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Sonnabend, den 1K.-alt IM

Di- .Vlxrhefflsch« Setfung* * schrmt sechsmal ivSch-niNch. S5e- ,uq«r>rei« monott L Marburg 2.02 SM. -m«schl. Zastrllrmg«g-bSbr. bei unsren Agenturen 1,93 SM. zuzügl. Znstellungt^ebühr, durch die Post 2.25 GM. Für etwa durch Streik, Maschtueudesektvder elementare Ereignisse axsavend« Runnnern wird kein Ersatz ae- leistet. Verlag, Dr. E. Hitzerotb. Druck der Un ch-Buckdruckerei geb. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 2054tu Rr. 2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5015. SprechM der Redaktion von 1011 ** M1 vbr.

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Anzeiger für (das frühere knrhefsifche) Oberheffe«

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Anzeiger der amtlichen Belanntmachunge« für Stadt «nd Kreis Marburg.

Geteilte Auslegungen

Deutschland lehnt eine Rückkehr zum Young-Plan ab Frankreich hält an seinem alten Standpunkt fest

Herriot restlos zufrieden

Der deutsche Standpunkt

ft Paris, 16. Juli. Der Senat ver­abschiedete in den späten Abendstunden des Freitag das Finanzprogramm ohne Abänderungen. Die Kammer wird sich nun­mehr in zweiter Lesung damit beschäftigen.

3m Laufe der Senatssitzung gab Her­riot Erklärungen über die Ergebnisse der Lausanner Konferenz ab. Er be­tonte, daß die beiden Grundsätze, von denen sich die französische Abordnung in Lausanne habe leiten lassen, die Begrenzung des Mo­ratoriums auf die Dauer der Konferenz und eine enge Verbindung der Reparationen mit den internationalen Schulden gewesen sei.

Er unterstrich mit besonderem Nachdruck die Harteäckigteit, mit der man deutsche» feite an den politischen Forderungen feftgehalten habe, und erklärte, daß die französischen Abordnungen in keinem Augenblick über diesen Punkt aoch nur di« geringste Illusion und kleinste Hoff.

nungen gelassen habe.

Meine Haupfsorge", so hob Herriot. her­vor.war nicht die Endsumme, was mich besonders beschäftigte, war die Wahrung der absoluten politischen Unab­hängigkeit meines Landes!" Das Ergebnis der Lausanner Konferenz setzt sich aus drei Hauptpunkten zusammen:

Der Grundpfeiler sei die Finanzregelung mit Deutschland.

Der zweite Punkt das Gentleman- Agreement. aus dem eindeutig hervor­gehe, dah das Lausanner Abkommen erst endgültig werde, wenn eine befriedi­gende Lösung mit Amerika er- zi elt worden sei.

Wen« nicht, so tritt die Rechtslage «in, die vor dem Hoover-Morator imn be­standen hab«.

Der dritte Punkt sei schliehlich das fran- z ösich-englische Abkommen, in dem die Bedeutung festgestellt sei, die in einer engen englisch-französischen Zu­sammenarbeit liege.Wir sind der Auffassung gewesen,.dah wir mit einem gro- hen Land, wie England, die gefährlichen Zollverhandlungen nicht fortsetzen dursten.

Um Ordnung in die grohe europäische Familie zu bringen, muhte «ine Eini­gung zwischen den beiden großen Län­dern geschaffen werden, denen durch so Dick geschichtliche Ereignisse und durch ihr« Vergangenhest das Recht und die Pflicht als ersten gebührt gegenüber den anderen Ländern.

Die Ausführungen Herriots wurden mit grohern Beifall aufgenommen.

Eine Erklärung des englischen Autzen- ministers.

Genf, 15. Juli. Der Völkerbundsrat trat heute nachmittag zu einer öffent­lichen Sitzung zusammen, um zu der Frage der Einberufung einer W e I t- wirtschastskonferenz und der finanziellen Hilfsaktion für Oesterreich Stellung zu nehmen. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gab der englische Außenminister Sir John Simon eine Er­klärung über die englisch-franzö­sische Vereinbarffng ab. Er gab seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß Italien und Belgien der Einladung zum Beitritt bereits gefolgt seien und be­tonte, daß die Einladung sich nicht etwa auf die Lausanner einladenden Mächte beschränke, sondern auch für andere Staa­ten gelte. Sir John Simon erklärte, er sei überzeugt, daß die von Großbritannien inaugirierte Methode der Zusammen­

arbeit zu einer Stärkung des Völkerbun­des führen werde und in diesem Rahmen insbesondere zu einer Vertiefung der Ar­beiten d^r europäischen Studienkommis­sion, deren Begründung Briand sicherlich als einen neuen Schritt zu einer euro­päischen Zusammenarbeit begrüßt haben würde. v-

Berlin, 15. 3rili Angesichts bet w* derspruchsvollen Auslegung, die das Gent­leman-Agreement der Gläubigerrnächte und feine Tragweste für Deutschland noch immer in einem Teil der Presse findet, wird von zuständiger Stelle erneut mst allem Nachdruck darauf hingewiesen, dah für Deutschland le­diglich die Abmachungen bindend sind, an denen es beteiligt ist.

Eine Anleihe für Oesterreich

Anschlutzverbot auf zwanzig Jahre

ff. Genf, 16. Juli. Der Völkerbunds- rat hat am Freitag abckld das Protokoll über die Anleihe an Oesterreich unter Stimmenthaltung Deutschlands angenom­men.

Oesterreich erhält auf Grund des Anleihevertrages eine Anleihe in Höhe von 300 Millionen Schilling, hat sich aber dafür erneut auf das Genfer Protokoll verpflichten müsien, daß ein Anschluß- ve r b o t vorsieht und zwar bis 1952.

Trotz der durch den Völkerbundsrat be­willigten Anleihe an Oesterreich hat sich die österreichische Nationalbank zu der Er­klärung eines Transfer-Moratoriums ge­zwungen gesehen. Nach einer Mitteilung des Bundeskanzlers sind keine geheimen Abmachungen einer Anleihegewährung ver­boten. Das Anleihe-Protokoll wird am Mittwoch im Hauptausschuß des National­rates beraten werden.

Der deutsche Vertreter, Gesandter Göp­pe r t, enthielt sich der Stimme; er be­gründete seine Stimmenthaltung mit fol­gender Erklärung:

Die zur Erörterung stehende Anleihe basiert auf dem Protokoll, das anläßlich der damaligen Völkerbundsanleihe für Oesterreich (d. h. im Jahre 1922) verein­bart worden ist. Deutschland war zu jener Zeit nicht Mitglied des Völkerbundes und ist an den diesbezüglichen Verhandlungen in keiner Weise beteiligt gewesen.

Die deutsche Regiermy, sieht sich nicht in der Lage, sich dem Protokoll ihrer­seits anzuschließen.

Der Jnternattonale Gerichtshof im Haag hat bekanntlich int vergangenen Jahre

keineswegs zu einer einhelligen Austastung über die Tragweite des Protokolls gelan­gen können. Davon abgesehen ist die deutsche Regierung der Ansicht, daß eine finanzielle Hilfsaktion nicht mit politischen Bindungen irgendwelcher Art oerquickt

'werden sollte. "

Aus diesen Gründen kann die deutsche Regierung dem vorliegenden Anträge nicht beitteten. Um indeß die hier in Rede stehende Anleiheaktion nicht zu stören, werde ich mich der Stimme enthalten. Die deutsche Regierung hofft übrigens, zu der finanziellen Sanierung Oesterreichs auch ihrerseits durch eine finanzielle Trans­aktion beittagen zu können.

Die österreichische Regierung verpflichtet sich in dem Protokoll, die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Budget zu ergreifen und eine Budget- und Finanzreform durch- zu führen. Die österreichische Währungs­politik setzt sich, so heißt es in dem Pro­tokoll weiter, das Ziel, in möglichst ku^er Zeit den Unterschied in der Bewertung des Schillings im Inlands gegenüber dem Auslände aufzuheben. Die Regelung der Derhältniste bei der Credit-Anstalt sei ein wichtiger Teil des Reformprogramms.

Die einzelnen Artikel des Protokolls werden mit einer Präambel eingeleitet, in der es heißt, daß die das Protokoll unterzeichneten Staaten bereit sind, Oester­reich die erbetene Hilfe zu gewähren. Diese Staaten einschlietzlich Oesterreichs, so heißt es in dem Protokoll wörtlich, er­klären, diese Hilfe auf das Protokoll vom 4. Oktober 1922 zu gründen mit allen Ver­pflichtungen, die es enthält.

Eine Volkssportorganisation?

Aus Berlin wird gemeldet: Bekannüich hat Reichswehrminister Sroene, an­läßlich des Verbots der SA. die Schaffnng einer Lolksfportorganisation geplant. Die­ses Projekt ist jetzt vom Reichsminister Freiherr von 8aql aufgenommen wor­den. Das Reichsinnenministerinm plant die zum Teil schon vorhandenen Lokks- sportschnlen zn einer einheitlichen Organi­sation und unter einheitlicher Lektnng zv- sammenznfassen. Den Jugendverbänden und anderen Bünden soll ermöglicht wer­den, ihre Unterführer an Volkssport- kursen in diesen Schulen teilnehmen zu lasten. Im Reichshaushalt ist unter dem Titel:Schaffung einer einheitlichen Sportorganisation der deutschen Jugend«

bereits eine Summe von 1,5 Millionen angefordert worden, die für das Projekt des Reichsinnenministers verwandt wer­den soll. Ziel des Projektes ist die kör­perliche Ertüchtigung der Jugend nach ein­heitlichem Muster.

Reuwahleu in Thüringen.

Weimar, 15. Juli. Der Landtag von Thüringen beschloß am Freitag nach­mittag bei Stimmenthaltung der Deut­schen Dolkspartei und des Staatsparteilers mtt den Stimmen aller übrigen Abgeord­neten seine Auflösung zum 30. Juli 1932 und zugleich damit die Zusammen­legung der Landtagswahl für den sechsten Thüringer Landtag mit der Reichstags­wahl auf den 31. Juli. Die Aenderung der Wahlordnung, die eine Zusammen­legung in so kurzer Frist ermöglichen soll, wurde dem Innenministerium überlasten.

Die deutsch« Delegation Nt Laustnme hat von Anfang an sich den Bemühun­gen, die insbesomder« von den Franzosen ausgingen, widerfetzt, eine Verbindung zwischen der Reparatiansfrage und dec Frage der interalliierten Schulden an Amerika herzustellen und alte Versuche, den Lausanner Pakt von der Regelung der Schuldenzahlung an Amerika ab­hängig zu machen, kategorisch abgrlehnt.

Maßgebend für diese Haltung war, wie nur immer wieder betont werden kann, daß Deutschland die Schuldenfrage nichts angeht und daß sich Deutschland nicht um eine (Ein- hettsfront der Gläubigermächte gegen Ame­rika einspannen lassen wttd.

AK dann am 8. Juli der deutschen De­legation die Erklärung der fünf Gläubiger- rnächte mitgeteilt wurde, daß der zahlungs­lose Zeitraum, der zu Beginn der Konferenz erklätt worden ist, so lange bestehen bleiben soll, bis die Frage der Ratifizierung geregelt sein würde, und daß für den Fall der Nlcht- ratifizierung der alte Zustand wiederherge­stellt sein solle, hat Deutschland sofott gegen die Idee, dann wieder den Mechanismus des Youngplanes m Straft treten zu lassen, Stel­lung genommen. Zur Klärung dieser Frage erfolgte die deutsche Anfrage an den Präsi­denten der Konferenz, Macdonald, der dar- auf die bekannte Erllärung abgab, daß im Falle der Nichtratifizierung eine neue Lag« geschaffen sei und eine neue Kon" feiens stattfinden müsse.

-Das DcOfiucT, nxe nt pttjtgfn innerrtuN teten Streifen betont wird, keinesfalls «ine Wiederherstellung des Young-

Mechanismus.

Durch diese ErllSrung Macdonalds ist ledig­lich festgestelkt .daß rm Falle der Nichttatt- fizrerung die Srtuation vor Beginn des Hoo­ver-Jahres den Ausgangspunkt für neue Ver­handlungen bilden wird, die der Besettigung des entstandenen Vacuums zu dienen hätten.

Berlin, 15. Juli. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wttd daraus hin- gewiesen, daß es sich bei den in Lausanne getroffenen Sondervereinbarun­gen um folgende Abmachungen handelt:

1. DasGentleman-Agreement". Dieses Abkommen besagt, daß keine der ihm bei- gettetenen Mächte, nämlich England, Frankreich und Italien, das Lausanner Abkommen über die Regelung der Tri­bute vor dem Zustandekommen einer zu­friedenstellenden Regelung der Frage der interalliierten Schulden an Amerika rati­fiziert.

2. DerKonsultativ-Pakt" (Vertrauens- abkommen). Dieses Abkommen ist in Lausanne nur zwischen den Engländern und Franzosen getroffen und von Her- riot bekanntlich als die Wiedergeburt der Entente eordiale bezeichnet wor­den. Inzwischen haben auf Einladung Italien und Belgien ihre Bereitwilligkeit erklärt, dem Abkommen beizutreten. De u t s ch I a n d, dem der Beitritt eben- falls nahegelegt worden ist, hat noch nicht endgültig Stellung genommen.

Scharfe Kritik der ..Washington Post« am Gentleman-Agreement.

Washington, 15. Juli. DieWa­shington Post" beschäftigt sich mit dem Schreiben Hoovers an Barah und den englisch-französischen Abmachungen in Lausanne. Der Bries Hoovers komme in seiner Wirkung, obwohl er inoffiziell ge­halten sei, einer offiziellen Rote an die alliierten Regierungen gleich. Mit der