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Sonnabend, den 11. Avril Ml

fHe ^Oberhrssisch« Seihmg' er- ^h<inl sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2.20GM.<mS- schließl. Zustellungsgrbüdr, durch hi, Post 2.45 DM Für etwa durch Streik. Maschinendefekt oder eie- inttäte Dreigniffe «sfalleude Kummern wird kein Lria» ge- wtstei Verlag. Dr. S HiGeroch. Druck bet Unid-Duchdruckeret ^eb Äug Äoch, Markt 21/23» Fernsprecher: Sir 54 uud Sir. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt u. M. St 5015. - Sprechet bet Redaktion bett 1011

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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Rr.84 ee.Mro- Marburg a.Labn

Der Äuzeigenpreis beträgt für de» 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeige» »ud Familienanzeigen bei BarzahUmg 0.07 GM., amtliche und anS- wckrtige Anzeigen 0.10 GM Bei schwierige» Satz sowie bet Platz- erfdtrtft 6Tk Aufschlag Saunnklanzeige» 100*1. Auf­schlag Neklam.-Mtllim 0 40 GM. Zeder Rabatt gilt «le Barrabatt.

Ziel 6 Tage.

Vfferte»:Gebübr: 25 Pfg. Beleg« werben berechnet. etftoaeMa Marburg

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt nnd Kreis Marburg.

DerStahlhelm" verboten

Das Bundesorgan auf drei Monate im ganzen Reich ausgeschaltet

Der Berliner Polizeipräsi­dent hat die Zeitschrift des Bundes der Frontsoldaten,Der Stahlhelm", von gestern ab ans die Daner von drei Mo« waten verboten.

Wie aus dem Berliner Polizeipräsidium mitgeteilt wurde, ist das Bundesorgan des Stahlhelm-BundesD er Stahlhelm" auf Grund des § 5, Absatz 1 und 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik und des § 1, Absatz 2 und 12 der Berordnung des Reichspräsidenten gegen po­litische Ausschreitungen verboten worden. Die Gründe des Verbotes werden nach einer CNB.-Meldung in einem Artikel des Bundeskanzlers Major a. D. Wagner, der am 5. April erschienen ist, erblickt. Die­ser Artikel, der die Ueberschrift trägt: Löst den Landtag auf", enthält nach Ansicht des Polizeipräsidenten inso­fern schwere Beschimpfungen der preußischen Staatsform und der preußischen Staatsregierung als u. a. von der Regierung behauptet wird, sie sei nicht geeignet zur Abwehr der polniscken Gefahr an der Ost­grenze. Sie habe die Sabotage des Ruhrkampfes verschuldet und sie sei der beste Verbündete Frank­reichs und Polens und stelle eine Bremse der Außenpolitik der Reichsregierung dar.

Da das Verbot auf Grund von Reichs- g«setzen ergangen ist, gelte es auch für das ganze Reich, sodaß nicht etwa nur das Erscheinen der Zeitung im Zu- standigkeitsbezirk des Berliner Polizei­präsidenten, sonder« im ganzen Reich ver­böte« sei.

Beschwerde der

Vundesleitung

Der erste Bundesführer d«s Stahlhelms Eeldte hat an den Polizeipräsidenten von Berlin Erzesinski ei« Schreiben ge­richtet, in dem er gegen das Verbot der ZeitungDer Stahlhelm" Beschwerde e i u l e g t.

Eine Beschimpfung der Staatsform sei in keiner Weise erkenntlich, auch nicht beabsichtigt, ebenso wenig eine Be­schimpfung der Reichs- oder einer Landes­regierung oder eines einzelnen Mitglieds derselben. Die Ausführungen des Artikels besagten vielmehr in durckaus sachlichem und ruhigem Tone nur, daß die unter sozialdemokratischem Einfluß stehende preußiscke Regierung infolge ihrer aus der Jnternationalität des sozial­demokratischen Parteiprogramms sich er­gebenden Einstellung und der von ihr be­triebenen bezw. beeinflußten Weltpolitik nickt a-eianet und in der Lage sei, die nach Ansicht des Beschwerdeführers maß­gebenden Jnteresien Preußen-Deutschlands hinreichend wahrzunehmen.

Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, heißt es in dem Schreiben wei­ter, so wird gebeten, sie sofort im In­stanzenwege weiterzuleiten, damit ttn Hinblick auf das zur Zeit laufende Volks­begehren die Aufhebung des Verbotes durch eins der höheren Behörden eventuell des IV. Strafsenats des Reichsgerichts so scknell als möglich und jedenfalls noch vor Ablauf der Eintragsfrist bezw. vor dem planmäßigen Erscheinen der nächsten Nummer desStahlhelms" ausgesprochen werden kann.

«Das Landvolk" verboten.

Die in Itzehoe erscheinende Tageszeitung Das Landvolk" ist vom Oberpräsiden­ten der Provinz Schleswig-Holstein, Kür­bis, auf Grund der Notverordnung des Reichsvräsideiiten vom 28. März 1931 auf die Dauer von einem Monat für die Pro­vinz Schleswig-Holstein verboten worden. Das Verbot stützt sich auf einen in der Num­mer 81 vom 8. April 1931 erschienenen Auf­satz:Ein glänzender Erfolg des Verwal­tungsapparates. Wie deutsche Substanz verschleudert wird". Die Zeitung hat gegen das Verbot Beschwerde eingelegt und zugleich beim Reichsgericht Klage eingereicht.

Eine interessante Schadenersatzklage.

Hamburg, 10. April. 19 Mitglieder der NSDAP., die anläßlich einer großen Schlägerei kurz vor der Reichstagswahl im September 1930 in Schutzhaft genommen waren, hatten, wip seinerzeit gemeldet, eine Schadenersatzklage für entgangenen Arbeitsverdienst gegen den hamburgischen Staat angestrengt. Nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht der Hansastädte die Polizeimaßnahme selbst als ungesetzlich erllärt, hat nunmehr die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg eine Entscheidung ge­fällt, die dem Urteil des Oberverwaltungs­gerichtes folgend, die Klageansprüche für dem Grunde nach berechtigt erklärt.

Tas Gutachten zuk Arbeitslosenfrage

Interessante Einzelangaben

Berlin, 10 April. Der von uns in feinen wesentlichen Zügen bereits bekannt gegebene erste Teil des Gutachtens der unter dem Vor­sitz des früheren Reichsarbeitsministers Dr. Brauns tagenden Eutachterkommission ist soeben als Sonderveröfsentlichung des Reichs­arbeitsblattes erschienen. Sie umfaßt in 16 eng bedruckten Seiten die Vorschläge der Gut­achterkommission zur Bekämpfung der Arbeits­losigkeit durch Verkürzung der Arbeitszeit und durch Beseitigung des Doppelverdienens. Die Sonderveröffentlickung kann von der Ge­schäftsstelle des Reichsarbeitsblattes Berlin NW 40, Scharnhorststraße 35, bezogen werden.

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Einige interessante Einzelangaben verdienen noch besondere Erwähnung. 3n der Einleitung wird über den Umfang der Arbeitslosigkeit ausgeführt.

daß Ende Februar 1931 von der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiterschaft 34,5 Prozent arbeitslos waren, 19,5 Pro­zent verkürzt arbeiteten und nur 46 Pro­zent volle Beschäftigung hatten.

Bei der Behandlung der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Verkürzung der Arbeits­zeit fei nicht zu bezweifeln, daß auf diesem Wege das ungeheure Heer der Arbeitslosen nicht unbeträchtlich vermindert werden könne. Es könne nicht erwartet werden, daß auf dem Wege der freiroiHigen Entschließung in kurzer Zeit die regelmäßige Arbeitszeit überall dort auf wöchentlich 40 Stunden herabgesetzt werde, wo das möglich sei. Es bedürfe daher die Frage ernstlicher Prüfung, ob zur Erreichung des Zieles gesetzliche Vorschriften angezeigt feien. Den Gedanken eine für die gesamte Arbeiterschaft günstigere Verteilung der vor­

handenen Arbeitsplätze dadurch herbeizu­führen.

Laß alle Angehörige« der höhere« Alters- klssseu, etwa vorn 60. Jahre a«, von der Beschäftigung als Arbeitnehmer ausge- schlosie« werden, könne sich die Kommission nicht zu eigen mache». Sowohl ein gesetz­liches Verbot dieser Art wie eine gesetz­liche Ermächtigung des Reichsarbefts- ministers würde zu unerträglichen Härte» führe«.

Der Absatz über die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit durch Beseitigung des Doppel­verdienens enthält die interessante Feststel­lung, daß nach der Berufszählung von 1925 von insgesamt 12,7 Millionen verheirateter Frauen 3 645 000 28,7 Prozent hauptberuf­lich erwerbtätig waren, ein Beweis für die große Not die gegenwärtig in Deutschland herrscht. Gegen die Anwendung jeder als Zwang auftretenden Maßnahme wird eine Reihe von Bedenken geltend gemacht.

Als grundsätzliches Bedenken wird in erster Linie die Unmöglichkeit genannt, das Recht auf Arbeit zu beschränken.

Bis auf die verheirateten Beamtinnen denen gegenüber auf Bereitstellung von nach dem Dienstalter zu staffelnden Abfindungssummen als Anreiz zu freiwilligem Ausscheiden durch Mehrheitsbeschluß erkannt wurde, wurde Einigkeit darin erzielt, daß Eingriffe auf ge­setzlichem Wege nicht verlangt werden sollen. Privaten Arbeitgebern soll die Berücksichti­gung der sozialen Verhältnisse bei der Be­setzung der Arbeitsplätze angelegentlichst empfohlen werden.

Graf Zeppelin über Kairo

Kairo, 10. April. DerGraf Zeppelin" überflog um 4.20 Uhr nachmittags östlicher Zeit, also 13 Stunden vor der programmätzi- gen Zeit Kairo und fragte durch Funkspruch an , ob er landen könne. Es mußte dem Luft­schiff geantwortet werden, daß die Vorberei­tungen zur Landung noch nicht zu Ende seien» DerGraf Zeppelin" wird die Zwischenzeit zu einer Fahrt nach Oberägypten 'benutzen und morgen ftüh um 5.30 Uhr nach Kairo zurück­kehren,

Gegen 1 Uhr war das Luftschiff, nachdem es am frühen Moraen Benghasi (Tripolis) über­flogen hatte, über Alexandria eingetroffen, wo es eine Schleife zog und dann in Richtung Aboukir nach Kairo weiter fuhr.

An der Palästinafahrt wird Dr. Eckener nicht teilnehmen, sondern bis zur Rückkehr des Luftschiffes in Kairo bleiben. Nach der Rück­kehr desGraf Zeppelin" wird der Verkehrs­minister zu Ehren Dr. Eckeners und der Be­satzung ein Essen geben, an dem Premier­minister Sidky Pascha sowie sämtliche Mit­glieder des Kabinetts und des diplomatischen Korps teilnehmen werden.

Wieder eineScherzbombe"

Berlin. 10. April. Mit der gestrigen Abendpost traf in der Reichskanzlei ein Brief ein, der an den Reichskanzler per­sönlich gerichtet war. Zn Abwesenheit des Kanzlers öffnete die Sekretärin den Brief und stellte fest, daß der Inhalt ähnlich den anderen an politische Persönlichkeiten in der letzten Zeit gerichteten Briefen eine Scherzbombe enthielt. Der Brief wurde der politischen Polizei und auch Schieß­sachverständigen zur Verfügung gestellt, die feststellten, daß es sich um einfache Streichholzkuppen und unverbrennbaren Schwefelkies handelte, und daß eine Ge­fahr für den Empfänger des Briefes nicht bestand, was schon daraus hervorgeht, daß bei der Oeffnung des Briefes keine Ent­zündung entstand.

Chequers und Genf

Wenn man danach fragt, welcher Augen­blick des Jahres wohl der günstigste ist, um die grüne Schönheit englischer Land­schaft zu genießen, so wird man die Ant­wort bekommen: es gibt keinen geeignete­ren Zeitpunkt als den Beginn des Iuni- monats. Ginge es also bei dem Besuch des deutschen Reichskanzlers und des deut­schen Außenministers einfack darum, den beide« Herren ein nervenstärkendes aus- ruhsames Wochenende zu bieten, so könnte für den Besuch in Ehequers kein besserer Zeitpunkt gewählt werden, als die Halb­woche von Freitag, dem 5. Juni, bis zum nächsten Dienstag, dem 9. Juni Und dennoch wäre den beiden Herren ein früherer Zeitpunkt, Anfang oder auch Mitte Mai, wohl lieber gewesen, wenn die englische Luft dann auch noch rauher, der wundervolle Rasenteppich um das Herrenhaus von Chequers noch nicht so sammetig ist. Ein solch früherer Termin war ja auch ursprünglich in Aussicht ge­nommen, seine Bedeutung bestand dann, daß die Besprechung von für beide Sei­ten interessanten Gegenständen vor den Sitzungen des Ausschusses für die eure» päifche Union in Genf und vor der Tagung des Völkerbundsrats stattfinden sollte. " Es wurde zunächst der Schein er­weckt, als sei daran gelegen, ein Einver­ständnis mit Deutschland herbeizuführen, das bereits in Genf Wirksamkeit entfal­ten könne. Wer die trotz alles scheinbaren Tättgkeitsdranges eher leidende Haltung Hendersons gegenüber der französischen Außenpolitik kennt, sagte sick freilich, als er von der Einladung hörte, daß die deutschen Herren in Chequers wohl kaum eine Ermutigung für ihreZollunionspoli- tik finden wurden, sondern eher eine sehr höfliche, mit allerhand Zukunftsverspre­chungen verbrämte, aber dock im Kern entschiedene Abmahnung.Bitte, Herr Reichskanzler, bitte, Herr Doktor Curtius, wir wären Ihnen sehr verpflichtet, wenn Sie uns keine Sckwierigkeiten mit Frank­reich machten. Wir können Ihnen unse­rerseits in den für Sie interessanten Fra­gen der Abrüstung und der Reparationen nach Maßgabe unserer bescheidenen Kräfte nur dann beistehen, wenn Briand nicht dadurch verletzt wird, daß sein Paneuropa- Gedanke von anderer Seite eine Ver­wirklichung erfährt, die ihm verfrüht er­scheint und die seine eigenen Zirkel stört."

So hätten Macdonald und Henderson wahrscheinlich in Chequers gesprochen, wenn man sich des Nachmittags im Schat­ten herrlicher Bäume und im Angesicht duftender Rosenbeete auf dem Rasen­teppich lagerte, wo Macdonald und Herriot in inniger Freundschaft und Gemütlichkeit ihre Pfeifen geraucht und den Photo­graphen Stoff zu einprägsamen Geschichts­bildern geliefert haben.

Die, teils ängstlichen, teils zornigen Stimmen, die balo von Paris herübertön- ten, ließen es gar nicht so weit kommen. Man gab dort zu erkennen, daß man jede persönliche Aussprache zwischen Mac­donaldHenderson und BrüningCurtius fast für ein« Beleidigung Frankreichs halte. Henderfon wagte nicht, es auch nur auf den kleinsten Krach mit Frankreich ankommen zu lassen. Obwohl ein Teil der englischen Presse das Hineinreden der Franzosen taktlos fand, benutzte Hender­son flehte Zögerungen, die vielleicht _bem deutschen Botschafter in Lonvon unabsicht­lich unterlaufen sind, um den Termin für Chequers so geräumig zu verschieben, daß Genf den Vortritt bat. Das hat für Eng­land keine Bedeutung. Vielleicht hätte man die ganze Einladung rückgängig ge­macht wenn das nicht ein Verstoß gegen die Höflichkeit und geradezu ein Triumph für di« Franzosen gewesen wäre.

Was wird man in Chequers jetzt reden, nachdem Genf schon seine Meinung gesagt haben wird? Die sachlichen Gegenstände werden erledigt sein. Von Wichtigkeit kann die menfq.liche Berührung zwilchen den deuticken und englischen Herren