Freilos, ten 15.3ulil982
Di- .ObetRefflfcf* Zeitung' er- scheint sechsmal WSchentlich. Be- -.nasrreis monatl.I. Marburg 2.02 ausschl. Zusielluugsgebübr, unsren Agenturen 1,93 GM.
,uzügl. Zustellungsgebühr. durch di« Post 2.25 GM. Für etwa durch Streik, Maschinendefektod« elementare Ereignisse ausfallend« Nummern wird kein Ersatz geleistet. Verlag, Dr. E. Hitzervth» Druck der Univ-Buch druckeret sfoh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 2054u. Nr.2055 Postscheckkonto: Amt Frankfurt <L M. Nr. 5015. — Sprechzeit der Sledaktion von 10—11 M»
1 Uhr.
ÄberhEche
sa jz.
Wwtot 4 ■ U/, ■ ■ M M ■ ■ ■ ■ Laadetzettm»
Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen
Rk.liU 67. gölte. Marburg ».Lahn
Der Anzeigenpreis beträgt ftk den 11 gespalt. Zellenmillimeier 0.08 GM., FamUieuanzeigeu bei Bar zahl. 0.07 GM., amtl. u. auswärtige Auz. 0.10 GM. Sog. kleine Anzeige«»«- Sprzialtarif.Srund- schrtst: §olonel. Bei schwierig.Satz, sowie bei Platzborfchrift 50*/* Aufschlag. — Sammelanzeigen 100*/« Aufschlag ReNam.-Millim. 0.40 SM. Grundschrift: Petit. Jeder Rabatt gllt als Barrabatt. Ziel 5 Lage. Offerte«-Gebühr: -SPfg.. bei Zustellung der Angebot« einschl. Porto —.60 GM. Beleg« werden
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Politik der Unwahrheiten
Das Lausanner Geheimabkommen veröffentlicht — Me Deutschland umgangen wurde
Paris 14. Juli. Der Quai d'Orsey veröffentlicht das Abkommen, das zwischen Frankreich, England, Belgien und Italien getroffen wurde. Es heißt darin:
„Sie Ratifizierung des Lausanner Abkommens darch die Eläubiger- «Schte wird nicht eher stattfinden, bis zwischen ihnen und ihren eigene« Gläubiger- (Amerika) eine befriedigende LS- snng erzielt worde- ist. Sie haben alle Freiheit, ihre Halt««« vor ihren Parlamenten varzulegen. Im Wortlaut des Abkommens mit Deatschland «nrd dagegen nicht ans diese llebereiakommen hingewle- sea werden.
In dem Falle, in dem eine Regelung der Schulden nicht erzielt werde« kann, wird da» Abkomme« mit Deutschland «icht ratifiziert werde«. Dadurch «Erde eine neue Lage entstehen «nd die interessierten Regiera«ge« würde« sich darüber einige«, «ms zu geschehen hat. In diese« Falle wird die Rechtslage aller interessierte« Mächte wieder die werden, die vor de« Hoovermoratorium bestände, hat.
Sie Reichsregierung wird von diesem Abkommen «nterrichtet roetbe«.*
London bestätigt.
London, 14. Juli. In Form eines Weißbuches hat die englische Regierung am Donnerstag einige Urkunden veröffentlicht, die sich auf die in Lausanne erzielte Regelung beziehen.
Das erste Schriftstück enthält das so- genannte Sentleman-Abkomme«, das das Inkrafttreten, des Lausa««er Ber. träges von der zufriedenstellende« Rege- I«ng der interalliierte« Kriegsschulden abhängig macht. Das zweite Schriftstück enthält die Rote mit der Mitteila«g Belgiens, Englands. Frankreichs »nd Italiens a« Deutschland über das Sentleman-Ab- kommen. Im brüten Dokument ist ein Brief des Reichskanzlers von Pape« veröffentlicht, worin Pape« z«m Gentleman- Abkommen Stellung nimmt.
Sir John Simon betonte heute nachmittag gegenüber Bertretern der Weltpresse mit Nachdruck, daß die englisch- französische Erklärung sich lediglich auf Europa beschränke und nicht in der geringsten Weise auf außereuropäische Fragen, insbesondere auf die Schuldensrage gegenüber Amerika Bezug nehme. Der Gedanke, daß es eine Frontbildung gegen Amerika sei, muffe ganz entschieden zurückgewiesen werden.
Das Gentleman agreement zwischen den Gläubigermächten Deutschlands, so erklärte Simon, habe mit dieser Erklärung nicht das geringste zu tun. Diese Vereinbarung sei eine „ganz natürliche Abmachung", wie sie auch im Privativen zwischen Gläubigern üblich.
Zum Schluß behauptet Sir John Simon, daß in Lausanne keinerlei separate Ee- heimbesprechungen stattgefunden hätten.
Der »rief des Reichskanzlers.
London, 14. Juli. Das in den heute Ser veröffentlichten Dokumenten zur Lau- nner Konferenz enthaltene Schreiben des Reichskanzlers bildet die Antwort auf die «ach Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz gegenüber
der deutschen Delegafion erfolgte Mitteilung dem sog. Gentleman agreement. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Euerer Exzellenz
bestättgte ich ergebenst den Empfang des »o« Ihne« «nd den Herrn Chefs der belgische«, fraazösische« «ad italienischen Delegafion «aterzeichneten Schreibens, das
Sie mir heute nach Unterzeichnnng desAbkommensvon Lausanne haben zugehen lasse«.
Die Ihrem Schreiben avliegende Per- einbarung bet vier Delegationen vom 2. bs. Mts. bezieht sich ans ben Fall einer etwaigen Richtratifikatton des Abkommens von Lausanne, also auf die gleiche Frage,
Der Reichskanzler in Neudeck
Vorläufig kein Reichskommissar für Preußen
Reudeck, 14. Juli. Reichspräsident von Hindenburg empfing heute den Reichskanzler von Pape« zum Bericht über die Lausanner Verhandlungen. Nach Entgegennahme des Vortrages sprach der Reichspräsident dem Reichskanzler feinen Dank für die in Lausanne geleistete Arbeit aus und bat, diesen Dank auch den anderen Mitgliedern der Delegation tzu übermitteln. Hieran schloß sich ein gemeinsamer Vortrag des Reichskanzlers und des Reichsministers des Innern über innenpolitische Fragen.
Reichsinnenminister Freiherr von Gayl trifft am Freitag vormittag wieder in Berlin ein, während der Reichskanzler, wie es von Anfang an vorgesehen war, noch einen Tag länger als Gast des Reichspräsidenten in Reudeck bleibt. Nach Rückkehr des Kanzlers werden dann am Sonnabend die Kabi- nettsberatungen fortgesetzt werden. Es ist selbstverständlich, daß Kanzler und Innenminister ihren Kollegen zunächst über ihre Besprechungen mit dem Reichspräsidenten Bericht erstatten. Was den Inhalt dieser Besprechungen anlangt, so erörterte man heute in politischen Kreisen lebhaft die Frage, ob der Reichskanzler sich wohl die Ermächtigung zur Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen geben lasten werde, eventuell in der Form eines grundsätzlichen Einverständnisses des Reichstages, von dem dann zu gebenerer Zeit Gebrauch gemacht werden könnte. In gutunterrichteten Kreisen halt man
derartige Kombinationen aber für nicht aktuell.
Näher liegen jetzt die weiteren Maßnahmen, die das Reichskabinett im Zuge seines wirtschaftlichen Aufbauprogramms plant. Die Verordnung über den Arbeitsdienst, die am Sonnabend veröffentlicht werden soll, wird nur ganz kurz sein, indem sie sich eigentlich darauf beschränkt, den dahingehenden Beschluß des Reichskabinetts zu publizieren und alle Einzelheiten, auch die Ernennung des Präsidenten Syrup zum Reich-Kommissar dem Reichsarbeitsminister überläßt, der Anfang nächster Woche in feinen Ausführungsbestimmungen den Aufbau und die Richtlinien für die Organisation des Arbeitsdienstes verfügen wird.
Die weiteren Beratungen des Kabinetts gelten dann den Plänen, die das Reichsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit anderen Restarts über die geistige und sportliche Beschäftigung der Jugendlichen ausgearbeitet hat. Diese Pläne greifen ergänzend in den Arbeitsdienst über und gehen von ber Erwägung aus, daß der Arbeitsdienst feine volle moralische Auswirkung erst haben kann, wenn man sich auch des geistigen und körperlichen Wohles der jugendlichen Arbeitslosen annimmt.
Daneben stehen weiter die Fragen zusätzlicher Arbeitsbeschaffung durch die Reichspost, die Reichsbahn und andere Zweige des Verkehrsministeriums zur Diskustion. Namentlich ist dabei auch an eine längere Planung in den kommenden Winter hinein gedacht. Schließlich ist auch der Ausbau der Siedlung'nicht zu vergesten.
bie auch ben Gegenstand bet Besprechungen bet Delegationen ber sechs einlabenben Mächte a« 8. bs. Mts. akenbs bildete. Snstprechenb bet bei biefet Besprechung getroffenen Berabrebnng habe ich noch a« gleichen Abeub in bet öffentlichen Vollsitzung Wer Konferenz eine Frage wegen des i« Red« stehenden Falle» an den Herr« Vorsitzende« gerichtet, bie von ihm sofort im Name« bet etnlobenbe« Gläubigermächte beantwortet wurde.
Nutet diesen NmstSuden halte ich mich für berechfigt. davon auszugehen, daß tfe Angelegenheit für Deutschland durch meine Frage an den Herrn Lorfitzende« der Kon, ferenz «nd dessen Antwort maßgebend geklärt worde« ist
Mit de« Ausdruck meiner ansgezeichne- te« Hochachtung bin ich Euer Exzellenz ergebener
gez. von Papen.
Die amerikanische Schuldenpofifik bleibt von de« enropäischen Sonderabmachnngen «nberührt.
Washington. 14. Juli. Präsident Hoover hat an den Vorsitzenden de» A«s- wärfige« Ausschusses, Senator Borah, einen Brief gerichtet, in dem er erklärt, daß bie Politik ber Vereinigten Staaten in bet Frage bet europäischen Schulden weder durch das Gentleman-Abkommen, noch durch Wie Entente cordiale berührt
Rückkehr zum Youngplan?
Das Geheimnis von Lausanne ist rtun völlig gelüstet. Der erste Schleier fiel im englischen Unterhaus, als Sir John Simon das Sonderabkommen mit Frankreich bekanntgab, eben das Abkommen, das Herriot berechtigte, die wiedererstandene Entente Cordiale zwischen England und Frankreich zu feiern. Der zweite Schleier fiel in Paris durch die Veröffentlichung des berüchfigten Lausanner Gentle - man-Agreement, das die Ratifi- zierung des Lausanner Vertragswerkes von der Einigung der Schuld - nermächte mit Amerika abhängig macht. Bemerkenswert für Deutschland ist daran vor allem, daß sowohl der Wortlaut dieses Gentleman- Agreements als auch der bestätigende Brief des englischen Schatzkanzlers an den französischen Finanzminister den Doung- plan für den Fall des Richtzustündskom- mens der Ratifizierungen als Rechtsgrundlage anerkennt, und in diesem Punkte hat Macdonald im Unterhaus wissentlich bie Unwahrheit gesagt! Ein anderer Schluß ist nach Borliegen dieser Dokumente gar nicht möglich. Weiterhin müssen wir annehmen, daß der deutsche Reichskanzler in Lausanne über diesen Punkt geflissentlich nicht einwandfrei unterrichtet worden ist.
Genau gesehen, gilt also auch heute noch juristisch der Poungplan. Der Unterschied in den Auffassungen Macdonalds einerseits und Herriots andererseits ist praktisch der, daß Macdonald angesichts der Wirtschaftslage und der deutschen Zahlungsfähigkeit die deutschen Tribute trotz des Poungplanes als int wesentlichen beendet ansieht, während Frankreich zweifellos versuchen würde, im Falle einer nicht befriedigenden Schuldenlösung mit Amerika aus Deutschland über das Lausanner Ver- tragSwerk hinaus in einer neuen Konferenz das herauszuholen, was ihm Amerika versagt hat. Für diesen Fall einer neuen Konferenz stände auch Deutschland genau dort, wo wir vor Beginn der Lausanner Verhandlungen gestanden haben, das Lausanner Vertragswert wäre hinfällig. Diese neue Konferenz aber könnte auch nur, und vielleicht sogar im verstärkten Maße von einer gänzlichen Zahlungsunfähigkeit Deutschlands ausgehen, lleberlegt man sich diesen juristischen und sachlichen Tatbestand in Ruhe, so ist für Deutschland nichts verloren und nur noch alles zu gewinnen.
Anders steht es mit dem englisch- französischen Sonderabkommen, dem beizutreten auch Deutschland aufgefordert worden ist, und das bei näherer Prüfung für Deutschland mehr Rachteile als Borteike erkennen läßt. Klären wir zunächst die Beweggründe, die zu diesem Sonderabkommen geführt haben können. Was hat Frankreich den Engländern, und was hat England den Franzosen gegeben? England hat in diesem Vertrag auf seine Handlungsfreiheit in den Schuldenverhandlungen mit Amerika verzichtet Und sich dem französischen Wunsch einer europäischen Solidarität der Schuldner- Mächte gegenüber den 'Vereinigten Staaten gefügt. Englands Znteresse an diesem Sondewerttag kann wiederum nur so verstanden werden, daß England im Austausch dagegen von Frankreich gewisse Zusagen erhalten hat, die Macdonald zu der Hoffnung berechtigen, daß Frankreich seine in Lausanne bis zur drohenden europäischen Katastrophe getriebene Sturheit gegenüber dem politischen und damit wirt- schastlichen Problem des Wiederaufbaus