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Di« ^Vberh«ssisch« Zeitung" ei­ch eint sechsmal wöchentlich. De» ugSpriie monatlich 2.20 EM.au«- ichlteßl. Zustellungsgebühr, turch 6k Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschtnendefekt oder eie» men ton Ereignisse auSsallende Nummern wird kein Ersar ge» eistet. Verlag Dr. §. Kitzeroth. Druck bet Unib.-V«chdruck«rei Job. Ang. Koch, Markt 21/23 Fernsprecher: Nr. 54. tu Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 6015. Sprech,ei, er Redaktion von 1011 und

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Anzeiger für (bas frühere knrhessifche) Oberhesse«

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Die Mmirrrsorm der Reichsregierung «ein Krogramm. lonictn Wilinien - Abermaliges «»rechen der Sleuerienkuug

Berlin, 28. Aug. Die mehrtägigen Beratungen des Reichskabinetts über seine finanziellen Reformpläne wurden heute unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brü­ning zu Ende geführt. Es wurde Ueber- einstimmung über diejenigen Grundsätze erzielt, nach denen nunmehr die erforder­lichen Gesetzesvorlagen durch die zustän­digen Ressorts in den nächsten Wochen zwecks Vorlage an den Reichsrat und den Reichstag ausgearbeitet werden sollen.

Voraussetzung für das Gelingen aller Reformpläne ist eine geordnete Kassenlage und ein die Wirtschaftslage berücksichtigen­der Haushaltsplan.

Das Kabinett hat für die Aufstellung dieses Programmes als wesentliche Gesichtspunkte die folgenden festge­legt:

1. Im Haushaltsplan 1931 wird über die bereits im Haushaltsplan 1930 vorge­sehene Senkung der Ausgaben von 169 Millionen hinaus auf Grund der vom Reichsfinanzminister gemachten Vor­schläge ein weiterer namhafter Betrag ein­gespart werden.

2. Es wird ein mehrjähriges Programm für den Wohnungs­bau und die ländliche Siedlung mit dem Ziel der beschleunigten Verminde­rung der Wohnungsnot der unbemittelten Schichten und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit aufgestellt. Die Finan­zierung der größeren Wohnungen wird auf anderem Wege durchgeführt.

3. Der Reichshaushalt soll gegen die bisherige unbegrenzte und unvorseh­bare Beanspruchung durch die verschiede­nen Formen der Arbeitslosenhilfe gesichert werden, indessen ohne daß dadurch die not­wendigen Leistungen gefährdet werden.

4. Der Finanzausgleich wird durch eine anderweitige Verteilung der öffentlichen Einnahmen unter Reich, Län­der und Gemeinden entsprechend den ihnen obliegenden Aufgaben umgestaltet werden; dabei soll vor allem auf Klarstellung der selbständigen Verantwortung für die Aus- gabengebahrung hingewirkt werden. Die­ser endgültige Finanzausgleich kann in Kraft treten, sobald der Reichstag das Steuervereinheitlichungsgesetz, zu desien Vorbereitung in der Notverordnung entsprechende Maßnahmen vorgesehen und eingeleitet sind, verabschiedet hat. Zn die­sem Zusammenhang ist auch eine Ver­einfachung des Steuersystems in Aussicht genommen und zwar zunächst bei der Landwirtschaft, sodann durch Frei­stellung der Vermögen bis zu 20 000 Mk. von der Vermögenssteuer.

Die Auswüchse auf dem Gebiete der kommunalen Beamtenbesoldung sollen beseitigt werden; hierbei wird bei denjenigen Gemeinden einzusetzen sein, deren Realsteuern besonders überhöht sind.

5. Eine Bewirtschaftung der Kreditbe­dürfnisse der öffentlichen Körperschaften unter einheitlichen Gesichtspunkten wirb die notwendige Senkung des zu hohen Zinsfußes unterstützen.

Die Gesamtheit dieser Maßnahmen rmrd eine Senkung der zu hohen steuerlichen Belastung des deutschen Volkes ermög­lichen. Ein solches Senkungsprogramm kann nur fortschreitend durchgeführt wer­den. Begonnen werden soll aber bereits im Jahre 1931 mit der Senkung der die Produktion am meisten hemmenden Real­steuer. Dadurch soll der Wirtschaft Antrieb und neue Arbeit gegeben werden.

Die neuen Neuem

Der Reichsrat stimmte am Donners­tag den Durchführungsbestimmungen für Eemeindebiersteuer, Gemeindegetränke­steuer und BUrgersteuer zu. Die neue Ver­ordnung stellte u. a. klar, daß die Erhe­bung der Eemeindegetränkesteuer nur zu­lässig ist, wenn die Gemeindebiersteuer be­reits erhoben wird. Die Bürgersteuer wird abhängig gemacht vom Wohnsitz. Wer in mehreren Gemeinden einen Wohn­sitz hat, ist in jeder dieser Gemeinden steuerpflichtig. Klosternovizen werden von der Steuer befreit. Der Landessatz der Bürgersteuer kann nur für alle Gemein­den einheitlich festgesetzt werden. Die Bürgersteuer wird je zur Hälfte am 10.

Januar und 10. März fällig. Sie wird zugleich mit der Lohnsteuer einbehalten oder zugleich mit der Einkommensteuer veranlagt. Für die erst von 1931 ab wirk­sam werdende Verkoppelung bet Ee­meindebiersteuer und der Bürgersteuer mit den Realsteuern bleibt der Erlaß wei­terer Durchführungsbestimmungen vorbe­halten.

Ferner stimmte der Reichsrat einer Ausführungsverordnung zum Weingesetz zu, die im wesentlichen den bisherigen Ausführungsbestimmungen zum alten Weingesetz entspricht.

Den 250 Millionen, Reichsbahnschatzan­weisungen zur Finanzierung des Arbeits­beschaffungsprogramms billigte der Reichs­rat die Mündelsicherheit zu.

Die Notverordnung vor dem StaatsgerWöbos?

Sie KrlegsbeWWen beantragen, die »ctetbunngen ffit

Mittig zu erklären

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Berlin, 28. Aug. Der R-ichsbunv der Kriegsbeschädigten. Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen hat. da die breite Masse der Kriegsopfer durch die Notverordnung des Reichspräsidenten er­heblich betroffen wird, den Staats- gerichtshof angerufen. Diese An­rufung erfolgt, weil der Bundesvorstand die Rechtsansicht vertritt, daß Artikel 48, Absatz 2 der Reichsverfassung im Gegen­satz zum Artikel 55 der preußischen Ver­fassung Notverordnungen finanzieller und wirtschaftlicher Art nicht kenne und nicht zulasse. Der Reichsbund hat deshalb be­antragt, der Schiedsgerichtshof möge die Notverordnung für, verfassungs­widrig und rechtsungültig er­klären.

Wie wir erfahren, sind auch in der Be­handlung Kriegsbeschädigter, besondtts in ihrer Ausstattung mit künstlichen Glied­maßen, Sparmaßnahmen ernge- führt worden, indem die Anfertigung der

orthopädischen Gliedmaßen im Verdin­gungswesen vergeben wird. Dadurch soll erreicht werden, die künstlichen Glied­maßen billiger herzustellen. Ihre Güte soll aber darunter unter keinen Umständen leiden. Es handelt sich also nicht um Spar­maßnahmen an den Kriegsbeschädigten, sondern für sie.

Einberufung des preußischen Landtags verlangt.

V e r l i n, 28. Aug. In einem Schreiben an den Präsidenten des preußischen Land­tags Bartels, verlangt die ko mm uni- stis'che Fraktion die sofortige Einberufung des preußischen Land­tages. Auf der Tagesordnung dieser Feriensitzung soll die Beratung kommu­nistischer Anträge stehen, die eine Er­hebung der durch Notverordnung des Reichspräsidenten verfügten neuen Ge­meindesteuern in Preußen unterbinden und den Erlaß der preußischen Regierung aus­heben wollen, der den Beamten die Mit­gliedschaft in der kommunistischen Partei verbietet.

Der 8V-Millionenkredit für die Roggen­stützung.

Berlin, 28.Aug. Der Kreditvertrag Zwischen der Deutschen Getreidehandels­gesellschaft m. b. H. und der Getreide-In­dustrie- und Kommissions-A.-G. ist, rote WTB.-Handelsdienst erfährt, nunmehr abgeschlossen und auch bereits von dem Verwaltungsrat der erstgenannten Ge­sellschaft genehmigt. Der Vertrag stellt eine Verlängerung des demnächst ablau­fenden, der der D. G. H. einen Kredit von 30 Millionen R-R einräumte, um ein wei­teres Jahr dar, umfaßt aber jetzt eine Summe von 60 Millionen 9ML Kredit­geber ist die Getreideindustrie- und Kom- missions-A. G. (G. I. C.), die ihrerseits aus das hinter ihr stehende Bankenkon- fortium zurückgreist, das zu diesem Zwecke eine Erweiterung erfahren hat. Der Ausschlietzlichkeitsvertrag zwischen der D.G.H. und der G.I.C., der nut dem bisherigen Kreditabkommen parallel lief, hat eine Einschränkung erfahren, die D. G. H. wird künftig ihre Stützungs­käufe und die Verwertung des Roggens zu zwei Dritteln durch Vermittlung der G. I. C. vornehmen, den Rest nach freiem Ermessen auf Handel und Genossenschaf­ten verteilen.

Der gtimlnntotrtrao wird gtfünbigt

Berlin. 28. Aug. Wie die Telunion von zuverlässiger Seite erfährt, sind die in Helfingfors geführten Verhandlungen des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Mi­nisterialdirektor Ritter, über die neue Regelung der Handelsvertragsbeziehungen mit Finnland im wesentlichen abge­schlossen. Cs wurde vereinbart, daß der laufende Handelsvertrag gekündigt wird und am 1- Januar dem Zeitpunkt des Ablaufs des Vertrages, ein neuerVertrag in Kraft tritt, der die Vertragszölle für Butter und andere Mol­kereiprodukte auf wesentlich höhere Zollgrundlage als der gegenwärtigen fest­setzt.

Verschärfung der Lage in Judien.

fk. London, 29. Aug. Nunmehr hat auch die Regierung in Madras den Ar­beitsausschuß des Allindischen Kongresses für ungesetzlich erklärt.

Wenn man sich bestrebt fühlt, energisch gegen das Auftauchen der Splitter­parteien Stellung zu nehmen, so tut man dies aus der Erkenntnis, welch ringe-

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Je mehr sich der Mann in Frankreich darüber klar wird, daß das S a a r g e b i e t rein deutsch ist und auch bei der Ab­stimmung im Jahre 1935 deutsch bleiben wird, um so eifriger setzt die Propaganda ein, die einmal darauf ausgeht, der fran­zösischen Oeffentlichkeit unter Vorspiege­lung falscher Tatsachen die Hartnäckigkeit Frankreichs bezüglich einer vorzeitigen Rückgabe an Deutschland schmackhafter zu machen, zum anderen aber auch bei der. Saarbevölkerung selbst den Eindruck zu er­wecken, daß die französische Herrschaft für sie das Paradies bedeute, während die Rückkehr zu Deutschland unweigerlich den Ruin des Saargebietes nach sich ziehen würde. So macht ein französischer Ge­neral de Cugnae in einem französischen Blatt verzweifelte Anstrengungen, die Saarbevölkerung davon zu überzeugen, dah ihre Rückkehr zu Deutschland gleichbedeu­tend mit Selbstmord wäre. Selbst die geographische Lage des Saargebietes, so behauptet der General, widerspreche einer Angliederung an Deutschland. In völliger Verkennung der wirklichen Stimmung der, Sarbevölkerung versucht der General bei seinen Landsleuten den Glauben zu er­wecken, daß bei einer Abstimmung im Jahre 1935 eine Mehrheit für Frankreich erzielt werde, besonders wenn Frankreich die Zeit richtig nutze.

Durch das Angebot der bayerischen So­zialdemokraten ist die Regierungs- k r i s e i n B a h e r n in ein neues Stadium getreten. Es läßt sich indessen schon jetzt erkennen, daß in den von der Sozial- demvkratie formulierten Voraussetzungen die Grundlage für eine neue Mehrheitsbil­dung nicht zu erblicken ist, denn die So­zialdemokratie muh sich darüber klar sein, daß ihr Verlangen, die freiwilligen Lei­stungen des Staates an die Religions­gesellschaften einzuschränken, von der Bayerischen Vollspartei unter keinen Arn- ständen unterstützt werden wird. Die Presse der Bayerischen Vollspartei hat sich be­reits in diesem Sinne sehr unzweideutig geäußert. Da aber in Bayern ohne die Bayerische Vollspartei überhaupt keine praktische Regierungsbildung möglich ist, kann man schon jetzt sagen, daß die sozial­demokratischen Bemühungen scheitern wer­den. Man rechnet ganz allgemein damit, daß die bayerische Regierungskrise sich noch über die Reichstagswahlen hinauS- ziehen wird.

Es hat in der Oeffentlichkeit einiges Er­staunen erregt, daß die Kandidatenlisten des Zentrums den Namen des Reichs­verkehrsministers von Guerard nicht enthalten. Herr von Guerard wird also im kommenden Reichstag kein Mandat haben. Wie wir von unterrichteter Seite dazu erfahren, besteht in gewissen Zen­trumskreisen schon feit längerer Zeit eine erhebliche Mißstimmung gegen Herrn von Gerard. Sein eigener Wahlkreis Koblenz- Trier hat die Wiederaufstellung von Guerards abgelehnt, wobei es übrigens bezeichnend ist, daß dies der Wahlkreis auch des Paarteiführers Prälaten Kaas ist. As ist dann der Versuch unternommen worden, für Herrn von Guerard in Ost­preußen einen Platz auf der Zentrumsliste freizumachen, doch ist auch das mißlungen. Aus der Reichsliste des Zentrums ist der Name von Guerard ebenfalls nicht ent­halten. Es gewinnt den Anschein, als ob das Zentrum seinen langjährigen Frak­tionsführer im Reichstag allmählich fallen lassen wolle. Falls es in absehbarer Zeit zu einer Personalveränderung im Reichs­kabinett kommen sollte, würde wahrschein­lich von Guerard bei dieser Gelegenheit aus dem Kabinett ausschewen.