StNmrSW, »{«23. Sfotil 1931
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Endlich gesichert
Hitler als Zeuge
Die Eeneralsynode für den Kirchenvertrag
Ter Entwurf eines Vertrages mit dem Freistaat Preußen mit 166 gegen 47 Stimmen angenommen
Berlin, 22. April. Die altprenßische »eneralsynode trat heute zu ihre, mit Spauuung erwartete« Schlußsitzung zusammen. in der endgültig über das Schicksal des Kirchenvertrages entschieden wurde.
Zm Auftrage des Derfasfungsausschuffes unterbreitete Professor D. Dr. Stutz der Synode de« Bericht über die »ertranlichen Beratungen. Der Ausschuß sei zu dem Ergebnis gekommen, daß bet Vertrag in der nunmehr vorlieaendea Form zwar keineswegs die auf ihn gesetzten Erwartungen voll erfülle, vielmehr in wichtige« Punkten hinter dem Erstrebte« zurückbleibe, dah er aber «ach Lage der Dinar im grohen und ganze« für annehmbar erachtet werden müsse. In weitaus de« meisten Punkte« sei im Ausschuh Einigkeit erzielt worden. M«in«ngsverschtedenhe!ten bestünden im wesentlichen nnr hinsichtlich der politischen Klausel und der entsprechenden Bestimmungen der Schlnh- protokolls. Die Majorität d-g Brrfassungs- ausschusses glaube, das Zustandekommen des seit Jahren erstrebten Bertrames nicht vereiteln zu dürfen, zumal die Errungenschaften und die durch de« Pertrag er. reichte Sicheruug der Luhere« Stellung der Kirche höher za bewerten sei als die mit de« Ziele des Rechtsschutzes verbundene« Nachteile
Rach einer mehrstündige« Debatte, in der Segnet und Freunde des Kirchenvertrages zu Wort kamen, nahm die Eeneralsynode tu namentlicher Abstimmung de« Entwurf des Kirchenvertrages mit dem preuhifchen Staat mit 166 gegen 47 Stimmen an.
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Zu der Annahme des evangelischen Kirchenoertrages durch die Eeneralsynode . schreibt die „Deutsche Allgemeine Zeitung": Der 22. Anril 1931 bedeutet einen der wichtigsten Wendepunkte in der Geschichte des Protestantismus. Die Evangelische Landeskirche Preußens ist seit diesem Tage — nach Annahme des Kirchenvertrages durch die Eeneralsynode — eine vertragsgesicherte autonome Kirche, wie es die Katholische Kirche in Preußen seit dem 9. Juli 1929 ist. Bisher war die Evangelische Kirche nur eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts geltende Religionsgesellschaft. Möge die Evangelische Kirche in der Freiheit, die ihr jetzt gegeben ist, stch immer mehr zu einer rechten Volkskirche entwickel« die mit starkem Mut, lleberzeugungstreue und Toleranz verbindend ihren höheren Zielen dient, aber damit auch den Interessen des Landes, dem sie, trotz der Trennung zwischen Kirche und Staat, aufs innigste verbund- den bleibt!
Auch der „T a g" ist der lleberzeugung, dah mit der Annahme des Kirchenvertrages ein neuer Abschnitt in der Geschichte der evangelische« Kirchen in Preußen beginne. An dem Staat sei es nun, di?ses Vertraue« der preußische« evan^eli'chen Kirchen und Menschen zu rechtfertigen. Tue er das nicht, dann werde er auf eine geschlossene Front aller Evan--elisck>en treffen, gleichgültig, wie der Einzelne über den Vertrag denke. Evanielische Pf'icht sei es jetzt, den Staat zu schaffen, der im
Christentum wurzelnd, alles tue, den Kirchen ihre schweren Aufgaben zu erleichtern. Der Kampf um ein preußisches Preußen erhalte gerade i« dieser Beziehung eine besondere Rote.
Die „Deutsche Zeitung" ist der Ansicht, daß die Zukunft werde lehren muffen, ob mit der Annahme des Kirchenvertrages der inneren Festigung der evangelischen Kirche gedient worden sei.
Frankenthal, 22. Aprll. Ein besonderes Intereffe darf eine Gerichtsverhandlung gegen den des Meineides angellagten Bürgermeister Römer aus Dirmstein be- anspruchen, die hier stattfand und deshalb die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf sich zieht, weil die rheinische Separatistenbewegung ben politischen Hintergrund dieses Prozesses abgibt. Unter den Seuaen, die zur Sache vernommen wurden, erschien auch Adolf Hitler, der darüber
Zahlen vom Volksbegehren
Das Anwachsen der nationalen Bewegung
Reber die Eintragungen für das Volksbegehren zur Auflösung des Preußische« Landtags liegen folgende weitere ©rgebnifte vor:
3« 22 von 42 Kreise« Ostpreußens wurden 289 500 Eintragungen gezählt. Im Landkreis Königsberg wurden 12000 Stimmen (46 v. H.) abgegeben, im Kreise Mohrungen 15 000 (50 v. H.), in Preußisch-Holland 11000 (50V.H.), im Kreise Rastenburg 14 055 (48 v. H.), in Preußisch-Eylau 13000 (47 v. H.), in Treuburg-Oletzko 12000(50v.H.), in Lhck 17000 (53 v.H.), in Stallu- pöne« 11500 (45 v.H.), in Lötzen 11500 (43 v. H.).
3» Rheinland-Westfalen eine Million Stimmme«.
Beim Landesverband Westmark des Stahlhelms lagen bis zum Mittwoch früh Meldungen über rund 750 000 Eintragungen vor. Die Zahl dürfte sich noch um etwa 200000 erhöhen, so daß annähernd eine Million Eintra- gungen erreicht sein dürften. Der Landesverband Westmark des Stahlhelms umfaßt die Provinzen Rheinland und Westfalen.
3m Westen und besonders in den Industriestädten haben sich die Eintragungen in den letzten Tagen demnach ganz erheblich gesteigert. So haben aufzuweisen: Duisbu rg 48202 (etwa 18 v.H.), Reck- linghausen -Stadt 6579 (etwa 12 v.H), Seiten 2 578 (19 200) (etwa 13 v. H.), Marl 2880 (15 v.H.), Gladbeck 3509
(33 690) (etwa 10 V.H.), Bochum 35 636 (203081) (etwa 18 v.H.), Oberhausen »21843 (114554) (etwa 19 tstHS. Dortmund 38 931 (370 000) (etwa 10 v. H.), Essen 48 299 (430 708) (etwa 11 v. H.), Gelsenkirchen 27 183 (202 998) (etwa 13,5 v.H.), Bonn-Stadt 6 966 (67 000) (etwa 10 v. H.), Trier- Stadt 4225 (49 000) (etwa 10 v.H.), Wuppertal 62 258 (291 110) (21 V. H.).
An weitere« Einzelergebmssen werden gemeldet: Krefeld 11 183 (10,6 V.H.), Düsseldorf-Stadt 38285 (9 v. H.), Hannover-Stadt 46499 (14 v. H.), Kassel 20 087 (16,2 v.H.), Harburg- Wilhelmsburg 7 099 (10 v. H.), Beu- then-Stadt 12 545 (20 v.H.), Oppeln Stadt 9321 (33 v. H.).
Anklage gegen die Stahlhelmführer.
Berlin, 22. April. Die Staatsanwaltschaft I Berlin hat gegen die Stahlhelmführer Seihte und Duesterberg Anklage wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz erhoben. Das Vergehen wird in der Veröffentlichung eines von Seihte und Duesterburg unterzeichneten Aufrufes mit der Ueberfchrift „Kampf dem Z w i s ch e n r e i ch" im „Stahlhelm" vom 18. Januar erblickt.
„Der bayerische Stahlhelm" verboten.
Die in München erscheinende Halbmonatsschrift „Der bayerische Stahlhelm" wurde wegen Zuwiderhandlung gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen bis zum 11. Mai einschließlich verboten.
Spaltung der Wirtschasts- partei
Lei zig, 22. April. Infolge des Ausschlusses des Professor Horneffer (Gießen) aus der Wirtschaftspartei, der Absetzung des Dorsitzenden des Wahlkreises Koblenz-Trier Landtagsabgeordneten von Detten (Kreuznach) und des Ausschlusses des Geschäftsführers Mhlius (Frankfurt. a. M.) sind die Dertreter der Wahlkreise, die in Opposition zur Parteileitung stehen und zahlreicher OrWgruppen anderer Wahlkreise hier zusammengetreten. Sie haben einstimmig festgestellt, daß der Vorsitzende Drewitz und der Parteivvrstand die Solidaritätserklärung der oppositionellen Wahlkreise kennen, die Spaltung der Wirtschaftsparter also wollen. Die Opposition wird auf dem Parteitag den Antrag stellen, den Abgeordneten Drewitz mit sofortiger Wirkung aus der Partei au szuschließen.
Sinken der Arbeitslosenziffer
Berlin 22. April. Rach dem Bericht der Reichsanstall für die Zell vom 1.—15. April 1931 ist die Entwicklung der Ar- bellÄofenversicherung in der ersten April- Hälfte durch einen Rückgang der ZaU der Hauptunterstützungsempfänger um rund 212 000 und die Entwicklung der Krisenfürsorge durch einen Rückgang um tunb 34 000 Personen gekennzeichnet, wodurch die Entlastung einen größere« Umfang angenommen hat als im gleichen Zellraum des Vorjahres. Die Zahl der HauptunterstützungSemp- fänger in der Arbeitslosenversicherung beträgt demnach nach den vorl^ifige« Meldungen der Arbeitsämter Mitte Aprll rd. 2 105 000 und in der Krisenfürsorge rund 890 000.
aussagen sollte, ob und imviewell et selbst bzw. die NSDAP, in Beziehungen zu ben Separatisten tm Rhein- lande gestanden hatten. Hitler bekundete, daß
di« Nationalsozialiften von jeher die schärfsten Gegner der Separatiftenbewe» gung gewesen
mären und daß er selbst niemals weder vor «och «ach der Separatistenzell irgendwelche Beziehungen zu den Separatisten unterhalten hätte.
Die Zeugin Barbara Heinz, die Schwester des Heinz, bekundete, ihr Brüher habe ihr gesagt, er wolle in München sehen, was mit der völkischen Bewegung los sei und dabei auch zu Hitler gehen. Nach seiner Rückkehr habe er ihr gesagt,
es sei nichts mit Hitler, dort sei keine Unterstützung zu erhalten.
Dann habe ihr Bruder sich der separatistischen Bewegung angeschloffen. Ihr (der Zeugin) habe er erklärt, er gehe in die Pfal z, Hitler werde den Pillsch m Berlin machen (allgemeine Bewegung im Zuhörerraum).
Nach der Bernehmung dieser Zeugin wurde AdolfHitler erneut aufgerufen. Er wiederholte auf Befragen des Vorsitzenden, daß er niemals mit Heinz etwas zu tun gehabt habe, weder vor noch nach der Separatisten» zeit. Er müsse es auch scharf zurückweisen, daß gesagt werde, Heinz habe seine Gedanken nertreten. Die Zeugin Heinz hielt darauf dem Zeugen Hitler ein Bild ihres Bruders vor und fragte ihn, ob er diesen Mann wirklich nicht kenne. Hitler verneinte dies. Auf eine Frage des Verteidigers er» klärte Hitler, er habe 1923 dasselbe Ziel verfochten wie heute, nämlich, Deutschland freizumachen von den Fesseln der Knechtschaft und er habe auch damals
die Bewegung der Separatisten als de« gemeinsten Verrat an der deutschen
Sache angesehen.
Der zwell^ige Prozeß endete heute abend mit einem Freispruch des Angeklagten. In der Begründung führte das Gericht aus, daß seiner Ansicht nach Beziehungen zwischen Hitler und Heinz-Orbis nicht bestanden hätten, daß aber Heinz von solchen Beziehungen verschiedenen Leuten gegenüber, darunter auch dem Angellagten, gesprochen, und daß der Angeklagte diese Beziehungen damals als wahr unterstellt hätte.
Reichsbannerleute verurteUt.
S>am6urg, 21. April. Am 30. August 1930 ereignete sich ein schwerer Zusammenstoß zwischen etwa 30 Rationalsozialisten, die von einer Versammlung kamen, und einem etwa doppelt so starken Trupp von Reichsbannerleuten. Die Reichsbannerleute standen rnassiett an der Ecke Baustraße- Landstraße und beschimpften die vorbeigehenden Rationalsozialisten. Als diese Front machten, zogen sich die Reichsbannerleute zurück, verfolgten dann aber die weiter marschierenden Aationalsozia- liften und versuchten sie zu umzingeln. Es kam zu einer Schlägerei, bei der mehrere Rationalsozialisten durch Schieß- und Stichwunden zum Teil nicht unerheblich verletzt wurden, ebenso trugen verschiedene Reichsbannerleute Verletzungen davon.
In Verfolg dieses Zusammenstoßes hatten sich am Dienstag zwei Reichsbannerleute vor der Strafabteilung ll e des Amtsgerichts Hamburg wegen schweren Land- friedenÄiuchs, schwerer Körperverlettzung und verbotener Waffenführung auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 25. Juli 1930 zu verantworten. Aach umfangreicher Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwall gegen den einen Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs