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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhesse«
Rk.M 87. MM. 3Harbntga.8afm
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Anzeiger -er amtlichen Bekanntmachnngen fSr Stadt und Kreis Marburg.
Gnade oder Vollstreckung?
Offener Kampf um das Urteil von Beuthen — Wachsende Erregung der öffentlichen Meinung
Gnadengesuch der Heimat- ] verbände
«leiwitz, 23. Aug, Die Ortsgruppe Sleiwitz der Bereinigten Verbände Hei- «attrener Oberschlefier hat an de« Reichskanzler ein Telegramm gerichtet, in dem auf das Anwachsen der kommunistischen Stimmen dnrch den Uebertritt polnischer Wähler zu dieser Partei hingewiesen wird. Dieser Eroberungssucht hätten die nattona« len Wehrverbände, insbesondere der ober- schlesische Selbstschutz, der Stahlhelm «nd die SA der Nationalsozialisten eine starke Abwehrlinie entgegengesetzt und lediglich au» diese« nationale« Gegensätzen heraus seien die bedauerlichen Vorkommnisse in Potemka z« erklären. Eine Vollstreckung des Urteils an bisher unbescholtenen deutschen Kämpfern würde keineswegs zur Beruhigung beitragen, sondern darüber hinaus innere Unruhe« , und auch eine Gefährdung der Ost - g r e n z e zur Folge haben. Die Ortsgruppe bittet daher um Wiederaufnahme des Verfahrens -der «m Begnadigung der Verurteilten.
Zur Begnadigungsfrage.
Berlin. 22. Aug. Auf die Frage, wie ei« möglicherweise zu erwartendes Gnadengesuch der von dem Beuthener Sondergericht verurteilten SA-Männer beantwortet werde« würde, wird an zuständiger Stelle lediglich erwidert, daß die Regie- rnng unter alle« Umstände« die Staats- autorität wahre« werde.
Die weitere Behandlung der Todesurteile
Beuthen, 23. Aug. Hinsichtlich der weiteren Behandlung der von dem Sondergericht in Beuthen gefällten Todesurteile wird von zuständiger Stelle mitgeteilt: Aus das Verfahren der Sondergerichte finden gemäß §7 der Verordnung der Reichsregierung vom 9. 8. 1932 die Vorschriften der Strasprozeß- odnung Anwendung, soweit nicht in der Verordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Daher ist die Vollstreck- u n g von Todesurteilen, auch wenn sie von Sondergerichten gefällt sind, gemäß §453 der Skrafprotzeordnung erst zu lässig, wenn die Entschließung der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle egangen ist, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebauch zu machen. Da die Sondergerichte Ländergerichte sind, ist die zur Ausübung des Gnadenrechts berufene Stelle in diesem Falle nicht der Reichspräsident oder die Reichsregierung, sondern gemäß Artikel 54 der preußischen Verfassung die preußische Staatsregierung.
Das Verfahren regelt sich, wie bei allen Todesurteilen preußischer Gerichte, nach der allgemeinen Verfügung v. 26.8.1919 über die Zuständigkeit und das Verfahren in Gnadensachen. Es ist selbstverständlich, daß neben möglichster Beschleunigung allen beteiligten Stellen mit Rücksicht aus die Bedeutung der Angelegen- heft sorgfältigste Prüfung obliegt.
Eine amtliche Erklärung
Berlin. 23. Ang. Die Reichsregie- «1«« und die preußische Staatsregierung veröffentlichen im Zusammenhang mit der politischen Situation, die sich nach dem Beuthener Urteil ergeben hat, folgende Kundyebung: „Gezwungen durch Gewalt, taten im innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reichs anfs schwerste gefährdeten. hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregiernng die schärfsten Strafe« gegen de« politisch«« Terror verhängt. Mit dem Augenblick, in dem diese Verordnung i« Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, brr Recht und Ersetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Aawea. düng finden. Die Reichsregierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staates einsetze«, um den Vorschriften des Rechtes unparteilich Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gege« ihre Anordnungen aaflehnt. Ebensowenig wird sich die preußische Staatsregierung durch politische« Druck in
der pflichtmaßige« Prüstm« beeinflusse« lassen, ob sie ihr Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todesurteile aus- üben kann. Die leidenschaftlichen «ov- würfe. Ke in der Oeffeutlichkeit gegen diese Urteile erhoben worden find, s-Men sich gegen die Urheber der blutige« Ereignisse «ad nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit ,u so scharfen Maßnahme« greifen mutzte. Die Reichsregierung wird jede« Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates p ver, fälsche« und die politischen Leidenschaften zu erneuten Ausschreitungen aufzustacheln, zu begegne« wisse«.
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Es handelt sich um eine amtliche Kundgebung, auf deren Abruck die Reichsregierung entscheidenden Wert Iwt. Sollte die Kundgebung von einzelnen Zeitungen nicht gebracht werden, so wird sie, wie wir erfahren, den betreffenden Zeitungen auf Grund einer Zwangsauflage zugehen. Blätter, die sich weigern, sie p veröffentlichen, werden verboten werden.
Em Aufruf Hitlers
(Mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß der Inhalt dieses Aufrufs nach Ansicht der zuständigen Stellen den Bestimmungen der bekannten Pressenotverordnung widerspricht, haben wir den Wortlaut nicht veröffentlicht. Rach den Bestimmungen der Presienotverordnung können derartige Veröffentlichungen aber erfolgen wenn die Zeitung bei Abdruck sich mit dem eventuell beanstandeten Inhalt nicht identifiziert. Mit diesem Vorbehalt übermitteln wir unseren Beziehern die wesentlichsten Teile des Aufrufs.):
In einem Aufruf in dem „Völkischen Beobachter" verweist Hitler zunächst auf die Blutopfer, die die nationalsozialistische Bewegung gebracht hat. Es heW dann in diesem Aufruf weiter:
.^Deutsche Volksgenoffen: Wer von Euch ein Gefühl für den Kampf um die Ehre und Freiheit der Ration besitzt, wird verstehen weshalb ich mich weigerte, in diese bürgerliche Regierung einzutreten. Die Justiz des Herrn von Papen wird am Ende viele Tausende von Nationalsozialisten zum Tode verurteilen. Glaubt man dieses von Blindheit geschlagene, das ganze Volk herausfordernde Vorgehen auch mit meinem Namen decken p können? Die Herren irren sich! Herr von Papen, Ihre blutige Objektivität kenne ich. Ich wünsche dem nationalen Deutschland den Sieg und seinen marxistischen Zerstörern den Verderb, die Vernichtung; pm Henker der nationalen Freiheitskämpfer des nationalen Volkes aber eigne ich mich nicht. Mit dieser Tat ist unsere Haltung diesem na- fionalen Kabinett gegenüber vorgezeichnet. Es mag der Himmel über uns Qualen über Qualen schicken, unsere Bewegung wird auch mit dieser Regierung der Hinrichtung unserer Mitkämpfer fertig werden. Herr von Papen mag ruhig solche Bluttribunale über unsere Bewegung setze«, die Kraft der nationale« Erhebung
wird mit diesem System fo sicher fertig, wie sie den Marxismus trotz dieser Versuche zu seiner Rettung dennoch beseitigen wird. Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils gibt es für uns erst recht nur einen einzigen Lebensinhalt, Kampf und wieder Kampf.
Wir werde« de« Begrifl „«ctionar befreien mm dieser Umklammerung, ernt ehret Objektivität, dere« wirkliches inneres Wese« das Urteil von Beuthen ist. gegen das alle Deutschen aufschreie«.
Herr von Papen hat damit seinen Namen mit dem Blut nationaler Kämpfer in die deutsche Geschichte eingezeichnet. Die Saat, die daraus aber aufgehen wird, soll man künftig nicht mehr durch Strafen besckw'ä- tigen können. Der Kampf um das Leben unserer fünf Kameraden setzt nun ein."
Weitere Proteste
Demonstrationen in Breslau.
Breslau, 23. Aug. Nachdem es bereits heute nachmittag wegen des Beuthener Urteils in Breslau zu Ansammlungen gekommen war, zog in den Abendstunden ein Demonstrationszug duch die Straßen der Innenstadt und brachte Rufe aus wie „Nieder mit dem Schandurteil von Beuthen!", „Gebt uns unsere Kameraden frei!“, „Nieder mit der Papenregierung!". Die Polizei versuchte an mehreren Stellen, den Zug aufzulösen. Als der Zug am Warenhaus Wertheim vorbeikam, ertönte plötzlich eine scharfe Detonation, die unter der Demonstration Erregung hevorrief. Die Täter konnten noch nicht ermittelt werden; es konnte auch noch nicht festgestellt werden, worauf die Detonation zurückzuführen war.
Vor dem Schloß haben bisher ebenfalls noch unbekannte Täter einen Kin
derwagen angezllndet, in dessen Schein einer der Demonstranten dann eine kurze Rede hielt. Als die Polizei im Licht eines Scheinwerfers gegen die Demonstranten mit dem Gummiknüppel vorging, wurde von den Demonstranten auf der Flucht die Scheibe eines jüdifchen Ge- fchästs zertrümmert. Bei den Kundgebungen am Nachmittag wurden acht Personen festgenommen.
Rene Ansammlungen in Beuthen.
DeUthen, 23. Aug. Dor dem Strafe gerichtSgebüude wrd dem Gerichtsgefäng- niS versammelte sich in den Nachmittags- stunden wiederum eine nach Hunderten zählende Menschenmenge, die auf Grund unkontrollierbarer Gerüchte offenbar irgendeine Sensation erwartete. Die Ansammlungen wurden stärker, als der SA.- Führer Reichtagsobgeordneter Hernes, pfammen mit Rechtsanwalt Luetge- brune das Gefängnis betrat, wahrscheinlich um die Verurteilten über die von na- tivnallozialistischer Seite unternommenen Schritte p unterrichten. Zu irgendwelchen Zwischenfällen ist es nicht gekommen.
Don den vberschlesischen Ortsgruppen der NSDAP. und von den Stürmen der SA. und SS. in Oberfchlesien find gestern abend Telegramme mst Protesten gegen das Beuthener Urteil an den Reichspräsidenten, an den Reichskommissar für Preußen mrd den Reichsinnenminister abgegangen. 3« allen größeren nationalsozialistischen Ortsgruppen Oberfchlesiens fanden gestern abend Protestversammlungen statt.
Erklärungen Luetgebrunes
München, 22. Aug. Zum Beuthener Urteil veröffentlicht der Rechtsberater der Obersten SA.-Führung, Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune, folgende Stellungnahme:
,T)as Beuthener Sondergericht hat heute gegen fünf Nationalsozialisten fünf Todesurteile gefällt, die weit über die Grenzen der Partei hinaus stärkste Entrüstung und stärksten Widerspruch gesunden haben.
In meinet mehr als zwölfjährigen politischen Derteidigertätigkeit ist mit kein Urteil vorgekommen, das in tatsächlicher wie in juristischer Beziehung so sehr einen Justizirrtum darstellt wie das Urteil dieses Sondergertchts.
Aus tiefftem Rechtsempfinden heraus wird mit allen Kräften dafür gesorgt werden, daß dieses Fehlurteil aus der Welt geschafft wird und feine Vollstreckung unterbleibt."
Eine neue Stellungnahme Luetgebrunes.
In dem Organ der oberschlesischen Nationalsozialisten „Deutsche O st - front“ nimmt Rechtsanwalt Dr. Luet- gebrune noch einmal Stellung zu den Beuthener Sondergerichtsurteilen. In dem „Der Justizirrtum des Sondergerichts Beuthen“ überschriebenen Artikel wird u. a. erklärt, daß sich unter dem Kommunismus im äußersten Grenzbe- zirk Schlesiens vielfach polnisches Insurgenten tum verstecke. Durch die SA.- und SS.-Leute fühlten sich die Polen und Kommunisten in ihrem bisher fast unbestrittenen politischen Besitzstand bedroht. Terrorakte gegen die SA.- und SS.-Leute seien an der Tagesordnung. Zu ihrer Abwehr feien in den gefährde-