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und in ihrem eigenen Namen der fran­zösischen Regierung ihre aufrichtige Dank­barkeit gegenüber der französischen Regie­rung zum Ausdruck gebracht über deren hochherzige Anstrengungen" zugunsten der wirtschaftlichen Wiederherstellung der Welt.

ÜbeirheMche Zeitung

Der Anzeigenpreis brtrckgt fa­den 11 gespait. Zeilenmillimeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeigen tmb Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 GM., amtl. und answSrtige AnzeigenO.IO GM. Grundschrist: §olonel. Bei schwierigem Satz so­wie bet Platzborschrift 50°/, Auf­schlag Sammelanzeigen 100°/» Aufschlag Reklam.»Millim. 0.40 GM Grundschrift i Petit. Zeder Rabatt gilt al« Barrabatt.

Ziel 5 Tage.

Offert«,.-Gebühr: 25 Pfg. Belege werden berechnet. Erfüllungsort Marburg.

Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberheffen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg,

den diplomatischen Vertretungen der bei­den Länder festgesetzt werden müßten.

DasJournal" erklärt, Frankreich müsse direkte und genaue poli­tische u nd militärische Sicher­heiten verlangen.L a Republi- q u e" erklärt, wir können uns zu einem derartigen Ergebnis nur beglückwünschen. Em Abbruch mürbe das Signal zur allgs- meinen Unordnung gewesen sein. Hoovers Vorschlag stellt einen Beginn dar. Frank­reichs Sache sei es, -diesen Plan oorzulegen.

2mPopulaire" sagt Leon Blum: Hoovers Vorschlag wird nur einen Aufschub bedeuten, wenn er nicht Ausgangspunkt ditier zäh und methodisch durchgeführten Eesamt- aktion wird. Es geht um den Frieden.

$te .Oberbessische Zeitung' et- t$etnt sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2.20GM.au«- schließl. ZustellungSgebühr, durch He Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschinendestkt »der eie- mn Ereignisse ausfallende gtawtettt wird kein Ersatz ge- leHtt. «erlag, Dr. §. Hitzerotb, Druck bet Univ-Buchdrnckerei (ut Äoch, Markt 21/23. ^rnsprecher: Rr.54 uud Rr.55. «Astscheckkonto: Amt Frankfurt

jU. Str. 5015. Sprechzeit tat Redaktion von 1011 und

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Edge haben dem amerikanischen Präsiden­ten Hoover telephonisch den vorgeschlage­nen Text der Verständigungsgrundlage übermittelt. Bei Wiederaufnahme der französisch-amerikanischen Besprechungen um 22 Uhr haben die amerikanischen Un­terhändler die Zustimmung ihrer Regie­rung zur Kenntnis gebracht und mitge­teilt, Präsident Hoover habe erklärt, das heute geschloffene Abkommen würde dem Geiste des amerikanischen Vorschlages ent­sprechen,' es bleibe allerdings von der Zu­stimmung der anderen interessierten Teile abhängig, in deren Namen er keine Ver­pflichtungen übernehmen könnte.

Schatzsekretär Mellon und Botschaf­ter Edge haben darauf, so berichtet das Eommuniquä weiter, im Namen Hoovers

Laval zur Einigung.

hJP a 11 s, 6. Juli. Nach Beendigung * .Heute abend erfolgten französisch- -nenkanischen Besprechung übermittelte e? ®,61 der Presse folgende Auslassung: Staatssekretär Mellon und Botschafter

mung einer sehr großen Mehrheit der Mitglieder sowohl des Senats wie des Kongreffes erhalten, wobei ihre partei­politische Zugehörigkeit keine Rolle spielt.

Die Annahme dieses Vorschlages b e - deutete Opfer für das ameri­kanische.Volk und für die frühe­ren allierten Regierungen, die ebenso wie die anderen unter der Weltdepresfion und dem Defizit in den Regierungshaushalten leiden.

Die wirtschaftliche Not, die am schwersten die Bevölkerung in Deutsch­land und in Mitteleuropa bedrückt, wird ungeheuer verringert werden. Der Plan soll hauptsächlich der Wirtschaft Helsen, Wirtschaftshilfe jedoch bedeutet den Umschwung des Sinnes der Mehr­heit vom Mißtrauen zum Vertrauen, den Umschwung der Völker von der Furcht vor Unordnung und vor dem Zusammen­bruch der Regierungen zur Hoffnung und zum Vertrauen auf die Zukunft, sie be­deutet fühlbare Hilfe für die Arbeitslose» uud für die Landwirtschaft.

(Fortsetzung auf Seite 2)

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ff. Washington, 7. Juli. Das Staatsdepartement veröffentlichte gestern den Wortlaut der letzten französischen Denkschrift zu der Frage des Hoooerplanes. In der amerikanischen Presse wftd die Einigung mit großer Erleichterung gewürdigt, da­bei aber die Tatsache hervorgehoben, daß Hoover befriedigt ist, und er allen französi­schen Bemühungen zum Trotz es durchgesetzt habe, -daß Deutschland während der ein­jährigen Hause von sämtlichen Reparationen befreit bleibe.

rstilM auli 2. Tel.

bigerstaaten angenommen wor­den ist. Die Bedingungen der Annahme durch die französische Regierung hängen natürlich von der Billigung seitens der übrigen interessierten Mächte ab, in deren Namen die amerikanische Regierung sich selbstverständlich nicht aussprechen kann. Ohne auf die technischen Fragen einzu­gehen, muß ich sagen, daß während gewiffe Zahlungen seitens Deutschlands auf Re- paraftonskonto gemacht werden, das wesentliche des Vorschlages des Präsi­denten beibehalten wird, da ja die so ge­zahlten Summen unverzüglich an Deutsch­land zurückgeliehen werden. Die tech­nischen Schwierigkeiten, die sich aus den komplizierten internationalen Abmachun­gen ergeben, die Eesamtzahlungen zwi­schen den Regierungen von über 800 Mil­lionen Dollar jährlich einschließen, finden jetzt ihre Lösung durch den guten Willen und die ernsteste Zusammenarbeit der Führer der Regierungen. Auf jeden Fall ist der amerikanische Teil des Planes an die Zustimmung des Kongreffes gebunden. Ich habe jedoch die persönliche Zuftim-

fk. Paris, 7. Juli. Der Abschluß der französisch-amerikanischen Verhandlun­gen findet in der Morgenpresse ein leb­haftes Echo. Fast sämtliche Blätter unter­streichen den Schluß des Abkommens, in dem sich Frankreich das Recht vorbehält, von Deutschland ganz bestimmte Sicherheiten für die Verwendung des srei- gewordenen Geldes zu verlan­gen.

DasEcho de Paris" und mit ihm ein großer Teil der ultranationalistischen Blätter weisen darauf hin, daß die fran­zösische Regierung zu 80 vom Hundert den Hoovervorschlag bedingungslos an­erkannt habe, wenn auch die französische Zustimmung letzten Endes von den Be­schlüssen abhängt, die die Konferenz der Gläubigermächte über die Garantien tref­fen werde.

DerPetit Parisien" sagt, Brü­ning habe zwar Amerika eine Erklärung über die Verwendung des Geldes abge­geben, aber sich geweigert, daß diese Er­klärung auch unmittelbar Frankreich ge­genüber zum Ausdruck gebracht werde und über die Bedingungen, die zwischen

Erklärung Hoovers

Washington, 6. Juli. Präsident Hoover gab heute folgende Erklärung ab: Ich bin glücklich, mitteilen zu können, daß der amerikanische Vorschlag für einen einjährigen Zahlungs­aufschub aller Regierungsschulden und l Reparationen nunmehr grundsätz- I li ch von allen wichtigen Gläu-

Eine neue Etappe

In Paris ist nun endlich die Einigung zwischen den amerikanischen und den französischen Unterhändlern über den Plan des Präsidenten Hoover erfolgt. Die französische Zustimmung erfolgte aus der Grundlage eines Kom­promisses, nachdem Frankreich zwölf volle Tage gekämpft und gefeilscht hatte. Die Anerkennung des französifchen An­spruches der Aufrechterhaltung des Prinzips der ungeschützten deutschen Annuitäten war nach dem bisherigen Verlauf der Verhand­lungen zu erwarten und wird von der Berliner Rechtspresse in der Ueberzeu- gung hingenommen, daß noch nicht das letzte Wort über die deutsche Zahlungs­fähigkeit in den kommenden Jahren ge­sprochen sein kann.

Das abschließende Urteil über die Ak­tion Hoovers, dessen tatkräftiger Wider­stand gegen Frankreich Achtung abnätgt, kann erst gesprochen werden, wenn über das Ausmaß der Erleichterungen im Ver­hältnis zu unserer wirtschaftlichen Not volle Klarheit herrscht. Es ist an dieser Stelle öfters darauf hingewiefen worden, daß kein Land heute aus reiner Gut­mütigkeit für ein anderes Kastanien aus dem Feuer holt. Das kann man ihm noch nicht einmal zumuten, denn jedes Land hat seine Sorgen. Das aber dürfen wir den Amerikanern danken soweit in politischen Dingen Dankbarkeit über­haupt ein Begriff ist, daß ihnen die Erkenntnis der wirtschaftlichen Weltzu­sammenhänge zuerst aufgegangen ist und daß sie tatkräftig daraus die Konsequen­zen zu ziehen angefangen haben. Tatkräftig und bis zu einem gewissen Grade unbeirrbar, wie die Verhandlun­gen mit Frankreich gezeigt haben.

Der Stein ist int Rollen. Das ist ein Gewinn für uns, der größer ist, als die etwaigen Ersparnisse, deren Be­deutung wir gewiß nicht unterschätzen. Wir haben in den letzten Tagen öfters Stimmen gebracht aus dem Munde nam­hafter Wirtschaftspolitiker des Auslan­des, die sich dazu äußerten, daß die Zah­lungen, einmal unterbrochen, nie wieder ausgenommen würden. Wie Dawes- und Aoungplan, so ist auch das jetzige Abkom­men ganz sicher nicht das letzte Wort in der Frage der Tribute, aber die Welt­wirtschaftslage und vor allem unser wirt­schaftliches und politisches Schicksal for­dern gebieterisch, daß das Tempo der Entwicklung auf das allerheftigste be­schleunigt wird. Das Ziel muß und wird bleiben die Erkenntnis, daß es unmög­lich ist, einem niedergebrochenen Volke die Kriegsschuldenlast der halben Welt aufzubürden. Diese Erkenntnis muß sich überall im Auslande durchgerun­gen haben. Erst wenn dies Ziel er­reicht ist, wird der Krieg beendet sein und wird man in Deutschland zum ersten Male wieder aufatmen können.

Das Hoover-Abkommen enthält für uns vor allem eine Entlastung der Reichs­bank, des Devisenmarktes, und bringt hoffentlich eine gewisse Stetigkeit in unsere wirtschaftlichen inneren Beziehun­gen. Die Reichsbank bewegt sich gerade auf der Grenze des eben noch Möglichen. Beruhigung, nicht rosaroter Optimismus, der uns schon so oft voqgegaukelt ist, möge einkehren. Vor allem aber muß ge­fordert werden, daß nicht wie seinerzeit

Die französische Regierung ertlärt hin­sichtlich dreier Punkte, von denen sie ihrer­seits anerkennt, daß diese Punkte die amerikanische Regierung nicht direkt be­treffen, das Folgende:

a) Eine gemeinsame Aktion der hauptsächlichsten Zentral-Notenbanken wird durch Vermittlung der BIZ. zugunsten der europäischen Länder unternommen, die be­sonders durch die Aussetzung der Zahlun­gen betroffen werden.

d) Eine vorherige Verständi- S»ng wird zwischen Frankreich und der "JZ. erzielt werden müssen, damit Frank- reich den im Falle eines Poungplan- woratoriums vorgesehenen Earantiefond ®ur durch Monatsraten ergänze, die den Bedürfnissen der BIZ. unter Berücksichti­gung der tatsächlich von Deutschland transferierten Zahlungen entsprechen.

j c) Die Frage der Sachlieferun­igen und die verschiedenen durch die An­wendung des amerikanischen Vorschlages und das vorliegende Abkommen notwendig Erdende» technischen Bestimmungen wer- °e,t von einem Sachoer st ändigen- ®usschuß geprüft werden, zu dem ^interessierten Mächte Delegierte ent- «enden; diese Sachverständigen werden die «lsachlichen Notwendigkeiten mit dem wersi des Hooverschen Vorschlages in Ein- uong zu bringen haben. Frankreich behält .von der deutschen Regierung die unerläßlichen Versicherungen bezgl. der ^erwendung der Summen, die im deut- Men Budget gespart werden, zu ausschließ- ch wirtschaftlichen Zwecken zu verlangen.

Endgültige Einigung in Paris

Paris, 6. Juli. Havas berichtet: Die französischen und die amerikanischen Unterhändler haben sich über die Anwendung des Hooverschen Planes geeinigt. Präsident Hoover erklärt in Washington, daß nunmehr der Plan sofort in Kraft treten werde, und daß Deutschland während der Dauer eines Jahres keine Reparationen zahlen werde.

Parks, 6. Juli. Die Agentur H a - ias verbreitet über die Einigungsgrund- «ge, die die französische Regierung vor­geschlagen und die die amerikanische Re­gierung angenommen hat, folgende Aus- laflung:

Rach dem vorgenommenen Meinungs­austausch stellte die französische Regierung fest, daß sie sich mit der amerikanischen Re­gierung über die wesentlichen Grundsätze des Vorschlages des Präsidenten Hoover und über die nachstehend aufgeführten Be­stimmungen einig sei:

1. Die Bezahlung der Regie- rungsschulden wird vom 1.Juli 1931 bis 30. Juni 1932 ausgesetzt.

2. Deutschland bezahlt jedoch den Be­trag der ungeschützten Annui­tät; aber die französische Regierung ist, soweit sie in Frage kommt, bereit, einzu­willigen, daß die auf diese Weise von Deutschland geleisteten Zahlungen durch die internationale Zahlungsbank in garan­tierten Bonds der Deutschen Reichsbahn angelegt werden.

3. Alle suspendierten Zahlungen tragen unter den seitens der amerikanischen Re­gierung angeregten Bedingungen Zinsen »ud find vom 1. Juli 1933 ab in zehn Annuitäten zu tilgen.

4. Die gleichen Bedingungen gelten für die von der Reichsbahn auszugebenden Bonds.

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Der Ruf nachGarantien"

Frankreichs Presse zum Hoover-Pakt