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Anzeiger für (bas frühere kurhessischej Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Die Wirtschaftsmaßnahmen der Reichsregierung

Die 7. große Notverordnung Steuergutscheine und Beschäftigungs-Prämien

Berlin, 5. Sept. DieVerordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft" ist am Sonntag vom Reichs­präsidenten von Hindenburg in Neudeck unterzeichnet worden. Die Verordnung glie­dert sich in vier Teile und zwar:

1.Entlastung der Wirtschaft".

2.Sozialpolitische Maßnahmen",

4.Finanzpolitische Maßnahmen".

3.Kreditpolitische Maßnahmen",

Einzelheiten.

lieber die neuen Wirtschaftsmahnahmen der Reichsregierung gibt die Reichsregierung eine 34 Schreibmaschinenseiten lange amtliche Mit­teilung heraus, die u. a. besagt:

Die bisherigen Erfahrung | haben ergeben, daß eine noch so große Ausweitung der öffentlichen Aufträge für sich allem niemals ein solches Maß an Arbeit schaffen kann, wie es zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erforderlich ist Neben einer Erweiterung des Programms der öffentlichen Arbeiten müssen deshalb wirksame Maßregeln zur Belebung der Privatwirtschaft treten.

Alle Maßnahmen der Regierung haben den Zweck, die wirtschaftliche Not des deutschen Volkes nach Kräften zu beheoen und zu lin­dern. Dieses Ziel würde nicht erreicht wer­den, wenn die ergreifenden Schritte im spä­teren Verlauf zu wirtschaftlichen Rückschlägen führen könnten.

Deshalb muß alles vermieden werden, was die Stabiliät der Wahrung beein­trächtigen könnte. Die wirtschaftlichen Bestimmungen der Verordnung stnd in enger Zusammenarbeit mit der Reichs­bank ausgearbeitet worden.

Las umfassende Programm für die Vornahme öffentlicher Arbeiten, das mit der neuen Ver­ordnung verbunden ist, rechnet mit einem Ge­samtaufwand der öffentlichen Stellen für solche Zwecke von nahezu drei Viertel Milliarden Reichsmark in den nächsten Monaten.

Die Beschäftigungsprämie, zu der sich die Regierung trotz mancher Bedenken entschlossen hat, wird besonders den kleineren und mittleren Betrieben zugute kommen. Sie bietet einen starken Antrieb auf erweiterte Einführung der Kurzarbeit und bedeutet endlich eine sehr fühlbare Entlastung aller öffentlichen Haushalte, besonders der der Ge­meinden von den Kosten der Krisen- und Wohlfahrtsunterstützung. . Die vorgesehenen Steuererleichterungen, die stch ausschließlich auf unmittelbar auf der Produktion ruhenden Steuern beziehen, sollen die Boraussetzungen dafür schaffen helfen, den Umfang der Pro­duktion zu erhöhen und die Arbeitsgelegen­heit zu vermehren. Die Beseitigung der B e f ö r d e r u ng s st e u e r für ein Jahr wird stch in voller Hohe in zusätzlichen Aufträgen der Reichsbahn auswirken. Die Milderung der Umsatzsteuer wird deshalb gewährt, weil diese Steuer nur diejenigen trifft, die Umsätze machen und dadurch die Erzeugung fördern.

Die Herabsetzung der Grundsteuer neben der Bereitstellung von bis zu 50 Millionen 9M< als Zuschuß zu Reparaturen für den Hausbesitz soll m erster Reihe dazu dienen, die finanziellen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der seit Jahren stark vernachlässigten städtischen und ländlichen Gebäude zu schaffen. Die Rückvergütung auf Gewerbe st euern endlich bedeutet eine stark wirksame Entlastung der Produktion.

Die für ein Jahr gewährten Steuererleich­terungen sind

ein Vorgriff auf die Steuererträge künf­tiger Jahre.

6s ist damit zu rechnen, daß die Steuerein- Sange nach Ueberwindung der Wirtschaftskrise reichlicher stießen werden und daß dann die geplante Reform der öffentlichen Verwaltung stch in einer wesentlichen Senkung der Aus­gaben ausgewirkt haben wird.

Von der Privatwirffchaft wird erwartet, daß sie durch Vergebung von Reparaturauf- hägen, Durchführung privater und öffent­licher Arbeiten und sonstige zusätzliche Pro­duktton die Arbeitsmöglichkeiten bald erheb­lich steigert. Dazu bedarf sie in den meisten Fällen neuer zusätzlicher Kredite . Die Unter­lagen hierfür bieten die Steuergut- lche i n e. Diele werden deshalb zum Lom­

bard bei der Reichsbank zugelaffen. Sie wer­den darüber hinaus aber auch als Unterlage für zusätzlichen Diskontkredit bei den Banken und bei der Reichsbank dienen. Ferner wer­den sie an den Börsen gehandelt werden.

Der Hilfe für den gewerblichen Mittelstand dienen auch die Bestimmungen der Verord­nung. nach denen erhebliche Beträge für langfristige Kredite an mittlere und kleinere Betriebe sowie für gewerbl che Kreditgenossen­schaften und Konsumgenossenschaften, die das Depositengeschäft betreiben, zur Verfügung ge­stellt werden.

Für die Landwirtschaft

dient der mittelbaren Entlastung die Ausgabe von Steuergutscheinen in Höhe von 40 v. H. des Steuerbetruges bei der Grundsteuer und die Aufhebung der Umsatzsteuer für pasteuri­sierte Milch. Darüber hinaus soll

der grundsätzliche Beschluß der Anwen­dung von Kontingenten mit größter Be­schleunigung erfolgen.

Es wird mit den hauptbeteiligten Ländern in Verbindung getreten werden. Ferner wird auf eine fühlbare Ermäßigung der Zins­

lasten hingearbeitet. Dies gilt nicht nur für den Personal-, sondern auch fCt 5en Realkre­dit . Diese Maßnahmen m<nen schnell in Gang kommen, da gegenwärtig 60 v. H. des Kleinbesitzes, 70 v. H. des Mittelbesitzes und 80 v. H. des Großbesitzes ihre Zinsen aus der Substanz leisten.

Zu den einzelnen Abschnitten der Verord­nung ist folgendes zu bemerken:

1. Entlastung der Wirtschaft.

Eine sofortige Herabsetzung von Steuern war nicht möglich. Der Ausgleich zwischen den Interessen der öffentlichen Hand und denen bei Wirtschaft ist durch

das System der Steuergutscheine gefunden worden. Solche Steuergutscheine er­halt jeder, der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 1, Oktober 1933 gewisse Steuern zahlt. Sie können in den Jahren 1934/39 für Reichssteuern in Zahlung gegeben werden. Gleichzeitig bieten sie mit sofortiger Wirkung geeignete Kreditunterlagen für neue Geschäfte.

Steuergutscheine

sollen in Höhe von 40 Proz. in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 fällig

Geteilte Aufnahme

Die ersten Pressestimmen zur Notverordnung

Das Thema der heutigen Mvrgenblätter ist selbstverständlich die neue Notderord- nung zur Belebung der Wirtschaft.

DieGermania schreibt: Es besteht kein Zweifel daran, daß die jetzigen groß­zügigen und kühnen Maßnahmen der Re- gierung einen Versuch bedeuten, den Schrumpfungsprozeß der Wirtschaft end­gültig aufzuhalten und in sein Gegenteil lumzubiegen, und zwar mit Mitteln, die nur gesagt werden können, weil die Welt­wirtschaftslage in den letzten zwei bis drei Monaten ein freundlicheres Gesicht bekom­men hat. Das Blatt äußert Zweifel an den Erfolgsaussichten der Handelspolsti­schen Maßnahmen, die an den hochprotek­tionistischen Zielen der Regierung kaum zweifeln liehen, und spricht von einem Wege, der in eine Sackgasse führt.

DasBerliner Tageblatt" spricht von einerBollmacht ohne Sicherungen". Was die Regierung aus der Vollmacht machen wolle, sei vollkommen ihrem Er­messen überlassen. Rach dem umfangrei­chen Gebrauch den sie davon bereits bei der Auflockerung des Tarifvertragsrechts gemacht habe, sei die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen, daß die kommenden Durchführungsverordnungen noch manche weitere unliebsame Aeberraschung bringen und den sozialen Frieden gefährden könnte.

DieDos fische Zeitung" nennt den wirtschaftspolitischen Saldo der neuen Verordnung alles in allem positiv. Das gelte nicht für den sozialpolitischen An­hang. Die geneigte Ermächtigung zu Ein­griffen in den Mausten Aufbau und Um­fang der sozialen Versicherung müsse schwerste Bedenken Hervorrufen. Die Re­gierung habe sich also eine BlankovM- macht geben lassen, die ihr die Möglichkeit verleihe, von dem, was Generationen auf­gerichtet hatten, keinen Stein auf dem an­deren zu lassen.

DerLvkalanzeig«r" meint, daß es besser gewesen wäre, wenn die Regierung rechtzeitig auf weitere Belastung mit der Bürgersteuer und die allgemeine sozial- Politische Ermächtigung vorbereitet und nicht, wie das tatsächlich geschehen sei, sie längere Zeit abgeleugnet hätte. Die Erleichterungen fönnten die Bedenken nicht

ausschalten, die gegen diese steuerliche Maßnahme echvben werden müßten.

DerTag" bezeichnet äls den wichtig- sten Punkt das Bekenntnis zur Privat­wirtschaft. Es sei erfreulich daß das SchlichungSwesen aus seiner Starrheit losgelöst und individuell behandelt werden solle. Wenn die Erwartungen der Regie­rung sich erfüllen, dann dürfe man hoffent­lich damit rechnen, daß die nächsten Mo­nate. die alljährlich saisonmäßig eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit zu bringen pflegen, in diesem Jahre nicht das ge­wohnte deprimierende Bild zeigen und daß schon zu Weihnachten in manchen Fa­milien etwas vom Erfolg der neuen Maß­nahmen verspürt werden könne.

DerVorwärts" überschreibt seinen LeitartikelDas großkapitalistische Pro­gramm des Klassenkampfes von oben" und sagt, das arbestende Volk müsse die Ret­tung des Kapitalismus bezahlen. Es sei selbstverständlich, daß dieses Programm . des Kapstalismus und des Klassenkampfes von oben den leidenschaftlichsten Kampf­willen der Arbeiterschaft wecken werde.

DerDörsen-Cvurier", der die Bürgersteuer einenbedauerlichen Schön­heitsfehler "nennt, ist der Meinung, daß die Notverordnung den entschlossenen Wil­len der Regierung zeige, die Arbestslosig- kest mit allen Mitteln zu meistern und sich dabei nicht durch parlamentarische Schwie­rigkeiten und Rücksichtnahme auf Partei­wünsche beirren zu lassen.

DieDeutsche Allgemeine Lei­tung * bezeichnet die Verordnung als eine kapitalistische Offensive Zn den letzten zwei Zähren habe man dem Kapita­lismus vielfach ein düsteres Horoskop ge­stellt, und allM eifrige Publizisten beeilten ich, ihm schon in aller Form den Toten­schein auszustellen. Anbekümmert nm diese Prophezeiung habe sich die ReichSregie- rung dazu entschlosst das nach dem Ab­schluß von Lausanne und nach dem Wiederaufleben freundlicher Tendenzen in der Weltwirtschaft fällige Werk der Be­lebung nicht auf sozialistischer oder staatS- kapstalisttscher Grundlage in Angriff zu nehmen. Sie trete vielmehr an den Anter- nehmer heran und rege ihn durch bestimmte Dotteile an, seinerseits neue Aufgaben in Angriff zu nehmen

gewordener und enttichteter Umsatzsteuer, Ge­werbesteuer und Grundsteuer gegeben werden. Wer also in der fraglichen Zeit 1000 Um­satzsteuer, 200 9UZ Grundsteuer und 400 3LÄ Gewerbesteuer zahlt, bekommt 640 3LM Steuergutscheine.

Ist ein Steuerpflichtiger in dem Zeit- punkt, in dem der Anspruch auf Ausgabe eines Steuergutscheins entsteht, mit Steu­ern im Rückstand, so kann die Finanzkasse den auszugebenden Steuergutschein zurück­behalten und als Sicherheit i. S. der Reichsabgabenordnung behandeln.

Das wird z. B. bann in Frage kommen, wenn jemand von 1200 SRJt Umsatzsteuer, die er an sich zu zahlen hat, nur 150RJt bezahlt. Denn die Voraussetzung für die Aushändigung von Steuergutscheinen muß im allgemeinen sein, daß die fälligen Steuern fristgemäß richtig entrichtet werden. Näheres hierüber werden die Durchführungsbestimmungen ergeben. 2m Jahre 1930 wurde die Gewerbesteuer in höherem Maße gesenkt als die Grundsteuer. Diese Unterscheidung ist dieses Mal aufgegeben worben. Maßgebend hierfür war, daß die Hauszinssteuer, deren Einbeziehung an sich auch erwünscht gewesen wäre mit Rücksicht auf die vorjährige Regelung (Ablösung) nicht als Maßstab gewählt werden konnte. Dadurch rechtserngte. sich injojem bie Gleichstellung bejj. Grundsteuer mit der Gewerbesteuer- Die Steuergutscheine, die dafür ausgegeben wer­ben, werden auch als Kreditunterlagen für den in vielen Fällen so dringend erforderlichen Reparaturbedarf verwendet werden können. Gleichzeitig mit den für Hausreparaturen be­sonders gewährten 50 Millionen wird das auf diesem Gebiete einen starken Anreiz geben und insbesondere für die mittleren und kleinen Gewerbe (Handwerk) vermehrte Ar­beitsmöglichkeit schaffen.

Bei der Beförderungssteuer ist nach den Er­gebnissen der vergangenen Monate mit einem Aufkommen von nicht viel mehr als 170 Mill. 31JI zu rechnen. 2n dieser Höhe wird die Reichsbahn durch die Aushändigung der Steuergutscheine in die Lage versetzt Auf­träge zu vergeben. Entsprechende Verein­barungen sind ja mit der Reichsbahn ge­troffen.

Den Gesamtbetrag bet hiernach auszuge- btnbcn Steuergutscheine für Steuerschulden kann man mit 1522 Mill. R^k, also mit etwas über Il-b Milliarden R^( annehmen und zwar auf Grund folgender Berechnung:

1. Die Umsatzsteuer ist zwar im Etat mit 1820 Mill. R^ an­gesetzt, sie wird aber nicht mehr bringen als 1500 Mill. 9LH, ba= von 40 ?-> = 600 Mill.

2. Das Gewerbesteueraufkommeu

ist anzunehmen mit 600 Mill.

«JK, davon 40 % = 240 Mill.

3. Die Grundsteuer kann geschätzt

werden auf 1280 Mill. R^(, da­

von 40% = 512 Mill.

4. Die Befördeeungssteuer (f. o.)

in voller Höhe = 170 Mill.

Zusammen 1522 Mill.

Die Steuergutscheine werden von der Fi­nanzkasse des Finanzamtes, das für die Be­steuerung nach dem Ümsatzsteuergejetz zuständig ist oder wenn zwar keine Umsatzsteuer, aber Grundsteuer zu zahlen ist, von der Finanzkasse des Wohnsitzamtes ober des Finanzamtes der Geschäftsleitung

auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgegeben. Der Antrag muß bis zum 31. 3. 1934 gestellt sein. Soweit den Finanzämtern die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nicht obliegt, z. B. in Preußen, haben die für die Erhebung dieser Steuer zu­ständigen Katzen dem Steuerpflichtigen am Ende eines jeden Kalendervierteljahres die Beträge anzuzeigen, für die Steuerguischeine ausgegeben werden können In Fällen von Steuerrückerstattung kann die Erstattung nut gegen Rückgabe des entsprechenden Steuergut»