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Hindenburg greift ein

Die Folgen der preußischen Wahlpropaganda Ungeheuere Erregung im ganzen Reich

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SbecheUsche

Anzeiger für (das frühere kurheffische) Oberhesfen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und «reis Marburg.

Die Anwendung der Pressenotverordnung durch die preußische Regierung für chre Sumo« aebung hat die Berliner politischen Kreise iuf das lebhafteste beschäftigt. Die Ableh­nung der von der preußischen Regierung ge­troffenen Maßnahme ist bis in die demokrati­schen Kreise hinein einhellig. Mrt Recht Mreibt selbst dieVossische Zeitung" davon, daß die preußische Regierung einen Bume­rang abgeschleudert habe, der auf sie selbst zurückfallen müsse, lleber die Vorgeschichte dieses preußischen Aufrufes ist noch folgendes mitzuteilen:

Der Vater des Entwurfs ist der Leiter der preußischen Pressestelle, Minisierial- rat Goslar. Der Entwurf wurde dann im Staatsministerium endgültig redigiert und den Ministern zur Unterzeichnung vorgelegt. Die preußischen Z e n 1 r u m s m i n l st e r sol­len an seiner Abfassung unbeteiligt fern und lediglich ihre Unterschrift gegeben haben. Die Reichsregierung war über­haupt nicht unterrichtet. In frühe­ren Besprechungen ist zwar von preußischer Seite der Gedanke eines Aufrufes angekun- digt worden, aber niemals war davon die Rede, daß er auf Grund der Pressenotver­ordnung den Zeitungen aufgezwungen werden sollte. Das Reichsministerium hat sich so­gleich mit dieser Angelegenheit befaßt, ledoch noch keine Entscheidung getroffen angesichts der Abwesenheit des Reichskanzlers. Jedoch wurde in der ersten Mittagstunde für Preu­ßen vollkommen üb er ra s ch end, fol­gend e amtliche Stellungnahme be- kanntgegeben, die wir in entern Teil unserer gestrigen Auflage bereits veröffentlichten:

Der Herr Reichspräsident läßt auf die ihm heule zugegangenen zahlreichen tele« graphischen Anfragen mitteilen, daß die An» »rdnung der Veröffentlichung der gestrigen Kundgebung der preußischen Staatsregierung ihm Veranlassung gegeben hat, die Reichsregierung um Vor­schläge zur Aenderung der Verord­nung vom 17. Juli 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen zu erreichen.

Die Reichsregierung wird unverzüglich solche Vorschläge dem Herrn Reichspräsidenten unterbreiten.

Im R e i ch s i nn en m i n i st e r i um hat sodann eine Reserentenbesprechung stattgefun­den, in der die Abänderungsvorschläge bera­ten wurden. Soweit bisher bekannt tst, gehen

die Abänderungen

auf folgendem Ziel hinaus: den Ländern soll die Befugnis. Verbote und Entgegnun- e auf Grund der Notverordnung zu erlas- entroeber ganz entzogen werden.

ober bas Reich will sich mmbestens eme Mitbeteiligung bet bett Zwangsaufla­gen sichern. Heberhaupt gebetttt man den Zwang zur Aufnahme auf eme bestimmte Länge zu beschränken, bamit bett Zettungen nicht unnötig Platz fortgenommen wtrb Em Gebrauch bes Kunbgebungs- und Entgeg­nungsrechts soll außerdem nur m seltenen Fällen erfolgen. Künftig sollen Zwangs­auflagen im Vorversand überhaupt nicht mehr erfolgen, sondern es soll lediglich noch die Möglichkeit der Entgegnung bestehen. Die Presseve rbände sollen außerdem m Zukunft beteiligt werden. Man erwartet, daß die Abänderung der Notverord-ming un­mittelbar nach der Rückkehr des Reichskanz­lers von der Romreife bekannt gegeben wer­den wird. Von preußischer Seite wird er­klärt, daß die Instruktionen der preußischen Regierung absolut eindeutig gewesen wären. Die Oberpräsidenten seien angewiesen worden, darüber zu wachen, daß die Stund- gebung der preußischen Regierung auch ver­öffentlicht werde.

Die Behörden hätten aber wissen müs­sen, baß eine Vorzensur selbstverständlich nicht in Frage komme, vielmehr hätte sich die Ueberwachung darauf beschränken müssen, nachträglich festzustellen, daß tatsächlich der Ausruf veröffentlicht wor­den sei.

Wie bekannt wird, haben verschiedene Nach­geordnete Stellen in Preußen gegen diese Bestimmungen der preußischen Regierung ge- banbett. (So z. B. in Kassel.)

Die Erklärung der Reichsregierung zeigt mit aller Deutlichkeit, daß der Reichs- ' Präsident die Maßnahme der preußischen Regierung nicht billigt und zu der Hebet« zeugung gelangt ist, daß die Anwendung der Notverordnung vom 17. Juli durch die preußische Regierung nicht der Ab­sicht entspricht, die für den Erlaß der Notverordnung durch den Reichspräsi­denten maßgebend war.

Am heutigen Sonnabend sollen mit den zuständigen Organisationen der Presse die Besprechungen über die Abänderungen der Notverordnungen aufgenommen werden. So­lange wie noch kein Beschluß des Kabinetts gefaßt ist, gilt natürlich die Verordnung der preußischen Regierung weiter und die Zeitun­gen sind gezwungen, den Anordnungen der preußischen Regierung nachzukommen.

Wie jetzt festgestellt wird, ist die vom Reichsprästdenten ausgegangene Anregung zur Abänderung der Presfe-Rotverordnung im Einvernehmen mit dem Reichskanzler erfolgt, mit dem telephonisch in Rom Rück­sprache genommen wurde.

Aufruf des Stahlhelms

Das Bundesamt des Stahlhelms teilt mit:

An Preußens Wähler «ud Wählerinnen!

Die am Volksentscheid beteiligten Bünde, Parteien und Organisationen ver­öffentlichen folgende Erklärung und bitten di« Zeitungen aus Gründen der Loyalität ihr ebenso wie der Kundgebung der preu­ßischen Regierung Raum zu geben:

Sämtliche Zeitungen, 2500 an der Zahl, sind unter Berufung auf die Pressenot­verordnung des Reichspräsidenten vom 17. Juli gezwungen worden, eine Kund» gebung der preußischen Regierung an Preußens Wähler und Wählerinnen gegen de« Volksentscheid zu veröffent­lichen. .Es-gibt kein verfasfungsmäßigeres und demokratischeres Mittel des politischen Kampfes als die Befragung des Volkes in einer politischen Angelegenheit von Be­deutung. Um dieses verfassungsmäßige

Mittel zu bekämpfen und eine dem Bolks- willen nicht mehr entsprechende Regierung zu schützen, wird die Pressefreiheit, dieses höchste Gut eines freiheitlichen Staate» vernichtet. Ein besserer Beweis für die Notwendigkeit dieses Volksentscheides konnte nicht erbracht werden.

Eine sachliche Erwiderung auf die von parteipolitischen Erwägungen diktierte Kundgebung der preußischen Regierung erübrigt sich in diese« Augenblick der Ent­scheidung. Wir sind überzeugt davon, daß nicht nur unsere bisherigen Anhänger in Stadt und Land, die durch derartige parteipolitische Kundgebuugen nicht schwan­kend gemacht werden können, sondern daß darüber hinaus alle wirklich freiheitlich denkende« Männer und Frauen auf diese Vergewaltigung der Meinungsfreiheit die einzig mögliche würdige Antwort geben: Ja! Der Preußische Landtag ist anfzu- löseu."

Vorzensur in Kassel

Polizei in der Redaktion

Wie dieKasseler Post" in ihrer Sonnabendausgabe berichtet, erschienen am Donnerstag, dem 6. Aug., ungefähr 11,30 Uhr abends, in der Redak­tion d e rKasseler P o st" dre Herren- Kriminalkommissar Land- weh r l e n, Polizeiinspektor Benz und ein dritter Herr in Zivil, offenbar auch ein Polizeibeamter, und forderten die Vorlegung eines Abzuges der ersten Seite der Freitagausgabe derKasseler Post", um sich vor Druck­legung dieser Ausgabe davon zu über­zeugen, daß die Kundgebung der preußi­schen Staatsregierung gegen den Volks- enffcheid den Vorschriften der Presse­notverordnung entsprechend gesetzt und plaziert worden s e i. Der Kriminalkommiffar Land- w ehr len behauptete aus Vorhaltungen des Hauptschriftleiters Walter hin, aus Grund der Presse-Notverordnung zu diesem Vorgehen berechtigt zu sein. Da er es ablehnte, darüber hinaus mit Hauptschristleiter Walter in eine Aus­sprache über die Notverordnung einzu­treten, und gleichzeittg nochmals, unter Berufung auf seinen amtlichen Auftrag, die Einsichtnahme in den Abzug ver­langte.

widrigenfalls er das Erscheine« der Kasseler Poft" verhindern werde, wurde ihm und den beiden anderen Be­amten der angeforderte Abzug vorgelegt, mit der ausdrücklichen Erklärung des Hauptschriftleiters, daß nachträglich gegen dieses Vorgehen Beschwerde eingelegt werden würde. Die Zu­lässigkeit der von der Schriftleitung der Zeitung vorgenommenen sofortigen Kom­mentierung der Notverordnung wurde von den Beamten zunächst angezweifelt. Nur nach einem entschiedenen Hinweis auf den Wortlaut der Notverordnung und einem Hinweis auf die Auffasiung der Preffeftelle der Reichsregierung, wonach ein sofortiger Kommentar zulässig sei, ließen die Beamten ihre Bedenken fallen.

DieKasseler Post" hat in einem Schreiben an den Oberpräsiden­ten der Provinz Hessen-Nassau Be­schwerde und entschiedenen Einspruch gegen das Vorgehen der Beamten einge­legt. Fn diesem Schreiben heißt es u. a..

Wir sehe« in der tatsächlich ausgeübten Vorze«s«r «ad in der damit ver­knüpften Dsrohung. da« Erscheine« der Kasseler P-st" verhindern r« wolle«,

Maßnahme«, die jeder recht­lichen Ernndlage entbehre«. Wir erwarten «mgehend eine Mitteilung, welche Schritte von Ihnen getan werden, «m die betreffenden Beamten und die­jenige Stelle, in deren Anstrag die Be­amten gehandelt haben, zur Rechenschaft z« ziehen."

Aatzer dieser Beschwerde hat der Verlag derKasseler Post" gegen die betreffenden, Beamten Strafantrag wegen RötignngimAmte gestellt.

Irreführung

Die Reichsminister und der Volksentscheid.

B e r l i n, 7. Aug. Ein Berliner Spät« abendblatt vom Freitag hatte die Behaup­tung gebracht, ,Haß man den Herrn Reichspräfidnte« am nächsten Sonntag ebensowenig wie den Reichskanzler Dr. Brüning und irgendeinen anderen der Reichsminister einschließlich der Herren Schiele nnd Treviranus an der Wahlurne sehen wird." Die Telegraphen-Uuion ist in der Lage, zu erklären, daß diese Be­hauptung, wenigstens soweit sie die ge­nannten Reichsminister betrifft, nicht de« Tatsachen entspricht.

Schärfster Protest Dingeldeys

Der Parteiführer der D. V. P. verössent- licht in derKölnischen Zeitung" folgendes Telegramm:

Gegenüber verschiedenen Verkant« barungen stelle ich fest, daß es für die Mit­glieder und Anhänger der Deutschen Volkspartei zum Volksentscheid keine an­dere Richtschnur gibt, als den Beschluß de« Parteivorstandes, der dahin geht, für die Auslösung des Preußischen Landtags $tt stimmen. Daran können anderslautende Aeußerungen einzelner Freunde nnserer Partei nichts ändern. Ich bin auch der festen Heberzeugung, daß diese vereinzel­ten Stimmen, die ihrer Prioatmeinung Ausdruck gaben, unterblieben wären, wen« sie vorausgesehe« hätten, in welcher Weise die preußische Regierung durch ihren Auf­ruf den Geist einseitiger Parteipolitik be­kunden und gleichzeitig einen Zwang gegen die Presse ausüben würde.

Der Vorsitzende der Deutschen Volkspartei D i n g e l d e y."

Beschlagnahme derVelberter Morgen­zeitung".

Velbert, 8. Aug. Gestern abend um 7.30 Hhr wurde die Freitagsausgabe der Velberter Morgenzeitung" auf Veranlas­sung des Polizeipräsidiums Elberfeld- Wuppertal beschlagnahmt. Sämtliche noch vorhandenen Exemplare wurden einge­zogen. Die Beschlagnahme erfolgte auf Eruud eines Artikes, der in scharfen Wor­ten gegen die Kundgebung der preußischen Regierung Stellung genommen hatte.

Wie das preußische Statistische Landes- amt mitteilt, wird dort die für die An­nahme des Volksentscheids erforderliche Zahl derJa"-Stimmen auf 13 449 500 geschätzt.