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Anzeiger für sdas frühere kurhessischej Oberhessen
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Anzeiger Der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Das Volksbegehren zugelassen
Eintragungsfrist vom 8. bis 21. April 1931 - Der Kampf um Preußen beginnt
„Landtagsauflösung" Um den Wehretat
Auf dem vom Stahlhelmbund der Frontsoldaten gestellten Antrag ans Einleitung eines Volksbegehrens zur Auflösung des Preutzische« Landtag» hat der preußische Minister des Innern, Severing, dem ersten Bundessührer des Stahlhelms, Franz S e l d t e, unter dem 4. März mitgeteilt, daß er die Auslegung von Eintragslisten für ein Volksbegehren ..Landtagsauslösung" bei den Gemeindebehörden zvgelassen habe. Die Bekanntmachung der Zulassung wird am 10. März im Deutschen Reichsanzeiger und im Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Landeswahlleiter ist der Präfident des Preußischen Statistischen Landesamtes, Geheimer Oberregierungsrat Dr. Saenger, sein Stellvertreter der Vizepräsident dieses Amtes, Dr. Höpker.
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Wie der Amtl. Preuß. Pressedienst mitteilt, bestimmt die Bekanntmachung der Zulassung des Volksbegehrens „Landtagsauflösung" u. a.: Die Auslegung der Eintragslisten für ein Volsbegehren „Landtagsauflösung" bei den Gemeindebehörden wird zugelässen. Vertrauensmann der Antragsteller ist der Fabrikbesitzer Franz S e l d t e, Magdeburg, sein Stellvertreter der Oberstleutnant a. D. D ü st e r b e r g.
Zur Form der Durchführung wird ausgeführt: Alle beteiligten Behörden haben die Vorbereitungen für die Durchführung des Eintragungsverfahrens sofort in die Wege zu leiten. Die für die Eintragun- §en notwendigen Eintragslisten werden en Gemeindebehörden von den Vrr- trauenspersonen oder ihren Beauftragten zugesandt werden. Die Gemeindebehörden dürfen die Annahme der Etntragungs- listen nicht verweigern. Der Empfang ist unverzüglich zu bestätigen.
Die Auslegung der Listeu hat iu der Eintragungsfrrst, die vom 8. April bis 21. April läuft, zu erfolgen.
Werden die Eintragungslisten erst nach Beginn dieser Frist oder so kurz vorher bei der Gemeindebehörde eingereicht, daß eine rechtzeitige Auslegung nicht mehr durchführbar ist, so verkürzt sich die Eintragungsfrist entsprechend. Alle Eintragungsberechtigten der Gemeinden müssen die Möglicheit haben, innerhalb der festgesetzten Frist sich in die Liften einzutragen. Im Falle des Bedürfnisses können auch für Kranken- und Pflegeanstalten besonder Einrichtungen getroffen werden.
Die Gemeindebehörden haben durch Anschlag oder sonst in ortsüblicher Weise bekannt zu geben, wo, an welchen Tagen und zu welchen Tagesstunden die Unterschriften, in die Listen eingetragen werden können. Es ist unzulässig und kann die Ungültigkeit der Eintragungen bewirken, wenn sie außerhalb der bekannt gegebenen Eintragungszeiten oder -räume vorgenommen werden.
Die Eintragungsräume müssen während der Eintragungsstunden ständig mit einem Beamten der Gemeinde besetzt sein. Erfolgen Eintragungen in Abwesenheit der Amtspersonen, die mit der Durchführung des Eintragungsgeschäftes betraut sind, so sind sie ungültig. Der Eintragungsschein darf nur von der Gemeindebehörde des Wohnortes und nur nach Prüfung der Eintragungsberechtigung ausgestellt werden,
und zwar in der Zeit vom 11 März bis 7. April 1931. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ausstellung unzulässig. Die Eintragungen sind bei Vermeidung der Ungültigkeit eigenhändig vorzunehmen. Eine in der Eintragungsliste einmal abgegebene Unterschrift kann nicht zurückgenommen werden. Nach Ablauf der Eintragungsfrist haben die Gemeindebehörden die Eintragungslisten unverzüglich abzuschließen und sie den Vertrauenspersonen oder ihren Beauftragten auszuhändigen.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion nahm am Donnerstagabend in längerer Aussprache zu dem bisherigen Verlauf der mit der Regierung geführten Verhandlungen Stellung. Beschlüsse wurden nicht gefaßt, da die Besprechungen mit der Regierung noch nicht abgeschlossen sind.
Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartes nahm am Donnerstag abend die Berichte ihre, Vertreter aus den
mehr als genügen, um jede Nachfrage zu befriedigen.
Osthilfe und Zollvorlage im Reichsrat.
Am Donnerstag früh begann in den Reichsratsausschüssen die Beratung der Osthilsegesetze, für die zwei Lage in Aussicht genommen sind, unter zahlreicher Beteiligung der Vertreter der Länder und der Reichsregierung. Am Samstag stehen die Entwürfe im Reichsratsplenum Mr Beratung. Die erste Sitzung der Reichsratsausschüsse Mi Beratung der Zollvorlage der Reichsregierung ist für Dienstag nachmittag angesetzt worden. Auch für diese Ausschußarbeiten sind zwei Tage in Aussicht genommen, so daß die Zollvorlage am nächsten Donnerstag abend vom Reichsratsplenum verabschiedet werden und dann sofort dem Reichstag Mgehen könnte.
Rückreise Dr. Curtius.
Wien. 5. März. Der deutsche Außenminister Dr. Curtius und Staatssekretär Dr. P ü n d e r haben um 18-20 Uhr mit den übrigen Herren der deutschen Delegation die Rückreise nach Berlin an- getreien.
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Am 8. März 1921 wurden als „Sanktionsmahnabme" die Städte Duisburg und Düsseldorf von französischen und belgischen Truppen besetzt. Erst am 25. August 1925 erlangten die beiden Städte ihre Freiheit zurück.
Erhöhung des Roggenzolles
Im Rrichsanzeiger vom 5. Mär; 1931 ist ein« Verordnung des Rcichssinanzministers und des Reichsernährungsministers veröffentlicht, nach der der Roggenzoll mit Wirkung vom 6. März 1931 von 15 auf 20 Mark für den Doppelzentner erhöht wird-
Anlaß zu dieser Heraufsetzung des Zolles gab der Umstand, daß in allerletzter Zeit größere P, ttien A sla .dsroggen nach Deutschland eingesührt worden sind. Diese E.nfuhr war möglich, weil einerseits für-den in der Qualität ■ besseren Auslandsroggen im 5n= lande erheblich höhere Preise angelegt wurden als für den einbeimischen Roggen (nämlich 220 Mark für die Tonne), und weil andererseits die Preisstellung des Abgebers sich weit unter den bisherigen Auslandsangeboten bewegte (etwa 60 Mark für die Tonne, d. h. 3 Mark für den Zentner). Da die Gefahr bestand, daß auf dieser Basis weitere große Mengen Auslandsroggen nach Deutschland hineingebracht wurden und damit der Absatz des überreichlich am Markte besindlichen Inlandsroggens erheblich erschwert wurde, mußte der Zoll erhöht wer- werden. Einen preissteigernden Einfluß auf den Inlandsroggen kann der Zoll von 20 Mark nicht haben, da die Inlandsvorräte
Reichstagsausschüssen entgegen. E- herrscht Einigkeit darüber, die dem Steuerausschuß vorliegenden sozialdemokratischen und kommunistischen Anträge abzulehnen.
Die Zentrumsfraktion für den Panzers kreuzer B.
Die Zentrumsfraktion des Reichstages beschloß, nach kurzer Aussprache, für de« Wehretat in seiner jetzigen Form, also einschließlich der ersten Baurate für den Pa«, zerkreuzer B zu stimmen.
Der Schwerpunkt der gestrigen Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und dem Reichskabinett lag in einer Besprechung der Steuer sach- v e r st ä n d i g e n. Es handelte sich dabei um die Frage, ob es möglich ist, in Form von Steuerzuschlägen aus die höheren Einkommen und Perm ögen eine Verständigung über eine Art Wehrbeitrag zu finden, durch den das Panzerschiff B finanziert werden könnte. In sozialdemokratischen Kreisen verlautet, daß beim Zentrum eine gewisse Geneigtheit für diese Gedanken- aänoe bestehe. Dagegen finden sie in der Fraktion der Deutschen Bolksoartei scharfe Ablehnung, die auch in der Fraktionssitzung gestern abend zum Ausdruck; Kain. 'Nach Informationen von sehr gut unterrichteter Seite find die Aussichten für eine Verständigung auf dieser Basis recht gering. Der Kanzler selbst dürfte Wert darauf legen, unter allen Umständen ein langes Feilschen um Zugeständnisse zu vermeiden. Es ist wahrscheinlich, daß er den Sozialdemokraten schon heute in diesem Sinne seinen Standpunkt bekannt gibt. Gestern abend hielten übrigens das Zentrum und die, Sozialdemokraten auch noch Fraktions- fitzunqen ab, um sich mit den aktuellen Problemen zu beschäftigen.
Nachdem sich bei diesen Besprechungen die Sozialdemokraten grundsätzlich dafür erklärt haben, daß sie dos Panzerschiff B nicht ablehnen, beschäftigen fick die maßgebenden Stellen jetzt mit der Frage, auf welche Welle die erste Panzerkreuzer-Rate innerhalb des Etats zufammenoefpart werden könnte. Parlamentarische Kreise planen, die 70 Millionen des Wehretats, die der unbedingten Kontrolle des Reichsfinanzministers unterliegen, um einige Millionen zu kürzen. Diesem Plane sieben natürlich diejenigen Parteien, z. B. die Volksnartei, die die Auffassung vertreten, daß am Webretat nicht gerüttelt werden könne, noch gegenüber. Es heißt jedoch, daß dies der gangbarste Weg fei, auf dem man sich einigen könne, besonders auch deswegen, weil der Erfolg, den die SPD. damit erringt, ia nicht die anderen Parteien in Mitleidenschaft zieht. Der Verlauf der Webrdekatte im Haus- >'alt?a'issck'iß wird in allerrmckster Zeit hier die endgültige Klärung bringen.
Das thüringische Kabinett gegen die Gefrierfleisch-Einfuhr.
Weimar, 5. März. Dos thüringische Kabinett hielt heute eine Sitzung ab, in der in der Hauptsache Personalangelegenheiten erledigt wurden. Der Reichsratsbevollmächtigte soll nach einem Beschluß des Kabinetts angewiesen werden, im Reichsrat gegen das vom Reichstag beschlossene Gesetz übet die Einfuhr von