Einzelbild herunterladen
 

SSMttstllS, den 2i. Oft. 1*132

Dir .Obrrbr^sisch« 8<ttong' et- f<6«int secbema! wkck-entlich. Br- zuqedrris monatl.i. Marburg 2.02 AM. ausschl. Z«firlluna«grbabr, bei unsren Agenturen 1.93 SM. zuzügl. Zusiellungsgebühr, durch dir Post 2.25 SM. Mk ettoa durch Streik, Maschtnendefrktoder elementar« Ereignisse auetallrnde Rummrrn wird kein Ersatz ge» Irtstrt. Verlag, Dr. 6. Hitzeroth, Druck brr Untd-Bnckdruckrrrt ^vh. Ang. Koch, Markt 21/23. «krrnsprrcher: <Rt. 2054 u. Nr. 2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. Sprechzeit der Redaktion von 1011 und '/»!1 tot.

LbcrlicMche

*** / t gflb Setiitd»

4 |r| B I I Hl WWW

Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberhessen

Sir. 253 67.9nM Marburg a. Laim

Der Anzeigen»retu beträgt für den 11 grspalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., Familienanzrtgen bet Darzahl. 0.07 SM., amtl. u. aus­wärtige An,. 0.10 GM. Sog. kleine Anzeigen nach Sdeztaltartf.Srund- schrift: Colonel. Bei schwierig.G«h, sowie bei Platzdorschrtft 50*1» Auf­schlag. Sammrlanzrigen 100*1, Aufschlag Rrklam.-Millin>. 0.40 GM. Grundschrift: Petit. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. Ziel 5 Tage. Sfferten-Gebsthrr 25 Pfg., bet Zustellung der Angebote einschl. Port».60 GM. Belege werden berechuet.Erfüllungsort Marburg.

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Verständigung mit Braun?

Die erste Fühlungnahme Dr. Brecht bei Staatssekretär Meißner Braun vor der Presse

Kompetenzabgrenzung?

Wie wir erfahre«, hat Ministerial- direktor Dr. Brecht im Auftrage des preuhische« Staatsminiftermms gestern abend eine längere Besprechung mit Staatssekretär Meißner gehabt. Diese Besprechung wird von unterrichteter Seite als eine erste Fühlungnahme über die rechtlichen und politischen Fragen be­zeichnet, die stch für die Praxis aus dem Leipziger Urteil ergeben.

Aus dieser Darstellung läßt sich entneh­men, daß die Fühlungnahme in den näch­sten Tagen weitergeführt werden wird. In welcher Form das geschieht, steht wohl noch nicht ganz fest. In politischen Krei­sen hat man aber den Eindruck, daß so­wohl bei der preußischen Staatsregierung als auch beim Reich der Wille zu einer Verständigung vorhanden ist. In diesem Sinne werden auch die Ausfüh­rungen gewertet. die Ministerpräsident Braun vor den Vertretern der Presse gemacht hat. In Kreisen, die dem Reichskommissar nahestehen, wird erklärt, daß auch bei ihm die Absicht zu einer loyalen Zusammenarbeit bestehe. Natür­lich wird der Reichskommisiar die Exeku­tive, die das Leipziger Urteil ihm zu­spricht, ausüben, aber das wir^ sicher in Formen geschehen, die keine neuen Schwie­rigkeiten schaffen. Nach Auffasiung dieser Kreise kommt es zunächst darauf an, die Befugnisie, Rechte und Pflichten für die Praxis a b z u g r e n.z e n, die durch das Reichsgerichtsurteil gegeben sind. Das ist auch schon mit Rücksicht auf die preußi­schen Beamten auch in den unterstellten Behörden notwendig. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die weiteren Besprechungen jetzt erst einmal einer Klärung dieser Fragen dienen sollen.

Der Standpunkt der Preußenregierung

Berlin,26. Okt. Wie angekündigt. fand heute nachmittag im großen Saal des Wohl- fahrtsministeriums der Presieenrpfang der alten preußischen Regierung statt, bei dem Ministerpräsident Braun uno Ministerial­direktor Dr. Brecht über die Stellungnahme der alten preußischen Regierung zu der Ent­scheidung in Leipzig berichteten.

Ministerialdirektor Dr. Brecht bezeichnete seine Ausführungen eingangs als eine stimmungsmäßige Zusammenfasiung des der Oeffentlichkeit ja allgemein bekannten Verlaufs der Leipziger Verhandlungen. Man werde, so führte er aus, der Entscheidung des Ttaatsgerichtshofes das hohe Lob nicht ver­tagen können, daß durch sie Deutschland der Ruf eines Rechtsstaates nicht genommen wor­den sei. Wenn man den Tenor der Ent­scheidung richtig verstehen wolle, müsie man da, wo in den Berichten meist ein Punkt gemacht worden sei, ein Komma setzen. Der Tenor sage, die Verordnung des Reichspräsi­denten vom 20. Juli sei mit der Reichsver­fassung vereinbar, dann kommt das Komma And es heißt weiter, ^soweit sie den Kanzler zum Reichskommisiar für Preußen bestellt und vorübergehend Amtsbefugnisie der preußische Regierung außer Kraft setzt. In der Ent- sckeidung des Staatsqerichtshofcs fehlten die Wortedie" undalle", die in der Verord­nung vom 20. Juli mehrfach bei den Wor­tenAmtsbefugnisien" gefetzt iciif. Die Ver­ordnung spreche davon, daß btr Reichskom­misiar all« Amtsbefugnisie bei Landesregie­rung übernehme, während die Entscheidung des Staatsgerichtshofes mir vonAmtsbe- fugnisien" ohne nähere Bezeichnung spreche. Das gleiche gelte auch für die Bezeichmmg

Dkenstgeschäfte", von denen die Verordnung sagedie Dienstgeschäste", während in der Entscheidung des Staatsaerichtshofes davon überhaupt nicht mehr die Rede sei.

Dr. Brecht zog daraus die Folgerung, daß

die Verordnung vom 20. Juli tatsächlich

nicht, wie behauptet werde, mit der Reichs- verfasiung im Einklang stehe.

Weiter wandle Dr. Brecht sich dann dem Hauptoorwurf gegen Preußen zu, daß es

seine Pflicht verletzt habe und bezeichnete es als den wesentlichsten Punkt der Entschei­dung des Staatsgerichtshofes, daß Preußen von diesem Vorwurf der Pflichtverletzung be­freit worden sei. Dies sei nicht etwa tn einer formalen Entgegnung gesehen, sondern der Staatsgerichtshof habe für sämtliche, gegen Preußen erhobenen Vorwürfe festge­stellt. daß keinerlei Pflichtverletzungen vorge­legen hätten. Diese Feststellung sei nicht nur moralisch für die Preußenregierung das wich-

Frankreichs Abrüstung

Bau eines 24 000 Tonnen-Kreuzers

ft. Paris, 27. Okt. Marineminister Leygues hat der Brester Werft den Auftrag erteilt, den 20 000 Tonnen Kreu­zerDünkirchen- auf Kiel zu legen. Die notwendigen Kredite waren bereits von der Kammer bewilligt worden, doch war bisher im Hinblick auf die Flottenab- rüstungsverhandlunaen und aus finan­ziellen Gründen von einer Kiellegung ab­gesehen worden. Inzwischen ist es dem Marinem nister gelungen, die Minderheit von Lee angeblichen dringlichen Notwen­digkeit zu überzeugen, daß Frankreich den von den ausländischen Kriegsmarinen ge­bauten neuen Einheiten gleichwertige Schiffe entgegenstellen könne. Die deut­schenTaschen-Panzer-Kreuzer" werden

in solchen Fällen stets als Begründung herangezogen.

Hoover-Plan und französischer Abrüstungsplan-.

fk. P a r i s, 27. Okt. In politischen Kreisen verlautet, daß man bei der Auf­stellung des französischenAbrüstungs­und Sicherheitsplanes" den Vorschlägen des amerikanischen Präsidenten Hoover zunächst wenig Rechnung getragen habe. Da jedoch die Befürchtung eingetreten sei, daß sich eine englisch-amerikanische Gegen« front bilden könnte, so habe man den Hooverplan schließlich doch weit­gehend berücksichtigt. Allem An­schein nach soll versucht werden, den neuen französischen Plan neben dem Hooverplan als Grundlage für die kom­mende Aussprache zu empfehlen.

Weitere Pressestimmen

Die Gehorsamspflicht der preußischen Beamten

Berlin, 28. Okt. Wie der Amtliche Preußische Presiedienst mitteilt, hat der mit derWahrnehmung der Befugnisie des preußischen Ministerpräsidenten beauf­tragte Reichskommisiar für Preußen am 26. Oktober 1932 an alle preußischen Be­hörden folgenden Erlaß gerichtet:

Die Gehorsamspflicht der preußischen Beamten gegenüber dem durch die Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 eingesetzten Reichskommisiar und den von ihm bestellten Vertretern steht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Oktober 1932 fest."

Weitere Stimmen zum Urteil des Staats­gerichtshofes.

lieber die Lage nach dem Leipziger Urteil schreibt dieKölnische Volks­zeitung", es werde der Regierung jetzt zum erstenmal mit aller Deutlichkeit zum Bewußtsein geführt, wie schwach sie im Grunde ohne Rückhalt im Volke sei. In dieser Situation könne sie gar nichts Besseres hm, als schleunigst eine Verstän­digung mit der preußischen Regierung zu suchen.

Reue Verhandlungen zwischen Zen­trum und Nationalsozialisten, so schreibt das Blatt weiter, hätten zwar noch nicht begonnen, doch dränge die gegenwärtige Situation sofort nach den Reichstags­

wahlen zu einer Lösung. Die Notver­ordnung, so wie sie vorliege, sei nicht länger aufrechtzuerhalten. Die Regierung habe die Pflicht, die entsprechenden Aenderungen beim Reichspräsidenten zu beantragen.

Tägliche Rundschau": Durch die­ses Urteil ist eine außerordentlich pre­käre Lage entstanden, denn zunächst exi­stieren also drei Regierungen in Berlin: Die Reichsregierung, der Reichskommis­sar und die alten preußischen Minister. Das Reich wolle die preußische Regierung endgültig beseitigen. Der Leipziger Ur­teilsspruch widerlegt diese Auffasiung. Was nun geschehen soll, ist dunktl. Setzt sich die Regierung Papen über diesen Spruch hinweg, oder einigt sich Bracht mit Braun?,

M ü n 'ch e n, 26. Okt. Der .Völkische Beobachter" überschreibt seine heu­tige Betrachtung über bas Urteil des Staatsgerichtshofs:Eine kalte Dusche für die Staatsstreichpläne der Reaktion". Das Blatt erklärt, die Entscheidung des Staatsaerichtshofes seieine neue Schlappe des Kabinetts Papen" und habe den Versuchen, ..eine Reichsreform ä la Papen" durchzuführen, einen Riegel vor­geschoben. Reichskommissare nach Ar­tikel 48 seien durchaus untaugliche Werkzeuge, um das Reichsgcbäude wie­der in Ordnung zu bringen. Herr Bracht habe zu verschwinden, wenn sich der preußische Landtag eine neue Regierung wähle.

tigste. sondern auch rechtlich "für Preußen und politisch für Deutschland die wesentlichste Ent­scheidung.

Dr. Brecht schloß seine Ausführungen da­mit. daß er das Urteil des Staatsgerichts- hofes mcht, wie m der Oeffentlichkeit be­hauptet werde, als eine Verwirrung der Lage, sondern im Gegenteil gerade als eine Entwirrung der bisher verwirrten Rechtslage bezeichnen müsse. Die Rechtslage sei jetzt entschieden: danach müßten alle weiteren Maßnahmen eingestellt werden.

MtnisterprSsibent Dr. Braun

befaßte sich bann mehr mit der politischen und praktischen Seite des Lewziger Urteils. Er erklärte, daß das Urteil auch beim preußi- ichen Staatsministerium nicht in allen feinen Teilen volle Befriedigung ausgelöst habe, das Interesse des Landes erheische es aber, sich jetzt auf seinen Rechtsboden zu stellen und an seiner Ausführung sachlich mitzuar- beiten. Dr. Braun-gab dann seiner Befrie­digung darüber Ausdruck, daß der diffamie­rende Vorwurf, das preußische Staaismini» sterium habe feine Pflichten gegen das Reich verletzt, vom Staatsgerichtshof als unbe­gründet bezeichnet worden fei. Damit. Lei dje Atmosphäre gereinigt und der-Boden- für die Ausführung des Urteils gegeben. Weiter wandte sich Dr. Braun gegen die Auffassung, daß das Urteil einen Zustand der Verwir­rung geschaffen habe. Sie sei vielmehr schon am 20. Juli entstanden. Durch das Urteil sei jetzt zum Ausdruck gebracht worden, daß das. alte Staatsministerium die Landesregie­rung fei und zu Recht bestehe.

Der geschäftsführende Charakter des Mi­

nisteriums könne seine Befugnisie nicht im geringsten einschrünken.

Nach der Verfassung habe ein geschäftsfüh- rendes Ministerium die Pflicht, die Geschäfte weiter zu führen, bis ein neues Ministerium gebildet sei. Mir und meinen Kollegen, er­klärte Ministerpräsident Braun, wäre nichts lieber, als daß der Landtag endlich seine Pflicht erfülle und einen neuen Minister­präsidenten wählt. Solange das nicht ge­schieht, müssen wir die Geschäfte weitersühren.

Dr. Braun kam dann im einzelnen auf die Schwierigkeiten zu sprechen, die in der Ab­grenzung der Funktionen des Reichskommis- sars und des Staatsministeriums liegen. Diese Schwierigkeiten müßten aber überwun­den werden. Das Staatsministcrium stehe jedenfalls auf dem Standpunkt, daß von seiner Seite nichts geschehen solle, um die Regelung auf der Grundlage des Urteils zu erschweren. Er hoffe, daß auch die Reichs- regierung der Auffassung fein werde, daß man einen Ausgleich und einen Weg zur Wahrung der Interessen Preußens und des Reiches finden müsse. Dazu fei viel guter Wille zur Sachlichkeit nötig. Früher fei über den Dualismus zwischen Preußen und dem Reich geklagt worden. Durch die dritte Instanz, den Reichskommisiar, fei die Situa­tion nicht leichter geworden, und die Reichs- regierung werde sich deshalb mit der Frage beschäftigen müssen, ob sich dieser Zustand nach Umfang und Zettdauer aufrecht erhalten lasse.

Zum Schluß kam Ministerpräfident Braun noch auf das Problem der Reichsreform zu sprechen.

Auf Anfragen erllärte Dr. Braun bann noch, baß eine Fühlungnahme mit dem Rerchspräsibenten in Aussicht genom­men worben sei. Daß er bem Reichspräsi- b ent en einen Besuch abzustatten beabsichtige, habe er allerbttigs erst aus berBZ" erfah­ren. Von einer Fühlungnahme mit dem Reichskanzler, von der in einem Abendblatt die Rede ist, sei ihm nichts bekannt. Er würde eine solche Verbindung aber außer­ordentlich begrüßen. Zu der Frage bet Preußenkasse habe bas Staatsminifterium noch nicht Stellung genommen, weil es bie Einzelheiten ber Transaktion noch nicht kenne.