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Sbechessische — 3cftuno—
Anzeiger für (das frühere knrhessifche) Overhessen
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
ihn wiederholt feines Vertrauens
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Bewußte Unwahrheit"
Eine schwere Abfuhr für Brüning
B e r l i n, 28. Juli. Der frühere Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat einen Brief an den ehemaligen Reichskanzler Dr. Brüning gerichtet, in dem er sich mit den Vorwürsen auseinandersetzt, die ihm Dr. Brüning in einer Rede in Frei- bürg gemacht hatte, er habe de, deutsche« Regierung und dem deutschen Volke wider seinen Willen den Youngplan aufgezwungen. Dr. Schacht erklärt, jedermann in Deutschland wisse, datz die Reichs- regierung bereits fünf Wochen vor der Unterzeichnung einhellig t«ls- emschlietz- lich der Zentrumspartei) auf Annahme des Youngplanes gedrängt ««d datz er gegen die Ratifizierung des Yo««g- plaas durch da» Haager Echlutzprotokoll den schärfstem Kampf geführt und schlietz- lich als Protest seinAmtalsReichs, bankpräsident niedergelegt habe. Er wirft Dr. Brüning vor. sich der bewutzte« Unwahrheit schuldig gemacht z« haben und weist dann zum Schlutz darauf h'n. datz Dr. Brüning, der in dkx Freiburger Rede gesagt habe, solche Persönlichkeiten täten bester, bescheiden aus der Oeffentlichkeit zu verschwinden, nach Ratifizierung des Haager Protokolls
sichert «nd um seine Mitarbeit gebeten (!) habe.
Es heitzt in dem »rief wörtlich: Rach der Rattfizierung des Haager Protokolls und des Poungplanes, durch Eie und Ihre Partei, haben Sie zwei Jahre lang immer wieder versucht, mich zur öffentlichen Mitarbeit heranzuziehen. Sie haben mich während meiner amerikanischen Aufklärungsreise übe, de« youngplan telegraphisch Ihres vertrauens versichert, Sie haben mich nach meiner Rückkehr wiederholt zu stun- denlangen politischen Aussprachen gebeten, Sie haben mich im' 2uli 1931 als Berater im Reichskabinett hinzugezogen, Sie haben mich dringend gebeten, die unter Ihrer Politik entstandene Ban- kenkrife zu bereinigen. Sie habe« mich noch Ende September «m llebernahme einer besonderen politischen Auslands««?, gäbe gebeten und jetzt diese Aeutzerung! Das ist selbst für eiuen Partei- politiker allerhand, He-r B r L «i« g.
gez. Dr. Hjalmar Schacht."
die Rede ist, daß weitere Personalveränderungen in Preußen nicht in Frage 'ommen, so bezieht sich dies, wie von zuständiger Stelle betont wird, lediglich darauf, daß die erste Prüfung der sonalangelegenheiten der leitenden preußischen Verwaltungsbeamten, Oderpräsidenten, Regierungspräsidenten und Polizeipräsidenten zunächst abge -
also an, die Gewalt des Reichskommissvrs wesentlich zu beschränken. Ebenso habe Ziffer 4 des Antrages wohl den Sinn, daß De- amtenernennungen und -absetzungen nicht im dem Reichskommissar entzogen, sondern auch den früheren Ministern belassen bleiben sollen.
Eine Prüfung der Frage, ob die begehrte Regelung geeignet sei, die von den Antragstellern beklagten Reibungen und Schwierigkeiten zu verringern, müsse ergeben, datz dieser Erfolg nicht zu erwarten ist, vielmehr eine solche Scheidung der Staatsgewalt m be- besonderem Matz« geeignet sei, Verwirrung im Staatsleben herbeizuführen. Auch der Vertreter der Reichsregierung habe darauf hmgewiesen, datz eine solche Austeilung der Staatsgewalt nach Auffassung der Reichsregierung eine unerträgliche Lage herbeiführen würde. Der Staatsgerichtshof hat sich dann aber, wie auch in früheren Fällen,, die Frage vorgelegt, ob er seinerseits irgendeinen Weg erkennen könne, um den von den Antragstellern vorgebrachten Beschwerden abzuhelfen, ohne der Entscheidung m der Hauptsache vorzugreifen. Er vermag jedoch einen solchen Weg nicht zu sehen.
Gegenüber den Anträgen des Zentrums und der SPD. habe sich das Gericht vor der recht schwierigen Frage gesehen, ob diese beiden Parteien aksiv legitimiert sind, als Antragsteller aufzutreten. Es habe zu dieser Frage keine Stellung genommen. Es will die Entscheidung hierüber der Entscheidung zur Hauptsache vorbehallen, denn dieser Antrag der Fraktionen läuft darauf hinaus, die Anordnungen der Verordnung vom 20. 3uh in ihrem wesentlichen Teil zu lähmen. Der Reichskommissar soll sich nach dem Anträge jeder Tätigkeft enthaften. Einen so weftgefatzten Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung anzunehmen, würde aber gleÄbedeutend sein mit einer Entscheidung in der Hauptsache.
Gerade weil der Staatsgerichtshof sich auherstande gesehen hat, dem Verlangen emer vorläufigen Regelung zu entsprechen, legt er besonderes Gewicht darauf, datz bas Ver
nicht scharf genug gegen diese zweckhaste Der- mengung von rein parteimäßigen Gesichtspunkten mit staatspolitischen Fragen wenden.
Die „Deutsche Zeitung" bezeichnet die Ablehnung des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht nur als einen juristischen, sondern vor allem einen ungeheuren moralischen Erfolg der Reichsregierung, der bte Atmosphäre reinigen und so die Voraussetzung für eine gedeihliche Fortsetzung des begonnenen Säuberungswerkes in Preußen schaffen werde. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur Hauptsache werde nicht so bald zu erwarten sein. Die Zwischenzeit werde benutzt werden wüsten, um Preußen auf dem jetzt beschrittenen Wege der Säuberung und Ordnung ein gutes Stück voranzubringen.
Weitere
Personalveränderungen
Berlin, 25. Juli. Wie wir erfahren, beschäftigt sich der stellvertretende Reichs- kommiftqr für Preußen, Dr. Bracht, gegenwärtig mit der Frage, ob auch unter den preußischen Landräten uncnft- chiebbare Personalveränderungen vorgenommen werden müssen. Wenn in einem Berliner Vormittagsblatt davon
ft Berlin, 26. Juli. Die Verordnung de« Reichspräsidenten über die Aufhebung des Ausnahmezustände s wird heute mittag veröffentlicht werde«. Sie enthält nur zwei Paragraphen:
I datz die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20.7. über die ■ Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes über Berlin «nd die Mark Brandenburg aufgehoben wird;
2. datz die erlassenen Verbote von periodischen Druckschriften in Kraft bleiben.
Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung, also heute mittag in Kraft.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes
Leipzig, 25. Juli. In der Streit« fache zwischen dem Lande Preußen und dem Deutschen Reich verbündete heute mittag um 13.10 Uhr der Vorsitzende des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich als Entscheidung, datz die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgewie- fen werden.
Zur Begründung der Entscheidung des Staatsgerichtshofes führte der Vorsitzende u. a. aus: Datz der Staatsgerichtshof grundsätzlich für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, nn Laufe eines Verfahrens vorläufige Anordnungen zu treffen, ist wiederholt ausgesprochen worden. An dieser Auftastung hält der Staatsgerichtshof fest, lieber die Anträge auf Erlatz einer einstweiligen Verfügung kann der Staatsgerichtshof aber nur dann entscheiden, wenn und insoweit er für die Streitigkeiten, um die es sich bei dem Verfahren in der Hauptsache Handeft, zuständig ist. Diese Frage der Zuständigkeit für die Hauptsache ist von Amts wegen zu prüfen. Wefter wird festgestellt,, datz die antragstellenden preutzischen Staatsminister m dem gegenwärtigen Streit das Land Preußen zu vertteten berechtigt sind.
Allerdings seien sie ihres Amtes oder wenigstens ihrer Amtsfunktionen enthoben. Diese Enthebung aber sei erfolgt in Durchführung der Verordnung vom 20. Juli 1932, deren Rechtsgüttigkeit im vorliegenden Veftahren zu klären sei.
Der Staatsgerichtshof habe, heitzt es weiter, in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, datz eine von ihm zu erlassende einstweilige Verfügung die endgültige Entscheidungnicht vorweg nehmen daff, da sie insbesondere nicht auf der Grundlage ergehen kann, datz der Staatsgerichtshof sich den Rechtsstandpuntt des einen oder des anderen streftenden Teiles zu eigen macht. Das Ziel einer solchen vorübergehenden Regelung sei, ein möglichst vereinfachtes, reibungsloses, die Belange beider Telle schonendes Verhältnis ihrer wechselseitigen Beziehungen bis zur Endentscheidung herbeizuführen. Angesichts dieses Zweckes einer einstweiligen Verfügung erscheint es nicht angängig, die von Preutzen begehrte Verfügung entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung neu formuliert en Anträge zu erlassen. Prüfe man diesen Antrag zunächst in fernen Einzelheiten, so könne kein Zweifel darüber bestehen, datz er darauf bin* ausläuft, die Regierungsgewalt in Preutzen solle vorkäufig zwischen, dem Reichskommissar und den bisherigen Mmrstern geteilt werden. Die mündliche Verhandlung habe erst recht keine Zweftel darüber getanen, datz eine Teilung der Regrerungsgewalt zwischen dem Reichskommissar und den jetzt Sagenden preutzischen Mmistern der Srnn des Antrages sei. Das gehe rnft besonderer Klarheit aus der Ziffer 3 hervor, bte bte
fahren in der Hauptsache rnft möglichster Beschleunigung durchgeführt wird und vertraut darauf, datz bas nötige Material thm mit ber Beschleunigung jugeleitet wird, bte bet Sachlage entspricht. Der StaatsgerMs- hof verkennt aber auch nicht, daß auch bet bem besten Willen aller eine Entscheidung in der Hauptsache eine gerat He 3 ett in Anspruch nehmen mutz. Wte lange ber Zeitraum zu bemessen ist, so fuhr Prast- betrt Dr. Bumke fort, vermag ig w i« sagen. Ich muh aber auf bte. Möglichkert hinbeuten, datz sch bte Notwendigkeit ergibt, beftrittene Behauptungen tatsächlicher Art nachzuprüfen, selbst (Ermittlungen anzustellen und selbst Beweise zu erheben. Ich hebe bas hervor, um vor bem Glauben zu warnen, bah bte Entscheidung nur eine Frage non Tagen sein könne.. Das verwehff sowohl die Aff der Sache rote auch die Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofes, an die er gebunden ist.
Die „Kölnische 3<iW ft» Entscheidung des Staatsgerichtshofes.
Zu der Entscheidung des Staatsgerichisho- fes schreibt die „Kölnische Zettung" il a.» man könne den klugen EntMuh des Staatsgerichtshofes im Interesse der rechtlichen und polftischen Klarheit nur begrüben. Das Vorgffecht, denn als solches stellte sich bet Versuch, eine Vorentscheidung zu erlangen, bar, sei von den ehemaligen preu- bischen Ministern verloren worden. Das Hauptgefecht werde erst nach den Retchstags- roahlen, am 5. August, ausgetragen, ober womöglich wegen'mangelnder Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes überhaupt nicht geliefert werden.
Die „Deutsche Tageszeitung" führt aus, mag das Urteil ausfallen wie es will, das eine muh jedenfalls festgestellt werden: Die politische Sette ber Vorgänge hat ihre Klärung bereits gefunben. Wenn hier unb da immer noch Bedenken föderalistischer Aff gegen die Einsetzung eines Reichskommissars in Preutzen erhoben werden, so kann man sich gerade als überzeugter Föderalist
schloffen ist.
Dr. Bracht hat, wie wir weiter ersah, ren, die Aushebung der Immunität des Landrats Hausmann beantragt, gegen den ein Verfahren wegen Be- fchimpfung der alten Armee eingeleitet werden fall. Handrat Hausmann war, wie erinnerlich, seinerzeit Mittelpunkt einer heftigen Auseinandersetzung der Oeffentlichkeit, in der ihm der Vorwurf gemacht wurde, datz er in einer öffent- lichen Wahlrede herabwürdigende Aeutzerungen über die alte Armee getan habe.
Hindenburg und die Ministerpräsidenten.
Darmstadt, 25. Juli. Bekanntlich hatte Staatspräsident Adelung in seinem Schreiben an den Reichskanzler, das auch dem Reichspräsidenten zuging, den Wunsch geäutzert, der Reichspräsident möge ihn demnächst empfangen, damit er die Beforgnis Heftens zu den Berliner Vorgängen persönlich vorbringen könne.
Der Reichspräsident hat den hessischen Staatspräsidenten nun gebeten, von einem Besuch in Neudeck abzusehen. Er werde vom 9.—12. August voraussicht, lich in Berlin sein und behalte sich vor, die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder dann in Berlin zu empfangen.
Endlich aufgehoben
B e r l i«, 25. Juli. Der kommissarische preußische Minister des Inner« hat hem preußischen Staatsministerium eine Vorlage gemacht, wonach der Beschluß des preußische« Staatsministeffums vom 25.6. 1930 insoweit ausgehoben w rd. al» er die Teilnahme von Beamten an der Rattonalsozialistischen Deutschen Arbeiter- Partei verbietet.
Der Ausnahmezustand aufgehoben
Die Niederlage der ehemaligen preußischen Minister vor dem Staatsgerichtshof Das Säuberungswerk wird fortgesetzt