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Marburg a. Loba
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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen sSr Stadt und Kreis Marburg.
Kritik an der Notverordnung
Erste Aussprache im Haushaltsausschutz
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Um die Reichstagseinberufung
Di« weitere Herabsetzung der Beamten- gehälter hielt der Redner für untragbar. Es ergebe sich, das; die Beamtenbezüge tatsächlich unter die allgemeine Lomchöhe
ning und die letzte Notverordnung. Das Programm, das Brüning bei seinem Regierungsantritt vorgelegt habe, habe als erstes die Sanierung im Innern und dann die Inangriffnahme der Reparationsfrage vorgesehen. Heute müsse festgestellt werden, daß der Sanierungsplan Brünings zu einem Mißerfolg geführt habe. Von den Verhandlungen in Bafel könne man sich bei der Taktik der Regierung Brüning nichts versprechen.' Der Hauptfehler liege bann, daß sie die Propaganda dem Ausland gegenüber nicht genügend pflege und das Vorhandensein einer deutschen Opposition nicht genügend ausnutze. Das deutsche Volk müße trotz des Burgfriedens feine Stimme erheben und sagen: „Keine neue Unten
ligten und gelte ab 1. Januar 1932 als tarifvertragliche Bestimmung.
Die tarifvertragliche Kürzung der Lohne müsse dort, wo der diesjährige Lohntanf- vertrag allgemein verbindlich sei, möglichst umgehend ebenfalls allgemeinverbindlich werden. Der Reichsarbeitsminister habe somit die festgesetzte Lohnänderung ohne besondere Bekanntmachung mit Wir- kum vom 1. Januar 1932, für allgemein- verbindlich zu erklären, wenn dies, um- gehend bei ihm beantragt werde. Wurden die Tarifparteien ihren Antrag auf All- gemeinverbindlicherklärung nicht rechtzeitig einreichen, so müßten sie das langsamere allgemeine Verfahren in Kauf nehmen.
Rach Senkung der Löhne und Gehälter auf den Stand vom 10. Januar 1927 solle eine Beruhigung des ArbeitSverhältnisseS eintreten, die den regelmäßigen Wiederaufbau unserer Wirtschaft fördere. Darum bestimme die Verordnung, daß die Lausdauer der Tarifverträge bis zum 30. April 1932 verlängert werde, falls sie nicht auf längere Zeit abgeschlossen seien oder die Parteien etwas anderes vereinbarten. Der Schlichter habe auch daS Recht, Tarifverträge sogar bis Ende September 1932 zu verlängern.
Berlin, 11. Dez. Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei beschäftigte sich gestern mit der Frage der Einberufung des Reichstages. Sie wird, wie der Telegraphen- Unwn mitgeteilt wird, selbstverständlich für die Einberufung des Reichstages stimmen.
Der Reichsausschuß der Wirtschaftspar- 'tei erklärt, er halte nach Lage der Dinge in Uebereinstimmung mit der Reichstagsfraktion den Zusammentritt des Reichstages in der ersten Hälfte des Januars für erforderlich. Gegen den kommunistischen Antrag auf sofortige Einberufung werde die Fraktion stimmen.
Tragischer Tod eines Abgeordneten.
Berlin, 11. Dez. Der preußische Land- togsabgeordnete Leonhardt ist in der vergangenen Nacht das Opfer eines tragischen Unglücksfalles geworden. An der Ostbahnstrecke zwischen Stolberg und Dietz wurde in den frühen Morgenstunden in einem Wassergraben feine Leiche gefunden. Die
Tarifvertrag bilde. Für diese Festlegung I sei bis zum 19. Dezember 1931 Zeit. t Es sei ratsam, die erforderlichen Vechand- lungen so schnell wie möglich durchzuführen. Die Festsetzung der neuen Sätze durch den Schlichter sei nur als letztes Wittel gedacht, falls seitens der Tarifvertragsparteien keine Einigung zustandekomme. Der Schlichter habe überall, wo das Ergebnis der Kürzungsvorschriften bis Zum 19. Dezember nicht festgelegt sei, Klarstellung vvrzunehmen. Der Schlichter sei hierbei frei von Verfahrensdorschristen. Ruch könne er Unebenheiten bereinigen, die sich aus der Veränderung der Lvhn- und Gehaltssätze ergeben, sei es, dah sich das Lohnshstem seit dem 10. Januar 1927 geändert habe, so daß eine bloße Zurück- führung auf die damaligen Löhne sinnlos wäre sei es, daß die Aenderung irgendwelcher Bestimmungen des Tarifvertrages erforderlich sei. Der Schlichter könne werter wenn am 10. Januar 1927 kein Tarifvertrag bestand, eine andere Regelung wie die grundsätzliche der Verordnung für diesen Fall — also die Senkung um 10 oder 15 Prozent des Lohnes oder Gehalts — treffen. Die Festsetzung des Schlichters fei bindend für alle Detei-
Beriin, 11. Dez. Im Zaushastsans- chuß des Reichstages wurde am Freitag zu- gä&it im Rahmen der Finanzaussprache der Devaheimskandal besprachen. EmBer- tzeter des Reichswirtschaftsministermms betonte, daß man aus dem Devaheimzusammen- Sruch die Lehren gezogen habe, und daß die Kontrolle des Reichsaufsichtsamtes die Wiederholung solcher Vorgänge im Rahmen der gesetzlichsten Möglichkeiten vorzubeugen suche. Der kommunistische Antrag, der u. a. forderte. jede Zuwendung von feiten des Reiches, der Länderund der Gemeinden an die private Wohlfahrt einzustellen, wurde abgelehnt.
Abg. Dr. C r e m e r <Dt. . Vpt.) äußerte bei der Aussprache über die Finanzlage starke Bedenken wegen der Verdoppelung der Umsatzsteuer. Es sei fraglich, ob der Mittelstand überhaupt in der Lage sein werde, solche Be rüge h e r au s zu wirtschaften. Jedenfalls bedeute das Aufgebot dieser „letzten Reserve" des Reichskanzlers einen Sprung ins Dunkle.
Im Rahmen der Rundfunkvorträge von ■ amtlichen Stellen, die der Erläuterung der * neuen Rorverordnung dienen sollen, sprach gestern abend der Staatssekretär un Deichsarbcitsministerium, Geib, über alle deutschen Sender. Er behandelte die Löhne und Gehälter der Angestellten.
Staatssekretär Geib stellte einleitend fest, daß das erste Kapitel des sechsten Teils der Rotvervrdnung mit der Aeberschrift Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten" für die Arbeiter und Angestellten nicht gilt, di« unter die Vorschriften über Gehaltskürzung bei Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes, wie man vielleicht nicht ganz scharf, aber allgemeinverständlich sagen kann, fall. Die Löhne und Gehälter dieser Arbeitnehmer werden entsprechend der Beamtengehaltskürzung um 10 Prozent gesenkt Für die übrigen Arbeitnehmer, ore die große Mehrzahl bilden, stellt die Rot- verordnung in dem erwähnten ersten Kapitel des sechsten Teils den Grundsatz auf: Alle Löhne und Gehälter wurden soweit sie am Tage des Inkrafttretens der Vorschrift tarifverbindlich geregelt sind, mit Wirkung vom 1. Januar 1932 aus den Stand vom 10. Januar 1927 gesenkt. Für Arbeitnehmerbezüge, die nicht durch Tarifvertrag besstmmt sind, gelten diese Vorschriften der Notverordnung nicht. Die Möglichkeiten ihrer Senkung besstmmen sich also nach den bisherigen gesetzlichen De- stimmungen. v * 1
Der Grundsatz der Senkung der Tariflöhne und Gehälter auf den Stand vom 10. Januar 1927 sei aber in verschiedener Beziehung abgewandelt. Die Kürzung dürfe nicht mehr als 10 v.H. oder, wo seit dem
1. Juli 1931 keine tarifvertragliche Kürzung eingetreten sei, 15 v. Sy. betragen. Dm den Löhnen und Gehältern im Kohlen- und Kalibergbau bleibe der Stand vom 10. Januar unberücksichtigt. Sie würden um 10 bzw. 15 Prozent grundsätzlich gekürzt. Löhne und Gehälter, die am 10. Januar 1927 nicht tarifvertraglich geregelt waren, würden, wie die Sätze im Kohlen- und Kalibergbau, ebenfalls um 10 bzw. 15 Prozent gesenkt. Die vorgesehenen Senkungen würden am 1. Januar 1932 von selbst eintreten. Es bedürfe also nicht einer Herabsetzung im Wege der Schlichtung. In erster Linie hätten die Tarifvertrags- Parteien die ab 1. Januar geltenden Sätze zahlenmäßig genau schriftlich festzulegen, so daß die Festlegung einen Nachtrag zum
heruntergeschraubt seien.
Der Redner erklärte weiter, er könne den optimistischen Standpunkt des Reichsfinanz- ministers hinsichtlich der Finanzen der Lander und Gemeinden nicht teilen. Er selbst schätze den Fehlbetrag in den Landerhaushalten auf etwa 300 Millionen, wenn vicht die Landessteuern erhöht würden, was untragbar ’ sei. Der Fehlbetrag . der Gemeinden sei weder durch die Bürgersteuer noch durch die Umsatzsteuererhöhung zu decken. Es sei jetzt die letzte Stunde zu einer allgemeinen und großzügigen Verwaltungsreform ge-
Ermlttlungen ergaben, daß es sich um den 'Landtagsabgeordneten Leonhardt handelt, der aus der Fahrt von Schneidemühl nach Berlin aus dem D-Zug gestürzt sein mutz. Als der Zug in Berlin ankam, wurden m einem Abteil Aktentasche, Schuhe, Mantel und Hut des Verunglückten gefunden. Leonhardt ist Buchdruckereibesitzer und Zeitungsverleger in Fürstenberg a. d. Oder und war für den Wahlkreis Frankfurt a. O. als Abgeordneter der Wirtschaftspartei in den Landtag gewählt worden. Vor einiger Zeit ist er der Fraktion der Staatspartei beigetreten.
Entlassung bes Pfarrers Eckert aus dem Kirchendienst.
Karlsruhe, 11. Dez. Das kirchliche Disziplinargericht beschloß heute, den Pfarrer Eckert (Mannheim) aus dem Kirck^endiensl zu entlassen. Das Gericht hat sich somit der Auffassung der. oberen Kirchenbehörde angeschlossen, wonach ein evangelischer Geistlicher nicht Mitglied der kirchenfeindlichen Kommunistin | schen Partei sein könne, und daß Eckert seine I Rußlandreise ohne Erlaubnis unternommen I habe.
Löhne und Gehälter
Eine Rundfunkrede des Staatssekretärs Geib
fchrift". Don politischen Schulden dürfe in Zukunft überhaupt keine Rede mehr sein.
Die letzte Notverordnung enthalte für die Sozialdemokratte eine Anzahl Rosinen, durch deren Darbietung man wiederum die Tolerierung erhoffe. Der Eingriff in die Zinswirtschaft stelle einen Eingriff in das private bürgerliche Recht dar, der dem einzelnen keinen Halt mehr lasse und das Kapital auf Schleichwege leite. Trotz rhres Umfanges und ihrer Vielseitigkeit sei auch diese Notverordnung Stückwerk geblieben und das ganze Notverordnungswerk wer >e mit der llmfatzsteuererhöhung in Grund und Boden geschlagen. Dazu habe das unzeitig« Vorlegen der RotveriH>nung das
I ganze Weihnachtsgeschäft vernichtet.
kommen.
Di« allgemeine Senkung der Zmsem- kommen hielt der Redner für m höchstem Maße bedenllich. All;« große Hoffnungen werde man hinsichtlich der Preissenkungsmaßnahmen nicht liegen können. Abg. Hergt (Dntl.) erklärte, es handele sich bei der letzten Notverordnung um
einen Generalangriff gegen das Privatrecht und das Vertragsrecht.
Die Zinslenkung werde zu schematisch gehandhabt. Man erwecke Hoffnungen, die bitter enttäuscht werden dürsten. Der Niedergang sei nicht eine Folge von Zufälligkeiten, sondern er sei zwangsläufig eine Folge des jetzigen Systems. Die Regierung treffe die Schuld, daß sie den ganzen Ernst der Lage früher nicht richtig dar- gestellt habe. Als der Redner dann erklärte, Dr. Geßler habe den kommenden Fehlbetrag auf fünf Milliarden geschätzt, unterbrach ihn
Minister Dietrich mit dem Einwand, Dr. Geßler habe das ihm gegenüber ganz entschieden bestritten. Mit Rücksicht am das nationale Interesse sollte man mit solchen Reden vorsichtiger sein.
Der Abgeordnete Hergt vermißte eine Erklärung darüber,
was angesichts des Fehlbetrages für 1932 werden soll, und wie insbesondere
die Gemeinde» auskommen sollte«.
Zu Optimismus fei wirklich kein Anlaß. Der Mißerfolg der Regierungsmaßnahmen der Vergangenheit könne jetzt nicht mehr geleugnet werden. *
Reichsfinanzmmister Dr. Dietrich richtete an alle verantwortlichen Politiker den drm- gendenAppell, daß sie die wohlerwogenen Maßnahmen der Notverordnung nicht in Grund und Boden reden, sondern die Regierung durch Am- Tlärung usw. tatkräftig unterstützen. Das wäre eine wirklich nationale Handlungsweise. Gegen den Vorwurf des Abg. Hergt, daß Deutschland mit der Notverordnung zu einem r echtlo sen Staat geworden sei, müsse er sich ganz entschieden wenden. Wir leben in einem wirtschaftlichen Kriegszustand »den wir überwinden müssen, wenn
wir nicht zugrunde gehen wollen. Die vom ] Abg. Hergt geforderte Senkung der Sozialund Steuerlasten wäre auch unser dringender Wun'ch gewesen, aber ich mochte ihn fragen, wie er sich die Verwirklichung dieses Wunsches bei der jetzigen Lage eigentlich denkt. Ich bin jederzeit bereit, meinen Platz entern neuen Finanzminister zu. räumen, der dieses Tausendkunststück fertigbrmgen konnte.
Minister a. D. Hergt über das Vrüning-
, Programm.
Hannover, 10. Dez. Auf einem politisch-parlamentarischen Abend der Deutschnationalen Volkspartei, Landesverband Hannover-Süd, sprach am Donnerstag abend Reichstagsabgeordneter Hergt über das Programm der Reichsregierung Bru-