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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg
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Die .Oberhefllsche Zeitung' e> schein! sechsmal wöchentlich. Be
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öberlMsche Zeitung
Entscheidung
Hindenburg hat unterzeichnet
bis Sonnabend
Verfaffungsändernde Bestimmungen sind vermieden
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Die wesentlichen Aenderungen
Gestaffelte Vürgersteuer
Keine Krankenscheingebühr für Erwerbslose
rif- und Einzelanstellungsverträge
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Gerüchte um Tardieu
Regierungskrise in Frankreich?
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Österreichs neues Kabinett
Wie«, 1. Dez. Wie aus parlamentarische« Kreisen verlautet, habe« die Berha«dlunge« des heutige« Tages bereits zu einer prinzipiellen Einigung geführt. Der Heimatblock dürfte in dem neue« Kabinett nicht vertrete« sein. Die Mitgliederliste soll laate«: Bundeskanzler Dr. Ender, Vizekanzler und Innenminister Schober, Handel Heinl, Unterricht Ezermak, Ackerbau Thaler, Heeres- minister Bougoiu, Finanzen Winkler. Das Justizministerium wird voraussichtlich einem Grohdeutsche« zufalle». Für das Au'geumini- sterium wird Seipel genannt und für da» Ministerium für soziale Verwaltung der Christ» lichsoziale Nationalrat Drexel.
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Iprüch auf die Gebühr nicht durch Vertrag
Tagesspiegel
Wie wir erfahren, wird die Reichs - regierung vom Reichstag verlangen, daß die Notverordnungen bis Sonnabend verabschiedet werden. Der Kanzler wird am Mittwoch zum Etat und zur neuen Notverordnung eine große Erklärung abgeben, in der diese Forderung zweifellos schon enthalten sein wird. Er wird zur Begründung darauf Hinweisen, daß der Zustand unserer Wirtschaft die schleunige Verabschiedung verlangt, wenn nicht ernste Gefahren entstehen sollen. Auch eine Beratung der neuen Verord-
einer Frist von einem Monat zum 31. Januar 1931 gekündigt werden. Reichsbank und Reichsbahngesellschaft kürzen von sich aus. Den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften bleibt eine entsprechende Kürzung überlasten. Diese drei Körperschaften sind zu sinngemäßen Kündigungen berechtigt. Nach Durchführung der Gehaltskürzung wird die „Reichshilfe" nicht mehr erhoben. Der Stellenvorbehalt für Ver- sorgungsanwärter wird bis 1935 auf mindestens 75 Prozent erhöht. Die Geistlichen und Lehrer gelten als Beamte. Die Vorschriften dieses Kapitels treten mit Ausnahme des Paragraphen, der den Stellenvorbehalt behandelt, am 3t. Jan. 1934 außer Kraft.
(Fortsetzung Seite 2)
Kapitel II: (Gehaltskürzung) sieht die Kürzung um 6 Prozent vom 1. Februar 1931 ab vor für die Reichsbeamten und Soldaten der Wehrmacht, die Warte- und Ruhegeldempfänger des Reichs, die Hinterbliebenen. Für den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und die Reichsminister ist die bekannte 20prozentige Kürzung festgelegt. Von der Kürzung befreit sind Zahresbeträge unter
schußvorsitzende, Louis Marin, mit Ministerpräsident Tardieu im Verlaufe des gestrigen Tages nicht weniger als 15 Briefe gewechselt haben.
Zn den Wandelgängen der Kammer und des Senats ging es gestern außerordentlich lebhaft zu. „Z o u r n a 1“ gibt einige von den Gerüchten wieder, die im Umlauf waren.
Danach verlautet, daß Handelsminister F l a n d i n erklärt habe, er werde zurücktreten, daß auch der Minister für öffentliche Arbeiten P e r n o t seine Mitarbeit ausgekündigt habe, und daß sogar der neue Justizminister Chäron auf Grund einer Meinungsverschiedenheit mit Arbeitsminister Lavat demissionieren wolle. Das Blatt verzeichnet dies als Anzeichen der herrschenden Nervosität, glaubt aber, daß inzwischen eine Beruhigung eingetreten sei. Die radikale Zeitung „Repu- b l i q u e“ schreibt, man wisse nicht, ab es richtig sei, daß mehrere Minister bereits jetzt bekannt gegeben hätten, daß die Sorge um die Zukunst ihren Rücktritt als angebracht erscheinen laste. Die Commurtt- quees, die von dem Bestehen des Kabinetts Kunde geben, sähen nach Krankheitsberichten aus. Der sozialistische „P o p u l a i r e" fragt: Wird Tardieu sich am Donnerstag im Senat durchsetzen können, oder wird er heute oder morgen zurücktreten? Besteht innerhalb des Kabinetts völlige Einigkeit? Die verschiedensten Gerüchte sind im Umlauf. Man weiß nicht, wie weit sie begründet find, aber ihre Anzahl und ihr Widerhall, den sie in den Wandelgängen der Kammer finden, lasten keinen Zweifel über das Schicksal der Regierung Tardieu. Der Todeskampf hat eingesetzt, er wird mehr oder weniger lange dauern, aber der Ausgang ist nicht mehr fern. Nichts kann Tardieu retten!
Die Länder kürzen die Bezüge bei sich und den Gemeinden entsprechend. Soweit Beamte und andere Personen wohlerworbene Rechte nach Artikel 129, Absatz 1, Satz-3 der Reichsverfassung haben, werden diese Rechte nicht berührt. Um die gleichen Kiirzungsmöglichkeiten für die Angestellten des Reichs, der Länder und der Gemeinden herbei zu führen, können Ta
ft. Paris. 2. Dez. Zu den Waudel- gänge« des Palais Bourbon war am Montag das allgemeine Tagesgespräch, daß Ministerpräsident Tardieu im Zusammenhang mit dem Oustric-Skandal die Absicht hätte, seinen Rücktritt einzureichen. Man behauptet, daß der Unterausschuß bereits mit Sicherheit festgestellt habe, daß auch noch einige andere Unterstaatssekretäre in die Angelegenheit verwickelt seien, und hielt daher die Stellung des Kabinetts für unhaltbar. Es stellt sich jedoch heraus, daß diese Gerüchte entstellt find und den Ereignisse« sehr weit voranseilen. Tardieu dürfte vielmehr in aller Ruhe be6 Ergebnis de, Untersuchungen abwarten.
Im Laufe des Montags wurden zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Präsidenten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Marin 15 Briefe gewechselt, die sich sämtlich auf die weitere Ermittlungen im Finanzskandal bezogen. Am Montag abend fand dann noch eine Rücksprache Marins mit Tardieu statt, bereit Ergebnis heute (Dienstag) dem parlamentarischen Ausschuß mitgeteilt wird. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß noch verschiedene U e b er r a s ch u ng e n zu erwarten sind.
In der Morgenpresse finden sich, wie bereits im „Petit Iourna I“, Befürchtungen über die Situation des Kabinetts Tardieu. Die Beratungen, die Tardieu bis spät in die Nacht hinein mit den verschiedenen Ministern geführt hat, werden als charakteristisch für die Lage bezeichnet. „M a t i n“ allerdings erklärt, daß es sich nur um den Untersuchungsausschuß der Kammer gehandelt habe, der sich mit der Affaire Dietrich beschäftigt, lieber die Verhandlungen dieses Ausschußes soll wie das „E ch o d e P a r i s" feststellt, der Aus-
Zur Krankenversicherung: Dauert die Krankheit länger als zehn tage, so fällt die Arzneigebühr fort. Von der Verpflichtung, den Beitrag zu entrichten, sind befreit alle Arbeitslosen, Jnva- libenrentner, Unfallrentner und aus der Reichsversorgung unterstützte Schwerverletzte und Schwerbeschädigte, ferner Tuberkulöse und Geschlechtskranke, die ihre Bedürftigkeit bescheinigen lasten. In dringenden Fällen kann der Krankenschein nachher geholt werden. Die oben bezeichneten Personenkreise sind auch von der Gebühr befreit. Außer einer Reihe weiterer Aenderungen zur Krankenversich tung wird noch bestimmt, daß der Ai
Die Rede, mit der sich der neu gewählte Vorsitzende der Deutschen Volkspartei, Abgeordneter Dingeldey, gestern im Zentralvorstand feiner Partei polnisch einführte, bestätigt die Erwartungen, die bei seiner Kandidatur geäußert wurden: Din- geldeh will die Deutsche Volkspartei auf einem Kurse führen, der zwar gegenüber der Regierung genügend Distanz hält, um der Partei die Selbständigkeit der Entschließung zu sichern, er hat aber auch die Notwendigkeit, sich jetzt hinter die Sa-
»usgeschlosten werden kann.
Der zweite Teil der Notverordnung (Sicherungen des Haushalts) faßt unter Kapitel I das Gesetz über die Ausga - benbegrenzung zusammen. Danach dürfen die Haushaltspläne von Reich, 'Ländern und Gemeinden für 1932 und 1933 in der Gesamtsumme der Ausgaben nicht höher sein als für das Rechnungs- lahr 1931. Ausnahmen werden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu- Selasten. #
nung im Haushallsausfc^lh analog den Verhandlungen über die Zulivervrdnung kommt nicht in Frage. Der Reichstag hat diesmal nur zu entscheiden, ob er die Not» Verordnung aufheben will ober nicht. Da man außerdem damit rechnen muß, daß von den extremen Parteien ein Mißtrauensvotum eingeht, wird der Reichstag auch noch hierüber bis Sonnabend abstimmen, so daß die politische Situation am Ende dieser Woche vollkommen geflärt sein wird. Die Voraussetzungen dafür dürften in den Besprechungen des Kanzlers mit den Parteien geschaffen worden sein. Es ist wahrscheinlich, daß der Reichstag auch die nächste Woche zusammen» bleibt, um laufende kleinere Vorlagen zu behandeln. Mitte Dezember würde dann die Vertagung bis Ende Januar erfolgen. Die Reichstagsfraktton der Deutschen Landvolkpartei trat am Montag spät abends zu einer Sitzung zusammen, in der der Abg. Dö brich über seine Verhandlungen mit dem Reichskanzler Bericht erstattete. Die Fraktton wird voraussichüich an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den Notverordnungen festhalten. Die Abänderungen der neuen Notverordnungen waren der Fraktton noch nicht bekannt. Die letztere Enttcheidung der Partei wird in einer Sitzung der Parteivertreter gefällt werden, die am Dienstag abgehalten wird.
geleitet.
Auszug aus bet Notverordnung vom
1. Dezember.
Der erste Tell ber „Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" trägt die lleber- schrift „Aenderung der Verordnung des Sleichspräfidenten vom 26. Juli 1930“.
In Kapitel I wird die Eerneinde- getränkesteuer, die neben der Gemeindebiersteuer besteht, auf das Rechnungsjahr 1931 beschränkt. Der Reichsfinanzminister kann die Berechtigung der Erhebung für einzelne Getränke vom 1. Januar 1931 ab aufheben, aber nicht für Trinkbranntwein, Wein und Schaumwein.
Aus der Vürgersteuer find weiter herausgenommen die Personen, die Arbeitslosenunterstützung beziehen und die Sozialrentner. Der Landessatz wird für Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark auf mindestens 6 Mark, bis 6000 auf mindestens 9 Mark, bis 8000 Mark auf 12 Mk. bestimmt werden. Die höheren Einkommen sind weiter gestaffelt belastet. Die Höchstgrenze ist 2000 Mark bei den Einkommen über 500 000 Mark.
In Kapitel II wird die alte Notverordnung dahin abgeändert, daß Arbeitslose, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Ansvruch auf Arbeitslo- smunterstützung nur dann haben, wenn ihnen kein familienrechtlicher llnterhal- tungsanspruch zusteht.
Wtt der Reichsregierung vorgeschlagene Verordnung zur Sicherung vom Wirtschaft mb Finanzen aufgrund Artikel 48 der j Neichsverfassung gestern in den späten
Abendstunde« vollzogen und zu» Ber- Ladung an das Reichsgesetzblatt weiter-