Einzelbild herunterladen
 

Montag,

ton 1». Roo. ISA» gtog g

S2--ZL- yl hftyh Mill nt schließt. Zusiellungsgebühr, durch Si^J Bm W H M BL läk. HL W BK

f W H H <v B W1 W

Streik, ML)cymenoeserr ooet eie* |Q

mrntare Ettigniff« »»«fallend«

Kummern Pird kein Ersatz ge-y

tn.-i.. cs. k &<a.<«. 1 «SH *

6

Zeitung

leistet. Verlag, Dr. §. Kitzeroth,

3

Der eOMWe MetallWeWsmK

SesWolte Lohnsenkung - Starke Emgung In ter Arbeiterschaft - Segenaftivn ter «

isten

_4l

der

80

60

40

- 20

I

41111111111

en

►In

5

..

MMvurgW

TüsesaMisrr

Rk.rs4s;.zabrg.

Marburg a. Lahn

nisten 1672 (2282) Stimmen, 2 (2) Mandate; Dentschnationale 2195 (1733) Stimmen, 3 (4) Mandate; Oldenburgische Arbeitsgemeinschaft (Bolkskonseroatioe, Zentrum, Deutsche Volks-

Mandate; Demokra- Mandate;

SMche

Lan-eszetlmg

gendes (letzte (1927:

(8525)

cn xn er- len ält de. der er» teS tut St­an« tnn sich

Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberhessen

Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen für Stadt ««d Kreis Marburg.

Partei) 2503 (6228) Stimmen, (1) Wirtschaftsgruppe 3 (3) Mandate, ten 1763 (3606) Stimmen, 3 (8) Landbund 1 (2) Mandate.

3h Rüstringen.

»Rote Fahne" auf acht Tage verboten.

Berlin, 8. Rov. Der Polizeipräsident von Berlin Grzefinski hat dieRote Fahne" für die Dauer von acht Tagen verboten, weil das .Blatt in der heutigen Nummer den lleberfall auf den ehemaligen Polizeipräsiden­ten Zörgiebel in Moabit mit Jubel begrüßt bat.

Druck der Unib-Duchdruckcrei Zoh. Ang. Koch, Marki 21/23. Fernsprecher: Rr. 54 und Sir. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5015. Sprechzeit der Redaktion do« 1011 und »/,!! Uhr.

Ser Anzekgenprek« beträgt für den 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeigen und Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 GM., amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 SM. Bei schwierigem Satz sowie bei Platz- dorschrift 501. Aufschlag. Sammelanzeigen 100/. Auf­schlag. Reklam.-Millim. 0.40 GM. Zeder Rabat« gilt al« Barrabatt.

Ziel 5 Tag«.

Vff«rteu:G«b»hrr 25 Pfg. Belege werden berechnet. Erfüllungsort Marburg.

Stutkmksvahlou In Oldenburg

Oldenburg, 10. Rov. Die Stadtrats­wahlen in der Stadt Oldenburg hatten fol-

Das Sonderschiedsgericht für den Kon­flikt in der Berliner Metallindustrie hat am Sonnabend einstimmig folgenden Schiedsspruch gefällt:1. $er zur Zeit geltende Lohntarif bleibt bis 18. Novem­ber 1930 vollinhaltlich in Kraft. 2. Die bisherige« Tarifmindestlöhne werden vom 17. November 1930 bis einschließlich 18. Januar 1931 in allen Gruppen u m 3 v.H. gekürzt. 3. Mit Wirkung vom 19. Ja­nuar 1931 vermindern sich die bis zum 18. November 1930 geltenden Tarifmindest- löhne s m w e i t e re 3 v. H. für männ­liche und weibliche Jugendliche unter 18 Jahren und um weitere 5 v. H. für alle übrigen Gruppen. 4. Diese Regelung ist mit Monatsfrist künd­bar, erstmalig zum Schluß der Lohnwoche, in die der 30. Juni 1931 fällt."

Trotze Erregung über den Schiedsspruch.

Der neue Schiedsspruch der Berliner Metall­industrie hat, so meldet dieM o n t a g s - p o st", eine scharfe Erregung unter der Ar­beiterschaft ausgelöst. Die kommunistische Gewerkschaftsopposition hat am Sonntag eine Sitzung abgehalten, in der die E i n l e i t u ng einer Gegenaktion beschlossen wurde. Die Einzelheiten der Beschlüge werden einst­weilen noch geheim gehalten.

Ergebnis: Sozialdemokraten 4410 Reichstagswahl 6778) Stimmen, 7 10) Mandate; Nationalsozialisten 10487 Stimmen, 2 (1) Mandate; Kommu-

- Dle WWen in ScksnM

Keim wesenkllrhe Anbernns - Ae RÄsttnMdWen erhallen viele Stimmen, aber kein AaMl

Nach dem bisher vorliegenden Teil­ergebnis aus ganz Oesterreich haben die Sozialdemokraten 1 298 568 gegen 1 420 939 Stimmen im Jahre 1927 und die bürger­lichen 1907 548 gegen 1 767117 Stimmen im Jahre 1927 erhalten.

Im Wahlkreis Obersteiermark konnten die Heimwehren im ersten Wahlgang ein Mandat erringen. Bisher war es noch unbestimmt, ob die Heimwehren das Man­dat erhalten würden, da es als Grund­mandat für die Stimmenzählung sämt­licher übrigen Reststimmen im "ganzen Bundesgebiet notwendig ist.

Das vorläufige Endergebnis.

del

>de, gen .rv« tum äfch

die der iton ne» nde

)ten reit

-ten : in

der

-] ReL- .

Die Ablehnung des deutschen Vorschlages in Genf, die ausge-- bildeten Reserven in die Abrüstung ein­zubeziehen, wird in der Londoner Presse als ein ausgesprochener Sieg Frankreichs und seiner Verbündeten bezeichnet. Die Tatsache, daß England und Kanada sich der Abstimmung enthielten, bedeutet nach den Verhandlungen der Weltreichskonfe­renz über die Abrüstung keine Aeber- raschung. Cs war von London aus mehr­fach betont worden, daß England den fran­zösischen Wünschen in der Frage der aus­gebildeten Reserven nachzugeben Bereit war und wiederholt war gesagt worden, daß die Dominien dem Standpunkt des Mutterlandes Folge leisten würden. Tat­sächlich hat Lord Robert Cecil in einer Unterredung mit einem Korrespondenten desManchester Guardian" erklärt, daß nach Ansicht der britischen Regierung die technischen Schwierigkeiten zur direkten Begrenzung der Landrüstungen unüber­windbar seien. Das bedeute, so sagt der Manchester Guardian", daß die britische Regierung in der Praxis sich nur für einen Entwurf einsetze, der die Höhe der militäri­schen Ausgaben im Staatshaushalt be­grenze und so zu einer Einschränkung der 'Rüstungen kommen wolle. Es sei be­kannt, daß die Amerikaner ein solches System nicht annehmen könnten, und es könnte auch in den Ländern nicht durch­geführt werden, in denen keine systematische

Oldenburg, 10. Rov. 2n Rüstringen hatten die Wahlen zum Stadtrat folgendes Ergebnis: Sozialdemokraten 10 762 Stimmen, 13 Mandate, Kommunisten 1730 Stimmen 2 Mandate, Bürgerliche Front 2763 Stimmen, 3 Mandate, Nationalsozialisten 6306 Stim­men, 8 Mandate, Zentrum 503 Stimmen, kein Mandat, Soziale und Nationale Listen 326 Stimmen, kein Mandat, Christlich-nationale 138 Stimmen, kein Mandat. Der alte Stadt­rat, der im November 1927 gewählt wurde, setzte sich wie folgt zusammen: 16 Sozialde­mokraten, 8 Bürgerliche Einheitsliste, Soziale und nationale Liste ein Mandat, ein Kom­munist.

Das Wahlergebnis des Wahlkreises Kärnten wird nunmehr bekannt gegeben. Danach wurden dort 157192 gültige Stimmen abgegeben, von denen auf die Christlichsozialen 35 434 Stimmen (2 Mandate), die Sozialdemokraten 61566 Stimmen (4 Mandate), den Schoberblock 35 265 Stimmen (2 Mandate), den Hei­matblock 13 459 Stimmen (0 Mandate), die Nationalsozialisten 5015 Stimmen (0 Mandat) entfallen.

Das Wiener Wahlergebnis.

Nach Berechnungen der Hauptwahlbe­hörde verteilen sich unter Einrechnung der Reststimmen die Mandate im Wahlkreis­verband Wien folgendermaßen: Sozial­demokraten 30 (4-1), Christlichsoziale 11 (3), Nationaler Wirtschaftsblock und Landbund 4 (-f- 2) Mandate.

Die Wahlen zum Nationalrat in Oester­reich sind ruhig verlaüfen. Die Wahl­beteiligung war sehr stark, es haben un­gefähr 80 vom Hundert der Wähler ihre Stimmen abgegeben. Nach den bisher vor­liegenden Ergebnissen dürften im neuen Nationalrat 72 Sozialdemokraten 91 bür­gerlichen Abgeordneten gegenüberstehen.

Kennzeichnend für den Ausfall der österreichischen Wahlen ist, daß die Na­tionalsozialisten voraussichtlich ohne Man­dat bleiben werden, da sie in keinem Wahlkreis ein Mandat errungen haben, und daß die Christlich-Sozialen einen Stimmenverlust aufzuweisen haben wäh­rend die Sozialdemokraten sich behaupte­ten. Auch der Schoberblock hat sehr gut abgeschnitten.

DasWiener Montagsblatt" der Christlich-Sozialen Partei weist auf die Schäden hin, die den nichtmarxistischen Parteien durch die starke Zersplit­terung beigebracht worden seien, und schreibt: Wenn auch das Ergebnis der

Parteien ein Eingriff nach einer bekannten Entscheidung des Reichsarbeitsgerichtes im Eisenkonflikt Nordwest 1928 nicht möglich ist, gebunden. Aus diesem Grunde mutzte es bei der im Manteltarif geregelten Festsetzung der Mindestlöhne der Arbeiterinnen über 18 2ahre sein Bewenden behalten. Aus dem gleichen Grunde konnte auch die Frage der Arbeitszeit in diesem Verfahren nicht behan­delt werden.

(Gcz.) Dr. H. Brauns, Dr. Jarres, Professor Dr. Sinzheimer."

TaMMe!

Ein Teil der Berliner Presse nimmt zu dem Schiedsspruch in der Berliner Me­tallindustrie Stellung. Der Sozialdemo­kratische Pressedienst schreibt, daß die Ent­scheidung in der gesamten deutschen Ar­beiterschaft Empörung Hervorrufen wird. DerVorwärts" schreibt: Dieser Schiedsspruch wird von niemanden ver­standen werden und zweifellos selbst die Unternehmer überraschen. Er ist der schwerste Schlag, der jemals gegen das Schlichtungswesen geführt worden ist. Man kann jetzt schon mit Sicherheit Voraussagen, daß die Lösung der Arbeitskonflikte in Zukunft viel schwieriger sein wird, als sie es schon bisher gewesen ist. DasBer­liner Tageblatt" meint, der Schieds­spruch bedeute gegenüber dem alten Schiedsspruch nur eine ganz geringfügige Besserung zu Gunsten der Arbeitnehmer. DieD. A. Z." nennt den Schiedsspruch politisch gesehen ein Ereignis, das an Be­deutung/ falls er sich voll auswirken könne, nur mit der Einführung der Renten­mark zu vergleichen sei. Es sei nicht un­soziale Gesinnung, die zu der Anwendung dieser bitteren Arznei gezwungen habe, sondern im Gegenteil, der Schiedsspruch sei ein Beweis sozialen Verantwortungs­bewußtseins. DieDeut s ch e T a g e s- zeitung" bezeichnet die zeitliche Ab­stufung als eine Entscheidung, die grund­sätzlich den Unternehmern recht gebe. DieKreuzzeitung" betont, daß Me neue Entscheidung ohne weiteres als ein Erfolg der Gewerkschaften eingeschätzt werden müsse. DieDeutsche Zei­tung" schreibt, daß das in seiner Mehr- hett gewerkschafüich zusammengesetzte Schiedsgericht zu der Entscheidung gelangt sei, daß eine Lohnsenkung nicht mehr zu vermeiden sei, bedeute den offenen Zu­sammenbruch der Gewerkschaften, die bis­her dem deutschen Arbeiter vorgelogen hätten, es könnten jährlich Milliarden­tribute ans Ausland geleistet werden, ohne daß das auf Kosten seiner' Lebenshaltung geschehe. Das kommunistische Mor­genblattBerlin am Morgen" schreibt, die Bevollmächtigten des Metall­arbeiterverbandes hätten ein frevelhaftes Spiel mit den Metallarbeitern getrieben. Sie hätten den bedingungslosen Abbruch des Stteikes veranlaßt, obwohl sie ge­wußt hätten, wie der Schiedsspruch aus- schen werde. Die Gewerkschastsopposition fordere, daß die Betriebe im Reiche streik- fertig gemacht werden, um den Kampf ge­gen neue Schlichtungsdiktate aufzunehmen.

Wahlen den Erwartungen nicht völlig entspricht, so gibt es doch nichts mehr an dem antimarxistischen Kurs zu ändern, der von der Christlich-Sozialen Partei zuerst in Gemeinschaft mit den Eroßdeut- schen: und Landbündlern und dann mit der jungen Kraft der Heimwehren erfolg­reich eingeschlagen worden ist. Die Sozial­demokraten würden auch weiterhin das Brot der Opposition essen müssen. Der Kampf gegen den Marxismus gehe um so tatkräftiger weiter, da die Christlich- sozialen und die Heimwehren sich bewußt sind, daß das Volk, das hinter ihnen stehe, entschiedene Schlagkraft und unbeugsames Vorgehen verlangt. Der Cchoberblock werde sich bald zu entscheiden haben, ob er sich zur antimarxistischen Wahlparole, die auch er ausgegeben habe, nun, wenn es zu handeln und sich zu entscheiden gelte, bekenne.

Nach der vorläufigen Berechnung Hauptwahlbehörde fallen auf die Sozial­demokraten 72 (+ 1) Mandate, die Christ­lichsozialen 66 (7), auf den Cchoberblock 19 (2) und auf den Heimatblock 8 ().

. Das Sonderschiedsgericht für den Konflikt tn der Berliner Metallindustrie fügt seinem Schiedsspruch folgende Begründung an:

Die Berliner Metallindustrie befindet sich, ebenso wie die gesamte deutsche Wirtschaft, in einer schweren Krise. Die Zahl der Arbeits­losen ist in Deutschland auf drei Millionen angewachsen und drobt noch weiter zu wach­sen. Daß diese Krise auch weltwirtschaft­lichen Charakter hat. befreit das deutsche Volk nicht von der Pflicht, alle seine Kräfte dafür einzusetzen, datz die Not nicht steigt und alles zu tun, was eine Besserung erwarten läßt.

Dazu bedarf es wirksamer Preissenkung auf allen«Gebieten. Wenn diese auch nicht allein von der Lohnseite her erfolgen darf, so ist das Lohnkonto doch ein so wichtiger Bestandteil der Gestehungskosten, datz an ihm nicht vor­beigegangen werden kann.

Von einer Lohnsenkung kann allerdings die wünschenswette Belebung der Wirtschaft nur dann erwartet werden, wenn dadurch die Kaufkraft der Massen nicht dauernd gesenkt wird. Die Schlichter haben deshalb erwogen, ob nicht die Lohnsenkung in eine feste 'Be­ziehung zur Entwicklung der Preise, insbeson­dere der Lebensmittelvreise, gebracht werden könnte. Die Verwirklichung dieses Gedankens scheiterte indes an der Unmöglichkeit seiner allgemeinen technischen Durchführung. Wenn­gleich wohl die Schlichter im vorliegenden Adile eine Lohnsenkung in ihrem Schieds­spruch für unvermeidlich hielten, so geschah das in Kenntnis gewisser bereits eingeleiteter Maßnahmen zur Senkung der Lebensmittel­preise und in der sicheren Erwartung, daß die allgemeine Herabsetzung der Preise, der ge­werblichen Produkte wie auch der Lebensmit­tels von allen verantwortlichen Stellen mit größter Energie auch weiter verfolgt wird. Dabei kommt es darauf an, datz diese Preis­senkung sich bis zum letzten Konsumenten durchsetzt. In den Schlichtungsverhandlungen erklärten die Vertreter der Berliner Metall­industrie, datz eine erhebliche Senkung der Preise ihrer Produkte bereits erfolgt sei und weitere Senkung bevorftehe.

Was das Ausmaß der Lohnkürzung anbe- trifst, so haben die Lohnschlichter erwogen, datz die Senkung der Lebensmittelkoften sich erst auszuwirken beginnt und datz der Arbei­terschaft Zeit gelassen werden muß, um sich auf die Lohnkürzung in ihre vollen Höhe ein­zustellen. Mit dieser Abweichung haben sich die Schlichter Inhalt und Begründung des ersten Schiedsspruches zu eigen gemacht.

Die Schlichter find sich bewußt, daß ihr Schiedsspruch eine über die Beilegung des vorliegenden Stteitfalles hinausgehende grundsätzliche Bedeutung hat. Damit 'soll je­doch nicht gesagt fein, daß die Einzelheiten dieses Schiedsspruches schematisch auf andere Fälle übettragen werden könnten. Unter Be­rücksichtigung der dargelegten volkswirtschaft­lichen Eesichtspuntte wird vielmehr jeder Fall nach seiner Eigenart zu beurteilen fein.

Die Schlichter waren bei der Gestaltung ihres Schiedsspruches an den Inhalt des noch laufenden Manteltarifvettrages, in dem ohne feststehende Einwilligung der Tarifvertrags-