RüköMWr
'/u—1 Uhr.
Neue Kautschuk-Paragraphen
Kommt es zur vorzeitigen Einberufung des Reichstages?
Die Notverordnung zur Einschränkung der Grundrechte —
Eine Rede Seldtes
Protest der Opposition
Nr. 7; 66. MtS. Marburg n.Mn
Der Lirelgenprei« beträgt für bca 11 grspLlt. Seilemntatmeter 0.08 SW. sog. klttmSlnzeigen «nd Familienanzetgoi bei Barzahlang 0.07 SM. amtliche und anü- todrttge Anzeigen 0.10 SM. Bei schwierige« Satz sowie bei Platz- »orschrist 6O*/« Aufschlag. — Sammelau,eigen IMF!« Aufschlag. Reklam.-Millim 0 40 SM. Jeder Rabatt gilt el< Barrabatt
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SberlMsche Zettuny
Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen
Rnreiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Sie Vertreter de, Rechtsoppo- fitio« habe«, «ach einer Meldung des „M »«tag", aaf eiaer Tag««« in Nürnberg am Sonntag eine Entschtie- h«ag gefotzt, tu der nach einer überaus scharfen Kritik der Leistnngen de« Kabi. nette Brüning und der Tätigkeit der im Reichstag verbliebenen Parteten die Forderung der Rechtsoppofitio« auf Ein» bernfung des Reichstages angekündigt wird. Die Rechtsoppositton werde a«ch in den Ländern btc zur Aufrechterhaltung ihre, von der Verordnung verletzte« Souveränität gebotenen Schritte tun. I« der Entschlietzung wird weiter die Erwartung ausgesprochen, datz der Reichspräsident sich nicht länger einseitig von den Parteien unterrichten lätzt, die ihn ursprünglich bekämpft und zum Teil ie gröblichster Form geschmäht haben, sonder« auch einmal die Vertreter der nationalen Opposition hört, hinter der die Mehrheit seiner ehemaligen Wähle, steht. Die Entschlietzung macht de, Notverordnung de« Borwurf, datz sie nicht nur zur Abwehr der Gottlosenpropaganda bestimmt sei, und fordert zum Schluh den Reichspräsidenten auf, bei der Reichs- regierung die Aufhebung der Not- verordnnng durchzusetzen oder sich von seinen gegenwärtigen Beratern zu trenne«.
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Zu der Notverordnung der Reichsregierung gegen politische Ausschreitungen nehmen eine Reihe Berliner Blätter ausführlich Stellung. Die „'S. 2t .3.“ sagt, im Volke werde zumindest der Grundgedanke der neuen Rotverordnung, den Hetzaposteln einen Riegel vorzuschieben und so die Gelegenheit zu politischem Mord und Totschlag einzudämmen, begrüßt werden. Eine andere Frage sei allerdings, ob nicht die einzelnen Bestimmungen so dehnbar gefaßt seien, daß sie in der Hand mancher 'Behörden, wie wir sie heute hätten, zu einer Waffe der Schikane werden könnten.
Die „Deutsche Tageszeitung" kommt nach einer eingehenden Besprechung der einzelnen Bestimmungen gu dem Schluh, daß man die Nowerordnung als ein zweischneidiges Schwert anseh e n müsse, das geeignet sei, an Stelle von Beruhigung neue Auspeitschung der Leidenschaften zu erzeugen. 2lus diesem Grunde dürfe man die schweren Bedenken nicht unterdrücken, die jeder haben werde, der nicht nur für Ordnung und Sitte im Staat, sondern auch für Gleichberechtigung der nationalen Sache eintrete.
Der „Tag" schreibt, so wünschenswett Und notwendig Maßnahmen gegen die Gottlosenprvpaganda auch seien, so habe sich die Reichsregierung doch gleichzeitig im Kampf gegen die ihr unbequemen politischen Parteien und Organisationen in dieser Verordnung Möglic^eiten geschaffen, die die Gefahr höchst einseitiger 2lnwen- dung durch politisch einseitig eingestellte Landesregierungen heraufbeschwötten. Die ^Kreuzzeitung" sieht in der 2kot- verordnung kein Instrument zur Befriedung der inneren Verhältnisse. Die „Deutsche ZeitLNg^ijt der Auffaf*
sung, daß die Notverordnung, mit der man schlechterdings jede mißliebige politische Aufklärungstätigkeit unterbinden könne, nicht gerade für die innere Sicherheit der derzeitig regierenden Kreise zeuge.
Der „Vorwärts" sagt, über Mnzel- heiten der Verordnung könne man sehr verschiedener Meinung sein, aber die Verantwortung dafür,' daß überhaupt nichts geschehe, könne mit gutem Gewissen keiner übernehmen. Die sozialdemokratische Partei müsse darüber wachen, daß die neue Verordnung auf keinen Fall und in keiner Weise gegen die legitimen Bestrebungen der sozialistischen Arbeiterbewegung mißbraucht werde. Die „Rote Fahne" meint, die Regierung Brüning habe mit der Äktaturverordnung tatsächlich den Belagerungszustand für ganz Deutschland erklärt. ■>'»< ■ . 4». U- t, —.
Magdeburg, 29. März. Vor einer Rieienversammlung in der bis aus den letzten Platz besetzten Magdeburger wtadthalle sprach der 1. Bundesführer des Stahlhelms, Franz Seldte. in einer von stürmischem Beifall begleiteten Rede über das vom Stahlhelm eingeleitete Volksbegehren zur Auflösung des Preußischen Landtages. Er fühtte u. a. aus:
Nach sorgfältigem Ausbau der nationalen Front haben wir vom Stahlhelm das Volksbegehren zur Auflösung des Preußischen Landtages herausgebracht. Gerade der Stahlhelm mußte das Volksbegehren stellen, weil wir außervatteilich viel besser wirken können, als wenn wir mit anderen Interessen verknüpft waren. Jetzt ist der Augenblick gekommen, das Signal zum Angriff zu geben. Die Aufnahme des politischen j Kampfes der Frontsoldaten gegen den 1 Marxismus, gegen rotes Bonzentum, gegen j £as System, war eine Notwendigkeit.
Der Inhalt der Verordnung
Starke Einschränkungen des Versammlungsrechts und der Pressefreiheit
Anttoster«-
Berb.
Reichsinnen-
Berlin,
kommunistische, Kundgebungen.
28. März.
Wirth hat an die Jnnen- Länder folgendes Ruudtele-
„Aufgrund des Art. 48 der Reichsver- fassuna hat der Herr Reichspräsident heute eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen. Danach können die das christliche Empfinden schwer verletzenden kommunistischen Anti- oftern-Kundgebungen, insbesondern Fahrten, verhindett werden. Ich darf Ihre besondere Aufmerksamkeit auf die polt«
den, beschlagnahmt und eingezogen werden.
Plakate und Flugblätter politischen Inhaltes sind mindestens 24 Stunden vor der Verbreitung der zuständigen Polizeibehörde zur Kennnisnahme vorzulegen. Die öffentliche Ankündigung politischer Versammlungen darf nur die zur Bekanntgabe der Versammlung erforderlichen sachlichen Angaben enthalten. Anderenfalls kann sie polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Gleiche gilt für Druckschriften, in denen eine Kundgebung der in § 1 der Verordnung bezeichneten Art enthalten ist. Periodische Druckschriften können beim Dorliegen dieser Voraussetzung wenn es Tageszeitungen sind, bis auf die Dauer von acht Wochen, in anderen Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verboten werden. Die Einlegung der Rechsmitt-l hat keine aufschiebende Wirkung. Die in Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfasiung genannten Grundrechte werden für die Geltungsdauer dieser Verordnung in den zu ihrer Durchführung erforderlichen Umfange außer Kraft gesetzt. Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft, mit Ausnahme der Vorschriften über die vorherige Abmeldung von Versammlungen und die Vorlegung von Plakaten und Flugblättern. Diese letztgenannten Vorschriften treten mit Beginn des dritten Tages nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, 28. März. Der Reichspräsident hat unter dem heutigen Datum auf Grund des Artikel 48 eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden auf dem Gebiete des Versammlungsrechtes und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punkten erweitert. In § 1 der Verordnung wird bestimmt, daß öffentliche politische Versammlungen sowie alle Ansammlungen und Auszüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde angemeldet werden muffen.
Sie können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verboten werden, vor allem bann, wenn zu besorgens?) ist, daß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Anordnungen der Behörden aufge- forbert ober angereizt wird, der Staat , oder seine leitenden Beamten beschimpft ober böswillig verächtlich gemacht werden, ober eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Statt des Verbotes kann eine Enenehmigung unter Auflagen erfolgen. Die gleichen Vorschriften gelten für politische Umzüge auf Lastwagen. Unterlassung der Anmeldung oder öffentliche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis mchtunter drei Monaten bestraft.
Mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten wird bestraft, wer eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalttätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht oder ihm androht. Versammlungen und Auszüge können unter den gleichen Voraussetzungen, die das Verbot begründen, auf« gelöst werden. Nach § 7 können Vereinigungen, deren Mitglieder wiederholt gegen die Bestimmungen der Verordnung und andere in der Verordnung genannte Vorschriften verstoßen haben, und in denen solche Handlungen gebilligt oder gebildet werden, aufgdöft werden. Strafbar macht sich, wer eine hiernach aufgelöste Vereinigung irgendwie unterstützt. § 8 bestimmt, daß für politische Vereinigungen das Tragen einheitlicher Kleidung oder Abzeichen verboten werden können. Nach § 10 können Plakate und Flugblätter, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gHähr-
Minister Dr.
Minister der gtamm gerichtet:
Der Stahlhelm sucht keinen Putsch sondern er nimmt den Kampf gegen das System mit dem Mittel des Systems selbst auf.
Es kam unerwartet, daß gerade wir, die alten Frontsoldaten, uns dieses parlamentarischen Mittels, nämlich des Volksbegehrens, bedienten. Man versuchte zuerst, uns mit tönender Lächerlichkeit zu begegnen, dann versuchte man einen Druck auszuüben, und schließlich mußte man doch unserem Antrag nachgeben. Und jetzt fängt sogar Herr Severins an, an unseren Erfolg zu glauben. Der letzt beginnende Kampf mit der Sozialdemokratie ist ein Kampf "um das ganze Volk.
Auf die uns schon einmal zugeschobene Frage eines politischen Kurswechsels einzugehen, ist überflüssig.
Wir haben zwölf Jahre lang erklärt, daß der Stahlhelm staatsbejahend ist. . Wir Mattieren nicht über die Staatsform. auch nicht über die christliche Äon» fessionsfcrm.
Auf den Versuch jedoch, das Gesichtsfeld zu verlagern und zwischen dem Stahlhelm und der katholischen Kirche durch eine Art Ablenkungsmanöver Unfrieden zu säen, will ich heute noch einmal wie in Kassel, aber damit endgültig abschließend, sprechen.
Nicht erst heute, sondern schon zum 10. Reichsfrontioldatentag in München am 9. Juni "1929 hat der Bundesvorstand zur endgültigen Klarlegung seiner christlichen Auffassung eine Entschließung
„Stahlhelm und Christentum" gefaßt und veröffentlicht. Sn dieser Entschließung heißt es u. a.:
„Der Stahlhelm fordert: den staatlichen Schutz der Religion, Erziehung der Jugend im Sinne des Wehrgedankens, Heilighaltung der Ehe und Reinhaltung des deutschen Lebens von Schmutz und Schund in Presse, Schrifttum und Kunst. Der Stahlhelm fordert von allen Kameraden lebendige Teilnahme am religiösen Leben und treue Betätigung christlicher Gesinnung im Privatleben wie im politischen und Berufsleben."
Ist es so schwer von feiten der Kirche, mit denen Zusammengehen zu können, die sich ür ein positives Christentum einsetzen, oder cheirtt es empfehlenswerter, mit jenen zull mmen zu gehen aus politischen, gewerk- chaftlichen oder anderen Gründen, die nut hier Lehre des Marxismus predigen, daß der Simmd nicht von Gott erfüllt, sondern leer sei? Der Frontsoldat, der am Rande des Verderbens dahinging, trug meist den „Faust" oder die Bibel bet sich. Er lernte, daß der Glaube Halt gab. Aus ganz ernsthaften Erwägungen heraus bekannte sich der Stahlhelm für ein positives Christentum.
Der Stahlhelm wünscht keinen Kampf mit der Kirche, im Gegenteil, er will «in ZusammenarbeUen mit beiden Kirchen haben. Mit dieser Erklärung schließ« ich bte Debatte über die Kirchenfeindlichkeit des Stahlhelms und weife endgültig eine
Kampfansage zurück.
Der Stahlhelm tritt jetzt an zum Kampf um Preußen. Der Manismus hat mit seinem System Preußen und Deutschland an den Rand des Verderbens gebracht. Dieses System hat bas nicht schaffen können, was die Marxisten in ihren ersten Entwürfen nach der Revolution uns versprochen haben: Friede und Glück. Und weil nun langsam die Zeit beginnt, von der man sagt, „als nun die Zeit erfüllet war", darum rufen wir auf KVolksbegehren. Bebel hat einmal ge- : „Wer Preußen hat, hat Deutschland". Schicksalsgemäß mußte die Entscheidung nach Preußen verlegt werden, in dieses Kernstück des Deutschen Reiches.
Unb fit alle sei es gesagt, datz es jetzt daraus ankommt, den letzten Mann und die letzte Frau, die letzt« Stimme zusam»