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Anzeiger für (bas frühere kurhesfifche) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen fnr Stadt und Kreis Marburg.

Bürgersteuer nicht verlängert

Berlin, 14. Joni. Wie von zuftirn, diger Stelle mitgeteilt wird, wird die Bürgersteuer, deren letzte Rate Ende Juni fällig ist, nicht verlängert. Die Gemein» den hatten die Reichsregierung «m die Ermächtigung gebeten, die Bürgersteuer in der bisherigen Form weitere sechs Mo­nate lang zu erheben. Die Reichsregie­rung hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, daß die Gemeinden durch den ihnen gemäß der neuen Notverordnung vom Reich zufliehenden Betrag von 673 Millionen Jl statt 230 Millionen Jl im Borjahre in ihren Wohlfahrtsleisiungen einer derartige Entlastung erfahren, daß sie ohne die Bürgersteuer auskcmmen müssen.

sichenmg die Weiterzahlung über dieses Alter hinaus bei Berufsausbildung und Ge­brechlichkeit in bisherigem Umfange bestehen. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Sähen.

Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden.

1. Die Finanzlage.

Die Finanzlage des Reichs ist überaus an­gespannt. Gegenüber einem Aufkommen an Steuern und Z öklen für das Reich von rund 6 Milliarden RM. ohne Berück­sichtigung der Länderanteile im Jahre 1930 haben die Steuern und Zölle im Jahre 1931 trotz aller Steuererhöhungen noch nicht 5,5 Millarden RM. erbracht. Für das Jahr 1932 werden die Steuern und Zölle für das Reich nur auf rund 5,4 Milliarden RM. ge­schätzt, obwohl die Steuererhöhungen, die im Laufe des Jahres 1931 vorgenommen wur­den, im Jahre 1932 dem ganzen Jahre zu­gute kommen.

Die Ausgaben des Reichs so unvermittelt zu senken wie die Einnahmen zurückgehen, ist bisher nicht gelungen. Von Steuererhöhun­gen sind nennenswerte Mehrerträge nicht zu erwarten.

Der Etatsentwurf der Reichsregie- rung sieht Ausgaben und Einnahmen in <Ööfye von insgesamt 8,2 Milliarden RM. vor. Die Reichsregierung hat in ihn fol­gende Ausgaben neu eingestellt:

für landwirtschaftliche Siedluna 50 Mill. RM.,

für Befreiung der Untertagearbeiter von der Arbeitslosenversicherung 33 Mill. RM.,

für die knappschaftliche Pensionsversiche­rung 25 Mill. RM.,

für Freiwilligen Arbeitsdienst 20 Mill. RM

Da hierfür Deckungsmöglichkeiten bisher nicht gegeben waren, hat sie sich gezwungen gesehen, die S a l z st e u e r, die bereits früher bestanden hat, wieder einzuführen und auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigtenversor- gung .das Mißverhältnis zu beseitigen, das dadurch enistanden war, daß die kinder­losen Leichtbeschüdigten gegenüber der verheirateten mit Lindern besser ge­lt eilt waren. Außerdem hat sie durch Be­grenzung der Lmderzulagen uno Waisenren­ten in der Kriegsoersorgung auf das 15. Le-

Die neue Notverordnung

Schwere Belastungen zur Sicherung der Finanzen und zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und Sozialversicherung

Die neue finanzielle Notverordnung, mit der unter die Fehlbetragswirtschast des Kabinetts Ärüning der Schlußstrich gefetzt werden soll, ist vom Reichspräsi­denten unterzeichnet und der Oefientlich- tett übergeben worden. Wie alle Notver­ordnungen der letzten Jahre, so bringt auch dieses neue Dokument deutscher Not dem Volke unerhört schwere Opfer, be­lastet jeden Einzelnen und greift tief in die Lebenshaltung aller Volkskreise ein. Aber das Kabinett von Papen stand vor einer Entscheidung von allergrößter Tragweite. Durch die Brüningsche Not- oolitik war das finanzielle Chaos in un­mittelbare Nähe gerückt. Mit der Durch- sthrung von Plänen auf lange Sicht war der Gefahr der Einstellung der Zahlun­gen der öffentlichen Kaffen und damit des allgemeinen Zusammenbruchs nicht mckhr beizukommen. Die neue Regierung sah sich daher buchstäblich gezwungen, zu den Maßnahmen zu greifen, wie sie Brüning schon vorgesehen hatte, um nicht alles drunter und drüber gehen zu lassen. Daß sich dabei sogar noch eine Verschärfung der bisher ins Onge gefaßten Mahnah- Ven ergeben hat, da infolge der Ver- Ugerung der Maßnahmen die Ebbe in den Kasten noch größer geworden war, ist nur ein weiterer Beweis dafür, rote heillos verfahren die Lage ist.

lieber die Schädlichkeit der Notper­ordnungspolitik gibt es heute keinen Zweifel mehr. Das beweist schon die Tat­sache. daß heute auch die Kreise, die in her Politik des früheren Reichskanz- lets das einzige Allheilmittel erblickten, am lautesten schreien. Jede Mark, die dem Arbeitslosen von seinem ohnehin schon kärglichen Einkommen abgezogen wird, und jeder Abzug, der den Gehalts­empfänger oder den Beamten trifft, ist bei dem gegenwärtigen Stand unserer Wirtschaft eine nicht wieder gutzu- «tachende Schädigung. Jede neue Steuer ärV die Kaufkraft ein, schwächt Han­del und Gewerbe, hat neuen Steuer« schround und neue Arbeitslosigkeit im Befolge. So wird auch die neue Notver­ordnung, besonders wenn man noch die einschneidenden prcufp.cnen Notmaß- nahmen berücksichtigt, verheerende Wir­kungen auf die Wirtschaft ausüben und htif tödlicher Sicherheit eine neue Schmä- krung der körnenden Staatseinnahmen herbeifiihren

Don den sinnlosen Belastungen muß bvs Volk befreit werden. Das kann aber nicht durch einen immer weiteren Ab­bau der Unterstützungssätze geschehen, sondern es muß dafür gesorgt werden, botz das Millionenheer der Arbeitslosen endlich wieder in den Produktionsprozeß kingereiht werden kann. Die Regierung bat, wie aus ihrer Kundgebung zur Not- nerordnung hervorgeht, in dieser Hinsicht die besten Absichten. Und der Anfang mll offenbar mit einem umfangreichen «iedlungsprogramm gemacht werden. Zu biefem Zweck ist eine beträchtliche Er­höhung der Salzsteuer beschlossen wor­ben. von der man sich einen Ertrag von etwa 60 Millionen Mark verspricht, allerdings ist dieses Siedlungsprogramm ^och keineswegs ausreichend, um eine Wirkliche Wende auf dem Arbeitsmarkt krbeizufiihren, wenn feine Finanzierung °uch sicherer erfcheint, als die von Brü- mng verfolgten Arbeitsbefchafiungr-^äne W Hilfe einer Prämienanleihe. Man die Regierung hier beim Wort neh- und die Vorlegung ganz großzügi- 8®.r Pläne fordern müssen, an deren Ver- Mrklichung so schnell als möglich heran- *9angen werden muß.

Em Aufruf der Regierung

Berlin, 14. Juni. Anläßlich der BerkLndung de, erste« Notverordnung er» läßt die Reichsregierung folgenden Auf­ruf:

Die Reichsregierung hat bei ihrem Amtsantritt den Willen bekundet, die soziale, finanzielle und wirtschaftliche Not Deutschlands durch organische, neuauf- bauende Maßnahmen zu bekämpfen. Die Bilanz, die die Regierung vorgefun - den hat, zwingt sie als ersten Schritt vor der Inangriffnahme ihres eigentlichen Programms die Kastenlage von Reich, Länder und Gemeinden vorläufig zu sichern und die Sozialversicherung vor dem tatsächlich drohenden Zusammenbruch zu retten. Werden diese notwendigen und unaufschiebbaren Voraussetzungen nicht erfüllt, so sind alle weiteren Maßregeln von Anfang an in Frage gestellt.

Für die ersten Notmaßnahmen hat die Regierung an Vorbereitungen anknüpfen mästen, die schon das vorige Kabi­nett getroffen hatte. Da diese Maßnah­men jedoch nicht ausreichten, um Kasten und Finanzen zu sichern, ist die Reichs­regierung genötigt, über sie hinaus zu gehen. Es sind infolgedesten wei­tere Abstriche am Reichshaushalt sowie an allen Ausgaben der öffentlichen Hand befchlosten worden.

Es muß von der Ausgabenfeite her versucht »»erden, eine Gesundung der Kasten- und Finanzlage herbeizufüh- ren. Denn die Erfahrungen der letz­ten Monate haben gezeigt, daß Steuer- erböhungen nicht mehr zu einer Ber- besterung, sondern nur noch zu einer Verschlechterung de, Einnahmen füh­ren.

Es bleibt also eine der wichtigsten Auf­gaben, den gesamte« Verwaltungs­apparat Deutschlands weiter zu ver­billigen. Das bringt zwangsläufig auch scharfe Einschränkungen auf dem Ge­biete der Sozialversicherung mit sich, deren Existenz jetzt auf dem Spiel steht.

Es ist eine schicksalhafte Entwicklung, daß es heute nach einem halben Jahr­

hundert des Bestehens der Sozialgesetz­gebung nicht mehr um die Höhe der Lei­stungen geht, sondern um ihre Erhaltung überhaupt. Die Reichsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertrete­nen Weltanschauung begründet ist, würdigt in ihrer ganzen entscheidenden Bedeutung die mit der Schöpfung des ersten Kanz­lers des Deutschen Reiches begonnenen sozialen Einrichtungen, zu deren Erhal­tung in dieser Stunde äußerster Rot an das Gemeinschaftsgefühl aller Deutschen neue harte Anforderungen gestellt werden müsten.

Wenn die Rerchstegtern«g heute zu­nächst den dringendsten Erfordernissen der Stunde nachkommt, so betont sie besonders, daß sie nicht die Absicht hat, den Weg der Erschließung neuer Einnahmequellen in Zukunft weiter zu beschreiten. Ihr Ziel ist, die deut­sche Wirtschaft vernunftgemäß unter

'' Ausschaltung künstlicher Experimente* neu zu befruchten.

Sie wird deshalb mit den auswärtigen Re­gierungen nach einer Lösung der Welt­wirtschaftskrise suchen. Darüber hinaus hält es die Reichsregierung angesichts der ungeheuren Wirtschaftsnot für ihre un­abweisbare Pflicht, die Wirtschaftsenergien des eigenen Landes zu mobilisieren und in erhöhtem Maße für die Verwertung der brachliegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen. Die Regierung wird alles daran fetzen, um neben der Pflege des Eüteraustaufchs der Länder unter einan­der durch eine zielbewußte Vinnenmarkt- politik, insbesondere unter Zuhilfenahme des Arbeitsdienstes durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet der Siedlung und der bäuerlichen Deredelungswirt- fchast, die deutsche Wirtschaft einer allmäh­lichen Gesundung entgegenzuführen.

Der Wille des deutschen Volkes, von der Geißel der Arbeitslr^keit erlöst zu wer­den und die Hoffnung der jungen Gene­ration, neue Grundlagen zu finden, wer­de« von der Regierung als eine für die Zukunft der Ration entscheidende Aufgabe mtt allen Mitteln unterstützt werden.

Id f eit Leicht beschädigte» werden setzt ebenso gekürzt rote bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Ärnbem. Die Kinderzulagen und Waisenrenten sollen wie in der Sozialversicherung im allgemeinen nur noch bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt werden, doch bleibt in Abweichung von der Sozialver-

Der Inhalt der Verordnung

Zu der Notverordnung des Reichspräsi­denten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der So­zialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden wird eine amtliche Inhaltsangabe gegeben, in der es u. a. heißt:

Maßnahmen zur Erhaltung bet Arbeits­losenhilfe, bet Sozialversicherung und bet Reichsvetfvrgung.

Die Notverordnung führt die Leistungen im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurück. Sie kürzt in der Invaliden-, An­gestellten- und knappschastlichen Pensionsoer- sicherung tue alten R enten um 6 RM. bet den Invaliden, 5 RM. bei den Witwen und 4 RM. bei den Waisen für den Monat und mindert für die neuen Renten den Grundbetrag um 7 RM. und den K i n d e r z u s ch u ß um 2,50 RM. im Mo­nat. Der Anteil der Witwen-. und Waisen­renten an der Hauptrente «bisher sechs Zehn­tel und fünf Zehntel) werd auf fünf Zehntel und vier Zehntel herabgesetzt. Da die Löhne im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurückgegangen fmb, ist es «ot-

roenbtg, auch die Renten aus den Unfällen entsprechend der Jahre 1927/1931 um 15 o. S. zu mindern. Die übrigen Unfallrenten werden nur um 7'/r v. H. gekürzt.

26m übrigen hat die Reichsregierung die Ermächtigung zu Maßnahmen erwirkt, die tn ber Sozialversicherung Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, Vereinfachung und Verbilligung unter Umständen erzwin­gen können. Die Reichsregierung ist ins­besondere ermächtigt, zur Sicherung einer ge­ordneten Wirtschaftsführung die Aufstellung eines Stellenplanes, einer Besoldungsotdnung uno eines Voranschlages anzuordnen.

Die Reichsregierung hegt die Erwartung, daß wenn diese Maßnahmen zusammen- wirken die Sozialversicherung auch die Notzeit der Deflation überwinden wird.

3» bet Kriegsopferversorgung

erschienen wesentliche weitere Kürzungen nicht mehr möglich. Die Verordnung beschränkt sich deshalb in der Hauptsache auf gewisse bisher mrterbliebenc Angleichungen an frühere Kürzungen in der Reichsoersorgung und So- ziakversicherung. Die Renten der k in der-