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Sonnabend, den LS. Zu«1930

ie ^Oberhrjsijche ZrUmig- «t- cfeetat f«ch«ma! wöchentlich. Be- ngSPreismonatIich2^0GM.au«. 'chließl. Zustellungegebühr, dnrch Sie Post 2»45 GM. Für etwa dnrch Streik. Malchtnendefekt oder ele» mentare Ereignisse anosalient« Nnnmiern wird kein Srsat- ge­eiste«. Verlag Dr. §. Kitzeroth. Druck der UnW^Buchdrnckerei ?oh. Ang. Koch, Markt 21/23 Fernsprecher: Rr. 54. tu Sir. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5015. Sprechzeit er Redaktion bon 1011 und

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Anzeiger für (das frühere kurhessrsche) Oberhefsen

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Der Anzeigeuprett beträgt für de« 11 qesvalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., soq. kleine Anzeigen nnd Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 TM amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Satz sowie bei Platz- Vorschrift 50»,, Aufschlag. Sammel anzeigen 100 °f Auf­schlag. ReNam.-MMim- 0,40 GM. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. X Ziel 5 Tage.

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

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Die neueNmninernfolge der NoriWge zur Ichtm Wabl Mbiele Narieim lverden noch komm«?

Berlin, 25. Juli. Auf Grund der fünften Aenderungsverordnung zur Reichs­stimmordnung hat der Reichsminister des Innern für die Reichswahlvorschläge der Parteien die Abgeordnete in den letzten Reichstag entsandt haben oder zu denen sich Abgeordnete des letzten Reichstages bekannt haben, die Nummernfolge festge­setzt. Es führen:

Nr. 1 Sozialdemokratische Partei Deutsch­lands.

Nr. 2 Deutschnationale Volkspartei.

Nr. 3 Zentrum.

Nr. 4 Kommunistische Partei.

Nr. 5 Deutsche Volkspartei.

Nr. 6 Deutsche Demokratische Partei.

Nr. 7 Neichspartei des deutschen Mit­telstandes (Wirtschaftspartei).

Nr. 8 Bayerische Volkspartei.

Nr. 9 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung).

Nr. 10 Christlich-nationale Bauern- und Landvolkpartei.

Nr. 11 Volksrechtspartei (Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung).

Nr. 12 Deutsche Bauernpartei.

Rr. 13. Landbund.

Nr. 14 Deutsch-Hannoversche Partei.

Nr. 15 Sächsisches Landvolk.

Nr. 16 Volkskonservative Vereinigung.

Nr. 17 Christlich-Sozialer Volksdienst.

Reichswahlvorschläge von Parteien, die Abgeordnete in den letzten Reichstag nicht entsandt haben und zu denen sich auch Abgeordnete des letzten Reichstags nicht bekannt haben, erhalten die an die Num­merfolge des Reichsministers des Innern weiter anschließenden Nummern in der Reihenfolge, wie die Reichswahlvorschläge beim Reichswahlleiter eingehen.

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Die Wrleitagmw ter Deutsch- nationalen

Berlin, 25. Juli. Die heutige Sitzung der Parteivertretung der Deutsch- nattonalen Volkspartei im Reichstag wurde durch ein Referat des Parteivor­fitzenden Dr. Hugenberg eingeleitet, der die Stellung der Partei im zukünftigen Wahlkampf behandelte.

Anschließend daran schilderte Dr. Ober­fohren die Vorgänge im Reichstag und den Kampf gegen die Regierung Brüning.

Die Parteivertretung nahm im An­schluß an die Aussprache folgende Ent­schließung mit 283 gegen 4 Stimmen aus Mecklenburg an:

Die Parteivertretung spricht ebenso wie der Parteivorstand ihrem Parteifüh­rer Dr. Hugenberg und dem Vorsitzenden der Reichstagsfraktion Dr. Oberfohren ihr Vertrauen aus.

Die Parteivertretung erkennt mit be­sonderer Befriedigung an, daß die Par­teiführung auch durch Verhandlungen mit dem Reichskanzler den ersten Versuch ge­macht hat, im Reich und in Preußen eine tragfähige antimarxistische Regierung zu schaffen.

Wir Deutschnationalen kämpfen dage­gen, daß durch die an Enteignung gren­zende lleberdrehung der Steuerschraube und durch eine verhängnisvolle Tribut­politik die Verelendung der deutschen Menschen immer weit getrieben wird. Wir wehren uns gegen die Christentum und Kultur vernichtende Bolschewifierung unseres ganzen öffentlichen Lebens: wir kämpfen gegen das durch die Mittelpar­teien immer wieder gestützte marxistische System.

Die Parteivertretung bedauert es, daß der Reichslandbund den von großen Land­volkführern wie Rösike, Wangenheim und Hahn vorgezeichneten Kurs aufgegeben hat und durch den Aufruf zu Landvolk­listen die für die Landwirtschaft so bedeut­same Wirtschaftsorganisation praktisch zu einer Partei umgestaltet. Die Verfolgung eines solchen Weges verschärft die von der Deutschnationalen Volkspartei stets über­brückten Gegensätze zwischen Stadt und Land, ohne der Landwirtschaft zu nützen. Wir werden das Landvolk zur Entschei- duyg aufrufen, ob es seine Zukunft bester innerhalb einer geschlostenen Rechten oder durch eine in das System der Mitte sich eingliedernde Jnterestentenpartei gwahrt wissen will.

Austritt Bazilles aus der Deutschnattonalen Bolkspartei.

Stuttgart, 25. Juli. Der württember- gische Kultusminister, Reichstagsabgeordneter Dr. Bazille, hat in einem Schreiben an den Landesvorsitzenden der Deutschnationalen Volkspartei (Württembergische Bürgerpartei) seinen Austritt aus der Deutschnationalen Volkspartei erklärt.

Minister Schiele aus der Deutschnattonalen Volkspartei ausgetreten.

Berlin, 25. Juli. Wie dieL a n d v o I k- Nachrichten" mitteilen, hat Reichsminister Dr. h. c. Schiele heute seinen Austritt aus der Deutschnationalen Volkspartei erklärt.

Mnister Schiele dürfte der Landoolk- Partei beitreten. 9JHt ihm dürften sich die-

Das WMaverbot «egen das bewaffnete Auftreten voMcher Verbünde

Berlin, 25. Juli. Auf Grund des Artikels 84, Absatz 2 der Reichsverfassung, wird zur Wiederherstellung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet verordnet:

§ 1: 1. Wer außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befrie­deten Besitztums eine Waffe führt, die ihrer Natur noch dazu bestimmt ist, durch Hieb, Stoß öder Stich Verletzungen beizu­bringen (Hieb- oder Stoßwaffe), wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre, wenn mil­dernde Umstände vorliegen mit Geldstrafe bestraft.

2. Neben der Strafe kann die Waffe, auf die sich die strafbare Handlung be­zieht, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Täter gehört, eingezogen werden. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer be­stimmten Person nicht durchführbar, so kann aus die Einbeziehung der Waffe er­kannt werden.

§ 2: § 1 findet keine Anwendung auf

1. Personen, die kraft ihres öfentlich- rechtlichen Dienstverhältnistes zum Füh­ren von Hieb- oder Stoßwaffen berechtigt sind, innerhalb der Grenzen dieser Berech­tigung.

2. Personen, die beruflich Hieb- oder Stoßwaffen zu führen pflegen, hinsichtlich dieser Hieb- und Stoßwaffen bei Aus­übung des Berufs und auf den dazu ge­hörigen Hin- und Rückwegen.

3. Personen, die zum Führen von Hieb­oder Stoßwaffen behördlich ermächtigt sind: die behördliche Ermächtigung wird

von der zuständigen obersten Reichs- öder Landssbehörde oder der von ihr bestimm­ten Stelle mit Wirkung für ihren Amts­bereich oder Teile davon allgemein oder für bestimmt zu bezeichnen Anlässe erteilt.

4. Inhaber von Jagdscheinen eines deutschen Landes auf der Jagd sowie auf den dazu gehörigen Hin- und Rückwegen.

§ 3: Wer gemeinsam mit anderen zu politischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint und dabei bewaffnet ist, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be­straft.

Neben der Strafe kann die Waffe, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Täter gehört, einbezogen werden. Ist die Ver­folgung oder Verurteilung einer bestimm­ten Person nicht durchführbar, so kann auf die Einbeziehung der Waffe selbstän­dig erkannt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Personen, die kraft ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhält­nisses zum Führen von Waffen berechtigt sind, innerhalb der Grenzen dieser Berech­tigung.

§ 4: Sofern dieser Verordnung nicht vorher aufgehoben wird, tritt sie mit dem 1. April 1931 außer Kraft.

Berlin, 25. Juli 1930.

Der Reichspräsident (gez.) von Hin­denburg.

Der Reichsminister des Innern (gez.) Dr. Wirth.

jenigen landwirtschaftlichen Abgeordneten, die aus der Deutschnattonalen Volkspartei aus­geschieden sind, gleichfalls der Landvolkpartei anschlietzen, um die politische Einheitsfront des Landvolks herzustellen.

Di« Spitzenkandidaturen der Demokraten.

Berlin, 25. Juli. Die Wahlkreisvor­sitzenden der Deutschen Demokratischen Par­tei erörterten in einer Sitzung im Reichstag am Freitag vormittag das takttsche Vorgehen der Partei im Wahlkampf und die Spitzen­kandidaturen in den einzelnen Wahlkreisen. An sicherer Stelle werden, wie das Nachrich­tenbüro des VdZ. hört, u. a. kandidieren: Mini­ster a. D. Koch im Wahlkreis Wefer-Ems, Staatssekretär a.D. Meyer in Berlin, Dr. Heuß in Württemberg, Dr. Külz. An der Spitze der Reichsliste stehen Frau Mnisterial- rat Dr. Bäumer und L e m m e r. Nach­mittags trat der demokrattsche Partetvorstand zusammen.

Berlin unter Mmctetat

Berlin, 25. Juli. Auf Grund des Par. 59 des Kommunalabgabengesetzes hat der Oberpräsident bereits heute folgende Steuerzuschläge für Berlin festgesetzt: Grundvermögenssteuer 275 Proz., Gewerbe­steuer 520 Proz., Lohnsummensteuer 1250 Proz. Diese Steuerzuschläge sind mit Aus­nahme bei der Gewerbesteuer, die der Ma­gistrat zuletzt auf 535 Proz. erhöhen wollte, höher als die von den Stadtver­ordneten abgelehnten Vorschläge des Magistrats. Die Erhöhung der Grundvermögenssteuer zieht automatisch eine durchschnittliche Mietsverteuerung um 3 P r o z. nach sich, da bekanntlich die Erund- vermögenssteuer vom Hausbesitzer auf die Mieter abgewälzt wird. Die Erhöhung der Lohnsummensteuer trifft die Arbeitnehmer nicht, da diese Steuer vom Arbeitgeber zu tragen ist.

SogeSfofcgcl

Das Reichskabinett ist gestern nachmit­tag, wie angekündigt, zu einer Sitzung zu- sammengetreten, in der die zur Durch­führung und Sicherung desEtatS notwendigen Verordnungen beraten wur­den. ließet Einzelheiten der Besprech­ungen will dasBerliner Tage­blatt" wissen, daß insbesondere das Etatsgesetz, in dem namentlich nach dem Wunsch des Reichsarbeitsministers Bürg­schaften für industrielle Hilfsaktionen nach Art der von Mansfeld in ziemlich be­deutendem Betrage erhalten sein sollen, umstritten war. OB die Novellen Mr Arbeitslosenversicherung und $ui Kranken­versicherung in die Verordnung ausgenom­men werden, ist dem Blatt zufolge noch nicht entschieden. Weiter soll die Rede davon gewesen sein, den Dvllstreckungs- fchutz für die gesamte östliche Landwirt­schaft aus dem Rotverordnungswege zu regeln. Hiergegen seien aber von preu­ßischer Seite noch gestern ernste Bedenken erhoben worden. Der Zuschlag zur Ein­kommensteuer und die Reichshilfe dürsten ziemlich sicher wieder erscheinen, was bei der Ledigensteuer noch zweifelhaft sei. Der Etat soll für das ganze Etatsjahr durch Verordnung geregelt werden. Für die Gemeinden soll außer der Bürgerabgabe und an Stelle der ursprünglich erwogenen Schankverzehrsteuer wahrscheinlich die G e- meindebiersteuer in Frage kommen. Rach einem Bericht derVosfischen Zeitung" werden die Steuersätze in den Rotverordrmngen eine Milderung erfah­ren, die durch größere Abstriche im Etat ermöglicht wird. Dabei soll es sich wie das Blatt hervorhebt, um die Ausgcchen- senkung um weit mehr als 150 Millionen Mark handeln. Von dieser Summe sollen auf das Reichsarbeitsministerium etwa 15 Millionen entfallen. Die Beratungen, die bis gegen Mitternacht andauerten, werden, wie dieGermania" meldet, heute vormittag fortgesetzt und zum Abschluß ge­bracht. Die Verordnungen, mit deren Verkündung durch den Reichspräsidenten noch für heute M rechnen ist, werden vor­aussichtlich im Laufe des heutigen Ta­ges bekanntgegeben.

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Nachdem das Amnestiegesetz in letzter Stunde zum Scheitern verurteilt wurde, muß sich der Reichstag im Herbst erneut mit dem Gesetz befassen, das aller Voraussicht nach in materiell etwas ver­änderter Form dem Parlament vorgeleqt werden wird, da sonst noch einmal die Möglichkeit besteht, daß durch den Ein­spruch verschiedener Länder die Gesamt­vorlage der Ablehnung verfällt. In die­sem Zusammenhangs ist eine Tatsache sehr beachtlich, die wir soeben erfahren. Die nächsten Verhandlungstermine in zwei an­hängigen Verfahren, die unter das Am­nestiegesetz fallen würden, sind erst für Mitte Oktober angesetzt. Es handelt sich um das Gerichtsverfahren gegen den be­kannten Schriftsteller Peter Marttn Lam­pe! und um einen Termin gegen den des Fememordes beschuldigten früheren Feldwebel F a h I b u s ch. Wenn es sich nur um eines der beiden Verfahren ge­handelt hätte, wäre die Tatsache an sich nicht besonders erwähnenswert, da man sich aber entschlossen hat, auch in einem anderen unter das Begnadigungswerk fal­lenden Verfahren den Termin erst für Oktober festzusetzen, so zeigt diese Paral­lelität, daß man in juristischen Kreisen die besttmmte Auffassung hegt, daß das neue Parlament nunmehr die Amnestie- vorlage, wenn auch in etwas veränderter Form endgültig verabschieden wird. An­ter diesen Amständen wäre es sinn- und zwecklos, in der Zwischenzeit eventuell Ar­teile zu fällen, die dann materiell inhalt­lich doch wieder ausgehoben werden mühten.

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Die Konservative Volksparter scheint hinsichtlich ihrer Anhängerschaft auf eine breitere Grundlage rechnen M