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scheint sechsmal wöchentlich. Br- ,ngsprei« monatlich 2.20®SR.<m»- schlteßl. ZnskllnngSgebichr, dnrch di« Post 2.« SM. Für etwa dnech Streik, WaschtnendefeN oder rte- ***** SreigE« «MaO tat* *****i wird tote Srsatz getestet. Verlag, De. ff. Hcheroch. Druck der Unid-Vuchdruckerei geb. Aua. Koch, Markt 21/23. g^rnspeecher: 91t. 54 w» 9t*. 56. Postscheckkonto: «mt Frankfurt a. M. 9t*. 5015. - Sprechzeit bet Redaktion ben 10—11 ■*
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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen
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Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Kriegszustand in Madrid
Zahlreiche Klöster in Brand gesteckt - Maßnahmen der Regierung unter dem Druck der Straße
19 Zesmtenklöster i« Brand.
fl. Madrid. 12. Mai. Zn Madrid standen bis gestern abend insgesamt 19 ZesnitenklSster in Brand, die bo« den Demonstranten angezündet worden waren. Sämtliche Klöster sind verlasse«.
Zn einem Ministerrat. der am Montag mittag znsammengetreten war, hat die Regierung beschlossen, den Kriegszustand in Madrid zu verhänge«. Gegen 14 Uhr «mrde das Inkrafttreten dieser Mast- Lahme^ durch öffentlichen Ausruf der Bevölkerung bekanntgegeben.
Auch aus der Provinz werden Angriffe gegen Klöster gemeldet. In Cordodo und in S e v i j l a hat die Menge versucht, mehrere Klöster in Brand zu stecken.
Wie H a v a s aus Madrid berichtet, hat die Regierung aufgrund von Vorstellungen der sozialistischen Partei und dos Allgemeinen Arbeiterverbandes eine Reihe strenger Maßnahmen beschlossen, darunter die sofortige Wiederverhaftung des Generals Berenguer und seine Aburteilung durch das oberste Zivilgericht wegen Fälschung, einer Bestrafung aller derjenigen, die die Straffreiheit des Generals Berenguer begünstigt haben, Gefangensetzung sämtlicher Monarchisten, die Zwischenfälle Hervorrufen, Schließung der monarchistischen Klubs, deren Liste veröffentlicht werden wird, sofortiger Prozeß gegen diejenigen, die für die unter der Diktatur begangenen Ausschreitungen ver- antwortlich sind, Verminderung der Vorrechte der Armee, Auflösung und Beseitigung des obersten Kriegs- und Marinerates.
A«flös»«g des obersten spanischen Militärgerichtshofes.
Der Ministerrat hat in derselben Sitzung, in der er die erneute Verhaftung General Berenguers verfügte, die Auflösung des obersten Militärgerichtshofes beschlossen, der am 9. Mai das erste Ersuchen des Eeneralstaatsanwaltes der Republik um Eröffnung der Strafverfolgung gegen Berenguer abgelehnt hatte.
Zahlreiche sozialistische Redner hielten Ansprachen an die Streikenden, in denen sie über die kommunistischen Methoden auf- geÜärt und aufgefordert wurden, den Streik aufzugeben. In dieser Zert hatten die Kommunisten, unterstützt vom Pöbel, ein im Stadtinnern gelegenes Jesuiten- k l o st e r in Brand gesteckt. Es kam dabei zu schweren Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Kommunisten, bei denen es auf beiden Seiten Verluste gegeben haben soll. Die Menge hinderte die Feuerwehr mit Gewalt daran. Löschversuche <Ün- zuleiten. Auch an drei anderen Stellen der Stadt sind Brände angelegt worden. Wie bekannt wird, steht auch das Kloster der Karmeliter am Platz von Spanien sowie ein Kloster in einem Vorort in Brand. Zahlreiche Banden von Kommunisten durchziehen unter Absingen von kommunistischen Liedern die Stadt und fordern die Bevölkerung zum Kampf gegen das Bürgertum auf.
Der Ausstand der Bauarbeiter und der Arbeiter in den Fabriken und mechanischen Werkstätten ist fast allgemein. Die Gewerkschaften fordern ihre Mitglieder auf, weiter zu arbeiten und erklären, daß diejenigen, die feierten, die Republik verrieten. Im Gegensatz zu ihnen rufen Syndikalisten und Kommunisten zum Streik auf.
We»iere Kloster t« Spanien eingeäscherr.
ff. Madrid, 12. Mai. Rach in den frühen Morgenstunden eingegangenen Meldungen hat das Madrider Beispiel auch in der Provinz Nachahmung gefunden. Zn Alicante wurden vier Klöster in Brand gesteckt. Dabei kam es zu Schießereien mit der Polizei, in deren Verlauf ein Arbeiter verwundet wurde. Auch in Malaga wurde ein Kloster eingeäschert und außerdem das alte Bischof-Palais angezündet, das ebenfalls ein Opfer der Flammen geworden ist. In beiden Orten wurden auch die Gebäude
der Rechtszeitungen niedergebrannt. Zn Cordoba griff die Pevölkerun das bischöfliche Palais an und bewarf es mit Steinen. Die Polizei konnte die Brandlegung noch rechtzeitig verhindern.
Der spanische Außenminister unterbricht seine Reise nach Genf.
Außenminister L e r r o u x , der mit der spanischen Delegation nach Genf abgereist war, hat in Valladolid seine Reise unterbrochen, als er von den Vorgängen in Madrid hörte. Er ist nach der Hauptstadt zurückgekehrt.
Der Kirchenvertrag unterzeichnet
Die wichtigsten Bestimmungen
Berlin, 12. Mai. Der Vertrag des Freistaates Preuße» mit de« evangelischen Landeskirchen ist gestern vormittag 11 Uhr unterzeichnet worden. ~ Das preußisch« Staatsnnnistertnm hatte den Ministerpräsidenten, den Finanz- und den Kultusminister zur Unterschrift ermächtigt.
Der Vertrag ist abgeschlossen mit dem Kirchensenat der evangelischen Kirche, der Altpreußischen Union, den evangelisch- lutherischen Landeskirchen Hannover und Schleswig-Holstein, der evangelischen Landeskirche in Hesse n-K a s s e l, in Nassau und Frankfurt a.M., der evangelisch-reformierten Landeskirche in Frankfurt a. M., der evangelisch-reformierten Landeskirche Hannover und der Landeskirche von Pyrmont und Waldeck.
Unmittelbar nach der Unterzeichnung wurde der Vertrag dem preußischen Staatsrat zugeleitet, der ihn in seiner Vollsitzung vom 19. Mai verabschieden dürste. Der Vertrag geht dann an den preußischen Landtag, dem bk Genehmigung verfassungsmäßig zusteht. In maßgebenden Kreisen bezweifelt man kaum, daß der Landtag den Vertrag an- nehmen wird. Staatsminister Grimme betonte bei der Uebergabe des Vertrages an die Presie noch, daß die preußische Staatsregierung das Zustandekommen des Vertrages mit aufrichtig Genugtuung begrüße, weil er der Befriedung des Verhältnisses von Staat und Kirche dient und zweifellos einmal vorbildllch werden würde für die SRegehmg in den übrigen deutschen Ländern.
Der Vertrag Preußens rott den acht evangelischen Landeskirchen sieht «. a. folgende Bestimmungen vor:
Artikel 2 bestimmt, daß kirchliche Gesetze und Notverordnungen über Vermögensrechtliche Angelegenheiten dem Kultusminister vorgelegt werden muffen, der ein Einspruchsrecht hat. Heber den Einspruch entscheidet auf Klage der Kirche das im Verwaltungsstreitverfahren in oberster Instanz zuständige Gericht. Im Artikel 5 wird die Dotation der Kirchen auf jährlich 4 950 000 Reichsmark festgesetzt. Diese Summe wird auf die Kirchen gemäß besonderer Vereinbarung verteilt.
Artikel 7 bestimmt, daß zum Vorsitzenden einer Behörde der Kirchenleitung oder einer höheren kirchlichen Verwaltungsbehörde niemand ernannt werden wird, von dem nicht die zuständige kirchliche Stelle durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art g^gen ihn nicht bestehe».
Artikel 8 regelt die Ausbildung der Geistlichen, Artikel 9 enthält Bestimmungen über die Anstellung von Pfarrern. In Artikel 10 ist vorgesehen, daß die Pfarrerstellen siskalischen Patronats im Gebiet der altpreußischen Union bis auf weiteres nach Benehmen zwischen Staat und Kirchenbehörde besetzt werden. Artikel 11 behandelt die evangelisch-theologischen Fakultäten.
Im Schlußprotokoll zum Vertrage wird zu Artikel 7 festgestellt, daß als politische Bedenken nur staatspolitische, nicht dagegen kirchliche oder parteipolitische gelten. In der Begründung des Gesetzentwurfes ist vorgesehen, daß zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten bei beiderseitigem Einverständnis der Ausgleich auch durch Bestellung einer Schiedsinstanz her- beigeführt werden kann.
Das Schicksal Professor Wegeners
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Zu den Vermutungen, di« übet das Schicksal Professor Alfred Wegeners aufgetaucht sind, haben wir uns an Profesior Baschin vom Geographischen Institut der Berliner Universität gewanm, der, auch auf Grund seiner praktischen Arbeiten, als einer der besten Kennet bet arktischen Probleme gilt. Pros. Baschin erklärt, et müsie es leider nach Lage der Verhältnisie für ausgeschlossen halten, daß Profesior Wegener noch am Leben ist. Ein so erfahrener Mann wie Wegener wurde sichet Mittel und Wege gefunden haben, um von sich böten zu lasien. Ptof. Baschin hat übrigens bereits die ernstesten Befürchtungen geäußert, als bekannt wurde, daß Wegener sich anfangs November nicht an dem verabredeten Punkte eingefunden hatte. Diese Befürchtungen finden also leider ihre Bestätigung.
Staat und Kirche
Zur Anterzeichmmg des evangelischen Kirchenvertrwges.
Don
Generalsirperintendent D. Karow -Berühr Der 11. Mai 1931 wird in bet Geschichte der Evangelischen Kirchen in Preußen als ein Tag von besonderer Bedeutung be* zeichnet werden. Ist doch an diesem Tage der „Bettrog des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen" von den Bertretern der Staatsregierung und der Kirchen unterzeichnet worden. Die alt* preußische und mit ihr die sieben anderen evangelischen Kirchen in den seit 1866 zu gekommenen Provinzen ordnen ihr Bet* hältnis zu dem Staat durch einen Bet* trag. Sie treten damit neben der katholischen Kirche aus der Reihe der sonstigen Religionsgemeinschaften heraus. Ihre Be* deutung im öffentlichen Leben und in der rechtlichen Geltung kommt nunmehr voll zum Ausdruck. Ein weiter und dornen* voller Weg ist es gewesen, der bis zu die* sem Tage durchschritten werden muhte. ES erscheint angezeigt, ihn heute noch einmal zu überblicken.
Die Reistsverfasfung bestimmt in Ar* titel 137, daß jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbständig ordnet. Diese Bestimmung fin* bet sich schon in der Bersassung des allen preußischen Staates. Sie hatte dazu geführt, daß in Preußen die Berwattung der evangelischen Kirchen von der des Staates losgelöst und verselbständigt worden war. Aber diese Berselbständigung war mehr eine grundsätzliche als eine tatsächliche. Denn der König war zugleich Oberhaupt des Staates und oberster Bischof der Kttche. Durch die Bereinigung der höchsten staatlichen und kirchlichen Machtbefugnisse in seiner Person ergab es sich daß Leitung und Berwalttmg des Staates und der Kirche an vielen Stellen sich nicht nur berührten, sondern auch ineinandergrifsen.
Ohm war eine der Forderungen, die nach der Staatsumwälzung erhaben wurde, daß Staat und Kirche wirklich getrennt würden. Jeder Einsichtige muß zwar zugeben, daß Staat und Kirche nicht beziehungslos nebeneinander bestehen können. Aber es muhte in dem neuverfaßten Staat d^ durch die Reichsverfasiung feftgeftdlte Selbstbestimmungsrecht eine andere Bedeutung bekommen als in dem allen monarchischen Preußen. Dazu gchört, daß dre Grenzen zwischen den beiden großen ®e» mernschaftskreisen sichtbar gemacht und, wo es nötig war, auch bereinigt wurden. Das wurde zwar in erster Linie um des Staates willen gefordert; aber eS ist auch zu fteben, daß in den evangelischen Kirchen immer stärker das Bedürfnis gefühlt wurde, ihr Berhättnis zum preuhischen Staat neu ju ordnen. Diese Ordnung konnte nicht aus dem Wege der Gesetzgebung erfolgen, die durch jede Beründerung der parlamentarischen Lage beeinflußt wird. ES konnte nur eine Form in Betracht komme«, die entsprechend dem Ernst und der Bedeutung des Gegenstandes Festigkeit und Beständigkeit verbürgt, d.h. gegenseitige Bindung durch einen Bertrag.
Die Geduld des evangelischen BvlkS* teils ist auf eine harte Probe gestellt worden. Erregung und Bitterkeit bemächtigten sich seiner, als im Jahre 1929 ein Bettrag zwischen Preußen und der katholischen Kirche abgeschlossen wurde und die vorher schon angeknüpften Berhandlungen mit der evangelischen Kirche zeitwei>e ganz zu ruhen schienen.
Als Ergebnis eingehender B^migen »wischen den beiderseittgen Bertretern legte die Staatsregierung im März dieses Itchres einen Vertragsentwurf vor, der Öen Bertretungskörpern der evangelischen Kirche unterbreitet wurde. Nachdem die neupreußischen Kirchen ihr Einverständnis mit ihm erfiärt hatten, hat auch die all*