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allen Beamten und
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bereits besteht, hat dort keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Fleischpreise durch sie beeinflußt worden sind. Der Finanzminister ist außerdem ermächtigt, bei Hausschlachtungen von der Erhebung der Schlachtsteuer Abstand zu nehmen, und er wird von dieser Ermächtigung soweit möglich Gebrauch machen.
Es bleibt trotzdem «m Defizit.
Aus gutimterrichteten Kreisen hören wir, daß Preußen nach den vorliegenden Dispo- fitionen über die geplanten Steuereryöhungen mit einem Mehrertrag von jährlich 145 bis 150 Millionen Mark rechnet. Der Haupt-
Das Preußisch« Kabinett hat gestern bend die angekündigte neue Rotver« etbnung erlassen. Der Wortlaut her Notverordnung wird heute veröffentlicht werde».
deshalb
eine Kürzung der Beamten- und An- gestelltengehälter. und zwar in Höhe von 5 Prozent für Ledige und kinderlose Verheiratete und von 21/2 Prozent für Beamte und Angestellte mit Kindern vor.
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Aug. Koch. Markt 21/23. zernsprecher: Nr 54 und Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt u. W. St. 5015. SprechM Nt Redaktto« dos 16—11 e*
V.1—1 Uhr
Dagegen werden die Gemeinde« verpflichtet werte», etae ähnliche
Maßnahme »orzuuehmen.
Der Anspruch der Beamten auf die Summe, die einbehalten worden ist bleibt aufrecht erhalten; sie muß im Jahr 1937 nachbezahlt werden. Tritt ein Todesfall ein, dann ist die Summe sofort nachzuzahlen. Scheidet ein Beamter vor 5 Jahren aus dem Dienst aus, dann gilt dasselbe. Um eine Spekulationsverwertung dieser Summen zu vermeiden, ist eine Uebertragung ausgeschlossen.
Pressestimmen
Die nette pretthische Aotderorbnttng totrt von der „Germania" als eine „außer- ordentlich schmerzliche Maßnahme" bezeichnet, die aber andererseits zeige, daß in unseren Tagen die unerläßlichen Finanzmaßnahmen jenseits aller Parteipolitik lügen, und daß jede Regierung, mag sie von einer parlamentarischen Mehrheit abhängig sein oder nicht, zu der Vornahme unpopulärer, fast zwangsläufig dorgezeichneter Finanzmaßnahmen gezwungen sei.
Die „Dossische Zeitttntz" betont, daß durch die Notverordnung jeder Vor« wand zu einem Eingreifen des Reiches genommen sei, auch wenn die RegierungsVerhandlungen in Preußen nicht zum Erfolge führen sollten. Die preußische Regierung verdiene Hochachtung ob ihrer Courage, mit der sie bemüht sei, ihren Erben ordentlich geführte Bücher und keinerlei Schulden zu Hintersassen.
Der „Vorwärts" sieht die Verantwortung für die „drückend«! Maßnahmen" beim Reiche, das seine Schulden nicht be« zcchl«.
Die „Deutsche Nllgemeine Zeitung" meint, daß der neue „verschleierte Gehaltsabbau" zweifellos bedenkliche Folgen auf wirtschaftlichem Gebiete haben müßte.
Der „Dag" nennt die verfassungsmäßige Berechtigung der Notverordnung sehr zweifelhaft. Die Frage, ob sie vom Landtag mit zweidrittel Mehrheit auf gehoben werden könne, bedürfe noch sehr eingehender Erörterungen. Es sei Zeit, daß in Preußen wieder preußische Finanz- und Staaisgrundsätze eingeführt werden.
Der „Lvkalanzeiger" erhebt ähnliche Bedenken und glossiert die „Zwangs- : sparkasse" der .Beamten.. .. . .- •
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EinzelheitenderNotverordnung
Die Aenderung der Hauszinssteuerverordnung
Angesichts des Fortfalles dieser Aus- ' m gleichszahlungen hat die preußische Regierung nunmehr in der Notverordnung die Einführung der Schlacht st euer vom 1. Juli d. I. an beschlosien, die einen Ertrag von rund 90 Millionen bringen soll. . Darüber hinaus waren aber zum völligen Ausgleich des Etats noch weitere Maßnahmen notwendig, da im laufenden Etatsjahr mit etwa 50 Mill. Minderaufkommen an Steuern gerechnet wird. Die Notverordnung sieht
enteil würde habet auf die Schlachtsteuer entfallen, mit der den preußischen Finanzen rund 120 Millionen Mark jährlich mehr zugeführt werden könnten. Eine Beamtengehaltskürzung von 2Vs Prozent erbringt dagegen nur den relativ geringen Betrag von 25 Millionen Mark int Jahr, was it a. auch darauf zurückzuführen ist, daß die Schutzpolizei von dieser Kürzung verschont bleiben würde. Die Beamtenge- hallskürzung in Preußen ist überhaupt em sehr schwerwiegender Emgrifs, da der preußische Beamte heute schlechter steht afe [em vergleichbarer Kollege im Reich. Dieser Unterschied wird im allgemeinen wenig beachtet, trotzdem er recht erheblich ist. So erhält
Die Deckung des Defizits in Preußen ist wie folgt vorgesehen: . ----------
a) Auf dem Gebiet der Hauszinssteuer wird das bisherige System der sogenannten Stundung durch ein System der Mietsbeihilfe gegolten. Aus der Hauszinssteuer erwartete Preußen 540 Millionen X Bei dem bisherigen System der Hauszinssteuer-Anteile war diese Summe nicht aufgekommen. Das Aufkommen der erwähnten 540 Millionen wird dadurch sichergestellt, daß die Stundungen auf 160 Millionen festgesetzt werden. Diese 160 Millionen werden Hilfsgemeindeverbänden übergeben.
Zu der Stundung selbst tritt folgende Veränderung ein: Bisher waren Stundungen des Hauszinssteueranteiles möglich bei einem Einkommen von 1200 X Nach der neuen Regelung kommen nur noch Familien bezw. Personen in den Genuß dieser Stundung, die ein Recht auf die Wohlfohrtserwerbslosen- Fürsorge haben, also solchen Personen, die ein Einkommen von 800 bis 900 Mark pro Jahr beziehen. Der Satz schwankt nach den einzelnen lokalen Verhältnisien. Diese Regelung gilt n i ch t für Eigenheime. Denn z. B. Sozialrentnerinnen, die ein Wohnheim haben, werden von dieser Regelung nicht betroffen, auch dann nicht, wenn sie einen Mieter im Hause haben.
b) Die Schlachtsteuer ist nach dem bayrischem Muster ausgearbeitet. Sie ist nicht so hart wie in Sachsen und nicht, tote sie in Mecklenburg eingeführt werden soll. Für Schweine, die bloß 70 Prozent ausmachen beträgt die Schlachtsteuer bei Hausschlachtungen 2 X Es ist aber damit zu rechnen daß diese Steuer bei Hausschlachtungen durch eine Verordnung wegfällt. Im übrigen ist der Tarif wie folgt gestellt: Bis 30 Kilogramm wird keine Steuer erhoben von 30—75 Kilogramm 5 X von 75—125 Kilogramm 8 JL und über 125 Kilogramm 10 X
c) Die Eehaltseinbehaltung: Die Regelung sieht vor, daß allgemein vom Gehalt der Beamten 2,5 Prozent und von dem Gehalt der Ledigen und den kinderlosen Beamten 5 Prozent einbehalten werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich hierbei nicht um eine Gehaltskürzung, sondern nur um eine Einbehaltung, gewissermaßen um eine Zwangsanleihe bezw. eine Zwangssparkasse handelt. Die Schupo bleibt von der Maßnahme verschont. -
3 Diese Gehaltskürzung, die nur vorüber- " gehend sein soll, ist als eine Zwongs- anleihe gedacht und soll nach fünf Jahren vom 1. Juli 1937 ab in monatlichen Raten, die dem monatlichen Abzug entsprechen, wieder zurückbezahlt werden. In Todesfällen ist der ganze abgezogene Betrag an die Hinterbliebenen sofort auszuzählen. Ebenso erfolgt die sofortige Auszahlung des gesamten Betrages beim Ausscheiden von Staatsangestellten und von Beamten unter Fortfall der Ver-
sorgungsbezüge.
Die Notverordnung sieht weiter zur Sicherstellung des Etats eine Aenderung der bisherigen Bestimmungen über die Niederschlagung der Hauszinssteuer in der Weise vor, daß bei Bedürftigkeit die Hauszinssteuer nicht mehr auf Antrag durch die Katasterämter erlaßen wird, sondern, daß in Zukunft den Gemeinden ein entsprechender Betrag überwiesen wird, der dazu dienen soll, auf Antrag von Wohl- sahrtsunterstützungsempsängern zum Ausgleich für die Hauszinssteuerzahlungen gegeben zu werden.
In preußischen Regierungskreisen ist man davon überzeugt, daß durch die in dieser Notverordnung vorgesehenen Maßnahmen der Etatsausgleich durchgeführt werde» kann. Im übrigen wird entgegen den verschiedenen in der Oeffentlichkeü umlaufenden Gerüchten mit Nachdruck betont, daß hinsichtlich der Kasienlage Preußens keinerlei Bedenken bestehen. Die Kasien- lage sei für das laufende Etatsjahr unter alle» Umständen fichergestellt. Wenn die Einführung der Schlachtsteuer in den interessierten Kreise» Unruhe Hervorrufen sollte, so wird demgegenüber in Kreisen der preußischen Regierung darauf hingewiesen, daß die Auswirkungen dieser Steuer zweifellos überschätzt werden. Die Schlachtsteuer, di« in Bayer« und Sachsen
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Anzeiger für (das frühere knrhefsische) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen fiir Stadt und Ureis Marburg
z. B. ent Oberregierungsrat in der preußischen Prooinzialverwaltung ny, Jahr an* nähernd 1000 Mark weniger als fern Kollege bet gleichen Stufe, der im Landesfinanzamt in der Reichsverwaltung tätig ist. Und dieser Unterschied besteht nicht nur bei den höheren Beamten, sondern ebenso bet den Bürobeam» ten. Entstanden ist die Differenz m der Be- zahlung durch ben radikalen Abbau der Zuschläge, die Preußen oorgenommen hat und weiter durch die Tatsache, daß auch d« Grundgehalt in Preußen niedriger angefetzt ist als im Reich. Immerhin würde Preu- feen mit einem Gesamtertrag der Steuern von etwa 145 Millionen Mark im Jahr einen erheblichen Teil seines Fehlbetrages decken können, wenn auch immer noch etn großer Rest übrig bliebe, da das De- fuit Preußens mehr als 400 Millionen Mark beträgt. 3m übrigen macht sich jetzt sehr stark geltend, daß zwi- schen Preußen und dem Reich schon fett Jahre» erhebliche Spannungen bestehen, die nut der Regierung Pape» nichts $u tun haben.
Kein Anspruch Preußens auf
die 100 Millionen
Am 7. Juni fand in der Reichskanzlei eine Besprechung »wischen der Reichsregierung und der preußischen Staatsregierung über die Frage der Durchführung des Abkommens statt, das seiner Zeit über eine Ausgleichs- zahlung des Reiches an Preußen in Höhe von 100 Millionen RM. gegen Abtretung der preußischen Beteiligung an den Sieb« iungsfinanzierungsinstituten getroffen wurde.
Es bestand Einverständnis darüber, daß der frühere Reichsfinanzmmister Dr. Dietrich dem preußischen Finanzmmister Klepper Anfang Mat dieses Jahres mit« geteilt, das Reich sek nicht in der Lage, die 100 Millionen RM. ganz oder teilweise im kaufenden Rechnungsjahr zu zahlen, und demgemäß zwischen den beiden Fmanzmi« niftem vorbehaltlich der Zustimmung der Kabinette eine Vereinbarung dahin getroffen sei, daß das Reich die 100 Millionen RM. in fünf gleichen Jahresraten, beginnend mit dem 1. April 1933, zahlen solle.
Der Reichsfinanzmmister Graf Schwerin von Krosigk erflärte, das neue Kabinett sei bereit, dieser Abrede beizutreten. Von preußischer Seite wurde demgegenüber die Stellungnahme des Kabinetts vorbehalten. Der preußische Finanzminister gab die Erklärung ab, daß Preußen ferne Maßnah- men zur Sicherung des Haushalts selbst treffe» werde. Diese Maßnahmen würden ben Haushaltsausgleich herbeiführen und die Kas- fenlage sicherstellen.
Roch 5% Millionen Arbeitslose.
Berlin, 8. Juni. Nach dem Bericht der Reichsanstalt für die Zeit vom 16. bis 21. 5. hat die Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt sich in der zweiten Hälfte des Verichtsmonats mit etwas größerer Beschleunigung fortgesetzt. Während im vorigen Berichtsabschnitt die Zahl der Arbeitslosen nur um rund 64 000 abgenommen hatte, war sie Ende Mai um rund 92 000 geringer als am 15. Mai. Der damit erreichte Stand von rund 5 583 000 Arbeitslosen liegt jedoch um etwa 1,5 Millionen Über dem gleichen Stand des Vorjahres. Seit dem winterlichen Höchststand (Mitte März) ist die Zahl der Arbeitslosen um rund 546 000 zurückgegangen. Träger der Entlastuntz sind weiterhin fast ausschließlich die Saison- Außenberufe.
lieber zwei Millionen Arbeitslose in England.
London. 8. Sunt. Das englische Arbeitsministerium gibt die jüngste Zahl der Arbeitslosen bekannt. Danach beträgt die Zahl der eingeschriebenen Erwerbslosen im vergangenen Monat 2 000 127 bei 9 402 000 Beschäftigten. . >
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Gehaltsabzüge und Schlachtsteuer
Die alte preuhische Regierung, deren Ministerpräsident, Braun, beurlaubt ist, erläßt eine Notverordnung Angestellten mit Ausnahme der Schupo
Bei der Aufstellung des Etats für 1932/33 war mit einer Mindereinnahme —<?on 478,6 Millionen Mark gerechnet wor- • * ben. Davon wurden 207,2 Millionen durch ,i am Personaletat und 169,4 Mil- ________ durch Abstriche am Sachetat eingespart sowie über 2 Millionen durch Erhöhung des Staatsanteiles an den Notariatsgebühren gedeckt. Der Rest von 100 Millionen sollte ursprünglich durch die netz Ausgleichszahlungen des Reiches gedeckt werden/
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