Sonnabend, den 6. Sept. 1930
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Tausende von Toten aus Salti
wie „Assoziated
Pretz“ aus Santo Do
Seit einem Jahr sind in Frankreich die Arbeiten im Gange, die Mosel von unterhalb Metz bis Diedenhofen durch einen Kanal schiffbar zu machen. Rund 80 Millionen Francs sind für den Dau des Kanals veranschlagt worden. Die Derwirilichung des Projekts wäre fast gescheitert, wenn Frankreich nicht die Möglichkeit gehabt hätte, deutsche Sachlieserungen aus dem Tributplansystem heranzuziehen und den größten Teil der Arbeiten zu Lasten des deutschen Reparationskontos ausführen zu lassen. Der neue Kanal soll das lothringische Eisenindustriegebiet schneller und bequemer als bisher mit dem Straßburger Rheinhafen verbinden. Die Franzosen rechnen für das erste Jahr nach der Fertigstellung des KanaV schon mit einer Verladezahl von 2Vr Millionen Tonnen. Vorgesehen ist die Anlage einer ganzen Reihe von Hafenplätzen, so allein drei Häfen in Aeckingen, dem Aus- qanaspunkt der dritten Teilstrecke des Ka- nals, der durch eine Verbilligung der Transportkosten die industriellen Produkte Frankreichs auf dem Weltmarkt wieder konkurrenzfähiger machen soll. Für deutsches Geld wird also hier wiederum ein Projett realisiett, dessen einziger Sinn nur der sein kann, der deutschen Ausfuhr und mit ihr der einzigen Möglichkett Deutschlands, seine Reportgelder zu zahlen neue Schwierigketten zu bereiten.
Die Zahl der nach zwölfjähriger Dienstzeit zur Entlassung kommenden S o l d a t e n hat sich in den letzten Jahren ständig vermehrt. Im laufenden Jahr ist ihre Zahl bereits auf 8 500 angestiegen, und sie wird sich im Rechnungsjahr 1931/32 noch weiter auf etwa 12 000 steigern. Auch die Marine entläßt ihre An-, gehörigen in diesen beiden Jahren zum ersten Mal in größerer Anzahl, da sich die zwölfjährige Dienstzeit mit dem zwölfjährigen Bestehen der Reichsmarine deckt. Hier werden im laufenden Jahr etwa 4000 Mann zur Entlassung kommen, während bei der Schutzpolizei rund 8000 Mannschaften ausscheiden, sodaß sich die Gesamtzahl auf rund 20 000 stellt, die alle versuchen, in der Wittschast oder der Beamtenlaufbahn unterzukommen. Dabei 'sind die Schwierigketten der Unterbringung der
Rechtsanwalt Dr. Fabian kündigte darauf einen Beweisantrag an, in dem behauptet wird, daß für die Firma Krupp und zwar für die Lieferungen an Panzerplatten und Geschützen ein Monopol bestanden hat. Auf die Schädlichkeit dieses Monopols sei in aller Oeffentlichkett hingewiesen worden. Weiter führte Dr. Fabian aus, daß der Erfinder und Konstrukteur des Rohrrücklaufgeschützes Heinrich Ehrhardt gegen das Kruppsche Monopol lange Jahre vergeblich gekämpft habe, bis ihm ein teilweiser Erfolg be- schieden gewesen sei. Wie eng der Kaiser mit der Firma Krupp in Verbindung gestanden habe, gehe auch daraus hervor, daß alle Auslandsvertretungen des Dem-
der Ausrüstung des Heeres, an dessen Schlagkraft er das größte Interesse gehabt hatte, andere als sachliche Motive gehabt habe.
Der Kaiser habe diesmal seine Reserve aufgegeben und eine Beleidigungsklage angestrengt, da mit ihm die ganze alte Armee beschimpft worden sei. Er beanstandete das Vorgehen der „Morgenpost auch besonders, weil die Angriffe auf den Kaiser nichts anderes als eine Entlast- ungsoffensive für die Gebrüder Sklarek sein sollten. Gegen den beklagten Redakteur Mendel könne lediglich eine Freiheitsstrafe in Frage kommen.
Rechtsanwalt Dr. E v e r l i n g betonte, daß die Obligationen des Kaisers bei der Firma Krupp lediglich 50 000 Mark be-
mingo berichtet, auf mindestens 20 Millionen geschätzt. Die Hungersnot greift immer mehr um sich. Strengste Rationierung der eintreffenden Lebensmittel ist notwendig. Die Löschung der Dampfer wird mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, da die Hafenschiffahrt infolge der umherschwimmenden Wrackstücke beinahe unmöglich ist, und außerdem sämtliche Lagerhäuser zerstört wurden. Größere Trupps begannen bereits mit den Aufräumungs- arbeiten und der Instandsetzung der Straßen, die Wochen und Monate dauern wird. Beinahe alle öffentlichen Gebäude, unter ihnen der Palast des Präsidenten, das Abgeordnetenhaus und das Instizge- bände sind zerstört.
Die aus Santo Domingo gemeldeten Verlustziffern von rund 1000 Toten und 2500 Verletzten beziehen sich nur auf die Stadt selbst. Aus dem Landesinnern, wo ebenfalls große Verluste befürchtet werden, sind noch keine Einzelheiten bekannt. Der „Affoziated Preß" wird aus Santo Domingo aus einer anderen Quelle gemeldet, daß 5000 Personen verletzt seien. Von 10 000 Häusern seien nur 4000 stehen geblieben. Die Zahl der Toten sei nicht einmal ungefähr schätzbar, da zahlreiche Tote noch unter den Trümmern begraben liegen. Bisher wurden 800 Leichen gebor
Mber $oo Leichen gebergen
Newqork, 5. Sept. Der Sachschaden der in Santo Domingo durch die Wirbel- sturmkatastrophe angerichtet wurde, wird,
schon Reiches angewiesen worden waren, der Firma Krupp bei der Erlangung von Aufträgen behilflich zu sein.
Im weiteren Verlauf des Prozesses ergriff Rechtsanwalt' Bloch als Vertreter des Klägers das Wort zu fernem Plädoyer, indem er u. a. ausführte, ein Publizist habe eine gesteigerte Pfttcht zur Ehrlichkeit und zur Wahrheit, selbst wenn es sich darum handele, seinen Lesern Sensationen zu bringen. Die Behaupun- gen, daß die deutsche Artillerie der des Auslandes unterlegen gewesen sei, bezeichnete er als unrichtig.
Nicht der Schatten eines Beweises fei dafür erbracht, daß der Kaiser bei
Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberhessen Anzeiger der «nntlichen Bekanntmachungen Mr Stadt nnd Kreis Marburg,
MMiegel
Bekanntlich sind in den letzten Tatzen gegen die jüngsten Roggenaufkäufe des Reichsernährungsministeriums schwerste Bedenken erhoben worden, die namentlich vom gesamten Handel in der Oeffentlichkeit vorgebracht wurden. Man bezeichnete die neueste Roggensttihungsattion Schieles, die sich in der Hauptsache auf Berlin beschränkt, als einen Anfug, da der Roggenpreis auf diese Weise doch nicht zu stützen sei und man Millionen unnütz vertan habe Gegen diese These nimmt das Reichs-* ernährungsministerium ganz energisch Stellung. Es bedauert, daß augenblicklich zu Wahlzwecken diese Vorwürfe gegen die Regierung erhoben würden. Keinesfalls! stehe die Roggenstühungsattion vor dem Zusammenbruch, sondern es werde im Gegenteil möglich sein, alle überschüssigen Roggenvorräte auf den Märkten, die dem Roggenpreis gefährlich werden könnten, durch staatliche Käufe aufzunehmen. In Regierungstteisen bettachtet man die Lage des Roggenmarttes durchaus opttmisttsch, umsomehr, als von nun an große Mengen Eosinroggen den nordwestdeutschen Schweinemästereien zugeführt werden. Diesen Bettieben wird bei Aufnahme von Roggen ein verbilligter Futtergerstezoll angeboten. Es wird daher nach Ansicht des Reic^ernährungsministeriums in kurzer Zett möglich sein, alle überschüssigen Roggenvorräte nach RordwestdeutsHlanS zu Verfütterungszwecken zu leiten und so auf den Roggenmärkten jene Bereinigung vorzunehmen, die die Voraussetzung einer stabilen und gesunden Roggenpreisbik düng ist. .
Berlin, 5. Sept. Im Großen Schwurgerichtssaal in Moabit begann heute vor dem Einzelrichter der Prozeß, den der frühere Kaiser gegen den Chefredakteur der „Berliner Morgenpost" Mendel, wegen des bekannten Artikels angestrengt hatte, in dem dem Kaiser finanzielle Beteiligung an den Krupp- Werken vorgeworfen worden war. Der Prozeß, der in der Oeffentlichkeit großes Interesse hervorgerufen hat, hatte zahlreiche Zuhörer herbeigelocht, so daß der große Saal stark besetzt war.
Der verhandlungsführende Richter Amtsgerichtsrat Sues bemühte sich, die 1 'orteten zu einem Vergleich zu bewegen. Als jedoch die Vertreter des Klägers, die Rechtsanwälte Bloch u. Dr. E v e r- ling, für diesen Fall einen völligen Widerruf verlangten, lehnten die Verteidiger des Chefredakteurs Mendels, '~’iftisrat Mamroth und Rechtsanwalt Dr. Fabian, dies ab. Auch ein weiterer Vermittlungsvorschlag des Vorsitzenden, der dahin ging, daß weder der Kläger einen Widerruf verlangen, noch der Beklagte von der Führung eines Wahrheitsbeweises sprechen dürfe, fand zunächst keine Zustimmung bei den Parteien. Im Verlaufe der Rede und Gegenrede der Anwälte kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Iustizrat Mamroth' und Rechtsanwalt Bloch, der den Kläger „Unser Kaiser" nannte, was Iusttzrat Mamroth beanstandete.
Der Kläger sei heute lediglich ein Privatmann, dessen Name im Verkehr mit den Behörden Wilhelm Prinz von Preußen laute. Da auch Rechtsanwalt Dr. Everling an dieser Stelle in die Debatte eingriff, betonte der Vorsitzende, daß an der Rubrizierung dieses Namens durch die Staatsbehörden nicht zu rütteln fei; er bitte, mit den gegebenen Tatsachen rechnen zu wollen. Auf weitere Vorstellungen des Vorsitzenden, der erklärte, ihm scheine schlichten besser als richten, erklärten sich die Vertreter des ehemaligen Kaisers damit einverstanden, daß der Vermittlungsvorfchlag näher skizziert werde. Trotz eingehender Erörterungen konnte jedoch eine endgültige Formulierung nicht zustande gebracht werden, so daß Dr. Everlmg bat, weitere Vergleichsverhandlungen zu unterlassen, da der Beklagte durch seine Andeutung, daß einige feiner Behauptungen doch bewiesen werden könnten, nur immer wieder den Eindruck des beanstandeten Artikels wiederhole.
Die Bergleichsverhandlungen sind gescheitert,
da Chefredakteur Mendel es ablehnte, seine Behauptungen zuruckzuziehen. Hierauf beantragte Iustizrat Mam r o t h die Einstellung des Verfahrens aus §378 StPO., da die Unterschrift unter der Vollmacht des Klägers „Wilhelm LR.“ den gesetzlichen Bestimmungen wwer- svreche und demzufolge ungültig fei.
Rechtsanwalt Bloch widersprach dieser Auffaffung. Die Vollmacht des Kaisers fei nicht in Deutschland, sondern m Holland ausgenommen worden, wo die Verordnungen für preußische Behörden keine Gültigkeit besäßen und wo der Kaiser den ihm passend erscheinenden Titel führen könne. Daher sei die ihm vom Kaiser notariell übertragene Vollmacht vollgültig und rechtswirksam und legitimiere ihn zur Vertretung an dieser Stelle vollkommen. Der Vorsitzende verkündete schließlich nach kurzer Beratung, daß der Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt sei, da die Identität des Klägers von dem Notar in Holland festgestellt sei.
tragen hätten, ein im Verhältnis zu seinem sonstigen Vermögen sehr geringer Betrag. Er stellte dann Artikel der „Berliner Morgenpost" aus den Kriegsjahren dem beanstandeten Artikel gegenüber.
Damals habe die Zeitung voll Pathos die unlösliche Verbundenheit zwischen Fürst und Volk betont, während sie jetzt den Kaiser im Unglück mit Schmutz bewerfe.
. Das Urteil.
Das Gericht verurteilte den Chefredakteur der „Morgenpost“, Mendel, wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 1500 Mk., ersatzweise zu drei (Sorlfetzung sieh« Seite L)
— Hunger und CeuchengeM
gen Der Versuch, die Toten zu beerdigen, mutzte als hoffnungslos aufgegeben werden Man mußte zu Massenverbrennun- gen übergehen. Die Hilfsmaßnahmen der offiziellen und der privaten Kreise schreiten mit größtmöglicher Schnelligkeit fort. Das amerikanische Marinefahrzeug ,,Hebe ist mit Lebensrnitteln nach Santo Domingo unterwegs, zwei weitere Damicher sollen Aerzte, Krankenschwestern und Medikamente bringen.
Der Vertreter des Roten Kreuzes Hauptmann Antonio Silva berichtet aus Santo Domingo, bei der Wirbelsturm- katastrophe seien rund 1000 Personen getötet und 2500 verletzt, 4700 Wohnhäuser zerstört und 200 beschädigt worden.
Die Zyklonkatastrophe in Santo Domingo.
Nach den immer noch spärlich einlaufenden Nachrichten aus Santo Domingo verschlimmern sich trotz aller Hilfeleistung aus der unmittelbaren Nachbarschaft und der umfassenden Hilfsaktion des amerikanischen Roten Kreuzes die Zustände von Stunde zu Stunde. Er fehlt bereits an Wasser und Licht, das Hilfswerk muß daher in der Dunkelheit fortgesetzt werden. Auch zu Plünderungen ist es schon gekommen und ernste Anzeichen ausbrechender Epidemien machen sich bemerkbar. Zn den Gefängnissen und Irrenhäusern gelang es den meisten Insassen, aus den Zelle zu entkommen. Nachdem der Wirbelsturm in den Bergen von Santo Domingo den größten Teil seiner Intensität verloren hat, hält das Wetterbüro die Küste von Florida für nicht gefährdet. Auch das Observatorium von Havanna rechnet nicht damit, daß der Wirbelsturm Kuba noch erreicht.
Kaiser Wilhelm gegen -le „MrgeMft"
Irr Lhelredaktenr der .Berliner Morgemest" wegen übler Rochrebe zu 1500 M. Selbllrase verurteilt