Einzelbild herunterladen
 

RüköMWr

'/u1 Uhr.

Neue Kautschuk-Paragraphen

Kommt es zur vorzeitigen Einberufung des Reichstages?

Die Notverordnung zur Einschränkung der Grundrechte

Eine Rede Seldtes

Protest der Opposition

Nr. 7; 66. MtS. Marburg n.Mn

Der Lirelgenprei« beträgt für bca 11 grspLlt. Seilemntatmeter 0.08 SW. sog. klttmSlnzeigen «nd Familienanzetgoi bei Barzahlang 0.07 SM. amtliche und anü- todrttge Anzeigen 0.10 SM. Bei schwierige« Satz sowie bei Platz- »orschrist 6O*/« Aufschlag. Sammelau,eigen IMF!« Auf­schlag. Reklam.-Millim 0 40 SM. Jeder Rabatt gilt el< Barrabatt

Montag, -mZü.MürziSA

Sfferte«:Seb»hr: 25 Pfg. Belege werden berechnet.

Vie .Oberbessische Zeitung' er- scheint sechsmal wöchentlich. Be­zug «preie monatlich 2.20SM.«K- schließt. Zustellungsgebühr, durch die Post 2.45 SM. Für etwa durch Streik, Maschinendefe» oder ele­mentare Ereignisse ausfallende Nummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag, Dr. Li. Hitzeroth, Druck der Unid-Vuchdruckerei geh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr.54 und Rr.55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. W. Rr. 6015. - Sprechzeit

SberlMsche Zettuny

Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Rnreiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Sie Vertreter de, Rechtsoppo- fitio« habe«, «ach einer Meldung des M »«tag", aaf eiaer Tag««« in Nürnberg am Sonntag eine Entschtie- h«ag gefotzt, tu der nach einer überaus scharfen Kritik der Leistnngen de« Kabi. nette Brüning und der Tätigkeit der im Reichstag verbliebenen Parteten die Forderung der Rechtsoppofitio« auf Ein» bernfung des Reichstages ange­kündigt wird. Die Rechtsoppositton werde a«ch in den Ländern btc zur Aufrecht­erhaltung ihre, von der Verordnung ver­letzte« Souveränität gebotenen Schritte tun. I« der Entschlietzung wird weiter die Erwartung ausgesprochen, datz der Reichspräsident sich nicht länger einseitig von den Parteien unterrichten lätzt, die ihn ursprünglich bekämpft und zum Teil ie gröblichster Form geschmäht haben, son­der« auch einmal die Vertreter der natio­nalen Opposition hört, hinter der die Mehrheit seiner ehemaligen Wähle, steht. Die Entschlietzung macht de, Notverord­nung de« Borwurf, datz sie nicht nur zur Abwehr der Gottlosenpropaganda be­stimmt sei, und fordert zum Schluh den Reichspräsidenten auf, bei der Reichs- regierung die Aufhebung der Not- verordnnng durchzusetzen oder sich von seinen gegenwärtigen Beratern zu trenne«.

e

Zu der Notverordnung der Reichs­regierung gegen politische Ausschrei­tungen nehmen eine Reihe Berliner Blät­ter ausführlich Stellung. Die'S. 2t .3. sagt, im Volke werde zumindest der Grund­gedanke der neuen Rotverordnung, den Hetzaposteln einen Riegel vorzuschieben und so die Gelegenheit zu politischem Mord und Totschlag einzudämmen, begrüßt wer­den. Eine andere Frage sei allerdings, ob nicht die einzelnen Bestimmungen so dehnbar gefaßt seien, daß sie in der Hand mancher 'Behörden, wie wir sie heute hät­ten, zu einer Waffe der Schikane werden könnten.

DieDeutsche Tageszeitung" kommt nach einer eingehenden Besprechung der einzelnen Bestimmungen gu dem Schluh, daß man die Nowerordnung als ein zweischneidiges Schwert an­seh e n müsse, das geeignet sei, an Stelle von Beruhigung neue Auspeitschung der Leidenschaften zu erzeugen. 2lus diesem Grunde dürfe man die schweren Bedenken nicht unterdrücken, die jeder haben werde, der nicht nur für Ordnung und Sitte im Staat, sondern auch für Gleichberechtigung der nationalen Sache eintrete.

DerTag" schreibt, so wünschenswett Und notwendig Maßnahmen gegen die Gottlosenprvpaganda auch seien, so habe sich die Reichsregierung doch gleichzeitig im Kampf gegen die ihr unbequemen politi­schen Parteien und Organisationen in die­ser Verordnung Möglic^eiten geschaffen, die die Gefahr höchst einseitiger 2lnwen- dung durch politisch einseitig eingestellte Landesregierungen heraufbeschwötten. Die ^Kreuzzeitung" sieht in der 2kot- verordnung kein Instrument zur Befrie­dung der inneren Verhältnisse. Die Deutsche ZeitLNg^ijt der Auffaf*

sung, daß die Notverordnung, mit der man schlechterdings jede mißliebige politische Aufklärungstätigkeit unterbinden könne, nicht gerade für die innere Sicherheit der derzeitig regierenden Kreise zeuge.

DerVorwärts" sagt, über Mnzel- heiten der Verordnung könne man sehr verschiedener Meinung sein, aber die Ver­antwortung dafür,' daß überhaupt nichts geschehe, könne mit gutem Gewissen keiner übernehmen. Die sozialdemokratische Par­tei müsse darüber wachen, daß die neue Verordnung auf keinen Fall und in keiner Weise gegen die legitimen Bestrebungen der sozialistischen Arbeiterbewegung miß­braucht werde. DieRote Fahne" meint, die Regierung Brüning habe mit der Äktaturverordnung tatsächlich den Be­lagerungszustand für ganz Deutschland erklärt.>'»< . 4». U- t,.

Magdeburg, 29. März. Vor einer Rieienversammlung in der bis aus den letzten Platz besetzten Magdeburger wtadthalle sprach der 1. Bundesführer des Stahlhelms, Franz Seldte. in einer von stürmischem Beifall begleiteten Rede über das vom Stahl­helm eingeleitete Volksbegehren zur Auf­lösung des Preußischen Landtages. Er fühtte u. a. aus:

Nach sorgfältigem Ausbau der nationalen Front haben wir vom Stahlhelm das Volks­begehren zur Auflösung des Preußischen Landtages herausgebracht. Gerade der Stahlhelm mußte das Volksbegehren stellen, weil wir außervatteilich viel besser wirken können, als wenn wir mit anderen Inter­essen verknüpft waren. Jetzt ist der Augen­blick gekommen, das Signal zum Angriff zu geben. Die Aufnahme des politischen j Kampfes der Frontsoldaten gegen den 1 Marxismus, gegen rotes Bonzentum, gegen j £as System, war eine Notwendigkeit.

Der Inhalt der Verordnung

Starke Einschränkungen des Versammlungsrechts und der Pressefreiheit

Anttoster«-

Berb.

Reichsinnen-

Berlin,

kommunistische, Kundgebungen.

28. März.

Wirth hat an die Jnnen- Länder folgendes Ruudtele-

Aufgrund des Art. 48 der Reichsver- fassuna hat der Herr Reichspräsident heute eine Verordnung zur Bekämpfung poli­tischer Ausschreitungen erlassen. Danach können die das christliche Empfinden schwer verletzenden kommunistischen Anti- oftern-Kundgebungen, insbesondern Fahr­ten, verhindett werden. Ich darf Ihre besondere Aufmerksamkeit auf die polt«

den, beschlagnahmt und eingezogen werden.

Plakate und Flugblätter politischen In­haltes sind mindestens 24 Stunden vor der Verbreitung der zuständigen Polizeibe­hörde zur Kennnisnahme vorzulegen. Die öffentliche Ankündigung politischer Ver­sammlungen darf nur die zur Bekannt­gabe der Versammlung erforderlichen sach­lichen Angaben enthalten. Anderenfalls kann sie polizeilich beschlagnahmt und ein­gezogen werden. Das Gleiche gilt für Druckschriften, in denen eine Kundgebung der in § 1 der Verordnung bezeichneten Art enthalten ist. Periodische Druck­schriften können beim Dorliegen dieser Voraussetzung wenn es Tageszeitungen sind, bis auf die Dauer von acht Wochen, in anderen Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verboten werden. Die Ein­legung der Rechsmitt-l hat keine auf­schiebende Wirkung. Die in Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfasiung genannten Grundrechte werden für die Gel­tungsdauer dieser Verordnung in den zu ihrer Durchführung erforderlichen Um­fange außer Kraft gesetzt. Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft, mit Ausnahme der Vorschriften über die vorherige Abmeldung von Ver­sammlungen und die Vorlegung von Pla­katen und Flugblättern. Diese letztge­nannten Vorschriften treten mit Beginn des dritten Tages nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, 28. März. Der Reichspräsi­dent hat unter dem heutigen Datum auf Grund des Artikel 48 eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschrei­tungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden auf dem Gebiete des Versamm­lungsrechtes und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punk­ten erweitert. In § 1 der Verordnung wird bestimmt, daß öffentliche poli­tische Versammlungen sowie alle Ansammlungen und Auszüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde angemeldet werden muffen.

Sie können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verboten werden, vor allem bann, wenn zu besorgens?) ist, daß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Anordnungen der Behörden aufge- forbert ober angereizt wird, der Staat , oder seine leitenden Beamten beschimpft ober böswillig verächtlich gemacht werden, ober eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Statt des Verbotes kann eine Enenehmigung unter Auflagen er­folgen. Die gleichen Vorschriften gelten für politische Umzüge auf Lastwagen. Unterlassung der Anmeldung oder öffent­liche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis mchtunter drei Mo­naten bestraft.

Mit Gefängnis nicht unter sechs Mo­naten wird bestraft, wer eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalttätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht oder ihm androht. Versammlungen und Aus­züge können unter den gleichen Voraus­setzungen, die das Verbot begründen, auf« gelöst werden. Nach § 7 können Ver­einigungen, deren Mitglieder wiederholt gegen die Bestimmungen der Verordnung und andere in der Verordnung genannte Vorschriften verstoßen haben, und in denen solche Handlungen gebilligt oder ge­bildet werden, aufgdöft werden. Straf­bar macht sich, wer eine hiernach aufge­löste Vereinigung irgendwie unterstützt. § 8 bestimmt, daß für politische Vereini­gungen das Tragen einheitlicher Kleidung oder Abzeichen verboten werden können. Nach § 10 können Plakate und Flugblät­ter, deren Inhalt geeignet ist, die öffent­liche Sicherheit und Ordnung zu gHähr-

Minister Dr.

Minister der gtamm gerichtet:

Der Stahlhelm sucht keinen Putsch son­dern er nimmt den Kampf gegen das System mit dem Mittel des Systems selbst auf.

Es kam unerwartet, daß gerade wir, die alten Frontsoldaten, uns dieses parlamentarischen Mittels, nämlich des Volksbegehrens, be­dienten. Man versuchte zuerst, uns mit tö­nender Lächerlichkeit zu begegnen, dann ver­suchte man einen Druck auszuüben, und schließ­lich mußte man doch unserem Antrag nach­geben. Und jetzt fängt sogar Herr Severins an, an unseren Erfolg zu glauben. Der letzt beginnende Kampf mit der Sozialdemokratie ist ein Kampf "um das ganze Volk.

Auf die uns schon einmal zugeschobene Frage eines politischen Kurswechsels einzu­gehen, ist überflüssig.

Wir haben zwölf Jahre lang erklärt, daß der Stahlhelm staatsbejahend ist. . Wir Mattieren nicht über die Staats­form. auch nicht über die christliche Äon» fessionsfcrm.

Auf den Versuch jedoch, das Gesichtsfeld zu verlagern und zwischen dem Stahlhelm und der katholischen Kirche durch eine Art Ab­lenkungsmanöver Unfrieden zu säen, will ich heute noch einmal wie in Kassel, aber da­mit endgültig abschließend, sprechen.

Nicht erst heute, sondern schon zum 10. Reichsfrontioldatentag in München am 9. Juni "1929 hat der Bundesvorstand zur end­gültigen Klarlegung seiner christlichen Auf­fassung eine Entschließung

Stahlhelm und Christentum" gefaßt und veröffentlicht. Sn dieser Ent­schließung heißt es u. a.:

Der Stahlhelm fordert: den staatlichen Schutz der Religion, Erziehung der Jugend im Sinne des Wehrgedankens, Heilighaltung der Ehe und Reinhaltung des deutschen Le­bens von Schmutz und Schund in Presse, Schrifttum und Kunst. Der Stahlhelm for­dert von allen Kameraden lebendige Teil­nahme am religiösen Leben und treue Be­tätigung christlicher Gesinnung im Privat­leben wie im politischen und Berufsleben."

Ist es so schwer von feiten der Kirche, mit denen Zusammengehen zu können, die sich ür ein positives Christentum einsetzen, oder cheirtt es empfehlenswerter, mit jenen zu­ll mmen zu gehen aus politischen, gewerk- chaftlichen oder anderen Gründen, die nut hier Lehre des Marxismus predigen, daß der Simmd nicht von Gott erfüllt, sondern leer sei? Der Frontsoldat, der am Rande des Verderbens dahinging, trug meist den Faust" oder die Bibel bet sich. Er lernte, daß der Glaube Halt gab. Aus ganz ernst­haften Erwägungen heraus bekannte sich der Stahlhelm für ein positives Christentum.

Der Stahlhelm wünscht keinen Kampf mit der Kirche, im Gegenteil, er will «in ZusammenarbeUen mit beiden Kirchen haben. Mit dieser Erklärung schließ« ich bte Debatte über die Kirchenfeindlichkeit des Stahlhelms und weife endgültig eine

Kampfansage zurück.

Der Stahlhelm tritt jetzt an zum Kampf um Preußen. Der Manismus hat mit sei­nem System Preußen und Deutschland an den Rand des Verderbens gebracht. Dieses System hat bas nicht schaffen können, was die Marxisten in ihren ersten Entwürfen nach der Revolution uns versprochen haben: Friede und Glück. Und weil nun langsam die Zeit beginnt, von der man sagt,als nun die Zeit erfüllet war", darum rufen wir auf KVolksbegehren. Bebel hat einmal ge- :Wer Preußen hat, hat Deutschland". Schicksalsgemäß mußte die Entscheidung nach Preußen verlegt werden, in dieses Kernstück des Deutschen Reiches.

Unb fit alle sei es gesagt, datz es jetzt daraus ankommt, den letzten Mann und die letzte Frau, die letzt« Stimme zusam»