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Marburg o. Kahn
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Hindenburg greift ein
Die Folgen der preußischen Wahlpropaganda — Ungeheuere Erregung im ganzen Reich
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SbecheUsche
Anzeiger für (das frühere kurheffische) Oberhesfen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und «reis Marburg.
Die Anwendung der Pressenotverordnung durch die preußische Regierung für chre Sumo« aebung hat die Berliner politischen Kreise iuf das lebhafteste beschäftigt. Die Ablehnung der von der preußischen Regierung getroffenen Maßnahme ist bis in die demokratischen Kreise hinein einhellig. Mrt Recht Mreibt selbst die „Vossische Zeitung" davon, daß die preußische Regierung einen Bumerang abgeschleudert habe, der auf sie selbst zurückfallen müsse, lleber die Vorgeschichte dieses preußischen Aufrufes ist noch folgendes mitzuteilen:
Der Vater des Entwurfs ist der Leiter der preußischen Pressestelle, Minisierial- rat Goslar. Der Entwurf wurde dann im Staatsministerium endgültig redigiert und den Ministern zur Unterzeichnung vorgelegt. Die preußischen Z e n 1 r u m s m i n l st e r sollen an seiner Abfassung unbeteiligt fern und lediglich ihre Unterschrift gegeben haben. Die Reichsregierung war überhaupt nicht unterrichtet. In früheren Besprechungen ist zwar von preußischer Seite der Gedanke eines Aufrufes angekun- digt worden, aber niemals war davon die Rede, daß er auf Grund der Pressenotverordnung den Zeitungen aufgezwungen werden sollte. Das Reichsministerium hat sich sogleich mit dieser Angelegenheit befaßt, ledoch noch keine Entscheidung getroffen angesichts der Abwesenheit des Reichskanzlers. Jedoch wurde in der ersten Mittagstunde für Preußen vollkommen üb er ra s ch end, folgend e amtliche Stellungnahme be- kanntgegeben, die wir in entern Teil unserer gestrigen Auflage bereits veröffentlichten:
Der Herr Reichspräsident läßt auf die ihm heule zugegangenen zahlreichen tele« graphischen Anfragen mitteilen, daß die An» »rdnung der Veröffentlichung der gestrigen Kundgebung der preußischen Staatsregierung ihm Veranlassung gegeben hat, die Reichsregierung um Vorschläge zur Aenderung der Verordnung vom 17. Juli 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen zu erreichen.
Die Reichsregierung wird unverzüglich solche Vorschläge dem Herrn Reichspräsidenten unterbreiten.
Im R e i ch s i nn en m i n i st e r i um hat sodann eine Reserentenbesprechung stattgefunden, in der die Abänderungsvorschläge beraten wurden. Soweit bisher bekannt tst, gehen
die Abänderungen
auf folgendem Ziel hinaus: den Ländern soll die Befugnis. Verbote und Entgegnun- e auf Grund der Notverordnung zu erlas- entroeber ganz entzogen werden.
ober bas Reich will sich mmbestens eme Mitbeteiligung bet bett Zwangsauflagen sichern. Heberhaupt gebetttt man den Zwang zur Aufnahme auf eme bestimmte Länge zu beschränken, bamit bett Zettungen nicht unnötig Platz fortgenommen wtrb Em Gebrauch bes Kunbgebungs- und Entgegnungsrechts soll außerdem nur m seltenen Fällen erfolgen. Künftig sollen Zwangsauflagen im Vorversand überhaupt nicht mehr erfolgen, sondern es soll lediglich noch die Möglichkeit der Entgegnung bestehen. Die Presseve rbände sollen außerdem m Zukunft beteiligt werden. Man erwartet, daß die Abänderung der Notverord-ming unmittelbar nach der Rückkehr des Reichskanzlers von der Romreife bekannt gegeben werden wird. Von preußischer Seite wird erklärt, daß die Instruktionen der preußischen Regierung absolut eindeutig gewesen wären. Die Oberpräsidenten seien angewiesen worden, darüber zu wachen, daß die Stund- gebung der preußischen Regierung auch veröffentlicht werde.
Die Behörden hätten aber wissen müssen, baß eine Vorzensur selbstverständlich nicht in Frage komme, vielmehr hätte sich die Ueberwachung darauf beschränken müssen, nachträglich festzustellen, daß tatsächlich der Ausruf veröffentlicht worden sei.
Wie bekannt wird, haben verschiedene Nachgeordnete Stellen in Preußen gegen diese Bestimmungen der preußischen Regierung ge- banbett. (So z. B. in Kassel.)
Die Erklärung der Reichsregierung zeigt mit aller Deutlichkeit, daß der Reichs- ' Präsident die Maßnahme der preußischen Regierung nicht billigt und zu der Hebet« zeugung gelangt ist, daß die Anwendung der Notverordnung vom 17. Juli durch die preußische Regierung nicht der Absicht entspricht, die für den Erlaß der Notverordnung durch den Reichspräsidenten maßgebend war.
Am heutigen Sonnabend sollen mit den zuständigen Organisationen der Presse die Besprechungen über die Abänderungen der Notverordnungen aufgenommen werden. Solange wie noch kein Beschluß des Kabinetts gefaßt ist, gilt natürlich die Verordnung der preußischen Regierung weiter und die Zeitungen sind gezwungen, den Anordnungen der preußischen Regierung nachzukommen.
Wie jetzt festgestellt wird, ist die vom Reichsprästdenten ausgegangene Anregung zur Abänderung der Presfe-Rotverordnung im Einvernehmen mit dem Reichskanzler erfolgt, mit dem telephonisch in Rom Rücksprache genommen wurde.
Aufruf des Stahlhelms
Das Bundesamt des Stahlhelms teilt mit:
An Preußens Wähler «ud Wählerinnen!
Die am Volksentscheid beteiligten Bünde, Parteien und Organisationen veröffentlichen folgende Erklärung und bitten di« Zeitungen aus Gründen der Loyalität ihr ebenso wie der Kundgebung der preußischen Regierung Raum zu geben:
„Sämtliche Zeitungen, 2500 an der Zahl, sind unter Berufung auf die Pressenotverordnung des Reichspräsidenten vom 17. Juli gezwungen worden, eine Kund» gebung der preußischen Regierung an Preußens Wähler und Wählerinnen gegen de« Volksentscheid zu veröffentlichen. .Es-gibt kein verfasfungsmäßigeres und demokratischeres Mittel des politischen Kampfes als die Befragung des Volkes in einer politischen Angelegenheit von Bedeutung. Um dieses verfassungsmäßige
Mittel zu bekämpfen und eine dem Bolks- willen nicht mehr entsprechende Regierung zu schützen, wird die Pressefreiheit, dieses höchste Gut eines freiheitlichen Staate» vernichtet. Ein besserer Beweis für die Notwendigkeit dieses Volksentscheides konnte nicht erbracht werden.
Eine sachliche Erwiderung auf die von parteipolitischen Erwägungen diktierte Kundgebung der preußischen Regierung erübrigt sich in diese« Augenblick der Entscheidung. Wir sind überzeugt davon, daß nicht nur unsere bisherigen Anhänger in Stadt und Land, die durch derartige parteipolitische Kundgebuugen nicht schwankend gemacht werden können, sondern daß darüber hinaus alle wirklich freiheitlich denkende« Männer und Frauen auf diese Vergewaltigung der Meinungsfreiheit die einzig mögliche würdige Antwort geben: Ja! Der Preußische Landtag ist anfzu- löseu."
Vorzensur in Kassel
Polizei in der Redaktion
Wie die „Kasseler Post" in ihrer Sonnabendausgabe berichtet, erschienen am Donnerstag, dem 6. Aug., ungefähr 11,30 Uhr abends, in der Redaktion d e r „Kasseler P o st" dre Herren- Kriminalkommissar Land- weh r l e n, Polizeiinspektor Benz und ein dritter Herr in Zivil, offenbar auch ein Polizeibeamter, und forderten die Vorlegung eines Abzuges der ersten Seite der Freitagausgabe der „Kasseler Post", um sich vor Drucklegung dieser Ausgabe davon zu überzeugen, daß die Kundgebung der preußischen Staatsregierung gegen den Volks- enffcheid den Vorschriften der Pressenotverordnung entsprechend gesetzt und plaziert worden s e i. Der Kriminalkommiffar Land- w ehr len behauptete aus Vorhaltungen des Hauptschriftleiters Walter hin, aus Grund der Presse-Notverordnung zu diesem Vorgehen berechtigt zu sein. Da er es ablehnte, darüber hinaus mit Hauptschristleiter Walter in eine Aussprache über die Notverordnung einzutreten, und gleichzeittg nochmals, unter Berufung auf seinen amtlichen Auftrag, die Einsichtnahme in den Abzug verlangte.
widrigenfalls er das Erscheine« der Kasseler Poft" verhindern werde, wurde ihm und den beiden anderen Beamten der angeforderte Abzug vorgelegt, mit der ausdrücklichen Erklärung des Hauptschriftleiters, daß nachträglich gegen dieses Vorgehen Beschwerde eingelegt werden würde. Die Zulässigkeit der von der Schriftleitung der Zeitung vorgenommenen sofortigen Kommentierung der Notverordnung wurde von den Beamten zunächst angezweifelt. Nur nach einem entschiedenen Hinweis auf den Wortlaut der Notverordnung und einem Hinweis auf die Auffasiung der Preffeftelle der Reichsregierung, wonach ein sofortiger Kommentar zulässig sei, ließen die Beamten ihre Bedenken fallen.
Die „Kasseler Post" hat in einem Schreiben an den Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau Beschwerde und entschiedenen Einspruch gegen das Vorgehen der Beamten eingelegt. Fn diesem Schreiben heißt es u. a..
„Wir sehe« in der tatsächlich ausgeübten Vorze«s«r «ad in der damit verknüpften Dsrohung. da« Erscheine« der Kasseler P-st" verhindern r« wolle«,
Maßnahme«, die jeder rechtlichen Ernndlage entbehre«. Wir erwarten «mgehend eine Mitteilung, welche Schritte von Ihnen getan werden, «m die betreffenden Beamten und diejenige Stelle, in deren Anstrag die Beamten gehandelt haben, zur Rechenschaft z« ziehen."
Aatzer dieser Beschwerde hat der Verlag der „Kasseler Post" gegen die betreffenden, Beamten Strafantrag wegen RötignngimAmte gestellt.
Irreführung
Die Reichsminister und der Volksentscheid.
B e r l i n, 7. Aug. Ein Berliner Spät« abendblatt vom Freitag hatte die Behauptung gebracht, ,Haß man den Herrn Reichspräfidnte« am nächsten Sonntag ebensowenig wie den Reichskanzler Dr. Brüning und irgendeinen anderen der Reichsminister einschließlich der Herren Schiele nnd Treviranus an der Wahlurne sehen wird." Die Telegraphen-Uuion ist in der Lage, zu erklären, daß diese Behauptung, wenigstens soweit sie die genannten Reichsminister betrifft, nicht de« Tatsachen entspricht.
Schärfster Protest Dingeldeys
Der Parteiführer der D. V. P. verössent- licht in der „Kölnischen Zeitung" folgendes Telegramm:
„Gegenüber verschiedenen Verkant« barungen stelle ich fest, daß es für die Mitglieder und Anhänger der Deutschen Volkspartei zum Volksentscheid keine andere Richtschnur gibt, als den Beschluß de« Parteivorstandes, der dahin geht, für die Auslösung des Preußischen Landtags $tt stimmen. Daran können anderslautende Aeußerungen einzelner Freunde nnserer Partei nichts ändern. Ich bin auch der festen Heberzeugung, daß diese vereinzelten Stimmen, die ihrer Prioatmeinung Ausdruck gaben, unterblieben wären, wen« sie vorausgesehe« hätten, in welcher Weise die preußische Regierung durch ihren Aufruf den Geist einseitiger Parteipolitik bekunden und gleichzeitig einen Zwang gegen die Presse ausüben würde.
Der Vorsitzende der Deutschen Volkspartei D i n g e l d e y."
Beschlagnahme der „Velberter Morgenzeitung".
Velbert, 8. Aug. Gestern abend um 7.30 Hhr wurde die Freitagsausgabe der „Velberter Morgenzeitung" auf Veranlassung des Polizeipräsidiums Elberfeld- Wuppertal beschlagnahmt. Sämtliche noch vorhandenen Exemplare wurden eingezogen. Die Beschlagnahme erfolgte auf Eruud eines Artikes, der in scharfen Worten gegen die Kundgebung der preußischen Regierung Stellung genommen hatte.
Wie das preußische Statistische Landes- amt mitteilt, wird dort die für die Annahme des Volksentscheids erforderliche Zahl der „Ja"-Stimmen auf 13 449 500 geschätzt.