Einzelbild herunterladen
 

Sonnabend, hnIß.AvrlIIW

«Pi, .Ob-rbrssisch- Settimg* «t- l^eint sechsmal wöchentlich. Br- ESpreiS monatl. L Marburg 2.02 EM <tu#fd>l. Zustellmigsgrbühr, t.,i uni ttn Agenturen 1.93 GM. imögl. Zustestellungagebübr, durch bu Post 2.25 GM güt etwa durch Streik. Waschtnendefektvder elementare Lrrigniff« ausfallende Kummern wird kein Ersan ge* Distel Verlag. Dr. §. Kitzervlh, Druck der Univ-Buchdruckerei Zob Slug. Äoch, Markt 21/23. Fernsprecher! Nr. 54 and Nr. 55. Postscheckkonto! atm Frankfurt «. M. Rr. 5015. Sprechzeit eet Redaktion von 1011 mid

*/.l1 Ubr.

öbeicheMhe

Mkbmm A HM A UW»

AmAuAwr // H H W> Lmteszeinmg

Anzeiger für (das frühere kurhefsische) Oberhessen

Nr. 5» «r.M ry.

Marburg a. Lab»

Der Onzesgenprel« bekrckqt f6t #«n 11 gespult. Zetlenmillimeter 0.08 GM.. Familienanzeigen bei Barzahl. 0.07 GM., amtl. u. an«. wckrttgeAnz. 0 10 GM. Sog. kleine Anzeigen nach Spezialtarif.Vrund- sthrtft: Eolonel. Bet schwiertg.Satz, sowie bei Platzvvrschrifl50°/, Auf- schlag. Sammelanzetgen 100/« Aufschlag Reklatn.-Milltm 0.40 GM. Grundschrift > Petit. Jeder Rabatt güt al« Barrabatt. Ziel 5 Tag«. Ssferteo-Gebühr: 25Pfg bei Zustellung der Anqedote etnschL Porto.60 SM. Belege werden, berechnet. Erfüllungsort Marburg.

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachnnge« für Stadt und Kreis Marburg.

Kein Verbot des Stahlhelms

Der Rechtskampf gegen die Auflösung der S.A. Treviranus vergleicht die S.A. mit dem Rotstontkämpferbund

Esse«, 15. April. Reichsverkehrsminister TreviriulNs äußerte sich aus einer Zusam­menkunft mit Bertreter« der westdeutschen Presse «ud derSungcn Rechten «. a. zu dem verbot der SA. und SS-Formatioue«:

Ich erinnere daran, sagt« der Minister, daß dentschnationale Kreise seinerzeit dem Reichs- priisideute» Ebert die Forderung gestellt habe«, daß er gerade, wenn ei sich um eigene Freund« handel«, feine Pflicht als Reichsoberhavpt ohne Rücksicht auf persönliche Empfindungen erfüllen und deshalb den Befehl erteilen müsse, die Reichsexekutive gegen Sachse« «nd Thüringen anzuordnen.

Der Minister teilte mit, daß die bayerische Staatsregieruug schon vor geraumer Zeit den Snffchlnß gefaßt habe, das SA-Berbot in Bayern dnrchzusnhren. Er erklärte anch, daß er bestimmt wisse, dah die nationalsozialistische Führung a'nße rorden tlich dankbar sei für die Beseitigung dieses llnrnheherdes innerhalb der NSDAP. Davon abgesehen er- 'fahr» sie dnrch das Verbot eine grobe finan­ziell o Erleichterung.

Einen Vergleich der SA mit dem Reichs­banner hinsichtlich des Charakters als eines Staates im Staate lehnte der Minister ab. Wen« man einen Vergleich ziehen wolle, so könnte man die SA nur mit dem 1929 ver­botenen Rotfrontkämpferbund ver­gleichen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführnngen bezeichnete der Minister die Reichsreform als die dringendste aller Anfgaben. Der Dualis­mus ReichPrenbeu müsse verschwinden. Mit dem jüngsten Beschlub des Landtages, die Ge­schäftsordnung zu ändern, erklärte sich der Redner nicht einverstanden.

Der Rechtsweg

Berlin, 15. April. Die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP teilt mit:

Adolf Hitler hat Rechtsanwalt Dr. Luetgc- brune-Hannover beauftragt, mit allen Mit­teln den Rechtskampf gegen die Notverord­nung über die Auflösung der SA und SS auszunehmcn. Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune Hot bereits alle erforderlichen Schritte zur 'rechtlichen Feststellung der Rechtsungültigkeit der Auflösungsverordnung unternommen.

Da die Verordnung in wesentlichen Pnnkten Ernudrecht« der Reichsverfasinng verletzt, wird e« Sache des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich sein, über die Gültigkeit der Verordnung za befinden. Daneben werden wegen der vielfach erfolgten Eingriffe in Privatrechte durch Beschlagnahme von Sachen, Schließung von Gebäulichkeiten «nd der­gleichen Zivilansprüche geltend gemacht wer­den, so dah die Zivilgerichte zu der Frage der Ungültigkeit der Verordnung ebenfalls Stel­lung nehmen müssen.

Schließlich werden unter Umständen Ber- ÜÖRc gegen die Strafbestimmungen der Ver- erbnung Anlaß geben, daß auch die Straf­gerichte sich zur Frage der Ungültigkeit und Rechtsunwirksamkeit der Verordnung aus­sprechen müssen.

Zn dem Verbot der Hitlerjugend durch preußisch« Behörden, insbesondere dnrch den Berliner Polizeipräsidenten Grzesinski, teilt die Reichsleitung der NSDAP mit, dah i« Zusammenhang mit den sonstigen Mahnahmen gegen di« Notverordnung vom 13. April 1932, durch die die Auslösung der SA und SS ver- fügt wurde, auch gegen dieses sofort Klage beim Staatsgerichtshof durch Rechtsanwalt Krank II -München eingereicht wnrde.

Umstellung" im Reichsbanner

Eine durchsichtige Geste

Berlin, 15. April. Unmittelbar nach Veröffentlichung der Verordnung über die Auflösung der SA ist, wie von der Bundes­pressestelle des Reichsbanners Schwarz-Rot- Eold mitgeteilt wird, an alle Eauvorstände des Reichsbanners ein Rundschreiben der Bundesleitung ergangen. _ In diesem wird unter Hinweis auf die Auflösung der national­sozialistischen SA- und SS-Formationen er­klärt, dah nunmehr für das Reichsbanner die Notwendigkeit fortfalle, weiter im Bereit­schaftszustand zu bleiben. Die Bundesleitung ordne demgemäß an: Im ganzen Reichsgebiet sind die auherordentlichen Schutzmaßnahmen aufzuheben.

Die besonderen Funktionen, die der Schufo itu* den Sonderformationen übertragen wur­den, hören auf. (!) Das ganze Auftreten des Reichsbanners müsse, heih! es dann weiter, unmihverständlich zum Ausdruck bringen, baß dieses sich dem Staatswillen einordne, die Staatsautorität stärke und stütze. Mit der Waides Reichspräsidenten von HiMvn- burg sei ein Sieg für Vor f a di u n g und Demokratie erstritten. Das Reichs­banner setze nunmehr seine ganze organi­satorische und propagandistische Kraft ein für die eine grohe Aufgabe dieser Zeit: der Reichs­regierung und allen, die guten Willens sind.

zu helfen, die furchtbare Wirtschaftsnot zu überwinden.

DerVorwärts" bezeichnet das Rund­schreiben als eine Antwort auf das systema­tische Bestreben, das Reichsbanner mit der inzwischen verbotenen Bürgerkriegsarmee Hitlers" auf eine Stufe zu stellen.

Die Rechtspresse bringt' in ihren Aeußerun- gen mehr oder minder deutlich ein Mißtrauen gegen die Absichten der Leitung des Reichs- , banners zum Ausdruck. . ,

DieDeutsche Al la em. Zeitung" meint, dah der Zweck'dieses Beschlusses sehr leicht zu durchschauen sei. Man wolle der Re­gierung eine Handhabe bieten, einem Verbot aus dem Wege'gehen zu können. Wie weit diese freiwilligeAbrüstung" Tatsache werde, bleibe dahingestellt.

DieB ö r s e n - Z e i t u n g" spricht von einemgrandiosen Bluff" und einemvon vornherein untauglichen Versuch" bitt Oeffent- 'lichkeit über den wahren Lharyckter des- Reichsbanners Hinwegzuräuschen. \

DerBerliner Lokal-Anzeiger" schreibt von einerTarnung". der militärischen Abteilungen des Reichsbanners. Mahnahmen, die man freiwillig außer Kraft setze, könne man ebensogut wieder in Kraft setzen.

'n ---------------------+--------

(Stiener und die NSDAP.

München. 15. April Im .LZölkischen Be­obachter" wird ein Brief des Reichsministers Groener vom 11. April an Rechtsanwalt Dr. Frank II, München, veröffentlicht, in dem es heißt:

Ihrem Wunsch entsprechend, sende ich Ihnen die Mappe mit den Legalitätserklärungen von Führern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, die Sie mir mit Herrn Haupt­mann a. D. Goering zusammen übergeben hatten, ergebenst zurück.

Ich glaube, dah es all diesen Herren mit ihrem Willen zur Legalität durchaus ernst ist. Aber dieser Wille und diese Erklärungen allein genügen nicht, wenn die Partei sich nicht von Dingen befreit, die ihrem Wesen nach illegal find. Es ist auf die Dauer ein mit der Staatsautorität nicht zu vereinbarender Zustand, dah die Partei eine militärisch orga­nisierte Sonderarmee unterhält, deren Führer, meist alte Offiziere, gerade in dem R-kf-b-n. militärisch weiter zu arbeiten und Besonderes szu leisten, diese notmenbigeimeiie mit oet Führung und den Machtmitteln des Staates in Konflikt bringen müssen. Eine solche Or­ganisation wird eines Tages die Partei tn die Illegalität reihen. Die Legalität der Na- tionälsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei wird daher erst dann als eine wirkliche und uneingeschränkte betrachtet werden dürfen, wenn sie von derartigen Belastungen befreit ist. Mit dem Ausdruck usw. gez. Groener.

Dr. Frank II veröffentlicht nun einen offenen Brief an Groener als Antwort, worin er beanstandet, dah das Vorgehen nicht auf die Untersuchung erstreckt werde, ob nicht mili­tärisch organisierte Sonderarmeen des Reiches, besonders der Eisernen Front usw., im Jnter- ,-ess« der Staatsautorität bedenklich erscheinen 'mühten. Es sei nichts davon bekannt, daß die bewaffneten Alarmvorbereitungen derEiser­nen Front" mit derselben präzisen Schärfe be­trachtet worden seien, wie es den Selbstschutz­sicherungen der SA gegenüber geschehen sei.

*

Zum Verbot der SA. schreibt die D. 21. Z.": Einige süddeutsche Ministerien haben bei dein unglückseligen SA.- Verbot inzwischen etwas kalte Fühe bekommen. Sie beeilen sich, zu erklären, daß sie ihrerseits vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien eine Darstellung,

die ja nicht auszaschließen braucht, daß trotzdem in den Tagen und Wochen vor­her auch andere Länder als Preußen das Verbot betrieben haben. Ebenso dürfte oie Reichsregierung inzwischen, eingesehen haben, daß sie ebenfalls die Wirkungen des Verbots auf die öffentliche Meinung doch wohl nicht richtig eingeschätzt hat. Der Beifall, den ste errungen hat, ist auf die deutsche Linke und auf das Ausland beschränkt geblieben. Vielleicht wäre der Eindruck im deutschen Volle nicht ganz so niederschmetternd gewesen, wenn gleich- zestig mit der Auflösung wenigstens eini­ges schlagkräftiges Material zur Be­gründung des Verbots veröffentlicht worden wäre. Die Reichsregierung hat sich jedoch damit begnügt, als amtliche Begründung" einen behördlich stilisierten Leitartikel zu veröffentlichen, der positive Tatsachen überhaupt nicht anführt, son­dern nur mitteilt, die Amtsstellen seien mit der Prüfung von umfangreichem Mate­rial befaßt, der Ausgang dieser Ver­fahren brauche aber nicht abgewartet zu werden, da die Auflösung der Organisa­tion aus staatspolitischen Gründen erfolge. Diese gemessene Sprache der Obrigkeit ist zwar sehr imponierend, aber die neu­gierigen Untertanen hätten doch zu gern auch nähere Tatsachen erfahren, schon um sich gegebenenfalls freudig hinter ihre Re­gierung stellen zu können. Der Äegrün- dungsleitartikel der Reichsregierung gibt im übrigen trotz der ernsten Lage an ein­zelnen Stellen Anlaß zu stiller Heiterkeit, so zum Beispiel, wenn dort bei sechs Millionen Arbeitslosen und täglichem Mord und Selbstmord das idyllische Bild gezeichnet wird, wonach zur Zeit bei unsdie friedliche Bürgerschaft im Schutze der Gesetze ihrer Beschäftigung nachgeht". Weiter heißt es an anderer Stelle:Das deutsche Doll lebt unter einer freiheitlichen Verfassung, Freiheit kann aber nicht gedeihen ohne Ordnung." Auch das ist eine löbliche Erkenntnis, aber so ähnlich sagte es der königliche Polizei­präsident von Iagow auch nur mit ein bißchen anderen Worten.

Ein Schreib« an Braan.

Berlin, 15. April. Der Vorsitzende der deut sch Nation alenLandtagsfra k» tion des preußischen Landtages hat an Mi­nisterpräsident Braun ein. Schreiben gench- tet, in dem es heißt:

Der VereinR eichsbannerSchwar,- Rot-Eold hat nach bisher unwrder- Iprochenen Zeitungsnachrichten in einzelnen jether Kampforganisationen Waffen lager eingerichtet und bildet diese Kampt­or g an isation en für gewaltsame Aus­einandersetzungen innerhalb Di'itschlands un­ter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes aus. Trotz wiederholter Verneinung durch die Staatsregierung sind in Preußen von amtlichen Polizeidienststellen Reichsbannerteile bzw. die sogenannten Schufo-Organt- fQtionen zu polizeilichen Amtshandlungen mit herangezogen worden. Besonders bedenk­lich ist, daß nennenswerte Führer des Reichs­banners ihre pazifistischen Ideen soweit ge­trieben haben, daß sie selbst eine Kriegs­dienstverweigerung bei einem Angrifi gegen Deutschland von ihren Mitgliedern fordern, ein Verhalten, das von rechtswegen der Justiz schon Anlaß zum Einschreiten wegen Landesverrat hätte geben müssen. Seme militärische Ausbildung und Ausrüstung rich­tet sich nur gegen dsn inn er en Fris« den im Lande.

Ich fühle mich oervssichtct, Sie darauf auf- mer'lsam zu machen, daß unter den gegebenen Umständen die nationalen Kreise in putzen Maßnahmen erwarten, durch die die Auf- ?ö lu n g des Reichsbanners Schwarz-Rot- Gold beschleunigt in die Wege geleitet wird.

Ich habe mir erlaubt, Abschrift dieses Schreibens dem Herrn Reichsinnen­minister gleichzeitig zu überreichen."

Der nervös« Bürgermeister.

Weimar, 15. April. Die Untersuchung über die Vorfälle in Langewiesen, die im Auftrage des thüringischen Innen- Ministeriums vom Arnstädter Landrat ge­führt wird, ist noch nicht abgeschlossen. Bür­germeister W o r ch. der nach wie vor eine Verletzung seiner Dienstvorschriften bestrei­tet, hat sich krank gemeldet. Worch macht den Eindruck nervöser Ueberretztheit. lieber den Tatbestand selbst wird berichtet, daß der Bürgermeister drei Zivilisten mit um» gehängtem Gewehr vor das Rat­haus gestellt habe, da er einen Angriff auf das Rasthaus erwartete. Er selbst letzte sich mit gezogenem Revolver bie Nacht hindurch auf die Rathaustreppe. ' Auf Grund dieses Vorgehens hätten sich auch an« dere Angehörige des Reichsbanners bewaff­net. Der erwartete Sturm erfolgte nicht, doch kam es verschiedentlich zu Zusammen­stößen in den Straßen.

Auch der Volksdienst gegen das emfeitigr SA.-Verbot.

Stieg, 15. April. Reichstaasabg. Pro­fessor Dr. Strathmann erklärte gestern abend in einer Volksdienst-Versammlung zu dem SA.-Verbot, daß die Einrichtung von Privatarmeen durch einzelne politische Par­teien in der Tat eme Bedrohung der allge­meinen Sicherheit dcrrstelle. Die Maßregel der Auflösung der SA. stehe aber unter dem schweren Verdacht einerEinseitrg- k eit, die durch das bisher bekannt gewor­dene Material in keiner Weise geredmerngt erscheine. Gerade durch diele Art des Ver­gehens werde die S t a a t s a u t o r 11 a t aufs neue bedroht, denn die gleichen Grundsätze müßten bei der Beurteilung und Behandlung aller Parteiselbsvchutzorgamm- tionen, auch gegen das Reichsbanner, angewandt werden.

Zwifchenftül vor dem Berliner Hotel Kaiserhof".

Berlin, 15. April. Vor dem Hotel Kaiietbof". in dem sich das Berliner Hauptquartier Hitlers befindet, trat heute nachmittag ein Kriminalbeamter an einen Kraftwagen heran und' ließ sich von dem .Führer die Zulassungspapiere oorweiscn. Dr. .Goebbels, der in dem Wagen gesessen