Einzelbild herunterladen
 

Monlag, »eai2.Srz.iM

Die .Obrrhrssisch« Zeitung' er­scheint sechsmal wöchentlich. B«- mgSpreiS monatl. L Marburg 2.20 ®9K. auSschl. ZustellungSgebühr, (ei unsren Agenturen 1.93 GM. jujögL Zustellungsgebühr, durch t,ie Post 2.25 GM. Für etwa burch Streik, Maschinendefektvder elementar« Ereigniffe ausfallend« Nummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag, Dr. §. Hiheroth, Druck der Univ-Buchdruckrrei Zoh. Aug. Koch, Markt 21/23. g«mi r.-cher'- Rr. 2054u. Rr.2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5015. Sprechzeit der Redaktion von 1011 und

Uhr.

öberhessLsche

*** i H rt ****

SWMWfrt Ä M I II

Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Rr.2-1 «r.zahlg.

Marburg a. Lada

Der Anzeigenpreis beträgt für den 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM^ Famstienanzeigen Mi Barzahl. 0.07 GM., amtl. h. aus­wärtige Anz. 0.10 GM. Sog. kleine Anzeigen nach Spezialtartf.Gruud- schrift:§olonel.Brischwierig.Satz, . sowie bei Platzborschrift 50"/» Auf­schlag. Sammelanzeigea 100°/o Aufschlag Reklam.-Millim. 0.40 GM. Grundschrift: Petit. Zeder Rabatt güt als Barrabatt. Ziel 5 Tage. Offerteu-Gebührr 25 Pfg., bei Zustellung der Angebot« «inschl. Porto.60 DM. Belege werden M«chn«t.ErfüllungSorlMarburg

Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen fiir Stadt und Kreis Marburg.

Kompromißlösung in Genf

Gleichberechtigung als leitender Emndsatz der Verhandlungen Deutschland nimmt an der Konferenz wieder teil

fL 6 e n f, 12. Dez. In der letzten Nacht- itzung hat die Fünf-MSchte-Konferenz in Eens die neue Formel über die Gleichberechtigung angenom­men. die in Gestalt eines Abkommens zwischen den fünf Mächten beschlossen wurde und der die beteiligten Regierun­gen ihre Zustimmung gaben. Eie besteht aus vier Punkten und sieht

die Anerkennung der Gleich­berechtigung Deutschlands von den anderen durch Vertrag abgerüsteten Staaten als einen der Grundsätze für die Konferenz vor, sodann

die Rückkehr Deutschlands zur Abrüstungskonferenz,

eine gemeinsame feierliche Erklärung, Streitigkeiten nicht mit Gewalt zu lösen,

und auf der Konferenz daraufhinzuwir- ken, daß eine wesentliche Herab­setzung der Rüstungen herbeige- sührt wird.

Die Stellungnahme der Regierung za dem Ergebnis von Genf kommt in dem halbamtlichen Kommentar, den wir trotz mancher Bedenken unten im Wortlaut tote« der geben, zum Ausdruck. Man wird diesen Kommentar sehr aufmerksam lesen müssen, ton herauszu finden, daß es sich bei ver Genfer Einigung um ein Kompromiß handelt, das keineswegs nur Deutschland günstigere Aussichten für die Zukunst von augenblicklichen praktischen Er­folgen kann ja keine Rede sein eröffnet. Gewiß wird man es als einen Erfolg be­zeichnen können, daß in das System des Versailler Vertrages nun wieder an einer anderen Stelle eine Bresche geschlagen wurde. Aber Frankreich bleibt an seine Zugeständnisse nur dann gebunden, wenn die kommenden Verhandlungen ihm aus­reichende Sicherheitsgarantien gewähren. Wir sind also doch von unserer Ursprünglichen Forderung nach bedingungs­loser Anerkennung der t a t s 2 ch l i ch e n Gleichberechtigung erheblich zvrück- gewichen, und von jener durch den ReichS- wehrminister angekündigten Reuorganifa- tion unserer Wehrmacht falls nicht praktische Fortschritte in der Rüstungs- angleichung erzielt würden ist nicht mehr die Rede. Trotzdem und hier liegt zweifellos der große Erfolg der Gegenseite, namentlich Frankreichs kehren wir zur Abrüstungskonferenz zurück und helfen den Gegnern ans der Sackgasse heraus, in die sie durch die Richtbetelligung Deutschlands hineingeraten waren. Daß von deutscher Seite bet allem Bemühen, das Genfer Er­gebnis als einen Erfolg darzustellen, ernste Bedenken nicht verschleiert werden können, geht namentlich aus zwei Sätzen hervor. Es ^iht einmal:Das Abkommen kann naturgemäß keineGewähr dafür,'bie­ten, daß bei der Verwirklichung seiner Grundsätze nicht Schwierigkeiten entstehen." And an anderer Stelle:Ob die kommen­den Abrüstungsverhandkungen ebenfalls zu einem befriedigenden Ergebnis führen, das hängt natürlich von den Einzelheiten des Materiellen Derhandlungsinhalts ab. Hiermit steht die Stelle der Erklärung im Zusammenhang, daß die Art und Weise der Anwendung der Gleich­berechtigung awf der Konferenz erörtert Verden solle." Die Gegenseite tauscht also die Rückkehr Deutschlands zur AbrüstungS- wilfevenz gegen ein Versprechen ein, des­

Wortlaut der Erklärung

Halbamtlicher Kommentar

standslos.

Eine wekentliche Bedeutung dec Genfer Er­klärung liegt in der Tatsache, daß die Re­vision der Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages damit eingeleitet ist. Der Teil V des Versailler Vertrages kann nicht mehr als eine Sonderbestimmung gegen Deutschland gelten. Wenn

Erklärung vor.

Sie bejaht die deutsche Gleichberechtigung als Grundsatz der Abrüstungskonferenz. Damit ist die Gleichberechtigung nicht, wie es bisher der französische Standpunkt war, das spätere Ziel, sondern als grundlegendes Prin­zip der Ausgangspunkt aller wei­teren Abrüstungsverhandlungen. Die Erklärung geht aber auch noch den Schritt weiter vom grundsätzlichen zum praktischen Zugeständnis, indem sie die Entschlossenheit der Mächte betont, darauf hinzuwirken, daß das Abrüstungsabkommen unverzüglich ausgearbeitet wird. Damit wird der früher geäußerten deutschen Befürchtung Rechnung getragen, daß man versuchen könnte, einen po­

fen Erfüllung von vornherein mehr als fraglich ist. Die Frage der Gleichberechti­gung ist jetzt so eng und unmittelbar mit der französischen Forderung nach Sicher» heitsgaraickien verknüpft, daß die Schtoie- rigkesten bei den Verhandlungen um die materiellen Zugeständnisse schon jetzt als unüberwindlich angesehen werden kön­nen. In der Frage der Anerkennung der

gen herbeiführt und gleichzeitig eine künftige Revision zum Zwecke der weiteren Herab­setzung vorfieht."

Diese Abuachurrgen wurden in sechs Aus­fertigungen in englischer Sprache als dem maßgebenden Text unterzeichnet. Jede der be­teiligten Regierungen erhielt eine Ausferti- C Die sechste wurde dem Präsidenten der stungs-Konferenz, Henderson» übergeben, der Unterzeichnung beiwohnte.

FüusmSchtebfsprechungeu als feste Ein­richtung.

Gleichzeitig trafen die fünf Großmächte eine mündliche Vereinbarung, derzufolge ihre Vertreter künftig im Verlauf der Abrüstungs­verhandlungen von Fall zu Fall, wie dies bisher schon in der Seeabrüstungsfrage ge­schieht, zusammentreten, um etwa auftato chende Schwierigkeiten zu beseitigen und sich

über ein gemeinsames Vorgehen zu verstän­digen. Ein französischer Antrag, zu diesen Funfmächtebesprechungen außer dem Präsi­denten der Konferenz, Henderson, auch den Konferenz-Berichterstatter Benesch hinzuzu­ziehen, wurde von den übrigen vier Mächten nicht angenommen.

Die fünf Großmächte-Vertreter trafen sich nach dem Unterzeichnungsakt bei Macdonald zu einem Frühstück und verließen im Laufe des Nachmittags Genf, bis auf Sir John Si- mon, der sich tn den nächsten Tagen mit Er- Mnzungsvekhandlungen zu bet heutigen Ab-' machung und mit Besprechungen über die Seeabrüstungsfrage beschäftigen wird.

Die Abmachung über die deutsche Gleich­berechtigung wird von Henderson am Diens-

sich ungefähr bis zum Jahre 19 3 6 ver­tagen wird, um erst wieder gelegentlich de» Ablaufs des Washingtoner und Londoner Flottenabkommens wieder zusammenzutreten.

tag im Büro und am Mittwoch im Allge­meinen Ausschuß der Abrüstungs-Konferenz zur Kenntnis gebracht werden. Die Ab­machungen werden voraussichtlich von den übrigen Staaten ohne Widerspruch zur' Kenntnis genommen werden.

An den Sitzungen des Büros und des All­gemeinen Ausschußes am Dienstag und Mitt­woch der kommenden Woche, in denen über eine Wiederaufnahme der Abrüstungsver­handlungen für Ende Januar oder Anfang Februar Beschluß gefaßt werden soll, werden die Vertreter Deutschlands bereits wieder teilnehmen. Die Fortsetzung der Ab­rüstungsverhandlungen wird sich voraussicht­lich in einem engeren Rahmen vollziehen. Es besteht die Absicht, die Unzahl von technischen Ausschüssen und Unterausschüssen scharf zu be- arenzen und alles auf wenige entscheidende Organe zu konzentrieren.

Vertagung von 1933 auf 1936?

Man nimmt an, daß in den Verhandlungen die im Februar im Allgemeinen Ausschuß be­ginnen sollen, die Vorschläge Norman Davis über eine Vertagung der Konferenz und den Abschluß eines Vor-Abkommen wie-

sstiven Ausgang der Abrüstungsverhandltm- gen immer weiter hinauszuschieben.

Verwirklichung der Gleichberechtigung?

Ob die kommenden Abrüstungsverhand- lungen ebenfalls zu einem befriedigenden Er­gebnis führen, das hängt natürlich von den Einzelheiten des materiellen Verhandlungs­inhalts ab. Hiermit steht die Stelle der Er- llärung im Zusammenhang, daß die Art und Weise der AnwenduiU der Gleich­berechtigung auf dec Konferenz erörtert werden soll. Dieser Standpunkt entspricht durchaus der früheren deutschen Stellung­nahme. denn auch in dem deutschen Me­morandum vom 29. August wurde gesagt, daß der materielle Inhalt der Regelung der Gleichberechtigung Spielraum für Ver­handlungen biete.

Die Reichsregierung wird ihr besonderes Augenmerk darauf richten, daß der Inhalt der späteren Abrüstungskonvention, also das, was sie den einzelnen Staaten zugesteht, auch dem jetzt feierlich erllärten Prinzip der Gleich­berechtigung Deutschlands entspricht. Nur da­mit kann auch das System geschaffen werden, das nach dem Wortlaut der Genfer Er- klärung allen Rationen Sicherheit bieten soll.

Was unter diesem System zu verstehen ist. das ergibt sich am klarsten aus der Ent­schließung der Völkerbundsversammlung vom 25. September 1928, in der festgelegt wurde, daß' zu diesem System in erster Linie die gleichmäßige Abrüstung aller gehört. Im selben Sinne ist immer wieder die deutsche Forderung:Gleiches Recht und . gleiche Sicherheit" erhoben worden. Die Sicherheit ist und bleibt nicht etwas, was der Abrüstung vorausgeht, sondern sie wird erst durch die Abrüstung gewährleistet. DasSystem" ist also in der Abrüstungskonvention zu sehen. Sie wird nach der Entschließung aller be- teiligten Mächte noch ergänzt durch den in Aussicht genommenen Nichtangriffspakt.

Die am Samstag zustandegekommene Eini- oungsformel wurde noch in der Nacht den Regierungen in Paris, Berlin und Rom mit­geteilt und erhielt bis zum heutigen Vor­mittag die endgültige Zustimmung der betei­ligten Regierungen. Diese Abmachung glie­dert sich in vier kurze Erklärungen, die fol­genden Wortlaut haben:

1. Die Regierungen des Bereinigten Kö­nigreichs. Frankreich nnb Italiens haben er­klärt, daß einer der Grundsätze, die Konferenz leiten sollten, darin bestehen muß, Deutschland und den andern durch die Ver­träge abgerüsteten Staaten die Gleich­berechtigung zu gewähren in einem St)item, das allen Rationen Sicherheit bietet, und daß dieser Grundsatz in dem Ab­kommen, das die Beschlüsie der Abrüstuugs- Konserenz enthalt, verwirklicht werden soll.

Diese Erklärung schließt in sich, daß die Rüstungsbegrenzungen für alle Staaten in dem in Aussicht genommenen Abrüstungs-Ab­kommen enthalten sein müßen. Es besteht Einvernehmen darüber, daß die Art und Weise der Anwendung dieser Gleichberechti­gung auf der Konferenz erörtert werden wird

2. Aus der Grundlage dieser ErNärung hat Deutschland seine Breitwilligkeit ausge­sprochen. au der Abrüstungs-Konsereu, wie­der teilzunehmen.

3. Die Regierungen des Bereinigten König­reichs, Frankreichs, Deutschlands und Ita­liens find bereit, gemeinsam mit allen an­deren europäischen Staaten feierlichft noch einmal zu bestätigen, daß fie unter keinen Umständen versuchen werden, gegenwär­tige oder künftige Streitfragen zwischen den Unterzeichnern mit Gewalt za lösen. Dies soll einer vollständigen Erörterung der Frage der Sicherheit nicht oorgreiseu.

4. Die fiins Regierungen der Bereinigten Staaten, des Bereinigten Königreichs, Frank­reichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß fie entschlossen find, auf der Konsereu, ge­meinsam mit den anderen dort vertretenen Staaten daraus hiuzuwirkeu, das un­verzüglich ein Abkommen ausgearbeitet wird, das eine wesentliche Herabsetzung

Berlin, 11. Dez. In Berliner politi­schen Kreisen wird die Einigung, die in Genf erzielt wurde, als ein (tarier Erfolg der Abrüstungspolitik gewertet, die Deutschland trotz aller Schwierigkeiten und Widerstände bis zu dem heutigen Ergebnis gradlinig verfolgt hat. Die Reichsregierung hat jetzt erreicht, daß die deutsche Gleichbe­rechtigung in der Abrüstung von den anderen Mächten grundsätzlich und effektiv anerkannt worden ist.

Dieser Erfolg tritt um so stärker hervor, wenn man sich vergegenwärtigt, daß Frank­reich es noch im Juli abgelehnt hat, die Gleichberechtigung überhaupt nur zu disku­tieren. Trotzdem hat Reichskanzler v. Popen sie am Schluß der Lausanner Konferenz als unumstößliche Forderung angemeldet. Es lag in der Konseauenz dieses Anspruchs, daß Frei­herr v. Neurath nach der Entschließung vom 23. Juli der Abrüstungskonferenz die präzise Frage vorlegte, wie es mit unserer Aufnahme in die Abrüstungskonvention stehe. Dies wurde barm noch näher präzisiert in dem Memorandum vom 29. August, in dem gefragt wurde, ob die abzuschließende Kon­vention ebenso wie für die anderen Mächte auch für uns gelte, und ob auch für die Gel­tungsdauer und die Revisionsmöglichleiten dieser Konvention die Bedingungen die glei­chen seien.

Die Gegenseite hat sich zmMhst der Be­antwortung dieser Fragen entzogen. 3m Ver­lauf der letzten Genfer Verhandlungen des Reichsauhenministers ist es nun jedoch ge­lungen, eine Beantwortung unserer Fragen

Ostgrenzen, der Kontrolle wovon in der französischen Presse schon jetzt mit Be­tonung die Rede ist, der begrifflichen und praktischen Festsetzung derSicherheit" tuen sich Abgründe auf, denen die deutsche Außenpolitik bisher nur mit Mühe auszU- toeichen vermochte Und an die ein geschickter Schachzug der französischen Diplomatie uns nun wieder bedrohlich herangebracht hat.