Mlllwo», teil 26.9(1.1932
f>k .Ob«tb«Hif<f>f Settimg* er- scheint sechsmal ivkchentlich. De- zaqsprets monatl. I. Marburg 2.02 GM. ausschl. Zusiellungsgebühr. bei unsren Agenturen 1.93 SM. zuzügl. ZustellungsgebLhr. durch die Post 2.25 SM. Mir etwa durch Streik, Maschiuendefektoder elementare Srrignist« ausfallende Kümmern wird kein 6rf«e geleistet. Verlag, Dr. §. Htgervth. Druck der Ilnid-Bvchdruckerei Job. Ang. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: SRr. 2054 u. 9?r. 2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. M. Skr. 5015. — Sprechet der Redaktion bett 10—11 «eb 1 tot.
0belcheMche
ffiortntttt /lAiriHt A ww* Sngtwetr £ ||^||ll|ll| iwWwW
Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberheffen
St. 252 67. Wg. Marburg a. Mn
Der Anzeigenpreis beträgt für den 11 gespalt. Zeilemuilltmeter 0.08 SM- Famllieuanzeigen bei Barzahi. 0.07 GM., amtl. u. auswärtige Anz. 0.10 GM. Sog. kleine Anzeigen nach SpezialtartfUSrund- schrtft: §olouei. Bet schwierig-Sat, sowie bei Pladdorschrtfl 5O*/e Aufschlag. —- Samumianzeigen 100°l, Aufschlag Rekiam.-Mtlltur. 0.40 SM. Grundschrift •. Petit. Zeder Rabatt gilt als Barrabatt. Ziel 5 Tage. Offerte«-Gebühr: -sPfg bet Zustellung der Angebote einsch! Potto —.60 GM. Beleg« werden berechnet. Erfüllungsort Marburg
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt nnd Kreis Marburg.
Zwei Regierungen in Preußen
Man rechnet mit vorläufiger Zurückhaltung beider Parteien — Ernste Befürchtungen für die Zukunft
Der Staatsgerichtshof verkündete gestern mittag, wie in einem Teil unserer Auflage schon gemeldet, das Urteil in dem Prozeh, de« Preuhen sowie Bayern und Baden gegen das Reich wegen seines Borgehens gegen die preuhische Regierung angestrengt hatten. Die Entscheidung stellt fest, datz die Verordnung des Reichspräsidenten mit der Reichsverfassung vereinbar ist, soweit sie einen Reichskommissar für Preuhen bestellte, der die Amtsbefugnisie der prenhischen Minister auf andere Personen übertrug. Dagegen hätte den preußischen Ministern die Vertretung ihres Landes vor Reichs- und Staatsrat sowie auch den Parlamenten gegenüber nicht entzogen werden <S«nen.
Der Standpunkt der Reichsregierung
Wie aus Kreisen der 31 etd)siegle» rung gemeldet wird, sieht man das Urteil des Staatsgerichtshofes in der preußischen Klagesache gegen das Reich als eine vollständige Pestätigung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli d. I. an. Das Urteil entspricht auch dem Standpunkt der Reichsregierung hinsichtlich der politischen und parlamentarischen Vertretung des Landes Preußen. Diese Frage ist von der Reichsregierung stets als eine offene Frage behandelt worden.
Der Reichskanzler hat weder in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preußen noch durch (eine Organe die Vertretung des Landes Preußen im Reichsrat oder im Reichstag für sich beansprucht oder im Landtag bezw. Staatsrat ausgeübt. Ebensowenig sind die ordnungsmäßigen Vertreter des Landes Preußen für den Reichsrat und den Staatsrat vom Reichskommissar instruiert worden. Was im übrigen die sonstigen bisher getroffenen Maßnahmen anbetrifft, so bleiben diese in vollem Umfange bestehen.
Erklärung der Staatsminister
Berlin, 25. Okt. Von feiten der preußischen Staatsminister wird zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes folgendes mitgeteilt:
Die Erklärung der Reichsregierung, datz die Verordnung vom 20. Juli im vollen Umfange durch das Urteil bestätigt werde, entspricht in mehrfacher Beziehung nicht den Tatsachen. Sie ist offenbar vor genauer Kenntnis des vollen Inhalts der Entscheidung und ihrer Begründung abgegeben worden.
Der Staatsgerichtshof stellt zunächst fest, daß die Verordnung nicht auf den Artikel 48, Absatz 1 der Reichsverfassung gestützt werden konnte. Er stellt fest, daß das Land Preußen seine Pflichten gegen das Reich nicht verletzt hat und daß daher eine Reichsexekution gegen Preußen nicht zulässig war. Damit hat der Staatsgerichtshof in dem Punkte, den Preußen von vornherein als den wichtigsten Punkt seiner Klage bezeichnet hat, voll und ohne Einschränkung Preußen Recht gegeben.
Der Staatsgerichtshof stellt ferner fest, daß die Verordnung den Reichskommis- >ax zur endgültigen Absetzung der preußischen Minister ermächtigen wollte, daß Reichskommissar auch anfangs eine
endgültige Absetzung beabsichtigt hat, daß aber weder eine solche endgültige noch auch nur eine vorübergehende Absetzung der Staatsminister zulässig war.
Der Staatsgerichtshof stellt weiter fest, daß in keinem Augenblick der Reichs- kommiffar zur Landesregierung geworden ist, obwohl er sich ständig so bezeichnet hat, daß vielmehr Landesregierung nur die geschäftsführenden Staatsminister waren und sind. Er stellt fest, daß
der Reichskommissar zwar vorübergehend Zuständigkeiten des Landes auf das Reich übernehmen könne, aber keineswegs alle Zuständigkeiten.
Der Staatsgerichtshof stellt insbesondere fest, daß nicht der Reichskommissar, sondern nur die Landesregierung, d. h. die Staatsminister und ihre Bevollmäch- sigten, das Land Preußen int Reichsrat, Reichstag, int Landtag und im Staatsrat zu vertreten haben und datz sie allein zue
Der französische Plan
Erst Sicherheitsgarantien, dann Abrüstung
Der Pariser Korrespondent der „Times“ glaubt über den Inhalt des französischen Planes etwa folgendes mitteilen zu können:
Der Plan gründet sich auf eine sorgfältig ausgearbeitete Aufstellung fortschreitender Sicherheit sgarantien, die die französische Regierung während eines ausgedehnten Zeitraumes fordert, worauf bann schrittweise die Abschaffung oder die „Internierung“ gewisser Waffenarten und die internationale Kontrolle der Luftschiffahrt folgen sollen. Diese Entwicklung würde dann in der Bildung einer internationalen Streitmacht ausmünden.
Jedes Stadium würde dann von einer
B e r m i nd e r « n g der französischen Rüstungen begleitet sein.
Der Plan beziehe sich auf die Land-, See- und Luftstreitkräfte. Bezüglich der Seestreitkräfte soll der Plan von der Annahme ausgehen, daß die Vereinigten Staaten auf die Doktrin der Freiheit der Meere verzichten. Der Plan fordert auch ferner, daß die beteiligten Mächte nicht nur einen Konsultativpakt, sondern auch einen Schiedsgerichtsvertrag abschließen, der die Entscheidung einer unparteilichen Gerichtsbarkeit vorfieht, bevor zu den Waffen gegriffen werden darf.
Der Korrespondent schließt: Damit ist sofort die Frage aufgeworfen, ob die
Grundlage einer Schiedsgerichtsbarkeit der tm Versailler Vertrag niedergelegte europäische status guo sein soll. Falls dies der Fall ist, so würde ein ungeheures Hindernis für die Annahme eines französischen Planes- durch Deutschland gegeben sein.
!,Quotidien“ über den Inhalt -es Sicherheitsplanes.
Auch der „Q u o t i d i e n" machte heute einige Angaben über den mutmaßlichen Inhalt des französischen Sicherheits- und Abrüstungsplanes, soweit er sich auf den Ausbau des französischen Heeres bezieht. Rach dem Blatt soll der Plan die Herabsetzung der Militärdienstzeit von 12 auf 9 Monate vorsehen. Gerade gegen diesen Teil des Planes hätten Marschall P e t a i n «nd General W e y g a n d zahlreiche Einwendungen erhoben. Die Zahl der Divisionen würde von 20 auf 12 herabgesetzt werden. Der Plan werde durch eine Organisatton der Miliz und eine Erhöhung der Ausbildungs-Periode für die Reserve vervollständigt werden. Außerdem sehe man auch eine besonders aktive militärische Vorbereitung der Jugend vor Gintritt Tn das Heer vor. Zur Durchführung dieser neuen Besttmmungen werde eine durchgreifende Reform der Eadres notwendig. Diese letzten Stadien würden erst nach Annahme des Konsultativpaktes in Genf studiert und verwirklicht werden.
Vertretung Preußens gegenüber dem Reich und gegenüber, den anderen deutschen Ländern befugt sind.
Aus alle dem ergibt sich, daß durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofes die Verordnung vom 20. Juli nicht etwa in vollem Umfange bestätigt, sondern sowohl in ihrer rechtlichen Grundlage wie in der von ihr ausgesprochenen Ermächtigung wesentlich eingeschränkt wird.
Die preußischen Staatsminister werden in Ruhe prüfen, welche Folgen sich aus der Entscheidung des Staatsgerichtshofes ergeben und sich bei ihren weiteren Schritten von strengster Sachlichkeit leiten lassen.
Was soll werden?
Auch sämtliche Abendblätter nehmen in ihren Kommentaren das Urteil nicht so leicht wie die Reichsregierung. Die Auffassung über das Urteil des Staatsgerichtshofes ist insofern fast übereinstimmend, als in den Kommentaren die rechtlichen und politischen Schwierigkeiten betont werden, die sich als Auswirkung des Urteils ergeben.
Die „Deutsche Allgemeine He i- tung“ spricht von einem zwiespälttgen Urteil, das ein ehrender Beweis für die Unabhängigkeit und Unbeeinflußbarkeit des höchsten deutschen Gerichtes sei. Es wäre aber nötig gewesen, so sagt das Blatt, diese Eventualität politisch v or- auszusehen, der man jetzt, wie verlautet, durch eine schleunige Notverordnung die Spitze abbrechen wolle.
Der „Lokal-Anzeiger“ nennt das Urteil ein „sonderbares Kompromiß“, das nur eine theoretische, aber keine praktische Lösung bringe. Wenn trotz dieses Urteils des Staatsgerichtshofes kein schwerer Schaden entstehe, dann sei das nicht diesem Urteil, sondern zunächst einmal der politisch klugen Zurückhaltung des Reichskommissars und seiner Unterorgane zu danken, die stets die Frage als offen behandelt hätten, wie es mit der Vertretung Preußen gegenüber dem Reich und gegenüber den anderen Ländern, vor dem Reichsrat und dem Landtag stehe. Man könne sich unmög- üÄ vorstellen, daß Politiker, die ein
wenig auf den Ruf der Ernsthaftigkeit hielten, praktisch von den Befugnissen Gebrauch machen könnten, die der Staatsgerichtshof den Herrn Braun, Severing ufw. gelassen habe.
Die „Deutsche Tageszeitung“ meint, datz der zweite Teil des Urteils, der der kommissarischen Regierung das Recht zur Vertretung des Landes Preußen im Reichstag, Reichsrat, Staatsrat usw. abspreche, eine praktisch-politisch kaum erträgliche, als Dauerzustand jedenfalls unmögliche Situation schaffe.
Der ,,A n g r i f f“ nennt das Urteil „eine Niederlage Papens“. Mit diesem Urteil habe der Staatsgerichtshof den Standpunkt eingenommen, den Landtagspräsident K e r r I schon vor mehreren Wochen präzisiert habe. Das Urteil sei eine sehr deutliche Teilniederlage des Systems Papen-Bracht, die eine noch nicht in allen Einzelheiten übersehbare polittsche Auswirkung haben werde. Eine der nächsten Folgen dürfte sein, daß die Regierung Papen tm Rerchsrat und im Preußischen Staatsrat in eine hoffnungslose Minderheit gerate. Die Reichs- reformpläne des Herrn von Papen, die er über den Reichsrat durchzusstzen plante, dürften nunmehr wohl begraben fein. Ferner werde der preußische Landtagspräsident nunmehr mit größter Aussicht auf Erfolg als bisher die Bildung einer gesetzmäßigen und tragfähigen Regierung in Preußen betreiben können.
Der „Börsen-Courier“ sieht insofern in dem Urteil eine Klärung, als festgestellt werde, daß der Reichskommissar und seine von ihm eingesetzten Mitarbeiter keine Regierung seien. Soweit die Verordnung vom 20. Juli mehr wollte, als die Ruhe und Ordnung durch zeitlich und sachlich begrenzte Maßnahmen wieder" herzustellen — und das lsabe sie gewollt — seien die durch den Verfassungsartikel 48 vorgesehenen Befugnisse überschritten und die Verordnung vom 20. Juli sei zu Unrecht erfolgt.
Die „V o s s i s ch e Zeitung“ sagt, der Staatsgerichtshof habe.bewiesen, daß man auch in politischen Fragen höchsten Ranges Recht finden könne. Hätte die Regierung Papen das Abenteuer des 20. Juli gründlicher durchdacht, der Weg zum Rechtszustand wäre auf der ganzen Linie heute leichter. Der Spruch des Gerichtes sei eine schwere Niederlage für die Reichsregierung v^n Papen. Zugleich eine Warnung für alle, die an der Verfassung leichten Herzens herumexperimentieren wollten.
Auch die heutigen Morgenblätter beschäftigen sich fast alle noch sehr ausführlich mit der durch den Leipziger Ur- teils spruch geschaffenen Lage in Preußen.
Der „Lokalanzeiger“ berichtet, daß gestern abend eine Unterredung zwischen dem Reichskanzler, dem Reichsinnenmini- ster und dem Staatskommissar Dr. Bracht über die durch den Arteilsspruch geschaffene Lage stattgefunden hat. Reichspräsident von Hindenburg ist durch Staatssekretär Meißner über das Urteil unterrichtet worden. Eine Sitzung des Reichskabinetts zur Besprechung der neuen Sachlage ist dagegen vorerst nicht in Aussicht genommen.
Die „D A Z.“ berichtet in diesem Zusammenhang, daß die Preußenfrage auch von den preußischen Parteien in Angriff genommen werden soll. Wie das