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Anzeiger fiir (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachnngen für Stadt und Kreis Marburg.

Landtag beschließt Aufhebung der Notverordnung

. Verabschiedung der Amnestievorlage durch die SPD. verhindert - Lebhafte Debatte - Kube gegen das Zentrum

fL 8 e t H n. 17. Juni. Die Aussprache Öet die Notverordnung tm Preußischen Landtag, die am Donnerstag nachmittag hegann. dauerte bis in die frühen Mor- zenstunden. Nach 3 Uhr nachts wurde die Abstimmung vorgenommen. Der

I r-mmunistische Antrag auf Aufhebung Itt preußischen Notverord­nung wurde mit 243 Stimmen aller Parteien außer Sozialdemokratie, Zent- trum und Staatspartei, die sich an der Abstimmung nicht beteiligte, angenommen. Per gleichlautende deutschnationale An- trag war damit erledigt.

Fegen 4 Uhr schloß der Präsident Kerrl die Sitzung die am Donnerstag vormit­tag um 11 Uhr begonnen und somit f a st 17 Stunden gedauert hatte.

Die nächste Sitzung des Landtags ist auf Mittwoch, den 22. Juni anberaumt. Es soll dann außer der endgültigen Wahl des Landtagspräsidiums und der Wahl dec M i n i st e r p r ä s i d en t e n die Beratung des neu eingebrachten Amne-, Wßiegesetzentwurfes in alle» drei k Lesungen stattfinden.

Die Amnestiedebatte

Im preußischen Landtag kram es bei den Abstimmungen über den Amnestie- rntwurf zu einem scharfen Geschäftsord­nungskonflikt. Es wurden zunächst die Lenderungsmrträge aufgerufen. Dabei fand mit den Stimmen der Kommunisten. Sozialdemokraten, des Zentrums und der Staatsparteiler ein sozialdemokrati­scher Aenderungsantrag Annahme, der in seiner Einleitung zum Ausvruck bringt, daß r die Ausschußbeschliisse mit ihrer umfassenden politischen Amnestie er­setzen wolle und der im übrigen Straf­erlaß wegen Delikten aus wirtschaft­licher Notlage gewähren will. Die einleitenden Worte waren scheinbar nicht genug beachtet worden, denn als Vizeprä- fibent Wittmaack erklärte, daß durch die Annahme des sozialdemokratischen Aenderungsantrages die ausführliche Vorlage des Rechtsausschusses mit allen übrigen Aenoerungsan- trägen erledigt fei, machte sich beson­ders bei den Rechtsparteien und Kom­munisten lebhafte Unruhe bemerkbar. Es kam zu einer Geschäftsordnungsdebatte, in deren Verlauf die Rechtsparteien und Kommunisten erklärten, sie hätten ange­nommen. daß nach dem sozialdemokrati­schen Aenderungsantrag die Beschlüsse des Rechtsausschusses zur Abstimmung gestellt werden müßten, zumal ja sonst Überhaupt keine politische Amnestte ein­treten könne. Der Vizepräsident ver­mies auf die erwähnte Einleitung des sozialdemokratischen Aenderungsantrages und erklärte sich außerstande, nach der Geschäftsordnung die rechtskräftig erle­digte Abstimmung über die Amnestie zu wiederholen. Auf Antrag der NSDAP, wurde hierauf die Sitzung unterbrochen, damit der Aeltestenrat und die Fraktiö- iten Gelegenheit erhielten, zu der neu Entstandenen Situation Stellung zu nehmen.

Die Derhandlungspause dehnt sich über 1/. Stunden aus. Nach Wiedereröffnung der Sitzung entwickelt sich sofort wieder eine lebhafte Geschäftsordnungsaus­sprache.

Abg. Borck (DntL) bringt einen Am­nestiegesetzentwurf namens seiner Frak- tion neu ein

Abg. Dr. Freister (NSDAP.) bean- bvgt Wiederholung der Abstimmung.

Durch das angewandte Absttmmungsver- fahren sei es aus formalen Geschäftsord­nungsgründen der Mehrheit des Hauses unmöglich gemacht, ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Es wäre em Wider- sinn, wenn man den Willen der klaren Mehrheit der Volksvertretung aus for­malen Geschäftsordnungsgründen nicht zur Auswirkung kommen lassen wottie.

Die sozialdemokratische Fraktion, die als einzige diesem Verfahren widerspreche, wolle mit Hilfe einer formalen Geschäfts­ordnungsvorschrift erreichen, daß die 40 000 zu befreienden Opfer eine Woche länger sitzen sollen.

Abg. Könen (Kom.) betont, es sei un­zweifelhaft, daß die Mehrheit bei Durch­führung der Abstimmung einem Irrtum

Sabotage durch die Länder

Sie erlassen neue Uniformverbote

Berlin, 16. Juni. In politischen Kreisen der Reichshauptstadt findet natur­gemäß das Echo der heute veröffentlichten Notverordnung bei den Ländern lebhafte Beachtung Praktisch liegen die Dinge so, daß sowohl in Preußen als auch tn Bayern das Demonstrationsverbot m Kraft bleibt, wie das ja durch die Erläu­terung zur Notverordnung von Nerchswe- gen ausdrücklich anerkannt worden ist.

Ein Differenzpunkt könnte deshalb auch nur in der Uniformfrage gesehen werden. Hierzu muß aus dem, was in der Reichsregierung nahestehenden Kreisen verlautet, geschlossen werden, _ daß das Rcichsinnenministerium zu'iüchst Die Äb- sich hat abzuwarten, um auf Grund nähe­rer Mitteilungen die Rechtslage zu prü­fen Mit dieser verhält es sich nun so, daß auch die Länderregierungen aus Grund des Artikels 48 der Reichsverfasiung, Ao- fatz 4 das Recht haben, bei Gefahr im Verzüge von sich aus Notverordnungen zu erlassen.

Baden erlaßt neues Uniformverbot.

Karlsruhe. 16. Juni. Durch die neue am 17. d. M. in Kraft tretende Ver­ordnung des Reichspräsidenten gegen po­litische Ausschreitungen werden u. a. auch die aufgelösten Verbände der SA. und SS. wieder zugelasien und das bisher be­stehende allgemeine Uniformverbot außer Kraft gefetzt. Bei der Besprechung dieser Angelegenheit mit den Ministern und Staatspräsidenten der Länder und mit den Bevollmächtigten zum Reichsrat ist von der Reichsregierung ausdrücklich erklärt worden, daß die Zuständigkeit der Län­derregierungen zum Erlaß von Anord­nungen für die Aufrechterhaltung der öf­fentlichen Ruhe und Ordnung durch die neue Regelung nicht beeinträchttgt wer­den soll. Mit Rücksicht auf die in Baden gegebenen Verhältnisse hat der Minister des Innern entsprechend einer früheren badischen Regelung ein allgemeines Uni­formverbot ausgesprochen. Das in Bade» bestehende Demonstrationsverbot bleibt durch die Verordnung unberührt. Das Verbot von Geländeübungen ist bis auf weiteres verlängert worden.

Auch Bayern halt seine Verbote aufrecht.

München, 16. Juni. Amtlich wird mitgeteilt: Das am 10. Juli 1931 erlassene und durch Anordnung vom 30. März 1932 bis 30. September 1932 verlängerte Ver­bot von politischen Versammlungen unter freiem Himmel ein,cyließlich der Aufzüge und Propagandafahrten, gleichviel ob uniformiert oder nichtuniformiert, bleibt durch die neue Notverordnung des Reichs­präsidenten unberührt. Polittfche Ver­sammlungen unter freiem Himmel und po­litische Aufzüge jeder Art sind also nach wie vor verboten. Nach der neuen Not­verordnung werden nunmehr alle Zu­widerhandlungen gegen die auf Artikel 123 Abs. II der Reichsverfasiung gestützten

Anordnungen dieser Art und damit auch Zuwiderhandlungen gegen das bayerische Aufzugsverbot mit Gefängnis bestraft, lieber das Tragen von Uniformen bet be­stimmten Anlässen werden für Bayern noch besondere polizeiliche Vorschriften ergehen.

Ein Erlaß Severings.

Berlin, 16. Juni. Der preußische Innenminister S e v e r i n g hat an die Regierungspräsidenten, Overpräsidenten und Polizeipräsidenten einen Erlaß ge­richtet. in dem es heißt:

Die gegenwärtige politische Lage und die infolge der politischen Ereignisse ein» getretene Unklarheit der weiteren Entwicklung bietet nach den Beobachtun­gen der letzten Tage an den verschieden­sten Stellen des Staatsgebietes staats­feindlichen Elementen offenbar Anreiz und Gelegenheit, ihre dunklen Ziele durch Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und verbre­cherische Anschläge, wie Plünde­rungen und Uederfälle aus andere Staatsbürger und auf Polizeibeamte mit besonderer Hemmungslosigkeit zu verfol­gen. Es ist die Pflicht der Polizei, dieses Treiben auf das aufmerksamste zu beob­achten und ihm jederzeit möglichst schon vorbeugend mit allen, auch den schärfsten Mitteln ent­gegenzutreten."

Berlin, 16. Iwtt. Die heute er­schienene Stahlhelmzeitung sagt über die AuHebung des Uniformverbotes und die Freigabe der ©21. u. a.:

3n den Ländern, in Venen die Sh» stemparteien, wenn auch nur geschäfis- führend noch am Ruder sind, soll ine Ab­sicht bestehen, die Aufhebung des ©21.« Verbotes durch die ReichSregievung mit dem Mittel eigener Notverordnungen zu sabotieren oder durch Anloendung des Aufmarschverbotes illusorisch zu machen. Wir möchten annehmen, daß die NeichSregierung derartigen Durch­kreuzungsversuchen ihrer Polittk mit der nötigen Energie entgegengetreten wich. Im übrigen warnen wir die be­treffenden Länderregierungen, den Do­gen der Unterdrückungspolitik gegen die nationale Bewegung zu über» spannen. Er könnte ihnen eines Tages eilig um die Ohren fliegen!"

Don nattonalsozialiftischer Seite wird er- Hart, es sei zu erwarten, daß die zuständi­gen Reichsstellen nunmehr auch ihre Verordnung im ganzen Reiche mit der gebotenen Tatkraft zur Durchfüh­rung bringen. Schon hätten die Regie» rungen in Bayern. Baden und Preußen ertlärt, ihre bisherigen Bestimmungen auf­recht zu erhalten. Das sei eine offene Sabotage des Sinnes und Inhalt der erlassenen ReichsgesetzeSvorsckriften, gegen die die 2lSDAP. ein unverzügliches Ein­schreiten der ReichSregierung ermatte.

unterlegen sei. Die Sozialdemokraten wollten eine Korrektur verhindern, weil sie gegen jede politische Amnestie seien.

Abg. Seiner! (Soz.), mit lebhaften Aharufen empfangen, betont, es sei un­wahr, daß die SPD. im Aeltestenrat überhaupt jede politische Amnestie abge­lehnt hätte.

Abg. Borck (Dnatl.) führt aus, die Deutschnationalen schlössen sich dem na­tionalsozialistischen Antrag aus Wieder­holung der Abstimmung an.

Abg. Dr. Freister (NSDAP.) lehnt es ab, zu untersuchen, wer die Schuld an dem Ergebnis der Abstimmung trage. Die politische Schuld trage allein die SPD., die zur Befriedung ihres kleinlichen polt» tischen Rachebedürfnisses die 40 000 Ge­fangenen noch eine Woche länger sitzen lassen wolle, obgleich sie genau wisse, das; die politische Amnestie doch zustande- komme.

Abg. Leiner! (Soz.) erklärt, aller­dings wolle seine Partei, daß die natio­nalsozialistischen Gefangenen nicht her­auskämen. (Lärm b. d. Nat.-Soz.). Die Sozialdemokraten wollten die Links- und Rechtsbolschewisten zwingen, den Geset­zen des Landtages und der Geschäftsord­nung die nötige Achtung zu erweisen.

Abg. Kube (NSDAP.) erklärt, wenn ein Staatsmann wie der Abg. Seinert in Erregung komme, so habe man den Ein­druck, der Fuchs sei in der Falle. Herr Seinert als Pensionsbolschewist möge ruhig die Nationalsozialisten Rechtsbol­schewisten nennen: die 40 000, um deren Freiheit es gehe, hätten Weib und Kind zu Hause, die nicht die Pension des Ober­bürgermeisters von Hannover hätten. Die Sozialdemokraten sollten nicht um for­malen Rechtes willen erneut Oel. ins Feuer gießen, sie schüfen sonst weitere Erbitterung in der Bevölkerung. Bei einem Gnadenakt verstecke man sich nicht hinter Paragraphen. Die Sozialdemo­kraten blieben die Angeklagten und die Schuldigen dafür, daß (Erbitterung und Zwietracht im Volke zunähmen.

Abg. Ko en en (Kom.) hebt hervor, durch die sozialdemokratische Taktik werde ermöglicht, die Faschisten auf dem Verwaltungswege freizulaisen, während die proletarischen Gefangenen in den Kerkern blieben.

Präsident Kerrl stellt fest, daß nach dem Beschluß des Aeltestenrates eme Wiederholung der Abstimmung nickt möglich sei, wenn aus dem Hause wider­sprochen werde. Er frage deshalb^ ob Widerspruch erfolge.

Die Sozialdemokraten widersprechen der Wiederholung der Abstimmung. Na­tionalsozialisten und Kommunisten ant­worten mit dauernden Pfui- und Nieder­rufen.

Abg. Freister (NSDAP.) bringt erneut den nationalsozialistischen Am­nestieantrag ein. Er erklärt nach Ver­lesung des Antrags, daß die National­sozialisten, wenn einstmals ein Amnestie- gesetz für die Verbrecher der letzten drei­zehn Jahre nach Verbüßung von zehn Jahren Zuchthaus eingebracht werden würde, dann dabei entsprechend dem jetzi­gen sozialdemokratischen Verhalten auch ;ehr langsam vorgehen würden.

Der Amnestieantrag kann nun erst, in der nächsten Woche verabschiedet werden.

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Während der langen Amnestie» b e b a 11 e hatte eine Rede des Abg. Kube (Nat.-Soz., za erregten Ausein­andersetzungen zwischen Zentrum und Na« tionalsvziaÜsten gefühtt, so daß man zeit-