Stift 6
EBtrttffiW Bettung. Mar»«s e. L- €anm6enb, dm 10. Derember 1932
Rk. 290
Parterreviment oder autoritäre Staatsführung?
Dortrag Graf Westarps in der Hindenburggruppe
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Sotritflbenb, den 10. Dezember. SL-3x>ft-ftapellt (vor Weidenbausen). 2030 Uhr: Lfturg. Wochenschluß-Abend- segen, Prof. Dr. D. Frick.
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Am Zuchthaus vorbei.
Auf der Anklagebank fitzen der 60jährige Bergwerksaufseher M. Witwer und Datei von 5 Kindern, ferner der 73jährige Rentner K., der ebenfalls Witwer und Datei von 8 Kindern ist. Beide stammen aus Ostpreußen und haben ihren Wohnsitz in Welcheroda, einer Bergarbei- - terfiedlung bei Frielendorf. Sie find noch nicht vorbestraft. Dem Angeschuldigten M. wird nach der Anklage vorgewor
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eigener Anfertigung.
machen können, zeige bas Beispiel Hindenburg, der nie um bas Vertrauen geworben, sondern es Mein durch seine altpreutzische Dienstauffassung und durch seine Verdienste als Heerführer erworben habe.
3m zweiten Teil seines Vortrages behandelte der Redner bann bie Frage der Prä- srbialreglerung. Schon bas zweite Kabinett Brüning sei als Präsidialkabinett anzusprechen. Der Rücktritt Brünings, ebenso wie bet von Papens sei erfolgt ohne den Reichstag und lediglich nach Verhandlungen mit dem Reichspräsidenten. Auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung habe der Parlamentarismus abdanken müssen, so sei der Artikel 54 wieder im rückläufigen Sinne dahin abgeändert worden, daß der Reichstag dem Kanzler lediglich das Vertrauen ent» ziehen, aber nicht aussprechen darf (um parlamentarische Zwischenspiele zu unterbinden), auch der Erlaß bet Notverordnungen sei ohne die Mitarbeit der Parteien erfolgt.
Zu dem Briefwechsel zwischen Hinbenburg und Hitler führte der Redner aus, daß aus diesem Dokument vor allem die Tatsache herauszustellen sei, daß Hindenburg für die Bildung eines Präsidialkabinetts vor allem die Forderung stellte, daß der Kanzler eines solchen Kabinetts kein Parteimann sein darf
und sein persönliches Vertrauen gemeßen müsse.
Das Kabinett Schleicher könne natürlich auch nur ein vorübergehender Zustand sein, wenn auch geschäftsführende Regierungen heute nichts Neues mehr sind. So sei jetzt die Stunde gekommen, wo die rückläufige Entwicklung vom Patteikabinett zum konstitutionellen Kabinett vollzogen werden muh. Die Parteien dürften nicht Herr des Staates, sondern mühten Diener des Voltes sein. Seme Parier verlange darum die Beseitigung des Artikels 54, nach dem der Regierung das Mihtrauen ausgesprochen werden kann, ferner die Einführung desZwei- kammersystems, damit nicht mehr bet bet Wahl bet Mensch als Masse bewertet wirb.
Zur Stunde seien allerdings bte Aussichten für eine Reichsreform gering, da sich kaum eine Zweidrittelmehrheit der Parteien für sie finden werde. Dies dürfe uns trotzdem nicht hindern, bte Bausteine für die Reichsreform vorzubereften und zusammenzutragen, bis die Stunde kommt, wo uns der grohe Baumeister beschert wird, der den Bau beendet.
Der Vortrag des Grafen Westarp wurde mit warmem Beifall aufgenommen. [—t.
3m Hörsaal 6 des Landgrafenhauses, bet bis zum letzten Platz gefüllt wat, sprach gestern abend in der Vortragsreihe der Hm- benburggruppe Graf Westarp über das Thema: „Parteiregiment oder autoritäre Ctaatsführung?" _
Graf Westarp wies im Anfang seiner Ausführungen darauf hin, wie gnmdver- schieden die Verhältnisse von heute gegenüber denen der Vorkriegszeit sind. Damals ein blühendes beutsches Reich, das durch lerne Ueberlieferungen auf festem Boden stand, heute ein Staat, in dem alles m der Entwicklung und im Wanken ist. Ungerecht sei dllerdings der Vorwurf, dah die Alten der Jugend von diesem Glanz nichts überliefert, dazu auch noch den Krieg verloren haben, inan vergesse habet das Heldentum unserer Frontkämpfer, die gegen eine Wett von Feinden kämpften. Möge auch das Urteil der Sugenb von heute über Vergangenes sein wie es will, so dürfe he darum nicht verzichten, die Vergangenheit zu studieren, dann werde sie diese auch zu schätzen wissen. Po- . litische Betätigung setze ernste Arbeit voraus.
Der Redner stellte dann den Unter« schied zwischen der konstrtutionel. |en Regterungsweise des alten Reiches und der parlamentari- tzchen Regterungsweise tut neuen «Staat heraus. Er erwähnte dabei, bah les früher für den Landtag von besonderer Wichtigkeit war, bah der König Gesetze ab« lehnen konnte, auch wenn sie vom Landtag geschlossen worden waren. Das Gleiche galt »ort dem Bundesrat, dem Organ der verbündeten Regierungen. Der Posten des Kanzlers war eine Doppelstellung, indem er preußischer Bundesbevollmächtigter wat, zugleich aber auch verantwortlicher Minister foes Kaisers. Trotzdem habe man auch da- jnals den gröhten Wert auf die Mitarbeit lies Parlaments gelegt. Die Verfassung fet "bekanntlich ber Ausdruck der Machtverhältntsse, und wenn letztere Pch ändern, ergebe sich von selbst eine s Spannung, die nur durch die Aen- lderung der Verfassung beseitigt werden kann. Er habe in seiner parlamentari» Men Tätigkeit drei Entwicklungsstufen erlebt, in den Jahren 1908—18 die allmähliche (Ent- Wicklung des Parlamentarismus, 1918—30 die uneingeschränkte Partei-Herrschaft und .Don 1930 ab die rückläufige Entwicklung. Schon der Kanzler Bülow habe vor seiner Entlassung int Sinne des Parlamentarismus gehandelt, da er sein Verbleiben im Amt weniger von dem Vertrauen des Kaisers als von dem seines Regierungsblocks abhängig zu machen suchte. Unter dem Druck der Kriegsverhältnisse habe man auch in die Abänderung des Artikels 54 gewilligt, nach ';aber der Regierung bas Vertrauen entzogen ^.'werden konnte.
Der absolute Parlamentaris- mus habe sich auf die Artikel 54 unb 68, Aw. 2, gestützt, nach welchen einmal die Minister abhängig sind von dem Vertrauen der Reichsregierung, zum anderen die Ge- fetze durch den Reichstag genehmigt werden smüssen. Der DolksentMeid sei nur als Dekorationsstück zu bewerten. So habe Hrn- benburg z. B. auch, nachdem der Poung- Kan tm Reichstag von einer Mehrheit ange- >mmen war, nicht ablehnen können. Es Ergaben sich für ihn nur zwei Möglichkeiten: Volksentscheid ober Rücktritt. Nach diesem warlamentarischen System seien bis zu dem Lahre 1930 insgesamt 20 Regierungen gebildet worden, bereit Reichskanzler außer Luther und Cuno sämtlM Reichstagsabgeordnete waren.
Das Ergebnis biefez Parfeten- Slegrerungen f et vernichtend, auf der Aktivseite seien bie Nieberschlagung des Bolschewismus durch die Frontsoldaten, die Kämpfe in Oberschlefien, der passwe Wider- stand im besetzten Gebiet unb bie Befreiung des Rhenklandes zu buchen, Taten, an beiten weder die Regierungen noch die Par- tarn beteiligt gewesen seien. Seiner Auffas- fung nach habe das Versagen der Patteten- Regierungen zwei Ur fachen. Einmal sei es nicht möglich gewesen, eine positive Re- merung zu bilden, zum anderen seien die Partien der Massenwahlrechte Mzu sehr auf die Popularüät ihrer Wähler angewiesen. Der Redner behandelte dann im einzelnen bas Ergebnis der letzten Wahlen, die trotz des starken Anwachsens der NSDAP keine arbeitsfähige Mehrheit im ReMstag hätten erbringen können. Zweifellos habe die NSDAP den Erfolg ihrem Kampf gegen Versailles und die Parterwirtschaft zu danken, wer aber mit solch starken Mitteln agt- tfere wie die NSDAP, der sei auch durch diese Agitation gebunden, wenn er regieren will. Daß nur allem Männer die Geschichte
Es bleibt bei der Strafe, sie wird aber ausgesetzt.
In bet Nacht zum 31. Juli hatte in Ziegenhain eine Schlägerei zwischen Nationalsozialisten unb Reichsbannerleuten stattgefunden, weil letztere die in der Festung von der Nationalsozialistischen Partei aufgehängten Plakate abgerissen hatten. Als Schuldige an bet Schläge- t e i wurden damals eine Anzahl Nationalsozialisten vor dem Amtsgericht in Ziegenhain abgeurteilt. Von den Angeschuloigten wurde einer wegen Körperverletzung aus polittschen Beweggründen zu 4, ein anderer zu 3 Monaten und einer Woche Gefängnis verurteilt. Am 31. Juli morgens früh war der erste Angeschuldigte von Reichsbanner- leuten von dem Fahrrad heruntergerifien und verprügelt worben. Auch diese wurden vom Gericht zur Rechenschaft gezogen und zu ähnlichen Strafey wie die Nationalsozialisten verurteilt. In der Be- ruftingSinstanz hatte man aber diesen Verurteilten Bewährungsfrist zugebilligt, was bei der Aburteilung der Nationalsozialisten nicht erfolgt war. Gegen das Urteil des Amtsgerichts in Ziegenhain hatten nun die beiden Nationalsozialisten Berufung eingelegt. In der gestrigen Berufungs- Verhandlung regte nun der Vorsitzende der Strafkammer an, die Angeschuldigten ober ihr Verteidiger sollten erklären, in welcher Wdise das Urteil angefochten werden sollte. Nach Rücksprache mit den Angeschuldigten erklärte Rechtsanwalt Dr. Böttcher, daß die Angeschuldigten die Straftat zuAeben und ihre Berufung nut darauf beschranken wollen, datz ihnen Strafaussetzung zugebilligt würde. Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht folgendes Urteil: Die Berufung der Angeklagten wird verworfen, sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Weiter verkündete der Vorsitzende den Beschluß: die Strafen werden voll ausgesetzt. In der Begründung heißt es, daß auch eine moralische Schuld auf der anderen Seite liege uns die Angeschuldigten nicht in ver- brecherischer Neigung gehandelt hätten und bet Streit durch die unliebsamen Vorgänge in der Nacht entstanden seien.
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^Reformierte (bemeinbe. 20.30 Uhr: Feiet des big. Abendmahls in bet Kreuz- Kapelle bet Umversttätskirche, Pfr. Dr. Ritter.
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Pfartkrrche. 10 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Bork: 11.15 Uhr: Kindergottesdienst, Pfr. Dr. Geller; 17 Uhr: Gottesdienst, Vikar Fokken.
Eltsabethkirche. 10 Uhr: Eottesdrenst, Sup. i. R. 2B ein ruf); 11.15 Uhr: Amber- gottesdienst, Pfr. Woltemath; 14 Uhr: Gottesdienst, Vikar Fokken.
Ockershausen. 11.30 Uhr: Kinbergot- tesdienst, Pfr. Bork; 15.30 Uhr: Abend- mahisfeier m dem Kindergarten-Saal.
Reformierte Gemeinbe. 10 Uhr: Akademischer Gottesdienst, Prof. D. Born- Häuser (Tert: Matth. 11, 7—11; Lieder: 21 V. 1—4, 16 V. 1—4, 21 V. 5, 23 V. 5); 10 Uhr in der Kreuz-Kapelle: Gottesdienst mit Abendmahlsfeier für Gehörlose, Pfr. Veerhoff; 11.15 Uhr: Kinder, gottesdienst, Pfr. Veerhoff; 17 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Veerhoff. ,
Selbständige eo.-luth. Gemeinde. Michaels-Kapelle. 10 Uhr: Predigtgottes- bienst, Sup. Martin.
Diakoniil.-Mutterhaus „Hebron" Wehrba. 10 Uhr: Gottesdienst, Mis- sionsinsp. Bufe.
Katholische Kirche. 6.30 Uhr: Hlg. Messe; 7.30 Uhr: Hlg. Messe mit Predigt und gemeinschaftlicher hlg. Kommunion der Jungfrauen und der schulpflichtigen, Mädchen; 9.30 Uhr: Hochamt mit Predigt; 11 Uhr: Hlg. Messe mit Predigt; 18 Uhr: Segensandacht; darauf katechetische Unterweisung.
Neuapostolische Gemeinde, Heusingerstrahe 5. Gottesdienste: Sonntag 9.30 unb 16 Uhr; Mittwoch 20.30 Uhr.
Baptistengemeinde, Pilgrimstein 6. Sonntag 15 Uhr: Gottesdienst; Dienstag 20.30 Uhr: Bibelstunde.
Stadtmlision, Reilgasse 5. Sonntag 8.30 Uhr: Morgenandacht; 10.30 Uhr: Sonntagsschule; 15 Uhr: Frauen-Mis- sionsstunde; 16 Uhr: Jungfrauenstunde; 20.30 Uhr: Predigt; Dienstag 20.30 Uhr: Jungmännerstunde; Mittwoch 20.30 Uhr: Bibelbesprechstunde für Männer; Freitag 20.30 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
Gemeinschaft Marburg-Süd t n - nerhalb der Landeskirche, Schwan- allee 47. Sonntag 8 Uhr: Morgen andacht; 10.30 Uhr: Sonntagsschule; 20.30 Uhr: Evangelisation; Freitag 20.30 Uhr: Sibel» besprcchstunde.
Verein des Blauen Kreuzes, Wil» Helmstraße 8. Sonntag 20.30 Uhr: Evan« geliiatio-nsitunbe; Montag 20 Uhr: Jungmädchenstunde; Dienstag: Hoffnunghbund- stunde für Mädchen fällt aus; 20.30 Uhr: Frauenstunde; Sonnabend: Knabenstunde fällt aus; 20 Uhr: Männerstunde.
Brüderhaus „Tabor", Lothrmgerstr. 30. Sonntag 20 Uhr: Adventsfeier mir musikalischen Darbietungen.
Christi. Verein junger Mädchen, Philippshaus. Sonntag 15.30 Uhr; 20 Uhr: Adventsfeier in Cappel; Montag 20 Uhr; Dienstag 20.15 Uhr; Mittwoch 14, 16 und 18 Uhr; Donnerstag 20.15 Uhr.
Christi. Verein junger Männer, Philippshaus. Sonntag 20.30 Uhr: Vortrag, Pfr. Bork; Montag 17 Uhr: Jungscharnachmittag; 20.15 Uhr: Sippenabenb für Jungvölker; Dienstag 20.30 Uhr: Bläserchor - Uebungsstunde; Mittwoch 20.15 Uhr: Jungvolkabend; Donnerstag 20.30 Uhr: Bibelbesprechung, Insp. Euler; Freitag 19 Uhr: Turnen der Iungschar; 20 Uhr: Turnen des Jungvolks; 20.30 Uhr: Männerkreis, Rektor Boehm; Sonnabend 20.30 Uhr: Stille Stunde.
Die Christengemeinschaft (Bewegung f. religiöse Erneuerung), Nikolaistr. 1. 9.30 Uhr: Feier der Menschenweihehand- lung; 17 Uhr: Aufführung eines Weihnachtsspieles.
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Inhaber: Ewald Maar
fen, kurz vor Weihnachten 1931 mit seiner 20jährigen Tochter in unerlaubter Beziehung gestanden und sich dadurch der Blutschande schuldig gemacht zu haben. Weiter wird ihm der schwere Vorwurf der Kuppelei seiner Tochter gegenüber gemacht. Der Angeschuldigte K. wird beschuldigt, mit der Tochter des Angeklagten M. seit längerer Zeit in intimen Beziehungen gestanden und sie mit Gewalt dazu genötigt zu haben, trotzdem der Angeschuldrgte gewußt habe, daß das Mädchen geistig nicht auf der Höhe ist. Bei der Vernehmung gibt der Angeklagte M. an, daß er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen habe. Seine Tochter hätte einen Mann heiraten wollen, der arheitslos gewesen sei. Das habe er nicht haben wollen und hätte aus diesem Grunde einen jungen Mann In sein Haus eingeladen. Der Angeklagte K. gibt zu, seit längerer Zeit mit dem Mädchen in näherer Beziehung gestanden zu haben, Schuld daran sei das Mädchen gewesen. Der medizinische Sachverständige führte aus, daß das Mädchen nicht geisteskrank war. Er habe es in der Frauenklinik besucht und da habe er fest- gestellt, daß das Mädchen in mittlerem Grade schwachsinnig sei. Nachdem einige Zeugen vernommen worden waren, ergriff der Vertreter der Anklage das Wort und plädierte auf Bestrafung der Angeklagten. Er beantrage für M. für jeden Fall 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus, die zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchthaus zusammen zu ziehen sei. Für K. beantrage er 1 Jahr Zuchthaus. Die Verteidiger der Angeklagten baten um Freisprechung. Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte M. wird unter Freisprechung int übrigen wegen Kuppelei zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Untersuchungshaft wird angerechnet und der Haftbefehl aufgehoben. P. wird mangels Beweise freigesprochen. —n.
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6.15: Wetterbericht. — Anschließend: Mor- efHamnnafttf. — 7.20: Sch allplatten.Konzert. — 12.00: Konzert. — 13.30: Schallplatten- Konzett. — 15.20: „Ein rheinischer Weber- lunge erzählt", Improvisationen. — 17.00:
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