MittwtK, NaN.AvktllSN Di. »Oberd«ssisch« Zeitung' et- fietnt sechsmal wbchentltch. Be- lUgSpret« monatl. i. Marburg 2.02 SM. «usschl. Sustrllmrgsgebübr, h<i unsren Agenturen 1.93 SM. »uzügl- ZusteslellungSgebühr, durch dt« Post 2.25 SM. Für etwa p«ch St«», Waschtnendefekt oder tteeeetett Lrelgnlsie ausfallend« gkmmnern wird tetn Sesag g<* leistet. Verlag, Dr. 6. Hitze roth, Druck der Unlv-Buchdruckerel A»h. Ang. Hoch, Markt 21/23. Fernsprecher: Kt.54 und Rr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. W. Rr. 5015. — Sprech,«» Nt Redaktion ton 10—11 **
SbechMsche
Äartutgtt »I ^rA A ftfflfit
WWW 1 11 Fl 8OHW6W
Sir. 98 mW Marburg li. Laba
Der Anzeigenpreis betrag« str ton 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 SW., Famtlienanzetgen tot Barzahl. 0.07 SW., amtl. u. auswärtige An,. 0.10 GM Sog.Neine Anzeigen nach Spezlalt rrtf.Grund- schrist: §vlon«l. Bel 'chwiertg.Satz, sowie bei Platztorschrtft 50°/. Aufschlag. — Sanonelan,eigen tOO*/, Aufschlag ReNa«--Milltnl. 0.40 SM. Srmidschrift : Petit. Jeder Rabatt gilt als Ba«abatt Ziel 5 Lage. Vsferten-Sebührr 25 Pig, bei Zustellung der Anqebote «inschl. Porte —.60 SW Belege werben berechnet. Erfüllungsort Marburg.
> ‘ .-
Vil—1 Uhr.
Vertrauliche Unterredung Brüning-Macdonald-Stimson —
Ein
südosteuropäischen Eetreideaus-
Während Hitleibe-
doch noch Lösungen,
luitfl der fuhr.
fernmündlich mit Tardieu in Verbindung gesetzt und ihn dringend ersucht, unverzüglich nach Eens zu kommen, um in einer gemeinsamen Besprechung mit Brüning und Macdonald die Abrüstungssrage zu behandeln. Tardieu hat in dieser fernmündlichen Unterredung erklärt, er werde versuchen, am Dienstagfrüh in Eens eintreffen. In den Nachtstunden ist jedoch die amerikanische Abordnung fernmündlich von Paris aus unterrichtet worden, daß Tardieu wegen des Wahlfeldzuges nicht nach Genf kommen könne, er wolle jedoch entweder am Donnerstag oder Freitagfrüh wieder in Genf ankommen.
Landtag am 24. Mai
Eine Erklärung der preußischen Staatsregierung
Deutschland mit Lausanne einverstanden.
Berlin, 26. April. Am Montag hat der englische Botschafter in Berlin- der Neichsregierung eine Note überreicht, in der die englische Regierung anfragt, ob Deutschland mit dem Beginn der Lausanner Konferenz am 16. Juni einverstanden sei. Eine gleichlautende Note ist in Paris, Rom, Tokio und Brüssel überreicht worden. Wie verlautet, wird sich die Reichsregierung sowohl mit dem Zeitpunkt als auch mit dem Ort der Konferenz einverstanden erklären.
Wie man hört, ist das angekündlgte deutsche Memorandum fertiggestellt, je- " ' " nicht übergeben worden. Die
di« Deutschland vorschlägt, dein der Richtung von Präferenz-
Man hat in Genf den Eindruck, daß vom praktischen Gesichtspunkt aus gesehen, die Genfer Besprechungen in dieser Frage zu keinem greifbaren Ergebnis geführt haben. Die Frage einer finanziellen Hilfeleistung für die Donaustaaten ist gleichfalls nicht weiteigekommen. Es scheint, dah die Tendenz besteht, die Donauraumfrage mit den aus der Lausanner Konferenz zur Behandlung stehenden Problemen zu verquicken, eine Absicht, für die sich vor allem Frankreich einzusetzen scheint.
Sitzungen der BIZ.
B a s e l, 26. April. Die nächste Sitzung des Berwaltungsrates der BIZ. wird am 9. Mai stattfinden, während die zweite jährliche Generalversammlung der Aktionäre für den 10. Mai angesetzt ist. Der Generalversammlung wird der Jahresbericht über die geschäftliche Tätigkeit der Bank in der Zeit vom 1. 4. 1931 bis zum 31. März 1932 vorgelegt werden. Die Vertreter der verschiedenen Zentralbanken werden auch diesmal wieder wie im letzten Jahre monetäre und Kreditprobleme von allgemeinem Jnteresie prüfen.
Sensation in Dublin
Brüskierwig des
britischen Generalgouoerneurs in Dublin.
Lonon, 26. April. Ein bezeichnendes Schlaglicht auf "die augenblicklich ziemlich gespannten englisch-irischen Beziehungen, die heute auch im Unterhaus von Minister Thomas behandelt wurden, wirft ein Vorfall, der sich in Dublin bei einem Empfang ereignete, den der französische Gesandte in Dublin, Alphand, in seiner Wohnung gab, und zu dem zahlreiche hervorragende Persönlichkeiten geladen waren. Bei Ankunft des britischen Generalgouverneurs verliehen der Dizepräsident des Dollzugsrates des 2nsmen Freistaates O 'Kelly, und der irische Wehrminister Aiken demonstrativ das Haus des französischen Gesandten, und der insche Generalsstaatsanwalt M a g u i r e, der auf dem Wege zu dem Empfang die beiden irischen Minister traf, machte kurzerhand kehrt, ohne die französische Gesandtschaft zu betreten. Der Vorfall verbreitete sich wie ein Lauffeuer unter den Gästen und erzeugte eine Sensation ersten Ranges. Die französische Gesandtschaft lehnt es ab, die darüber in Umlauf befindlichen Gerüchte zu bestätigen oder zu deinen tieren, und auch die irischen Minister unt der britische Generalgounerneur enthalten 5i< jeder Stellungnahme zu der Angelegenb--
Kein Ergebnis in der Donausrage
Die Besprechungen über, die Donaufragen sind in den letzten Tagen in Genf zwischen den beteiligten und interessierten Staaten fortgesetzt worden. Es scheint jetzt die Absicht zu bestehen, die Klärung der Fragen in der Weise fortzusetzen, dah nunmehr auch die anderen an der Frage interessierten Staaten aufgesordert werden sollen, ihre Ansichten ausführlich darzulegen, und zwar Polen, Ungarn, Griechenland und die Türkei. Die Prüfung dieser Memoranden soll einem Komitee von Wirtschaftssachverständigen übertragen werden. Veschlüsie hierüber sind noch nicht gefaht worden.
tag es bekundeten Volkswillen rn klang gebracht werden muh. Dir Vorschriften über die Regierungsbestellung müssen allo so sein, dah das reichsverfassungsrechtlich erforderte Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Volksvertretung schnellstens hergestellt wird. Vorschriften, die die Durchsetzung dieses Grundsatzes von vornherein unmöglich machen oder auch nur erschweren, sind mit der Reichsverfassung nicht vereinbar und daher nichtig. Der Beschluß des alten Landtages vom 12. April war bestimmt und geeignet, diese Erundvorschrift der Reichsver- sassung zu beseitigen. Aus diesem Grunde wurde die alte Vorschrift beseitigt, dah rin zweiten Wahlgang relative Stimmenmehrheit entscheidet, wenn der erste Wahlgang keine Entscheidung bringt. Eine Wahlvorschrift, die eine Wahl unmöglich macht, _ weil sie nicht erfüllbare Voraussetzungen aufstellt, ist staatsrechtlicher Unsinn. Ergeht sie zudem in der Absicht, den Einklang zwischen dem tn der Landtagswahl bekundeten Volkswillen, und der Regierungsführung zu vereiteln, so ist sie wegen Verstoßes gegen Artikel 17 der Rerchs- v «Fassung ohne rechtliche Bedeutung. Der Landtag ist daher als befugt anzusehen, falls im ersten Wahlgang eine absolut« Mehrheit für einen Kandidaten zur Minifterpräsident- schaft nicht zustande kommt, den Ministerpräsidenten in der Stichwahl des zweiten Wahlganges mit relativer Mehrheit zu bestimmen. Der so bestellte Ministerpräsident würde der legale Erstminister Preußen-! sein. Seine Amtsübernahme müßte erforderlichenfalls im Wege der Reichserekutlve erzwungen werden.
Wichtige Verhandlungen ohne Tardieu
Das Ringen um ein praktisches Abrüstungsergebnis
Entscheidende Tage in Genf
Im Laufe des Dienstagsvormittags hat »ach Mitteilungen von amerikanischer Seite ein« längere vertraulich« Zusammenkunft zwischen Macdonald, Reichskanzler Brüning und Staatssekretär Stimson in der Villa Stimsons stattgefunden. Die Tatsache der Unterredung der drei Staatsmänner wurde streng geheim gehalten. Wie verlautet, ist die Unterredung bis iit die Mittagsstunden ausgedehnt worden.
Ueber die gestrige Dormittagsbe- fprechuna wird von englischer Seite mitge- teigt dah in der Unterredung in erster Linie die grohen grundsätzlichen Gegensätze in der Abrüstungsfrage zwischen der deutschen und französischen Auffasiung durchberaten wurden. In der Unterredung sollen die drei Minister übereingekommen sein, Tardieu und Erandi zu ersuchen, an den weiteren Besprechungen teilzunehmen.
Der Inhalt dieser Unterredung wird von allen Seiten streng geheim gehalten. Cs wird lediglich mitgeteilt, dah die Besprechungen fortgesetzt werden. Es erscheint unter diesen Umständen fraglich, ob die ursprünglich vorgesehene Abreise des Reichskanzlers am Mittwoch abend tatsächlich stattfinden wird. Man erwartet nunmehr die Mitteilung, ob Tardieu und Erandi in den nächsten Tagen nach Genf zurückkehren werden.
Stimson vermittelt
Ueber eine Unterredung zwischen Stimson, Macdonald und Brüning wird in englischen und amerikanischen Kreisen noch folgende Mitteilung gemacht:
In der Unterredung hat Stimson mit grohem Nachdruck hervorgehoben, dah die Abrüstungskonferenz zu einem erfolgreichen Ausgang nur dann gelangen könne, wenn die deutsche und französische Regierung zu einer Uebereinstimmung in den grundsätzlichen Abrüstungsfragen gelange. Den gleichen Standpunkt hat der englische Ministerpräsident Macdonald eingenommen. Es mühten jetzt praktische Methoden gesunden werden und praktische Verhandlungsgrundlagen, um so schnell wie möglich zu wirklichen Ergebnissen zu gelangen. In der Untet= Tebung soll Stimson weitgehende Mitwirkung und Hilfe zur lleberwindung der Gegensätze angeboten und sich für die Vermittlung zur Verfügung gestellt haben. Die Vereinigten Staaten seien zwar an der Lösung der rein europäischen Abrüstungsfrage nicht interessiert, jedoch sei
die lleberbrückun« der europäischen Gegensätze in der Abrüstungsfrage von entscheidender Bedeutung für die
Ueberwintcrug der Wirtschaftskrise.
Aus diesem Grunde seien die Vereinigen Staaten bereit, mit allen Kräften an der Lösung des europäischen Abrüstungs- Problems mitzuwirken.
Eine weitere gemeinsame Besprechung ist bisher noch nicht festgesetzt worden und bangt von dem Eintreffen Tardieus und Grandis ab. Nach Mitteilung von italienischer Seite erscheint es zweifelhaft ob der italienische Außenminister nach Genf zurückkehren wird, da am Freitag im italienischen Parlament die Aussprache über den Haushalt des Auhenministeriums beginnt.
Fernmündliche Unterhaltung Stimson—Tardieu.
Wie aus französischen Kreisen bekannt wird, hat sich Stimson am Montaa abend
Berlin, 26. April. Der Amtliche Preußische Presiedienst teilt mit:
„Das preußische Staatsministerium hat heute auf Grund des Artikels 1Z. der preußll >1 scheu Verfassung beschlossen, den neuen Landtag zum 24. Mai dieses Jahres einzuberufen und ihm als verfasiungsmäßige Folge aus dem Ausfall der Wahlen seinen Rücktritt in seiner Gesamtheit mitzuteilen. Bi» zur Neuwahl des Ministerpräsidenten und der Uebernahme der Geschäfte durch eine neue Regierung ist da» Staatsministerium auf Grund de» Artikels 59 der Verfassung verpflichtet, im Amte zu bleiben.
In der Begründung dieses Beschlusies heißt es: Eine frühere Einberufung des Landtages vor dem 24. Mai ist, abgesehen davon, daß die Ltgislaturperiode des alten Landtages noch bis zum 20. Mai läuft, aus technischen Gründen unmöglich. Auch eine Auflösung des jetzigen Landtages könnte den Termin nicht verfrühen, denn der Landtag kann nicht eher zusammentreten bis ein den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes entsprechendes amtliches Wahlergebnis zusammen mit den Annahmeerklärungen der einzelnen gewählten Abgeordneten vorliegt. Gemäß 8 35 des Lan- deswablgesetzes verzögert sich die Feststellung des endgültigen Ergebnisies deshalb, weil die Erklärung der einzelnen Parteien abgewartet werden muß, welche ihrer Kandidaten der Landesliste zum Abgeordneten vorgeschlagen werden denn während früher die Abgeordneten der Landesliste automatisch aufrückten, wenn ihre Vorgänger ihren Kreiswahlvor- schlag angenommen hatten, ist jetzt unter Außerachtlassung der Reihenfolge die Bestimmung der Abgeordneten aus der Landesliste den Entscheidungen der Parteien vorbehalten. Der Landeswahlleiter muß deshalb erst eine achttägige Entscheidungsfrist der Parteien abwarten, ehe er an die einzelnen Abgeordneten mit der Frage herantritt, ob sie die Wahl auf der Landesliste annehmen. Endlich kann der Landtag weder unmittelbar vor noch unmittelbar nach Pfingsten das auf den 15. und 16. Mai fällt, einberufen werden.
Die Wahl des Ministerpräsidenten.
Der „Angriff" bringt eine staatsrechtliche Studie des Rechtsanwalts Dr. Neu- bert, in dem es u. a. heißt:
In welcher Weise der Landtag den Ministerpräsidenten wählt, läßt die preußische Verfassung offen. Wenn Artikel 22 es dem Landtag überläßt, die Mehrheits- erfordernisie der Wahlen durch seine Geschäftsordnung vorzuschreiben, so ist der Preußische Landtag gleichwohl nicht letzthin souverän. Das Land Preußen ist ein Glied des Reiches, und Reichsrecht ist Landesrecht. Artikel 7 der Weimarer Verfassung bestimmt aber: Jedes Land muß eine freiheitliche Verfassung haben. Die Landesregierung bedarf des Vertrauens der Volksvertretung.
Diese Norm erfordert, daß die Landesregierung mit dem bei einer Neuwahl des Land-
5n der Pariser Öffentlichkeit steht man der von allen Berliner Berichterstattern tet Pariser Prelle betonten Absicht des Kabinetts Vraun-Severing, trotz einet Wahlniederlage der Koalition an der Macht zu bleiben, gewisiermaßen mit „wohlwollender Verständnislosigkeit" gegen: man einerseits die Absicht le.., roegung nicht ans Ruder kommen zu lassen, wird andererseits in allen politischen Unterhaltungen die Frage aufgeworfen, rote es denn möglich sei, daß gerade die Sozialdemokratie als Hüterin des demokratischen und parlamentarischen Grundsatzes diesem Wahlergebnis nicht Rechnung tragen wolle. Deutschland habe seine neue Verfassung mehr oder weniger vom Westen übernommen, scheine sie jedoch in einem ganz anderen Geist zu verstehen. Man habe den Eindruck, daß die Demokratie nur auf dem Papier vorhanden sei und im Bedarfsfälle jeder Auslegung freien Raum lasse. Vermutlich sei sich die deutsche Linke der großen Gefahren der Hitlerbewegung für Deutschland und ganz Europa so klar bewußt, daß angesichts dieser Gefahr über die Grundsätze der Demokratie und des Parlamentarismus hinroeggeganqen werden müsie. Frankreich habe keinen Grund, sich dieser Auffassung nicht anzuschließen. Andererseits ziehe man ledoch die Schlu"solgerung. daß alle Parteien tn Deutschland augenscheinlich gleich wett vom republikanischen und demokratischen Geiit entfernt seien.
Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhefsen
«Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg
wegen sich in der Richtung von Praferenz- verträgen für die gesamte österreichische Wirtschaft und entsprechender Behänd-