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der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
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Der Anzeigenpreis beträgt ftt den 11 gestalt. Zeilrnmilltmetcr 0.08 GM., sog. klein« Anzeig« «ab Familienanzeig« bei Barzahlnng 0.07 GM., amtlich« unb ans- »ärttge Anzeigen 0 10 SM Bei schwierigem Sah fetot« bei Platz- Ovrschrif, «Tu Anfschlag^ — Vammelanzetg« 100*1« Auf. W«a. Reklam.-Milltm 0 40 SM. Jeder Rabatt gilt el< Barrabatt
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insgesamt 4080 Personen für das Volksbegehren eingetragen.
Zn Magdeburg haben sich in den ersten drei Tagen insgesamt 6708 Personen in die Listen für das Volksbegehren eingetragen. Davon entfallen auf den ersten Einzeichnungstag 2823, auf den zweiten 2063 und auf den dritten 1822.
Wie das Wahlamt Frankfurt mitteilt, wurden für das Volksbegehren am Samstag 1775 Stimmen, am Sonntag 4409 Stimmen abgegeben. Insgesamt in fünf Tagen 10 638 Stimmen.
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ohne daß es zu besonderen Zwischenfällen gekommen wäre.
Auflösung einer Volksbegehrens-Kundgebung auch in Breslau.
Breslau, 12. April. Am Sonntag- mittag veranstaltete die Kreisgruppe Breslau- Stadt des Stahlhelm im Konzerthaus eine Kundgebung für dis Auflösung des Preußischen Landtages. Als der Stahlhelmer Leo Ingber in seiner Ansprache an dem heutigen System Kritik übte, schritt die Polizei ein und erklärte die Versammlung für aufgelöst. Der Versammlung, die bis dahin ruhig verlaufen war. bemächtigte sich eine große Erregung. Nach dem gemeinsamen Gesang des Deutschlandliedes leerte sich der Saal. Ein Stahlhelmmann wurde von der Polizei festgenommen.
Di« .Dberhesslsche Zeitung' er- scheint sechsmal wöchentlich. Bezugspreis monatlich 2.20GM.mrs- schlteßl. Zustellungsgebühr, burch bU Post 2.45 GM Für etwa burch Streik. Maschinenbefekt ober elementare Ereignisse »usfalleube -kümmern wirb feto Ersatz geleistet Verlag. Dr. ß Httzeroch, Druck bet Univ-Vuchbruckeret Job Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr 54 trab Rr. 55. Postscheckkonto: Statt Frankfurt e. W. Sir 5015. - Sprechzeit bei Redaktion von 10—11 w*
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Me" Zahlen des letzten Volksbegehrens werk übertroffen"
nur geeignet, weiteres Porzellan zu zerschlagen. Bei Masse beispielsweise hat man unverhüllt zugegeben, daß es sich um einen „Regierungsschlag gegen den Stahlhelm" und nicht etwa um ein beliebiges Zeitungsverbot handle. 2m übrigen stellen alle Kritiker des Stahlhelmverbotes übereinstimmend fest, daß hier offensichtlich eine unzulässige Ausnutzung der Machtbefugnisse vorliegt, die sich aus den Gesetzen und besonders aus der Notverordnung des Reichspräsidenten ergeben.
In dieser Hinsicht scheint uns die Beurteilung der Aktion Grzesinski in der „Weser- zeitung" besonders beachtenswert Das Blatt schreibt u et: „Diese Maßnahme ist offensichtlich ein Versuch, dem Sahlhelm- Dolksbegehren ohne sachliche Handhabe Abbruch zu tun. Mutzte schon die Art und Weise, in der die Oberprösidenten der preußischen Provinzen auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten gegen die Zeitungen der Rechtsopposition vorgehen, Befremden erregen, so zeigt das Verbot der Stahlhelmzeitung vollends, daß alle Versicherungen des preußischen Ministeriums nicht ausreichten, emen Mißbrauch der Notverordnung zu vermeiden."
Die „Kölnische Zeitung", die doch in den letzten Jahren eine unverkennlicbe Schwenkung nach links vorgenommen hat, übt gleichfalls eine scharfe Kritik. Sie sagt: „2Bec
Zum Verbot des Stahlhelmflugblattes.
Zu dem Verbot des Stahlhelmflugblattes schreibt die „DAZ." «. a.: Der psychologische Fehlgriff des Verbots der Stahlhelm- Zeitung werde durch diesen neuen Akt der preußischen Regierung noch überboten. Die Herren Braun, Severing und Gy«sinski, die bei jeder Gelegenheit die Regierungsmethode« des alten Systems anzugreifen beliebten, täten in Wirklichkeit nicht anderes, als mit den gröbsten Mitteln des Polizei st a a t e s zu regieren. Sie gäben damit der Oeffentlichkeit di« beste Illustration für die Notwendigkeit, in Preußen endlich andere Verhältnisse zu schaffen und die Willkürherrschaft der Sozialdemokratischen Partei zu breche«.
Zum Verbot der „Stahlhelm"-Zeitung schreibt der „Tag" unter der Ueberschrift »,... nun erst recht!"
Das Verbot der Stahlhelmzeitung hat in der Oeffentlichkeit einen Sturm erregt, der den Urhebern dieser Aktion zu denken geben müßte. Selbst der größte Teil der regierungstreuen Blätter beschränkt sich auf eine lakonische Wiedergabe der Tatsache, ohne das Verbot ausdrücklich zu billigen und Grzesinski moralisch zu unterstützen Soweit vereinzelte Stimmen für das Verbot vorliegen, sind sie
schon nicht aus Ueberzeugung mit Erboten spart, sollte es wenigstens aus politischer Klugheit tun. Besonders, wenn, wie in diesem Fall, das Verbot in eine akute Bewegung eingreift.“ Auch wenn man zugäbe, daß der be- onftanbete Artikel angreifbare Stellen enthalte, so sei das noch kein Grund für das Verbot. „Wir haben von radikaler Seite schon ganz andere Angriffe zu lesen bekommen, ohne daß die betreffende Zeitung sofort hinterher verboten worden wäre. Außerdem gibt es ja auch andere Mittel, um Beleidigungen entgegenzutreten. Das Zeitungsverbot war in diesem Fall nach unserer Meinung alles andere als angebracht." Weiterhin werde der Eindruck entstehen, als ob das Verbot der Volksbegehren-Aktion gegolten hätte. Die Notverordnung erfordere ein Höchstmaß von Verantwortung und politischer Weitsicht bei den Ausführungsstellen. Der Dienst aber, den Grzesinski der Staatsregie- rung mit dem Verbot erwiesen habe, „könnte eben solch ein Bärendienst werden, wie das Beamteneinzeichnungsverbot desselben Grze- flnjfei aus Anlatz des letzten Volksbegehrens es war".
Die „Leipziger Neuesten Nachrichten" schreiben zu dem Verbot des „Stahlhelm" u. a.: „Mit Recht hat das Stahlhelm- Organ die Sozialdemokratie als „V e r b ü n- dete Frankreichs hingestellt, denn zahlreiche Beispiele liegen vor, die beweisen, wie oft die Sozialdemokratie unter Führung des Herrn Breitscheid dem Quai d'Orsay Waffen zur Durchkreuzung der deutschen Politik geliefert hat. Hat Herr Grzesinski vielleicht die Vorgänge an der Königsberger Uni- versität vergessen, als sein Parteigenosse Grimme sich als mittelbarer Schützer Polens aufspielte, als die deutschen Studenten in der bedrängten Ostmark ihrem Standpunkt lebhaften Ausdruck verliehen? Wenn Herr Grzesinski meint, nun habe er dem Stahlhelm das roidjtigfte Sprachrohr entzogen, so befindet er sich in einer grausigen Selbsttäuschung.
Stahlhelmkundgebung mit polizeilichen - Verwarnungen.
Münster, 12. April. Am Sonnabendabend fand in Münster eine Kundgebung der Ortsgruppe Münster des Stahlhelms statt, auf der Oberst Tylander - München sprach. Als der Redner im Verlauf feiner Ausführungen über die heutige Staatsführung in Preußen auf das Buch „Gefesselte Justiz'' zu sprechen kam und sich mit Staatssekretär Weißmann beschäftigte, dem Bestechung vorgeworfen werde, machte ein Polizeikoiü- missar den Redner darauf aufmerksam, daß Angriffe gegen die Staatsregierung nach dem Republikschutzgesetz untersagt seien. Der gleiche Vorgang wiederholte sich, als der Redner auf die Notverordnungen zu sprechen kam, die er als Ausdruck der Angst der jetzigen Regierung bezeichnete. Der Polizeikommissar wies darauf hin, daß bei der dritten Verwarnung die Versammlung geschlossen werden müßte. Diese Erllärung wurde von den zahlreiche» Versammlungsbesuchern mit Pcotestrufen ausgenommen. Die Polizei fand dann aber keinen Anlaß mehr zum Einschreiten, so daß die Kundgebung zu Ende geführt werden konnte.
40-SiU' ^emroche in Bielefeld.
Berlin, 13. Avril. Nach einer Blättermeldung aus Bielefeld wird heute bei der Bielefelder Wäschefabrik Ernst Käst AG. die 40-Stundenwocke eingeführt. Insgesamt sollen, da gleichzeitig auch eine Ausdehnung der Produktion erfolgen kann, 100 Arbeitskräfte eingestellt werden, wodurch die Belegschaft von 250 Köpfen auf 350 erhöht wird. Für die zur Zeit beschäftigten Arbeitskräfte bringt die Kürzung der Arbeitszeit einen Lohnausfall von 15 bis 18 Prozent mit sich, der aber im Interesse der Neueinstellungen von bat Arbeitern getragen wird.
Ein« Hugenberg-Dersammlnng avfgelöft.
Dortmund, 12. April. Eine von etwa 5000 Personen besuchte Versammlung der Deutschnationalen Dolkspartei in der Westfalenhalle, in der Geheimrat H u g e n - berg zum Volksbegehren sprach, wurde gestern abend von der Polizei auf- g e l ö st. Nachdem der Führer der DNVP. seine Rede gehalten hatte, machte Dr. Stadler, einer der Führer des Stahlhelms, Ausführungen über die Ereignisse in Preußen und Deutschland. Dabei zog er in ironischer Weise einen Vergleich zwischen der Machtstellung des preußischen Innenministers und derjenigen des Reichsinnenministers, der den anwesenden Poltzeioffizier veranlaßte, den Redner zu verwarnen. Als Dr. Stadler den angefangenen Satz trotzdem vollendete, erklärte der Polizeioffizier die Versammlung für aufgelöst. Der Saal wurde geräumt.
Einerseits —
Demonstrationsgenehmigung für den 1. Mai in Berlin.
Berlin, 11. April. Der Polizeipräsident hat einem Antrag der Gewerk« schäften, am l.Mai um 10 llhr eine Demonstration im Lustgarten abhalten z« dürfen und ebenso einem Antrag der Kommunisten auf Genehmigung einer Demonstration an der gleichen Stelle nm 15 Uhr, stattgegeben. Geschlossener Anmarsch ist in beiden Falle« gestattet.
Andererseits
Beschlagnahme des Stahlhelm-Volksbegehr- Flugblattes Nr. 1.
Wie der „StahIhel m" mitteilt, ist das Stahlhelm-Volksbegehr-Flugblatt Nr. 1 sowohl in Berlin wie in verschiedenen preußischen Regierungsbezirken beschlagnahmt worden, und zwar unter Bezug auf die Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931. Wie der „Stahlhelm" hierzu mitteilt, hat er sich in der Angelegenheit beschwerde- führend an das preußische Ministerium des Snneren gewandt und um die beschleunigte Aufhebung der Beschlagnahmungen bzw. Verbote des Volksbegehr-Flugblattes Nr. 1 gebeten. Das Flugblatt, das bereits seit Wochen im Lande verteilt wurde und bisher vom Ministerium des Inneren nicht beanstandet worden war, enthielt u. a. emen Aufruf des Rates der Volksbeauftragten. Dieser Aufruf wurde vom Amtlichen Preußischen Pressedienst als gefälscht bezeichnet und gleichzeitig dem Stahlhelm der Vorwurf gemacht, er bediene sich unlauterer Mit- ttf in seiner Propaganda. Wie der Stahlhelm nunmehr dazu mitteilt, hat er dem preußischen Ministerium des Inneren eine Nummer des „Friderieus" übergeben, in dem die photographische Abbildung des Aufrufes der Volksbeauftragten enthalten ist und in mehrfacher Weise das eidliche Zeugnis zum weiteren Beweise der Echtheit dieses Aufrufes angeboten wird, als Beweis für die Echtheit des Aufrufes überreicht.
Verbot des „Illustrierten Beobachters".
München, 12. April. Die nationalsozialistische Wochenschrift „Illustrierter Beo- «rchter" wurde wegen Beschimpfung von Po- «zelbehörden auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 ms zum 3. Mar 1931 einschließlich verboten. Die Nr. 15 der genannten Druckschrift vom 11. April 1931 wurde polizeilich beschlagnahmt und eingezogen.
Di« „Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" verboten.
-Kiel, 12. April. Der Oberpräsident der vtoDtnj Schleswig-Holstein hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen das «Nchemen der in Itzehoe herausgegebenen ».Schleswig-Holsteinischen Tageszeitung" auf
Dauer von vier Wochen vom 12. Aprg Dts Zum 9. Mai wegen eines am 10. April Seorachten Artikels „Terror der schwarz-roten Diktatur" verboten.
Polizeilich« Aufhebung eines Stahlh^lm- Zeitungsftandes.
Hannover, 11. April. Der Zeitungs- des Stahlhelms in der hiesigen «ahnhofstraße ist am Sonnabend polizeilich uufgehoben worden. Die Aufhebung wurde n. damit begründet, daß der Händler seit •ongerer Zeit den Handel in der Stahlhelm- "Niform betrieben, seinen Stand mit zwei sahnen in den alten Reichsfarben ausge- nattet und ein Plakat für das Volksbegehren ausgehängt habe. Dadurch und durch EP’ Verlauf von Eintrittskarten für eine -volksbegehrenversammlung sei an dem Zei- Mgsstand ein berartiger Andrang entstan- ®'n, bah ber Verkehr auf ber Straße ®*ftoat habe unb bie Polizei einschreiten mußte.
Es ist zu erwarten, bah bie Angstmaß- nahmen der Preußen-Regierung, die in Verboten von Flugblättern mit Taschenmaterial unb Zeitungen bestehen, bie Zahlen ber Eintragungen in ben nächsten Tagen erheblich anschwellen lassen. Denn diese Polizei-Politik beweist mehr als langatmige Ausführungen, wie notwendig der durch bas Volksbegehren angestrebte gründliche Systemwechsel ist.
Äbrchessische Zeitung
Anzeiger für (das frühere kirrhessrsche) Oberhessen
Verboten - Beschlagnahmt - Verwarnt
Die Ausnutzung der Notverordnung zum Kampf gegen das Volksbegehren — „Nun erst recht!"
Starke Beteiligung Kassels am Volksbegehren.
Für das Volksbegehren auf Auflösung des preußischen Landtags haben sich in Kassel am Sonnabend 1087 Personen (247 beims Volksbegehren gegen den Poung- plan) und am Sonntag 1856 (288) Personen eingetragen.
Für die Auflösung des preußischen Landtags haben sich gestern in Groß- Berlin insgesamt 50 460 Personen tn die Listen eingertragen. Die Gesamtzahl der bisjetzt für das Volksbegehren abgegebenen Stimmen beläuft sich somit auf 129 399.
Zum Volksbegehren für Auflösung des Preußischen Landtages haben sich in Wuppertal in den ersten beiden Tagen 2 469 Personen eignetragen. Zum Volksbegehren „Freiheitsgesetz" trugen sich in der gleichen Zeit 497 Personen in die Listen ein.
In den ersten drei Tagen der Einzeichnungsfrist haben sich in Düsseldorf