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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Noch einmal Beuthener Prozeß

Die Beuthener Nationalsozialisten zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt

Berlin. 2. Sept. Durch Entschließung des preußischen Staatsministeriums vom 2. September find die Todesstrafen, die durch das rechtskräftige Urteil des Sonder­gerichts in Beuthen gegen

1. de« Elektriker Neinhold Kottisch.

2. de« Grubenarbeiter Rufin Wolnitza, 3. den Häuer August Eräupner,

4. den Markenkontrolleur Helmut Josef

Müller,

«ege« Totschlags begangen aus politischen Beweggründen und

5. den Gastwirt Paul Lachmann wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen verhängt worden sind, im Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafen nmge- wandelt worden.

Für die Entschließung war maßgebend, daß die Vernrteilten zur Zeit der Tat noch keine Kenntnis der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror vom 9. August 1932 und ihren schweren Strafandrohungen gehabt haben.

Wiederaufnahmeverfahren bevorstehend.

3m Zusammenhang mit der durch das Preußisch« Staatsministerium ausae- fprochenen Begnadigung der vom Beuthe­ner Sondergericht zum Tode verurteilten Nationalsozialisten zu lebenslänglichem Zuchthaus verlautet in unterrichteten Kreisen, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens bevorstehen dürfte. Das würde bedeuten, daß entsprechend der Not­verordnung über die Einsetzung von Son­dergerichten der Prozeß noch einmal vor einem ordentlichen Gericht und zwar vor einem Schwurgericht stattfinden wird.

*

Mit der Umwandlung der gegen die fünf SA.-Leute in Beuthen verhängten Todesurteile in lebenslängliches Zucht­haus, hat sich das preußische Staatsmini­sterium den Gutachten der Gnadeninstanzen angeschloffen, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Tat gerade unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen schweren Strafbestimmungen geschehen sei. In der amtlichen Mitteilung über den Begna­digungsakt wird diese Tatsache ebenfalls als entscheidend für die Entschließung des preußischen Staatsministeriums bezeichnet. Wenn bei dieser Begründung an Stelle der Todesstrafe die lebenslängliche Zucht­hausstrafe gesetzt wurde, so wird man daraus schließen dürfen, daß das preußische Staatsministerium offenbar geglaubt hat, dadurch dem Gedanken der Staatsautorität Rechnung zu tragen. Logischerweise hätte nämlich, wenn man sich die Begründung des preußischen Staatsministeriums zu eigen macht, daß nämlich die Verutteilten noch keine Kenntnis von der Notverord­nung hatten, die Todesstrafe so ümgewan- delt werden müffen. daß sie der von einem ordentlichen Gericht verhängten Höchst­strafe gleichgekommen wäre. In diesem Falle wären 15 Jahre Zuchthaus in Frage gekommen, da nicht Mord sondern Tot­schlag festgestellt wurde. Immerhin ist mit der Entscheidung des preußischen Ctaatsministeriums noch nicht das letzte Wort gesprochen. Es ist bereits bekannt, daß das Wiederaufnahmeverfahren dem­nächst in Gang gebracht wird, womit der Fall vor einem ordentlichen Gericht in einem neuen Verfahren noch einmal auf-

Die Verwaltungsreform

Staatsverwaltung und Gemeindeverwaltung

Berlin. 2. Sept. Die preußische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am Freitag nach mehrstündiger Beratung die Verordnung über die Berwaltungsreform verabschiedet. Die Veröffentlichung der Verordnung dürfte im Laufe des Sonn­abend erfolgen.

Die Verordnung über die Verwaltungs­reform, die das preußU^-» Staatsministe­rium heute, wie beabüchtiat. verabschiedet hat, wird sofort in Druck gehen, sodaß man darauf rechnet, daß sie morgen abend der Oeffentlichkeit übergeben werden kann. Sie besteht aus 52 Paragraphen, und ist untergeteilt in zwei Kapitel, über

die Staatsverwaltung und über die Gemeindeverwaltung.

Die Reformmaßirahmen, die mit der Ge­meindeverwaltung Zusammenhängen, wer­den nach Maßgabe der noch zu erlaffenden Durchführungsbestimmungen in Kraft tre­ten, dagegen wird die Inkraftsetzung des Kapitels Staatsverwaltung bis zum 1. 4. 1933 hinausgeschoben.

Grundsätzlich handelt es sich im wesent­lichen bei den heute beschloffenen Maßnah­men um folgendes:

Erstens wird

das Verhältnis der Oberpräsidenten zu de» Regierungspräsidenten

neu geregelt. Der Oberpräsident bekommt eine "Stellung, die etwa einem Staatskom- miffar entspricht, indem er ein Auffichts- recht über die Arbeit des Regierungsprä­sidenten ausübt. Er wird auch in Zukunft allgemeine Anweisungen geben, wie die Verwaltung geführt werden soll, soll sich aber nicht in die laufenden Geschäfte ein­

mischen, damit seine Aufsichtsstellung als Beauftragter des Staatsministeriums nicht beeinträchtigt wird. Daraus ergibt sich schon,

daß das Schwergewicht der allgemei­nen Landesverwaltung in die Regie- rungspräsidien verlegt wird.

Diese Entlastung der Oberpräsidenten hat auch den Sinn, ihnen die Möglichkeit offen zu halten, daß sie nach einer späte­ren Reichsreform auch alsReichsober­präsidenten" fungieren können, also auf­nahmefähig genug sind, die daraus ent­stehende Mehrarbeit zu übernehmen. Bei der jetzigen Neuregelung ergibt sich übrigens auch aus der Stellung des Ober­präsidenten von selbst, daß er in der Lage ist. bei Gefahr im Verzüge die erforder­lichen Anordnungen zu treffen.

Das Verhältnis des Landrats zu den übrigen Kreisbehörden.

Das Prinzip ist hier eine Verstärkung der Stellung des Landrats gegen­über den Fachbeamten. So wird z. B. der Kreisschulrat, der bisher dem Regierungs­präsidenten untersteht, jetzt eine stärkere Anlehnung an den Landrat erfahren. Zum Schulkapitel ist übrigens von beson­derem Intereffe, daß der Entwurf in der heutigen Kabinettssitzung dahin abge­ändert wurde, daß

die Provinzialschulkollegien dem Oberpräsidium unterstellt bleiben, das in Zukunft die Entscheidungen trifft, so daß also in Zukunft auch die sog. Kol­legialitätsentscheidung bei dieser Behörde in Wegfall kommt. In dem sonstigen Teil der Verordnung ist das Staatsministerium übrigens im wesentlichen dem Entwurf gefolgt, den Dr. Bracht ihm vorgelegt hat.

gerollt werden wird. Man wird in der Annahme nicht fehlgehen, wenn man die Entscheidung der preußischen Regierung dahin versteht, daß sie ihrerseits den Weg für das neue Verfahren freimachen wollte. Vor dem ordentlichen Gericht dürfte dann die Tatsache eine große Rolle spielen, daß durch die Flucht eines der Beteiligten ge­wiße Unklarheiten bestehen, die durch die Beuthener Verhandlung nicht völlig be­seitigt werden konnten.

Inzwischen ist die Beuthener Staatsan­waltschaft durch das Justizministerium telephonisch von der Entscheidung des preußischen Staatsministeriums benach- richttgt worden, auch die Verurteilten haben sofort davon Kenntnis erhalten. Die Ueberführung der fünf zu lebensläng­lichem Zuchthaus Verurteilten in die Strafanstalten wird nunmehr stattfinden.

Nationalsozialistische Stellungnahme.

Die Umwandlung der Beuthener Todes­urteile wird von der Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz dahin kommentiert, daß diese Begnadigung als neuer Schlag für das deutsche Empfinden bezeichnet wird. Die NSK. erklärt weiter, man sei sich von vornherein darüber klar gewesen, daß diese Todesurteile niemals vollstreckt worden wären. Wenn die Regierung glaube, daß der heutige Spruch zur Be­ruhigung der Bevölkerung beitragen könnte, so sei sie falsch unterrichtet.

Die Korrespondenz fährt dann fort, alle Anzeichen deuteten daraufhin, daß die fünf SA.-Leute noch heute nach dem Zucht­haus in Eroß-Strelitz übergeführt werden. Die Frauen der Gefangenen seien von der Begnadigung sofort unterrichtet und unter der neuen Erschütterung zusammengebro­chen. Es gelte nun. so schließt die NSK., mit aller Kraft das Wiederaufnahmever­fahren zu betreiben.

Pressestimmen

Ein Teil der Berliner Blätter befaßt sich bereits mit Kommentaren zu der Be­gnadigung der in Beuthen zum Tode ver­urteilten Nationalsozialisten zu lebens­länglichem Zuchthaus, wobei durchweg mit einer Beschleunigung des Wiederauf­nahmeverfahrens gerechnet wird, dem die preußische Staatsregierung nichts in den Weg legen werde.

DerLokalanzeiger" meint, die Entscheidung habe nicht der Auffaffung entsprochen, die bisher über die Absichten des preußischen Staatsministeriums ver­breitet waren. Man hatte angenommen, daß bei einem Teil der Verurteilten eine Umwandlung in zeitlich begrenzte Zuchthausstrafen folgen würde.

DieBerliner Vörfenzeitung" bezeichnet die Begnadigung als ebenso notwendig wie das Urteil und sagt: Nichts anderes kann der unvoreingenonzmen,

Urteilende sagen, als daß die Entscheidung des preußischen Staatsministeriums ein­fach die logische Schlußfolgerung aus der Sachlage ist: Vom rechtlichen, vom mensch­lichen, und damit auch vom politischen Standpunkt.

DieD e u 1 s ch e A l l g e m e i n e Z e i, tung" begrüßt aus Gründen der Mensch­lichkeit die Begnadigung, und aus Grün­den der Staatsautorität ihre Motivierung.

DasBerliner Tageblatt" er­klärt dagegen der Staat verzichte auf einen Strafanspruch, den er sich eigens zur Erhaltung seiner Autorität geschaffen habe. Der Begründung des Gnadenaktes laffe sich entgegenhalten, daß die bevor­stehende Notverordnung lange vorher angekündigt gewesen sei.

Noch unversöhnlicher ist erstaunlicher­weise Stegerwalds OrganD e r Deutsche", der erklärt, wenn in die­sem Falle die Oeffentlichkeit mit einer Be­gnadigung rechnete, so herrschte doch all­gemein die Meinung vor. daß der Anstif­ter zu dem Mord, der Gastwirt Paul Lach­mann, von einer Begnadigung ausgenom­men werde.

Was wird in Preußen?

Gerüchte über die Zusammensetzung de» neuen preußischen Kabinetts.

Wie die Berliner Linksblätter wißen wol­len, sollen die Verhandlung um die Bildung dies neuen preußischen Kabinetts bereits nahe vor der Vollendung stehen. An Einzelheiten wird mitgeteilt, es sei beabsichtigt, an die Spitze des Kabinetts als Ministerpräsidenten eine Persönlichkeit zu nehmen, die nicht aus den Wahlen zum Preußischen Landtag her­vorgegangen ist. Hierbei werde an Männer gedacht, wie etwa den schon früher genann­ten Leipziger Oberbürgermeister G o e r d e- l e r oder Dr. Bracht. Weiter heißt es. statt der bisherigen sieben Minister soll das Kabinett in Zukunft nur noch vier Mini­ster haben. Der Ministerpräsident würde etwa zu gleicher Zeit Finanzminister werden. Ein Nationalsozialist würde vermutlich das Ministerium des Innern und das des Unter­richts übernehmen, welches zudem mit dem Justizministerium verbunden werden solle. Dem Zenttum würde, wie es weiter heißt, ein wirtschaftliches Ministerium zufallen, in wel­chem alsdann die Äufgabenkreise der Land­wirtschaft, des Handels und der Volkswohl- fohrt zusammenzufassen wären; im Zusam­menhang mit dieser Kombination wird der bisherige Wohlfahrtsminister H i r t s i e f e r genannt. DasBerliner Tageblatt" sagt zu diesen Vermutungen u. a., es falle schwer, zu glauben, daß das Zenttum wirklich bereit wäre, einen Pakt zu unterschreiben, der das Ministerium des Innern, also die Verfügung über die Polizei, den Nationalsozialisten über­ließe, d. y. einem Manne, der praktisch von Hitler bestimmt würde.

Der A.D.E.B.

zum Wirtschaftsprogramm

Berlin, 2. Sept. Der Bundesvor­stand des ADGB. beschäftigte sich mit den in der Rede des Reichskanzlers von Papen vom 28. August angekündigten wittschaftspollttschen Plänen der Reichs­regierung. Aeber die Stellungnahme der Gewerkschaften wird erklätt, daß wet­tere Lohnsenkungen eine unerträg- liche Verschärfung der sozialen Bedrängnis der arbeitenden Bevölke­rung sowie eine weitere Schrumpfung der Kaufkraft der breiten Konsumentemnassen und neue gesteigerte Arbeitslosigkeit zur Folge haben würden.

Aeberdies sei der Bundesvorstand der Ansicht, daß das von der Regierung der-