter ausdehnen. Während man die Ehe und die Familiengründung auf der einen Seite übermäßig preist, als wäre fchließlich auf die­sem einzigen Wege das Heilmittel gegen all die Komplikationen des nienschlichen Lebens gefunden, wird im Widerspruch hierzu einzel­nen Ständen die Ehe immer mehr er­schwert. Freilich hat ein offiziell gesorder- rcs Cölibat nur die katholische Geistlichkeit, und auch diese erst seit dem elften Jahrhun­dert. Die Mißstände, die das Cölibat für die Geistlichkeit mit sich brachte, bedürfen kaum noch einer Erörterung. Weit schwerwiegender aber für das ganze Volksleben sind die man­nigfachen Bestimmungen, durch die zwar die Ehe nicht verboten wird, wie bei den katholi­schen Geistlichen, Mönchen und Nonnen, die aber derartige Beschränkungen im Ge­folge haben, daß für weite Kreise tatsächlich ein Cölibatzwang entsteht.

Die „standesgemäßen" Anforderungen, die für die Ehebewilligung der nahezu 30 000 deut­schen Offiziere in Betracht konunen und die Heiratsbcschränkungen sür die 82 000 Untcr- osfiziere der deutschen Armee werden in zahl­reichen Fällen Zerstörer des Glücks und des auf gesunder Balls ausgebauten Familien­lebens. Was diese Eheerschwerungen an irregu­lären wechselnden Beziehungen mit ihren Tragödien, Gesundheitsschädigungen und zer­rüttenden Einflüssen auch aus die Allgemeinheit mit sich bringen, ist nicht zablenmätzig zu be­rechnen. Manches davon prägt sich aus in den Statistiken über Geschlechtskranke, in den Zu­ständen unserer Prostitutions- und Bordell- Wirtschaft und im Elend der unehelichen Müt­ter und Kinder. Durch Verlust des Amtes sind bedeutsame Berufsgruppen erwerbstätiger Frauen gleichfalls zum Cölibat verurteilt. Schon seit geraumer Zeit kämpst ein Teil der deutschen Lehrerinnen um das Recht aus Ehe und Mutterschaft, ein Recht, das in manchen Ländern ihnen ohne weiteres zusteht und in einigen von der Hälfte aller weiblichen Lehrpersonen betätigt wird. Die Beamtin­nen im Staats- und Eisenbahn- dienst, die Telephonistinnen und Schalterbeamtinnen: Sie alle sind in der Praxis im schweren Kampf ums Brot, das sie nicht ausgeben können, zur Ehe - l o s i g k e i t verurteilt, und selbst im Geschäfts- lcben ist das Fortkommen den Ehefrauen er­heblich schwerer gemacht.

Auch die männlichen Staatsbeamten finden es als unwürdig, erst einen Ehekonscns erbitten zu müssen. Welchen ungeheuerlichen Eingriff bedeutet es nun gar, wenn in einem Fall, wo die Behörde die Wahl nicht billiat, .infach die Einwiligung versagt wird, und sich so der Mann vor die Alternative gestellt sieht, seine Braut treulos zu verlassen oder sein Amt cinzubüßen! Wie aber soll es erst werden, wenn auch Kreise, die bis heute in ihren pri­vaten Entschließungen srei waren, vor der Wahl stehen: Stellungslosigkeit oder Ehelosigkeit? Eben erst hat eine unserer größten Versicherungsanstalten ihren Angestell­ten eine Verfügung übermittelt, die folgenden Wortlaut hat: „Mit Rücksicht auf die bei unse­rer Gesellschaft für die Versorgung der Keinen Beamten und deren Hinterbliebenen bestehen­den Wohlfahrtseinrichtungen behalten wir uns vor, bei Verheiratung eines Beamten, dessen Gehalt noch nicht ausreicht, eine Familie zu ernähren, die Fortsetzung des Vertrags­verhältnisses von dem Nachweis eines erreichenden Einkommens abhängig zu machen." Die Verfügung läßt also den jünge­ren Beamten nur die Wahl, eine reiche Frau zu beiraten, unvermählt zu bleiben oder ihre Stellung üu verlieren.

Besonders befremdend und peinlich nmtz es wirken, daß die Verfügung erlassen ist „mit

Lsffeler Neueste Sschnchten

Beilage.

Donnerstag, 8. Dezember 1910.

Rücksicht auf die bei der Gesellschaft bestehen­den Wohlfahrtseinrichtungen für die Versor­gung der kleinen Beamten und deren Hinter­bliebenen!" Mit dürren Worten wird also den geringer entlohnten Angestellten die Ehe verwehrt, damit nicht in Notfällen die Wohlfahrtseinrichtungen belastet und heran­gezogen werden. Hier bewahrheitet sich wie­der das Wort: „Vernunft wird Unsinn, Wohl­tat zur Plage!" Die Verfügung ist umso be­denklicher, weil sie bald genug Schule machen dürfte. Finden solche Prinzipien mehr und mehr in unser Geschäftsleben Eingang, dann kann man sich nicht wundern, wenn die gerade von den Arbeitgebern so lebhaft befürchtete Auslösung des Familienlebens sich immer rascher vollzieht und der Mann, dem die ehe­liche Bindung zu einer Zeit, da er sie ersehnte, unmöglich wurde, und der sich infolgedessen mit slüchtigen Beziehungen abfinden mutz, so direkt zur Verantwortungslosigkeit u. zum Wech­sel erzogen wird. Gleichzeitig steigt natura-man unter den Frauen die Zahl der unverehelichten Glücklosen, aber ebenso die Zahl der nach kur­zen Glücksepisoden Verlassenen und Verein­samten, der schwer kämpfenden unehelichen Mütter und der endgültig in der Prostitution Versinkenden.

Jede gesunde Sexualreform muß dahin streben, daß jungen, gesunden Menschen die Eingehung von Beziehungen, die das Wesen der Ehe in sich tragen, ermöglicht werde. Denn es ist eigentlich eine Streitfrage um Worte, nicht um die Sache, wenn die Einen freie Ehe obne gesetzliches Band, aber getragen von eig­nem Verantwortungsgefühl, unter Versorgung der Kinder verlangen, die Andern sich zwar darüber entrüsten, aber dennoch einen Ausweg Vorschlägen, der im Kern der Sache kaum einen Unterschied aufweist: Die früh ges chlossene Ehe, mit möglichst erleichterter Scheidung, wenn sie als Irrtum erkannt wird. Den jüngeren Kategorien der Männer ober die Eingehung der Ehe erschweren, heißt auch das Niveau der Nasse und die allgemeine Sitt­lichkeit bcrabdrücken. Die Gesundheitszu­stände und die seruellen Anschauung-n in dm ganzen Kreisen, die. sei es durch Gesetze, sei 's durch di: Besonderheit ihrer lanajährigen Ausbilduna (wie beispielsweise unsere Aka­demiker) auf eine späte Eheschließung angewie­sen sind, und auch dann nicht reiner Neigung, sondern vielfach wirtschaftlichen Erwägungen folgen müssen, sind tronrig genug. Es ist von Nöten, daß wenigstens die Privatbeam­ten und die Masse der kaufmänni'ch Tätigen bewahrt bleiben vor ähnlichen Ge­fahren. Wir brauchen einen starken Pro­test Unabhängiger, um der Gesamtheit der Frauen und Männer das Recht auf die ohne Berechnung und Bevormundung ge­schlossene Liebesehe zu erkämpfen.

Adele Schreiber.

IiZ neueste Modetorheit.

Auf den Spuren des Turbans.

Man schreibt uns: Ach. die Männer sind doch zu ahnungslos. Sie ärgern sich auf der einen Seite über die neueste Mod torheit der Frauen, über die Mode des Turbans, mit denen die holden Schönen neuerdings der­art ihr Haar verhüllen, daß nichts mehr davon zu sehen ist. als die beiden Andeutungen des Scheftels auf den beiden Seiten des Gesichtes. Und wer sich eben auch als Mann für alle Reuschöpfungen von Frau Mode begeistern läßt, der findet den Turban, der den Frauen- kovf bald zierlich bald grotesk umrahmt, auch reizend, wie die Trägerin. Ja, aber eine ganze Menae von Damen würden den Turban weder im Theater noch in Gesellschaft tragen, wenn sie wußten, welchem Umstand sie ibn zu ver­danken haben. Sie, meine Herren und Da­men, meinen wobt, d-ch er ous der Türkei zu uns gekommen ist? Wett gefehlt. Er cntftanb folgendermaßen: Eine französische Schauspie­lerin (der Diskretion halber sei ihr Name nicht gesagt) batte vor einigen Jabren die Mode des entfärbten Haares natürlicherweise mitgemacht. Mit der Zeit war ihr das ewige „Wasserstoffen" aber langweilig gewor­den, und sie gab es auf. Sie erschien bald im

Streife ihrer Freunde und Bekannten mit eigentümlichem, halb dunklem, halb hellem Haar und erklärte freimütig, daß sie nun auf- hören wolle, ihr Haar weiter zu ruinieren.

Die Freunde erklärten sich auch damit ein­verstanden, nur einer war unzufrieden, und das war ... der Herr Direktor. Denn als die junge Künstlerin sich am Abend ihres ersten Wiederauftretens mit dem „gescheckten" Haar zeigte, meinte der Direktor, daß er eher die Premiere absagen, als seinen „Star" in einer solchen Haarfarbe auftreten lasse. Der kluge Mann und die kluge Frau aber wußten sich zu helfen: Rasch entschlossen nahm die Schauspie­lerin ihr Taschentuch, das eine von der Gar­derobe ganz und gar abstechende Farbe zeigte und wand es turbanartig um das schöne Haupt. Und so ging die große Ausstattungs­pose in Paris mit der turbangeschnmckten Schauspielerin in Szene. Die Folge war, daß am anderen Tage die Damen der eleganten Welt die Modeaeschätte stürmten, um ... ein solches Schmuckstück für den Kopf zu bekom­men. Da die Putzmacherinnen aber noch nicht sämtlich von der Entstehung der neuen Mode unterrichtet waren, mußten die Damen sich gedulden, bis sie in den Besitz des Haartur­bans kommen. konnten, und so stieg dieser Haarschmuck natürlich noch im Wette. Heutzu­tage erfreut sich kaum eines der kostbarsten Schmuckstücke der „modernen Dame" einer sol­chen Beliebtheit wie der Turban für das Haar. Die elegantesten Damen, die sich bis­her Perlen und Geschmeide in das Haar wan­den, tragen nur noch den Turban, der den Scheitel verdeckt. Der Chronist meint, daß doch wohl mehr Damen, als man denkt, unter den Sünden des „Wasserstosjes" zu leiden ha­ben und daß daher der Turban eine Mode ist, der man mehr praktische als geschmackvolle Setten abgewinnen kann. —gk—

äto der $etaet

Eine zwanzigjährige Brandstifterin.

Man fchreibt uns aus O b e r z w e h r e n : Dieser Tage brannte hier ein dem Pfarrer Hebebrandt gehöriges Scheuergebäude nieder, ohne daß cs bisher möglich war, die Ursache sestzusteden. Jetzt hat eine bei dem Psarrer beschäftigte D i e n st m a g d gestanden, das Feuer angelegt zu haben. Sie räumte weiter ein, sich schon in einer früheren Stellung in Obermeiser der Brandstiftung schuldig ge­macht zu haben. Auf dieses Schadenfeuer taut das Mädchen immer wieder zu sprechen, weil ihm wohl das Gewissen keine Ruhe ■ ließ. Aber trotz der quälenden Gewissensbisse bat es dieses Verbrechen nun schon zum zweiten Male begangen, und zwar, um einen Dieb­stahl zu verdecken. Tas Mädchen hoffte näm­lich, daß mit der Scheune, auch das damit zu­sammenhängende Pfarrhaus in Flammen aus­gehen würde. Die von dem Mädchen gestoh­lenen Wertsachen, eine Damenuhr mit Kette und andere Schmuckgegenstände, bat die Die­bin nach ihrem Geständnis bei ihren Client in Meimbressen untergebracht. Obschon das Mädchen noch nicht 20 Jahre alt ist, hat es schon mehrere Stellungen gehabt, wurde aber stets tocaen Untreue entlassen. Die Verbreche- rüt ist jetzt in Hast genommen und wird sich demnächst vor dem Strafrichter zu verantwor­ten haben.

* Obersuhl, 6. Dezember. (Kirchen- Einweihung.) Am letzten Sonntag sand hier die Einweihung der Cbristus-Kirche der Evangelischen Gemeinschaft statt. Herr Pre- Mcmr G iüarchet. Inspektor der Diakomssen- Anstalt „Bethesda" zu Elberfeld, hielt die Wethepreoigt. Prediger G. Bähten aus Hannover vollzog den Weiheakt des Gottes­hauses.

»Fritzlar, 6. Dezember. (D i e land­wirtschaftliche Wint - rschulc) in Fritzlar befuchen in diesem Winter 36 Schüler. Im voriaen Winter war die Schule von 35 Schülern besucht.

* Wertheim, 6. Dezbr. Im benachbarten Rülsheim wurde die Ehefrau Ochs erbangt aufgefunden. Alsbald stellte es sich heraus, daß der beklagenswerten Frau die Schädel­

decke eingeschlagen worden war. Als mutmaßlicher Täter wurde der eigene Ehe­mann, sowie dessen Vater verhaftet. Famt- lienzerwürfniffe sollen die Ursache der Tat ge­wesen fein.

* Wommen (Kreis Eschwege), 7. Dez. (Zu Tode gerädert.) Der Sttecken- arbeitet Wilhelm Eisenberg aus Nesselröden ist in der Nähe des hiesigen Bahnhofs von einer Lokomotive erfaßt und bis zur Unkennt­lichkeit verstümmelt worden, fo daß der Tod auf der Stelle eintrat Der auf fo schreckliche Weise Verunglückte war der einzige Ernährer seiner Mutter.

* Niederelsungen, 7. Dezember. (Ein folgenschwerer Fehlt r'itt.) Dre Witwe Wagner hier stürzte beim Strohholen vom Boden herab. Sie brach sich bei dem Sturze mehrere Rippen und erlitt auch son­stige erhebliche Verletzungen.

* Neustadt, 7. Dezember. (E i n e Gewis­senlosigkeit.) In einem Brunnen, des­sen Wasser früher zur Herstellung von Scl- tcrswasser benutzt worden ist, wurde in fünf Säcken verpackt der Kadaver eines Rindes ge­funden. Das Fleisch war in starke Verwesung übergegangen und verbreitete in der Umge­gend des Brunnens übelriechende Dünste. Durch die Hunde des angrenzenden Gehöftes waren Fleischteile herausgezogen, sodaß die Gefahr einer Ansteckung nicht ausge­schlossen war. Wahrscheinlich ist das Tier an einer Seuche gefallen, deren Ausbruch der Be­sitzer verheimlicht hat.

* Wiesbaden, 7. Dezember. (Tollwut — eine Rindviehseuche!) Hier fand eine Konferenz der beamteten Tierärzte des Regie­rungsbezirks Wiesbaden statt. Beraten wurde über den Erlaß neuer Ergänzungsbestimmun­gen, die vorläufig für vertraulich gehal­ten werden, betreffend die Bekämpfung der Tollwut. Es wurde mitgeteilt, daß von der Landwirtschaftskammer beantragt worden fei, die Tollwut unter die entfchä- digungspflichtigen Seuchen aufzunehmen. Di- Veranlassung zu dieser Maßnghme gab ent Ausbruch der Tollwut im vergangenen Jahre unter dem Rindviehbestand der Ge­meinde Münchhausen im Dillkreis., Dort er­krankten binnen kurzem 57 Stück Rindvieh an Tollwut, die abgeschlachtet werden mußten, wo- durch ein Schaden von rund 15 000 Mark ent­stand. Außerdem besprach man verschiedene Vorkommnisse aus dem Gebiet der Fleischbe­schau. Aus dieser Besprechung. ging deutlich hervor, mit wie großen Schwierigkeiten die Tierärzte zu kämpfen haben, um den Unrcel* »täten im Fleischverkehr zu begegnen und sie zu bekämpfen.

* Mainz, 7. Dezember. (Prämie auf einen Kopf. Am 1. Dezember wurde das 34iähriae Dienstmädchen der Hauvtmanns- wttwc Schwandt, Margareta Diehl, im Hause Uferstraße 23, T, in Mainz, von einem unbe­kannten Täter durch einen Stich in die Brust getötet. Der Täter klopfte um die angegebene Zeit an der Vorplatztüre, das eben von der Kirche zurückkehrende Mädchen öffnete ihm und erhielt, anscheinend nach kurzem Kampfe, noch im Vorplatz den tödlichen Stich. Die Kgl. Staatsanwaltschaft macht heute bekannt, daß auf die Ermittelung des Mörders eine Be­lohnung von 500 Mark gesetzt wor­den ist.

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