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scheint sechsmal wöchentlich. Br- ,ngsprei« monatlich 2.20®SR.<m»- schlteßl. ZnskllnngSgebichr, dnrch di« Post 2.« SM. Für etwa dnech Streik, WaschtnendefeN oder rte- ***** SreigE« «MaO tat* *****i wird tote Srsatz ge­testet. Verlag, De. ff. Hcheroch. Druck der Unid-Vuchdruckerei geb. Aua. Koch, Markt 21/23. g^rnspeecher: 91t. 54 w» 9t*. 56. Postscheckkonto: «mt Frankfurt a. M. 9t*. 5015. - Sprechzeit bet Redaktion ben 1011*

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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Sc.110 66.3atefl. Marburg n. Mm

Der Anzeigenpre!« betrügt für bee 11 gespalt. Zeilemmlltmeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeige» und Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 GM., amtliche and an* WSrtige Anzeigen 0.10 DM Bet schwierigem Satz sowie bei Plad- dorschrtft 60*/, Aufschlag. Sammelanzetgen 100*/< Auf­schlag. RcNam.-Millim. 0.40 SM Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt Ziel 5 Tage.

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Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Kriegszustand in Madrid

Zahlreiche Klöster in Brand gesteckt - Maßnahmen der Regierung unter dem Druck der Straße

19 Zesmtenklöster i« Brand.

fl. Madrid. 12. Mai. Zn Madrid standen bis gestern abend insgesamt 19 ZesnitenklSster in Brand, die bo« den Demonstranten angezündet wor­den waren. Sämtliche Klöster sind ver­lasse«.

Zn einem Ministerrat. der am Montag mittag znsammengetreten war, hat die Re­gierung beschlossen, den Kriegszustand in Madrid zu verhänge«. Gegen 14 Uhr «mrde das Inkrafttreten dieser Mast- Lahme^ durch öffentlichen Ausruf der Be­völkerung bekanntgegeben.

Auch aus der Provinz werden Angriffe gegen Klöster gemeldet. In Cordodo und in S e v i j l a hat die Menge ver­sucht, mehrere Klöster in Brand zu stecken.

Wie H a v a s aus Madrid berichtet, hat die Regierung aufgrund von Vor­stellungen der sozialistischen Partei und dos Allgemeinen Arbeiterverbandes eine Reihe strenger Maßnahmen beschlossen, darunter die sofortige Wiederverhaftung des Generals Berenguer und seine Aburteilung durch das oberste Zivilgericht wegen Fälschung, einer Bestrafung aller derjenigen, die die Straffreiheit des Ge­nerals Berenguer begünstigt haben, Ge­fangensetzung sämtlicher Monarchisten, die Zwischenfälle Hervorrufen, Schließung der monarchistischen Klubs, deren Liste ver­öffentlicht werden wird, sofortiger Prozeß gegen diejenigen, die für die unter der Diktatur begangenen Ausschreitungen ver- antwortlich sind, Verminderung der Vor­rechte der Armee, Auflösung und Beseiti­gung des obersten Kriegs- und Marine­rates.

A«flös»«g des obersten spanischen Militär­gerichtshofes.

Der Ministerrat hat in derselben Sitzung, in der er die erneute Verhaftung General Berenguers verfügte, die Auflösung des obersten Militärgerichtshofes beschlos­sen, der am 9. Mai das erste Ersuchen des Eeneralstaatsanwaltes der Republik um Eröffnung der Strafverfolgung gegen Berenguer abgelehnt hatte.

Zahlreiche sozialistische Redner hielten Ansprachen an die Streikenden, in denen sie über die kommunistischen Methoden auf- geÜärt und aufgefordert wurden, den Streik aufzugeben. In dieser Zert hatten die Kommunisten, unterstützt vom Pöbel, ein im Stadtinnern gelegenes Jesuiten- k l o st e r in Brand gesteckt. Es kam dabei zu schweren Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Kommunisten, bei denen es auf beiden Seiten Verluste gegeben ha­ben soll. Die Menge hinderte die Feuer­wehr mit Gewalt daran. Löschversuche <Ün- zuleiten. Auch an drei anderen Stellen der Stadt sind Brände angelegt worden. Wie bekannt wird, steht auch das Kloster der Karmeliter am Platz von Spanien so­wie ein Kloster in einem Vorort in Brand. Zahlreiche Banden von Kommunisten durchziehen unter Absingen von kommu­nistischen Liedern die Stadt und fordern die Bevölkerung zum Kampf gegen das Bürgertum auf.

Der Ausstand der Bauarbeiter und der Arbeiter in den Fabriken und mechanischen Werkstätten ist fast allgemein. Die Ge­werkschaften fordern ihre Mitglieder auf, weiter zu arbeiten und erklären, daß die­jenigen, die feierten, die Republik ver­rieten. Im Gegensatz zu ihnen rufen Syndikalisten und Kommunisten zum Streik auf.

We»iere Kloster t« Spanien eingeäscherr.

ff. Madrid, 12. Mai. Rach in den frühen Morgenstunden eingegangenen Meldungen hat das Madrider Beispiel auch in der Provinz Nachahmung gefunden. Zn Alicante wurden vier Klöster in Brand gesteckt. Dabei kam es zu Schieße­reien mit der Polizei, in deren Verlauf ein Arbeiter verwundet wurde. Auch in Malaga wurde ein Kloster eingeäschert und außerdem das alte Bischof-Pa­lais angezündet, das ebenfalls ein Opfer der Flammen geworden ist. In beiden Orten wurden auch die Gebäude

der Rechtszeitungen niedergebrannt. Zn Cordoba griff die Pevölkerun das bischöf­liche Palais an und bewarf es mit Steinen. Die Polizei konnte die Brandlegung noch rechtzeitig verhindern.

Der spanische Außenminister unterbricht seine Reise nach Genf.

Außenminister L e r r o u x , der mit der spanischen Delegation nach Genf abgereist war, hat in Valladolid seine Reise unter­brochen, als er von den Vorgängen in Ma­drid hörte. Er ist nach der Hauptstadt zu­rückgekehrt.

Der Kirchenvertrag unterzeichnet

Die wichtigsten Bestimmungen

Berlin, 12. Mai. Der Vertrag des Freistaates Preuße» mit de« evangelischen Landeskirchen ist gestern vormittag 11 Uhr unterzeichnet worden. ~ Das preußisch« Staatsnnnistertnm hatte den Ministerprä­sidenten, den Finanz- und den Kultus­minister zur Unterschrift ermächtigt.

Der Vertrag ist abgeschlossen mit dem Kirchensenat der evangelischen Kirche, der Altpreußischen Union, den evangelisch- lutherischen Landeskirchen Hannover und Schleswig-Holstein, der evangelischen Lan­deskirche in Hesse n-K a s s e l, in Nassau und Frankfurt a.M., der evangelisch-re­formierten Landeskirche in Frankfurt a. M., der evangelisch-reformierten Lan­deskirche Hannover und der Landeskirche von Pyrmont und Waldeck.

Unmittelbar nach der Unterzeichnung wurde der Vertrag dem preußischen Staatsrat zugeleitet, der ihn in seiner Vollsitzung vom 19. Mai verabschieden dürste. Der Vertrag geht dann an den preußischen Landtag, dem bk Geneh­migung verfassungsmäßig zusteht. In maßgebenden Kreisen bezweifelt man kaum, daß der Landtag den Vertrag an- nehmen wird. Staatsminister Grimme betonte bei der Uebergabe des Vertrages an die Presie noch, daß die preußische Staatsregierung das Zustandekommen des Vertrages mit aufrichtig Genugtuung begrüße, weil er der Befriedung des Ver­hältnisses von Staat und Kirche dient und zweifellos einmal vorbildllch werden würde für die SRegehmg in den übrigen deutschen Ländern.

Der Vertrag Preußens rott den acht evangelischen Landeskirchen sieht «. a. fol­gende Bestimmungen vor:

Artikel 2 bestimmt, daß kirchliche Gesetze und Notverordnungen über Vermögens­rechtliche Angelegenheiten dem Kultus­minister vorgelegt werden muffen, der ein Einspruchsrecht hat. Heber den Einspruch entscheidet auf Klage der Kirche das im Verwaltungsstreitverfahren in oberster Instanz zuständige Gericht. Im Artikel 5 wird die Dotation der Kirchen auf jähr­lich 4 950 000 Reichsmark festgesetzt. Diese Summe wird auf die Kirchen gemäß be­sonderer Vereinbarung verteilt.

Artikel 7 bestimmt, daß zum Vorsitzen­den einer Behörde der Kirchenleitung oder einer höheren kirchlichen Verwaltungsbe­hörde niemand ernannt werden wird, von dem nicht die zuständige kirchliche Stelle durch Anfrage bei der Preußischen Staats­regierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art g^gen ihn nicht bestehe».

Artikel 8 regelt die Ausbildung der Geistlichen, Artikel 9 enthält Bestim­mungen über die Anstellung von Pfarrern. In Artikel 10 ist vorgesehen, daß die Pfarrerstellen siskalischen Patronats im Gebiet der altpreußischen Union bis auf weiteres nach Benehmen zwischen Staat und Kirchenbehörde besetzt werden. Artikel 11 behandelt die evangelisch-theologischen Fakultäten.

Im Schlußprotokoll zum Vertrage wird zu Artikel 7 festgestellt, daß als politische Bedenken nur staatspolitische, nicht da­gegen kirchliche oder parteipolitische gelten. In der Begründung des Gesetzentwurfes ist vorgesehen, daß zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten bei beidersei­tigem Einverständnis der Ausgleich auch durch Bestellung einer Schiedsinstanz her- beigeführt werden kann.

Das Schicksal Professor Wegeners

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Zu den Vermutungen, di« übet das Schick­sal Professor Alfred Wegeners aufgetaucht sind, haben wir uns an Profesior Baschin vom Geographischen Institut der Berliner Univer­sität gewanm, der, auch auf Grund seiner praktischen Arbeiten, als einer der besten Kennet bet arktischen Probleme gilt. Pros. Baschin erklärt, et müsie es leider nach Lage der Verhältnisie für ausgeschlossen hal­ten, daß Profesior Wegener noch am Le­ben ist. Ein so erfahrener Mann wie We­gener wurde sichet Mittel und Wege gefun­den haben, um von sich böten zu lasien. Ptof. Baschin hat übrigens bereits die ernstesten Befürchtungen geäußert, als bekannt wurde, daß Wegener sich anfangs November nicht an dem verabredeten Punkte eingefunden hatte. Diese Befürchtungen finden also leider ihre Bestätigung.

Staat und Kirche

Zur Anterzeichmmg des evangelischen Kirchenvertrwges.

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Generalsirperintendent D. Karow -Berühr Der 11. Mai 1931 wird in bet Geschichte der Evangelischen Kirchen in Preußen als ein Tag von besonderer Bedeutung be* zeichnet werden. Ist doch an diesem Tage derBettrog des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen" von den Bertretern der Staatsregierung und der Kirchen unterzeichnet worden. Die alt* preußische und mit ihr die sieben anderen evangelischen Kirchen in den seit 1866 zu gekommenen Provinzen ordnen ihr Bet* hältnis zu dem Staat durch einen Bet* trag. Sie treten damit neben der katho­lischen Kirche aus der Reihe der sonstigen Religionsgemeinschaften heraus. Ihre Be* deutung im öffentlichen Leben und in der rechtlichen Geltung kommt nunmehr voll zum Ausdruck. Ein weiter und dornen* voller Weg ist es gewesen, der bis zu die* sem Tage durchschritten werden muhte. ES erscheint angezeigt, ihn heute noch einmal zu überblicken.

Die Reistsverfasfung bestimmt in Ar* titel 137, daß jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbständig ordnet. Diese Bestimmung fin* bet sich schon in der Bersassung des allen preußischen Staates. Sie hatte dazu ge­führt, daß in Preußen die Berwattung der evangelischen Kirchen von der des Staates losgelöst und verselbständigt worden war. Aber diese Berselbständigung war mehr eine grundsätzliche als eine tatsächliche. Denn der König war zugleich Oberhaupt des Staates und oberster Bischof der Kttche. Durch die Bereinigung der höch­sten staatlichen und kirchlichen Machtbefug­nisse in seiner Person ergab es sich daß Leitung und Berwalttmg des Staates und der Kirche an vielen Stellen sich nicht nur berührten, sondern auch ineinandergrifsen.

Ohm war eine der Forderungen, die nach der Staatsumwälzung erhaben wurde, daß Staat und Kirche wirklich getrennt würden. Jeder Einsichtige muß zwar zugeben, daß Staat und Kirche nicht beziehungslos nebeneinander bestehen können. Aber es muhte in dem neuverfaßten Staat d^ durch die Reichsverfasiung feftgeftdlte Selbstbestimmungsrecht eine andere Be­deutung bekommen als in dem allen mon­archischen Preußen. Dazu gchört, daß dre Grenzen zwischen den beiden großen ®e» mernschaftskreisen sichtbar gemacht und, wo es nötig war, auch bereinigt wurden. Das wurde zwar in erster Linie um des Staates willen gefordert; aber eS ist auch zu fteben, daß in den evangelischen Kirchen immer stärker das Bedürfnis gefühlt wurde, ihr Berhättnis zum preuhischen Staat neu ju ordnen. Diese Ordnung konnte nicht aus dem Wege der Gesetzgebung erfolgen, die durch jede Beründerung der parlamen­tarischen Lage beeinflußt wird. ES konnte nur eine Form in Betracht komme«, die entsprechend dem Ernst und der Bedeutung des Gegenstandes Festigkeit und Bestän­digkeit verbürgt, d.h. gegenseitige Bindung durch einen Bertrag.

Die Geduld des evangelischen BvlkS* teils ist auf eine harte Probe gestellt wor­den. Erregung und Bitterkeit bemächtig­ten sich seiner, als im Jahre 1929 ein Bettrag zwischen Preußen und der katho­lischen Kirche abgeschlossen wurde und die vorher schon angeknüpften Berhandlungen mit der evangelischen Kirche zeitwei>e ganz zu ruhen schienen.

Als Ergebnis eingehender B^migen »wischen den beiderseittgen Bertretern legte die Staatsregierung im März dieses Itchres einen Vertragsentwurf vor, der Öen Bertretungskörpern der evangelischen Kirche unterbreitet wurde. Nachdem die neupreußischen Kirchen ihr Einverständnis mit ihm erfiärt hatten, hat auch die all*