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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

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Anreigev der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Um die neue Notverordnung

Em Erlaß der Neichsregierung Nicht gegen das Volksbegehren Aber die Praxis

Die Reichsregierung

Die Opposition

Zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. d. Mts. hat das Reichsministe- rium des Innern nunmehr zwei Aus­führungsverordnungen fertig- gestellt. die noch in dieser Woche Gesetzes. Kraft erhalten werden.

Die erste der beiden Ausführungsver­handlungen regelt, ähnlich wie es beim Republikschutzgesetz der Fall war, das Verfahren vor dem im Abschnitt UI der Notverordnung genannten Instanzen: Ortspolizeibehörden, oberste Landesbe­hörde, Reichsminister des Innern, Reichs­gericht.

Die zweite Ausführungsverordnung legt fest, daß als die im Paragraph 1. Abs. 1, Ziffer 2 der Notverordnung aufge­führten Leitenden Beamten des Staates" der Reichskanzler, die Reichsminister und die Staatssekretäre zu gelten haben.

Der Erlaß der Reichsregierung.

Berlin, 30. März. Die Reichs regierung erläßt folgende Erklärung:

Vertreter der Rechtsoppos ition haben auf einer Tagung am 29. März in Rürnbe.rg eine Entschließung gefaßt, die sich mit falscher Begründung gegen die Verordnung des Herrn Reichs­präsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 wendet.

Die Verordnung des Herrn Reichsvrä- sidenten richtet sich nicht gegen das Volksbegehren des Stahl- h el ms. Wie schon anläßlich der Konfe­renz der Innenminister der Länder vom 18. März 1931 erörtert worden ist, soll sie der legitimen Werbung des Stahlhelms für sein Volksbegehren kei­nen Abbruch tun. In einer vor dem Er­laß der Verordnung liegenden Besprech­ung mit dem für ihre Ausführung in Preußen zuständigen Herrn Preußischen Minister des Innern ist festgestellt wor­den, daß hier über volles Einvernehmen zwischen dem Reichsinnenministerinm und dem preußischen Ministerium des In­nern besteht.

Die erwähnte Konferenz der Innen­minister hat einmütig auf die Notwendig­keit hingewiesen, im Interesse des Staates und der Kultur der von der Rechts- und der linksradikalen Oppo­sition geschürten Verhetzung deut­scher Volksgenossen gegeneinander mit scharfen rechtlichen Waffen, entgegen cu­tteten, dieser Verhetzung, die den Nähr­boden bildet für die zablreicken politi­schen Morde und Ausschreitungen, die das deutsche Volk in den letzten Monaten zu beklagen hatte. Dabei sind in einer gan­zen Reihe von Einzelheiten besondere Länderwünsche berücksichtigt wor­den.

Die Behauptung des Nürnberger Be- schlusies der Rechtsopposition, die Reicks­regierung habe im letzten Jahre keinerlei Aufbauarbeit geleistet, richtet sich selbst und ist ebenso falsch wie die der völligen Abhängigkeit der Regierung Brüning von der Sozialdemokratie.

Der Herr Reichspräsident, der übrigens ständig Vertreter der Rechts­opposition persönlich angehört hat und über ihre Auffassung unterrichtet ist, hat die Notverordnung in voll st er Kenntnis ihrer einzelnen Be­

stimmungen, ihrer Handhabung und ihrer Wirkung erlass en. Die Forderung der Aufhebung der Verord­nung stellt daher einen persönlichen Angriff gegen den Herrn Reichspräsidenten dar.

Es ist tief bedauerlich und bedarf der schärfsten Abwehr, daß nunmehr von deutschnationaler Seite versucht wird, durch Entstellungen und durch die Verbreitung unwahrer Behaup­tungen im Volke das Vertrauen in die Person und in die Ueberparteilichkeit des Herrn Reichspräsidenten zu untergraben.

In politischen Kreisen erörtert man aufgrund des Berichtes über die Nürn­berger Sitzung der Rechtsopposition die Frage, ob es wohl zu einer früheren Einberufung des Reichstages kommen wird. Schon aufgrund der Dlehrheitsverhältnisfe des Aeltestenrates ist diese Möglichkeit aber negativ zu be­antworten. Der Aeltestenrat hat 25 Mit­glieder, davon 6 Sozialdemokraten, 3 Mitglieder des Zentrums, 2 der Deut­schen Volkspartei, 1 der Bayrischen Volkspartei, 1 der Staatspartei. Allein diese Mehrheit von 13 Mitgliedern würde die frühere Einberufung verhin-

Erstmalige Anwendung

Ein Volksbegehren-Plakat verboten!

Dex Stahlhel« verösfenüicht eine Mit­teilung, wonach der Polizeipräsident von Dortmund ein Plakat des Stahlhelms vom Volksbegehren, das schon seit Woche« überall unbeanstandet gebliebe« war. auf­grund der neuen Notverordnung ,^ur Be­kämpfung politischer Ausschreitungen" verböte« habe.

I« der Mitteilung heißt es: Aus dem Plakat ist dargestellt, wi« die symbolische Gestalt de« Alten Fritz mit einem Stock die dem Bolksw»llen nicht mehr ent­sprechende Mehrheit aus dem Land- tagsgebäude heraustreibt. Als Begründung für das Verbot hat der Poli­zeipräsident angegeben, das Plakat mache de« Preußische« Landtag verächttich. weil in der Zelchuuag das Landtagsgebäude im Schmucke einer rote« Fahne dargestellt sei. Diese Entscheidung sei be­sonders pikant in Anbetracht der Tatsache, daß Herr Lübbr»«g Mitglied der Sozial, demokratischen Partei sei. die sich bekannt­lich zu, roten Fahne bekenne.

Bayern völlig überrascht

München, 30. März. Halbamtlich wird mitgeteilt: Gegenüber einer Aeuße- rung des bayerischen Iustizministers Gärtner auf dem Deutschnationalen Parteitag in Nürnberg, daß die b a y e- rische Staatsregierung, seines Wissens auch der bayerische Innenmini­ster Dr. Stütze!, von der Notverordnung keine Kenntnis gehabt habe, wird aus Kreisen des Reichsinnenministeriums nnt- geteilt, daß die Notverordnung im Ver­laufe der Konferenz der Innen­minister der Länder auch mit dem bayerischen Innenminister Stütze! durch­gearbeitet und eine Reihe bayerischer Wünsche berücksichtigt worden seien.

Demgegenüber wird festgestellt, daß in der Konferenz der Innenminister überhaupt kein Entwurf der Notver- ordnung eröttert worden ist, ja, daß von dem Vorhandensein eines solchen nicht einmal die Rede war.

Erst nach Abschluß der Innenministerkon­ferenz wurde dem bayerischen Innen­minister Stütze! zu seiner streng ver­

traulichen und persönlichen Kennt­nisnahme Mitteilung über den Inhalt eines vorläufigen Entwurfs zu einer Notverordnung gemacht. Dabei er­hob der bayerische Innenminister gegen diesen Entwurf sofort s ch w e r w i e. gen de Bedenken, insbesondere auch gegen die in diesem Entwurf in Aussicht genommenen Zuständigkeitsregelungen. Zugleich gab der bayerische Innenmini­ster nachdrücklich dem Wunsche Ausdruck, daß der endgültige Entwurf vor seiner Veröffentlichung der bayerischen Staats- regierung zur Kenntnis und Durchfüh­rung übermittelt werden müsse. Dies ist nicht geschehen.

Die Veröffentlichung der Verordnung in diesem Zeitpunkt war vielmehr auch für die bayerische Staatsregie­rung und für den bayerischen Innen­minister eine Ueberraschung.

Diesem Sachverhalt entsprach die Be­hauptung des Iustizministers Gärtner, die bayerische Staatsregierung habe von dem Wortlaut der Notverordnung vor der Veröffentlichung keine Kennt­nis gehabt, durchaus.

Die Wirtschaftspartei

Die Reichstagsfraktion der Wirtschafts­partei ist für dem 17. April nach Wernige­rode einberufen worden, um zu der Not­verordnung gegen den Radikalismus und damit gleichzeitig zu der Frage der Einberufung des Reichstages Stellung zu nehmen. Die Sitzung des Aeltesten­rates, in der über die Anträge auf Reichs­tagseinberufung Beschluß gefaßt wird, wird voraussichtlich erst nach diesem Termin stattsinden. lieber die Auffassung der Wirtschaftspartei erfährt das Ddz- Büro, daß dieWirtschaftspartei einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmun­gen, die geeignet ist, der Verwilderung der politischen Sitten Einhalt zu gebieten, durchaus zustimmt. Wenn sich aber er­weisen sollte, daß mit der Notverordnung der Nebenzweck verbunden sei, das Volksbegehren auf Auflösung des Preu­ßischen Landtages zu sabotieren und die politische Meinungsfreiheit einzuschrän­ken, so könnte das möglicherweise für die Wirtschaftspartei ein Grund sein, für die Aufhebung der Notverordnung und auch für die Reichstagseinberufung einzu- tteten.

dern, ganz abgesehen davon, Satz noch eineswegs sicher wäre, wie der Vertreter der Wirtschaftspartei und der Christlich- Sozialen stimmen würden. Unter diesen Umständen rechnet man in politischen Kreisen bestimmt damit, daß ein Ver­langen auf frühere Einberufung des Reichstages abgelehnt wird.

In Bayern wird sich nicht viel ändern."

DieBayerifche-Volkspartei-Korre- spondenz" schreibt zur neuen Notverord­nung des Reichspräsidenten u. a.: Die Notverordnung fei sichtlich in erster Linie auf preußische Bedürf» sse zu­gespitzt und man könne woh! sagen, daß die preußische Regierung dabei Pate gestanden fei. Für sie werde die Notver­ordnung auch nicht jene Ueberraschung bedeutet haben wie für die anderen Län­derregierungen, die vor Erlaß der Not­verordnung nicht unterrichtet worden seien. In Bayern werde sich auch nach dieser Notverordnung aller Voraussicht nach nicht viel ändern. Als kürzlich die Innenminister nach Berlin einberufen wurden, da stand das Wort Kulturbol­schewismus und Gottlosenbewegung im Vordergrund. Die neue Notverordnung enthalte wohl auch einige begrüßungs­werte Handhaben zum Vorgehen gegen diese Kulturseuchen. Man könne sich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß dieses wichtige Kapitel in der Notverordnung etwas im Hintergründe stehe.

DecVölkische Beobachtet zur Notver- ordnung.

Zu der neuen Notverordnung schreibt derVölkische Beobachter" am Montag unter der Ueberschrift:Tod der NSDAP, u. a.:Was sich die Regierung Briining- Wirth-Groener im Verein mit dem Reichspräsidenten von Hindenburg mit der neuen Notverordnung geleistet hat, übersteigt alles bisher dagewesene an politischer Entrechtung der Deutschen. Ge- sängnis! Gefängnis! Gefängnis! Das ist das Wort, welches uns aus der Angst- verfügung der Reichsregierung ständig entgegengähnt. Vor allem kommt aber eines zum Vorschein, der gemeinsame Haß aller alten Parteien gegen die Symbolik der neuen Freiheitsbewegung. Ein derartiges Willkürregiment trägt den Keim des Verderbens seiner Urheber in sich, denn nicht im Zeichen eines großen Gedankens, eines großen Volkszieles wegen wird der Ausnahmezustand ver­hängt, sondern zum Schutze eurer Par­teienherrschaft, deren Anhänger von Wahl zu Wahl immer mehr zusammenschmel- zen. Die nationalsozialistische Bewegung wird in streng gesetzlicher Weise gegen die unerhörte Knebelung der Meinungs­freiheit der Deutschen protestieren, und trotz der setzt kommenden Verfolgung sol­len sich Zentrum und SPD. nur ja nicht darüber täuschen, daß es sich im Volke schon noch herumsvrechen wird, wie man diesen neuesten Akt der Herren Wirth- Oroener und Genossen einzuschätzen hat."

Verhandlungen über bat Strafvollzug für Reichsvrbrangehörige.

Berlin, 30. März. 3m Zusammen­hang mit den Pressemeldungen über die kom­munistische Propaganda unter den Straf­gefangenen in Eollnow erfahren wir aus Kreisen des Reichswehrministeriums, dah die Reichswehrbehörden zur Zeit mit dem Reichs- justrzm'inisterium und den anderen für den Strafvollzug zuständigen Behörden m Ver- handtungen über eine Aenderung für den Strafvollzug bei Reichswehrangehörigen Stehen.