Sommbkut, bM27.3uni 1931
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Anzeiger für (das frühere kurhsffifche) Oberheffen
Nr. Uli 66.31*9. Marburg a. Mn
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Frankreichs Antwort
Frankreich nimmt an, will aber die Tributregelung durch den Youngplan fortdauern lassen — Optimismus in Washington
Paris, 26. Juni. Die heutige Kammersitzung wurde um "3 Uhr bei außerordentlich starkem Andrang mit der Verlesung der verschiedenen Interpellationen über den Vorschlag Hoovers eröffnet.
'Ministerpräsident Laval ergriff sofort das Wort, um zunächst die Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten und alsdann die Antwortnote der französischen Regierung zu verlesen, die folgenden Wortlaut hat:
Der Wortlaut der Antwortnote.
Die französische Regierung hat mit lebhaftem Jnteresie von dem Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten Kenntnis genommen und erklärt sich mit den hochherzigen Gefühlen, die diesen Vorschlag inspiriert haben, ein« verstanden. Die französische Regierung wünscht mehr als jede andere in der Betätigung für die Wirtschaftsaussöhnung der Welt eine Solidarität bekräftigt zu sehen, von der sie sich stets hat leiten lassen, sei es durch Annahme der aufeinanderfolgenden „Reduzierungen der deutschen Schuld", sei es durch Ausführung der vorzeitigen Räumung der dritten Rheinlandzone im Austausch für die vollständige und endgültige Regelung den in Genf am 16. September 1928 verkündeten Reparations-Programms.
Sie legt darauf Wert, vor der öffentlichen Meinung der Welt „die Gröhe des neuen Opfers" zu unterstreichen, das nach all denen, die es bereits bewilligt hat, von Frankreich gefordert wird.
Um die Frage des Präsidenten Hoover zu beantworten, ist die französische Regierung bereit, das französische Parla- ment, dessen Heranziehung unerläßlich und desien Entscheidung souverän ist, zu ersuchen, daß Frankreich provisorisch und während der Frist eines Jahres davon absieht, irgend eine von Deutschland geleistete Zahlung zu behalten. Aber angesichts der Art der freiwillig eingegangenen und erst kürzlich unterschriebenen Verpflichtung des Boungplans, angesichts auch der Feierlichkeit, mit der der definitive und nicht aufschiebbare Charakter der ungeschützten Annuitäten anerkannt worden ist, in denen die notwendige Permanenz des Reparationsgrundsatzes zum Ausdruck kommt, würde eine große Gefahr bestehen, das Vertrauen in den Wert der Unterschriften und der Kontrakte zu erschüttern und so gegen das beabsichtigte Ziel zu verstoßen, wenn bei der vorgeschlagenen Aussetzung der Zahlungen die nicht aufschiebbare Annuität in gleicher Weise wie die geschützte behandelt werden würde. Die französische Regierung' betont insbesondere, daß eine formelle Assimilierung zwischen den privaten Schulden Deutschlands (Poung- anleihe und Kreugeranleihe) und den ungeschützten Annuitäten hergestellt worden ist.
Die Zahlung der ungeschützten An- uutiäten durch Deutschland aussetzen und dennoch zulassen, dah der Zinsendienst für die beim Publikum untergebrachte Pounganleihe fortgesetzt wird, würde einem fundamentalen Grundsatz und einer ausdrücklichen Bestimmung direkt zuwider laufen.
Die Regierung ist also der Ansicht, daß ein allererstes Jnteresie moralischer Art dafür besteht, daß selbst während der vom Präsidenten Hoover vorgesehenen Frist die Zahlung der ungeschützten Annuitäten in
keiner Weise aufgeschoben wird. Die Lösung der deutschen Krise scheint nicht nur in einer Herabsetzung der Lasten des Reichsbudgets, sondern auch in einer Erweiterung der Kredite zu liegen. Deshalb erklärt die französische Regierung sich vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments bereit, der internationalen Zahlungsbank die ihrem Anteil an der nicht aufschiebbaren Annuität entsprechende Summe für ein Jahr zur Verfügung zu stellen, mit einziger Ausnahme der Beträge, die für die Ausführung der restlichen gegenwärtig noch laufenden Sachlieferungsverträge notwendig sind, was übrigens für die deutsche Wirtschaft von Nutzen ist. Wenn die französische Regierung diesen Vorschlag macht, rechnet sie damit, daß die übrigen Nutznießer des Poungplanes eine gleiche Entscheidung treffen werden, und sie hofft sogar, daß noch andere Maßnahmen getroffen werden könnten, um die nützliche Wiederherstellung des Kredits und des Vertrauens in der Welt zu begünstigen.
Die auf diese Weise an die BIZ. gezahlten verfügbaren Gelder werden sofort für die Besserung des Kredits in Deutschland, sowie in den Ländern Mitteleuropas und namentlich dort, wo die Aussetzung der Poungplanausführung während eines Jahres eine finanzielle oder wirtschaftliche Störung bringen könnte, nutzbar gemacht werden können.
Es versteht sich von selbst, daß die so verwendeten Beträge nach Ablauf der als Frist für die provisorische Ans-
fk. Paris, 27. Juni. In der französischen Kammer, die vom Freitag nachmittag bis in die tiefste Nacht tagte, kamen zahlreiche Interpellationen im Zusammenhang mit dem Hoover- plan und der französischen Antwortnote zur Sprache, worauf der französische Finanzminister Flandin die Haltung der Regierung im einzelnen zu rechtfertigen suchte.
Nach Wiederaufnahme der Nachtsitzung der Kammer, ergriff Finaaz- minister Flandin noch einmal das Wort und erfinde, er würde es am Vorabend des Besuches des Reichskanzlers begrüßen, wenn Deutschland von sich aus die Erklärung abgeben würde, daß es den ungeschützten Teil der Reparationen weiter bezahlen wolle.
Die französische Kammer nahm darauf Sonnabend morgen kurz nach 6 Uhr mit 386 gegen 189 Stimmen die Antwort der französischen Regierung auf den Hoovervorschlag bezüglich einer einjährigen Stundung sämtlicher Reparationszahlungen und interalliierter Schulden an und ermächtigt sie, die Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung zwecks Abschluß eines endgültigen Abkommens weiter zu führen.
Die angenommene Tagesordnung in der französischen Kammer hatte folgenden Wortlaut: „Die Kammer billigt die Am-
setzung des Youngplans vorgesehenen einjährigen Periode wieder verfügbar werden würden.
Die französische Negierung ist auch der Ansicht, daß alle nützlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit diese Summen, ebenso wie die aus Erleichterungen des Reichsbudgets aufgrund der einjährigen Zahlungsausfetzung des Poungplans zu erwartenden Summen nur zu wirtschaftlichen Zwecken Verwendung finden können, damit jede Gefahr einer Dumping-Finanzierung beseitigt wird. Endlich wird es angebracht sein, vor Ablauf der einjährigen Frist an eine Prüfung der von Deutschland für Wiederaufnahme seiner Zahlungen zu treffenden Maßnahmen zu denken. Indem Frankreich der BIZ. unter den oben erwähnten Bedingungen seinen Anteil an der geschützten Annuität zur Verfügung stellt, wird es während der Zeit der Zahlungsaussetzung desien beraubt, was ihm aufgrund der Lasten zugesprochen worden war, die es für den Wiederaufbau seiner verwüsteten Gebiete zu tragen hatte. Ohne auf den Unterschied der Summen, die es erhalten hat und der Summen, die es hätte erhalten müssen, bestehen zu wollen erinnert Frankreich daran, daß der Betrag seiner öffentlichen Schuld heute un- gesährviermalsogroßist, wie der der Schuld Deutschlands, und daß seine Bemühung um eine fortgesetzte, vor kaum vier Jahren und aus eigenen Mitteln verwirklichte finanzielle Sanierung nicht in Gefahr gehracht werden darf. Die fran-
wort der französischen Regierung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Sie rechnet damit, daß die Regierung die Unantastbarkeit der im Haag von sämtlichen Signatarmächten des Poungplans angenommenen ungeschützten Annuitäten sowie die Notwendigkeit einer Politik des Friedens, der eine Zusammenarbeit sichern wird. Sie lehnt jeden Zusatz ab und geht zur Tagesordnung über.
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Die französische Presse über die Antwort.
fk. Paris, 27. Juni. Da bei Erscheinen der Morgenpresse die Nachtsitzung der Kammer noch immer andauerte, so beziehen sich die Betrachtungen auf die französische Antwort auf den Hoovervorschlag.
Das „Echo de Paris" meint, das Opfer Frankreichs sei bereits vollzogen. Mellon ser jetzt beruhigt. Mellon habe ein im voraus gewonnenes Spiel. Frankreich habe eine große Erniedrigung erlitten. Hoover habe Frankreich vor die vollendete Tatsache seiner Entscheidung gestellt. Hoover habe sich durch die sogenannte Heiligkeit der Verträge keineswegs einschüchtern lassen und sei vorgegangen, olme sich um den Tert der Verträge zu kümmern. Werde sich der Poungplan von diesem Schlage jemals erholen?
„Ere No uv eile" schreibt, man dürfe aus der Tatsache der gleichen Höhe dos Eläubigeranspruches und des Anleihebetrages nicht eine rechtliche Verbindung zwischen beiden ableiten. Die Kredite, die Frankreich Deutschland gewähre, dürften nicht auf den Betrag der deutschen Zahlungen beschränkt bleiben, sondern müßten nach den in Frankreich flüssigen Miitein gemessen werden.
zösische Regierung kann also bte sW. darität der französischen Republik mit der Republik der Vereinigten Staaten in dem Augenblick bekräftigen, in dem beide Länder — getreu ihrer Tradition — an Rettungsmaßnahmen in einer für ernst gehaltenen Krise zusammenarbeiten. Cie können mit Recht hoffen, daß ihr guter, internationaler Wille mit der Respektierung der Verträge und der Wiederherstellung des Vertrauens unter den Völkern, die die Bedingungen für die Zukunft des Friedens sind, beantwortet toitb." ,
Die Stelle der französischen AtttÄdrf- note, in der von der Respektierung der Verträge die Rede ist, wurde von der Rechten und von der Mitte mit großem Beifall ausgenommen. Ministerpräsident Laval verlas im Anschluß an die Antwortnote der französischen Regierung
ein Schreiben des amerikanischen ) Botschafters
datiert von heute, in dem erklärt wird, daß die amerikanische Regierung die Antwort der französischen Regierung zu wür- digen wisse und die Hoffnung äußert, daß die französische Regierung die Anwesenheit Mellons in Paris dazu benutzen werde, mit ihm die aufgeworfenen Prob- lerne eingehend zu erörtern.. Die Lektüre dieses amerikanischen Schreibens wurde von der Kammer mit eisigem Schweigen ausgenommen. Die Sitzung wurde hierauf um eine halbe Stunde bis um 4 Uhr unterbrochen.
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Ist Deutschland nach wie vor gezwungen, auch nur einen Betrag von etwa 600 Mil» Honen Reichsmark neben der Verzinsung' der Poung* und DaweS-Nnleihen trotz' seiner Notlage aufzubringen, um ihn erfY zu verteuerten Bedingungen und auf Hm* wegen in Form eines Kredits zurückzu* echalten, dann hat daS Hvoverfche Mo*' ratorium für uns von vornherein schon seinen Wert verloren. Begreiflicherweise' ist die deutsche Regierung nicht in der Lage, in diesem kritischen Augenblick zu bett' Einzelheiten der französischen Note <SteI*' lang zu nehmen. Vorläufig steht bte* Sache immer noch so, daß die entscheiiden* den Verhandlungen zwischen Nme^ka unö Frankreich zu führen find. Diese Ver* Handlungen sollen bereits heute nach* mittag beginnen. Erst wenn das Er* tzebnis dieser Konferenz vorliegt, wird man endgültig sagen können, was aus dem Hooverschen Vorschlag geworden ist.
Amerika und die französische Gegenvorschläge
fk. London, 27. Juni. Der WaWsig» toner Korrespondent der „T i m e s" erklärt, die französische Anregung, die 24 MMronen Pfund Sterling ungeschützter Zahlungen zu Krediten nicht nur an Deutschland, sondern auch an andere mitteleuropäische Staaten zu geben, stelle eine Abweichung von dem Hoooerplan dar, die zurück» zu weis en sei. Um diese Klausel würden sich die Verhandlungen in Paris zwischen der französischen Regierung und Mellon bewegen, und auch Stimson werde sich damit befassen, roerm nicht bis zu seiner Ankunft in Europa eine Einigung erzielt werden sollte. Die Regierung der Vereinigten Staaten sei sich der Schwierigkeiten bewußt, die einige Länder Europas durch den Hoooerplan, erfahren würden, indessen seien sie der Ansicht, daß solche Schwierigkeiten durch andere Mittel detgelegt werden können, wie bie in bei französischen Note vorgeschlagenen.
Das Staatsdepartement fei äußerst op- timiftifch bezüglich der Aussichten, Frank«
Die Abstimmung der Kammer
Keine Poungplan-Aenderung ohne Parlament