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Deutschlands Erklärung in Eens

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ohne wirkliche Gleichberechtigung Deutschland lehnt die Genfer Entschließung ab

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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen für Stadt «nd Kreis Marburg.

In einigen Zeitungen werden Eerüchte wiedergegeben, daß die preußischen Mi­nisterialdirektoren gegen die Maßnahmen der Reichsregierung sich auflehnen; es ist sogar von einerRevolution" der Ministerialdirektoren gesprochen. Bon zu­ständiger Stelle werden diese Eerüchte und Behauptungen als haltlose Kombinationen bezeichnet.

Die Mehrzahl der abgesetzten politischen Beamten, darunter auch Oberpräfident Haas-Kassel hat gleichzeitig mit der Mitteilung von ihrer Amtsniederlegung eine Rechtsverwahrung eingelegt.

Milderung des Demonstrationsverbotes.

Berlin, 22. Juli. Nachdem in den letz­ten Tagen die Störungen der öffentlichen Ordnung wesentlich nachgelassen haben, hat der Reichsminister des Innern durch eine Verordnung vom 22. Juli 1932 Milderun­gen des bestehenden Demonstrationsver­botes vorgenommen. Das Verbot von Ver­sammlungen unter freiem Himmel «nd vo« Aufzügen gilt nach der neuen Verordnung, die mit Sonntag, dem 24. Juli 1932 in Kraft tritt, nicht mehr für Feiern, Trach­tenfeste und sonstige Veranstaltungen, die der Förderung künstlerischer, kul­tureller oder heimatlicher Zwecke dienen, wenn sie von Körperschaften oder von Vereinigungen unpolitischer Art ver­anstaltet werden. Jedoch find auch diese Veranstaltungen 48 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde anzumelden und können im Einzelfalle verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittel­bare Erfahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu besorgen ist. Für Ver­anstaltungen die am Sonntag, 24. Juli 1932 stattfinoen sollen, und für die daher die 48stündige Anmeldefrist nicht mehr ein­gehalten werden kann, hat der Reichs­minister des Innern den Landesregierun­gen empfohlen, aus der Nichteinhaltung der Anmeldefrist keinen Anlaß zu nehmen, die Veranstaltungen, die gerade für diesen Tag an verschiedenen Orten geplant find, nicht zuzulassen. In einem Rundschreiben an die Landesregierungen hat der Reichs­

arbeit nur möglich ist, roemt die weiteren Arbeiten der Konferenz auf der Grundlage der zweifelsfreien Anerkennung der Gleichberechtigung der Na­tionen erfolgen."

Die Gleichberechtigung der Nationen ist der entscheidende Grundsatz des Völkerbundes ebenso wie der Staatengemeinschaft über­haupt. Mit dem Gefühl nationaler Ehre und internationaler Gerechtigkeit wäre es nicht vereinbar, wenn die Konferenz die Regeln und Grundsätze für die allgemeine Abrüstung der

ÄbertMsche Zeitung

Nadolnv verlas dann im Namen der Reichsregierung folgende

Entschließung:

Die deutsche Regierung ist be reit, auch weiter an den Arbeiten der Abrüstungs- konferenz teilzunehmen, um mit aller Kraft dazu beizutragen, datz im Sinne des Artikels 8 der Völkerbundssatzung ein wirllich entscheidender Schritt in der Rich­tung auf di« allgemeine Abrüstung getan wird. Namens der deutschen Regierung mutz ich aber heute aussprechen, datz ihre Mit-

Berlin. 22. Juli. Auch Dr. H i r t - siefer hat fich bereit erklärt, die laufen­den Geschäfte des bisher von ihm geleite­te« Wohlfahrtsministeriums abzugeben. Die Geschäfte des Ministeriums hat Staatssekretär Scheidt übernommen. Damit ist die llebergabe sämtlicher preu­ßischen Staatsministerien an die durch de« Reichskommissar Beauftragte« vollzogen.

Die .vderhefstsche Settmtg' et- scheint sechsmal wkchentlich. Be- znqspreis monatl. t. Marburg 2.02 SM ausschl. ZuskellrmgogebOhr, bei unsren Agenturen 1,93 GM zuzügl. Zustellung-! gebühr. durch bie Post 2.25 GM. Für etwa durch Streik, Maschiueudefektoder elementare Greignifle auofalleud« Kümmern wird kein Ersah ge­leistet. Verlag, Dr. §. Hitzerot-, Druck der Unib-Buchdruckeret Zeh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 2054n. Rr. 2055 Postscheckkonto: A«t Frankfurt «. M. Rr. 5015. SprechM der Redaktion tew 10M e*

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Das Ministerium vollzählig

Demonstrationsverbot gemildert

Minister des Innern ferner ausgeführt, daß gewöhnliche Leichenbegängnisse, herge­brachte Hochzeitszüge, kirchliche Prozes­sionen, Bittgänge, Wallfahrten und über­haupt Veranstaltungen gottesdienstlicher Art nicht unter das Demonstrationsverbot fallen, weil sie nicht als Versammlungen oder Aufzüge im Sinne der hier in Be­tracht kommenden Vorschriften anzusehen sind. Das Gleiche gilt von sogenanten ge- ländespottlichen Uebungen, sofern sie nicht demonstrativen Charatter tragen.

llrlaubssperre für die Berliner Polizei.

V e r l i n, 22. Juli. Der Militärbefehls­haber für Groß-Berlin und Brandenburg, Generalleutnant von Rundstedt, hat heute nachmittag den Berliner Polizei­präsidenten angewiesen, für die Berliner Schutzpolizei sofort die Urlaubssperre zu verhangen. Die Beamten, die sich unter­wegs befinden, werden sofott telegraphisch zurückgerufen werden. Vorliegende Ur­laubsgesuche werden vorläufig nicht berück- fichttgt. Die Sperre erstreckt sich auf die Beamten aller Grade. Auch die von der Schutzpolizei jährlich veranstalteten Gesell­schaftsreisen, die zur Zeit gerade unter­wegs find, werden von der Sperre betrof­fen und ebenfalls zurückgerufen werden.

Heimannsberg freigelaffen

Berlin, 22. Juli. Der Militärbefehls­haber für Droßberlin und Provinz Bran­denburg teilt mit:

Aus Kreisen der Schutzpolizei war dem Militärbefehlshaber am 21. Juli dienst­lich gemeldet worden, daß der Polizei­major Encke im Einvernehmen mit Polizeikommandeur Heimannsberg und Herrn (Earlbergdie Wieder­einsetzung des Polizeikommandeurs Heimannsberg in fein bisheriges Amt auf gesetzwidrigem Wege betreibe.

Auf Grund dieser Anzeige wurden die drei Genannten am frühen Morgen des 22. Juli in Schutzhast genommen. Die Untersuchung, die sich über den 22. Juli hingezogen hat, hat ergeben:

Die Ermittlungen gegen den Polizei­major Encke geben Anlaß zur Einleitung einer strafrechtlichen Verfol­gung. Er verbleibt in Schutzhast. Dem Polizeikommandant Heimannsberg konnte die Teilnahme an den Bestrebun­gen des Polizeimajors Encke nicht nach­gewiesen werden. Polizeikommandeur Heimannsberg hat betont, daß er solche Bestrebungen unter allen Umständen ad- lehnen würde. Der gegen Herrn Earl» bergh bestehende Verdacht hat sich nicht ausreichend bestätigt. Die beiden Letzt­genannten wurden aus der Schutz­haft entlassen.

Staaten ststlegen wollte, aber gleiDellig Deutschland oder andere Staaten an diesen allgemeinen Regeln und Grundsätzen nicht teilnehmen liebe, sondern irgendeinen Staat einem diskriminierenden Aus­nahmeregime unterwerfen würde. Das würde die vertraglichen Ansprüche verletzen, die Deutschland zustehen und auf'die es unter keinen Umständen verzichten kann. Die deutsche Regierung mutz zu ihrem tiefen Be­dauern feststellen, datz die vorliegende Entschließung diesem Standpunkt kerne Rechnung trägt. Die deutsche Re­gierung mutz darauf bestehen, datz diese Zwei­fel dadurch beseitigt werden, datz die Gleich­heit aller Staaten hinsichtlich der nationalen Sicherheit und hinsichtlich der Anwendung aller Bestimmungen der Uebereinkunft ohne weiteren Verzug zur Anerkennung gelangt.

So weit die Erllärung, zu der mich meine Regierung beauftragt hat. Ich gebe der Hostnung Ausdruck, datz die Voraussetzung, von der Deutschland seine weitere Haltung abhängig machen mutz, bald erfüllt sein wird, und datz wir gemeinsam mit Ihnen in die zweite Phase der Ko nferenz werden eintreten können, von der ich hoffe, dotz sie ergebnisreicher sein wird als die erste, und datz sie uns ans Ziel bringen wird.

Mit Nachdruck oertrat auch Graf Ap- ponyi die Frage der Gleichberechtigung. Er sprach sich sehr schaff'dagegen aus, datz die Konferenz nicht schon jetzt zu einer einmütigen Anerkennung der Gleichberechtigung aller Staaten gekommen sei und schlotz sich in die­sem Punkte vorbehaltlos den Ausfüh­rungen des deutschen Vertreters an.

Der englische Außenminister Sir John Simon erhob sich spontan und beglück­wünschte ihn zu seinen Ausführungen. Die französische Delegation verhartte in eisi- gem'Schweigen.

Sir John Simon «rllärte, die Re­solution stelle keineswegs ein endgültiges Er­gebnis der Abrüstungsverhandlungen dar. Er habe Verständnis für die von einigen Staaten geäußerte Besorgnis, datz sie sich am Ende der Konferenz ht einem Sonderzu­stand befinden würden. Wenn man diese Frage aber jetzt aufwerfe, so könne mit gleichem Recht die französische Delega­tion verlangen, daß ihre Forderungen be­züglich der Sicherheit behandelt würden.

Der französische Ministerpräsident

Herriot

legte den Standpunkt der ftanzösischen Re­gierung zu der Resolution dar. Er erkläffe, datz die Resolution niemanden voll'be- irl'edige. Besonders starke Vor­behalte brachte der französische Vertreter zu den aut amerikanischen Wunsch in die Resolution aufgenommenen Richtlinien für die Herabsetzung der Effektivstärken vor. Er er- kläffe u. a daß man vor endgültigen Be- schlüsien in dieser Frage auch diegehei­men Organisationen' berücksichtigen müsie, und datz man bei der Festsetzung der Effektivstärken fich nicht aut die Bevölkerungs­zahl allein beschränken würde. Zum Schluß legte Herriot nochmals den bekannten Stand­puntt der französischen Regierung zu den Beziehungen zwischen Sicherheit und A b - rüstung dar.

Der Schluß der Aussprache ist für morgen vormittag 10 Uhr angesetzt worden.

Haftbefehle

ff. Berlin, 23. Juli. Amtlich wird mitgeteilt: Der Militärbevollmächtigte von Groß-Berlin und der Provinz Branden­burg hat am 22. Juli gegen die Reichs­bannerführer Major a. D. Anker und Robert Breuer Schutzhaftbefehl erlafien. Die beiden Genannten find, wir sich aus einem Artikel der Börfen-Zeitung vom 22. Juli und einer Vernehmung des Be­richterstatters der genannten Zeitung er­geben hat, dringend verdächtig, in einer Versammlung der Eisernen Front am 20. Juli die Reichsregierung und die Trä-

Eenf, 22. Juli.

Die Einzelberatungen über den Resolu­tionsentwurf der Abrüstungskonferenz find heute vormittag abgeschlosien worden. Unverändert angenommen wurde die Bestim­mung, daß die gegenwärtige Resolution in keiner Weise die Haltung der Konferenz be­züglich späterer Abrüstungsmatznahmen und beäügltd) der Vorschläge politischer Aff, die von einigen Delegationen eingebracht worden find, beeinträchtigt. Damit hat der Hauptaus­schuß auch die deutsche Forderung nach Gleich­berechtigung beiseite geschoben.

3m der Nachmittagssitzung des Hauptaus- fihufles der Abrüstungskonferenz ergriff als erster Botschafter Nadolny das Wort, um am Schluß seiner Rede eine formulierte Erklärung der Reichsregiarung zu verlesen. Radolny führte aus:

Die Verallgemeinerung der «ns auferlegren Abrüstung sollte eine der ersten Aufgaben des Völkerbundes sein. So ist es uns im Jahre 1919 versprochen worden. Heute schreiben wir 1932! Ich will mich nicht lange bei der Ver­gangenheit aufhalten, aber niemand wird be­streiten können, daß das deutsche Volk wäh­rend dieser ganzen Zett die größte Geduld und die größte Mäßigung an den Tag gelegt hat, und Sie werden, glaube ich, alle mit mir dar­über einig sein, daß wir im Verlaufe dieser Konferenz eine gleiche Haltung gezeigt haben.

Auch diese Konferenz ist eine Konferenz für die Liquidation der Vergangenheit. Sie hat die Aufgabe, einen weiteren Abschnitt der Nachkriegsgeschichte zu beendigen, der schon längst hätte abgeschlosien werden müsien. Die Konferenz ist an einem wesentlichen Wende­punkt angelangt. Monatelang haben die Völ­ker der ganzen Welt voll Staunen das merk­würdige Schauspiel unserer Arbfft verfolgt, ohne das geringste greifbare Ergebnis wahr­nehmen zu können. Unter den zahlreichen Vorschlägen und Anregungen, die der Konfe­renz vorgelegt worden sind, gibt es zweifellos solche, die sehr wertvoll sind, wie den großen Plan des Präsidenten Hoover und die ita­lienischen Vorschläge hinsichtlich der gualita- itoen Abrüstung. Alle diese verschiedenen Vorschläge haben in der ganzen Welt große Hoffnungen erweckt. Aber gegen allen guten Willen haben sich bedauerlicherweise Kräfte der Verneinung erhoben und durch Gegen­wirkungen int einzelnen die Arbeiten ge­hemmt? Die öffentliche Meinung kann die Ziellosigkeit, in der sich die Konterenz so ost verloren hat, nicht verstehen.

Radolny kritisierte dann die vorgelegte völlig inhaltlose Entschließung im einzelnen.

Die deutsche Abordnung, so fuhr Nadolny fort, ist demnach nicht in der Lage, die Ent­schließung vom Gesichtspunkt der in ihr vor­gesehenen Abrüstungsmaßnahmn als befffedi-- gend anzusehen. Trotz dieser schwerwie^nden Einwände hätte sich die deutsche Abordnung vielleicht in der Hoffnung, daß andere ener­gische Anstrengungen im zweiten Teil der Konferenz folgen würden, mit einer einfachen Stimmenthaltung begnügt oder die Entschlie­ßung möglicherweise unter gewißen Vorbehal­ten annehmen können, wenn sie jenen Grund­satz anerkennen würde, ohne den kein Ergeb­nis dieser Konferenz für Deutschland annehm­bar ist: nämlich

den Grundsatz der Gleichberechtigung

Wir haben bisher an den Arbeiten der Konferenz unter der Voraussetzung teilgenom- tnen, daß diese Gleichberechtigung anerkannt würde. Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt gekom­men, wo sich die Konferenz über diesen Grund­satz und seine praktische Anwendung aus­sprechen mutz, und zwar aus folgenden Grün­den: Die Entschließung enthält gewisie Be­stimmungen, die uns neue Verpflichtungen auferlegen würden, die wir bisher nicht zu tragen haben. Sie wissen alle, daß Deutsch­land niemals eine Unterschrift unter ein Ab­kommen wird setzen können, das nicht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung beruht. Auf diesen Grundsatz können wir nicht verzichten. Unter diesen Umständen ist es uns ttotz un­seres besten Willens leider nicht möglich, die Entschließung anzunehme-

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