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Dir .Obrrbr^sisch« 8<ttong' et- f<6«int secbema! wkck-entlich. Br- zuqedrris monatl.i. Marburg 2.02 AM. ausschl. Z«firlluna«grbabr, bei unsren Agenturen 1.93 SM. zuzügl. Zusiellungsgebühr, durch dir Post 2.25 SM. Mk ettoa durch Streik, Maschtnendefrktoder elementar« Ereignisse auetallrnde Rummrrn wird kein Ersatz ge» Irtstrt. Verlag, Dr. 6. Hitzeroth, Druck brr Untd-Bnckdruckrrrt ^vh. Ang. Koch, Markt 21/23. «krrnsprrcher: <Rt. 2054 u. Nr. 2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. — Sprechzeit der Redaktion von 10—11 und '/»!—1 tot.
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Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberhessen
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Verständigung mit Braun?
Die erste Fühlungnahme — Dr. Brecht bei Staatssekretär Meißner — Braun vor der Presse
Kompetenzabgrenzung?
Wie wir erfahre«, hat Ministerial- direktor Dr. Brecht im Auftrage des preuhische« Staatsminiftermms gestern abend eine längere Besprechung mit Staatssekretär Meißner gehabt. Diese Besprechung wird von unterrichteter Seite als eine erste Fühlungnahme über die rechtlichen und politischen Fragen bezeichnet, die stch für die Praxis aus dem Leipziger Urteil ergeben.
Aus dieser Darstellung läßt sich entnehmen, daß die Fühlungnahme in den nächsten Tagen weitergeführt werden wird. In welcher Form das geschieht, steht wohl noch nicht ganz fest. In politischen Kreisen hat man aber den Eindruck, daß sowohl bei der preußischen Staatsregierung als auch beim Reich der Wille zu einer Verständigung vorhanden ist. In diesem Sinne werden auch die Ausführungen gewertet. die Ministerpräsident Braun vor den Vertretern der Presse gemacht hat. In Kreisen, die dem Reichskommissar nahestehen, wird erklärt, daß auch bei ihm die Absicht zu einer loyalen Zusammenarbeit bestehe. Natürlich wird der Reichskommisiar die Exekutive, die das Leipziger Urteil ihm zuspricht, ausüben, aber das wir^ sicher in Formen geschehen, die keine neuen Schwierigkeiten schaffen. Nach Auffasiung dieser Kreise kommt es zunächst darauf an, die Befugnisie, Rechte und Pflichten für die Praxis a b z u g r e n.z e n, die durch das Reichsgerichtsurteil gegeben sind. Das ist auch schon mit Rücksicht auf die preußischen Beamten auch in den unterstellten Behörden notwendig. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die weiteren Besprechungen jetzt erst einmal einer Klärung dieser Fragen dienen sollen.
Der Standpunkt der Preußenregierung
Berlin,26. Okt. Wie angekündigt. fand heute nachmittag im großen Saal des Wohl- fahrtsministeriums der Presieenrpfang der alten preußischen Regierung statt, bei dem Ministerpräsident Braun uno Ministerialdirektor Dr. Brecht über die Stellungnahme der alten preußischen Regierung zu der Entscheidung in Leipzig berichteten.
Ministerialdirektor Dr. Brecht bezeichnete seine Ausführungen eingangs als eine stimmungsmäßige Zusammenfasiung des der Oeffentlichkeit ja allgemein bekannten Verlaufs der Leipziger Verhandlungen. Man werde, so führte er aus, der Entscheidung des Ttaatsgerichtshofes das hohe Lob nicht vertagen können, daß durch sie Deutschland der Ruf eines Rechtsstaates nicht genommen worden sei. Wenn man den Tenor der Entscheidung richtig verstehen wolle, müsie man da, wo in den Berichten meist ein Punkt gemacht worden sei, ein Komma setzen. Der Tenor sage, die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli sei mit der Reichsverfassung vereinbar, dann kommt das Komma And es heißt weiter, ^soweit sie den Kanzler zum Reichskommisiar für Preußen bestellt und vorübergehend Amtsbefugnisie der preußische Regierung außer Kraft setzt. In der Ent- sckeidung des Staatsqerichtshofcs fehlten die Worte „die" und „alle", die in der Verordnung vom 20. Juli mehrfach bei den Worten „Amtsbefugnisien" gefetzt iciif. Die Verordnung spreche davon, daß btr Reichskommisiar all« Amtsbefugnisie bei Landesregierung übernehme, während die Entscheidung des Staatsgerichtshofes mir von „Amtsbe- fugnisien" ohne nähere Bezeichnung spreche. Das gleiche gelte auch für die Bezeichmmg
„Dkenstgeschäfte", von denen die Verordnung sage „die Dienstgeschäste", während in der Entscheidung des Staatsaerichtshofes davon überhaupt nicht mehr die Rede sei.
Dr. Brecht zog daraus die Folgerung, daß
die Verordnung vom 20. Juli tatsächlich
nicht, wie behauptet werde, mit der Reichs- verfasiung im Einklang stehe.
Weiter wandle Dr. Brecht sich dann dem Hauptoorwurf gegen Preußen zu, daß es
seine Pflicht verletzt habe und bezeichnete es als den wesentlichsten Punkt der Entscheidung des Staatsgerichtshofes, daß Preußen von diesem Vorwurf der Pflichtverletzung befreit worden sei. Dies sei nicht etwa tn einer formalen Entgegnung gesehen, sondern der Staatsgerichtshof habe für sämtliche, gegen Preußen erhobenen Vorwürfe festgestellt. daß keinerlei Pflichtverletzungen vorgelegen hätten. Diese Feststellung sei nicht nur moralisch für die Preußenregierung das wich-
Frankreichs Abrüstung
Bau eines 24 000 Tonnen-Kreuzers
ft. Paris, 27. Okt. Marineminister Leygues hat der Brester Werft den Auftrag erteilt, den 20 000 Tonnen Kreuzer „Dünkirchen- auf Kiel zu legen. Die notwendigen Kredite waren bereits von der Kammer bewilligt worden, doch war bisher im Hinblick auf die Flottenab- rüstungsverhandlunaen und aus finanziellen Gründen von einer Kiellegung abgesehen worden. Inzwischen ist es dem Marinem nister gelungen, die Minderheit von Lee angeblichen dringlichen Notwendigkeit zu überzeugen, daß Frankreich den von den ausländischen Kriegsmarinen gebauten neuen Einheiten gleichwertige Schiffe entgegenstellen könne. Die deutschen „Taschen-Panzer-Kreuzer" werden
in solchen Fällen stets als Begründung herangezogen.
Hoover-Plan und französischer „Abrüstungsplan-.
fk. P a r i s, 27. Okt. In politischen Kreisen verlautet, daß man bei der Aufstellung des französischen „Abrüstungsund Sicherheitsplanes" den Vorschlägen des amerikanischen Präsidenten Hoover zunächst wenig Rechnung getragen habe. Da jedoch die Befürchtung eingetreten sei, daß sich eine englisch-amerikanische Gegen« front bilden könnte, so habe man den Hooverplan schließlich doch weitgehend berücksichtigt. Allem Anschein nach soll versucht werden, den neuen französischen Plan neben dem Hooverplan als Grundlage für die kommende Aussprache zu empfehlen.
Weitere Pressestimmen
Die Gehorsamspflicht der preußischen Beamten
Berlin, 28. Okt. Wie der Amtliche Preußische Presiedienst mitteilt, hat der mit derWahrnehmung der Befugnisie des preußischen Ministerpräsidenten beauftragte Reichskommisiar für Preußen am 26. Oktober 1932 an alle preußischen Behörden folgenden Erlaß gerichtet:
„Die Gehorsamspflicht der preußischen Beamten gegenüber dem durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 eingesetzten Reichskommisiar und den von ihm bestellten Vertretern steht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Oktober 1932 fest."
Weitere Stimmen zum Urteil des Staatsgerichtshofes.
lieber die Lage nach dem Leipziger Urteil schreibt die „Kölnische Volkszeitung", es werde der Regierung jetzt zum erstenmal mit aller Deutlichkeit zum Bewußtsein geführt, wie schwach sie im Grunde ohne Rückhalt im Volke sei. In dieser Situation könne sie gar nichts Besseres hm, als schleunigst eine Verständigung mit der preußischen Regierung zu suchen.
Reue Verhandlungen zwischen Zentrum und Nationalsozialisten, so schreibt das Blatt weiter, hätten zwar noch nicht begonnen, doch dränge die gegenwärtige Situation sofort nach den Reichstags
wahlen zu einer Lösung. Die Notverordnung, so wie sie vorliege, sei nicht länger aufrechtzuerhalten. Die Regierung habe die Pflicht, die entsprechenden Aenderungen beim Reichspräsidenten zu beantragen.
Tägliche Rundschau": Durch dieses Urteil ist eine außerordentlich prekäre Lage entstanden, denn zunächst existieren also drei Regierungen in Berlin: Die Reichsregierung, der Reichskommissar und die alten preußischen Minister. Das Reich wolle die preußische Regierung endgültig beseitigen. Der Leipziger Urteilsspruch widerlegt diese Auffasiung. Was nun geschehen soll, ist dunktl. Setzt sich die Regierung Papen über diesen Spruch hinweg, oder einigt sich Bracht mit Braun?,
M ü n 'ch e n, 26. Okt. Der .Völkische Beobachter" überschreibt seine heutige Betrachtung über bas Urteil des Staatsgerichtshofs: „Eine kalte Dusche für die Staatsstreichpläne der Reaktion". Das Blatt erklärt, die Entscheidung des Staatsaerichtshofes sei „eine neue Schlappe des Kabinetts Papen" und habe den Versuchen, ..eine Reichsreform ä la Papen" durchzuführen, einen Riegel vorgeschoben. Reichskommissare nach Artikel 48 seien durchaus untaugliche Werkzeuge, um das Reichsgcbäude wieder in Ordnung zu bringen. Herr Bracht habe zu verschwinden, wenn sich der preußische Landtag eine neue Regierung wähle.
tigste. sondern auch rechtlich "für Preußen und politisch für Deutschland die wesentlichste Entscheidung.
Dr. Brecht schloß seine Ausführungen damit. daß er das Urteil des Staatsgerichts- hofes mcht, wie m der Oeffentlichkeit behauptet werde, als eine Verwirrung der Lage, sondern im Gegenteil gerade als eine Entwirrung der bisher verwirrten Rechtslage bezeichnen müsse. Die Rechtslage sei jetzt entschieden: danach müßten alle weiteren Maßnahmen eingestellt werden.
MtnisterprSsibent Dr. Braun
befaßte sich bann mehr mit der politischen und praktischen Seite des Lewziger Urteils. Er erklärte, daß das Urteil auch beim preußi- ichen Staatsministerium nicht in allen feinen Teilen volle Befriedigung ausgelöst habe, das Interesse des Landes erheische es aber, sich jetzt auf seinen Rechtsboden zu stellen und an seiner Ausführung sachlich mitzuar- beiten. Dr. Braun-gab dann seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß der diffamierende Vorwurf, das preußische Staaismini» sterium habe feine Pflichten gegen das Reich verletzt, vom Staatsgerichtshof als unbegründet bezeichnet worden fei. Damit. Lei dje Atmosphäre gereinigt und der-Boden- für die Ausführung des Urteils gegeben. Weiter wandte sich Dr. Braun gegen die Auffassung, daß das Urteil einen Zustand der Verwirrung geschaffen habe. Sie sei vielmehr schon am 20. Juli entstanden. Durch das Urteil sei jetzt zum Ausdruck gebracht worden, daß das. alte Staatsministerium die Landesregierung fei und zu Recht bestehe.
Der geschäftsführende Charakter des Mi
nisteriums könne seine Befugnisie nicht im geringsten einschrünken.
Nach der Verfassung habe ein geschäftsfüh- rendes Ministerium die Pflicht, die Geschäfte weiter zu führen, bis ein neues Ministerium gebildet sei. Mir und meinen Kollegen, erklärte Ministerpräsident Braun, wäre nichts lieber, als daß der Landtag endlich seine Pflicht erfülle und einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Solange das nicht geschieht, müssen wir die Geschäfte weitersühren.
Dr. Braun kam dann im einzelnen auf die Schwierigkeiten zu sprechen, die in der Abgrenzung der Funktionen des Reichskommis- sars und des Staatsministeriums liegen. Diese Schwierigkeiten müßten aber überwunden werden. Das Staatsministcrium stehe jedenfalls auf dem Standpunkt, daß von seiner Seite nichts geschehen solle, um die Regelung auf der Grundlage des Urteils zu erschweren. Er hoffe, daß auch die Reichs- regierung der Auffassung fein werde, daß man einen Ausgleich und einen Weg zur Wahrung der Interessen Preußens und des Reiches finden müsse. Dazu fei viel guter Wille zur Sachlichkeit nötig. Früher fei über den Dualismus zwischen Preußen und dem Reich geklagt worden. Durch die dritte Instanz, den Reichskommisiar, fei die Situation nicht leichter geworden, und die Reichs- regierung werde sich deshalb mit der Frage beschäftigen müssen, ob sich dieser Zustand nach Umfang und Zettdauer aufrecht erhalten lasse.
Zum Schluß kam Ministerpräfident Braun noch auf das Problem der Reichsreform zu sprechen.
Auf Anfragen erllärte Dr. Braun bann noch, baß eine Fühlungnahme mit dem Rerchspräsibenten in Aussicht genommen worben sei. Daß er bem Reichspräsi- b ent en einen Besuch abzustatten beabsichtige, habe er allerbttigs erst aus ber „BZ" erfahren. Von einer Fühlungnahme mit dem Reichskanzler, von der in einem Abendblatt die Rede ist, sei ihm nichts bekannt. Er würde eine solche Verbindung aber außerordentlich begrüßen. Zu der Frage bet Preußenkasse habe bas Staatsminifterium noch nicht Stellung genommen, weil es bie Einzelheiten ber Transaktion noch nicht kenne.