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Sonnabend, ttiM.AiiguftlW

Sie ^Oberhessisch« Selhrng n- cheint sechsmal wtchenllich. Be- ;»gSpreiS monatlich r^vEM.aus- schkeßl. 3wfieUmtg<gebfi6r, durch Me Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschdieudefekt oder «le» meular« Erelguiste «isfalleud« Ruurmeru wird kein Gtfaf gc* eistet. Verlag Dr. §. Hitzeroth. Druck der Unib.-Bachdrvüe«t Zoh. Aug. Koch, Mark, 21/23 Fernsprecher: Nr. 54. tu Nr. LS. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 6016. Sprechzeit itt Redaktion von 1011 und *141 tot.

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Anzeiger für (bas frühere kurhesfische) Oberhessen

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Ser Anzeigenpreis beträgt für den 11 gespalt. Zeilenmtllimeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeigen nnl» Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 SM- amtlich« ußd aus­wärtige Anzeige« 0.10 GM. Bei schwierige« Satz sowie bei Platz» Vorschrift 5O|, Aufschlag. Sammelanzeigen 100 °f« Ans» schlag. NeNaau-Millim. 0,40 GM Jeder Rabatt gilt als Barrabatt.

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Das Abkommen mit Mmnianb

Rur bedingte Kündigung des SandeiSadl

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ml von 1928

4elsi«gfors. 29. Aug. In den Per geführten deutsch-finnischen Handels- oertragsverhandlnngen ist eine Einigung mit der finnischen Negierung zustande ge­kommen. Das neue Handelsabkommen wnrde heute nacht unterzeichnet.

Das polittsch Wichtige und für die deutsche Landwirtschaft Wesentliche ist, daß die Zollbindungeu für Butter, Aase und Oleo-Margarine beseitigt werden konnten, ohne daß e« darüber z» einem Bruch mit Finnland gekom­men ist.

6s ist jetzt sichergestellt, daß spätestens am 29. November 1930 die Butterzollverbin­dung wegfällt, das heißt, daß der auto­nome Butterzoll von 50 JA in Kraft tritt. Falls die neuen Zollvereinbarungen schon früher ratifiziert werden, tritt der 50 JA-- Zoll schon früher in Kraft. Ebenso wie bei Butter erhält Deutschland auch bezüg­lich des Zolls für Oleo-Margarine freie Band, da auch dieser Zoll nur gegenüber innland gebunden war.

Bei Käse dagegen liegen bekanntlich noch Zollbindungen mit anderen Ländern vor, sodaß sich, am Käsezoll durch den Wegfall der Bindung gegenüber Finnland unmittelbar nichts ändert. Die neue Ver­einbarung bedarf der Ratifizierung. Um das Inkrafttreten des Vutterzolls von 50 Mark unter allen Umständen sicherzustel­len, hat die deutsche Regierung im Rah­men der mit Finnland getroffenen Ver­einbarungen die bedingte Kündigung des Handelsabkommens von 1926 ausgespro­chen. Die Kündigungsfrist läuft bis zum 29. November 1930. Die Kündigung wird unwirksam, wenn das neue Abkommen vorher rattfiziert wird.

Das neue Abkommen ist nach zwei Jahre« «ud sechs Monateu mit Sechs» Monatsfrist kündbar.

Die wesentliche Gegenleistung für den Ver­zicht Finnlands auf die genannten Zoll­bindungen besteht in der Gewährung eines Butterkontingents von 3000 Ton­nen zu dem gegenwärtigen autonomen Zollsatz von 50 M. Dieser Zollsatz würde sich für das Kontigent später auf 40 JA ermäßigen, wenn das neue Abkommen nach zwei Jahren sechs Monaten nicht ge­kündigt wird. Für Käse ist ein Gesamt- kontingent von 2500 Tonnen gewährt worden, und zwar für 500 Tonnen Quark, für 90 Tonnen Tafelkäse und für 1910 Tonnen Hartkäse zu den in dem früheren Vertrag vereinbarten Zollsätzen von 5 JA, 30 JA. und 20 JA. Solange die erwähnte Bindung des Käsezolls gegenüber den an­deren Ländern besteht, wird das Käsekon- üngent praktisch nicht in Erscheinung tre- treten. Daneben sind drei Zollermäßi­gungen gewährt worden, die sich auf Waren von begrenztem Interesse beziehen, nämlich für Renntierfleisch, für rohe Spu­len (Ermäßigung von 6 JA auf 5JL) und für Sperrholz aus Birkenholz (Ermä­ßigung von 8 4t auf 7,50 JA). Mit dieser neuen Vereinbarung fällt das Zusatzab­kommen vom 25. November 1929 weg. Selbstverständlich ist damit auch der frühere Plan von Privatverträgen über die Lieferung von Butter und Käse auf­gegeben.

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Aus dem Kommunique geht hervor, daß das Ergebnis der Verhandlungen doch ganz anders aussieht, als es nach früheren Meldungen scheinen mußte, die nur die Kündigung des Vertrages in den Vorder­grund zogen. In Wirklichkeit handelt es sich nm eine bedingte Kündigung, um eine Vereinbarung, die nur ein Teil des neuen »Vertrages ist. Die Kündigung würde nur

dann wirksam werden und einen vertrags­losen Zustand herbeiführen, wenn das neue Abkommen innerhalb der dreimona­tigen Kündigungsfrist des alten Vertra­ges nicht ratifiziert würde. Dieser Fall wird in unterrichteten Kreisen für sehr un­wahrscheinlich gehalten, vielmehr rechnet man damit, daß beide Parlamente sich hin­ter das neue Abkommen stellen. Dann werden also der alte Vertrag und das Zu­satzabkommen einfach automatisch fallen. Die Mission des deutschen Unterhändlers Dr. Ritter hat demnach den Erfolg gehabt, daß das Handelsvertragsverhältnis zwi­schen Deutschland und Finnland durch eine freundschaftliche Vereinbarung geändert

Berlin, 29. Aug. Das Reichs- krabinett hat gestern den Entwurf eines Penfionskürzungsgefet- z e s verabschiedet. Er wird morgen dem Reichsrat zugeleitet werden, lieber die grundlegenden Gesichtspunkte des Ent­wurfes erfahren wir von unterrichteter Seite: Der Entwurf besteht aus drei Tei­len:

1. den Bestimmungen über die Pensions- Kürzung bei Doppelrentnern,

2. den Bestimmungen über das Höchst­ruhegehalt und

3. Bestimmungen zur Regelung einzel­ner Fälle.

Die Pensionskürzung für Doppel­rentner will einem pensionierten Be­amten, der durch Tätigkeit im Wirtschafts­leben ein Einkommen erarbeitet, das Ruhegehalt um einen diesem Anrechnungs- Einkommen angeglichenen Teil kürzen. Das Anrechnungs-Einkommen bleibt bis zur Höhe von 6000 JA kürzungsfrei. Von dem übrigen Betrag wird das Einkom­men bis zur Hälfte gekürzt. Na- ürlich beginnt die Pension wieder in vol­ler Höhe zu fließen, wenn das Anrech­nungs-Einkommen aufhört. Zum ch st- ruhegehalt ist vielfach der Wunfich geäußert worden, es auf den festen Be­trag von 12 000 JA festzusetzen. Die Re­gierung ist diesem Wunsche insofern ge­folgt, als Mißverhältnisse beseitigt wor­den sind. Die Regelung sieht vor, daß nach fünfjähriger Tätigkeit m der letzten Stellung die volle Höchstpen- fion* nach dem Gesetz gegeben werden soll. Bei kürzerer Tätigkeit wird der Be­trag der Pension entsprechend ge­kürzt, bei Beschäftigung unter einem Jahr um 50 Prozent, für längere Tätig­keit entsprechend weniger bis zu einer Kürzung bei vierjähriger Tätigkeit um 10 Prozent. Weiter sind noch eine Reihe von Bestimmungen in das Gesetz ausgenom­men, in denen verschiedene schon beste­hende Einzelgesetze zusammengezogen sind. Der Entwurf ist verfassunas- ändernd. Er umfaßt außer den Be­amten des Reiches auch alle Beamten der Länder und Gemeinden. Er hat rück­wirkende Kraft für die bisher bezo­genen Pensionen, doch gewährt er den Be­troffenen eine Umstellungszeit von sechs Monaten.

Berlin, 29. Aug. lieber die Angaben die der Reichsfinanzminister über die Kassenlage des Reiches gemacht

Autonomer Butterzoll

wird. Die Kritik weiter Kreise der deut­schen Oeffentlichkeit an dem alten Abkom­men richtete sich einmal gegen die lange Dauer, die fünf Jahre und für eine ein­zelne wichtige Position, nämlich für But­ter, sogar sieben Jahre betrug, und da­gegen, daß die Zollsätze für Butter und Käse auf diese lange Zeit hinaus nicht ge­ändert werden konnten. Diese langfristige Bindung ist beseitigt und für die Zollkon­tingente gilt der autonome Satz.. In Ber­liner politischen Kreisen wird diese Rege­lung auerordentlich begrüßt, zumal sie ohne eine Trübung unseres freundschaft­lichen Verhältnisses zu Finnland erreicht wurde.

hat, sind Pressekritiken veröffentlicht wor­den, die die Angaben entweder als. zu rosig oder als aus Zweckmäßigkeits­gründen gefärbt hinstellen. Demgegen­über erfahren wir von unterrichteter Seite, daß die Angaben des Reichsfinanz­ministers in jeder Beziehung der Wahrheit entsprechen.

Gegenüber den Gerüchten,, daß die Re­gierung nicht in der Lage fei, am 1. Sep­tember die Beamtengehälter zu zahlen, und mit Banken Verhandlun­gen über einen kurzfristigen Kredit be­gonnen habe, wird von unterrichteter Seite erklärt, daß an diesen Gerüchten kein wahres Wort fei. Es wurden und es werden mit keiner Bank Verhand­lungen über die Gewährung kurzfristiger Kredite an das Reich geführt Für die Za hlung von Beamtengehältern bestehen weder für diesen Monat noch für die näch­sten Monate irgend welche Gefahren«

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Mtinftf verlaß! den Berliner Poften

Berlin, 30. Aug. Der Botschafter der Sowjetunion in Berlin Krestinski wird sich, wie dieDAZ." berichtet, am 6. September von Moskau wieder nach Berlin zurückbegeben, um dem Reichsprä­sidenten sein Abberufungsschreiben zu übergeben, da nunmehr bestimmt ist, daß Krestinski nicht, wie ursprünglich beabsich­tigt, in Berlin seinen Posten beibehalten wird, sondern nach Moskau übersiedelt. Die Frage feiner Nachfolgerschaft wird erst Mitte September geklärt werden. Gleichzeitig mit dem Botschafter Krestinski verläßt auch der Pressechef der Botschaft, Stern, Berlin.

Große Unruhe in Buenos Aires.

Neuyork, 29. Aug.Associated Preß" meldet aus Buenos Aires, daß in der ge­samten Hauptstadt große Unruhe herrscht. Die umfassenden Maßnahmen der Regie­rung werden vielfach als nicht so drin­gend erachtet. Es werden vielerseits Stimmen laut, daß sie nur dazu angetan wären, die Unruhe im Landesinnern und die Befürchtungen im Auslande zu er­höhen.

Kürzung der Pensionen

Kolm Rlndeftgrenzo von 12000 M. - Ser Entwurf ist verlaftungSöndernv

Tageßiviegel

Heber den Tod des Rittmeisters a. D. Qlmlinger sind nach dem Selbst­mord seiner Frau allerhand dunkle Ge­rüchte aufgetaucht, zu denen das Reichs- wehrministerium folgendes erklärt: Ober- leutnant Amlinger ist am 31. Juli 1929 mit dem Charakter eines Rittmeisters a. D. verabschiedet worden. Das Reichswehr­ministerium ist leider gezwungen, jährlich eine Reihe von verdienstvollen Offizieren zu verabschieden, um die Armee möglichst jung zu erhalten. Was alle diese verab­schiedeten Offiziere nach ihrer Verabschie­dung unternehmen, entzieht sich sowohl der Verantwortung, als auch der Kenntnis des Reichswehrministeriums.

Von ziviler zuständiger Stelle wird da zu erklärt, daß es nicht' begannt sei, unter welchen Umständen der Privatmann Am- linger in Rußland den Tod gefunden habe. Wan werde sich aber danach erkundigen. Im übrigen wird ausdrücklich festgestellt daß alle diese sensationellen Gerüchte um den Tod des Rittmeisters a. D. Amlinger in der englischen und französischen Presse nur auf Grund der Vermutungen und Unterstellungen aufgegriffen worden sind, die sich zuerst in der deutschen Presse befunden haben.

Wie wir von zuverlässiger Seile hören, wird das Bauprvgramm der Reichs­regierung im Rahmen des allgemeinen Arbeitsbeschaffungsprogramms ent­gegen anderslautenden Meldungen be­reits durchgeführt. In Sachsen haben die Bauarbeiten bereits begonnen, und auch die süddeutschen Länder und Preußen wer­den in der allernächsten Zeit folgen. Die zu­ständigen Stellen hoffen, daß sich die Aus­wirkungen des Dauprograrnrns auf dem Arbeitsmarkt und der Stellenvermittlung in kurzer Zeit bemerkbar machen und die Zahl der Arbeitslosen sinken wird. Um hierüber einen genauen Aeberblick zu ge­winnen, hat die Reichsvegierung von den Arbeitsämtern in einer Rundfrage ein­gehende Berichte angefordert. Ebenso wird der Reichskommissar für, den zusätzlichen Wohnungsbau in Kürze einen Bericht über die Durchführung des Bauprograrnms ver­öffentlichen, nachdem alle Neubauten be­gonnen sind und die Arbeiten theoretisch festgelegt werden können. Auch hinsichtlich der Preissenkungsaktion dürften in diesem Zusammenhänge Erfolge erzielt werden, da das Arbeitsbeschaffungsprogramm für den Baumarkt eng mit Preissenkungen verbunden war. . <

Die Reichsregierung arbeitet fieberhaft an der Sanierung der Arbeitslosenversiche­rung und schon taucht viel früher als erwartet ein neues Gespenst auf. Die Invalidenver sicher ung,derenKrife bei der augenblicklichen Entwicklung erst für 1934 erwartet wurde, scheint nach den letzten Berechnungen der zuständigen Stel­len schon in etwa IV» Jahren nicht mehr fähig zu fein, ihre Leistungen aufrechtzuer­hallen, wenn nicht inzwischen einmal eine Beitragserhöhung ober die Erhöhung der Reichsgelder erfolgt. Der Regierung er­steht hier die neue Sorge, wie für diese Versicherung, bei der man die Bezüge und Renten kaum kürzen kann, die notwendigen Mittel zu beschaffen sind. Man hat sich auch im Rahmen der letzten Kabinettsver­handlungen kurz mit diesem Problem be­schäftigt, ohne jedoch heute schon zu einem Beschluß kommen zu können., Man wlll vielmehr abtoarten, wie sich die Finanzen der Invalidenversicherung im nächsten Jahr entwickeln, deren Stand ja wesent­lich von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängt. Es läßt sich nämlich be­obachten, daß eine ansteigende Kurve der Arbeitslosigkeit auch eine größere Be­anspruchung der Invalidenversicherung zur Folge hat. Anscheinend entschließt sich der arbeitslose Arbeitnehmer eher, wegen einer Krankheit aus dem Produktionsprozeß end- gültig auszuscheiden und seine Rente bet