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Kriegsopfer und

Sn einer stark besuchten Versammlung sprach gestern abend im Hessischen Hof der Geschäfts­führer R ö d er , in der Ortsgruppe Marburg vom Zentralverband der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen über die Aus- Wirkung der Notverordnung bei den Versorgungsgebührnissen der Kriegsopfer. Der Redner ging davon aus, daß die Lasten der Notverordnung un­gleich verteilt seien. Wenn die Notoerord- nung damit begründet ist, daß die Opfer auf tragfähige Schultern gelegt seien, Jo dürfe man die Kriegsopfer, die bereits im Kriege ihre Hauptkraft verloren haben, nicht mehr zu den Starken rechnen. Die iefcigen Maßnahmen seien nur dadurch zur Wirklich­keit geworden, daß den verantwortlichen Per- fönen die Fühlung mit dem notleidenden Volke verloren gegangen sei. Auf allen Ver­anstaltungen seien die berufenen Führer ver­treten, nur da nicht, wo man sich mit der Lage der Kriegsopfer beschäftige., Wenn die Notverordnung Einsparungen beim Dersor- gungsetat in Höhe von 85 Millionen RM. vorsehe, fo seien bei dieser Auswirkung, nach der Ansicht der Kriegsbeschädigten, über 200 Millionen RM. zu erwarten. Der Redner wies darauf bin, daß in der Notverordnung gesagt sei, daß Erwerbsunfähige keiner Kürzung unterworfen sind, in Wirklichkeit würde aber diesen Erwerbsunfähigen bis zu 78 Mark Zusatzrente monatlich entzogen. Sehr bedauert wurde, daß die Notverordnung bei jenen Volksgenossen voll zur Auswirkung komme, wo der schwächste Widerstand zu er­warten sei. Wohl seien auch jetzt die Kriegs-

Notverordnung

beschädigten und Kriegerhinterbliebener zu zu einem tragbaren Opfer bereit gewesen, aber nicht scharf genug könne darauf hingewiesen werden, daß noch andere leistungsfähigere Gruppen in erster Linie hätten herangezogen werden müssen. Auf keinen Fall könne man von einer gleichen Lastenverteilung sprechen, solange z. B. ein höherer Beamter von der Notverordnung mit 90,50 RM. und sein kriegsbeschädigter Beinamputierter Arnisge- hilfe mit 93,90 RM. ersaßt werde, so daß h« 'dem einen der Einkommenverlust 7 Pro- zent und bei dem anderen 25 Prozent be­trage. Neben anderen Auswüchsen der Not­verordnung sei eine der größten Ungerechtig­keiten, jene Maßnahme, daß man bei der Berechnung ein Einkommen zu Grunde lege, das gamicht mehr besteht.

Mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es in unserem Vaterlande bald eine Besserung geben möge, weil von dem Wohlergehen des Reiches auch dessen wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit abhängig sei. an der gerade die Kriegsopfer ein großes Interesse hätten, fchloß der Redner seinen beifällig aufge­nommenen Vortrag. 3m Anschluß behandelte Kamerad Hofmann die gegenwärtige Finanzlage und legte den Anwesenden nahe, mit Ruhe und Besonnenheit den z. Zt. herrschenden Verhältnissen zu begegnen. Nur dadurch sei zu erhoffen, daß in absehbarer Zeit wieder mit einem geregelten Geldverkehr zu rechnen sei. Kamerad Naumann dankte beiden Rednern für ihre Ausführungen und schloß um 11 Uhr die Versammlung.

Zum Volksentscheid

Aus dem Rundertaß des Preußischen Mi­nisters des Innern vom 10. Juli d. Is. über die Einzelheiten des VolksentscheidsLand­tagsauflösung" geben wir nachstehend noch folgende weitere Bestimmungen wieder:

AbftlmnmngrvorstLnde.

Die zuständigen preußischen Behörden ha­ben die Abstlmmungsvorsteher und ihre Stellvertreter umgehend zu ernennen.

Die Abstimmungsvorsteher habenunter Berücksichtigung der verschiedenen Parteien" aus -den Stimmberechtigten des Stimmbe- bezirks die Beisitzer und aus den Stimmberechtigten ihres oder eines anderen Stimmbezirks einen Schriftführer zu berufen. Hierbei weist der Minister darauf hin, daß bei der Abstrmmungshandlung un- unterbroch en mindestens vier Mttglie- ber des Abstunmungsvorstandes, darunter stets der Dorfitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sein müssen. Auch nur kurz­fristiger Verstoß gegen diese Bestimmung hat Ungültigkeit der Abstimmung zur Folge. Ab­stimmungsvorsteher und Beisitzer sollen bei der Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte ihre politische Einstellung nicht durch Anlegen von Abzeichen offenbaren.

Abstimmungsräum«.

Ber der Auswahl! der Abstimmungsräume ist in erster Linie auf die Benutzung von Schul- und ähnlichen Räumen der Gemein­den Bedacht zu nehmen: auf Gastwirtschaften soll bei der Bestimmung bei Abstimmungs­räume nur beim Fehlen anderer geeigneter Räume und nicht ohne dringende Not zurück- gegriffen werden. 3n Gutsbezirken sollen die Abstimmungsräume nicht in den Gutshäusern bereitgestMt werden.

Im Abstimmungsräum dürfe« Plakate und Aufrufe der Parteim nicht aus­hänge«.

Auch ist dort jegliche Propaganda unzulässig. Plakate oder Aufrufe politischen Inhalts, die bereits im Abstimmungsraum angebracht waren, muß der Abstimmimgsvorstand vor Begum der Abstimmungshandlung entfernen lassen. Dagegen ist in und vor dem Abstim- mungsraum, sowie an der Schutzvorrichtung, hinter der der Stimmzettel in den Umschlag gesteckt wird, ein Abdruck der Verordnung des Staatsministeriums für das Volksbegehren und den VolksentschewLandtagsauflösuns" vom 9. 7. 1931 in einer in die Augen falt» lenden Weise auszuhängen.

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Die Abftimmwngszett dauert von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags.

Nur in Stimmbezirken mit weniger als 1000 Einwohnern tarnt die Abstimmungszeit von den zur Abgrenzung der Stimmbezirke zu­ständigen Behörden so abgekürzt werden, daß sie spätestens um 10 Uhr vormittags beginnt und um 5 Uhr nachmittags endet. Ohne eine solche Anordnung der zuständigen Behörde ist kein Abstimmungsoorsteher be­fugt, die Abstimmungshandlung später zu eröffnen oder früher zu schließen.

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Für die Stimmabgabe erhält jeder Stimm­berechtigte nach Betteten des Äbstimmungs- raumes außer dem amtlich gestempel­ten Umschlag einen St tmmzettel. Mit diesen beiden Stücken begibt er sich hinter die Schutzvorrichtung und macht dort auf dem Stimmzettel seinen Willen kennt­lich: dies geschieht zweckmäßig in der Weise, daß Stimmberechtigte, die die zur Abstim­mung gestalte Frage bejahen wollen, in ben Kreis des mitNein" bezeichneten Vierecks ein Kreuz ober ähnliches Zeichen setzen. Hier­über sinb bie Stimmberechtigten durch Aus­hang besonders zu belehren. Den so getarnt« zeichneten Stimmzettel legt der Stimmberech­tigte in den Umschlag und tritt zwecks Ab­gabe seiner Stimme an den Pbstimmungs- tisch. Die Einttagung in den StimmzettÄ soll in einem Nebenraum ober an einem mit einer Vorrichtung gegen Sicht geschützten Ne­benfisch geschehen. Bei Anbrang der Stimm» brecdjftgten wirb vielfach von ben Abstim­mungsvorständen nicht streng barauf gehal­ten, daß sich in dem Nebenraum ober an bem Nebentisch jeweils nur ent Stimmberechtigter aufhält. Die gleichzeitige Zulassung meh­rerer Stimmberechtigter auch wenn sie verwandt sinb gefährdet bie Geheimhal­tung der Abstimmung, sie muß baher unter allen Umständen vermieden werden. In ben Kranken- unb Pflegeanstalten mit selbständigen Stimmbezirken ist barauf zu achten, daß seitens bes Pflege- und Warte­personals nicht in der Form des Anbietens von Hilfsdiensten bei Ausfüllung des Stimm­zettels unzulässige Wahlbeeinflussungen Vor­kommen.

Allgemeines.

Sammlungen zu politischen Zwecken unterliegen keiner politischen Genehmigung. Dies gilt auch für Geldsammlungen zur Durchführung eines Volksentscheids.

Die Staatsregierung legt großes Gewicht auf glatten und reibungslosen Verlauf bes Volksentscheids. Niemand darf Anlaß zu berechtigter Klage haben, daß Hm die Aus­übung des verfassungsmäßigen Abstirnmungs- rechts durch mangelhafte Maßnahmen der Behörden unmöglich gemacht oder unbÄlig er­schwert worden |eu

Alle bet den Durchführung des Abstim­mungsverfahrens beteiligten Dienststellen ha­ben die ihnen nach bem Gesetz über bas Verfahren bet Volksbegehren unb Volksent­scheiden unb nach ber Landesabstimmungs­ordnung obliegenden Aufgaben genau zu er» füllen. Beamte, die es an der erforderlichen Pflichttreue fehlen lassen sollten, sind mit aller Entschiedenheit zur Verantwortung zu ziehen.

_ Heber {eben Verstoß gegen die gegebenen Anweisungen sowie über jeden Fall mangel­hafter Vorbereitung ober versuchter Stö­rung des Abstimmunasverfahrens, der ben Beteiligten ober der Presse Anlaß zur Kritik gibt, ist dem preußischen Minister bes In­nern alsbald auf bem Dienstwege zu berichten.

Marburg« Stadtrrttung

Aus -sm Gerichtssaal

Trotzes Schöffengericht.

Drei Einwohner aus Haina, ein Mäd­chen, eine Frau und ein junger Mann hatten sich wegen Abtreibung vor Gericht zu verantworten. In der Ver­handlung konnte nicht genau festgestellt werden, ob die strafbare Handlung zu einem Verbrechen benutzt worden ist. Das Mädchen wurde wegen Versuch zu dieser strafbaren Handlung zu 100 Mk. Geld st rase verurteilt, die Frau er» -hielt 3 0 Mk. Strafe und der junge Mann, der die Medikamente verschafft haben sollte, wurde wegen Mangel an Weweisen sreigesprochen.

Einige Erwerbslose können immer Noch nicht begreifen, datz eine Aenderung aus der Bescheinigung für die Er­langung der Erwerbslosenunter- siützung nicht vorgenommen werden darf. Wie schwer dieses bestraft wird, mußte ein verheirateter Mann aus dem Streife Biedenkopf erfahren, der die Be­scheinigung, die er von seinem Arbeit­geber erhalten hatte und den Vermerk trug:Wegen mangelnder ungenügender Arbeitsleistung entlassen", inwegen Ar­beitsmangel entlassen", umgeändert hatte. Da der Angeklagte leugnete und da er seine Frau in die Sache miteinbe- tzogen hatte, die.beinahe einen Meineid geleistet hätte, ließ das Gericht keine Milde walten und verurteilte ihn zu 3 Monaten Gefängnis. Nach Ver­büßung von iVi Monaten soll eine Aus­setzung der Strafe geprüft werden.

Geständige Brandstifterin.

Der am 15. b. Mts. in Langenstein ftattgefunbene H ausb ranb hat eine schnelle Aufklärung gefunden. Als Täter konnte bte (Eigentümerin bes Hauses, bie Ehefrau (Elf* fabetb Kratz ermittelt werden. Sie lebte mit ihrem Manne in unglücklicher Ehe und sollte das Haus verlassen. Um auch ihrem Manne das Heim zu nehmen, setzte sie das auf bem Boben befindliche Stroh mit einer Kerze in Brand. Der Oberland» jäger Hofacker in Kirchhain gelang es, den Sachverhalt bald aufzullären. Bei ber gestern abend erfolgten (Einlieferung ber Täterin in das hiesige Gefängnis legte sie ein Eestä ndnis ab. Die Verhandlung vor dem Schwurgericht dürste alsbald statt­finden.

' Aufgehobene Straßensperren. ;pDte Pflasterarbeiten an bet Frankfurter Straße tn ber sogen. Serpentine Klm. 100,600 bis 101,100 sinb beendet. Die am 29. Juni 1931 ungeordnete teilweise Der» kehrssperre wird daher ab 17. 3ult 1931 aufgehoben. Die Ausführung der Salb» tränibede auf der Frankenberger Straße Klm. 0,0 bis 3,300 zwischen Cölbe unb Göttingen ist beendet. Die am 5. Juni b. Is. ange­ordnete Sperrung wirb daher ab 17. 3ult 1931 wieder aufgehoben.

* Der Festzüg des morgen beginnenden (Bauturnens bes Gaues Hessen wird am Sonntag nachmittag folgende Stra­ßen passieren: Bahnhofsttaße, Elisabethstraße, Ketzerbach, Steinweg, Neustadt, Wettergasfe, Markt, Am Plam Unfergaffe, Lahntor, Wei- denhäuserstraße, Cappelerstraße zum Stadion. Wenn noch genügendZeit vorhanden ist, wird ber Umjug auch noch Straßen des Südviertel berühren.

* Volkstümliche Rheinfahrt. Wie bereits bekannt, veranstaltet bas Hapag-Reifebüro Eietzen auch in biefem Jahre wieder, unb zwar zu Beginn ber hes­sischen Ferien, am Sonntag, bem 26. Juli, eine volkstümliche Rheinfahrt. Diese be­kannten Rheintouren-haben sich im Laufe ber Jahre eine großen Beliebtheit erfreut, sinb sie doch bis in bie kleinsten Einzelhei­ten und bie gewonnenen Erfahrungen unb guten Serbinbungen seitens ber Hapag ge­wissenhaft unb praktisch zu einem billigen Preis burchgeführt worben. Mit Sonder- zug geht es 6.32 von Eießen ab; bie An­schlußzüge von der Richtung Marburg wer­den abgewartet. Unterwegs wird an fast allen Stationen bis Friedberg gehalten, um die Teilnehmer mitzunehmen. In Mainz-Castell wird ein extra gemieteter Sondersalondampfer der Köln-Düfsel- dorfer-Dampfschiffahrts-Eesellschaft bestie­gen, um schon ben Genuß bes schönen Rheins ab Mainz zu haben. Sowohl kn Rübesheim als auch in Aßmannshausen ist ein Aufenthalt von je 2y2 Stunden vor­gesehen, sodaß bie Teilnehmer zu Fuß ober mit ber Zahnradbahn bas Mederwalb- denkmal erreichen können. Auch ist Ge­legenheit vom Rieberwald aus durch ben herrlichen Walb nach Aßmannshausen zu wandern, um hier wieder ben Dampfer zu erreichen. Auch auf dem Dampfer wäh­rend ber ganzen Sstündigen Fahrt spielen Musikkapellen zum Tanz unb zur Unter­haltung auf, um ben Teilnehmern ben Tag so angenehm wie nut irgenb möglich zu gestalten. Der Sonderzug trifft abenbs kurz nach 10 Uhr wieder in Gießen ein, so- daß alle Anschlüsie rechtzeitig erreicht wer­ben. Näheres siehe im heutigen Anzeigen- teil

SW in» Sport

Stadtoerband für Leibesübungen.

Heute Freitag 19 Uhr: Sportabzeichenprü­fung im Radfahren. Treffpunkt: Ausgang CölbeBetziesdorf. Leitung: I. Jacobs, Rad- fahrerklub 1885. Ä. E.

Hochschulsport.

Wassersportmeisterfchaften bet Universität Marburg am 17. n. 18. da. Mts.

im Universitätsschwimmbad am Wehrdaerweg.

In ber Reihe ber Unioerfitätsineisterschaf- ien führt der Stud. Ausschuß für Leibesübun­gen am Freitag und Sonnabend dieser Woche J>ie Wassersportmeisterschasten durch. Der Frei­

tag ist für bie Sottennnen bet Ruderkonkur- renzen vorgesehen. Am Sonnabend finden bie Schwimmeisterschaften statt, an die sich die Entscheidungsrennen der Ruderer anschließen. Falts alle gemeldeten Schwimmer unb Ruber» Mannschaften am Start erscheinen werden, so darf man auf interessante Rennen und Kämpfe gespannt fein. Rachfolgend geben wir den Zeitplan bekannt:

Freitag, ben 17. Juli, 16 Uhr: Dorrennen bet Rubermeisterschaften (Start: Lyceums- bootshaus).

Sonnabend, den 18. Juli, 14 Uhr: 50 m Brust für Anfänger; 14.20 Uhr: 50 m Rücken, 14.25 Uhr: 100 m Brust für Anfänger, 14.30 Uhr: 50 m Brust für Fortgeschrittene, 14.35

ber 17. 3tiR 1931

Nr. 165

Uhr: 50 m Crawl, 14.40 Uhr: 50 m Cei,, 14.45 Uhr: 100 m Brust für Fortgeschritten,' 14.50 Uhr: 100 m Crawl, 14.55 Uhr: 1000 , beliebig, 15.15 Uhr: 3X50 m Lagenstaffel fo Korporationen, 1525 Uhr: 10X50 m beließ für Verbände.

Anschließend Kunstspringen und Wassers 16.15 Uhr: Entscheidung des Rennens im vierer, 16.30 Uhr: dasselbe im Doppelvier» 16.45 Uhr: dasselbe im Einer. H. R,

Akademisch« Reitsport.

Der Akad. Reiteroerein Berlin Hai für b* 1. u. 2. August 1931 sein 6. Reichs turn ter der deutschen Akademie, ausgeschrieben. Zum erstenmal werben biet, bet Die Deut! chen Hochschulmeister, i chaften im Reiten zum Austrag g, längen. Außer dies« Hauptbewetbung si, den sich in b« Ausschreibung weitere ch wechslungsreiche Prüfungen, wie Abteilungz und Reiterprüfungen, Jagdspringen Kl. A. > L Glücksjagdspringen, Eruppenspringen. (fo länberitt und Viäfeitigkeitsprüfuttg. All, in allem ein Programm, das Teilnehmer tfo Publikum voll auf feine Kosten komme lasten wird.

vrenmang in Settel

Zum «egtüßungsabend.

Die alte Kirche stellt empor

Zum dunklen Himmel ' Schemenhaft.

Der Regen rinnt,

Und schwere Tropfen hängen

Am dichten Grün, bas rings ben Markt en

Gedrängt die Menschen, fsännt

Still, erwartungsvoll.

Und plötzlich wuchtet eine Stimme auf im

Die spricht von einst, fRa»

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Wie hier daheim es einstmals war. Die alten Häuser lauchen andachtsvoll, Und fügen neu Erinnern in ben Stein Run schallt Musik Gesang, Strebt auf zu Hellern Höhn,

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Unb dämpft doch nicht ben Hatfenunterttm, Der Wehmut singt!

Und weiter rinnt der Regen. 's.

Ob nicht in mancher Seele auch

Die Tropfen fallen,

Die das Heimweh meint? < 1

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eine echte »erltner anuteu»xppe, nnw n pun: seiner halbwüchsigen Tochter, die v»m Schllj fosn barschen verführt wurde, der Täterschaft b otT(; schuldigt. Der Vater wandert ins Zuchth« gfa und als sich schließlich die wahren Zusamt« Mn«

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Kamera. Die Handlung: August Echrch eine echte Berliner Milieu-Type, wird m

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Er hütet sich, an ber Oberfläche zu bie®

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sondern zeichnet in gleicher Zurückhaltung d sieh« S«huldigen, Unschuldigen und die Mensch« wen

Regisieur El ar en zeigt mit diesem M ein Nück Leben eine sorgfältige, taktvsL Leistung. Besonders zwei Darsteller find ais gezeichnet. Einmal der August Schul Speelmanns, voll Wärme und Rundt» Und als Berliner Eöhre, als hilfloses Rb Ellen Schmanecke, die man ebenso« nicht so schnell vergißt. f*

die zu Richtern berufen find. Er rührt an h Das Grundfrage ber Mangelhaftigkeit allen st teilens und Derurtellens, an die Zufälli^m der Wahrheitsforlchung und zeigt an tau einfachen Beispiel, daß Kinderaussagen nur fragwürdig sind, sondern anch wte sie p stände kommen.

scheinen, weil er einst einem Zensurve® tzoK zum Opfer gefallen war, tatsächlich ist er n @ru ernstes und maßvolles Dokm« '

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Tagesanzeiger.

Freitag, den 17. Juli Bergnügungsanzeiger.

Schkotz-Eafe Marburg: M 15.45 Uh Konzert; 20 Uhr: Konzert mit Tanz' einlagen.

Cafe MarkeeS, Rektgaffe: 20 Uhr: W* Saft Detter, Reitgasse: 20 Uhr: Kottzeit Stadtgarten: W 20 Ahr: Künstkerkonzest ab 22 W tm Stadtkeller (bei ungü» stiger Witterung ab 20 Uhr im Stoss feHer).

Capitol, Diegenstratze: 1630 u. 20.15 HF Rango".

Kamera, Kasernenstr.: 17 und 20.15 Kinder wr Gericht".

Lichtspiele, Dahtchoffttahe: 1530,17.30«® und 20.15 Uhr: ^Don Manuel der W btt" und Verbotene Liebe".

Berfa mmlmtgen, Borträge, sportl. Sert*

Haltungen usw.

Soziales Amt der Allg. Marburger dentenschast: 20.30 Uhr, im Hörsaal Landgrafenhaufes:Umschulungsarve an jugendlichen Erwerbslosen."

Philologische Fachgemeinschast: 20.30 W im Auditorium maximum, Prof. Kretschmer. Thema:Der Einst" abnormer Seelenzustände auf T künstlerische Produktwn".

Auswärtige Deransta1tuug<* Wetter^ Krenzebegangfeft..