Nr. 1
Ofrttrmet 3rtten* Mardma e. L. Frrttag, btn r. Jans« 1931
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Moderner Aberglauben
Bubenkopf und Liebestrank - Steinfuß gegen Rheumatismus - Die Schicksalsflasche des Seemanns
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Ar. Beider der 3199
Der kürzlich zu Ende geführte Prozeh des Berliner „Propheten" Weihenberg war in mancher Beziehung recht auf. fchluhreich. Wir modernen Menschen nennen uns aufgeklärt. Deshalb erscheint es unverständlich, dah Zeitgenossen einem derartigen Scharlatan Bertrauen schenken. Das Gleiche ist ja leider auch bei so vielen Wunderdoktoren" der Fall, die mit allen möglichen Mittelchen arbeiten und bei denen sogar gebildete, sogenannte „auf» geklärte" Menschen Zuflucht suchen. Selbst der gröhte Unsinn auf diesem Gebiete, das „siderische Pendel", das die Art der Krankheit und des dagegen anzuwendenden Mittels mit unfehlbarer Sicherheit
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Wir müssen also mit Beschämung fest- ftellen, dah der mittelalterliche Aberglaube unserer Vorväter uns noch längst nicht ganz aus seinen Klauen gelassen hat. Und wenn wir ganz ehrlich sein wollen, so müssen wir zugeben, dah fast keiner unter uns in dieser Beziehung ganz ohne Schuld ist. Die Zahl dreizehn erscheint uns. selbst wenn wir uns dagegen weh-, ten, noch unangenehm: wenn uns Katzen über den Weg schleichen, sind wir alles andere als erfreut; wir heben in unserem Geldbeutel einen „Elückspfennig" aus, oie^en in bet Silvesternacht Bletfiguren, neigen nicht mit dem linken Vein aus dem Bett, und zwischen Weihnachten und Neujahr können wir kaum eine Hausfrau xum Waschen veranlassen. Das sind Dinge, übet die wir uns keinerlei Gedanken machen, weil sie uns selbstverständlich erscheinen. Die Unsinnigkeit eines solchen Aberglaubens kommt uns vielleicht erst zum Bewuhtsein, wenn wir hören, dah kürzlich ein französisches Gericht einem Geschäftsmann Schadenersatz zusprach, weil dessen Hauswart wegen Reparaturen eine Leiter vor seine Tür stellen muhte, worauf kein Kunde mehr in den Laden eintreten wollte. Damit erkannte das Gericht förmlich den Aberglauben an, der da behaup-
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tet, unter einer Leiter hindurch zu gehen bringe Unheil.
Ein Londoner Museum hat es kürzlich sich zur Aufgabe gemacht, die Oeffentlich- ieit durch eine Ausstellung mit dem Aberglauben in engster Verbindung stehender Gegenstände auf dessen Unstnnllchkeit hin- zuweijen. -Dieses Unterfangen hat sich als ^recht aufschlußreich herausgestellt, denn die Besucher erfuhren zu ihrem Erstaunen, daß die Menschheit doch noch dümmer ist, - als sie glaubten, und dah sie selbst manchmal gänzlich unbewuht noch einem alten Aberglauben frönten.
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Welche Frau würde z. V. auf de» Gedanken kommen, dah jenes kleine, aus Elfenbein oder Knochen bestehende An- chängsel, manchmal in Form einer Eichel, welches die Troddel ihres Schirmes schmückt und keine sichtliche Bestimmung hat, nichts anderes ist als eine stumme Bitte an den schon seit vielen Jahrhunderten abgesetzten germanischen Donnergott Donar? Sie sind nichts anderes als die Nachfolger jener Eicheln, die unsere Vorväter um den Hals trugen, um vor dem Blitz geschützt zu sein, weil ja die Eiche der dem Donar heilige Baum war. Als im achtzehnten Jahrundert in England die ersten Regenschirme auftauchten, fürchtete man, sie könnten den Blitz auf ihre Träger herablenken. Deshalb versah man zur Beruhigung ängstlicher Gemüter mit einer elfenbeineren Eichel, aus der sich im Laufe der Jahrhunderte Anhängsel in allen möglichen Formen entwickelten.
Wieviel Mütter gibt es, die ihren kleinen Kindern noch eine Kette um den Hals hängen? Wenn man sie fragt, warum sie das tun, fo antworten sie: „Die Zähne kommen unter weniger Schmerzen durch!" Das ist natürlich Unsinn, aber man macht die alte Sitte eben mit, weil sie durch Jahrtausende geheiligt ist. Die Aberglaubensausstellung in London wies in dieser Beziehung höchst lehrreiche Stücke auf: Ketten von Menschenzähnen, Kalbszähnen und Schneckenschalen. Der einzige Erfolg dieser „Mittel" kann nur eine Infektion sein.
Ein anderer Gegenstand dieser Art ist die Hexenkette, die noch heute in vielen ländlichen Bezirken Englands über den Betten hängt und den Besitzer vor dem Verhextwerden schützen soll. Sie besteht aus Steinen mit einem von der Natur — niemals von Menschenhand — geschaffenen Loch, die auf einem Lederriemen aufgereiht sind. Dem Aberglauben zufolge müssen Hexen und Hexenmeister erst durch dieses Loch kriechen, wenn sie dem dergestalt Beschützten etwas anhaben wollen. Den gleichen Dienst versehen große durchlöcherte Steine, die über dem Bett aufgehängt werben. Das vierbeinige Rindvieh glaubn manche Iren heute noch dadurch vor der Behexung schützen zu können, daß sie ihm einen derartigen Stein auf ein
Horn stecken, was nie zur Erheiterung des dergestalt belasteten Tieres beträgt.
Ins gleiche Gebiet fallen die mit Wollfäden in allen möglichen Farben gefüllten Glaskugeln, die heute noch viele englische Bauern übet ihre Tür hängen. Diesem Aberglauben zufolge können Hexen und sonstige unliebsame böse Geister das Haus nicht eher betreten, bevor sie alle Fäden fein säuberlich herausgezogen und sortiert haben, weshalb der betreffende Hausbesitzer dafür Sorge trägt, daß diese Arbeit die ganze Nacht in Anspruch nimmt.
Eine große Rolle im Aberglauben spielt natürlich die Liebe. Er beginnt beim Blumenorakel: „Er liebt mich, er Hebt mich nicht", und er endet bei den Siebes» tränken, die manche kurzhaarige junge Dame von heute dem Ersehnten noch ebenso in die Tasse ober in das Glas zu schütten tradjtet wie ihre llrahnin vor tausend Jahren. Dazwischen liegen Dinge wie die beiden Nadeln, die kreuzweise von der verliebten jungen Dame durch einen Apfel gesteckt werden, damit die Liebe nicht wieder in die Brüche geht, oder der auseinander gebrochene Magnet, von dem Mädchen und Jüngling je die Hälfte in die Tasche stecken, damit ste immer wieder zu einander gezogen werden.
Reichlich abergläubisch sind die Seeleute und ihre Angehörigen. Wenn ein Matrose heiratet, so schenkt er einer Frau vielleicht eine wurstförmige Glasröhre, auf der irgend eine gefühlvolle Widmung steht. Die verständnisvolle Gattin füllt die Röhre mit Sand und benutzt sie zum Ausrollen ihres ersten Kuchenteiges. Dann bindet sie ein schönes Bändchen
darum und hängt sie in der guten Stube auf. So lange die Röhre unversehrt bleibt, stößt angeblich dem auf fernen Meeren fahrenden Gatten kein Unglück zu Den gleichen Zweck erfüllen die von Landratten oft bestaunten Wein- oder Schnapsflaschen, die ein aus Streichhölzern oder ähnlichem zerbrechlichen Material berge» ftetltes Segelschiff enthalten. Wird die Flasche daheim in der Familie des betreffenden Seemannes zertrümmert, so stößt ihm dem Aberglauben zufolge ein Unheil »u.
Unzählig fast sind die Gegenstände, tn die angeblich ein liebel „hineinziehen" soll, wenn man sie auf die betreffende Körperstelle legt oder wenigstens bei sich trägt. Eine besondere Rolle spielen hier die „Mittel" gegen Rheumatismus und Gicht. Am beliebtesten sind Steine, die ihrer natürlichen Form einem Bein ober einem Fuß gleichen. Sie werden gefaßt und an einer Kette oder nur in der Tasche getragen. Denselben Zweck erfüllt angeblich ein Stück aus einem Schafsschädel, das auf die schmerzhafte Stelle gebunden werden muß. Auch eine Kartoffel, die der Rheumatismuskranke stets in der Tasche hat, leistet gute Dienste, ebenso eine Roßkastanie.
Das Vorgenannte ist nur ein verschwindend kleiner Ausschnitt aus diesem Museum des Aberglaubens. Letzteres wird sicher in manchen Fällen seinen Zweck erfüllt und Abergläubische aus die Unsin- niakeit ihrer Anschauungen hingewiesen haben. Ebenso sicher dürfte es sein, daß viele die Ausstellung besuchen, um zu er» fahren, „wie es gemacht wird".
Champion im Damen-Jagdspringen 1930
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Frl. Vierling gewann das diesjährige Damenchamvionat im Jagdspringen mit 23 Siegen.
Ein Institut für Eehirnforfchung
Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschast hat in Berlin-Buch soeben ihr neuestes, modernstes und wahrscheinlich auch umfangreichstes Instttut eröffnet: das „Institut für Hirnforschung", dessen Leiter. Professor Vogt, auf dem Gebiete der Hirnfvrfchung einen ausgezeichneten Namen hat. Was will dieses neue Haus der Wissenschaft? Phan- tasttsch sind die Fortschritte und Erfolge der modernen Hirnforschungsarbeit, — und doch steht die Wissenschaft hier erst im Anfang. Es ist zwar heute schon möglich, in diesem Institut durch einen ungeheuer komplizierten und mikroskopisch feinen Schneideapparat das menschliche Hirn in 35 000 einzelne Teile zu zerlegen. Professor Pogt selbst hat entdeckt, welch außer- ordentliche Mannigfaltigkeit das menschliche Hirn aufweist: die menschliche Großhirnrinde zerfällt in 200 Felder, von denen jedes etwa zehn Schichten besitzt. — jede ist entdeckt, durchforscht. Man hat erkannt. wie aüherordenllich kompliziert und verästelt jene Funktionen des Gehirns sind, die die menschliche Intelligenz erzeugen. Eine einheitliche Begabung stammt ja aus verschiedensten Teilen des Hirns. ..
Aber diese Feststellungen sind nicht mehr als die Doraussetzung der modernen Hirn- forschung. In dem neuen Institut wird man sie mtt außerordentlicher Gründ
llchkett durchführen. Mehr als 6000 Mark Kosten fordert allein die wissenschaftliche Untersuchung eines einzigen Hirns! Das Instttut wird unter anderem auch eine Klinik mit 40 Betten enthalten. Hier werden jene kranken oder gesunden Menschen untersucht, die schon bei Lebzeiten ihr Hirn an das Instttut verkauft haben. Dasselbe Hirn wird zuerst in lebendem Körper untersucht und nach dem Tode des Betreffenden präpariert.
Was für Zwecke verfolgen nun diese Untersuchungen? Zunächst find die Ziele rein wissenschaftlicher Art. Ebenso, wie es interessiert, daß wir heute schon eine anatomische Hirnkarte besitzen, die alle Ber- Üstelungen, den örtlichen Sitz aller Funktionen des Hirns genau anzeigt, ist es für die Wissenschaft — um der Wissenschaft selbst willen von Bedeutung, die physiologischen Doraussetzungen der menschlichen Psyche sowett festzustellen, dah wir uns auch von dem geisttgen und seelischen Zu- Srnd eines Menschen in bezug auf seine rsachen und Wirkungen ein genaues Bild machen können. Professor Bogt selbst glaubt aber darüber hinaus, daß durch eine konsequente Hirnfo.-schung für die Zukunft ein Weg gefunden werden könnte, um die Menschheit nach Intellekt und Charakter höherzuzüchten.
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Unliebsame Gäste.
Eine alte Streitfrage ist die, wie weit der Gastwirt infolge des von ihm berrie- benen öffentlichen Gewerbes verpflichtet ist, auch an ihm nicht genehme Gäste Speisen und Getränke zu verabfolgen. Im allgemeinen wird bei Standpunkt oertreten, daß der Gastwirt einem East nur bann die Verabfolgung von Speisen und Getränken verweigern und ihm den Zutritt zu seinem Lokal verbieten könne, wenn der East durch ein Verhalten Anlaß zu Beanstandungen gibt. Diese Auffassung entspricht nicht den berechtigten Wünschen, die sowohl von den Gästen wie auch von dem East zum Ausdruck gebracht werden, insbesondere wird vielfach in unserer politisch so bewegten Zeit gefordert, daß der Gastwirt, bei dem in bet Mehrzahl Gäste einer bestimmten Richtung verkehren, von vornherein Anders- bentenben den Zutritt verwehrt, um Reibereien und Streitigkeiten auszuschal- ten. Ein solches Recht steht dem Gastwirt ohne weiteres zu, denn nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Reichsgerichts (2. Str.-Sen. II. 1091/29) bleibt dem Inhaber einer dem allgemeinen Verkehr geöffneten Gaststätte unbenommen, den Kreis der in ihr verkehrenden Gäste zu bestimmen. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts kann der Gastwirt nicht nur einzelnen bestimmten Personen, sondern auch gewissen Kreisen der Bevölkerung den Besuch seiner Gaststätte verweigern. Die dem Gastwirte erteilte Konzession begründet nicht etwa die Verpflichtung schlechthin, jeden Gast • zuzulassen, und enthält keine Beschränkung seines freien Rechts, ihm nicht genehme Gäste zurückzuweijen.
Dao Reichsgericht über die Blenbwittatg im Krastfahr-Berkehr
In einer besonders für den nächtlichen Kraftfahrverkehr bedeutsamen Entscheidung hat sich das Reichsgericht als letzte Instanz mit der Frage der Vlendwirkung entgegenkommender Fahrzeuge beschäftigt. In einem Urteil sagt das Reichsgericht u. a.: Ist die Sicht auf der Straße neben der großen Dunkelheit durch die Blend- wirkung der zahlreichen entgegenkommenden Kraftfahrzeuge so erschwert, daß der Beklagte vor seinem Kraftwagen befindliche Personen nicht erkennen könne, so sei ohne Ueberspannung der Sorgfaltspflicht vom Autofahrer zu verlangen, daß er in Voraussicht der starken Blendwirkung eines Motorrades schon bei dessen erster Wahrnehmung seine Fahrgeschwindigkeit bis auf die Möglichkeit eines sofortigen Haltens herabmindern. Gegenüber der schweren Gefährdung, die durch ein Fahren auf einer infolge der Blendung nicht zu übersehender Bahn dem Verkehr drohe, müsse das Bestreben des Fahrers, vorwärts zu kommen, zurücktreten. Er dürfe nicht mit 15 Kilometer Geschwindigkeit weiter fahren, da er sich sagen müsse, daß er wegen der von dem Motorrad ausgehenden, mit zunehmender Annäherung wachsender Blendwirkung Personen und Gegenstände in seiner Fahrbahn schließlich nicht mehr erkennen würde. Die Entscheidung bezieht sich auf den § 17 Abs. 2 des Kraftfahr-Verkehrs- gesetzes.
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