Einzelbild herunterladen
 

OVerdesslsche Zeitung. Marvorg e. L. Sonnabend, den 9. Jam»« 1932

Nr. 7

gen

-xttt 3

7000

6000

5000

4000

hr:

hr:

3000

ert.

2000

1000

Okt,

Nov.

Dez.

!ll.

hr:

5386 6465 5590

1930

3453

Jahre

ergibt sich

um 10,6 Prozent. Dabei ist

eine starke Ab-

hr:

Zur AuWkrung von Beethovens MW Solemnls

hr:

des

Dr. Iunyu Kitayama.

>e:

)r,

N.

10

bleibt.

n

30

OMVEMiriyiß»ÄlUISVB®IKAiyiF

..

101

drei Es

:nb

:be

Durch Neubewertung meines gesamten Warenlagers habe ich durch­greifende Preisermäßigungen für den am Montag, d.ll.d.M. beginnenden

5679

4992

7107 5644

5339 4404

5499

4669

3426

2501

1742

1504

10

15

Uebernachtungen tels (ausschließlich

4801

4181

2743

ger in*

hr: h".

3483

3131

2403

3311 3502

3709 2956

3339 3855

4074 5326

4428 5141

5495 5414

wurden gezählt in hiesigen Jugendherberge)

80

90 0 ,

80

20

ng-

adt rts- .he

in

geschaffen. Derselbe soll gleichzeitig eine großzügige Werbe Veranstaltung sein, wie die seit Bestehen meines Geschäftes noch nicht dagewesen ist. Es ist unmöglich auf Einzelheiten einzugehen, überzeugen Sie sich am besten persönlich von meinen außerordentlichen Sonderangeboten in Herren und Knaben-Fertigkleidung jeder Art.

Keine Abgabe an Wiederverkäufer.

Keine Auswahlsendungen während des Ausverkaufs.

Jahre 1929: 52 878, 1930 : 51 840, 1931: 46 306. Während im Jahre 1930 gegen das Vorjahr nur ein Rückgang in der Zahl der Uebernach­tungen von 2 Prozent zu verzeichnen war, sank die Zahl im Jahre 1931 gegenüber 1930

Wanderung der Fremden In die billigen Ho­tels und die Jugendherberge festzustellen. Bis zum Jahre 1929 zeigt die Fremdenfrequenz eine aufsteigende Linie (1928: 45 923 Ueber­nachtungen, 1929: 52 878), erst die beiden letz­ten Jahre brachten also auch im Fremdenver­kehr eine Abwärtsentwicklung, die auf die schlechte Wirtschaftslage zurückzuführen ist.

1931: 3392

Für die letzten folgendes Bild:

Die Marburger Frembenfreauenr 1931

Rückgang von 10,6 Prozent in -er Zahl -er Uebernachtungen in bieügen Soleis

20

60

60

15

15

also an Ho­lm

U.

>r*.

-u-

Se- zui lln- vo, iat bei

Ihr

-rg. Pt-

Gegenüber Fern- Ecke Rudolphsjplafc der Universität. 30f.cciL._70 Fjljalq:^stwkojrtr..20

Jan.

Ts bedeutet: 1929 : 2940

Klöddiitilcher Walter m Marburg

Die Marburger Religionskundliche Samm- (yng hat trotz Ungunst der Zeitlage im letz­en Halbjahr wertvolle Gegenstände geschenkt bt frommen. Besonders haben sich japanische ^reu: de und der Kreis um dos deutsch-japa­nische Institut in Tokio darum bemüht. Erst friirzlich ist u. a. ein großer Kanzel­lehrstuhl für den leitenden Priester der getilgte (Sekte der Medikation) aufgestellt ". der mit dem kultischen Zubehör einer Glocke zur Ankündigung der Predigt L.nb zum Gebetsruf, einer Anzahl von Prle- fietgemänbern u. dergl. mehr eine wert­volle Bereicherung der vielseitigen Sammlung buddhistischer Kultgeräte bedeutet. Der be­kannte Japan-Deutsche Dr. Gundert und ein ftüherer Marburger Student, jetziger Profes­sor Nagaya, sowie die Herren Dr. Hozama. Takakusu. Tomoeda und Watanabe haben fich besonderes Verdienst um die Stiftung erwor­ben. Das schönste Stück, das uns zuging, ist ein buddhistischer Hausaltar,

Don außen ein schwarz lackierter Schrein. ellDa 1 m hoch und i/2 m breit, in vorbild­licher Gliederung der Türen und Seitenflächen, berselb« in feinem Innern ein von Gold strotzendes Heiligtum. Hinter den äußeren Türen befindet sich eine halb durch­sichtige Gittertür, dahinter erst baut sich der eigentliche Innenraum auf. In reicher Glie- benmg gruppieren sich treppenförmige Auf­bauten für kultische Geräte (Blumenvasen, Leuchtergestell. Weihrauchdosen) und von Säulchen getragene Nischen um einen Mittel- rmmr, in dem eine mit künstlerischer Mannig­faltigkeit gearbeitete Buddhafigur steht.

Der Altar ist ein besonders vor

I Darauf wurde in die Verhandlung einge- I treten. Der Angeklagte gab an, daß er art I dem fraglichen Abend die Deutschhausstraße I mit seinem Kraftwagen durchfahren und eine I Geschwindigkeit- von ungefähr 40 Kilometer I gehabt habe. Diese Geschwindigkeit habe er I eingeschlagen, weil er gemerkt habe, wie er I von einem Gallenanfall betroffen würde. Er I sei von dem Militär wegen Gallenleidens ent» I lasten worden. Er habe sich dann in Frank- I furt von einem Spezialisten behandeln las- I fen und das Leiden sei dann erst nach fünf I Jahren wieder aufgetreten. In der letzten I Zeit habe er öfters Anfälle bekommen. Dann I gab der Angeklagte Auskunft über fein wei­teres Verhalten nach dem Zusammenstoß und betonte, daß er so geistig niedergeschlagen ge­wesen fei, daß er nicht mehr wisse, was er damals gesagt habe.

Dann wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Nach Verlesung der Aussagen der Zeugen aus der vorigen Instanz wurde in die Vernehmung des einzigen Zeugen ein» I getreten. Der verletzte Wilh. Hellmann I gab an, daß er den Wagen des Angeklagten habe kommen sehen. Der Zusammenstoß sei ! Sache von wenigen Sekunden gewesen. Der getötete Kaufmann Notbohm fei um den Wagen herumgegangen und habe die Hand­bremse lösen wollen, in diesem Augenblick sei der Unglücksfall passiert. Die Geschwindig­keit des Autos habe nach seiner Schätzung 6070 Kilometer betragen.

Die Verteidigun'g des Angeklagten schilderte noch einmal den Hergang des Un­falls und vertrat die Ansicht, daß der Ange- klagte wohl zu schnell gefahren, daß aber auch der getötete Notbohm nicht ganz unschul- Mg an dem Vorfall sei. Wenn er nicht auf die linke Seite des Wagens gegangen wäre, dann fei der Unglücksfall niemals passiert- Auf jeden Fall fei dann der Angeklagte an dem abzuschleppenden Auto vorbeigekommen. Die Strafe, auf die der erste Richter erkannt habe, sei zu hart für den Angeklagten, der feine Unvorsichtigkeit schwer bereue und auch heute noch unter dem Vorfall seelisch schwer zu leiden habe. Die Verteidigung zählte dann Urteile anderer Fälle auf, die nicht so hoch gewesen seien. Mit einer Geldstrafe würde der Angeklagte eher gestraft, als daß man auf eine Freiheitsstrafe erkenne. Diese Strafe treffe hauptsächlich die Familie des Angeklagten.

Der Vertreter der Staatsanwalstchaft war aber anderer Ansicht. Die Tat des Angeklag­ten fei so verwerflich, daß von einer ffieis» strafe überhaupt keine Rede sein könne. Die Verteidigung gehe von einer ganz anderen Voraussetzung aus. Wenn man den Vorfall richtig darstelle, bann sei es eine Tat, bte nur mit Gefängnis bestraft . werden könne.

Der Vertreter der Geschädigten betonte, daß der Angeklagte in drei Fällen vom 3t« vilrichter als der alleinige Schuldige aner­kannt worden fei. Die Geschädigten hätten kein Intereste an der Höhe der Strafe. An­erkannt werden müsse, daß der Angeklagte, wo die Versicherung versagt hat, alles getan habe, um seine Schuld zu sühnen.

Zum Schluß betonte der Angeklagte, daß er große Reue fühle und daß er noch heute unter dem Vorfall stark 'zu leiden habe.

Nach kurzer Beratung verkündet das Ge­richt, daß die Berufung des Ange­klagten verwarfen wird und es bei den neun Monaten Gefängnis

Febr. März April Mai Juni Juli Äug. Sept, feiner Strich 1929. gestrichelt 1930, fetter Strich 1931

Der Vorstand

Marburger Konzertvereins.

I. A. E. Braun.

10

30

20

80

30

aber im Interesse des guten Rufes einer Kulturstadt wie Marburg hoffentlich bei der Missa Solemnis nicht eintrrtt! Ern Man liegt bei Elwert auf; komme also unser Marburger Publikum so schnell wie möglich, um sich zu dem beispiellos niedrigen Preis von M. 2, nicht nur sich selbst, sondern der ganzen Stadt die Aufführung von Beet­hovens Missa Solemnis zu sichern! Helfe auch jeder an seiner Stelle mit, für den Be­such der Aufführung zu werben. Herr Pro­fessor Dr. Stephani hat sich bereit erklärt, einige Zeit vor der Aufführung einen em» leitenden Vortrag in dem neuen Musiksaak des Kunstinstituts für alle Besucher unent­geltlich zu halten.

In den letzten Tagen haben sich zwei größere Eingesandts mit dem Marburger Konzertoerein bzw. der geplanten Auffüh­rung von Beethovens Mifsa So­lemnis beschäftigt. Es ist richtig, daß der Konzertverein bei der Ankündigung der Win­terkonzerte die Aufführung in Aussicht gestellt hat, er hat aber gleichzeitig gesagt, daß eine solche, hohe Kosten verursachende Aufführung nur bei entsprechender Beteili­gung des Publikums möglich ist. Lei­der find aber die Erwartungen, die der Kon­zertverein hinsichtlich einer regen Beteiligung am Abonnement gehegt hat, picht in Er­füllung gegangen, so daß die schlechten finan­ziellen Verhältnisse des Vereins nach wie vor bestehen, während sie bei entern lebhafte­ren Interesse für die Konzerte des Vereins schon heute hätten völlig behoben sein kön­nen, und auch die Aufführung der Missa So­lemnis ohne Bedenken möglich geworden wäre. Der Vorstand konnte es daher aus finanziellen Gründen in feiner letzten Sitzung nicht verantworten, die Aufführung unter allen Umständen zu beschließen, vielmehr mußte der endgültige Beschluß da­von abhängig gemacht werden, daß eine lebhafte Bestellung auf Plätze bis spätestens 20. I anuar in der Elwert'schen Universitäts-Buchhandlung (Reitgasse) mündlich oder schriftlich erfolgt.

Daß die Kosten für eine solche Aufführung nicht unerschwinglich sind, beweisen die vollen Häuser bei Operetten u. a. Veranstaltungen bei weit höheren Preisen als sie der Konzert- Dereht im Interesse der Allgemeinheit vorge­sehen hat. Allen denjenigen, die sich bis 20. 3anuar zur Abnahme der besten numerierten Sitzplätze verpflichten, sollen die Karten für numerierte Plätze statt M. 3, für nur M. 2, abgegeben werden, unrnrmerierte Karten für nur M. 1,50 statt M. 2,. Die Aufführung ist für Donnerstag, den 25. Fe­bruar in der Lutherkirche geplant Die Ein­studierung des Werkes für Chor und Orchester steht vor dem Abschluß. Der Konzertverein versagt also nicht, wie etwa aus dem Einge­sandt geWossen werden konnte; allenfalls das Marburger Publikum könnte versagen, was

Aus -em Gerichtssaal

Der bedauerliche Verkehrsunfall, der sich am 11. Juli 1931 in der Deutschhausstraße er­eignete und bei dem der Kaufmann Notbohm fein Leben einbüßte und bet Mühlenbesitzer Nöll und der jetzige Universitätsschwimm- meister Hellmann verletzt wurden, beschäftigte gestern in der Berufungsinstanz die Große Strafkammer. Zu dieser Verhandlung war außer den beteiligten Parteien nur ein Zeuge geladen.

Zu Beginn der Berhandlung wurde das Urteil der ersten Instanz verlesen. Dann fragte der Vorsitzende den Angeklagten, was er mit feiner Berufung bezwecken wolle. Der Angeklagte gab an, daß ihm die Strafe zu hoch sei und erklärte, daß er wohl Schuld an dem bedauerlichen Unglücksfall trage, baß er ober auch bet Ansicht fei, baß ?r nicht allein bie Schuld trage. Die ganze Sache sei ein Zusammentreffen unglücklicher Um­stände.

* Wem gehören die Sachen? Bei dem hiesigen Fundbüro wurden folgende Fundsachen abgegeben: 1 Umhang, 1 Faust­handschuh. 1 goldene Damenarmbanduhr mit Zipfel. Von der Direktion der Straßen­bahn wurden abgegeben: 1 Gürtel, 1 Paar Damenglacehandschuhe, 1 Paar Glacehand­schuhe, 1 Marktnetz, 1 Spazierstock, 1 Hand­tasche 1 Schal, 1 Mütze, 1 Paar schwarze Da- menhandschuhe, 1 Rohrstock, 2 kleine Schlüssel. Eigentümer wollen ihre Rechte bei dem Fund­büro, Kiliangebäude Zimmer Nr. 8, geltend machen.

Der Hausaltar ist im eigentlichen Sinn das Heiligtum des Buddhismus; denn die Tempel )r:. |nb im Grunde nichts anderes als erweiterte

Famllienhäuser, in denen sich mehrere Fami- ee> fien und Priester zu regelmäßigem Dienst treffen. Die stillschweigende Voraussetzung « für solchen öffentlichen Tempeldienst bildet immer die buddhistische Hausgemeinde. Durch l^I . da- Vorhandensein des Hausaltars wird bas &C «ltliche Wohnhaus in eine heilige Stätte «wandelt. Es fei auch an dieser stelle lm ermerkt, daß während der Semesterwochen

* Sammlung (Biegenstraße 11, Eingang nm der Lahnseite) Mittwochs und Sonn- »ends von 24 Uhr zugänglich ist.

Auch wenn Eheleute ge- tennt leben, hat bte Frau bte Schlüsselgewalt. Es besteht viel- vh die Ansicht, bah eine Frau, bie von rem Ehemann getrennt lebt, bannt bas echt ber Schlüsselgewalt" verlustig geht, . h. daß sie nicht mehr im Namen unb t Rechnung bes Mannes Besorgungen, e den ehelichen Aufwand betreffen, lachen bars. Das Kammergericht hat fich tzt in einer Entscheidung auf einen un­tren Standpunkt gestellt. Er sagt: Be- tijt ein häuslicher Wirkungskreis ber tau nicht, so fehlt zwar bem Recht ber tau auf Schlüsselgewalt in weitem Um- >ng das Betätigungsgebiet. Das Recht er Frau bleibt aber als solches bestehen. 5 kann nur gemäß § 1357 BEB. ausge­lassen werben.

»ehmes Exemplar seiner Gattung. ' Fast jede buddhistische Familie in Japan, ob reich oder arm, hat einen Hausaltar. Begü­terte Familien besitzen oft einen besonderen Kaum dafür, das sog.Buddhazimmer"- In ei- ter Morgenfrühe pflegen die Familienglieder vor dem Hausaltar em gemeinsames Morgen- gebet zu halten, wobei durch symbolische Aus- fteünng von Speise und Trank dem Buddha für bte Nahrung des Körpers und der Seele pbankt wird. Zuweilen lädt man auch Prie- ter dazu ein, vor diesem Hausaltar eine Ge- techtnisfeier für Verstorbene zu halten.

MM

f"®