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Donnerstag, len 17. Mi 1930

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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachnnge« für Stadt und Kreis Marburg.

Die EnMeidMg ist gefallen

Arttkol 4S ist ln Kraft Der ReWkanzler hat auch Voktmacht zur AnWung des ReWtageS

Berlin, 16. Juli. Das Reichskabinett beschloß in seiner Sitzung am Mittwoch abend die Deckungsvorlage im Wege der Notverordnung auf Grund des Artikels 48 der Neichsverfassung in Kraft zu setzen, nachdem der Versuch, diese Deckungsvorla­gen im Reichstage zur Annahme zu brin­gen. als gescheitert anzusehen sind. Auf­grund des Notverordnungsrechtes wurden die Neichshilfe. die Zuschläge zur Einkom­mensteuer, die Ledigenzuschläge, die Bür- gerabgabe und im Wege einer besonderen Verordnung die Schankverzehrsteuer in Kraft gesetzt.

Die entscheidende Reichstagssitzung

Der Präsident eröffnete die Mittwoch- Sitzung des Reichstages um 3 Uhr.

Das Bautreditgesetz für 1930 wurde in zweiter und dritter Beratung angenommen, dazu Entschließungen, wonach für den Straßenbau in erster Linie deutsches Bau­material verwendet werden soll.

Nunmehr wurde

die zweite Beratung der Deckungsvorlage fongesetzt.

Abg. Torgier (Komm.) meinte, mit ihrer gestrigen Abstimmung hätten die Sozial­demokraten bekundet, daß sie grundsätzlich für die Deckung des Defizits durch Reichshilfe und Ledigensteuer eintreten.

Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) erklärte, die Stellungnahme der Sozialdemokratie sei nicht so sehr durch die Gestaltung der einzelnen Artikel des Gesetzes, als durch die politische Eesamtlage bedingt. Ganz unannehmbar sei oie Burger st euer. Bleibe sie im Gesetz, lehne die Sozialdemokratie die ganze Vorlage ab, die für sie aber auch deshalb unannehm­bar ist, weil sie eine Verschlechterung der Sozialpolitik bringe. Die Sozialdemokratie habe unzweideutig ihre Be­reitwilligkeit betont, an der parlamentarischen Verabschiedung der Vorlagen mitzuarbeiten, nicht um der Regierung willen oder ihret­wegen. Das A n g e b o t sei dem Abgeordne­ten Esser schriftlich überreicht worden. Er habe die Antwort nidjt schriftlich gegeben. Die Regierungsparteien scheuten sich offenbar, den Grund für ihre ablehnende Haltung öffentlich mitzuteilen. Soweit die Verhandlungen überhaupt begonnen hätten, leien sie g e s ch e i t e r t.

Die Ablehnung der Deckungsvorlagen ' durch die sozialdemokratische Fraktion stehe damit fest.

Der Reichskanzler beabsichtige die Anwen­dung des Artikels 4 8. Das sei ver­fassungswidrig, denn dieser Artikel solle dem Staat und nicht der Regierung helfen. Die Sozialdemokraten würden sofort die Au f- hebung der Notverordnung bean­tragen und abwarten, ob die Deutsch- Nationalen dem zustimmen oder ob sie lieber chre Oppositionsstellung aufgeben würden. Dem Antrag der Wittschaftspartei auf Auf­lösung des Reichstages werde die sozial­demokratische Fraktion nicht zustimmen, um sofort die Aufhebung der Notverordnung beantragen zu können.

Abg. SEfer (Ztr.) stellte zuerst fest, er habe eine schriftliche Beantwortung des sozialdemokratischen Briefes abgelehnt mit der rheinischen Begründung:Wer schriwt, der blirot!"

Tatsächlich seien die Verhandlungen da­durch zum Scheitern verurteilt gewesen, daß die Sozialdemokraten den dritten Satz ihres Schreibens in eine ulümative Form getteidet haben, die eine Verstän­digung unmöglich machte.

nach der Erklärung des Abgeordneten Oberfohren feststand, daß die bürgerliche Re- Sterung Brüning die Unterstützung der Par­tei des Abg. Oberfohren nicht zu gewärtigen hatte, habe der Redner in der Sorge, daß die Anwendung der übrigen verfassungs- tuäßigen Mittel notwendig werden könnte, die - AS das Zentrum nur dann angemenbet "men wollte, wenn es nicht anders gehe,

Verhandlungen mit Brettscheid angebahnt, um vielleicht diesen Weg nicht gehen zu müssen. Er habe mit Breitscheid mündlich verhandelt und habe dann den Vertretern der Regierungsparteien loyal mit­geteilt, unter welchen Voraussetzungen die Sozialdemokratie ihre Unterstützung zu geben bereit sei. Nun habe aber Breitscheid den Weg gewählt, schriftlich zu antroorten. Er bedauere, daß das Schreiben der Sozial­demokraten in dem dritten Satz ein Ulti­matum an die übrigen Parteien gestellt habe. Die Form dieses Schreibens habe jede wei­tere Verhandlung unmöglich gemacht.

Berlin, 16. Juli. Amtlich wird mit­geteilt: Der Reichstag hat atft 15. Juli den Artikel I der Regierungsvorlage zur Deckung des Haushalts angenommen und damit festgelegt, daß zum Ausgleich der Aufwendungen im ordentlichen Reichs- Haushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, für die Zeit bis zum 31. März 1931 von den Einnahmen der Personen des öffentlichen Dienstes und der Ledigen ein Betrag und von den ein- kommensteuerpflichttgen Personen ein­malige außerordentliche Zuschüsse zur Ein­kommensteuer zu erheben sind. Bei der daraus folgenden Abstimmung über Ar­tikel II hat sich eine Mehrheit über die Einzelausgestaltung dieser Vorschriften nicht gefunden. Den für die Vorlage von der Reichsregierung über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes ab­gegebenen 204 Stimmen der hinter der Regierung stehenden Parteien standen 256 Stimmen der Sozickldemokraten. Deutsch­nationalen, Kommunisten und National­sozialisten entgegen. Die Einzelheiten der Durchführung der Reichshilfe haben dem­nach die parlamentarische Mehrheit nicht erreicht.

Die Neichsregierung hat darauf auf die Weiterberatung der zur Deckung des Reichshaushalts bestimmten Gesetze ver­zichtet. Ein gegen- sie eingebrachter Miß­trauensantrag ist mit einer Mehrheit von 240 gegen 59 Stimmen abgelehnt worden.

Die Deckung des Reichshaushalts ist ein unbedingtes Erfordernis für die Aufrecht­erhaltung geordneter Staatsfinanzen und für die Kreditwürdigkeit des Reichs und

Personenkreis der Reichshilf« festsetzt. Der Artikel wurde mit 256 Stimmen der Deutschnationalen, der Sozialdemokraten, der Kommunisten, der Nationalsozialisten sowie den beiden Mitgliedern der Volksrechtspartei gegen 204 Stimmen abgelehnt.

Reichskanzler Dr. Brüning gab darauf die Erkkärung ab, daß die Regierung auf die Weiterbehandlung der Deckungsvor­lagen leinen Wert lege.

Der Reichstag stimmte dann nur noch über den Antrag der Wirtschaftspartei auf Auf­lösung des Reichstages und über das kommunistische Mißtrauens- votum ab. Der Antrag der Wirtschafts­partei wurde gegen die Antragsteller und die Nationalsozialisten abgelehnt. Der kommunistische Mißtrauensantrag verfiel ge­gen die Stimmen der Antragsteller und der Nattonalsozialisten bei Stimmenthallung der Sozialdemokraten der Ablehnung.

Präsident So b e ließ dann eine halb­stündige Pause in der Plenarsitzung ein» treten.

Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) erwiderte, der dritte Satz habe lediglich die Ab­lehnung der Bürger st euer ausge­sprochen. Diese Steuer sei aber in der Re­gierungsvorlage garnicht enthalten gewe­sen, und der Reichsfinanzminister habe die schwersten Bedenken dagegen geäußert.

Damit war die Aussprache beendet.

Abstimmung über Arttkel 2.

Im Anschluß an die Aussprache erfolgte im Reichstag die mit großer Spannung er­wartete namentliche Abstimmung über den Artikel 2 des Reichshilfegesetzes, der den

der Wirtschaft. Sie ist auch unbedingte Voraussetzung für die weitere Durchfüh­rung der Fürsorge für die Arbeitslosen und eine unabweisbare Notwendigkeit in einer Zeit, in der die wirtschaftliche Lage der Welt in fast allen Ländern schwere Gefahren für die Staatsfinanzen bietet. Daher hat der Herr Reichspräsident die Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfasiung für, ge­geben erachtet und auf Antrag der Reichs­regierung die zur Deckung des Haushalts erforderlichen Maßnahmen getroffen. Da­mit ist ein fester Ausgangspunkt für die weitere staatliche Tätigkeit und für die Er­ledigung der dringend erforderlichen par­lamentarischen Arbeiten, insbesondere für die Verabschiedung des Reichshaushalts und für die Durchdringung des Osthilfege- setzes geschaffen.

Der Herr Reichspräsident hat gemäß der Reichsverfasiung von den auf Grund des Arttkels 48 getroffenen Maßnahmen dem Reichstag unverzüglich Kenntnis zu geben. Diese Maßnahmen bestehen in zwei Ver­ordnungen, von denen die eine die Dek- kungsvorlagen der Reichsregierung nebst Bürgerabgabe und die zweite die Ee- meindegetränkesteuer umfaßt.

Die finanzielle Sanierung der Gemeinden ist ebenfalls eine unab­weisbare Notwendigkeit, um die Auszah­lung der Unterstützungen für die wachsende Zahl der Wöhlfahrtsrentenempfänger sicherzustellen. Auch gerade aus diesem Grunde hat der Herr Reichspräsident, die Anwendung des Artikels 48 der Reichs­verfasiung für geboten erachtet.

Irr Rrichkklinzlrr «hält iömlftKr Vollmachten

Berlin, 16. Juli. Der Reichspräsi­dent empfing heute den Reichskanzler, Dr. Brüning und bestätigte, wie wir hören, die Vollmacht, bei Ablehnung der Dek- kungsvorlagen diese mit Artikel 48, tn Kraft zu setzen. Weiter erteilte der Reichs­präsident die Ermächtigung, den Reichstag aufzulösen, wenn der Reichstag beschließen sollte, die Verordnung nach Artikel ,48 wieder aufzuheben oder wenn ein Miß- trauensantrag eine Mehrheit finden sollte.

Zu der Abstimmung über Artikel 2.

Nach dem amtlichen Ergebnis der na­mentlichen Abstimmung über Artikel 2 der Deckungsvorlage sind für diese Vor­lage nur 193. dagegen 256 Stimmen ab­gegeben worden.' Mit den Regierung^ Parteien stimmten für die Reichshilse auch die vier deutfchnationalen Abgeordneten Dr. Bazille, Dingler, Ohler und Vogt- Württemberg, sowie der frühere deutsch- nationale Abgeordnete Bruhn.

Die BeMMtw der Relchsregierung

9te Mutig des WfaltcS ist ein unbedingtes Erfordernis"

Tagesspiegel

Die mit so großer Spannung ermattete Entscheidung im Kampf um das Deckungsprogramm ist nunmehr durch die Notverordnung des Reichspräsi- denten aufgrund des Arttkels 48 der Ver­fassung gefallen. Die Stellungnahme der Bettiner Blätter ist naturgemäß nicht ein- hettlich. DieGermania" macht dem Reichstag zum Vottvurs, daß er in einer Stunde versagt habe, wo er inmitten einer gefahrdrohenden Wirtschaftskrise, inmitten dringlichster finanzieller Aufgaben han­deln und entscheiden mußte. Infolge die­ses Mangels an Mut und Verantwottung, den der Reichstag gezeigt habe, sei der Reichsregierung nichts anderes übrig ge­blieben, als das zu tun, was im Interesse des Staates und einer geordneten Finanz- wittschaft ihre unausweichliche Pflicht war. Das Blatt hebt besonders die Ablehnung des kommunistischen Mihttauensanttags mit einer Mehcheit von 185 Stimmen her­vor und knüpft daran die Folgerung, daß der gestrige Tag mit einem statten Erfolg des Kabinetts geendet hat. Heber üas Schicksal des von den Sozialdemokraten angekündigten Aufhebungsantra­ges äußern sich die Blätter zumeist in dem Sinne, daß es mit Hilfe der Deutsch- nattonalen gelingen dürfte, die Notverord­nung weiter in Kraft zu halten. Die Deutsche Tageszeitung" weist auf die Gefahren hin, die bei einer Aufhebung der Notverordnung insbesondere der Land- wittschaft in der allettritischsten Zeit der Ernte drohen und schreibt: Wir können uns nicht votttellen, daß die deutschnatto- nale Reichstagsfraktton bei der entschei­denden Machtprobe zwischen der Regie­rung Brüning-Schiele und der aufs äu- ßettte machthungrigen Sozialdemokratte anderswo zu finden sein sollte als in Ge­meinschaft mit dem übrigen Bürgertum an der Sette der Regierung. DieDeutsche Tageszeitung erblickt in der Ablehnung des kvmmunifttschen Mißtrauensantrages eine günstige Vorbedeutung für die letzte Entscheidung der Deutschnattonalen. Richt ganz so opttmisttsch äußert sich derBer­liner Lokalanzeiger", der erllätt, daß eine Entscheidung bei den Deutsch- nationalen noch nicht gefallen ist. An sich, schreibt das Blatt, sei das Schicksal der Notverordnungen nm so prekärer, als an­zunehmen sei, daß auch einzelne Mitglie­der der Regierungspatteien sich dem Auf- hebungsanttag anschließen dürften. In diesem Zusammenhang weist die Deutsche Zeitung" darauf hin, daß die deutschnattonale Fraktton die Beschlüsse über ihr takttsches Vorgehen im einzelnen erft dann fassen kann, wenn ihr die Not­verordnungen der Regierung vorliegen.

Außergewöhnliche Mittel stumpfen ab, wenn sie zu häufig angewandt werden, oder wenn auch nur allzu oft mit ihnen gedroht wird. Wenn die Regierung den Artikel 48 anwendet, so ist es ihre Pflicht, ihn voll und ganz auszuschöpfen, um im Sinne des Reick^gerichtsurteiles Verwirrung und drohende Gefahren" vom Staate fernzuhalten. An Angriffen wird es der Regierung nicht fehlen. Man wird von Staatsstreich sprechen, wo der Wort- laut des Arttkels 48 llar und eindeutig die Vollmachten der Regierung umreißt. Denn anders als etwa in den Vereinigten Staa­ten hat die Weimarer Nattonalversamm- lung dem Reichspräsidenten und der Reichsregierung kein allgemeines Verord- nmMrecht verliehen. Der Arttkel 48 ver­setzt lediglich den Reichspräsidenten in die Lage:für den Fall, daß im Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheb­lich gestött und gefährdet wird, die zur Wiederhetttellung der öffenllichen Sicher- hett und Ordnung notwendigen Maßnatzp, men zu treffen, erforderlichen Falles mit Hilfe der bewaffneten Macht einzuschrei­ten". Absatz 2 und 3 des Arttkels 48 be­sagen weiter, daß der Reichspräsident zu diesem Zwecke vorübergehend auch die