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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Politik der Unwahrheiten

Das Lausanner Geheimabkommen veröffentlicht Me Deutschland umgangen wurde

Paris 14. Juli. Der Quai d'Orsey veröffentlicht das Abkommen, das zwischen Frankreich, England, Belgien und Italien getroffen wurde. Es heißt darin:

Sie Ratifizierung des Lau­sanner Abkommens darch die Eläubiger- «Schte wird nicht eher stattfinden, bis zwischen ihnen und ihren eigene« Gläu­biger- (Amerika) eine befriedigende LS- snng erzielt worde- ist. Sie haben alle Freiheit, ihre Halt««« vor ihren Parla­menten varzulegen. Im Wortlaut des Abkommens mit Deatschland «nrd dagegen nicht ans diese llebereiakommen hingewle- sea werden.

In dem Falle, in dem eine Regelung der Schulden nicht erzielt werde« kann, wird da» Abkomme« mit Deutschland «icht ratifiziert werde«. Dadurch «Erde eine neue Lage entstehen «nd die interes­sierten Regiera«ge« würde« sich darüber einige«, «ms zu geschehen hat. In diese« Falle wird die Rechtslage aller interessier­te« Mächte wieder die werden, die vor de« Hoovermoratorium bestän­de, hat.

Sie Reichsregierung wird von diesem Abkommen «nterrichtet roetbe«.*

London bestätigt.

London, 14. Juli. In Form eines Weißbuches hat die englische Regierung am Donnerstag einige Urkunden ver­öffentlicht, die sich auf die in Lausanne erzielte Regelung beziehen.

Das erste Schriftstück enthält das so- genannte Sentleman-Abkomme«, das das Inkrafttreten, des Lausa««er Ber. träges von der zufriedenstellende« Rege- I«ng der interalliierte« Kriegsschulden abhängig macht. Das zweite Schriftstück enthält die Rote mit der Mitteila«g Bel­giens, Englands. Frankreichs »nd Italiens a« Deutschland über das Sentleman-Ab- kommen. Im brüten Dokument ist ein Brief des Reichskanzlers von Pape« ver­öffentlicht, worin Pape« z«m Gentleman- Abkommen Stellung nimmt.

Sir John Simon betonte heute nach­mittag gegenüber Bertretern der Welt­presse mit Nachdruck, daß die englisch- französische Erklärung sich ledig­lich auf Europa beschränke und nicht in der geringsten Weise auf außereuropäische Fragen, insbesondere auf die Schulden­srage gegenüber Amerika Bezug nehme. Der Gedanke, daß es eine Frontbildung gegen Amerika sei, muffe ganz entschieden zurückgewiesen werden.

Das Gentleman agreement zwischen den Gläubigermächten Deutschlands, so erklärte Simon, habe mit dieser Erklärung nicht das geringste zu tun. Diese Vereinbarung sei eineganz natürliche Ab­machung", wie sie auch im Privativen zwischen Gläubigern üblich.

Zum Schluß behauptet Sir John Simon, daß in Lausanne keinerlei separate Ee- heimbesprechungen stattgefunden hätten.

Der »rief des Reichskanzlers.

London, 14. Juli. Das in den heute Ser veröffentlichten Dokumenten zur Lau- nner Konferenz enthaltene Schreiben des Reichskanzlers bildet die Antwort auf die «ach Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz gegenüber

der deutschen Delegafion erfolgte Mittei­lung dem sog. Gentleman agreement. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

Euerer Exzellenz

bestättgte ich ergebenst den Empfang des »o« Ihne« «nd den Herrn Chefs der bel­gische«, fraazösische« «ad italienischen Delegafion «aterzeichneten Schreibens, das

Sie mir heute nach Unterzeichnnng desAbkommensvon Lausanne haben zugehen lasse«.

Die Ihrem Schreiben avliegende Per- einbarung bet vier Delegationen vom 2. bs. Mts. bezieht sich ans ben Fall einer etwaigen Richtratifikatton des Abkommens von Lausanne, also auf die gleiche Frage,

Der Reichskanzler in Neudeck

Vorläufig kein Reichskommissar für Preußen

Reudeck, 14. Juli. Reichspräsident von Hindenburg empfing heute den Reichskanzler von Pape« zum Be­richt über die Lausanner Verhandlun­gen. Nach Entgegennahme des Vortra­ges sprach der Reichspräsident dem Reichskanzler feinen Dank für die in Lausanne geleistete Arbeit aus und bat, diesen Dank auch den anderen Mitglie­dern der Delegation tzu übermitteln. Hieran schloß sich ein gemeinsamer Vor­trag des Reichskanzlers und des Reichs­ministers des Innern über innenpoli­tische Fragen.

Reichsinnenminister Freiherr von Gayl trifft am Freitag vormittag wieder in Berlin ein, während der Reichskanzler, wie es von Anfang an vorgesehen war, noch einen Tag länger als Gast des Reichspräsidenten in Reudeck bleibt. Nach Rückkehr des Kanzlers werden dann am Sonnabend die Kabi- nettsberatungen fortgesetzt wer­den. Es ist selbstverständlich, daß Kanz­ler und Innenminister ihren Kollegen zunächst über ihre Besprechungen mit dem Reichspräsidenten Bericht erstatten. Was den In­halt dieser Besprechungen anlangt, so er­örterte man heute in politischen Kreisen lebhaft die Frage, ob der Reichskanzler sich wohl die Ermächtigung zur Ein­setzung eines Reichskommis­sars für Preußen geben lasten werde, eventuell in der Form eines grundsätzlichen Einverständnisses des Reichstages, von dem dann zu gebenerer Zeit Gebrauch gemacht werden könnte. In gutunterrichteten Kreisen halt man

derartige Kombinationen aber für nicht aktuell.

Näher liegen jetzt die weiteren Maß­nahmen, die das Reichskabinett im Zuge seines wirtschaftlichen Aufbaupro­gramms plant. Die Verordnung über den Arbeitsdienst, die am Sonn­abend veröffentlicht werden soll, wird nur ganz kurz sein, indem sie sich eigentlich darauf beschränkt, den dahingehenden Beschluß des Reichskabi­netts zu publizieren und alle Einzelhei­ten, auch die Ernennung des Präsiden­ten Syrup zum Reich-Kommissar dem Reichsarbeitsminister überläßt, der An­fang nächster Woche in feinen Ausfüh­rungsbestimmungen den Aufbau und die Richtlinien für die Organisation des Ar­beitsdienstes verfügen wird.

Die weiteren Beratungen des Kabi­netts gelten dann den Plänen, die das Reichsministerium des Innern in Zusam­menarbeit mit anderen Restarts über die geistige und sportliche Be­schäftigung der Jugendlichen aus­gearbeitet hat. Diese Pläne greifen er­gänzend in den Arbeitsdienst über und gehen von ber Erwägung aus, daß der Arbeitsdienst feine volle moralische Aus­wirkung erst haben kann, wenn man sich auch des geistigen und körperlichen Woh­les der jugendlichen Arbeitslosen an­nimmt.

Daneben stehen weiter die Fragen zu­sätzlicher Arbeitsbeschaffung durch die Reichspost, die Reichsbahn und andere Zweige des Verkehrsministe­riums zur Diskustion. Namentlich ist dabei auch an eine längere Planung in den kommenden Winter hinein gedacht. Schließlich ist auch der Ausbau der Sied­lung'nicht zu vergesten.

bie auch ben Gegenstand bet Besprechun­gen bet Delegationen ber sechs einlabenben Mächte a« 8. bs. Mts. akenbs bildete. Snstprechenb bet bei biefet Besprechung getroffenen Berabrebnng habe ich noch a« gleichen Abeub in bet öffentlichen Voll­sitzung Wer Konferenz eine Frage wegen des i« Red« stehenden Falle» an den Herr« Vorsitzende« gerichtet, bie von ihm sofort im Name« bet etnlobenbe« Gläubi­germächte beantwortet wurde.

Nutet diesen NmstSuden halte ich mich für berechfigt. davon auszugehen, daß tfe Angelegenheit für Deutschland durch meine Frage an den Herrn Lorfitzende« der Kon, ferenz «nd dessen Antwort maßgebend ge­klärt worde« ist

Mit de« Ausdruck meiner ansgezeichne- te« Hochachtung bin ich Euer Exzellenz er­gebener

gez. von Papen.

Die amerikanische Schuldenpofifik bleibt von de« enropäischen Sonderabmachnngen «nberührt.

Washington. 14. Juli. Präsident Hoover hat an den Vorsitzenden de» A«s- wärfige« Ausschusses, Senator Borah, einen Brief gerichtet, in dem er erklärt, daß bie Politik ber Vereinigten Staaten in bet Frage bet europäischen Schulden weder durch das Gentleman-Abkommen, noch durch Wie Entente cordiale berührt

Rückkehr zum Youngplan?

Das Geheimnis von Lausanne ist rtun völlig gelüstet. Der erste Schleier fiel im englischen Unterhaus, als Sir John Simon das Sonderabkommen mit Frank­reich bekanntgab, eben das Abkommen, das Herriot berechtigte, die wiedererstandene Entente Cordiale zwischen England und Frankreich zu feiern. Der zweite Schleier fiel in Paris durch die Veröffentlichung des berüchfigten Lausanner Gentle - man-Agreement, das die Ratifi- zierung des Lausanner Vertragswerkes von der Einigung der Schuld - nermächte mit Amerika ab­hängig macht. Bemerkenswert für Deutschland ist daran vor allem, daß so­wohl der Wortlaut dieses Gentleman- Agreements als auch der bestätigende Brief des englischen Schatzkanzlers an den französischen Finanzminister den Doung- plan für den Fall des Richtzustündskom- mens der Ratifizierungen als Rechts­grundlage anerkennt, und in diesem Punkte hat Macdonald im Unterhaus wis­sentlich bie Unwahrheit gesagt! Ein an­derer Schluß ist nach Borliegen dieser Do­kumente gar nicht möglich. Weiterhin müs­sen wir annehmen, daß der deutsche Reichskanzler in Lausanne über diesen Punkt geflissentlich nicht einwandfrei un­terrichtet worden ist.

Genau gesehen, gilt also auch heute noch juristisch der Poungplan. Der Unterschied in den Auffassungen Macdonalds einer­seits und Herriots andererseits ist praktisch der, daß Macdonald angesichts der Wirt­schaftslage und der deutschen Zahlungs­fähigkeit die deutschen Tribute trotz des Poungplanes als int wesentlichen beendet ansieht, während Frankreich zweifellos versuchen würde, im Falle einer nicht be­friedigenden Schuldenlösung mit Amerika aus Deutschland über das Lausanner Ver- tragSwerk hinaus in einer neuen Konfe­renz das herauszuholen, was ihm Amerika versagt hat. Für diesen Fall einer neuen Konferenz stände auch Deutschland genau dort, wo wir vor Beginn der Lausanner Verhandlungen gestanden haben, das Lau­sanner Vertragswert wäre hinfällig. Diese neue Konferenz aber könnte auch nur, und vielleicht sogar im verstärkten Maße von einer gänzlichen Zahlungsunfähigkeit Deutschlands ausgehen, lleberlegt man sich diesen juristischen und sachlichen Tat­bestand in Ruhe, so ist für Deutsch­land nichts verloren und nur noch alles zu gewinnen.

Anders steht es mit dem englisch- französischen Sonderabkom­men, dem beizutreten auch Deutschland aufgefordert worden ist, und das bei nähe­rer Prüfung für Deutschland mehr Rach­teile als Borteike erkennen läßt. Klären wir zunächst die Beweggründe, die zu die­sem Sonderabkommen geführt haben kön­nen. Was hat Frankreich den Engländern, und was hat England den Franzosen ge­geben? England hat in diesem Vertrag auf seine Handlungsfreiheit in den Schul­denverhandlungen mit Amerika verzichtet Und sich dem französischen Wunsch einer europäischen Solidarität der Schuldner- Mächte gegenüber den 'Vereinigten Staaten gefügt. Englands Znteresse an diesem Sondewerttag kann wiederum nur so ver­standen werden, daß England im Aus­tausch dagegen von Frankreich gewisse Zusagen erhalten hat, die Macdonald zu der Hoffnung berechtigen, daß Frankreich seine in Lausanne bis zur drohenden euro­päischen Katastrophe getriebene Sturheit gegenüber dem politischen und damit wirt- schastlichen Problem des Wiederaufbaus