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Anzeiger für (bas frühere kurhesfifche) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen fnr Stadt und Kreis Marburg.
Bürgersteuer nicht verlängert
Berlin, 14. Joni. Wie von zuftirn, diger Stelle mitgeteilt wird, wird die Bürgersteuer, deren letzte Rate Ende Juni fällig ist, nicht verlängert. Die Gemein» den hatten die Reichsregierung «m die Ermächtigung gebeten, die Bürgersteuer in der bisherigen Form weitere sechs Monate lang zu erheben. Die Reichsregierung hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, daß die Gemeinden durch den ihnen gemäß der neuen Notverordnung vom Reich zufliehenden Betrag von 673 Millionen Jl statt 230 Millionen Jl im Borjahre in ihren Wohlfahrtsleisiungen einer derartige Entlastung erfahren, daß sie ohne die Bürgersteuer auskcmmen müssen.
sichenmg — die Weiterzahlung über dieses Alter hinaus bei Berufsausbildung und Gebrechlichkeit in bisherigem Umfange bestehen. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Sähen.
Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden.
1. Die Finanzlage.
Die Finanzlage des Reichs ist überaus angespannt. Gegenüber einem Aufkommen an Steuern und Z öklen für das Reich von rund 6 Milliarden RM. — ohne Berücksichtigung der Länderanteile — im Jahre 1930 haben die Steuern und Zölle im Jahre 1931 trotz aller Steuererhöhungen noch nicht 5,5 Millarden RM. erbracht. Für das Jahr 1932 werden die Steuern und Zölle für das Reich nur auf rund 5,4 Milliarden RM. geschätzt, obwohl die Steuererhöhungen, die im Laufe des Jahres 1931 vorgenommen wurden, im Jahre 1932 dem ganzen Jahre zugute kommen.
Die Ausgaben des Reichs so unvermittelt zu senken wie die Einnahmen zurückgehen, ist bisher nicht gelungen. Von Steuererhöhungen sind nennenswerte Mehrerträge nicht zu erwarten.
Der Etatsentwurf der Reichsregie- rung sieht Ausgaben und Einnahmen in <Ööfye von insgesamt 8,2 Milliarden RM. vor. Die Reichsregierung hat in ihn folgende Ausgaben neu eingestellt:
für landwirtschaftliche Siedluna 50 Mill. RM.,
für Befreiung der Untertagearbeiter von der Arbeitslosenversicherung 33 Mill. RM.,
für die knappschaftliche Pensionsversicherung 25 Mill. RM.,
für Freiwilligen Arbeitsdienst 20 Mill. RM
Da hierfür Deckungsmöglichkeiten bisher nicht gegeben waren, hat sie sich gezwungen gesehen, die S a l z st e u e r, die bereits früher bestanden hat, wieder einzuführen und auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigtenversor- gung .das Mißverhältnis zu beseitigen, das dadurch enistanden war, daß die kinderlosen Leichtbeschüdigten gegenüber der verheirateten mit Lindern besser gelt eilt waren. Außerdem hat sie durch Begrenzung der Lmderzulagen uno Waisenrenten in der Kriegsoersorgung auf das 15. Le-
Die neue Notverordnung
Schwere Belastungen zur Sicherung der Finanzen und zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und Sozialversicherung
Die neue finanzielle Notverordnung, mit der unter die Fehlbetragswirtschast des Kabinetts Ärüning der Schlußstrich gefetzt werden soll, ist vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der Oefientlich- tett übergeben worden. Wie alle Notverordnungen der letzten Jahre, so bringt auch dieses neue Dokument deutscher Not dem Volke unerhört schwere Opfer, belastet jeden Einzelnen und greift tief in die Lebenshaltung aller Volkskreise ein. Aber das Kabinett von Papen stand vor einer Entscheidung von allergrößter Tragweite. Durch die Brüningsche Not- oolitik war das finanzielle Chaos in unmittelbare Nähe gerückt. Mit der Durch- sthrung von Plänen auf lange Sicht war der Gefahr der Einstellung der Zahlungen der öffentlichen Kaffen und damit des allgemeinen Zusammenbruchs nicht mckhr beizukommen. Die neue Regierung sah sich daher buchstäblich gezwungen, zu den Maßnahmen zu greifen, wie sie Brüning schon vorgesehen hatte, um nicht alles drunter und drüber gehen zu lassen. Daß sich dabei sogar noch eine Verschärfung der bisher ins Onge gefaßten Mahnah- Ven ergeben hat, da infolge der Ver- Ugerung der Maßnahmen die Ebbe in den Kasten noch größer geworden war, ist nur ein weiterer Beweis dafür, rote heillos verfahren die Lage ist.
lieber die Schädlichkeit der Notperordnungspolitik gibt es heute keinen Zweifel mehr. Das beweist schon die Tatsache. daß heute auch die Kreise, die in her Politik des früheren Reichskanz- lets das einzige Allheilmittel erblickten, am lautesten schreien. Jede Mark, die dem Arbeitslosen von seinem ohnehin schon kärglichen Einkommen abgezogen wird, und jeder Abzug, der den Gehaltsempfänger oder den Beamten trifft, ist bei dem gegenwärtigen Stand unserer Wirtschaft eine nicht wieder gutzu- «tachende Schädigung. Jede neue Steuer ärV die Kaufkraft ein, schwächt Handel und Gewerbe, hat neuen Steuer« schround und neue Arbeitslosigkeit im •Befolge. So wird auch die neue Notverordnung, besonders wenn man noch die einschneidenden prcufp.cnen Notmaß- nahmen berücksichtigt, verheerende Wirkungen auf die Wirtschaft ausüben und htif tödlicher Sicherheit eine neue Schmä- krung der körnenden Staatseinnahmen herbeifiihren
Don den sinnlosen Belastungen muß bvs Volk befreit werden. Das kann aber nicht durch einen immer weiteren Abbau der Unterstützungssätze geschehen, sondern es muß dafür gesorgt werden, botz das Millionenheer der Arbeitslosen endlich wieder in den Produktionsprozeß kingereiht werden kann. Die Regierung bat, wie aus ihrer Kundgebung zur Not- nerordnung hervorgeht, in dieser Hinsicht die besten Absichten. Und der Anfang mll offenbar mit einem umfangreichen «iedlungsprogramm gemacht werden. Zu biefem Zweck ist eine beträchtliche Erhöhung der Salzsteuer beschlossen worben. von der man sich einen Ertrag von etwa 60 Millionen Mark verspricht, allerdings ist dieses Siedlungsprogramm ^och keineswegs ausreichend, um eine Wirkliche Wende auf dem Arbeitsmarkt krbeizufiihren, wenn feine Finanzierung °uch sicherer erfcheint, als die von Brü- mng verfolgten Arbeitsbefchafiungr-^äne “W Hilfe einer Prämienanleihe. Man die Regierung hier beim Wort neh- und die Vorlegung ganz großzügi- 8®.r Pläne fordern müssen, an deren Ver- Mrklichung so schnell als möglich heran- *9angen werden muß.
Em Aufruf der Regierung
Berlin, 14. Juni. Anläßlich der BerkLndung de, erste« Notverordnung er» läßt die Reichsregierung folgenden Aufruf:
Die Reichsregierung hat bei ihrem Amtsantritt den Willen bekundet, die soziale, finanzielle und wirtschaftliche Not Deutschlands durch organische, neuauf- bauende Maßnahmen zu bekämpfen. Die Bilanz, die die Regierung vorgefun - den hat, zwingt sie als ersten Schritt vor der Inangriffnahme ihres eigentlichen Programms die Kastenlage von Reich, Länder und Gemeinden vorläufig zu sichern und die Sozialversicherung vor dem tatsächlich drohenden Zusammenbruch zu retten. Werden diese notwendigen und unaufschiebbaren Voraussetzungen nicht erfüllt, so sind alle weiteren Maßregeln von Anfang an in Frage gestellt.
Für die ersten Notmaßnahmen hat die Regierung an Vorbereitungen anknüpfen mästen, die schon das vorige Kabinett getroffen hatte. Da diese Maßnahmen jedoch nicht ausreichten, um Kasten und Finanzen zu sichern, ist die Reichsregierung genötigt, über sie hinaus zu gehen. Es sind infolgedesten weitere Abstriche am Reichshaushalt sowie an allen Ausgaben der öffentlichen Hand befchlosten worden.
Es muß von der Ausgabenfeite her versucht »»erden, eine Gesundung der Kasten- und Finanzlage herbeizufüh- ren. Denn die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, daß Steuer- erböhungen nicht mehr zu einer Ber- besterung, sondern nur noch zu einer Verschlechterung de, Einnahmen führen.
Es bleibt also eine der wichtigsten Aufgaben, den gesamte« Verwaltungsapparat Deutschlands weiter zu verbilligen. Das bringt zwangsläufig auch scharfe Einschränkungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung mit sich, deren Existenz jetzt auf dem Spiel steht.
Es ist eine schicksalhafte Entwicklung, daß es heute nach einem halben Jahr
hundert des Bestehens der Sozialgesetzgebung nicht mehr um die Höhe der Leistungen geht, sondern um ihre Erhaltung überhaupt. Die Reichsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertretenen Weltanschauung begründet ist, würdigt in ihrer ganzen entscheidenden Bedeutung die mit der Schöpfung des ersten Kanzlers des Deutschen Reiches begonnenen sozialen Einrichtungen, zu deren Erhaltung in dieser Stunde äußerster Rot an das Gemeinschaftsgefühl aller Deutschen neue harte Anforderungen gestellt werden müsten.
Wenn die Rerchstegtern«g heute zunächst den dringendsten Erfordernissen der Stunde nachkommt, so betont sie besonders, daß sie nicht die Absicht hat, den Weg der Erschließung neuer Einnahmequellen in Zukunft weiter zu beschreiten. Ihr Ziel ist, die deutsche Wirtschaft vernunftgemäß unter
'' Ausschaltung künstlicher Experimente ’* neu zu befruchten.
Sie wird deshalb mit den auswärtigen Regierungen nach einer Lösung der Weltwirtschaftskrise suchen. Darüber hinaus hält es die Reichsregierung angesichts der ungeheuren Wirtschaftsnot für ihre unabweisbare Pflicht, die Wirtschaftsenergien des eigenen Landes zu mobilisieren und in erhöhtem Maße für die Verwertung der brachliegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen. Die Regierung wird alles daran fetzen, um neben der Pflege des Eüteraustaufchs der Länder unter einander durch eine zielbewußte Vinnenmarkt- politik, insbesondere unter Zuhilfenahme des Arbeitsdienstes durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet der Siedlung und der bäuerlichen Deredelungswirt- fchast, die deutsche Wirtschaft einer allmählichen Gesundung entgegenzuführen.
Der Wille des deutschen Volkes, von der Geißel der Arbeitslr^keit erlöst zu werden und die Hoffnung der jungen Generation, neue Grundlagen zu finden, werde« von der Regierung als eine für die Zukunft der Ration entscheidende Aufgabe mtt allen Mitteln unterstützt werden.
Id f eit Leicht beschädigte» werden setzt ebenso gekürzt rote bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Ärnbem. Die Kinderzulagen und Waisenrenten sollen — wie in der Sozialversicherung — im allgemeinen nur noch bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt werden, doch bleibt — in Abweichung von der Sozialver-
Der Inhalt der Verordnung
Zu der Notverordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden wird eine amtliche Inhaltsangabe gegeben, in der es u. a. heißt:
Maßnahmen zur Erhaltung bet Arbeitslosenhilfe, bet Sozialversicherung und bet Reichsvetfvrgung.
Die Notverordnung führt die Leistungen im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurück. Sie kürzt in der Invaliden-, Angestellten- und knappschastlichen Pensionsoer- sicherung tue alten R enten um 6 RM. bet den Invaliden, 5 RM. bei den Witwen und 4 RM. bei den Waisen für den Monat und mindert für die neuen Renten den Grundbetrag um 7 RM. und den K i n d e r z u s ch u ß um 2,50 RM. im Monat. Der Anteil der Witwen-. und Waisenrenten an der Hauptrente «bisher sechs Zehntel und fünf Zehntel) werd auf fünf Zehntel und vier Zehntel herabgesetzt. Da die Löhne im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurückgegangen fmb, ist es «ot-
roenbtg, auch die Renten aus den Unfällen entsprechend der Jahre 1927/1931 um 15 o. S. zu mindern. Die übrigen Unfallrenten werden nur um 7'/r v. H. gekürzt.
26m übrigen hat die Reichsregierung die Ermächtigung zu Maßnahmen erwirkt, die tn ber Sozialversicherung Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, Vereinfachung und Verbilligung unter Umständen erzwingen können. Die Reichsregierung ist insbesondere ermächtigt, zur Sicherung einer geordneten Wirtschaftsführung die Aufstellung eines Stellenplanes, einer Besoldungsotdnung uno eines Voranschlages anzuordnen.
Die Reichsregierung hegt die Erwartung, daß — wenn diese Maßnahmen zusammen- wirken — die Sozialversicherung auch die Notzeit der Deflation überwinden wird.
3» bet Kriegsopferversorgung
erschienen wesentliche weitere Kürzungen nicht mehr möglich. Die Verordnung beschränkt sich deshalb in der Hauptsache auf gewisse bisher mrterbliebenc Angleichungen an frühere Kürzungen in der Reichsoersorgung und So- ziakversicherung. Die Renten der k in der-