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Der Anzeigenpreis beträgt für den 11 g-spalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., Familienanzetgen bei Barzahi. 0.07 GM., omtl. n. anS- värtige Anz. 0.10 GM. Sog. kleine Anzeigen nach Spezialtarif.Grund- schrist: §olonei. Bei schwierig.Satz, sowie bei Platzvorschrist 5O°lo Auf­schlag. Sannnelanzetgen 100°/. Aufschlag Reklam.-Milltm- 0.40 «M. Grundschrift, Petit. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. Ziel 5 Tage. Sfferten-Sebühr r 25 Pfg.. bei Zustellung der Angebote einschl. Porto.60 GM. Belege werden berechnet. Erfüllungsort Marburg.

Der Verkehrsstreik dauert an

Ein Schiedsspruch gefällt und für verbindlich erklärt Ein S. A. Mann erschossen

Die .Oberbesstsch« Zeitung' r» scheint sechsmal wichentlich. Be­zugspreis monatl. t. Marburg 2.02 GM. au«s»l. ZustellungSgebtibr, p«i unsren Agenturen 1 93 SM. zvzügl. ZustellungSgebühr, durch 61, Post 2.25 GM. Für etwa pur» Streik. Maschinendefektod«, elementare Ereignisse ausfallend« Kümmern wird kein Ersab ge­leistet. Verlag, Dr. S. Hitzeroth» Druck der Unib-Buchdruckerei Job. Dug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 2054u. Rr. 2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. M. Rr. 5015. Sprech,ett der Redaktion von 1011 «ad

Anzeiger für (bas frühere kurhesfifche) Oberhessen

Anzeiger der amttiche« Bekanntmachungen Mr Stadt und Kreis Marburg

ft. Berlin, 4. Noo. Da der Schieds- /pruch und die Verbindlichkeilserklärung des Schlichters im Streik des Personals der Berliner Berkehrsgesellschaft heute früh noch nicht allgemein bekannt waren, ist die Arbeiterschaft der B.B.E. noch nicht in den Bahnhöfen er­schienen. Die B. B. E. hat jedoch dnrch Säulenanschläge den Wortlaut des gestrigen Schiedsspruchs bekannt gegeben »ud den Arbeitern eine Frist bis2Uhr nachmittags zum Erscheinen auf der Arbeitsstätte gesetzt. Falls im Laufe des Vormittags durch das Vekanntwerden des Schiedsspruches eine genügende Anzahl L. D. E.-Arbeiter und Angestellte im Be­trieb erscheinen, kann schon am Vormittag mit einer teilweisen Wiederaufnahme des Verkehrs gerechnet werden. Die B.B»8- Leitung wartet die Wirkung ihre» Säu­lenanschlages ab.

Der Schiedsspruch.

Berlin, 3. Nov. Abends wurde fol­gender Schiedsspruch gefällt:

Die Löhn« werden für all« Kategorien mit Ausnahm« d«r Fahrkartenausgederrnn«n um zw«i Pfennig gekürzt. Das Lohnab­kommen gilt bis 31. De^mber 1932 mit vierwöchentlicher Kündigung. Der M antel­tarif wird bis 31. März 1933 verlängert. Er ist sechs Wochen vorher kündbar und gilt im übrigen, falls keine Kündigung ein­tritt, für ein weiteres Jahr.

Die Gewerkschaften lehnten dir- fen Schiedsspruch ab. Die BVG hat hat ihn angenommen. Um 20.30 Uhr be­gannen di« Vorverhandlungen übet die Verbindlichkeitserklärmg beim Schlichter für den Bezirk Brandenburg.

Der von den Vertretern der Arbeitgeber zur Verbrndlichkeitserklärung des Schieds­spruches angerufene Schlichter für den Bezirk Brandenburg hat nach fast zweistündiger Sit­zung den Schiedsspruchfürverbrnd- lich erklärt, well die gesetzlichen Vor­aussetzungen vorlägen. Die mt Schiedsspruch vorge'chlagene Regelung entspreche daher bei gerechter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile der Billigkeit.

Aufruf der Betrievszellenleitung der NSDAP.

Berlin. 3. Rov. Die nationalsozia­listische Betriebszestenleitung. Gau. Groß- Berlin. hat einen Aufruf erlassen, in dem es heißt:

,®ie Urabstimmung des Personals der Berliner Berkehrsgesellschaft hat in einer überwältigenden Mehrheit den Streik ge­gen den neuen Lohnabbau beschlossen. Der Streck der BBG.-Bediensteten wird von der nationalsozialistischen Betriebszellen- vrganisation als wirtschaftlich berechtigt anerkannt. Es muß endlich einmal Schluß gemacht werden mit der ewigen Lohnkürzerei.

Dieser DerkehrSstreik in Berlin dürfte nicht der Schluß, sondern wahrscheinlich die Auflassung zu größeren Streikaktionen für die nächste Zeit sein. Der Streik der Arbeitnehmer der BVG. hat feine sittliche und moralische Berechtigung. Eine ein­heitlich geschlossene wirtschaftliche Front aller bei der DBG. Schaffenden muß ge­bildet werden."

Eine Erklärung des EdA.

Berlin, 3. Nov. Zu dem Berliner Berkchrsstreik erklärt der EdA., der Streik bei der B. V. E. umtafie nur das Fahr­

personal. Die Büro-, Verwaltungs- und Betriebsangestellten seien daran nicht be­teiligt. Allerdings schwebten auch wegen Regelung der Manteltarifbestimmungen für die letztgenannten Angestellten Ver­handlungen, die, außerordentlich strittig seien. Der Manteltraifvertrag sei für Ende September gekündigt gewesen. Die Direktion strebe wesentliche Verschlechte­rungen der Eruppeneinteilung an. Durch eine Umgruppierung der Angestellten wür­

den diesen beträchtliche Eehaltsausfälle entstehen. Gegen solche wendeten sich die beteiligten Angestellten und Angestellten- Organisationen mit aller Entschiedenheit.

Sämtliche Gewerkschaften haben sich gegen den Streik erklärt. Trotzdem sind die Arbeitnehmer geschloßen der Streik­parole gefalzt. Die Gewerkschaften haben ihre Mitglieder offenbar nicht mehr in der Hand.

Burgfriede nach den Wahlen

Alle politischen Versammlungen verboten

Berkin, 3. Nov. Amtlich wird mit­geteilt: Der Reichspräsident hat durch eine auf Grund des Artikels 4'8 Absatz 2 der Reichsverfasiung erlassen« Verordnung ein mit dem Wahltage in Kraft tre­tendes Verbot aller öffentlichen politischen Versammln «-gen, also auch solcher in geschlossenen Räumen, erlaßen, das zu dem in Kraft bleibenden Demonstrationsverbot hinzutritt. Das

Verbot aller öffentlichen politischen Ver­sammlungen ist auf die Tage vom 6. bis 19. November 1932 befristet.

Zwecks dieses Verbotes ist es, daß nach Abschluß des Wahlkampfes eine Ent­spannung der durch ihn heroorgerufenen starken politischen Erregung eintritt und daß den Polizeibeamten, an deren Dienst die letzten Wochen erhöhte Ansprüche ge- gestellt haben, eine Ruhe- und Er­holungspause gegönnt wird.

Die Kontingentierung vertagt

Das Material soll geprüft werden

Berlin: 3. Rov. Amtlich wird mit­geteilt: Die Reichsregierung befaßte sich in einer Kabinettsfitzung vom 2. und 3. November mit Agrarfragen. Sie ist der Auffaßung, daß ein Abgleiten der 8e- treidepreise verhindert werden muß. Für die Landwirtschaft tragbare Eetreide- preise find nicht nur im Hinblick auf die gesamte wirtschaftliche Bedeutung und die Notwendigkeit der Erhaltung des Getreide­baues erforderlich, sondern auch um einen Zusammenbruch der Osthilfeaktion, die Gefährdung der bisher für den Osten aus­gewendeten Mittel und die dadurch be­dingte«, unübersehbaren Folgen für alle Wirtschaftszweige des ganzen Reichs­gebiets zu verhindern. Die Reichsregie­rung hält es für ebenso wirtschaftlich dringlich, andere ebenso gefährdete Zweige der deutschen Landwirtschaft zu schützen, um das Gleichgewicht zwischen den ver­schiedenen landwirtschaftlichen Produk­tionszweigen zu erhalten und eine unge­sunde Ausweitung einzelner Zweige auf Kosten anderer zu vermeide«. Sie hat demgemäß der Kontingentierung der Buttereinsuhr auf Grund der mit mehre­ren Ländern getroffenen Abreden ihre Zustimmung erteilt. Sie hat ferner den Bericht der Kommisfion entgegengenom­men, die in Brüßel, im Haag, in Rom, Paris und Kopenhagen über die Kontin­gentierung weiterer land- und forstwirt­schaftlicher und gärtnerischer Erzeugniße, insbesondere der bäuerlichen Veredelungs­wirtschaft verhandelt hat. Die Reichs­regierung hat veranlaßt, daß das beson­ders reichhaltige Material, das diese Ver­handlungen ergebe« haben, unverzüglich

gesichtet und bearbeitet wird. Nach Ab­schluß dieser Arbeit wird sie ihr« Entschei­dung im einzelnen treffen.

Sugenbergs Wirtschaftsprogramm.

Berlin, 3. Nvv. Die Deutschnatio- nale Volkspartei veranstaltete heute abend eine große Kundgebung im Sportpalast, bei der der Parteiführer Hilgenberg giUnid- sätzliche Ausführungen über die wirtschaft- lichen Forderungen der Deutschnationalen VolkSpartei und über die Stellungnahme der Deutschnationalen zu den Derfasfungs- reformplänen machte.

Man habe vergessen, betonte der Red­ner, was nationale Wirtschaft sei, und be­rausche sich an dem gefährlichen Worte Weltwirtschaft. Mcht etwa Autarkie, son­dern die Mickkehr zu einer geordneten Äa- tionalwirtschast in allen hochstehenden Ländern bringe die Heilung der Krise und die Wiederbelebung des gesunden inter­nationalen Warenaustausches. Jedes Land müsse bei sich selbst Hand anfegen, und vor allem Deutschland durch autonome Schuldenregelung.

Mit drm Kapitalismus, wie wir ihn hatten, erklärte der Redner, seht es nicht.

Das internationale, zwischen den Staaten vagabundierende Kapital ist der Feind aller. Es muß eingefangen und unschäd­lich gemacht werden. Das internationale Kapital aber soll für das verantwortlich sein, was es tut, darum Ehrengerichte für die wirtschaftenden Menschen und Zurück» drängung des anonymen namenlosen. An» ternehmers. Reben dem persönlichen An- ternehmer und dem Persönlich verantwort­lichen 'Besitzer einer Kapitalsmehrheit soll nicht etwa der Staat oder die Gemeinde als Inhaber der großen Werke stehen, sondern der organisierte, sich selbst verwal­tende Berufsstand, insbesondere die orga­nisierte Landwirtschaft, deren Derknüpfung mit dem gewerklichen Leben in aller Inter­esse liegt.

Ei« Toter.

ff. Ber 4. Rov. Bor dem Ve- triebsbahnhv >n Berlin-Schöneberg kam es heute morgen z« Zusammenrottungen von streikenden B. V. E.-Arbeitern, die die Polizei auseinanderzutreiben versuchte. Die Beamten wurden tätlich ange­griffen und derart bedroht, daß sie von ihrer Schußwaffe Gebrauch machen mußten. Auch aus der Menge sollen Schüsse gefallen sein. Eine Person wurde so schwer verletzt, daß sie auf dem Trans­port ins Krankenhaus starb. Eine wei­tere Person wurde schwer verletzt.

Der blutige Zusammenstoß in Berlin- Schöneberg.

fk. Berlin, 4. Nov. Bei dem schwe­ren Zusammenstoß zwischen Polizei und Streikenden vor dem Schöneberger Be­triebsbahnhof sind zweiweiterePer- sone« verletzt worden. Der Er­schoßene und die drei Verletzten sind sämtlich SA-Leute. Auch unter den Kommunisten, die sich an der Zusammen­rottung beteiligt hatten, sollen mehrere Personen verletzt seien, die aber von ihren Kameraden fortgeschafft worden sind.

DieWelt am Abend" verboten.

Berlin, 3. Nov. Die der Kommunisti­schen Partei nahestehendeWelt am Abend" ist vom Berliner Polizeipräsiden­ten wegen ihrer Stellungnahme zum Ver­kehrsstreik bis zum 12. November ver­boten worden.

Auch dieRote Fahne" verboten.

Berlin, 3. Nov. Außer derWelt am Abend" hat der Polizeipräsident nun auch dieRote Fahne" bis zum 12. No­vember wegen Aufforderung zum Unge­horsam gegen Gesetze und wegen vorberei­teter Handlung zum Hochverrat verboten.

52 Funktionäre der R. E. O. verhaftet.

Berlin. 4. Nov. Im Zusammenhang mit dem wilden Streik bei der V. V. G. nahm die Polizei am Donnerstag abend die Berliner Bezirksleitung der R. E. O. (Industriegrupve Gemeinde und Verkehrs fest. Die Mitglieder dieser Gruppe be­fanden sich in einer Dersammluna, die den Zweck hatte, einen Sympathiestreik der Gas-, Waßer- und Elektrizitätswerke an­zuzetteln. Insgesamt wurden 52 Funk­tionäre festgenommen.

Die Bayerische Staatszeitung zur Er­klärung der Reichsregierung.

München, 3. Nov. Die Bayerische Staatszeitung erhielt aus Berlin zu der Erklärung der Reichsregierung über die Hetzrede vom Mittwoch einen Drabtberrcht, in dem es u. a. heißt: Wie uns der bayerische Gesandte Erz. v. Preger erklärte, ist er vom Staatssekretär der Reichs­kanzlei erst am Freitag nachmittag über die Absichten der Reichsrsgieri'ng tm ein­zelnen unterrichtet worden, also erst nach Abschluß der Freitagsitzung desReichs­kabinetts, in welcher die Beschlüße der Reichsregierunq über den Entwurf der Verfaßung und Reichsreform gefaßt wor­den waren. Der Gesandte hatte jedoch bereits am Freitag vormittag vor dem Beginn der Kabinettsberatungen im Auf­trage der bayerischen Regierung eine Warnung an die Neichsregierung über­mittelt, das Kabinett möge nichts unter­nehmen, was das grundsätzliche Verhält-