Die preußische Sparnotverordnung
Radikaler Eingriff in die Schulen
Eine Masse von Einzelverordnungen
Lehrerabbau noch
nicht durchgeführt
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Zulagen, Beförderungsstellen und Neben-
Nr. 216 66.8*1
Marburg n. Lahn
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Dienstag, Ml 15.6t»!. 1931
Äbechessffche Zeitung
Die Paragraphen 2 und 3 dieses Kapitels sehen Verpflichtungen für Beamte, mit Ausnahme der richterlichen Beamten und der beamteten Hochschulprofessoren und die Lehrpersonen, für
die Uebernahme eines anderen Amtes.
das ihrer Vorbildung entspricht, auch wenn sie mit einem geringen Diensteinkommen verbunden sind, vor. Die folgenden Kapitel dieses Teiles beschäftigen sich mit den beurlaubten Beamten, den Angestellten bei de: preußischen Staatsverwaltung, ferner .mit den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und
Eine Anzahl Zeitungen beschäftigt sich in Kommentaren mit dem Inhalt und den Auswirkungen der Notverordnung der preußischen Staatsregierung.
Die „Dossische Zeitung" schreibt: Preußen hat jetzt das seinrge getan; das übrige wird das Reich tun müssen. Dieser Aeberzeugung scheint man wenigstens in dem kleinen klassizistischen Gebäude neben dem Zeughaus $u sein, in dem die preußischen Finanzen regiert werden, wenn wir dem fatalen Zirkel zwischen sinkenden Einnahmen ...» Drosselung der Gehälter, dadurch wieder sinkende Einnahnah men, endlich entrollen, wenn wir eingesehen haben, daß das Problem der Sanierung der öffentlichen. Etats in Deutschland durch Abstriche allein überhaupt nichtmehrzulösen ist.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" ist der Ansicht, daß die Verordnung große Gesichtspunkte nicht enthalte. Selbst die unvermeidliche Sparaktion gehe nicht ins Große, Imponierende. In acht Tagen werde die lange vorbereitende große Notverordnung des Reiches erfolgen. Werde es sich bei Hr wieder um ein rein fiskalisches Werk im Kampf mit dem Defizit handeln, oder werde in üjr endlich auch der wirtschaftliche Gedanke der Auflockerung, der Wiederherstellung der Aastizität einschließlich des lohnwirt-
^obrrhesstsch« Zeitung' er- rtetnt sechsmal wöchentlich. Be- Egsprets monatlich 2.20GM.an s- schließl. ZusiellungSgebühr, durch Pest 2.45 DM. Für etwa durch gttttt. Waschiuendefekt oder eie- 0Oitat« Ereignisse ausfallende gtemmetn wird kein Ersatz ge- vertag, Dr. ft. Hitzerelh, der Uuiv-Buchdrukkerei jeb. Stag. Koch, Markt 21/23. gerusprecher: Rr.54 und vlr.55. Pestscheckkenle: Amt Frankfurt «.M. 9t«. 5015. — Shrechzdt he« Redaktion den 10—11 w>
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schastlichen Begriffs verwirklicht werden? Ohne solche Befreiungen werde die stärkere Aüsimtzung unseres großen Fundus an Anlagen und fleißigen Händen nicht möglich fein. So lange dieser volkswirtschaftliche Apparat aber nicht aus seinem Leerlauf erlöst werde, könnten auch die Steuereinnahmen nichts anderes als zurückgehen und immer wieder Fehlbeträge Hervorrufen.
Die „Deutsche Tageszeitung" bezeichnet die Notverordnung als' eine reichlich verwirrend wirkende Sammlung von Einzelbestimmungen hauptsächlich auf dem Gebiet der Deamtenbesoldung. Es bleibe das große Fragezeichen der Entwicklung der Steuereingänge und 'damit auch der Aeberweisungen. Das äußerliche Stückwerk dieser Notverordnung bleibe trotz aller Akribie im einzelnen vielleicht auch innerlich und in der Wirkung Stückweick.
Die „Deutsche Zeitung" wirft die Frage nach dem Sinn dieser Opfer auf. Mit der in letzter Zeit regierungsseitig so ost gehörten Redensart, daß wir zu lange in Illusionen gelebt hätten, könne sie auf die Dauer nicht beantwortet werden. Das Volk sehe und fühle nur die immer neuen Lasten. Die allgemeine Hoffnungslosigkeit steige. Wolle man lo in den bevorstehenden Winter gehen?
Anzeiger für (das frühere kurhessifche) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Der Korrespondent fährt fort: Unzweifelhaft gibt es in der Regierung Männer, die mit ihnen einverstanden find. Aber es steht noch keineswegs fest, daß Präsident Hoover überzeugt worden ist. Alles, was Lvee seinen Standpunkt bekannt ist, zeigt, daß er nicht geneigt ist, einen Schritt der angegebenen Art zu tun, bevor der Kongreß seine Ansicht über das ursprüngliche Moratorium geäußert hat. Indessen nimmt der Druck, der auf ihn ausgeübt wird, zu, und die finanziellen Argumente werden noch durch das politische Argument verstärkt, daß ein vier- oder fünfjähriges Moratorium den Hintergrund für eine Art deutsch-französische Annäherung bilden könnte, die ernstlich gewünscht wird. Der Korrespondent schließt: Präsident Hoover würde es vorziehen, noch vielleicht sechs Monate zu warten, aber jedenfalls dürfte bald bekannt werden, ob er glaubt, daß eine solche Ueberzeugung möglich ist.
Vergebliche Opfer
Die Steuereinnahmen werden weiter zurückgehen
Der Washingtoner Korrespondent der Stints* meldet: Es deutel vieles darauf hin, daß in den nächsten Wochen, vielleicht schon in den nächsten Tagen, eine wichtige Entwickelung in der amerikanischen Politik eintreten wird, die in einer Ausdehnung der Periode des Hoover- planes bestehen würde. Führende Bankiers der Bereinigten Staaten drängen i^rauf, daß ein vier« oder fünfjähriges Moratorium für alle Kriegslasten erklärt werde. Diese find einstimmig der Meinung, daß die Ungewißheit der jetzigen Lage unberechenbaren Schaden anrichtet und daß die Beseitigung dieser Unsicherheit unbedingt notwendig ist. Sie beharren darauf, daß entsprechende Schritte getan werden, bevor der Kongreß zusammen tritt.
Vergütungen.
Dtznach darf eine Zulage künftig nur gewährt jfctben für Stellen, deren Amtsaufgaben sich .Arrch ihre besondere Verantwortlichkeit oder Schwierigkeit wesentlich über die Anderen Stellen derselben Gruppen her- I Sieben. Weiter wird bestimmt, daß die ijW der gesetzlich oder im Haushaltsplan fest- jfkfiten Zulagen der planmäßigen, unmittelbaren Staatsbeamten nach dem obigen Prinzip Wter Anlegung des strengsten Maß- E®be s erneut nachgeprüft wird. Dasselbe M für die sachliche Notwendigkeit der übri- !*n Beförderungsstellen.
Kapitel IV ordnet an, daß auf die Lehrer ben wissenschaftlichen Hochschulen, die in ^Ruhestand treten, das für die unmittel- *tt*n Staatsbeamten jeweils geltende Ver-
Der zweite Teil der Verordnung beschäf- tigt sich mit den sonstigen Maßnay «en zur Sicherung der Haushalte. Sein erstes Kapitel handelt von dem Auffteigen in den Dienstaltersstufen.
Die Hauptbestimmung ist, daß die planmäßigen Beamten und Lehrpersonen zwei Jahre länger, als in den geltenden Vorschriften vorgesehen, die Bezüge der Dienstaltersstufe erhiüteu, nach der sie jetzt, d. h. im September 1931, besoldet werden.
Kapitel II bringt die Abänderung bestimmen Einzelvorschriften der Besoldung. Danach sind zum Beispiel für Pflegekinder und «nkel Kinderbeihilfen ab 1. Oktober nicht
Erweiterter Hooverplan?
Hoover soll zu einem 4-5 jährigen Moratorium veranlaßt werden
I Aufbau durch Abbau?
| Der Inhalt der preußischen Notverord- Immg entspricht im wesentlichen den Angaben. [Me wir kürzlich auf Grund der Deröffent- l sichung des „Beamtenbundes" gemacht haben, j Das war vorauszusehen, da so ins Einzelne | gehende Angaben rote die des „Beamten- [ rundes" natürlich nicht aus den Fingern r gesogen sein konnten. Man fragt sich ver- [ gehens, aus welchem Grunde diese Angaben [io nachdrücklich dementiert wurden. Die Ein- Ifcorungen, die 6et dem Abbau von Leh - Ukerst eilen beabsichtigt sind, sind in der k preußischen Notverordnung nicht aufgeführt. |6s heißt, daß sie auf dem D er w al« ktungswege durchgeführt werden sollen, r Bekanntlich spricht man von einem Abbau |oon 7000 Lehrerstellen bei den Volksschulen Ixitb 3000 bei den höheren Schulen im Laufe rbes Etatsjahres. Der Gedanke, bei einer Herabsetzung der Altersgrenze für |sdjrer dem Nachwuchs Platz zu schaffen, soll kauf beamtenrechtliche Bedenken gestoßen sein, Ba die Lehrer ein „wohlerworbenes Recht" sauf lebenslängliche Beschäftigung haben. Ab- i gesehen von den zum Teil tief einschneidenden bEmzelmaßnahmen dürfte dies die härteste Maßnahme der preußischen Sparattion sein, Me auf feinen Fall widerspruchslos hmge- nornmen werden kann und über die noch
l manches Wort zu sagen sein wird. Es ist i undenkbar, daß der hoffnungsvolle Nachwuchs s zahlreicher Familien, die die größten Opfer l für die Heranbildung ihrer Söhne gebracht haben, jetzt auf die Straße gesetzt wird ohne
i die geringste Aussicht, sich in einem selbstge- wählten Beruf betätigen und das notwendige Brot verdienen zu können. Dieser ra- toale Eingriff in das Kulturgebiet der Schule wird den stärksten Widerstand aller
■! ■ Kreise wachrufen. 3ft der Abbau von nmetz Menschen, die im Vertrauen auf den Staat ? tsich ein Lebensziel gesteckt haben und die zu ». m' Erziehern der Jugend berufen sind, eine " Sparaktion, tue getroffen werden darf, oft es che alle anderen Mfttel erschöpft sind?
mit ben Theater- und Orchesterunternehmungen. ,
Im dritten Teil der Verordnung wird die Ausgleichszulage
behandelt. Die bisher wiedergegebenen Teile der Verordnung enden mit einer Schlußbestim- muna folgenden Wortlautes:
„Mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 sind die Bezüge der Beamten, Lehrpersonen und Angestellten nach den Vorschriften des ersten bis dritten Teiles der Spar- Verordnung neu festzufetzen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist."
Der vierte Teil enthält
Sonderbestimmungen für Gemeinden und Gemeindeverbande.
Diese Bestimmungen laufen im wesentlichen daraus hinaus, daß die Verhältnisse bei den Gemeindebeamten den Grundsätzen angepaßt werden, die für die Staatsbeamten gelten.
Der fünfte und letzte Teil der Sparverordnung behandelt die Gebührenabgabe der Notare, die nach seinem § 1 verpflichtet sind, einen von 5 bis zu 50 Prozent gestaffelten Teil der von ihnen für ihre Notariatsgeschäfte vereinnahmten Vergütung an die Staatskasse abzuliefern.
Einzelheiten. *
Die in Abschnitt „A aussteigende Gehälter mit festen Grundgehaltssätzen", Besoldungsgruppe Ac (6200—10 600 JA jährlich) aufgeführten Oberregierungsräte (Ober- sinanzrvt, Oberjustizrat) als Verwaltungsdirektor und als Ministerialverwaltungs- direktoren werden nach der neuen Verordnung in die Besoldungsordnung 2b (4400—8400 JA jährlich) mit 1200 -^ruhegehaltsfähiger Zulage versetzt. Die am 30. September 1931 vorhandenen Inhaber der Stellen behalten aber die Bezüge der Besoldungsgruppe le.
Die Besoldungsgruppe Id (6200 bis 10 200 JA jährlich) wird gänzlich gestrichen. Die bisher unter diese Gruppe fallenden
Oberstudiendirektoren, Studiendirektoren an besonders bedeutungsvollen Schalen werden jetzt in die Besoldungsgruppe 2b (4400 bis 8400 JA jährlich) mit 1200 JA ruhegehaltsfähiger Zulage versetzt. Alle übrigen in der Gruppe Id bisher aufgeführten Beamten kom- men jetzt in die Besoldungsgruppe 2a (5400 bis 9600 JA jährlich).
Diejenigen
Beamten der Besoldungsgruppe 2b, die bisher eine ruhegehaltsfähige Zulage von 1200 JA, 600 JA (Fußnoten 2 und 3) erhalten haben, bekommen nunmehr eine solche Zulage in Höhe von 800 bezw. 400 jährlich. Die Zulage der Oberförster wird von 600J( auf 400 JA jährlich zurückgesetzt. Bei verschiedenen Beamtenklassen der Gestütsverwaltung des Finanzministeriums, in der Han- dels- und Gewerbeverwaltung, der Justizverwaltung. des Ministeriums des Innern, in der landwirtschaftlichen Verwaltung, im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und im Ministerium für Volkswohlfahrt werden die Zulagen herabgesetzt (z.B. Zulagen, bisher nach Fußnote 2, 3, 6, Zulagen nach Fußnote 5, 6 oder bisher in Zahlen aus- gedrückte Zulagen von 1200 JA, 600 JA, jetzt 800 JA bzw. 400 JA\
Die „festen Gehälter" des Abschnittes B (M i'nister, Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, Ministerialdirigenten ufro.) sind in der neuen Verordnung nicht behan- beit.
Die Dienstbeziige der nicht planmäßigen unmittelbaren Staatsbeamten
(Anlage 3 ber Besoldungsordnung) betragen im ersten und zweiten Anwärterdienstjahr 3000 bis 1140 JA (bisher 3600—1140 JA), im dritten und vierten Anwärterdienstjahr 3600—1330 JA (bisher 3900—1330 JA), und im 5. Anwärter- dienstjahr 4100—1400 JA (bisher 4200—1400).
§ 3 des Volksschullehrerbesoldungsgesetzes erhält eine neue Fassung. Außer einer Heugruppierung der Stellenzulagenempfänger werden die Zulagen non 300—700 JA feftgelegt (bisher 200—1200 JA jährlich).
Die auftragsroeife in. freien plan« mäßigen Schulstellen vollbeschäftigten und die einftroeiHg angestellten Lehrer erhalten eine
sorgungsrechk Anwendung findet. Es hebt weiter das Gefeit über die Altersgrenze der Hochschullehrer auf und kürzt endlich die Bezüge der zum 1. Oktober ausscheidenden ober schon früher ausgeschiedenen Hochschullehrer um 10 Prozent.
Nach Kapitel VII finden Beförderungen bis auf weiteres nicht statt
und dürfen Versetzungen nur vorgenommen werden, sofern die Besetzung einer Stelle bei ben oberen Instanzen ober bei ben leitenden ober Einzelstellen anderer Behörden dies erforderlich macht, ober soweit dadurch Beamtenstellen eingespart werden.
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, „ Wn neu zu bewilligen.
Kapitel III bezieht sich auf
[ Die Spar-Notverordnung gliedert in fünf Teile, deren erster Aenderungen der bestehenden Besoldungsgesetze anordnet, mb zwar im Kapitel I des Allgemeinen Preußischen Besoldungsgesetzes, im Kapitel n des Volksschullehrer-, im Kapitel III des Mittelschullehrer-
1 8 mtb im Kapitel IV des Gewerbe- und «' Handelslehrer-Besoldungsgesetzes.