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Ziel 5 Tage.

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Anzeiger für (das frühere knrhefsifche) Oberhesse» *

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Das Pariser Abkommen fertiggestellt

Hoover prüft das Pariser Kompromiß Rückzahlung der gestundeten Reparationssummen in 12 Jahren

Paris, 5. Juli. Die Sitzung im Mi- «ifterpräsidium, an der von amerikanischer Seite Schatzsekretär Mellon und Bot­schaftssekretär E d g e und von franzö- fischer Seite Ministerpräsident Laval, FimmMinister Flandin, Außenmini­ster B r i a n d und Unterstaatssekretär Francois Poncet teilnahmen, wurde um 1 Uhr nachts abgeschlossen. Rach der Sitzung wurde folgende amt­liche Verlautbarung herausge­geben: Im Laufe der Konferenz haben die französischen Unterhändler dem Schatz­sekretär Mellon und dem Botschafter Edge den Wortlaut der vom Miuisterrat am Sonnabend ausgearbeitetenA b k o m - mensgrundlage" überreicht. Der ftstgelegte Text wird in der Nacht mit den während der gemeinsamen Verhandlungen vorgenommenen Aenderungen nach Washington gedrahtet. Die Negierung der Bereinigten Staaten wird Montag vor­mittag bekanntgeben, ob sie diesen Text als mit dem Wortlaut des Hoover-Vor­schlages in Einklang stehend erachtet. In diesem Fall würde die endgültige Entschei­dung noch am gleichen Tage getroffen werden. Eine neue Sitzung findet am «Montag um 15 Uhr statt.

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Die neue amerikanische Denkschrift.

Washington, 5. Juli. Das Staats­departement veröffentlicht die Denkschrift, die Staatssekretär Mellon heute in Paris der französischen Regierung über­geben hat. In dieser Denkschrift heitzt es, die amerikanische Regierung erfahre mit Freude, datz die französische Regierung jetzt in allen prinzipiellen Fragen mit ihr Lbereinstimme.

Die Regierung der Vereinigten Staaten nehme znr Kenntnis: Frankreich verzichte für ein Jahr auf Zahlungen von Deutsch­land, das Prinzip der Kontinaität der ungeschützten Zahlungen werde anerkannt, während Deutschland gleichzeitig entlastet werde. Nach dem Vor­schlag der französischen Regierung sollen die Poungplanzahlungen der Dentschen Reichsbahngesell- schaft an die BJZ., wie bisher, geleitet werden. Derjenige Teil der Zahlungen, der zur Verteilung an die ver­schiedenen daran beteiligten Regierung be­stimmt ist, werde der Deutschen Reichs­bahngesellschaft als Anleihe wieder ge­geben und ihr für jede Verwendung, auch

Anleihen an die deutsche Regierung, verfügbar sein. Die Zahlung der deutschen Reichsbahngesellschast nach dem Poung- pl»a schließe aber nicht den Zin­send ien st für die deutsche äußere Da- wesanleihe von 1924 ein, der von Deutsch­land geleistet werden wüste.

Rach weiteren Einzelbestimmungen über Zinsendienst besagt die amerikanische Denkschrift, die Regierung der Vereinigten Staaten nehme zur Kenntnis, datz 25 Mil- Itonen Dollar von der ungeschützten An­nuität, die an die BIZ. eingezahlt worden leien, für A n l e i h e z w e ck e an die mit­teleuropäischen Staaten zur Verfügung ge­stellt werden sollen. Die amerikanische Re- Srerung halte eine Annahme dieses Vor­

schlages durch die Vereinigten Staaten nicht für gerechtfertigt, nehme aber zur Kenntnis, datz die französische Regierung einen Kredit seitens der Zentralbanken als angemessenen Ersatz für die ursprüng­liche französische Anregung angebe. Die amerikanische Regierung weise jedoch dar­auf hin, datz ein Schritt der Zentral­banken nicht zum Gegenstand einer Ver­einbarung zwischen den Regierungen ge­macht werden könne.

Was die Tilgung der ausgesetzten Zahlungen anbelangt,

so nehme die amerikanische Regierung zur

Kenntnis, datz die französische Regierung jetzt bereit sei, sämtliche Rückzahlungen von dem Ende des Moratoriums an ge­rechnet auf zwei Jahre auszusetzen. Sie sollen nach dieser Frist, so heitzt es in der Denkschrift, in einer Zeit von zehn Jah­ren in gleichen jährlichen oder halbjähr­lichen Beträgen erfolgen. Die amerika­nische Regierung sei mit dieser Tilgungs­frist einverstanden unter der Voraus­setzung, datz gewisie andere Fragen in be­friedigender Weise erledigt würden.

Was den Earantiefond anbe­treffe, deute die französische Regierung

Neue Schwierigkeiten

Amerika lehnt den französischen Sachlieferungsvorschlag ab

fk. Paris, 6. Juli. In den frühen Morgenstunden traf in Paris die Nach­richt ans Washington ein, daß Hoover die französischen Vorschläge hinsichtlich der Suchlieferungen rundweg abgelehnt hat.

Für ihre Haltung gibt die französische Regierung besonders zwei Punkte an. Sie steht einmal auf dem Standpunkts datz die Ausnahme, die die französische Regierung bei den Sachlieferungen gemacht zu haben wünscht, auch auf die fremden Gläubigerstaaten ausgedehnt werden müsie, so datz die Hilfe, die man Deutschland bringen wolle, vollkommend ungenügend sei. Ferner stellten die Sach­lieferungen mittelbar Zahlungen der Neichsregierung dar. __

Die Washingtoner Regierung hat nichts gegen den französischen Standpunkt einzu­wenden, die Sachlieserungen im Jnteresie der französischen Privatwirtschaft aufrecht zu erhalten, vertritt aber die Auffasiung, daß die Beträge für diefe Sachlieferungen in Höhe von etwa 25 Millionen Dollar Deutschland ebenfalls in Form eines Kredites wieder zur Verfüguug gestellt werden müßte«.

Mellon hat noch in den späten Abendstunden des Sonntags neue Jnstruk- I

tionen erhalten, die am heutigen Montag Gegenstand eines französischen Minister­rates sein werden.

Die Ablehnung des französischen Kom- promitzvorschlages wurde in Paris erst in früher Morgenstunde des Montags be­kannt, so datz nicht einmal die Morgen­blätter davon Notiz nehmen konnten. Nur die Sonderausgabe desEcho de Paris" widmet der neuen Lage einige Zeilen und erklärt, datz Frankreich aus der Angelegenheit keine Prestigefrage zu machen brauche. Die Versicherung des Kanzlers, den Betrag des Morato­riums nicht zur Erhöhung des Reichswehr­etats zu verwenden, sei einmal der trost­losen Lage der Reichsbank zu verdanken, aber auch den ernsten Vorstellungen des englischen Botschafters in Paris, denen sich der amerikanische Botschafter wohl oder übel habe anschlietzen müsien.

Der Washingtoner Sonderberichterstat­ter desPetit Parisien meldet, man sei in dortigen Regierungskreisender Auffasiung, datz Frankreich sehr wohl die amerikanischen Vorschläge annehmen könne. Wie der Berichterstatter weiter mitteilt, verlautet in dortigen politischen Kreisen, datz die Meinungsver­schiedenheiten zwischen der französischen und der ameri­kanischen Regierung ernster Natur seien.

jetzt an, datz sie diese Frage aus der De­batte lasien könne, soweit die amerika­nische Regierung in Betracht komme.

Die Frage, was aus den bestehenden, in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1931 und dem 30. Juni 1932 fällig werdenden Sachlieferungsverträgen wer­den solle, soll späterer Erörterung und Lösung durch Sachverständige der ver­schiedenen interessierten Mächte überlasten bleiben. Frankreich habe sich damit ein­verstanden erklärt, datz es während der Jahre der Zahlungseinstellung auf nichts Anspruch erheben wolle.

Der Schluh der Denkschrift besagt, aus dem allen gehe hervor, datz anscheinend in der Hauptfrage die beiden Regierungen im wesentlichen übereinstimmen. Die anderen Fra­gen scheinen nicht derart schwerwiegenden Charakters, datz sie einen Grund für die weitere Verschiebung einer endgültigen Vereinbarung zwischen den beiden Regie­rungen darstellen, vor allem, da sie schwierige technische Fragen im Zusam­menhang mit dem Poungplan mit sich bringen würden, an dem die Vereinigten

Staaten nicht beteiligt seien. Die ameri­kanische Regierung meine, daß man diese Fragen ruhig einem Sachverstän- digenkomitee der Finanzministerien der hauptsächlich beteiligten Mächte über­lasten könne.

Das Ende des Yosngplanes."

Newyork, 5. Juli. Der Gouverneur des Staates Maryland, Dr. Ritchie, hat in einer Rede, die durch Rundfunk verbreftet wurde, das Ende des yonng- planes vorausgesagt. Wenn der Hoover- plan angenommen würde, würden die Kriegsschuldenzahlungen niemals wieder ausgenommen wetden. Man sei der An­sicht, so erklärte der Souverueur, daß ein einziges Feierjahr keine genügend lauge Atempause sei, und daß eine Verlänge­rung eintreten würde. Nach Ablauf die­ser neuen Frist werde die Schuldenfrage einer endgültigen Revision «nterzogen werde».

Die Lage

Fast zwei Wochen verhandeln jetzt die Amerikaner mit den Franzosen, um sie zur Annahme einer einigermaßen unverfälschten Fas­sung der Hooverschen Botschaft zu zwin­gen. Es wäre ungerecht, zu verkennen, daß Mr. Mellon, Amerikas kaltblütiger Schatzsekretär, die Franzosen in einigen Punkten zurückgedrängt hat. Es ist mcht mehr die Rede davon, daß ein Teil dec deutschen Zahlungsannuität nach wie vor Deutschland abgefordert und den kleinen Reparationsgläubigern zugeschanzt wer­den soll. Grundsätzlich haben die Franzo­sen auch zugestanden was ihnen sehr sauer fiel, daß Deutschland die gestun­dete Summe erst in einem langjährigen Zeitraum zurückzuzahlen brauche. Und schließlich hat Amerika, was in der Öffentlichkeit nicht genügend beachtet worden ist, was aber für uns sich eines Tages als sehr wichtig erweisen kann, in mehrfachen Verlautbarungen es so ener­gisch abgelehnt, sich für die Einhaltung des Agungplanes zu verbürgen, daß Frankreich, wenigstens öffentlich, dieses Ansinnen an die Vereinigten Staaten überhaupt nicht zu stellen wagte.

Aber das sind doch nur Teilerfolge. Frankreich scheint gegenüber den Ameri­kanern fernen Standpunkt durchgesetzt zu haben, daß Deutschland wenigstens den sogenanntenungeschützten" Teil seiner Reparationsannuität, diese nach der Meinung selbst der französischen Linkspolitikerheilige Schuld", zunächst einmal prompt' und buchstabengerecht bei der Internationalen Bank in Basel, ein« zahlen müsse, um sie dann freilich wieder zurückzubekommen. All das offenbar nach dem beliebten Prinzip, daß man nichts einfach machen 'soll, wenn es auch kompliziert geht. Ob dabei Deutschland den gesamten ungeschützten Betrag von 612 Millionen Mark, oder nur jene 500 Millionen, die sonst Frankreich zufließen, auf diesen umständlichen Transportweg von Westentasche zu Westentasche leiten soll, ist in diesem Zusammenhang viel­leicht nicht so wesentlich. Aber die Fran­zosen sehen in diesem Verfahren eine Bestätigung dafür, daß der Doungplan nicht angetastet werde und seine Revision überhaupt nicht in Frage komme.

Aus dieser französischen Sorge heraus erklärt sich auch der für die deutsche Oesfentlichkeit nicht leicht verständliche Streit um denGarantie-Fonds . In den Statuten der Baseler Zahlungs­bank ist vorgesehen, daß im Falle eines deutschen Moratoriums die Reparatlons- gläubiger ihrerseits den Betrag von 612 Millionen, der der ungeschützten Annui­tät entspricht, einzuschießen haben. Denn diese Summe ist ja ein wesentlicher Teil des Kapitals, mit dem die Bank arbeitet und ihre für die Wirtschaft verschiedener Länder (leider außer der deutschen!) recht wichtigen Geschäfte macht. Von dieser Verpflichtung möchte Frankreich einer­seits begreiflicher Weife jetzt befreit fern. Andererseits wird man nicht umhin kön­nen, in einer solchen Befreiung eine Durchbrechung des Aoung-Pla- n e s zu sehen, der doch gerade nach der französischen These heilig und unverletz­lich'sein soll. Daher das französische Dre­hen und Winden, um aus der peinlichen Zwickmühle herauszukommen. Daher auch der Vorschlag, die 500 Millionen* bei ihrer Rücküberweisung an Deutschland nicht der Reichsregierung, sondern der Reichsbahn sur jSterfümma. au stellen. Es