Einzelbild herunterladen
 

Sommbkut, bM27.3uni 1931

eie .vberhesstsch« Srihmg* er­scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2.20GM.au«- schließ!. ZustellungSgebübr, durch di« Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschtnendefekt oder «le- mentet« Eretgntffe ausfallende Nummern wird kein Lrsa» ge­leistet. Verlag, Dr. 5. Hi»ervlb, Druck der Unib-Buchdruckerel Zob. Aug. Koch, Mark! 21/23. Fernsprecher: Nr 54 und Nr 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. ®- Nr 5015. Sprechzeit d«r Redaktion von 1011 und '/,!! Uhr.

ÄbechEche

«*Nrwt ||fe StiiMt

X H fr fr fr frfr loWtihmg

Anzeiger für (das frühere kurhsffifche) Oberheffen

Nr. Uli 66.31*9. Marburg a. Mn

Der Anzeigendrel« betrügt fgf den 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM.,soz. klesneAnzeigen und Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 GM., amtl. und auswärtige AnzeigenO.10 GM. Grundschrift r Aolonel. Bel schwierigem Satz so­wie bei Platzborschrist 50'1, Auf­schlag Sammelanzeigen 100*/, Aufschlag Reklam.-Millim. 0.40 GM Grundschrift > Petit. Zeder Rabatt gilt als Barrabatt.

Ziel 5 Tage.

Sfferteu-Gebühr: 25 Pfg. Belege werden berechnet. Grfüllungsort Marburg.

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Frankreichs Antwort

Frankreich nimmt an, will aber die Tributregelung durch den Youngplan fortdauern lassen Optimismus in Washington

Paris, 26. Juni. Die heutige Kam­mersitzung wurde um "3 Uhr bei außeror­dentlich starkem Andrang mit der Verle­sung der verschiedenen Interpellationen über den Vorschlag Hoovers eröffnet.

'Ministerpräsident Laval ergriff sofort das Wort, um zunächst die Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten und alsdann die Antwortnote der fran­zösischen Regierung zu verlesen, die fol­genden Wortlaut hat:

Der Wortlaut der Antwortnote.

Die französische Regierung hat mit leb­haftem Jnteresie von dem Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten Kenntnis genommen und erklärt sich mit den hochherzigen Gefühlen, die diesen Vorschlag inspiriert haben, ein« verstanden. Die französische Regie­rung wünscht mehr als jede andere in der Betätigung für die Wirtschaftsaussöhnung der Welt eine Solidarität bekräftigt zu sehen, von der sie sich stets hat leiten las­sen, sei es durch Annahme der aufeinan­derfolgendenReduzierungen der deut­schen Schuld", sei es durch Ausführung der vorzeitigen Räumung der dritten Rheinlandzone im Austausch für die voll­ständige und endgültige Regelung den in Genf am 16. September 1928 verkündeten Reparations-Programms.

Sie legt darauf Wert, vor der öffent­lichen Meinung der Weltdie Gröhe des neuen Opfers" zu unterstreichen, das nach all denen, die es bereits be­willigt hat, von Frankreich gefordert wird.

Um die Frage des Präsidenten Hoover zu beantworten, ist die französische Regierung bereit, das französische Parla- ment, dessen Heranziehung unerläßlich und desien Entscheidung souverän ist, zu ersuchen, daß Frankreich provisorisch und während der Frist eines Jahres davon absieht, irgend eine von Deutschland geleistete Zah­lung zu behalten. Aber angesichts der Art der freiwillig eingegangenen und erst kürzlich unterschriebenen Verpflich­tung des Boungplans, angesichts auch der Feierlichkeit, mit der der definitive und nicht aufschiebbare Charakter der unge­schützten Annuitäten anerkannt worden ist, in denen die notwendige Perma­nenz des Reparationsgrund­satzes zum Ausdruck kommt, würde eine große Gefahr bestehen, das Vertrauen in den Wert der Unterschriften und der Kon­trakte zu erschüttern und so gegen das be­absichtigte Ziel zu verstoßen, wenn bei der vorgeschlagenen Aussetzung der Zahlungen die nicht aufschiebbare Annuität in glei­cher Weise wie die geschützte behandelt werden würde. Die französische Regierung' betont insbesondere, daß eine formelle Assimilierung zwischen den privaten Schulden Deutschlands (Poung- anleihe und Kreugeranleihe) und den un­geschützten Annuitäten hergestellt worden ist.

Die Zahlung der ungeschützten An- uutiäten durch Deutschland aussetzen und dennoch zulassen, dah der Zinsen­dienst für die beim Publikum unter­gebrachte Pounganleihe fortgesetzt wird, würde einem fundamentalen Grundsatz und einer ausdrücklichen Bestimmung direkt zuwider laufen.

Die Regierung ist also der Ansicht, daß ein allererstes Jnteresie moralischer Art dafür besteht, daß selbst während der vom Präsidenten Hoover vorgesehenen Frist die Zahlung der ungeschützten Annuitäten in

keiner Weise aufgeschoben wird. Die Lö­sung der deutschen Krise scheint nicht nur in einer Herabsetzung der Lasten des Reichsbudgets, sondern auch in einer Er­weiterung der Kredite zu liegen. Deshalb erklärt die französische Regierung sich vor­behaltlich der Zustimmung des Parla­ments bereit, der internationalen Zahlungsbank die ihrem Anteil an der nicht aufschiebbaren Annuität ent­sprechende Summe für ein Jahr zur Ver­fügung zu stellen, mit einziger Ausnahme der Beträge, die für die Ausführung der restlichen gegenwärtig noch laufenden Sachlieferungsverträge notwendig sind, was übrigens für die deutsche Wirtschaft von Nutzen ist. Wenn die französische Regierung diesen Vorschlag macht, rechnet sie damit, daß die übrigen Nutznießer des Poungplanes eine gleiche Entschei­dung treffen werden, und sie hofft sogar, daß noch andere Maßnahmen getroffen werden könnten, um die nützliche Wieder­herstellung des Kredits und des Ver­trauens in der Welt zu begünstigen.

Die auf diese Weise an die BIZ. gezahl­ten verfügbaren Gelder werden sofort für die Besserung des Kredits in Deutschland, sowie in den Ländern Mitteleuropas und namentlich dort, wo die Aussetzung der Poungplanausführung während eines Jahres eine finanzielle oder wirtschaft­liche Störung bringen könnte, nutzbar ge­macht werden können.

Es versteht sich von selbst, daß die so verwendeten Beträge nach Ablauf der als Frist für die provisorische Ans-

fk. Paris, 27. Juni. In der franzö­sischen Kammer, die vom Freitag nach­mittag bis in die tiefste Nacht tagte, kamen zahlreiche Interpellatio­nen im Zusammenhang mit dem Hoover- plan und der französischen Antwortnote zur Sprache, worauf der französische Fi­nanzminister Flandin die Haltung der Re­gierung im einzelnen zu rechtfertigen suchte.

Nach Wiederaufnahme der Nacht­sitzung der Kammer, ergriff Finaaz- minister Flandin noch einmal das Wort und erfinde, er würde es am Vorabend des Besuches des Reichs­kanzlers begrüßen, wenn Deutschland von sich aus die Erklärung abgeben würde, daß es den ungeschützten Teil der Reparationen weiter bezahlen wolle.

Die französische Kammer nahm darauf Sonnabend morgen kurz nach 6 Uhr mit 386 gegen 189 Stimmen die Ant­wort der französischen Regierung auf den Hoovervorschlag bezüglich einer einjähri­gen Stundung sämtlicher Reparations­zahlungen und interalliierter Schulden an und ermächtigt sie, die Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung zwecks Abschluß eines endgültigen Abkommens weiter zu führen.

Die angenommene Tagesordnung in der französischen Kammer hatte folgenden Wortlaut:Die Kammer billigt die Am-

setzung des Youngplans vorgesehenen einjährigen Periode wieder verfügbar werden würden.

Die französische Negierung ist auch der An­sicht, daß alle nützlichen Vorkehrungen ge­troffen werden müssen, damit diese Sum­men, ebenso wie die aus Erleichterungen des Reichsbudgets aufgrund der einjähri­gen Zahlungsausfetzung des Poungplans zu erwartenden Summen nur zu wirt­schaftlichen Zwecken Verwendung finden können, damit jede Gefahr einer Dumping-Finanzierung beseitigt wird. Endlich wird es angebracht sein, vor Ab­lauf der einjährigen Frist an eine Prü­fung der von Deutschland für Wiederauf­nahme seiner Zahlungen zu treffenden Maßnahmen zu denken. Indem Frank­reich der BIZ. unter den oben erwähnten Bedingungen seinen Anteil an der ge­schützten Annuität zur Verfügung stellt, wird es während der Zeit der Zahlungs­aussetzung desien beraubt, was ihm auf­grund der Lasten zugesprochen worden war, die es für den Wiederaufbau seiner verwüsteten Gebiete zu tragen hatte. Ohne auf den Unterschied der Summen, die es erhalten hat und der Summen, die es hätte erhalten müssen, bestehen zu wollen erinnert Frankreich daran, daß der Be­trag seiner öffentlichen Schuld heute un- gesährviermalsogroßist, wie der der Schuld Deutschlands, und daß seine Bemühung um eine fortgesetzte, vor kaum vier Jahren und aus eigenen Mitteln ver­wirklichte finanzielle Sanierung nicht in Gefahr gehracht werden darf. Die fran-

wort der französischen Regierung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Sie rechnet damit, daß die Regierung die Un­antastbarkeit der im Haag von sämtlichen Signatarmächten des Poungplans ange­nommenen ungeschützten Annuitäten so­wie die Notwendigkeit einer Politik des Friedens, der eine Zusammenarbeit sichern wird. Sie lehnt jeden Zusatz ab und geht zur Tagesordnung über.

*

Die französische Presse über die Antwort.

fk. Paris, 27. Juni. Da bei Erscheinen der Morgenpresse die Nachtsitzung der Kam­mer noch immer andauerte, so beziehen sich die Betrachtungen auf die französische Antwort auf den Hoovervorschlag.

DasEcho de Paris" meint, das Opfer Frankreichs sei bereits vollzogen. Mel­lon ser jetzt beruhigt. Mellon habe ein im voraus gewonnenes Spiel. Frankreich habe eine große Erniedrigung er­litten. Hoover habe Frankreich vor die vollendete Tatsache seiner Entscheidung ge­stellt. Hoover habe sich durch die sogenannte Heiligkeit der Verträge keineswegs einschüch­tern lassen und sei vorgegangen, olme sich um den Tert der Verträge zu kümmern. Werde sich der Poungplan von diesem Schlage jemals erholen?

Ere No uv eile" schreibt, man dürfe aus der Tatsache der gleichen Höhe dos Eläubigeranspruches und des Anleihebetra­ges nicht eine rechtliche Verbindung zwischen beiden ableiten. Die Kredite, die Frank­reich Deutschland gewähre, dürften nicht auf den Betrag der deutschen Zahlungen be­schränkt bleiben, sondern müßten nach den in Frankreich flüssigen Miitein gemessen wer­den.

zösische Regierung kann also bte sW. darität der französischen Republik mit der Republik der Vereinigten Staaten in dem Augenblick bekräftigen, in dem beide Länder getreu ihrer Tradition an Rettungsmaßnahmen in einer für ernst gehaltenen Krise zusammenarbeiten. Cie können mit Recht hoffen, daß ihr guter, internationaler Wille mit der Respektie­rung der Verträge und der Wiederher­stellung des Vertrauens unter den Völ­kern, die die Bedingungen für die Zukunft des Friedens sind, beantwortet toitb." ,

Die Stelle der französischen AtttÄdrf- note, in der von der Respektierung der Verträge die Rede ist, wurde von der Rechten und von der Mitte mit großem Beifall ausgenommen. Ministerpräsident Laval verlas im Anschluß an die Ant­wortnote der französischen Regierung

ein Schreiben des amerikanischen ) Botschafters

datiert von heute, in dem erklärt wird, daß die amerikanische Regierung die Ant­wort der französischen Regierung zu wür- digen wisse und die Hoffnung äußert, daß die französische Regierung die Anwesen­heit Mellons in Paris dazu benutzen werde, mit ihm die aufgeworfenen Prob- lerne eingehend zu erörtern.. Die Lektüre dieses amerikanischen Schreibens wurde von der Kammer mit eisigem Schwei­gen ausgenommen. Die Sitzung wurde hierauf um eine halbe Stunde bis um 4 Uhr unterbrochen.

fi

Ist Deutschland nach wie vor gezwungen, auch nur einen Betrag von etwa 600 Mil» Honen Reichsmark neben der Verzinsung' der Poung* und DaweS-Nnleihen trotz' seiner Notlage aufzubringen, um ihn erfY zu verteuerten Bedingungen und auf Hm* wegen in Form eines Kredits zurückzu* echalten, dann hat daS Hvoverfche Mo*' ratorium für uns von vornherein schon seinen Wert verloren. Begreiflicherweise' ist die deutsche Regierung nicht in der Lage, in diesem kritischen Augenblick zu bett' Einzelheiten der französischen Note <SteI*' lang zu nehmen. Vorläufig steht bte* Sache immer noch so, daß die entscheiiden* den Verhandlungen zwischen Nme^ka unö Frankreich zu führen find. Diese Ver* Handlungen sollen bereits heute nach* mittag beginnen. Erst wenn das Er* tzebnis dieser Konferenz vorliegt, wird man endgültig sagen können, was aus dem Hooverschen Vorschlag geworden ist.

Amerika und die französische Gegenvorschläge

fk. London, 27. Juni. Der WaWsig» toner Korrespondent derT i m e s" erklärt, die französische Anregung, die 24 MMronen Pfund Sterling ungeschützter Zahlungen zu Krediten nicht nur an Deutschland, sondern auch an andere mitteleuropäische Staaten zu geben, stelle eine Abweichung von dem Hoooerplan dar, die zurück» zu weis en sei. Um diese Klausel würden sich die Verhandlungen in Paris zwischen der französischen Regierung und Mellon bewe­gen, und auch Stimson werde sich damit befassen, roerm nicht bis zu seiner Ankunft in Europa eine Einigung erzielt werden sollte. Die Regierung der Vereinigten Staaten sei sich der Schwierigkeiten bewußt, die einige Länder Europas durch den Hoooerplan, er­fahren würden, indessen seien sie der Ansicht, daß solche Schwierigkeiten durch andere Mit­tel detgelegt werden können, wie bie in bei französischen Note vorgeschlagenen.

Das Staatsdepartement fei äußerst op- timiftifch bezüglich der Aussichten, Frank«

Die Abstimmung der Kammer

Keine Poungplan-Aenderung ohne Parlament