SonnMO, teniO.M1932
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Der Reichstag vertagt
Vertretungsgefetz und Amnestie mit Zweidrittelmehrheit angenommen — Milderung der Notverordnung vom 14. 9.
Berlin, 9. Dez. Der Reichstag nahm am Freitag zunächst die dritte Lesung und die Schlußabstimmung über den nationalsozialistischen ©efefcCTrtrourf, betreffend die Stellvertretung des Reichspräsidenten vor. In der Schlußabstimmung wurden insgesamt abgegeben: 531 Stimmen, davon 404 mit 2a, 127 mit Rein.
Die für dieses verfassungsändernde Gesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht.
Der Reichstag setzte dann
dir sozialpolitisch« Aussprache fort, die am Mittwoch unterbrochen worden war.
Abg. Reißner (Soz.) begründete den von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurf über planmähige A r b e i t s b e - ledoffung. Darin werden Reichszu- kckülfe für öffentliche Arbeiten und Klein- wohnungsbau sowie Gemeindearbeiten kollektive Selbsthilfe der Arbeitslosen, Schulung jugendlicher Erwerbsloser und Hausrepara- tuen gefordert.
Abg. Dr. Schmidt-Eichwalde (Dittk.) widerspricht der Behauptung des sozialdemokratischen Abgeordneten Reißner, die Deutsch- nationalen hätten die Negierung Papen bedingungslos unterstützt. Das sei eine Unwahrheit. Gerade Hugenberg habe gegen die Juni-Notverordnung der Papen-Regierung wegen der Renten- und llnterstützungskürzung Gnspruch erhoben. Diesem Einspruch seien die Verbesserungen durch die Verordnung vom 19. Oktober zu danken. Die Deutschnationalen Hütten auch sofort entschiedensten Einspruch gegen die Lohnkürzungsbesttmmungen der Verordnung vom 5. September eingelegt. Wenn man für etwa 700 Millionen Mark Steuergutscheine eine andere Verwendung-' möglidjfeTt suche, so sei dann zu fordern ,do z die Hauszinssteuer in die E- stattung durch Steuergutscheine eink zogen werde, damit der Hausbesitz notwendige Ausbesserungen vornehmen könne. Anträge der Deutschnattonalen verlangten Beseitigung der Lohnkürzungsbestimnrungen der Septem- ber-Verordrmng, der sonstigen sozialen Ungerechtigkeiten und Gerechtigkeit auch für die Kleinrentner.
Abg. Tremmel (Ztr.) empfiehlt nach einer Kritik an den Papennotoerordnungen die sozialpolitischen Anträge des Zentrums zur Annahme. Danach soll die für Lohnprämien vorgesehene und durch Stteichung der Einstellungsprämie freigewordene Summe für Arbeitszwecke verwandt werden. Die Kürzung der Sozialrenten soll aufgehoben und die sozialen Einrichtungen sollen ohne Gefährdung der Ansprüche und Rechte vereinfacht und verbilligt werden. Die Finanzämter sollen angewiesen werden, bei Ausgabe von Steuergutscheinen für Mehrbeschäftigung Mißbräuche zu verhindern. In einem weiter vom Zentrum beantragten Gesetzent- ttnirt wird die Streichung des sozialpolitischen Teiles der Notverordnung vom 4. September gefordert.
Abg. Bausch (Chr.-Soz. Vd.) erklätt, seine Partei habe ursprünglich dem Kabinett । Papen sympathisch gegenübergestanden: aber die Fehler dieser Regierung hätten sich von einer Notverordnung zur anderen gehäuft. Der Christlich-Sitziale Volksdienst könne eine solche Politik nicht mitmachen. Er stimme den gegen die Papennotoerordnungen gerichteten Anträgen zu. Das neue Kabinett Schleicher werde er nach seinen Taten be- utteilen.
Abg. Dr. Hugo (D. Dp.): Die Ber- antwottung, in das System der Notverordnungen einzugreifen und grundsätzliche Aende- rungen vorzunehmen, ist außerordentlich groß. Meine Freunde haben auch ihrerseits den Wunsch, manche Korrekturen oorzunehmen, sie lehnen es aber ab, daß nun in Bausch und Dogen etwas vernichtet wird, was vorläufig als Arbeitsgrundlage für unser Volk dient. Die Zeit ist noch nicht gekommen, um die Vollmacht zur Verbilligung der Sozialversicherung aufzuheben.
Abg. Schumann-Berlin (NSDAP) kritisierte scharf die Zustände in der Berliner "r-»kehrsgesellschaft. Während dort die leiten
den Direktoren phantastisch hohe Gehälter und Pensionen beziehen, sei den kleineren Angestellten der Lohn so geküßt worden, daß der Derkehrsstreik eine durchaus berechtigte wirtschaftliche Abwehraktion gewesen sei. Die marxistische Gewerkschaft und ein Teil der kommunistischen REO habe leider Streikbruch getrieben.
Sie sozialpolitisch!: Aussprache war damit beendet und es fvlgten
die Abstimmungen.
Vorher gab Abg. Steinhoff (DNDP) ein« Erklärung des Inhalts ab, die Deutschnationalen würden denjenigen Anträgen zustimmen, die offensichtliche Härten beseitigen wollen. Im übrigen werden wir, so heißt es in der Erklärung weiter, uns der Stimme enthalten, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß wir bei Lebensfragen der Nation gegen eine solche Art der überstürzten Antragssabri- kation Protest erheben, wie sie hier von der schwarz-braun-roten Koalition beliebt wird.
Der vom Zentrum eingebrachte Gesetzentwurf aus Aufhebung des zweiten Teiles „So= zialpolitische Maßnahmen" der Rortverord- nung vom 4. September wurde dann in 2. und 3. Beratung gegen die Stimmen der DRBP und der DBP angenommen.
Der durch Annahme des Zentrumsentwurfs aufgehobene sozialpolitische Teil der Notverordnung vom 4. September umfaßt die Ermächtigung an die Regierung zu Aenderungen bei der Sozialversicherung.
Nach dieser Abstimmung kam es zu einer erregten Geschäftsordnungsdebatte über die For, derung der KPD und der SPD, nunmehr die Anträge auf Aufhebung der ganzen Notverordnung vom 4. September vorzunehmen.
Abg. Dr. Frick (NSDAP): Um diesen Streit zu beenden, beantragen wir, alle weiteren Anträge und Entwürfe dem sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.
Verfügung Adolf Hitlers
Hitler übernimmt die Leitung der 'politischen- Organisation
Dieser Antrag wurde von der Linken mit großem Lärm beantwortet. Die Kommunisten riefen: „Die Schleicher-Koalition ist fertig!" Als Sozialdemokraten und Kommunisten gegen die Ausschußüberweisung protestierten, erwiderte Vizepräsident Esser, die Ausschußüberweisung sei von den Fraktionsführern vereinbart worden. Gegen den Vizepräsidenten Ester wurden von Kommunisten Schimpfrufs gerichtet: „Lügenpräsident! Nazipräsident!"
Abg. Dr. Breitscheidt (Soz.) protestierte gegen eine gemeinsame Abstimmung und forderte gesonderte Abstimmung über den sozialdemokratischen Winterhilfeantrag.
Vizepräsident Esser erklärte, nach der neuen Geschäftsordnung müste dieser Antrag dem Haushaltsausschuß überwiesen werden, weil er finanzielle Mehraufwendungen bringe.
Auf Antrag Dr. Breitscheidts mußte die Abstimmung über die Ausschußiiberwei- sung des Winterhilfeantrages nunmehr erfolgen. Sozialdemokraten und Kommunisten stimmten gegen die Ausschußüberweisung, die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei gaben Stimmenthaltungskarten ab und die übrigen Parteien stimmten für die Ueber- weisung des Winterhilfeantrages an den Haushaltsausschuß.
s^SDie Ausschußüberweisung wurde mit 295 gehen 206 Stimmen bei 48 StimrnentbalÄm- gen öeschlosten.
Der „Völkische Beobachter" veröffentlicht heute folgende Verfügung Adolf Hitlers vom 9. Dezember 1932.
1. Ich übernehme bis auf weiteres vom heutigen Tage an die Leitung der politischen Organisation selbst.
2. Ich ernenne zu meinem S t a b s l e i- ter für die politische Orgaaisatiou den bisherigen Reichsinspekteur II, Dr. Ley.
3. Am Mittwoch, dem 14. Dezember 1932, gebe ich die neuenRichtlinien «nh Anordnungen betreffend den Ausruf vom 6. Dezember 1932 zur Herstellung einer erhöhten Schlagkraft der Bewegung bekamst.
Eine Erklärung Röhms an die SA.
Berlin, 9. Def. Wie die Nationalsozialistische Korrespondenz mitteilt, hat der Chef des Stabes Röhm an die SÄ.- und SS.-Leute folgende Erklärung gerichtet:
Der Führer wird, veranlaßt durch die Beurlaubung Gregor Strassers, eine Reihe organisatorischer und Personaländerungen in der politischen Gliederung durchführen.
SA. und SS. werden durch diese Maßnahme nicht berührt.
Als die Kerntruppe der Bewegung stehen sie, ihrer Verpflichtung und Verantwortung bewußt, in Treue- und Eeschlosten- heit vor ihrem Führer.
Die Amnestie
Einigung im Rechtsausschutz
Berlrtt, 9. Dez. Der Rechtsaus- fchuß des Reichstages hat die veränderte Amnestievorlage dos Reichsjustlzmrni- steriums mit 21 gegen 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Reichsjustlzminister Eürtner hatte erklätt, der Reichskanzler habe schwere Bedenken gegen die Ausdehnung der Amnestie auf eigennüfctgen Landesverrat und auf Hochverrat und müsse m diesem Fälle insbesondere, wenn der Hochverrat einbezogen bleibt, die Auswirkung vom Standpunkt der Wehrmacht ernsthaft prüfen und sich aWe wetteren Entschließungen Vorbehalten.
Nach der schließlich zustaudegekommenen Fassung wttd für Straftaten, die aus politischen Beweggründen oder aus Anlaß von Wittschaftskämpsen begangen wurden, Amnestie in der Weise gewährt, daß
Strafen bis zu fünf Jahren «lassen werden.
Längere Strafen sollen zunächst um fünf Jahre gemindert und der Rest noch halbfett werden. An die Stelle von Zuchthaus soll daber Gefängnis treten. Für Straftaten, die infolge wirtschaftlicher Not des Täters oder seiner Angehörigen begangen wurden, soll' die Strafe er- , lassen werden, wenn der Täter nicht, oder | nur bis zu drei Monaten vorbestraft ist und
wenn es sich um eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten handelt.
Richt amnestiert werden Verbrechen gegen das Lehen, gegen den Z 1 der Antiterrorverordnung vom 9. August 1932, wenn em Mensch getötet oder verletzt worden ist, ferner gemeingefährliche Verbrechen mtt Tod eserfolg, Verbrechen des schweren Raubes, Verbrechen des Landesverrats und Verrats militärischer Geheimnisse, wenn die Tat aus Eigennutz begangen ist und die Sprengstoffoergehen. Hochverrat soll also mit amnestiett werden und auch Landesverrat m den Fällen, in denen die Tat nicht aus Eigen- nutz begangen wurde.
Der sogenannte Zersetzungsh ochoer- r a t, wenn also die Tat darauf gerichtet war, die Reichswehr oder die Polizei zur Erfüllung ihrer Pfticht untauglich zu machen, das Deutfcye Reich und ferne Länder gegen Angriffe auf ihren äußeren oder inneren Bestand zu schützen, wird dagegen von der Amnestie ausgenommen.
Die Reichsregierung dürste zu dem Amnestiebeschluß des Reichstages voraussichtlich nicht Stellung nehmen, sondern die Entscheidung dem Reichsrat überlassen, der wahrscheinlich Einspruch gegen den Reichstagsbeschluß erheben wird.
Eine Mehrheit von der Linken bis zur Mitte beschließt die Uebcrweisung des nationalsozialistischen Winterhilfeantraqes an den Ausschuß. Zwei kommunistische Winterhilfsanträge werden mit 296 gegen 206 Stimmen bei 49 Enthaltungen den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Weitere sozialpolitische Anträge, darunter auch solche auf sofortige Außerkraftsetzung verschiedener Notverordnun, gen, werden ausnahmslos den Ausschüssen überwiesen.
Die Beratung der Amnestieanträge.
Als letzter Punkt stand auf der Tagesordnung die 2. und 3. Beratung der Amnestie- entwürfe. Ehe es dazu kam, wurde auf Antrag Lobe die Sitzung um eine halbe Stunde unterbrochen. Die Sozialdemokraten wollten nämlich noch einmal über ihre Stel- lungnahm zur Amnestie beraten, weil nach der Schlußberatung, die schon eine gewisse Kom- promMösung gebracht hatte, vom Zentrum ein neuer Antrag eingegangen ist, der die Kompromißvorlage in wesentlichen Punkten ändert.
Abg. E o k (Dntk.) ist der Ansicht, daß allgemeine Amnestien nur aus ganz besonderen Gründen erlassen werden dürften. Die Staats» autorität müsse die Grundlage des staatlichen Lebens bleiben.
Abg. Dr. Frank II (Natsoz.) erklärt: Wir richten unseren leidenschaftlichen Gruß an die Opfer der terroristischen Justiz, die im Dienste unserer Bewegung in die Gefängnisse und Zuchthäuser aufgrund drakonischer Verordnungen gesteckt worden sind. Von der Reichsregierung erwarten wir. daß sie ihre Zulage, sehr bald mit den Sondergerichtsverfahren aufzuräumen, binnen kurzem wahr macht. Der Zersetzungshochoerrat darf unter keinen Umständen amnestiert werden. Wir lagen der Regierung, daß wir uns nicht mehr lange den eutoritären Standgerichten unter- westen wollen, sondern gewillt sind, in Deutschland selbst das Gericht über die Volksoerderber aufzuneymen.
Vor der Schlußabstimmung erklärt Abg. Wegmann (Ztr.) trotz wiederholt geäußerter schwerer Bedenken gegen die Häufung von Amnestien würde das Zentrum seine Zu- stimniung zu dem Entwust erklären, wenn seine Aenderungsanträge eine Mehrheit gefunden hätten. Nachdem aber diese Anträge in der Vorlage keine Berücksichtigung gerunden hätten, tet 'die Zentrumsfraktion nicht in der Lage, dem Entwurf zuzustimmen.
Abg. Strathmann (Chr.-Soz. Vd.) betont, daß auch seine Freunde dem Gesetz nicht zustimmen könnten, weil Hochverrat und Lan-